Retti-Palais - Ansbach Plus

Die Stadt Ansbach bietet an:
Spätbarockes Palais des
markgräflichen Hofbaumeisters
Leopoldo Retti
sogenanntes „Retti-Palais“
Bischof-Meiser–Straße 9
Flst. Nr. 1294 Gemarkung Ansbach zu 2880 m²
Wohngebäude, Hofraum, Garten
Detailauszug aus dem Fraischgrenzenplan des Joh. Christoph Horand aus dem Jahre 1740,
erster topographisch zuverlässige Stadtplan von Ansbach
Das Anwesen Bischof-Meiser-Straße 9 ist ein Einzelbaudenkmal im ehemaligen Adels- und Gesandtenviertel, das damals neue Stadtquartier außerhalb der
Stadtmauern, die „Neue Auslage“.
Das Retti-Palais ist eine architekturhistorische Perle
Ansbacher Baukunst. Es handelt sich um einen
spätbarocken Profanbau, den der lombardische
Architekt Leopoldo Retti (1704-1751) für sich als
Stadtpalast errichtete.
Der Baumeister erhielt 1743 den Grund in der ehem.
Jägergasse (heute Bischof-Meiser-Straße) vom
Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich. Im Folgejahr –
also vor 270 Jahren – begann der Hausbau.
Zwei Räume mit Stuckornamenten und Sopraportenmalereien aus dem späten 18. Jh. wechseln mit innenarchitektonischen Elementen aus den 1950er bis 80er
Jahren in anderen Zimmern. Das nun leer stehende
Gebäude im Eigentum der Stadt Ansbach befindet sich in
unmittelbarer Nähe zur Residenz und grenzt an den
Hofgarten an.
Das Palais
1743 beschenkte der Markgraf Carl Wilhelm Friedrich seinen
Hofarchitekten mit einem Bauplatz, auf dem Retti den nach
ihm benannten Stadtpalast baute. Dieser sollte - wie der
Markgraf ausdrücklich festhielt - „zur Zierde“ der Straße
gereichen.
Das Grundstück lag neben dem Haus eines hohen Beamten
und dem markgräflichen Jagd-Sekretariat. Auf dem Grundstück befand sich die Hofschreinerei, von der sich die Rückgebäude, an den Hofgarten angrenzend, bis heute erhalten
haben.
Ansicht von der Bischof-Meiser-Straße
Ansicht von Osten (Gartenseite)
Bautechnisch ist das Retti-Palais ein zweigeschossiger Walmdachbau mit dreiachsigem Mittelrisalit und Zwerchhaus.
Es besitzt rustizierte Lisenen, eine Putzgliederung und Stuckornamentik an einigen Wänden und Decken. Das Treppenhaus und ein großer Saal in der Beletage sind in fast originalem Zustand erhalten.
Die Hauptnutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 588 m², hinzukommen ca. 155 m² Nebennutzfläche und ca. 225 m²
Verkehrsfläche wie Treppen und Flure. Es besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss sowie1. und 2. Dachgeschoss (auf die beiliegenden Bestandspläne wird verwiesen).
Die Bewohner
Illustre Persönlichkeiten nannten das
Retti-Palais ihr Eigen:
In sein Palais, das 1749 fertiggestellt wurde, zog
Retti gar nicht mehr ein. Er verkaufte das Anwesen
an die Stadt Ansbach als Obervogteiamt.
1757 Einzug des Obervogtes und Markgrafensohnes
Friedrich Carl von Falkenhausen
1760 Erwerb des Anwesens durch
Friedrich Carl von Falkenhausen
1825 Erwerb des Anwesens durch Oberforstmeister
Albrecht Freiherr von Schirnding
zentrales Treppenhaus
1849 Übergabe an seinen Sohn Friedrich Karl August,
dem Revierförster von Stauf
1852 Verkauf an den Gendarmarie-Hauptmann
Freiherr von Waldenfels
1891 Verkauf an den Strohmosaikverkäufer
Wilhelm Wagenhöfer
1910 Praxis von Dr. Adam Alexander Krampf,
Ehemann der Wagenhöfer-Erbin
1951 Übernahme der Praxis und des Anwesens
durch die Tochter Dr. Elisabeth Krampf, die
die Praxis bis 1999 führte
2001 Erwerb des Anwesens durch die Stadt Ansbach
Raumflucht im Erdgeschoss
Details Innenausstattung
Lage des Objektes
Das Grundstück
Das Grundstück ist lediglich mit einem Hauptgebäude bebaut.
Der prägende Baukörper erstreckt sich entlang der BischofMeiser-Straße und grenzt direkt an das Nachbargebäude im
Nordwesten. Der überwiegende Grundstücksteil ist unbebaut,
jedoch für eine weitere Bebauung in gewissem Umfang
nutzbar.
Das Grundstück befindet sich in bester Lage zur Altstadt von
Ansbach, nahe des Markgrafenschlosses, direkt an den
Hofgarten angrenzend. Es liegt nur 3 Gehminuten von der
Fußgängerzone und vom Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss
entfernt und befindet sich in der Nachbarschaft zahlreicher
öffentlicher Gebäude (Regierung von Mittelfranken, Staatliches
Hochbauamt Ansbach, etc.).In direkter Nähe befinden sich
mehrgeschossige, großteils denkmalgeschützte Gebäude in
geschlossener Bauweise.
Ausblick zum Garten
Bestandspläne
Erdgeschoss
Bestandspläne
1. Obergeschoss
Bestandspläne
1. Dachgeschoss
Bestandspläne
2. Dachgeschoss
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde im Zuge der Erstellung
dieses Exposé einbezogen und hat hierzu Stellung genommen. Die maßgeblichen Bestandteile
der Stellungnahme des Landeskonservators werden im Folgenden zitiert:
„Bedeutung
Nach Residenz und Orangerie ist das Rettipalais eines der bedeutendsten barockzeitlichen Gebäude
Ansbachs. Sein konstruktives Gefüge samt der Fassaden sowie die Grundrissstrukturen sind – abgesehen von
geringfügigen Umbauten und dem später angefügten Treppenhaus – weitgehend unverändert erhalten. Es
verfügt zudem über einen außergewöhnlich umfangreichen und hochwertigen Bestand an historischer
Ausstattung (Treppen, Fenster, Türen, Böden, wandfeste Gemälde, Stuck etc.) und weist nahezu überall noch
historische Wand- und Deckenoberflächen auf.
Bauliche Veränderungen
Der herausragenden Bedeutung des Bestandes entsprechend, sind bauliche Veränderungen nur in einem sehr
begrenzten Umfang möglich. Planungsüberlegungen müssen sich deshalb in die vorhandenen Strukturen ohne
größere Eingriffe einfügen und räumlich wichtige Zusammenhänge wie etwa die Abfolge der Haupträume
entlang der Gartenseite in Erd- und Obergeschoss, das Treppenhaus sowie das straßenseitige
Rokokoappartement im Obergeschoss erlebbar erhalten. Grundsätzlich vorstellbar ist es, den in der Beletage
ehemals vorhandenen und anhand der Befunde gut nachvollziehbaren größeren Saal wieder herzustellen. Beim
sekundär angefügten Treppenhaus an der Südseite ist ggf. auch ein vollständiger Ersatz durch einen Neubau
denkbar.
Nutzung
Entsprechend der eingeschränkten Möglichkeiten für bauliche Veränderungen sowie der notwendigen
Rücksicht auf den wertvollen Bestand kommen nach Art und Intensität nur Nutzungen in Betracht, die zur
vorhandene Raumstruktur passen und hinsichtlich der notwendigen Installationen, der anzunehmenden
Verkehrslasten und der bauordnungsrechtlichen Anforderungen substanzschonend realisiert werden können.
Eine Nutzung der zweiten Dachgeschossebene wird aus verschiedenen Gründen kritisch gesehen und sollte
nicht Gegenstand der zukünftigen Nutzungsüberlegungen sein.
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
Instandsetzung
Im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme sind alle Teile der historischen Ausstattung sowie die historischen
Oberflächen sachgerecht zu restaurieren. Hierfür liegen umfangreiche Voruntersuchungen des Büros
Keim/Giersch vor, die auch Restaurierungskonzepte beinhalten. Bei einer Instandsetzung sind diese Konzepte
weiterhin zu beachten und in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde ggf. fortzuschreiben.
Ergänzende Bebauung des Grundstücks
Eine ergänzende Bebauung des zum Rettipalais gehörigen Grundstücks kann nicht allein aus den Vorgaben
des Baugesetzbuchs und des Abstandsflächenrechts entwickelt werden. Aufgrund der besonderen historischstädtebaulichen Bedeutung des Areals ist vielmehr ausschließlich ein in Lage und Kubatur an das ehemalige
Nebengebäude angelehnter Neubau möglich (vgl. Urkataster sowie die Bauaufnahme des abgebrochenen
Nebengebäudes). Der östlich des ehemaligen Nebengebäudes gelegene Grundstücksbereich stellt einen Teil
des historischen Gartens (sog. „Spitzgarten“) des Rettipalais dar. Dieser Gartenbereich verlängert optisch den
Hofgarten bis an die ehemals klar definierte Baulinie entlang der rückwärtigen Bebauung an der Bischof-MeiserStraße. Der ehemalige Garten ist daher – ungeachtet der Frage ob er baurechtlich als Innen- oder
Außenbereich zu werten ist – als Grünbereich zu erhalten und von Bebauung frei zu halten. Mit Blick auf die
sensible Lage zwischen Rettipalais und Hofgarten muss ein möglicher Neubau anstelle des ehemaligen
Nebengebäudes auch unter gestalterischen Gesichtspunkten erhöhten Anforderungen gerecht werden und sich
in das bestehende bauliche Umfeld angemessen einfügen.“
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
Baurechtliche Situation
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Das
Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet.
Nutzungskonzept
Zum Kaufangebot ist vom Bieter ein Nutzungskonzept vorzulegen, das im Einzelnen aufzeigt,
wie das Anwesen und dessen Geschosse nach der Sanierung genutzt werden sollen.
Hierbei wird seitens der Stadt größter Wert auf eine dem historischen Palais angemessene
Ausgestaltung, denkmalgerechte Sanierung und adäquate künftige Nutzung gelegt.
Mindestangebot
Das Mindestangebot der Stadt Ansbach beträgt gemäß Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses 292.000 €.
Anfragen
richten Sie bitte schriftlich bis eine Woche vor Abgabefrist mit dem Betreff „Gebot Retti-Palais“
an die E-Mailadresse:
[email protected]
Weitere Informationen plus „virtuellem Rundgang“ finden Sie unter
http://www.retti-palais.de