Die Stadt Ansbach bietet an: Spätbarockes Palais des markgräflichen Hofbaumeisters Leopoldo Retti sogenanntes „Retti-Palais“ Bischof-Meiser–Straße 9 Flst. Nr. 1294 Gemarkung Ansbach zu 2880 m² Wohngebäude, Hofraum, Garten Detailauszug aus dem Fraischgrenzenplan des Joh. Christoph Horand aus dem Jahre 1740, erster topographisch zuverlässige Stadtplan von Ansbach Das Anwesen Bischof-Meiser-Straße 9 ist ein Einzelbaudenkmal im ehemaligen Adels- und Gesandtenviertel, das damals neue Stadtquartier außerhalb der Stadtmauern, die „Neue Auslage“. Das Retti-Palais ist eine architekturhistorische Perle Ansbacher Baukunst. Es handelt sich um einen spätbarocken Profanbau, den der lombardische Architekt Leopoldo Retti (1704-1751) für sich als Stadtpalast errichtete. Der Baumeister erhielt 1743 den Grund in der ehem. Jägergasse (heute Bischof-Meiser-Straße) vom Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich. Im Folgejahr – also vor 270 Jahren – begann der Hausbau. Zwei Räume mit Stuckornamenten und Sopraportenmalereien aus dem späten 18. Jh. wechseln mit innenarchitektonischen Elementen aus den 1950er bis 80er Jahren in anderen Zimmern. Das nun leer stehende Gebäude im Eigentum der Stadt Ansbach befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Residenz und grenzt an den Hofgarten an. Das Palais 1743 beschenkte der Markgraf Carl Wilhelm Friedrich seinen Hofarchitekten mit einem Bauplatz, auf dem Retti den nach ihm benannten Stadtpalast baute. Dieser sollte - wie der Markgraf ausdrücklich festhielt - „zur Zierde“ der Straße gereichen. Das Grundstück lag neben dem Haus eines hohen Beamten und dem markgräflichen Jagd-Sekretariat. Auf dem Grundstück befand sich die Hofschreinerei, von der sich die Rückgebäude, an den Hofgarten angrenzend, bis heute erhalten haben. Ansicht von der Bischof-Meiser-Straße Ansicht von Osten (Gartenseite) Bautechnisch ist das Retti-Palais ein zweigeschossiger Walmdachbau mit dreiachsigem Mittelrisalit und Zwerchhaus. Es besitzt rustizierte Lisenen, eine Putzgliederung und Stuckornamentik an einigen Wänden und Decken. Das Treppenhaus und ein großer Saal in der Beletage sind in fast originalem Zustand erhalten. Die Hauptnutzfläche des Gebäudes beträgt ca. 588 m², hinzukommen ca. 155 m² Nebennutzfläche und ca. 225 m² Verkehrsfläche wie Treppen und Flure. Es besteht aus Keller, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss sowie1. und 2. Dachgeschoss (auf die beiliegenden Bestandspläne wird verwiesen). Die Bewohner Illustre Persönlichkeiten nannten das Retti-Palais ihr Eigen: In sein Palais, das 1749 fertiggestellt wurde, zog Retti gar nicht mehr ein. Er verkaufte das Anwesen an die Stadt Ansbach als Obervogteiamt. 1757 Einzug des Obervogtes und Markgrafensohnes Friedrich Carl von Falkenhausen 1760 Erwerb des Anwesens durch Friedrich Carl von Falkenhausen 1825 Erwerb des Anwesens durch Oberforstmeister Albrecht Freiherr von Schirnding zentrales Treppenhaus 1849 Übergabe an seinen Sohn Friedrich Karl August, dem Revierförster von Stauf 1852 Verkauf an den Gendarmarie-Hauptmann Freiherr von Waldenfels 1891 Verkauf an den Strohmosaikverkäufer Wilhelm Wagenhöfer 1910 Praxis von Dr. Adam Alexander Krampf, Ehemann der Wagenhöfer-Erbin 1951 Übernahme der Praxis und des Anwesens durch die Tochter Dr. Elisabeth Krampf, die die Praxis bis 1999 führte 2001 Erwerb des Anwesens durch die Stadt Ansbach Raumflucht im Erdgeschoss Details Innenausstattung Lage des Objektes Das Grundstück Das Grundstück ist lediglich mit einem Hauptgebäude bebaut. Der prägende Baukörper erstreckt sich entlang der BischofMeiser-Straße und grenzt direkt an das Nachbargebäude im Nordwesten. Der überwiegende Grundstücksteil ist unbebaut, jedoch für eine weitere Bebauung in gewissem Umfang nutzbar. Das Grundstück befindet sich in bester Lage zur Altstadt von Ansbach, nahe des Markgrafenschlosses, direkt an den Hofgarten angrenzend. Es liegt nur 3 Gehminuten von der Fußgängerzone und vom Bahnhof mit S-Bahn-Anschluss entfernt und befindet sich in der Nachbarschaft zahlreicher öffentlicher Gebäude (Regierung von Mittelfranken, Staatliches Hochbauamt Ansbach, etc.).In direkter Nähe befinden sich mehrgeschossige, großteils denkmalgeschützte Gebäude in geschlossener Bauweise. Ausblick zum Garten Bestandspläne Erdgeschoss Bestandspläne 1. Obergeschoss Bestandspläne 1. Dachgeschoss Bestandspläne 2. Dachgeschoss Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wurde im Zuge der Erstellung dieses Exposé einbezogen und hat hierzu Stellung genommen. Die maßgeblichen Bestandteile der Stellungnahme des Landeskonservators werden im Folgenden zitiert: „Bedeutung Nach Residenz und Orangerie ist das Rettipalais eines der bedeutendsten barockzeitlichen Gebäude Ansbachs. Sein konstruktives Gefüge samt der Fassaden sowie die Grundrissstrukturen sind – abgesehen von geringfügigen Umbauten und dem später angefügten Treppenhaus – weitgehend unverändert erhalten. Es verfügt zudem über einen außergewöhnlich umfangreichen und hochwertigen Bestand an historischer Ausstattung (Treppen, Fenster, Türen, Böden, wandfeste Gemälde, Stuck etc.) und weist nahezu überall noch historische Wand- und Deckenoberflächen auf. Bauliche Veränderungen Der herausragenden Bedeutung des Bestandes entsprechend, sind bauliche Veränderungen nur in einem sehr begrenzten Umfang möglich. Planungsüberlegungen müssen sich deshalb in die vorhandenen Strukturen ohne größere Eingriffe einfügen und räumlich wichtige Zusammenhänge wie etwa die Abfolge der Haupträume entlang der Gartenseite in Erd- und Obergeschoss, das Treppenhaus sowie das straßenseitige Rokokoappartement im Obergeschoss erlebbar erhalten. Grundsätzlich vorstellbar ist es, den in der Beletage ehemals vorhandenen und anhand der Befunde gut nachvollziehbaren größeren Saal wieder herzustellen. Beim sekundär angefügten Treppenhaus an der Südseite ist ggf. auch ein vollständiger Ersatz durch einen Neubau denkbar. Nutzung Entsprechend der eingeschränkten Möglichkeiten für bauliche Veränderungen sowie der notwendigen Rücksicht auf den wertvollen Bestand kommen nach Art und Intensität nur Nutzungen in Betracht, die zur vorhandene Raumstruktur passen und hinsichtlich der notwendigen Installationen, der anzunehmenden Verkehrslasten und der bauordnungsrechtlichen Anforderungen substanzschonend realisiert werden können. Eine Nutzung der zweiten Dachgeschossebene wird aus verschiedenen Gründen kritisch gesehen und sollte nicht Gegenstand der zukünftigen Nutzungsüberlegungen sein. Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Instandsetzung Im Zuge einer Instandsetzungsmaßnahme sind alle Teile der historischen Ausstattung sowie die historischen Oberflächen sachgerecht zu restaurieren. Hierfür liegen umfangreiche Voruntersuchungen des Büros Keim/Giersch vor, die auch Restaurierungskonzepte beinhalten. Bei einer Instandsetzung sind diese Konzepte weiterhin zu beachten und in Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde ggf. fortzuschreiben. Ergänzende Bebauung des Grundstücks Eine ergänzende Bebauung des zum Rettipalais gehörigen Grundstücks kann nicht allein aus den Vorgaben des Baugesetzbuchs und des Abstandsflächenrechts entwickelt werden. Aufgrund der besonderen historischstädtebaulichen Bedeutung des Areals ist vielmehr ausschließlich ein in Lage und Kubatur an das ehemalige Nebengebäude angelehnter Neubau möglich (vgl. Urkataster sowie die Bauaufnahme des abgebrochenen Nebengebäudes). Der östlich des ehemaligen Nebengebäudes gelegene Grundstücksbereich stellt einen Teil des historischen Gartens (sog. „Spitzgarten“) des Rettipalais dar. Dieser Gartenbereich verlängert optisch den Hofgarten bis an die ehemals klar definierte Baulinie entlang der rückwärtigen Bebauung an der Bischof-MeiserStraße. Der ehemalige Garten ist daher – ungeachtet der Frage ob er baurechtlich als Innen- oder Außenbereich zu werten ist – als Grünbereich zu erhalten und von Bebauung frei zu halten. Mit Blick auf die sensible Lage zwischen Rettipalais und Hofgarten muss ein möglicher Neubau anstelle des ehemaligen Nebengebäudes auch unter gestalterischen Gesichtspunkten erhöhten Anforderungen gerecht werden und sich in das bestehende bauliche Umfeld angemessen einfügen.“ Bayerische Landesamt für Denkmalpflege Baurechtliche Situation Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB. Das Grundstück befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Nutzungskonzept Zum Kaufangebot ist vom Bieter ein Nutzungskonzept vorzulegen, das im Einzelnen aufzeigt, wie das Anwesen und dessen Geschosse nach der Sanierung genutzt werden sollen. Hierbei wird seitens der Stadt größter Wert auf eine dem historischen Palais angemessene Ausgestaltung, denkmalgerechte Sanierung und adäquate künftige Nutzung gelegt. Mindestangebot Das Mindestangebot der Stadt Ansbach beträgt gemäß Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses 292.000 €. Anfragen richten Sie bitte schriftlich bis eine Woche vor Abgabefrist mit dem Betreff „Gebot Retti-Palais“ an die E-Mailadresse: [email protected] Weitere Informationen plus „virtuellem Rundgang“ finden Sie unter http://www.retti-palais.de
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