Rundbrief 1 / 2016 An die Obst - Infodienst

Landratsamt Postfach 760, 71607 Ludwigsburg
Fachbereich Landwirtschaft
Auf dem Wasen 9
Beratungsstelle für
Obst- und Gartenbau
Hr. Plonka
Tel: 07141 / 144-4954
[email protected]
Fr. Rist
Tel: 07141 / 144-4953
[email protected]
Fax: 07141 / 144-9927
Internet: www.Landkreis-Ludwigsburg.de
Rundbrief 1 / 2016
An die Obst- und Gartenbauvereine, Gartenfreunde und Fachwarte im Kreis Ludwigsburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittlerweile sind mehr als 4 Jahre vergangen, seitdem wir Ihnen ein Rundschreiben über aktuelle Obstbauthemen zukommen ließen, die den Kreis Ludwigsburg betreffen. Inhalt unseres letzten Rundschreibens
war das verstärkte Auftreten des Feuerbrandes in der Neckarregion. Da es immer wieder Themen und Bereiche gibt, die für Ihre Arbeit in den Vereinen von Bedeutung sind, möchten wir Sie künftig wieder etwas regelmäßiger mit einem Rundschreiben zu versorgen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Informationen zu aktuellen Krankheiten- und Schädlingen, zur
Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln für den Erwerbsobstbau und im Kleingarten und verschiedene
Kurznachrichten aus den Bereichen Streuobst- und Gartenbau.
Im „Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz“ des Landwirtschaftsamtes Ludwigsburg
(www.ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de) ist dieses Rundschreiben als PDF zum Download bereitgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Plonka
Martina Rist
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Streuobst: Baumschnittprämie des Landes Baden-Württemberg
Das Streuobstprogramm des Landes Baden Württemberg wurde sehr gut angenommen. Landesweit wurden
1089 Sammelanträge auf Baumschnittförderung gestellt. Die Pflege von über 400.000 Bäumen kann durch
dieses Programm bezuschusst werden. Das Gros der Anträge kommt aus dem Regierungsbezirk Stuttgart.
Der Main-Tauber Kreis und der Kreis Esslingen liegen mit jeweils über 100 Anträgen landesweit an der Spitze. Mit 34 Anträgen (und 11.452 Bäumen) befindet sich der Kreis Ludwigsburg im Mittelfeld.
Die Auszahlungsanträge für die Winterschnittsaison 2015/16 können bis Mitte Mai gestellt werden. Zuständig sind die Regierungspräsidien. Aus Datenschutzgründen ist im Landratsamt nicht bekannt, wer zu den
Antragstellern gehört. Ein Teil der Auszahlungsanträge (5 %) muss vor Ort überprüft werden, ob die Bäume
tatsächlich geschnitten wurden. Die Überprüfung soll spätestens bis zum Frühsommer erfolgen. Im Kreis
Ludwigsburg müssen voraussichtlich 2 bis 3 Anträge kontrolliert werden.
Ein Merkblatt über die fachgerechte Pflege von Obsthochstämmen ist am Ende des Rundbriefes angefügt.
Streuobsttag im Landratsamt am 7. Mai 2016
Der 10. Landesweite Streuobsttag, der von der Akademie Ländlicher Raum veranstaltet wird, findet dieses
Jahr wieder in Ludwigsburg statt. Mitveranstalter sind das Ministerium Ländlicher Raum, der Landkreis Ludwigsburg, die Streuobstinitiative Calw-Enzkreis-Freudenstadt und die Neuland-GmbH. Zielgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Streuobstinitiativen, Obst- und Gartenbauverbänden, Keltereien,
Brennereien und Naturschutzverbänden.
Auf Nachfrage senden wir Ihnen nach Drucklegung einen Einladungsflyer / Anmeldebogen mit dem Tagungsprogramm zu. Die Tagungsgebühr beträgt 30,- € (incl. Mittagessen, Tagungsband und Tagungsgetränken).
Streuobstbörse im Internet
Seit Oktober 2015 ist der Landkreis Ludwigsburg an der Internet-Plattform www.streuobstwiesen-boerse.de
beteiligt. Entwickelt wurde diese Plattform im Jahr 2012 von einem Web-Dienstleister aus Neuffen (Kreis
Esslingen) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neuffen und der örtlichen NABU-Gruppe. Unterstützt durch
den Verein „Schwäbisches Streuobstparadies e.V.“ wurde die Börse vor allem in den Streuobstgemeinden
am Albtrauf sehr gut angenommen und in kurzer Zeit auch überregional bekannt. Im Jahr 2015 erreichte die
Seite über 140.000 Seitenaufrufe.
Die Aufgabe einer Anzeige ist einfach und kostenlos: Der Kunde muss auf der Internetseite lediglich ein Online-Formular ausfüllen. Nach Prüfung durch den Börsenbetreiber wird die Anzeige für 100 Tage freigeschaltet. Sie kann problemlos verlängert werden. Auf dieser Börse können Grundstücke zum Kauf oder zur Pacht
angeboten bzw. gesucht werden. Gleiches gilt für Obsternten und Dienstleistungen aus dem Bereich Streuund Gartenobst.
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Seit November letzten Jahres muss beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln der neue Ausweis im Scheckkartenformat vorgelegt werden. Leider gibt es noch immer Pflanzenschutz-Anwender, die die Umschreibung bisher
nicht beantragt haben und jetzt Probleme beim Kauf von Mitteln bekommen.
Wenn Sie die Umschreibung jetzt beantragen, muss bei der Anmeldung bereits ein Fortbildungsnachweis
(mit 4 Stunden Dauer) für den letzten Fortbildungszeitraum vorgelegt werden. Wenn Sie diesen Nachweis
aktuell noch nicht haben, muss mit Verzögerungen bei der Ausstellung gerechnet werden. Eine Auflistung
der Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Internet. Google-Suche: LTZ – Augustenberg - Fortbildungskalender.
Sachkunde-Schulung: Fortbildungsveranstaltung des Kreisverbandes KOGL Ludwigsburg e.V.
Die nächste Sachkunde-Fortbildung (Schwerpunkt Obstbau, Kleingarten) im Kreis Ludwigsburg ist für Samstag Nachmittag, den 2. April ab 13:30 Uhr in der WG Marbach geplant. Veranstalter ist der Kreisverband der
Obst- und Gartenbauvereine Ludwigsburg. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung muss über die Homepage
des Kreisverbandes (www.kogl-ludwigsburg.de) erfolgen. Die Teilnahmegebühr für OGV Mitglieder liegt bei
10,- €; für Nichtmitglieder 15,- €.
Nächster Fachwartkurs im Kreis Ludwigsburg
Zum Herbst dieses Jahres hin beginnen wir mit dem 10. Fachwartkurs im Kreis Ludwigsburg. Der Fachwartkurs erfreut sich nach wie vor an großer Beliebtheit; die ausgebildeten Fachwarte sind kompetente Ansprechpersonen in den Vereinen im Bereich der Baumpflege, des Baumschnittes im Bereich des Pflanzenschutzes sowie allgemein zu Themen rund um den Hausgarten.
Die Ausbildung zum Fachwart/in für Obst, Garten und Landschaft richtet sich vorrangig an Mitglieder der
Obst- und Gartenbauvereine. Für die Ausbildung muss mit einem Aufwand von ca. 100 Stunden verteilt in
den Abendstunden und an Wochenenden über ein Jahr gerechnet werden. Die Anmeldung erfolgt über den
Kreisverband und kann auch online erfolgen (www.kogl-ludwigsburg.de). Der Anmeldeschluss ist am
31.08.2016.
Pflanzenschutz Hinweise, Aktuelles:
Diplodia Rindenbrand im Streuobst und Hausgarten
Seit Ende der 90er Jahre nehmen Rindenbrandschäden an Apfelbäumen im Streuobstbau, in Hausgärten und
im Bioanbau zu. Betroffen sind meist jüngere Hoch- und Halbstämme während der Erziehungsphase. Typisch
sind dunkel gefärbte Rindenpartien, die von Frost- und Wachstumsrissen, Schnittstellen oder anderen Verletzungen der Rinde ausgehen.
Wachstums- Frost und Rindenrisse werden nicht mehr überwallt. Die Rinde zeigt Nekrosen, Rinde und äußere Bastbereiche sterben ab. Die Nekrosenbildung kann flach im äußeren Bereich der Borke verbleiben, die
Infektion kann aber auch ins Splint- und Kernholz vordringen. Kambialbereiche und Splintholz sind schwarz
verfärbt.
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Abb1: Wenn der Diplodia-Rindenbrand rechtzeitig erkannt
wird, kann noch versucht werden, die Befallsstelle auszuschneiden.
Abb 2: Bei einem fortgeschrittenen Befall kann das befallene Gewebe meist nicht mehr vollständig entfernt werden.
Gegenmaßnahmen:
 Gute Baumpflege, gute Wasser und Nährstoffversorgung
 Optimale Bedingungen während der Erziehungsphase von Jungbäumen mit hohen Stämmen
 Regelmäßige Kontrolle auf Frostrisse, dunkel verfärbte Rindenpartien
 Ausschneiden von Befallsstellen und Verwendung fungizider Wundverschlussmittel
 Schorffungizide sind wirksam, müssten aber häufig eingesetzt werden.
Abb 3: Schadhafte Stellen an Obstbäumen können im Frühjahr zum
Vegetationsbeginn ausgeschnitten werden. Während der Winterruhe
der Bäume sollte diese Arbeit nicht durchgeführt werden.
An der rötlichen Verfärbung der Schnittstelle ist zu sehen, dass
der Baum bereits im Saft ist. Die Kambiumzellen am Wundrand
werden sich teilen und die Wunde überwallen. Es sollte möglichst sämtliches verfärbte Gewebe ausgeschnitten werden. Als
Werkzeug eignen sich scharfe Messer und Stemmeisen.
Die Wundbehandlung sollte nur bei trockenem Wetter durchgeführt werden. Befallenes Material muss so gut wie möglich aufgesammelt und über den Restmüll entsorgt werden. Die Wunde
abschließend mit Baumwachs verstreichen.
Auf diese Weise können Frostrisse, Diplodia und Krebsstellen
versorgt werden.
Bei Diplodia mutila handelt es sich um eine relativ neue Pilzkrankheit. Seit den Hitzesommern seit 2003 verursacht die Krankheit zunehmende Schäden. Diplodia gilt als Schwächeparasit, der v.a. Bäume befällt, die
unter Trockenstress leiden. Nach dem trockenen Sommer 2015 sollte daher mit einer deutlichen Zunahme
dieser Rindenbrandkrankheit gerechnet werden.
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Frostspanner 2016
Das Auftreten des Frostspanners folgt einer wiederkehrenden Populationsdynamik. Im Abstand von ungefähr 10 Jahren nimmt die Zahl der Schmetterlinge rapide zu; die Folge ist ein Massenauftreten von Raupen –
und entsprechende Fraßschäden im Frühjahr. Eine leichte Zunahme der Frostspannerschäden wurde schon
im vergangenen Jahr beobachtet. Auf Grund der im letzten Herbst gefangenen Falter muss 2016 mit einem
hohen Befallsdruck gerechnet werden. In den Jahren 2005 / 2006 wurde die letzte Massenvermehrung dieses Schädlings im Kreis Ludwigsburg beobachtet.
Abb 4: Flugkurver 2015.
Die männlichen Frostspanner fliegen bekanntlich ab
Herbstbeginn. Die Kurve zeigt den Flugverlauf dieses
Schädlings im Herbst 2015 im Stromberggebiet (Kreis
Ludwigsburg).
Abb 5: Pheromonfalle.
In Waldnähe wurden in der Trichterfalle pro Woche bis
über 900 Tiere gefangen. Die Eier, die von den weiblichen Faltern abgelegt wurden, werden voraussichtlich
einen hohen Befallsdruck durch Raupen im Frühjahr zur
Folge haben.
Je nach Erwärmung im Frühjahr, Witterung, Lage und Kleinklima schlüpfen die jungen Räupchen ab Anfang
April. Während ihrer ca. 4-wöchigen Entwicklungsdauer nehmen sie rasch an Größe zu und vertilgen dabei
große Mengen an Blattmasse, Blüten und Jungfrüchten. In Wald- und Gehölznähe ist der Befallsdruck besonders hoch. Eine Bekämpfung der Frostspannerraupen wird in gefährdeten Gebieten angebracht sein.
Zeitpunkt: Je nach Witterung Anfang bis Mitte April; möglichst bei sonnigem Wetter und Temperaturen über
18 0 C im Kleingarten mit z.B. Bacillus thurengiensis – Präpraraten (Xen Tari, Dipel ES), Bayer Garten Raupenfrei; im Erwerbs- und Streuobstbau von sachkundigen Personen mit Pflanzenschutzmitteln aus dem Profibereich (Runner, Mimic, Steward, Dipel ES)
Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten (HuK-Zulassung)
Im Haus- und Kleingartenbereich spielen Pflanzenschutzmittel nicht die Rolle wie im Erwerbsanbau. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Falles ein Mittel zur Verfügung stehen würde, mit dem sich ein
gefährlicher Schadorganismus bekämpfen ließe. Die Mittelpalette für den HuK-Bereich ist bereits jetzt sehr
bescheiden und zahlreiche Schadorganismen sind im Hausgarten schon jetzt nicht mehr ausreichend bekämpfbar. Weil ab 2016 die Zulassung einiger Wirkstoffe nicht mehr verlängert wird, sind weitere Bekämpfunglücken zu befürchten.
Die vollständige Liste der im Kleingarten zugelassenen Mittel finden Sie als Einhefter im Magazin „Obst- und
Garten“ sowie auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (www.ltz-bw.de). In der
nachfolgenden Tabelle sind nur die aktuellen Zulassungsänderungen aufgeführt.
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Zulassungsänderungen Haus- und Kleingarten ab 2016:
Neem Azal
Keine HuK-Zulassung mehr im Obstbau
Im Freiland an Ziergehölzen nur noch bis 0,5 m Pflanzenhöhe
nur für Zierpflanzen in Gewächshäusern, Zimmern, Büroräumen, Balkonen,
Calypso ist sehr breit im Obstbau im HuK zugelassen. Es wird allerdings nur als Fertigformulierung als Pumpspray bzw. Sprühdose vertrieben und eignet sich daher nur eingeschränkt.
Die Zulassung endet am 30.9.16. S. Tabelle Erwerbsobstbau
Zulassung beendet; Abverkauf nur noch bis 30.6.16
s. Tabelle Erwerbsobstbau
Das Produkt wird z. Zt. nicht vertrieben.
Es sind nur noch Restbestände im Handel
Es sind zahlreiche Netzschwefelpräparate verschiedener Hersteller im Handel.
Einige Schwefelpräparate haben bereits eine Anschlusszulassung; andere nicht.
Neem Plus
Calypso
Bayer Garten
Raupenfrei
Granupom
Apfelmadenfrei
Schwefel
Zulassungsänderungen bei Profimitteln für den Erwerbsobstbau
Bei einigen Pflanzenschutzmitteln ist es für erwerbsobstbauliche Anwender ratsam, vor Ende der Abverkaufsfrist noch einen Vorrat anzulegen, bei anderen Produkten ist es besser, die noch vorhandenen Restmengen aufzubrauchen weil eine Anschlusszulassung unsicher ist. Die wichtigsten Zulassungsänderungen
(Erwerbsobstbau) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. (Alle Angaben ohne Gewähr).
Produkt
Kultur
Zulassung
Aufbrauch
Frist Ende
Bemerkung
Insegar
Kernobst
Pflaume
Zulassungsende
31.12.13
Notfallzulassung (§53) gegen Pflaumenwickler wurde für die Saison 2016 gestellt
Vertimec
Kernobst, Pfirsich,
Aprikose, Him- u.
Brombeere, Erdbeere
Kern- u. Steinobst
Him- u. Brombeere
Johannisb., Stachelb., Erdbeere
Kern- u. Steinobst
Him-u. Brombeere
Johannisbeerartige
Erdbeere
Kern- u. Steinobst
Johannisbeerartige
Him- u. Brombeere
Kernobst
Zulassungsende
31.12.13
30.6.15
Anwendungsverbot
30.6.15
Anwendungsverbot
Basta
Pirimor
Calypso
Runner
Gladiator
Notfallzulassung (§ 53) für Nachfolgeprodukt Vertimec Pro wurde für die Saison
2016 gestellt, gegen Birnblattsauger und
Erdbeermilbe
Abverkaufsfrist: 30.6.16. Bevorratung bis
30.6.17 empfohlen. Danach wird Anschlusszulassung mit neuer Formulierung
erwartet
Bevorratung für 2016 und 2017 empfohlen.
Danach vermutlich nur noch Zulassung für
geschützten Anbau unter Glas.
Zulassungsende
31.12.15
30.6.17
Zulassungsende
31.3.16
30.9.17
Zulassungsende
31.3.16
30.9.17
Abverkauf bis 30.9.16. Voraussichtlich
keine Anschlusszulassung mehr im Obstbau
31.12.15
30.6.17
Abverkauf bis 30.6.16. Voraussichtlich
keine Anschlusszulassung mehr im Obstbau
Ausführliche Informationen sind in der Broschüre Integrierten Pflanzenschutz 2016 für den Erwerbsobstbau
(www.ltz-bw.de) bzw. im Pflanzenschutzwarndienst für den Erwerbsobstbau (www.landwirtschaftbw.de/pb/,Lde/Obstbau) abrufbar. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich
aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen.
Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016
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Förderung Baumschnitt – Streuobst
Fachliche Hinweise zum Schnitt von Streuobstbäumen
(erarbeitet von Kreisfachberatern für Obst- und Gartenbau)
Bei der Förderung des Schnittes von Streuobstbäumen ist ein fachgerechter Obstbaumschnitt gefordert.
Bei Jungbäumen steht die Erziehung eines stabilen Kronengerüstes im Vordergrund.
Bei Altbäumen soll durch geeignete Schnitteingriffe die Lebensdauer verlängert werden.
Im Rahmen des Förderprogramms wird der durchgeführte Baumschnitt stichprobenartig kontrolliert.
Streuobstbäume, die eindeutig falsch geschnitten wurden, müssen aus der Förderung genommen werden.
Beim Baumschnitt sind daher folgende Grundsätze zu beachten:
Erziehungsschnitt bei Jungbäumen
Ziel: stabile, strukturierte, naturnahe Obstbaumkrone durch
- Aufbau einer Stammverlängerung begleitet von drei bis vier steilen Leitästen
Grobe Erziehungsfehler:
- flache Leitäste (wenig vital, instabil)
- vergabelte Leitäste (Krone wird unzugänglich)
- steile Seitentriebe im oberen Bereich der Stammverlängerung (Überbauung der Krone)
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Fachgerechter Erziehungsschnitt:
Stammverlängerung mit schwachem Seitenholz und drei bis vier steile Leitäste (Bild 1 bis 3)
Bild 4
Grobe Fehler:
Leitäste abgelegt (Bild 4)
Bild 5
keine Kronenstruktur (Bild 5)
Bild 6
Anschnitt aller Triebe (Bild 6)
Erhaltungsschnitt bei Altbäumen
Ziel: Langlebigkeit des Baumes fördern durch
- erhalten der Vitalität: vergreiste Baumkronen moderat auslichten
- enthalten der Stabilität: überlange Leitäste entlasten oder ableiten
- verbessern der Nutzbarkeit: Kronenüberbau beseitigen
- Verteilen stärkerer Eingriffe auf mehrere Jahre
Grobe Pflegefehler:
- Entnahme von zu viel Kronenmaterial
- massives ausschneiden von Jungtrieben
- Kappung von Stammverlängerung oder Leitästen
- Astwunden mit mehr als 10 cm Durchmesser, insbesondere auf Astoberseiten
- unsaubere Schnittführung (Stummel oder Rindenrisse)
- viele Wunden in räumlicher Nähe
Bild 7
Bild 8
Fachgerechter Altbaumschnitt: gleichmäßige, moderate Kronenauslichtung (Bild 7,8)
Bild 9
Grobe Fehler:
massive Auslichtung (Bild 9)
Bild 12
große Wunde astoberseits (Bild 12)
Kappung von Leitästen und der
Stammverlängerung bei vitalen
Bäumen (Bild 13,14) >>
Bild 10
Bild 11
Leitast entfernt und Rindenriß (Bild 10) „Wasserreiser“ (Bild 11)
Bild 13
Bild 14