InfoGruen - Kanton Schwyz

Sport-Toto-Kommission
Geschäftsstelle
6431 Schwyz, im März 2016
Sportförder-SwisslosfondsBeiträge an den Sportbetrieb
Verbände, Sportorganisationen und Vereine, die aus dem zur Verfügung stehenden
Reingewinn der Sport-Toto-Wettbewerbe des 76. Betriebsjahres der Sport-Toto-Gesellschaft
(1. Januar bis 31. Dezember 2015) einen Beitrag zu erhalten wünschen, haben ihre
Gesuche auf dem offiziellen Erhebungsformular (erhältlich bei der Geschäftsstelle)
einzureichen und dabei folgende Bedingungen zu erfüllen:
a) die Erhebungsformulare sind vom Präsidenten und Kassier des Vereins bzw. des
Verbandes zu unterschreiben und im Doppel an die Abteilung Sport Kanton Schwyz
einzureichen.
⇒
b) den Vereinen werden nur Beiträge an Auslagen zugesprochen, für die QUITTIERTE
ORIGINAL-BELEGE vorliegen; die Mindestauslage muss pro Rechnungsbeleg Fr. 100.-(ausser Fachliteratur) betragen; Unterriegen (Muki, Kitu, Ballsportsektionen) müssen ihre
Gesuche zusammen mit ihren Stammvereinen einreichen, die Mitglieder bei einem SKSVerband sind; Beiträge unter Fr. 250.-- werden nicht ausbezahlt!
c) an Verbrauchsmaterial sowie persönliche Ausrüstungsgegenstände wie Bekleidung und
Sportgeräte werden keine Beiträge ausbezahlt.
⇒
d) Verbände erhalten einen Pauschalbeitrag (die Beitragshöhe ist nicht garantiert!). Falls
gegenüber dem Vorjahr ausserordentliche Mehrleistungen (Kurse, Anschaffungen)
erbracht wurden, müssen diese auf dem Erhebungsblatt aufgelistet und eingereicht
werden.
Die Verbände müssen ihre offizielle Terminliste (inkl. durchgeführte Verbandskurse) und
Jahresrechnung einreichen; die Sport-Toto-Kommission kann für Stichproben die
Originalrechnungsbelege ein verlangen; zusätzlich muss der Abteilung Sport ein
Verzeichnis der Mitgliederclubs zugestellt werden!
e) dem Gesuch ist ein Einzahlungsschein des verbands- oder vereinseigenen Postcheck- oder
Bankkontos beizulegen.
f) nicht dem Sportverband des Kantons Schwyz (SKS) oder dessen Mitgliederverbänden
angehörende Organisationen erhalten keinen Beitrag!
g) die kantonale Sport-Toto-Kommission kann für alle Organisationen Pauschalbeiträge
festlegen.
h) der jährliche Beitrag an die Sportverbände und Sportvereine wird nur ausbezahlt, sofern
die Verpflichtungen gegenüber dem Sportverband Kanton Schwyz (SKS) (Jahresbeitrag,
Busse für Fernbleiben an der DV) geleistet worden sind.
Die Beitragsgesuche müssen bis spätestens 31. Mai 2016 (im Doppel) bei der Geschäftsstelle der kantonalen Sport-Toto-Kommission, c/o Abteilung Sport in 6431 Schwyz
einsichtbar sein. Für evtl. Jugendförderbeiträge muss die Namensliste beigelegt werden! Die
Kommissionsmitglieder sind für alle schnell eingereichten Gesuche dankbar. Für verspätet
eingereichte Gesuche dürfen gemäss gültigem Reglement keine Beiträge ausbezahlt werden!
Gesuche um Beiträge an den Bau und Erneuerung von Turn- und Sportanlagen sowie Bauten
müssen vor dem Baubeginn bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Diesen Gesuchen
sind Pläne, Besitzunterlagen, Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan beizulegen. Für
Gesuche, die erst nach dem Baubeginn eingereicht werden, dürfen keine Zusicherungen und
Beitragsleistungen erfolgen.
Gesuche um Organisationsbeiträge an sportliche Veranstaltungen sind rechtzeitig vor der
Durchführung der Geschäftsstelle zuzustellen. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht
mehr berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit sollen die Organisationsbeiträge in
Programmen oder auf Ranglisten erwähnt werden. Bitte drucken Sie jeweils in Ihren
Programmen und auf den Ranglisten auch den Slogan „Sportler spielen Toto“ ab. Vorlagen
können beim der Abteilung Sport Kanton Schwyz bezogen werden.
Exemplare des „Reglement über den Fonds zur Förderung des Sports“ können im Internet
(www.sz.ch/Sport/Swisslos-Sportfonds) oder bei der Geschäftsstelle der Sport-TotoKommission, Abteilung Sport Kanton Schwyz, Postfach 2194, 6431 Schwyz bezogen werden.
Die Einwohner des Kantons Schwyz werden ersucht, die Lotto- und Sport-Toto-Coupons
unbedingt bei den Ablagen und Einzahlungsstellen in unserem Kanton abzugeben. Sie
helfen so mit, den entscheidenden kantonalen Anteil an den Einsätzen zu erhöhen. Damit
können mehr finanzielle Mittel dem Schwyzer Sport weitergeleitet werden.
ACHTUNG !!!
Wir machen die Sportorganisationen darauf aufmerksam, dass (Homepage-)Werbung für
ausländische Wett- und Lotterieanbieter gemäss Bundesgesetz verboten ist. Verstösse gegen
dieses Gesetz führen zu Strafen von Fr. 10'000.-- Busse oder Gefängnis bis zu 3 Monaten.
Solche Organisationen würden in Zukunft auch keine kantonalen Sportfördermittel mehr
erhalten!
Jugend- + Nachwuchsförderung:
- evtl. Projekte:
Swiss Olympic Talent Card-Inhaber:
- bei über 50 Jugendlichen:
Freundliche Grüsse
Amt für Volksschulen und Sport
Abteilung Sport
Hansueli Ehrler, Geschäftsführer
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Namensliste beilegen
Namensliste erforderlich
(inkl. Geburtsdatum)