Feuerwehr und Rettungsdienst Info 4/2016 Innenministerium legt Eckpunkte zur Neufassung der LVOFeu vor Der komba gewerkschaft nrw liegt ein Papier des Innenministeriums zur Stellungnahme vor, in dem Eckpunkte zur Neufassung der Laufbahnverordnung Feuerwehr aufgeführt sind. In dem Papier sind viele Forderungen der komba gewerkschaft berücksichtigt worden. Folgende Eckpunkte werden vorgeschlagen: 1. Umsetzung der Dienstrechtsreform Zur Umsetzung der Dienstrechtsreform ist beabsichtigt, auch die Laufbahn des feuerwehrtechnischen Dienstes in zwei Laufbahngruppen entsprechend den Regelungen für den allgemeinen Verwaltungsbereich aufzuteilen. In der Laufbahngruppe 1 wird es nur ein Eingangsamt analog dem mittleren Dienst geben. In der Laufbahngruppe 2 wird es zwei Eingangsämter analog dem gehobenen und dem höheren Dienst geben. Es soll auch in Zukunft Aufstiegsmöglichkeiten von der Laufbahngruppe 1 zur Laufbahngruppe 2 geben. 2. Regelungen im Nachgang zur Änderung der VAPmD Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist beabsichtigt, geeignete feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Kompetenzen in größerem Umfang auf den Vorbereitungsdienst anzurechnen. 3. Überführung der Experimentierklausel des § 6 LVOFeu in den Regelbetrieb Die Stufenausbildung bleibt damit eine Alternative für viele Feuerwehren. Damit wird eine langjährige Forderung der komba gewerkschaft erfüllt. 4. Streichung der Sperrfrist für die Übernahme von Werkfeuerwehrangehörigen Bisher wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LVOFeu eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr gefordert, bevor die Bewerberin oder der Bewerber in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden kann. Die komba gewerkschaft fordert bereits seit langem die Streichung dieser Voraussetzung, die nunmehr umgesetzt werden soll. 5. Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst Neben dem klassischen ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studium sollen auch andere Abschlüsse zugelassen werden. 2 6. Prüfungs- aber nicht voraussetzungsfreier Aufstieg vom mittleren in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis Besoldungsgruppe A 11 Damit wird ebenfalls einer langjährigen Forderung der komba gewerkschaft Rechnung getragen, in dem eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen ermöglicht wird. Dienstposten, für die keine Qualifikation „Zugführer/-in“ bzw. „Verbandführer/-in“ notwendig ist, können an Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes vergeben werden, die nach den Vorstellungen des Innenministeriums z. B. die Gruppenführerausbildung haben, eine höherwertige Funktion seit mindestens 12 Monaten wahrnehmen und die Dienststelle die entsprechende Beförderung ausspricht. Der Aufstieg soll auf jeden Fall bis Besoldungsgruppe A 11 einschließlich begrenzt sein. Beförderungen nach Besoldungsgruppe A 12 oder A 13 bedürfen weiterhin der Qualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Mit einer derartigen Regelung wird Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes die Chance eröffnet, qualifizierte Funktionen im gehobenen Dienst wahrzunehmen und eine entsprechende Beförderung zu erhalten. Dadurch wird auch den Entwicklungen im Feuerwehrbereich Rechnung getragen, weil aufgrund der gestiegenen Anforderungen vielfach Dienstposten dem gehobenen Dienst zugeordnet werden können. Nunmehr besteht die Möglichkeit, dass auf diese Dienstposten qualifizierte Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes befördert werden können. Es bleibt jedoch weiterhin dabei, dass die reguläre Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst notwendig ist, um auch die übrigen Dienstposten im gehobenen Dienst wie auch eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 und A 13 gehobener Dienst zu ermöglichen. Auch wird für viele Dienstposten in A 10 oder A 11 weiterhin eine Zug- und Verbandführer/in-Qualifikation erforderlich bleiben. 7. Duale Studiengänge für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst Es gibt Überlegungen, duale Studiengänge für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst einzuführen. Neben den zuvor aufgeführten Eckpunkten hält die komba gewerkschaft es für erforderlich, dass die Ausbildung für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in einem Beamtenverhältnis auf Probe und nicht wie bisher in einem Anwärterverhältnis absolviert werden muss. Nur so können die Feuerwehren auf Dauer im Rennen um die besten Nachwuchskräfte mithalten. Ebenso hat die komba gewerkschaft in der Anhörung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz im Landtag NRW gefordert, dass die Begrenzungen der Zulagenstellen nach A 9 m. D. und A 13 g. D. von 30 % bzw. 20 % ersatzlos gestrichen werden. Damit würden neue Beförderungsmöglichkeiten geschaffen. Die komba gewerkschaft wird sich aktiv in den Modernisierungsprozess mit einbringen und die Positionen mit Nachdruck vertreten. Köln, den 23.03.2016 V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln
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