Landratsamt Postfach 760, 71607 Ludwigsburg Fachbereich Landwirtschaft Auf dem Wasen 9 Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau Hr. Plonka Tel: 07141 / 144-4954 [email protected] Fr. Rist Tel: 07141 / 144-4953 [email protected] Fax: 07141 / 144-9927 Internet: www.Landkreis-Ludwigsburg.de Rundbrief 1 / 2016 An die Obst- und Gartenbauvereine, Gartenfreunde und Fachwarte im Kreis Ludwigsburg Sehr geehrte Damen und Herren, mittlerweile sind mehr als 4 Jahre vergangen, seitdem wir Ihnen ein Rundschreiben über aktuelle Obstbauthemen zukommen ließen, die den Kreis Ludwigsburg betreffen. Inhalt unseres letzten Rundschreibens war das verstärkte Auftreten des Feuerbrandes in der Neckarregion. Da es immer wieder Themen und Bereiche gibt, die für Ihre Arbeit in den Vereinen von Bedeutung sind, möchten wir Sie künftig wieder etwas regelmäßiger mit einem Rundschreiben zu versorgen. Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Informationen zu aktuellen Krankheiten- und Schädlingen, zur Zulassungssituation bei Pflanzenschutzmitteln für den Erwerbsobstbau und im Kleingarten und verschiedene Kurznachrichten aus den Bereichen Streuobst- und Gartenbau. Im „Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz“ des Landwirtschaftsamtes Ludwigsburg (www.ludwigsburg.landwirtschaft-bw.de) ist dieses Rundschreiben als PDF zum Download bereitgestellt. Mit freundlichen Grüßen Günter Plonka Martina Rist Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 1 Streuobst: Baumschnittprämie des Landes Baden-Württemberg Das Streuobstprogramm des Landes Baden Württemberg wurde sehr gut angenommen. Landesweit wurden 1089 Sammelanträge auf Baumschnittförderung gestellt. Die Pflege von über 400.000 Bäumen kann durch dieses Programm bezuschusst werden. Das Gros der Anträge kommt aus dem Regierungsbezirk Stuttgart. Der Main-Tauber Kreis und der Kreis Esslingen liegen mit jeweils über 100 Anträgen landesweit an der Spitze. Mit 34 Anträgen (und 11.452 Bäumen) befindet sich der Kreis Ludwigsburg im Mittelfeld. Die Auszahlungsanträge für die Winterschnittsaison 2015/16 können bis Mitte Mai gestellt werden. Zuständig sind die Regierungspräsidien. Aus Datenschutzgründen ist im Landratsamt nicht bekannt, wer zu den Antragstellern gehört. Ein Teil der Auszahlungsanträge (5 %) muss vor Ort überprüft werden, ob die Bäume tatsächlich geschnitten wurden. Die Überprüfung soll spätestens bis zum Frühsommer erfolgen. Im Kreis Ludwigsburg müssen voraussichtlich 2 bis 3 Anträge kontrolliert werden. Ein Merkblatt über die fachgerechte Pflege von Obsthochstämmen ist am Ende des Rundbriefes angefügt. Streuobsttag im Landratsamt am 7. Mai 2016 Der 10. Landesweite Streuobsttag, der von der Akademie Ländlicher Raum veranstaltet wird, findet dieses Jahr wieder in Ludwigsburg statt. Mitveranstalter sind das Ministerium Ländlicher Raum, der Landkreis Ludwigsburg, die Streuobstinitiative Calw-Enzkreis-Freudenstadt und die Neuland-GmbH. Zielgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Streuobstinitiativen, Obst- und Gartenbauverbänden, Keltereien, Brennereien und Naturschutzverbänden. Auf Nachfrage senden wir Ihnen nach Drucklegung einen Einladungsflyer / Anmeldebogen mit dem Tagungsprogramm zu. Die Tagungsgebühr beträgt 30,- € (incl. Mittagessen, Tagungsband und Tagungsgetränken). Streuobstbörse im Internet Seit Oktober 2015 ist der Landkreis Ludwigsburg an der Internet-Plattform www.streuobstwiesen-boerse.de beteiligt. Entwickelt wurde diese Plattform im Jahr 2012 von einem Web-Dienstleister aus Neuffen (Kreis Esslingen) in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Neuffen und der örtlichen NABU-Gruppe. Unterstützt durch den Verein „Schwäbisches Streuobstparadies e.V.“ wurde die Börse vor allem in den Streuobstgemeinden am Albtrauf sehr gut angenommen und in kurzer Zeit auch überregional bekannt. Im Jahr 2015 erreichte die Seite über 140.000 Seitenaufrufe. Die Aufgabe einer Anzeige ist einfach und kostenlos: Der Kunde muss auf der Internetseite lediglich ein Online-Formular ausfüllen. Nach Prüfung durch den Börsenbetreiber wird die Anzeige für 100 Tage freigeschaltet. Sie kann problemlos verlängert werden. Auf dieser Börse können Grundstücke zum Kauf oder zur Pacht angeboten bzw. gesucht werden. Gleiches gilt für Obsternten und Dienstleistungen aus dem Bereich Streuund Gartenobst. Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 2 Sachkundenachweis Pflanzenschutz Seit November letzten Jahres muss beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln der neue Ausweis im Scheckkartenformat vorgelegt werden. Leider gibt es noch immer Pflanzenschutz-Anwender, die die Umschreibung bisher nicht beantragt haben und jetzt Probleme beim Kauf von Mitteln bekommen. Wenn Sie die Umschreibung jetzt beantragen, muss bei der Anmeldung bereits ein Fortbildungsnachweis (mit 4 Stunden Dauer) für den letzten Fortbildungszeitraum vorgelegt werden. Wenn Sie diesen Nachweis aktuell noch nicht haben, muss mit Verzögerungen bei der Ausstellung gerechnet werden. Eine Auflistung der Fortbildungsveranstaltungen finden Sie im Internet. Google-Suche: LTZ – Augustenberg - Fortbildungskalender. Sachkunde-Schulung: Fortbildungsveranstaltung des Kreisverbandes KOGL Ludwigsburg e.V. Die nächste Sachkunde-Fortbildung (Schwerpunkt Obstbau, Kleingarten) im Kreis Ludwigsburg ist für Samstag Nachmittag, den 2. April ab 13:30 Uhr in der WG Marbach geplant. Veranstalter ist der Kreisverband der Obst- und Gartenbauvereine Ludwigsburg. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung muss über die Homepage des Kreisverbandes (www.kogl-ludwigsburg.de) erfolgen. Die Teilnahmegebühr für OGV Mitglieder liegt bei 10,- €; für Nichtmitglieder 15,- €. Nächster Fachwartkurs im Kreis Ludwigsburg Zum Herbst dieses Jahres hin beginnen wir mit dem 10. Fachwartkurs im Kreis Ludwigsburg. Der Fachwartkurs erfreut sich nach wie vor an großer Beliebtheit; die ausgebildeten Fachwarte sind kompetente Ansprechpersonen in den Vereinen im Bereich der Baumpflege, des Baumschnittes im Bereich des Pflanzenschutzes sowie allgemein zu Themen rund um den Hausgarten. Die Ausbildung zum Fachwart/in für Obst, Garten und Landschaft richtet sich vorrangig an Mitglieder der Obst- und Gartenbauvereine. Für die Ausbildung muss mit einem Aufwand von ca. 100 Stunden verteilt in den Abendstunden und an Wochenenden über ein Jahr gerechnet werden. Die Anmeldung erfolgt über den Kreisverband und kann auch online erfolgen (www.kogl-ludwigsburg.de). Der Anmeldeschluss ist am 31.08.2016. Pflanzenschutz Hinweise, Aktuelles: Diplodia Rindenbrand im Streuobst und Hausgarten Seit Ende der 90er Jahre nehmen Rindenbrandschäden an Apfelbäumen im Streuobstbau, in Hausgärten und im Bioanbau zu. Betroffen sind meist jüngere Hoch- und Halbstämme während der Erziehungsphase. Typisch sind dunkel gefärbte Rindenpartien, die von Frost- und Wachstumsrissen, Schnittstellen oder anderen Verletzungen der Rinde ausgehen. Wachstums- Frost und Rindenrisse werden nicht mehr überwallt. Die Rinde zeigt Nekrosen, Rinde und äußere Bastbereiche sterben ab. Die Nekrosenbildung kann flach im äußeren Bereich der Borke verbleiben, die Infektion kann aber auch ins Splint- und Kernholz vordringen. Kambialbereiche und Splintholz sind schwarz verfärbt. Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 3 Abb1: Wenn der Diplodia-Rindenbrand rechtzeitig erkannt wird, kann noch versucht werden, die Befallsstelle auszuschneiden. Abb 2: Bei einem fortgeschrittenen Befall kann das befallene Gewebe meist nicht mehr vollständig entfernt werden. Gegenmaßnahmen: Gute Baumpflege, gute Wasser und Nährstoffversorgung Optimale Bedingungen während der Erziehungsphase von Jungbäumen mit hohen Stämmen Regelmäßige Kontrolle auf Frostrisse, dunkel verfärbte Rindenpartien Ausschneiden von Befallsstellen und Verwendung fungizider Wundverschlussmittel Schorffungizide sind wirksam, müssten aber häufig eingesetzt werden. Abb 3: Schadhafte Stellen an Obstbäumen können im Frühjahr zum Vegetationsbeginn ausgeschnitten werden. Während der Winterruhe der Bäume sollte diese Arbeit nicht durchgeführt werden. An der rötlichen Verfärbung der Schnittstelle ist zu sehen, dass der Baum bereits im Saft ist. Die Kambiumzellen am Wundrand werden sich teilen und die Wunde überwallen. Es sollte möglichst sämtliches verfärbte Gewebe ausgeschnitten werden. Als Werkzeug eignen sich scharfe Messer und Stemmeisen. Die Wundbehandlung sollte nur bei trockenem Wetter durchgeführt werden. Befallenes Material muss so gut wie möglich aufgesammelt und über den Restmüll entsorgt werden. Die Wunde abschließend mit Baumwachs verstreichen. Auf diese Weise können Frostrisse, Diplodia und Krebsstellen versorgt werden. Bei Diplodia mutila handelt es sich um eine relativ neue Pilzkrankheit. Seit den Hitzesommern seit 2003 verursacht die Krankheit zunehmende Schäden. Diplodia gilt als Schwächeparasit, der v.a. Bäume befällt, die unter Trockenstress leiden. Nach dem trockenen Sommer 2015 sollte daher mit einer deutlichen Zunahme dieser Rindenbrandkrankheit gerechnet werden. Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 4 Frostspanner 2016 Das Auftreten des Frostspanners folgt einer wiederkehrenden Populationsdynamik. Im Abstand von ungefähr 10 Jahren nimmt die Zahl der Schmetterlinge rapide zu; die Folge ist ein Massenauftreten von Raupen – und entsprechende Fraßschäden im Frühjahr. Eine leichte Zunahme der Frostspannerschäden wurde schon im vergangenen Jahr beobachtet. Auf Grund der im letzten Herbst gefangenen Falter muss 2016 mit einem hohen Befallsdruck gerechnet werden. In den Jahren 2005 / 2006 wurde die letzte Massenvermehrung dieses Schädlings im Kreis Ludwigsburg beobachtet. Abb 4: Flugkurver 2015. Die männlichen Frostspanner fliegen bekanntlich ab Herbstbeginn. Die Kurve zeigt den Flugverlauf dieses Schädlings im Herbst 2015 im Stromberggebiet (Kreis Ludwigsburg). Abb 5: Pheromonfalle. In Waldnähe wurden in der Trichterfalle pro Woche bis über 900 Tiere gefangen. Die Eier, die von den weiblichen Faltern abgelegt wurden, werden voraussichtlich einen hohen Befallsdruck durch Raupen im Frühjahr zur Folge haben. Je nach Erwärmung im Frühjahr, Witterung, Lage und Kleinklima schlüpfen die jungen Räupchen ab Anfang April. Während ihrer ca. 4-wöchigen Entwicklungsdauer nehmen sie rasch an Größe zu und vertilgen dabei große Mengen an Blattmasse, Blüten und Jungfrüchten. In Wald- und Gehölznähe ist der Befallsdruck besonders hoch. Eine Bekämpfung der Frostspannerraupen wird in gefährdeten Gebieten angebracht sein. Zeitpunkt: Je nach Witterung Anfang bis Mitte April; möglichst bei sonnigem Wetter und Temperaturen über 18 0 C im Kleingarten mit z.B. Bacillus thurengiensis – Präpraraten (Xen Tari, Dipel ES), Bayer Garten Raupenfrei; im Erwerbs- und Streuobstbau von sachkundigen Personen mit Pflanzenschutzmitteln aus dem Profibereich (Runner, Mimic, Steward, Dipel ES) Pflanzenschutzmittel für den Haus- und Kleingarten (HuK-Zulassung) Im Haus- und Kleingartenbereich spielen Pflanzenschutzmittel nicht die Rolle wie im Erwerbsanbau. Trotzdem wäre es hilfreich, wenn im Falle eines Falles ein Mittel zur Verfügung stehen würde, mit dem sich ein gefährlicher Schadorganismus bekämpfen ließe. Die Mittelpalette für den HuK-Bereich ist bereits jetzt sehr bescheiden und zahlreiche Schadorganismen sind im Hausgarten schon jetzt nicht mehr ausreichend bekämpfbar. Weil ab 2016 die Zulassung einiger Wirkstoffe nicht mehr verlängert wird, sind weitere Bekämpfunglücken zu befürchten. Die vollständige Liste der im Kleingarten zugelassenen Mittel finden Sie als Einhefter im Magazin „Obst- und Garten“ sowie auf der Homepage des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (www.ltz-bw.de). In der nachfolgenden Tabelle sind nur die aktuellen Zulassungsänderungen aufgeführt. Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 5 Zulassungsänderungen Haus- und Kleingarten ab 2016: Neem Azal Keine HuK-Zulassung mehr im Obstbau Im Freiland an Ziergehölzen nur noch bis 0,5 m Pflanzenhöhe nur für Zierpflanzen in Gewächshäusern, Zimmern, Büroräumen, Balkonen, Calypso ist sehr breit im Obstbau im HuK zugelassen. Es wird allerdings nur als Fertigformulierung als Pumpspray bzw. Sprühdose vertrieben und eignet sich daher nur eingeschränkt. Die Zulassung endet am 30.9.16. S. Tabelle Erwerbsobstbau Zulassung beendet; Abverkauf nur noch bis 30.6.16 s. Tabelle Erwerbsobstbau Das Produkt wird z. Zt. nicht vertrieben. Es sind nur noch Restbestände im Handel Es sind zahlreiche Netzschwefelpräparate verschiedener Hersteller im Handel. Einige Schwefelpräparate haben bereits eine Anschlusszulassung; andere nicht. Neem Plus Calypso Bayer Garten Raupenfrei Granupom Apfelmadenfrei Schwefel Zulassungsänderungen bei Profimitteln für den Erwerbsobstbau Bei einigen Pflanzenschutzmitteln ist es für erwerbsobstbauliche Anwender ratsam, vor Ende der Abverkaufsfrist noch einen Vorrat anzulegen, bei anderen Produkten ist es besser, die noch vorhandenen Restmengen aufzubrauchen weil eine Anschlusszulassung unsicher ist. Die wichtigsten Zulassungsänderungen (Erwerbsobstbau) sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. (Alle Angaben ohne Gewähr). Produkt Kultur Zulassung Aufbrauch Frist Ende Bemerkung Insegar Kernobst Pflaume Zulassungsende 31.12.13 Notfallzulassung (§53) gegen Pflaumenwickler wurde für die Saison 2016 gestellt Vertimec Kernobst, Pfirsich, Aprikose, Him- u. Brombeere, Erdbeere Kern- u. Steinobst Him- u. Brombeere Johannisb., Stachelb., Erdbeere Kern- u. Steinobst Him-u. Brombeere Johannisbeerartige Erdbeere Kern- u. Steinobst Johannisbeerartige Him- u. Brombeere Kernobst Zulassungsende 31.12.13 30.6.15 Anwendungsverbot 30.6.15 Anwendungsverbot Basta Pirimor Calypso Runner Gladiator Notfallzulassung (§ 53) für Nachfolgeprodukt Vertimec Pro wurde für die Saison 2016 gestellt, gegen Birnblattsauger und Erdbeermilbe Abverkaufsfrist: 30.6.16. Bevorratung bis 30.6.17 empfohlen. Danach wird Anschlusszulassung mit neuer Formulierung erwartet Bevorratung für 2016 und 2017 empfohlen. Danach vermutlich nur noch Zulassung für geschützten Anbau unter Glas. Zulassungsende 31.12.15 30.6.17 Zulassungsende 31.3.16 30.9.17 Zulassungsende 31.3.16 30.9.17 Abverkauf bis 30.9.16. Voraussichtlich keine Anschlusszulassung mehr im Obstbau 31.12.15 30.6.17 Abverkauf bis 30.6.16. Voraussichtlich keine Anschlusszulassung mehr im Obstbau Ausführliche Informationen sind in der Broschüre Integrierten Pflanzenschutz 2016 für den Erwerbsobstbau (www.ltz-bw.de) bzw. im Pflanzenschutzwarndienst für den Erwerbsobstbau (www.landwirtschaftbw.de/pb/,Lde/Obstbau) abrufbar. Alle Angaben entsprechen dem aktuellen Kenntnisstand der Verfasser. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für Irrtümer oder Nachteile, die sich aus den Empfehlungen ergeben könnten, wird nicht übernommen. Rundbrief Obst- und Gartenbau März 2016 Seite 6 Förderung Baumschnitt – Streuobst Fachliche Hinweise zum Schnitt von Streuobstbäumen (erarbeitet von Kreisfachberatern für Obst- und Gartenbau) Bei der Förderung des Schnittes von Streuobstbäumen ist ein fachgerechter Obstbaumschnitt gefordert. Bei Jungbäumen steht die Erziehung eines stabilen Kronengerüstes im Vordergrund. Bei Altbäumen soll durch geeignete Schnitteingriffe die Lebensdauer verlängert werden. Im Rahmen des Förderprogramms wird der durchgeführte Baumschnitt stichprobenartig kontrolliert. Streuobstbäume, die eindeutig falsch geschnitten wurden, müssen aus der Förderung genommen werden. Beim Baumschnitt sind daher folgende Grundsätze zu beachten: Erziehungsschnitt bei Jungbäumen Ziel: stabile, strukturierte, naturnahe Obstbaumkrone durch - Aufbau einer Stammverlängerung begleitet von drei bis vier steilen Leitästen Grobe Erziehungsfehler: - flache Leitäste (wenig vital, instabil) - vergabelte Leitäste (Krone wird unzugänglich) - steile Seitentriebe im oberen Bereich der Stammverlängerung (Überbauung der Krone) Bild 1 Bild 2 Bild 3 Fachgerechter Erziehungsschnitt: Stammverlängerung mit schwachem Seitenholz und drei bis vier steile Leitäste (Bild 1 bis 3) Bild 4 Grobe Fehler: Leitäste abgelegt (Bild 4) Bild 5 keine Kronenstruktur (Bild 5) Bild 6 Anschnitt aller Triebe (Bild 6) Erhaltungsschnitt bei Altbäumen Ziel: Langlebigkeit des Baumes fördern durch - erhalten der Vitalität: vergreiste Baumkronen moderat auslichten - enthalten der Stabilität: überlange Leitäste entlasten oder ableiten - verbessern der Nutzbarkeit: Kronenüberbau beseitigen - Verteilen stärkerer Eingriffe auf mehrere Jahre Grobe Pflegefehler: - Entnahme von zu viel Kronenmaterial - massives ausschneiden von Jungtrieben - Kappung von Stammverlängerung oder Leitästen - Astwunden mit mehr als 10 cm Durchmesser, insbesondere auf Astoberseiten - unsaubere Schnittführung (Stummel oder Rindenrisse) - viele Wunden in räumlicher Nähe Bild 7 Bild 8 Fachgerechter Altbaumschnitt: gleichmäßige, moderate Kronenauslichtung (Bild 7,8) Bild 9 Grobe Fehler: massive Auslichtung (Bild 9) Bild 12 große Wunde astoberseits (Bild 12) Kappung von Leitästen und der Stammverlängerung bei vitalen Bäumen (Bild 13,14) >> Bild 10 Bild 11 Leitast entfernt und Rindenriß (Bild 10) „Wasserreiser“ (Bild 11) Bild 13 Bild 14
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