Eckwertebeschluss - Bundesfinanzministerium

Bundesministerium der Finanzen
März 2016
Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 und zum
Finanzplan 2016 bis 2020
A. Vorbemerkung
Mit dem vorliegenden Eckwertebeschluss legt das Bundeskabinett im Vorfeld des weiteren regierungsinternen Haushaltsaufstellungsverfahrens verbindliche Einnahme- und
Ausgabevolumina sowohl für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2017 als auch
für den Finanzplan bis zum Jahr 2020 fest. Für bestimmte wesentliche Einnahmen- und
Ausgabenbereiche werden zudem verbindliche Festlegungen für das weitere Aufstellungsverfahren getroffen. Diese Vorgaben erfolgen – mit Ausnahme der in § 28 Absatz 3
der Bundeshaushaltsordnung genannten Institutionen und der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit – für alle Einzelpläne.
B. Gesamtwirtschaftliche und finanzpolitische Rahmenbedingungen
I.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die deutsche Wirtschaft setzte im Jahr 2015 ihren Wachstumskurs trotz des schwierigen weltwirtschaftlichen Umfelds solide fort. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist
nach den vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um real 1,7 %
angestiegen. Die Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung der gesamtwirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung werden im Jahr 2016 gut bleiben. Die Bundesregierung
erwartet in ihrer Jahresprojektion für 2016 ein Wachstum von 1,7 %.
Die Haupttriebfeder des Wirtschaftswachstums in Deutschland wird die Ausweitung des privaten und staatlichen Konsums bleiben. Die Bundesregierung unterstellt
in ihrer Projektion, dass die Tarifvertragsparteien gesamtwirtschaftlich vertretbare
Lohnsteigerungen vereinbaren. Zusammen mit einer Fortsetzung der Beschäftigungsexpansion und einem moderaten Preisniveauanstieg führen sie zu einem
merklichen Reallohnzuwachs. Zudem werden sich mit der turnusmäßige Anpassung der Rentenleistungen, der Ausweitung des Kindergeldes und den Transfers an
die sich in Deutschland aufhaltenden Flüchtlinge die monetären Sozialleistungen
dieses Jahr deutlich erhöhen und zusammen mit den vorgenommen Entlastungen
bei Lohn- und Einkommensteuer die verfügbaren Einkommen begünstigen.
Auf der Unternehmensseite schlagen die nach wie vor günstigen Fremd- und Innenfinanzierungsmöglichkeiten zu Buche, die vor dem Hintergrund einer allmählichen
weltwirtschaftlichen Erholung zu mehr Investitionen führen sollten. Die Bruttoanlageinvestitionen dürften gemäß der Jahresprojektion der Bundesregierung im Jahr
2016/2017 vor diesem Hintergrund verhalten zunehmen (preisbereinigt 2016:
+2,3 %, 2017: +2,6%).
Auf der außenwirtschaftlichen Seite werden in der Projektion eine fortgesetzte Erholung im Euroraum und eine leichte Beschleunigung der Weltwirtschaft und des
Welthandels unterstellt. Verbunden mit einem niedrigen Außenwert des Euro gegenüber dem US-Dollar wird daher eine moderate Zunahme der deutschen Exporte
(+3,2%) erwartet.
Die Erwerbstätigkeit und die Arbeitslosigkeit entwickelten sich weiter positiv und
erreichten neue Höchst- bzw. Tiefstwerte seit der Wiedervereinigung. Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 2,80 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet (-104 000
bzw. -4% gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote sank gegenüber dem
Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 6,4%. Angesichts der hohen Arbeitskräftenachfrage und des robusten Wirtschaftswachstums dürfte sich der Arbeitsmarkt auch im
Jahr 2016 günstig entwickeln. Aufgrund der langsamen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist zunächst nur mit geringen Beschäftigungseffekten aus
der Flüchtlingsmigration zu rechnen sowie mit einem moderaten Anstieg der Arbeitslosenzahlen im Laufe des Jahres. Gemäß der Jahresprojektion der Bundesregierung wird in diesem Jahr die Arbeitslosenzahl um 30 000 Personen leicht steigen. Die Arbeitslosenquote bleibt bei 6,4%. Es wird damit gerechnet, dass sich die
Zahl der Erwerbstätigen und insbesondere die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter erhöhen werden.
Für den gesamten Prognosezeitraum bis 2020 erwartet die Bundesregierung ein jahresdurchschnittliches Wachstum des BIP in Höhe von real rd. 1 1/2 % p.a. Risiken
ergeben sich weiterhin insbesondere im außenwirtschaftlichen Umfeld. Eine weitere Eintrübung der Wachstumsaussichten in den Schwellenländern sowie eine Verschärfung der geopolitischen Konflikte würden die deutschen Exporteure aufgrund
ihres Produktsortiments besonders treffen. Auch abrupte und markante Schwankungen des Ölpreises oder des Wechselkurses könnten die konjunkturelle Entwicklung beeinflussen. Höchst unsicher sind die wirtschaftlichen Auswirkungen des Zustroms an Asylsuchenden, dessen Umfang kaum prognostizierbar ist.
Chancen auf eine günstigere Wirtschaftsentwicklung als in der Jahresprojektion
erwartet ergeben sich vor allem auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Als stimulie-
rend könnten sich die beabsichtigten Maßnahmen zur Erhöhung der Investitionen in
Deutschland und eine kräftigere Erholung in Europa erweisen.
II.
Vollzug des Bundeshaushalts 2015
Der Bundeshaushalt 2015 ist im zweiten Jahr in Folge ohne Neuverschuldung ausgekommen. Dieser Haushaltsausgleich wurde erstmals sowohl in der Aufstellung
als auch im Vollzug erreicht. Gleichzeitig wurden mit dem Ersten und Zweiten
Nachtrag 2015 auch die Errichtung des Kommunalinvestitionsförderungfonds und
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Zustrom von Flüchtlingen ohne Aufnahme neuer Kredite finanziert. Der Rücklage zur Finanzierung von Belastungen im
Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und
Flüchtlingen konnten gemäß § 6 Absatz 9 HG 2015 über die bereits im Zweiten
Nachtragshaushalt 2015 veranschlagte Zuführung von 5,0 Mrd. Euro hinaus weitere
7,1 Mrd. Euro zugeführt werden.
Der strukturelle Überschuss des Bundes lag im Jahr 2015 bei +0,1 % des BIP. Die
Vorgaben der Schuldenregel wurden damit erneut mit deutlichem Abstand eingehalten.
Die Summe aus Steuern und Verwaltungseinnahmen betrug 311,4 Mrd. Euro und
lag um 4,5 Mrd. Euro über dem Planwert. Dabei überschritten die Steuereinnahmen
das Soll um 1,6 Mrd. Euro, insbesondere wegen niedrigerer EU-Eigenmittelabführungen. Bei den Verwaltungseinnahmen wurden Mehreinnahmen in Höhe von
insgesamt 2,9 Mrd. Euro erzielt. Diese Mehreinnahmen ergaben sich insbesondere
bei den sonstigen Einnahmen des Epl. 12 wegen der zweckgebundenen Erlöse aus
der Frequenzauktion (0,7 Mrd. Euro), den Einnahmen des Epl. 14 (0,5 Mrd. Euro)
sowie aus Privatisierungen im Epl. 60 (0,3 Mrd. Euro).
Die Ist-Ausgaben lagen mit 311,4 Mrd. Euro um rund 4,5 Mrd. Euro über den veranschlagten Ausgaben. Diese Mehrausgaben resultieren im Wesentlichen aus der
bereits erwähnten zusätzlichen Zuführung an die Rücklage gem. § 6 Absatz 9 HG
2015. Ohne diese Zuführung hätten sich im Saldo Minderausgaben i. H. v. 2,6 Mrd.
Euro ergeben. Mehrausgaben im Epl. 14 (1,0 Mrd. Euro) und bei den sonstigen
Ausgaben des Epl. 12 (0,3 Mrd. Euro) standen insbesondere Minderausgaben durch
die technische Auflösung der Personalverstärkungsmittel für ziviles Überhangpersonal und der globalen Mehrausgaben im Epl. 60 (1,2 Mrd. Euro) mit entsprechenden Mehrausgaben in den Einzelplänen, durch den Wegfall der Zahlung an die Hellenische Republik (0,4 Mrd. Euro) sowie bei den Gewährleistungsausgaben (0,3
Mrd. Euro) gegenüber.
C. Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2017 sowie des Finanzplans
2016 bis 2020
I.
Solide Finanzen und Wachstum
Auf der Grundlage der Eckwerte des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt
2017 und des Finanzplans bis zum Jahr 2020 ergibt sich folgendes Bild:
Soll
2016
Eckwerte
2017
Finanzplan
2018
2019
2020
– in Mrd. Euro –
Ausgaben
316,9
325,5
326,3
342,1
347,8
1,8
2,7
0,2
4,8
1,7
Einnahmen
316,9
325,5
326,3
342,1
347,8
davon Steuereinnahmen
288,1
299,4
312,9
325,2
336,7
Nettokreditaufnahme (NKA)
-
-
-
-
-
31,5
33,7
35,2
35,0
30,6
Veränderung ggü.
Vorjahr in Prozent
Nachrichtlich:
Investitionen
Detaillierte Übersichten zu den Einzelplanplafonds und zu weiteren wesentlichen
Einzelfallregelungen sind in der Anlage 4 aufgeführt.
Grundlage der Eckwerte ist der geltende Finanzplan, den das Bundeskabinett am 1.
Juli 2015 verabschiedet hat.
Die Flüchtlingsbewegungen der vergangenen Monate haben Deutschland vor die
auf Dauer angelegte Aufgabe gestellt, die Integration hunderttausender Menschen
zu bewältigen. Dies ist die größte gesellschaftspolitische Herausforderung seit der
Wiedervereinigung. Ihre Finanzierung hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Allein im Eckwert des Jahres 2017 sind gegenüber dem Finanzplan zusätzliche
flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen von rd. 10 Mrd. Euro berücksichtigt. Darin enthalten ist die weitgehende Ausfinanzierung der bereits mit
dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015 vorhandenen Maßnahmen für Sprachkurse, Integrationsprogramme, BAMF, Bundespolizei sowie im Bereich der Fluchtur-
sachenbekämpfung. Ebenfalls enthalten sind zusätzlich 0,8 Mrd. Euro für Wohnungsbau, 1,1 Mrd. Euro für Arbeitsmarkt, Integration und Rente sowie 0,45 Mrd.
Euro für familienpolitische Maßnahmen, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat.
Gleichzeitig hält die Bundesregierung an ihrer Wachstum und Beschäftigung fördernden Finanzpolitik fest. Eine solide Finanz- und Haushaltspolitik steht für Stabilität. Und Stabilität erhält das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit unseres Landes.
Mit den Haushaltseckwerten für das Jahr 2017 und den Finanzplan bis 2020 legt die
Bundesregierung zum dritten Mal in Folge eine Finanzplanung ohne neue Schulden
vor und setzt damit den Koalitionsvertrag trotz der haushaltspolitischen Herausforderungen, die sich gerade im Zusammenhang mit der Aufnahme und Integration
von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie der Vermeidung von Fluchtursachen
stellen, um.
Die Schwerpunkte zusätzlicher Impulse bilden neben den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom die innere und äußere Sicherheit.
Gleichzeitig steigen zukunfts- und wachstumsorientierte Ausgaben weiter an, wie
zum Beispiel die Investitionsausgaben von 31,5 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf
33,7 Mrd. Euro im Jahr 2017 oder die Ausgaben für Bildung und Forschung von
21,1 auf 22,6 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum.
Die Eckwerte spiegeln darüber hinaus zahlreiche sozialpolitische Maßnahmen wider, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beschlossen hat, wie zum
Beispiel die Erhöhung des Wohngeldes, das Elterngeld-Plus mit Partnerschaftsbonus, die abschlagsfreie Altersrente ab 63, die „Mütterrente“, die Lebensleistungsrente und eine verbesserte Erwerbsminderungsrente. Zudem wird der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2017 auf 14,5 Mrd. Euro erhöht. Trotz der unvermindert sinkenden Zahl an Arbeitslosen wurden die arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen weiter aufgestockt. Infolgedessen steigen die Sozialausgaben von
161,5 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 171,1 Mrd. Euro in 2017. Im Jahr 2017 beträgt
der Anteil der Sozialausgaben am Primärhaushalt 55,8 Prozent und steigt bis zum
Jahr 2020 auf 57,3 Prozent weiter an.
Der Zustrom hunderttausender Flüchtlinge und Asylbewerber stellt alle Ebenen des
Staates vor besondere Herausforderungen. Nach unserem Grundgesetz kommt Ländern und Kommunen hierbei eine Schlüsselrolle zu. Damit verbundene Haushaltsrisiken übernimmt der Bund solidarisch. Allein im laufenden Jahr entlastet der Bund
die Länder und Kommunen im Umfang von 3,6 Mrd. Euro. Auch für die Folgejahre
hat der Bund eine Beteiligung an den Kosten von der Registrierung bis zur Bescheiderteilung bzw. für abgelehnte Asylbewerber zugesagt, die in Abhängigkeit
von der Zahl der Flüchtlinge und der Bearbeitungsdauer eine weitere Entlastung
vorsieht. Für den Herbst dieses Jahres ist eine Spitzabrechnung verabredet, die die
dann aktuelle Entwicklung des laufenden Jahres berücksichtigt und zu entsprechenden Zahlungsanpassungen führen wird.
Um die absehbaren finanziellen Belastungen der nächsten Jahre stemmen zu können, bedarf es eines hohen Maßes an Haushaltsdisziplin. So weist die im Finanzplanjahr 2018 ausgebrachte Globale Minderausgabe in Höhe von 6,7 Mrd. Euro einen Handlungsauftrag für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis 2021 aus. Die Höhe dieser Globalen Minderausgabe entspricht im
Übrigen der für den Haushaltsausgleich 2017 eingesetzten Rücklage zur Finanzierung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern und Flüchtlingen. Mit der Globalen Minderausgabe bringt die Bundesregierung klar zum Ausdruck, dass der Weg in eine Neuverschuldung auch für
den Finanzplan verschlossen ist. Deshalb müssen auch alle sich im weiteren regierungsinternen Aufstellungsverfahren ergebenden Entlastungen ausschließlich zur
Reduzierung bzw. Auflösung dieser Globalen Minderausgabe eingesetzt werden.
Haushaltsdisziplin bedeutet auch, die Effektivität und Effizienz von Maßnahmen
und Programmen kritisch auf den Prüfstand zu stellen. Mit dem Kabinettbeschluss
zum Bundeshaushalt 2016 und dem Finanzplan bis 2019 wurde die Durchführung
von themenbezogenen Haushaltsanalysen (sog. Spending Reviews) zu den Themen
Förderung des Kombinierten Verkehrs für nichtbundeseigene Unternehmen und
Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen
aus Europa (MobiPro-EU) beschlossen.
Diese beiden Analysen wurden erfolgreich abgeschlossen. Alle Beteiligten sind
sich einig, dass das Verfahren und die Resultate positiv zu beurteilen sind; das Verfahren hat jeweils zu Erkenntnisgewinnen bei den untersuchten Themen geführt.
Der Lenkungsausschuss auf Staatssekretärsebene hat am 11. Februar 2016 für beide
Themen Handlungsempfehlungen beschlossen, die in die vorliegenden Eckwerte
eingeflossen sind.
Im Rahmen des nächsten Zyklus sollen bis zum Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2018 und den Finanzplan bis 2021 im März kommenden Jahres zu den
Themen Wohnungswesen und Förderprogramme im Bereich Energiewende und
Klimaschutz Spending Reviews durchgeführt werden. Wie im Vorjahr wird hierbei
ergebnisoffen geprüft, ob die mit der jeweiligen Maßnahme intendierten Ziele weiterhin prioritär sind, diese Ziele erreicht werden, dies gegebenenfalls wirtschaftlich
geschieht und ob eine Mittelumschichtung sinnvoll wäre.
II.
Entwicklung der Steuereinnahmen
Zur Vorbereitung des Eckwertebeschlusses hat das Bundesministerium der Finanzen für die Jahre 2017 bis 2020 eine Aktualisierung der mittelfristigen Steuerschätzung aus dem November 2015 vorgenommen. Diese Aktualisierung basiert auf der
gesamtwirtschaftlichen Mittelfristprojektion der Bundesregierung, die im Zusammenhang mit dem Jahreswirtschaftsbericht 2016 erstellt wurde.
III. Frühjahrsprojektion, Steuerschätzung, Änderungen der Berechnungsgrundlagen
Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung und des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sowie der Rentenschätzung Anfang Mai 2016 können zu
haushaltsrelevanten Veränderungen führen. Im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren werden solche Veränderungen eins zu eins in den betroffenen Einzelplänen
berücksichtigt. Gleiches gilt sowohl für die im Eckwertebeschluss aufgeführten Ansätze für gesetzliche Leistungen als auch für dort genannte rechtliche Verpflichtungen, sofern sich zwischenzeitlich Änderungen der Berechnungsgrundlagen ergeben
sollten. Mithin geben die Einzelplanplafonds den Beteiligten für das anstehende regierungsinterne Aufstellungsverfahren die notwendige Planungssicherheit.
IV. Verfassungsorgane und Bundesrechnungshof
Aufgrund der in § 28 Absatz 3 der Bundeshaushaltsordnung angelegten Sonderstellung der Verfassungsorgane und des Bundesrechnungshofes werden die Einzelpläne dieser Institutionen im Eckwertebeschluss mit ihren jeweiligen Finanzplanansätzen nachrichtlich berücksichtigt. Dies gilt auch für die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit. Im zweiten Teil des regierungsinternen
Aufstellungsverfahrens wird das Bundesministerium der Finanzen mit den Verfassungsorganen sowie dem Bundesrechnungshof und der Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Haushaltsverhandlungen aufnehmen. Sofern sich in der Folge bei diesen Einzelplanplafonds Veränderungen gegenüber dem
Finanzplan ergeben sollten, werden diese im weiteren Verfahren nachvollzogen.
D. Einheitliches Liegenschaftsmanagement
Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement sind
im Bundeshaushalt 2017 und im Finanzplan bis 2020 bedarfsgerecht zu veranschlagen.
Soweit dies bei der Festlegung der Einzelplanplafonds noch nicht möglich gewesen ist,
können die Ansätze (insbesondere Mietzahlungen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bauunterhalt, Bewirtschaftungskosten, Personalausgaben, Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an den Bundeshaushalt) im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren - Plafond verändernd - angepasst werden.
E. Personal und Verwaltung
Neue Planstellen und Stellen können nur bei unabweisbarem Bedarf, der durch anerkannte Methoden der Personalbedarfsermittlung nachgewiesen wurde, und unter Anlegung eines strengen und restriktiven Maßstabs bewilligt werden. Es muss ein finanziell gleichwertiger Ausgleich im jeweiligen Einzelplan erfolgen.
Die finanziellen Auswirkungen von möglicherweise neu bewilligten Stellen müssen die
Ressorts selbst tragen. Dies gilt auch für die finanziellen Auswirkungen der Ergebnisse
der Tarifrunde 2016 einschließlich der Auswirkungen auf den Besoldungsbereich.
Zur demografievorsorgenden Stellenpolitik wurde im Einzelplan 60 ein zentraler Stellenpool eingerichtet, aus dem künftig auf Antrag einzelnen Ressorts für einen begrenzten
Zeitraum Planstellen zur Verfügung gestellt werden können. Diese Planstellen stehen zur
Verfügung, sobald alle Einzelheiten zur Inanspruchnahme der Planstellen geregelt sind
und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages der Aufhebung der derzeit noch
bestehenden qualifizierten Sperre zugestimmt hat. Der Stellenpool ist Teil eines Maßnahmenbündels, um die Fachkräftebasis und damit die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen für die Zukunft zu sichern.
F. Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF)
Die Bundesregierung hat – wie in den Vorjahren – darauf verzichtet, detaillierte Eckwerte für den Wirtschaftsplan des EKF für die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 abzubilden. Die
durch § 4 Abs. 3 EKFG kodifizierte Bundeszuweisung zur Sicherstellung der Finanzierungsgrundlage des EKF ist jedoch in den Eckwerten des Einzelplans 60 für den gesamten Finanzplanungszeitraum enthalten und berücksichtigt die Umsetzung von bisher in
der Titelgruppe „Zukunftsinvestitionen“ veranschlagten Maßnahmen (NAPE, Nationale
Klimaschutzinitiative) sowie die Veranschlagung von neuen Maßnahmen im Rahmen der
Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende bis zum Jahr 2020. Mit
dem Regierungsentwurf wird die Bundesregierung den EKF-Wirtschaftsplan vorlegen.
G. Zeitplan
Das Bundesministerium der Finanzen wird unmittelbar nach dem Kabinettbeschluss ein
Rundschreiben zur Umsetzung des Eckwertebeschlusses an die Bundesministerien versenden. Die jeweiligen Bundesministerien sind dazu aufgefordert, dem Bundesministerium der Finanzen für die Umsetzung des Eckwertebeschlusses die Anmeldungen zum Personalhaushalt bis zum 15. April 2016 und die notwendigen Unterlagen zum Sachhaushalt bis zum 29. April 2016 vorzulegen.
Die Umsetzung des Eckwertebeschlusses zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts
2017 und zum Finanzplan bis 2020, für den Wirtschaftsplan des Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“ für das Jahr 2017 und sowie die Gespräche zum Personal-
haushalt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den vom Eckwertebeschluss betroffenen Obersten Bundesbehörden sind bis zum 17. Juni 2016 abzuschließen.
Der Kabinettbeschluss über den Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2017 und
zum Finanzplan bis zum Jahr 2020 erfolgt voraussichtlich am 6. Juli 2016.
Eckwerte
Der Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020
Gesamtübersicht
Soll
2016
Eckwerte
2017
2
3
Finanzplan (Eckwerte)
2018
2019
2020
5
6
Mrd. €
1
I.
II.
4
Ausgaben ...........................................
316,9
325,5
326,3
342,1
347,8
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent ..
+1,8
+2,7
+0,2
+4,8
+1,7
Einnahmen .........................................
316,9
325,5
326,3
342,1
347,8
Steuereinnahmen ................................
288,1
299,4
312,9
325,2
336,7
Nettokreditaufnahme ...........................
-
-
-
-
-
31,5
33,7
35,2
35,0
30,6
nachrichtlich:
Ausgaben für Investitionen ..................
Differenzen durch Rundung möglich
Eckwerte
Bundeshaushalt 2017
Einzelplanübersicht
Einnahmen
Einzelpläne
Soll
2016
1
2
Eckwerte
2017
Mio. €
Veränderung
gegenüber Vorjahr
in Prozent
3
4
1)
0,19
0,19
-
...........................................................
1,65
1,89
+14,3
03
Bundesrat ..............................................................................
0,07
0,10
+40,6
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................
42,17
3,17
-92,5
05
Auswärtiges Amt .....................................................................
148,79
148,79
-
06
Bundesministerium des Innern ...............................................
486,54
620,75
+27,6
07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......
527,32
541,62
+2,7
08
Bundesministerium der Finanzen ...........................................
334,55
304,06
-9,1
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................
465,94
399,63
-14,2
10
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........
67,82
67,75
-0,1
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................
1 930,07
1 984,66
+2,8
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......
6 018,41
6 051,09
+0,5
14
Bundesministerium der Verteidigung ......................................
242,07
412,03
+70,2
15
Bundesministerium für Gesundheit .........................................
110,94
99,16
-10,6
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit ....................................................................
659,31
764,83
+16,0
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ....................................................................................
69,40
69,41
-
Bundesverfassungsgericht 1) ....................................................
0,04
0,04
-
01
02
17
19
Bundespräsident und Bundespräsidialamt ............................
Deutscher Bundestag
1)
1)
1)
20
Bundesrechnungshof ............................................................
1,69
4,20
+149,2
21
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit 1) ...............................................................
0,01
0,01
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung .............................................................................
620,18
928,56
+49,7
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................
83,88
36,28
-56,8
32
Bundesschuld .........................................................................
1 529,42
1 002,50
-34,5
60
Allgemeine Finanzverwaltung .................................................
303 559,56
312 059,29
+2,8
Insgesamt
316 900,00
325 500,00
23
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19, 20 und 21 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der
Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2017
Einzelplanübersicht
Ausgaben
Einzelpläne
Soll
2016
1
2
Eckwerte
2017
Mio. €
01
1)
in Prozent
3
4
34,32
34,41
+0,3
...........................................................
856,98
834,66
-2,6
03
Bundesrat ..............................................................................
25,00
26,34
+5,4
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt ................................
2 413,10
2 420,84
+0,3
05
Auswärtiges Amt .....................................................................
4 810,14
4 545,92
-5,5
06
Bundesministerium des Innern ...............................................
7 801,49
8 238,46
+5,6
07
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ......
745,49
735,24
-1,4
08
Bundesministerium der Finanzen ...........................................
5 885,15
5 963,75
+1,3
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .......................
7 621,78
7 315,13
-4,0
10
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ...........
5 595,17
5 818,25
+4,0
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ............................
129 888,98
138 662,93
+6,8
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur .......
24 571,66
26 548,90
+8,0
14
Bundesministerium der Verteidigung ......................................
34 287,85
36 611,62
+6,8
15
Bundesministerium für Gesundheit .........................................
14 572,91
15 089,84
+3,5
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit ....................................................................
4 544,40
5 699,24
+25,4
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend ....................................................................................
9 103,67
9 201,55
+1,1
Bundesverfassungsgericht 1) ....................................................
29,19
29,49
+1,0
02
17
19
Bundespräsident und Bundespräsidialamt ............................
Veränderung
gegenüber Vorjahr
Deutscher Bundestag
1)
1)
1)
20
Bundesrechnungshof ............................................................
148,61
152,14
+2,4
21
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit 1) ...............................................................
13,72
13,20
-3,8
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung .............................................................................
7 406,75
7 955,17
+7,4
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ......................
16 400,27
17 474,29
+6,5
32
Bundesschuld .........................................................................
25 227,12
20 133,87
-20,2
60
Allgemeine Finanzverwaltung .................................................
14 916,26
11 994,78
-19,6
316 900,00
325 500,00
23
Insgesamt
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19, 20 und 21 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in Spalte 3 nachrichtlich der
Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan 2016 bis 2020
Einnahmen
2016
Einzelpläne
2017
2018
2019
2020
5
6
Plafond
Mio. €
1
01
02
2
1)
Bundespräsident und Bundespräsidialamt .........
1)
Deutscher Bundestag .........................................
1)
3
4
0,19
0,19
0,19
0,19
0,19
1,65
1,89
1,89
1,89
1,89
03
Bundesrat ...........................................................
0,07
0,10
0,07
0,10
0,10
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............
42,17
3,17
3,17
3,17
3,17
05
Auswärtiges Amt ..................................................
148,79
148,79
148,79
148,79
148,79
06
Bundesministerium des Innern .............................
486,54
620,75
682,13
672,69
686,49
07
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ...............................................
527,32
541,62
538,62
538,62
538,62
08
Bundesministerium der Finanzen .........................
334,55
304,06
287,57
286,52
286,52
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie .....
465,94
399,63
399,63
399,63
399,63
10
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft ......................................................
67,82
67,75
67,69
67,57
67,57
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ..........
1 930,07
1 984,66
2 022,60
2 067,54
2 120,54
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ..........................................................
6 018,41
6 051,09
6 730,56
7 730,53
7 730,52
14
Bundesministerium der Verteidigung ....................
242,07
412,03
242,01
242,01
242,01
15
Bundesministerium für Gesundheit ......................
110,94
99,16
98,60
98,60
98,60
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit ..........................................
659,31
764,83
751,40
743,20
751,59
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ...........................................................
69,40
69,41
69,41
69,41
69,41
0,04
0,04
0,04
0,04
0,04
17
19
1)
Bundesverfassungsgericht .................................
1)
20
Bundesrechnungshof ..........................................
1,69
4,20
4,20
4,20
4,20
21
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit 1) .......................................
0,01
0,01
0,02
0,01
0,01
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung .......................
620,18
928,56
930,72
958,93
929,53
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ....
83,88
36,28
36,28
36,28
36,28
32
Bundesschuld .......................................................
1 529,42
1 002,50
1 036,07
1 013,16
948,05
60
Allgemeine Finanzverwaltung ...............................
303 559,56
312 059,29
312 248,36
327 016,93
332 736,25
Insgesamt
316 900,00
325 500,00
326 300,00
342 100,00
347 800,00
23
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19, 20 und 21 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6
nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.
Eckwerte
Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan 2016 bis 2020
Ausgaben
2016
Einzelpläne
2017
2018
2019
2020
5
6
Plafond
Mio. €
1
01
2
1)
Bundespräsident und Bundespräsidialamt .........
1)
3
4
34,32
34,41
34,33
34,78
34,78
02
Deutscher Bundestag
........................................
856,98
834,66
826,84
826,34
826,34
03
Bundesrat 1)...........................................................
25,00
26,34
26,04
26,58
26,58
04
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt .............
2 413,10
2 420,84
2 414,32
2 458,40
2 426,01
05
Auswärtiges Amt ..................................................
4 810,14
4 545,92
4 508,80
4 335,19
4 188,68
06
Bundesministerium des Innern ............................
7 801,49
8 238,46
8 184,29
8 176,92
8 206,52
07
Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz ...............................................
745,49
735,24
734,56
735,57
734,72
08
Bundesministerium der Finanzen ........................
5 885,15
5 963,75
5 890,89
5 924,57
5 921,95
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ....
7 621,78
7 315,13
7 207,92
7 103,21
7 169,00
10
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft ......................................................
5 595,17
5 818,25
5 773,01
5 783,71
5 847,82
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales .........
129 888,98
138 662,93
142 708,17
148 500,71
154 117,07
12
Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur ..........................................................
24 571,66
26 548,90
27 496,29
26 865,19
24 605,54
14
Bundesministerium der Verteidigung ...................
34 287,85
36 611,62
36 859,79
37 850,94
39 176,54
15
Bundesministerium für Gesundheit ......................
14 572,91
15 089,84
15 119,49
15 126,72
15 130,87
16
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit ..........................................
4 544,40
5 699,24
5 634,59
5 449,11
4 358,67
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend ..........................................................
9 103,67
9 201,55
9 268,09
9 245,49
9 450,38
29,19
29,49
29,70
30,01
30,01
17
19
1)
Bundesverfassungsgericht .................................
1)
20
Bundesrechnungshof .........................................
148,61
152,14
155,44
157,79
157,79
21
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit 1).......................................
13,72
13,20
13,18
12,96
12,96
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung .......................
7 406,75
7 955,17
7 923,32
7 923,01
7 923,01
30
Bundesministerium für Bildung und Forschung ...
16 400,27
17 474,29
17 198,47
17 502,54
16 969,92
32
Bundesschuld ......................................................
25 227,12
20 133,87
20 156,58
20 297,12
22 755,34
60
Allgemeine Finanzverwaltung ..............................
14 916,26
11 994,78
8 135,90
17 733,15
17 729,51
316 900,00
325 500,00
326 300,00
342 100,00
347 800,00
23
Insgesamt
Differenzen durch Rundung möglich
1)
Einzelpläne 01, 02, 03, 19, 20 und 21 sind nicht Gegenstand des Eckwertebeschlusses; es erfolgt in den Spalten 3 bis 6
nachrichtlich der Ausweis des geltenden Finanzplanansatzes.