Telefon 055 646 60 11/12 Fax 055 646 60 09 E-Mail: [email protected] www.gl.ch Staatskanzlei Rathaus 8750 Glarus Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 22. März 2016 Memorialsantrag „Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarus Nord und Umgebung“; Zulässig- und Erheblicherklärung Dem Landrat wird beantragt, den Memorialsantrag des Vereins Kandidatur ESAF 2025 Glarus+ „Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarus Nord und Umgebung“ für zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden. Der Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und Landrat beauftragen, der Landsgemeinde eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfestes 2025 in Glarus Nord und Umgebung (ESAF 2025 Glarus+) geschaffen werden sollen. Neben einem finanziellen Beitrag an die Kandidatur (200‘000 Fr.) und die Durchführung des Anlasses (800‘000 Fr. plus 1 Mio. Fr. Defizitgarantie) sollen mit der Vorlage auch weitere Aspekte geregelt werden. Insbesondere sollen der Verzicht auf die Verrechnung der Aufwendungen der Polizei, die Unterstützung durch den Zivilschutz und weiterer Fachpersonen aus der kantonalen Verwaltung (immaterielle Leistungen) oder Sonderlösungen bezüglich der speziellen bau- und verkehrstechnischen Anforderungen, die sich aus der Durchführung des Grossanlasses ergeben, ermöglicht werden. Die Prüfung ergab, dass der Memorialsantrag rechtlich zulässig ist und insbesondere den Grundsatz der Einheit der Materie nicht verletzt. Die Erheblicherklärung ist Sache des Landrates. Jahresbericht und Rechnung Glarnersach 2015 Der Geschäftsbericht 2015 (Jahresbericht, Bilanzen und Erfolgsrechnungen) der Glarnersach wird gemäss Artikel 14 des Sachversicherungsgesetzes durch den Regierungsrat genehmigt und dem Landrat zur Kenntnis unterbreitet. Die Glarnersach darf wieder auf ein gutes Geschäftsjahr mit geringen Schäden zurückblicken (für Details wird auf die kommende Medienkonferenz verwiesen). Beiträge aus dem Kulturfonds Für kulturelle Zwecke werden aus dem Kulturfonds 35 Einzelpersonen oder Organisationen durch die Kulturkommission oder den Regierungsrat Beiträge von total 553‘100 Franken gewährt oder als Defizitdeckung zugesichert. Acht Gesuche wurden abgelehnt, auf ein Gesuch wurde nicht eingetreten. Durch den Regierungsrat werden bewilligt: Beitrag – – – – Glarner Kunstverein, Leistungsvereinbarung 2016/17 Projekt Kunstvermittlung 2016/17, pro Jahr Bergklang GmbH, Glarus, Sound of Glarus, Leistungsvereinbarung 2016–2018, pro Jahr Defizitbeitrag (Zusicherung) Fr. 230‘000 Fr. 25‘000 Fr. 7‘500 Fr. 30‘000 Fr. 30‘000 – – – – – – Glarner Kammerchor, Hauptkonzert 2016 Soundzgood Events, Blues Night Glarus 2016 Arbeitsgemein. Literatur, Richisauer Literatursommer Arbeitskreis Glarner Tuch Gespräche, Int. Fachtagung Verein Kulturbuchhandlung Wortreich, Veranstaltungen 54. Glarner Kantonal Gesangfest 2016 in Niederurnen Fr. 25‘000 Fr. 8‘000 Fr. 7‘000 Fr. 10‘000 Fr. 10‘000 Fr. 10‘000 Fr. 4’000 Fr. 8‘000 Fr. 19‘000 Fr. 10‘000 Besonders zu erwähnen sind folgende grössere Beiträge: – Dem Glarner Kunstverein werden im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung 2016/ 2017 für den Betrieb des Kunsthauses wie bisher Beiträge von 230‘000 Franken gewährt und ein Defizitbeitrag von 25‘000 Franken zugesichert. Auch für das Projekt Kunstvermittlung wurden die Beiträge von jährlich 7500 Franken belassen. – Erstmals soll mit der Bergklang GmbH als Organisatorin des Sound of Glarus eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden, damit für alle Beteiligten Planungssicherheit besteht. Sie sieht für 2016–2018 feste Beiträge von 30‘000 Franken und eine Defizitgarantie in gleicher Höhe vor. Ziel war es, die verschiedenen Beiträge des Kantons an das Stadtopenair (Kulturförderung, Kantonsmarketing, Zivilschutz, öffentlicher Verkehr, Informatikdienst und Staatskanzlei) und die Leistungen der Bergklang GmbH in einer Rahmenvereinbarung für eine mehrjährige Dauer zu regeln, soweit dieser Anlass in der gleichen Grössenordnung durchgeführt wird. Notfallvorsorge für den Kanton Glarus Der Bericht „Grundlagen zur Vorsorgeplanung Glarus – Defizitanalyse; Handlungsbedarf und Massnahmenkatalog“ wird zur Kenntnis genommen und verabschiedet. Grundlagen Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind die Kantone. Mit der Notfallvorsorge werden die Voraussetzungen geschaffen, um Katastrophen und Notlagen möglichst rasch und effizient bewältigen zu können. Eine gut organisierte Notfallvorsorge ermöglicht im Ereignisfall, Schäden zu begrenzen und Auswirkungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde bereits eine Gefährdungsanalyse erstellt und vom Regierungsrat im Januar 2014 zur Kenntnis genommen. Für die Notfallvorsorge sind in einem ersten Schritt die Aufgaben bzw. Leistungen zu klären, die zur Bewältigung von Ereignissen zu erbringen sind und mit der IstSituation zu vergleichen. Diese Phase wird auch als Defizitanalyse bezeichnet. Diese liegt nun vor. Ergebnisse Die Defizitanalyse zeigt, dass bereits gute Grundlagen vorhanden sind, aber im Kanton Glarus Optimierungspotenzial besteht. Die in der Defizitanalyse gewonnenen Erkenntnisse erlauben es, die Fähigkeiten des Kantons in der Ereignisbewältigung weiter zu verbessern und so das Restrisiko weiter zu senken. Es wurden in diesem Zusammenhang verschiedene Massnahmen erarbeitet. In erster Linie fehlt es derzeit an wesentlichen konzeptionellen Grundlagen, die eine systematische Vernetzung der Massnahmen und damit eine kohärente Planung der Notfallvorsorge ermöglichen. Diese gilt es daher in einem nächsten Schritt zu erstellen und anschliessend gestützt darauf die konkreten Einzelmassnahmen für die Behebung der bestehenden Defizite zu definieren. Weiteres Vorgehen Das Departement Sicherheit und Justiz wird beauftragt, folgende Konzepte auszuarbeiten und dem Regierungsrat bis Mai 2017 vorzulegen: – Betriebliches Kontinuitätsmanagement inklusive Verzichtsplanung; – Analyse und Optimierung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz; – Lageverbund (Prozesse, Systeme); – Kommunikation in bevölkerungsschutzrelevanten Lagen; – Ressourcenmanagement des Kantons. 2 Für die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen sind – wie schon bei der Gefährdungsanalyse und der Defizitanalyse – die betroffenen Stellen einzubeziehen. Arbeitsvergebungen Unter Vorbehalt einer rechtsgültigen Baubewilligung wird der Auftrag Steinschlagschutz Kerenzerbergstrasse, Verbauungsetappe Britterwald 2016, an die Crestageo AG, Chur, vergeben. Der Auftrag Massnahmenkonzept Überführung Kleinlinthli und SBB, Oberurnen, wird an die Firma Edy Toscano AG, Winterthur, vergeben. Nachtragskredite/Kreditüberschreitungen Folgende Nachtragskredite/Kreditüberschreitungen zulasten der Jahresrechnung 2016 werden genehmigt: – Baulicher Unterhalt Gebäude im Finanzvermögen (Haus Hug) Fr. 25‘000 – Anschaffung von Büromobiliar, Abteilung Migration und Passbüro (DSJ) Fr. 9‘000 – Anschaffungen Mobilar, Abt. Migration und Passbüro (Compactus-Anlage) Fr. 16‘000 Personelles Durch die Departemente wurden angestellt: – Stefan Cheridito, Bilten, als Fachperson Berufsbildung in dieser Fachstelle, per 10. Mai 2016, mit einem Pensum von 60 Prozent; – Annina Scherzinger, Oberurnen, als kaufmännische Angestellte bei den Sozialen Diensten Stützpunkt Nord, per 1. Juni 2016, mit einem Pensum von 60 Prozent. 3
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