Bulletin_11_vom_22_03_2016

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Staatskanzlei
Rathaus
8750 Glarus
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates vom 22. März 2016
Memorialsantrag „Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarus Nord
und Umgebung“; Zulässig- und Erheblicherklärung
Dem Landrat wird beantragt, den Memorialsantrag des Vereins Kandidatur ESAF 2025
Glarus+ „Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest 2025 Glarus Nord und Umgebung“ für
zulässig zu erklären und über die Erheblichkeit zu befinden.
Der Memorialsantrag in Form einer allgemeinen Anregung will den Regierungs- und Landrat
beauftragen, der Landsgemeinde eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, mit welcher die
rechtlichen Voraussetzungen für die Finanzierung und Durchführung des Eidgenössischen
Schwing- und Älplerfestes 2025 in Glarus Nord und Umgebung (ESAF 2025 Glarus+)
geschaffen werden sollen. Neben einem finanziellen Beitrag an die Kandidatur (200‘000 Fr.)
und die Durchführung des Anlasses (800‘000 Fr. plus 1 Mio. Fr. Defizitgarantie) sollen mit
der Vorlage auch weitere Aspekte geregelt werden. Insbesondere sollen der Verzicht auf die
Verrechnung der Aufwendungen der Polizei, die Unterstützung durch den Zivilschutz und
weiterer Fachpersonen aus der kantonalen Verwaltung (immaterielle Leistungen) oder
Sonderlösungen bezüglich der speziellen bau- und verkehrstechnischen Anforderungen, die
sich aus der Durchführung des Grossanlasses ergeben, ermöglicht werden.
Die Prüfung ergab, dass der Memorialsantrag rechtlich zulässig ist und insbesondere den
Grundsatz der Einheit der Materie nicht verletzt. Die Erheblicherklärung ist Sache des
Landrates.
Jahresbericht und Rechnung Glarnersach 2015
Der Geschäftsbericht 2015 (Jahresbericht, Bilanzen und Erfolgsrechnungen) der Glarnersach wird gemäss Artikel 14 des Sachversicherungsgesetzes durch den Regierungsrat
genehmigt und dem Landrat zur Kenntnis unterbreitet. Die Glarnersach darf wieder auf ein
gutes Geschäftsjahr mit geringen Schäden zurückblicken (für Details wird auf die kommende
Medienkonferenz verwiesen).
Beiträge aus dem Kulturfonds
Für kulturelle Zwecke werden aus dem Kulturfonds 35 Einzelpersonen oder Organisationen
durch die Kulturkommission oder den Regierungsrat Beiträge von total 553‘100 Franken
gewährt oder als Defizitdeckung zugesichert. Acht Gesuche wurden abgelehnt, auf ein
Gesuch wurde nicht eingetreten.
Durch den Regierungsrat werden bewilligt:
Beitrag
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–
–
Glarner Kunstverein, Leistungsvereinbarung 2016/17
Projekt Kunstvermittlung 2016/17, pro Jahr
Bergklang GmbH, Glarus, Sound of Glarus,
Leistungsvereinbarung 2016–2018, pro Jahr
Defizitbeitrag
(Zusicherung)
Fr. 230‘000
Fr. 25‘000
Fr. 7‘500
Fr. 30‘000
Fr. 30‘000
–
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–
Glarner Kammerchor, Hauptkonzert 2016
Soundzgood Events, Blues Night Glarus 2016
Arbeitsgemein. Literatur, Richisauer Literatursommer
Arbeitskreis Glarner Tuch Gespräche, Int. Fachtagung
Verein Kulturbuchhandlung Wortreich, Veranstaltungen
54. Glarner Kantonal Gesangfest 2016 in Niederurnen
Fr. 25‘000
Fr. 8‘000
Fr. 7‘000
Fr. 10‘000
Fr. 10‘000
Fr. 10‘000
Fr. 4’000
Fr. 8‘000
Fr. 19‘000
Fr. 10‘000
Besonders zu erwähnen sind folgende grössere Beiträge:
– Dem Glarner Kunstverein werden im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung 2016/
2017 für den Betrieb des Kunsthauses wie bisher Beiträge von 230‘000 Franken gewährt
und ein Defizitbeitrag von 25‘000 Franken zugesichert. Auch für das Projekt
Kunstvermittlung wurden die Beiträge von jährlich 7500 Franken belassen.
– Erstmals soll mit der Bergklang GmbH als Organisatorin des Sound of Glarus eine
Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden, damit für alle Beteiligten Planungssicherheit besteht. Sie sieht für 2016–2018 feste Beiträge von 30‘000 Franken und eine
Defizitgarantie in gleicher Höhe vor. Ziel war es, die verschiedenen Beiträge des Kantons
an das Stadtopenair (Kulturförderung, Kantonsmarketing, Zivilschutz, öffentlicher
Verkehr, Informatikdienst und Staatskanzlei) und die Leistungen der Bergklang GmbH in
einer Rahmenvereinbarung für eine mehrjährige Dauer zu regeln, soweit dieser Anlass in
der gleichen Grössenordnung durchgeführt wird.
Notfallvorsorge für den Kanton Glarus
Der Bericht „Grundlagen zur Vorsorgeplanung Glarus – Defizitanalyse; Handlungsbedarf und
Massnahmenkatalog“ wird zur Kenntnis genommen und verabschiedet.
Grundlagen
Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind die Kantone. Mit der Notfallvorsorge werden die
Voraussetzungen geschaffen, um Katastrophen und Notlagen möglichst rasch und effizient
bewältigen zu können. Eine gut organisierte Notfallvorsorge ermöglicht im Ereignisfall,
Schäden zu begrenzen und Auswirkungen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang wurde
bereits eine Gefährdungsanalyse erstellt und vom Regierungsrat im Januar 2014 zur
Kenntnis genommen. Für die Notfallvorsorge sind in einem ersten Schritt die Aufgaben bzw.
Leistungen zu klären, die zur Bewältigung von Ereignissen zu erbringen sind und mit der IstSituation zu vergleichen. Diese Phase wird auch als Defizitanalyse bezeichnet. Diese liegt
nun vor.
Ergebnisse
Die Defizitanalyse zeigt, dass bereits gute Grundlagen vorhanden sind, aber im Kanton
Glarus Optimierungspotenzial besteht. Die in der Defizitanalyse gewonnenen Erkenntnisse
erlauben es, die Fähigkeiten des Kantons in der Ereignisbewältigung weiter zu verbessern
und so das Restrisiko weiter zu senken. Es wurden in diesem Zusammenhang verschiedene
Massnahmen erarbeitet. In erster Linie fehlt es derzeit an wesentlichen konzeptionellen
Grundlagen, die eine systematische Vernetzung der Massnahmen und damit eine kohärente
Planung der Notfallvorsorge ermöglichen. Diese gilt es daher in einem nächsten Schritt zu
erstellen und anschliessend gestützt darauf die konkreten Einzelmassnahmen für die
Behebung der bestehenden Defizite zu definieren.
Weiteres Vorgehen
Das Departement Sicherheit und Justiz wird beauftragt, folgende Konzepte auszuarbeiten
und dem Regierungsrat bis Mai 2017 vorzulegen:
– Betriebliches Kontinuitätsmanagement inklusive Verzichtsplanung;
– Analyse und Optimierung des Verbundsystems Bevölkerungsschutz;
– Lageverbund (Prozesse, Systeme);
– Kommunikation in bevölkerungsschutzrelevanten Lagen;
– Ressourcenmanagement des Kantons.
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Für die Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen sind – wie schon bei der Gefährdungsanalyse und der Defizitanalyse – die betroffenen Stellen einzubeziehen.
Arbeitsvergebungen
Unter Vorbehalt einer rechtsgültigen Baubewilligung wird der Auftrag Steinschlagschutz
Kerenzerbergstrasse, Verbauungsetappe Britterwald 2016, an die Crestageo AG, Chur,
vergeben.
Der Auftrag Massnahmenkonzept Überführung Kleinlinthli und SBB, Oberurnen, wird an die
Firma Edy Toscano AG, Winterthur, vergeben.
Nachtragskredite/Kreditüberschreitungen
Folgende Nachtragskredite/Kreditüberschreitungen zulasten der Jahresrechnung 2016
werden genehmigt:
– Baulicher Unterhalt Gebäude im Finanzvermögen (Haus Hug)
Fr. 25‘000
– Anschaffung von Büromobiliar, Abteilung Migration und Passbüro (DSJ)
Fr. 9‘000
– Anschaffungen Mobilar, Abt. Migration und Passbüro (Compactus-Anlage) Fr. 16‘000
Personelles
Durch die Departemente wurden angestellt:
– Stefan Cheridito, Bilten, als Fachperson Berufsbildung in dieser Fachstelle, per 10. Mai
2016, mit einem Pensum von 60 Prozent;
– Annina Scherzinger, Oberurnen, als kaufmännische Angestellte bei den Sozialen
Diensten Stützpunkt Nord, per 1. Juni 2016, mit einem Pensum von 60 Prozent.
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