Sport-Toto-Kommission Geschäftsstelle 6431 Schwyz, im März 2016 Sportförder-SwisslosfondsBeiträge an den Sportbetrieb Verbände, Sportorganisationen und Vereine, die aus dem zur Verfügung stehenden Reingewinn der Sport-Toto-Wettbewerbe des 76. Betriebsjahres der Sport-Toto-Gesellschaft (1. Januar bis 31. Dezember 2015) einen Beitrag zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche auf dem offiziellen Erhebungsformular (erhältlich bei der Geschäftsstelle) einzureichen und dabei folgende Bedingungen zu erfüllen: a) die Erhebungsformulare sind vom Präsidenten und Kassier des Vereins bzw. des Verbandes zu unterschreiben und im Doppel an die Abteilung Sport Kanton Schwyz einzureichen. ⇒ b) den Vereinen werden nur Beiträge an Auslagen zugesprochen, für die QUITTIERTE ORIGINAL-BELEGE vorliegen; die Mindestauslage muss pro Rechnungsbeleg Fr. 100.-(ausser Fachliteratur) betragen; Unterriegen (Muki, Kitu, Ballsportsektionen) müssen ihre Gesuche zusammen mit ihren Stammvereinen einreichen, die Mitglieder bei einem SKSVerband sind; Beiträge unter Fr. 250.-- werden nicht ausbezahlt! c) an Verbrauchsmaterial sowie persönliche Ausrüstungsgegenstände wie Bekleidung und Sportgeräte werden keine Beiträge ausbezahlt. ⇒ d) Verbände erhalten einen Pauschalbeitrag (die Beitragshöhe ist nicht garantiert!). Falls gegenüber dem Vorjahr ausserordentliche Mehrleistungen (Kurse, Anschaffungen) erbracht wurden, müssen diese auf dem Erhebungsblatt aufgelistet und eingereicht werden. Die Verbände müssen ihre offizielle Terminliste (inkl. durchgeführte Verbandskurse) und Jahresrechnung einreichen; die Sport-Toto-Kommission kann für Stichproben die Originalrechnungsbelege ein verlangen; zusätzlich muss der Abteilung Sport ein Verzeichnis der Mitgliederclubs zugestellt werden! e) dem Gesuch ist ein Einzahlungsschein des verbands- oder vereinseigenen Postcheck- oder Bankkontos beizulegen. f) nicht dem Sportverband des Kantons Schwyz (SKS) oder dessen Mitgliederverbänden angehörende Organisationen erhalten keinen Beitrag! g) die kantonale Sport-Toto-Kommission kann für alle Organisationen Pauschalbeiträge festlegen. h) der jährliche Beitrag an die Sportverbände und Sportvereine wird nur ausbezahlt, sofern die Verpflichtungen gegenüber dem Sportverband Kanton Schwyz (SKS) (Jahresbeitrag, Busse für Fernbleiben an der DV) geleistet worden sind. Die Beitragsgesuche müssen bis spätestens 31. Mai 2016 (im Doppel) bei der Geschäftsstelle der kantonalen Sport-Toto-Kommission, c/o Abteilung Sport in 6431 Schwyz einsichtbar sein. Für evtl. Jugendförderbeiträge muss die Namensliste beigelegt werden! Die Kommissionsmitglieder sind für alle schnell eingereichten Gesuche dankbar. Für verspätet eingereichte Gesuche dürfen gemäss gültigem Reglement keine Beiträge ausbezahlt werden! Gesuche um Beiträge an den Bau und Erneuerung von Turn- und Sportanlagen sowie Bauten müssen vor dem Baubeginn bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Diesen Gesuchen sind Pläne, Besitzunterlagen, Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan beizulegen. Für Gesuche, die erst nach dem Baubeginn eingereicht werden, dürfen keine Zusicherungen und Beitragsleistungen erfolgen. Gesuche um Organisationsbeiträge an sportliche Veranstaltungen sind rechtzeitig vor der Durchführung der Geschäftsstelle zuzustellen. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit sollen die Organisationsbeiträge in Programmen oder auf Ranglisten erwähnt werden. Bitte drucken Sie jeweils in Ihren Programmen und auf den Ranglisten auch den Slogan „Sportler spielen Toto“ ab. Vorlagen können beim der Abteilung Sport Kanton Schwyz bezogen werden. Exemplare des „Reglement über den Fonds zur Förderung des Sports“ können im Internet (www.sz.ch/Sport/Swisslos-Sportfonds) oder bei der Geschäftsstelle der Sport-TotoKommission, Abteilung Sport Kanton Schwyz, Postfach 2194, 6431 Schwyz bezogen werden. Die Einwohner des Kantons Schwyz werden ersucht, die Lotto- und Sport-Toto-Coupons unbedingt bei den Ablagen und Einzahlungsstellen in unserem Kanton abzugeben. Sie helfen so mit, den entscheidenden kantonalen Anteil an den Einsätzen zu erhöhen. Damit können mehr finanzielle Mittel dem Schwyzer Sport weitergeleitet werden. ACHTUNG !!! Wir machen die Sportorganisationen darauf aufmerksam, dass (Homepage-)Werbung für ausländische Wett- und Lotterieanbieter gemäss Bundesgesetz verboten ist. Verstösse gegen dieses Gesetz führen zu Strafen von Fr. 10'000.-- Busse oder Gefängnis bis zu 3 Monaten. Solche Organisationen würden in Zukunft auch keine kantonalen Sportfördermittel mehr erhalten! Jugend- + Nachwuchsförderung: - evtl. Projekte: Swiss Olympic Talent Card-Inhaber: - bei über 50 Jugendlichen: Freundliche Grüsse Amt für Volksschulen und Sport Abteilung Sport Hansueli Ehrler, Geschäftsführer Beschrieb beilegen Namensliste beilegen Namensliste erforderlich (inkl. Geburtsdatum)
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