Feuerwehr und Rettungsdienst Info 4/2016 „Innenministerium legt

Feuerwehr und Rettungsdienst Info 4/2016
Innenministerium legt
Eckpunkte zur Neufassung
der LVOFeu vor
Der komba gewerkschaft nrw liegt ein Papier des Innenministeriums zur Stellungnahme
vor, in dem Eckpunkte zur Neufassung der Laufbahnverordnung Feuerwehr aufgeführt
sind. In dem Papier sind viele Forderungen der komba gewerkschaft berücksichtigt
worden.
Folgende Eckpunkte werden vorgeschlagen:
1. Umsetzung der Dienstrechtsreform
Zur Umsetzung der Dienstrechtsreform ist beabsichtigt, auch die Laufbahn des
feuerwehrtechnischen Dienstes in zwei Laufbahngruppen entsprechend den Regelungen
für den allgemeinen Verwaltungsbereich aufzuteilen. In der Laufbahngruppe 1 wird es nur
ein Eingangsamt analog dem mittleren Dienst geben. In der Laufbahngruppe 2 wird es
zwei Eingangsämter analog dem gehobenen und dem höheren Dienst geben. Es soll auch
in Zukunft Aufstiegsmöglichkeiten von der Laufbahngruppe 1 zur Laufbahngruppe 2
geben.
2. Regelungen im Nachgang zur Änderung der VAPmD
Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes ist beabsichtigt, geeignete feuerwehrtechnische
und rettungsdienstliche Kompetenzen in größerem Umfang auf den Vorbereitungsdienst
anzurechnen.
3. Überführung der Experimentierklausel des § 6 LVOFeu in den Regelbetrieb
Die Stufenausbildung bleibt damit eine Alternative für viele Feuerwehren. Damit wird eine
langjährige Forderung der komba gewerkschaft erfüllt.
4. Streichung der Sperrfrist für die Übernahme von Werkfeuerwehrangehörigen
Bisher wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 LVOFeu eine mindestens zweijährige hauptberufliche
Tätigkeit in einer Werkfeuerwehr gefordert, bevor die Bewerberin oder der Bewerber in ein
Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden kann. Die komba gewerkschaft fordert
bereits seit langem die Streichung dieser Voraussetzung, die nunmehr umgesetzt werden
soll.
5. Anpassung der Zugangsvoraussetzungen für den gehobenen und höheren
feuerwehrtechnischen Dienst
Neben dem klassischen ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studium sollen auch
andere Abschlüsse zugelassen werden.
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6. Prüfungs- aber nicht voraussetzungsfreier Aufstieg vom mittleren in den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bis Besoldungsgruppe A 11
Damit wird ebenfalls einer langjährigen Forderung der komba gewerkschaft Rechnung
getragen, in dem eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen ermöglicht wird.
Dienstposten, für die keine Qualifikation „Zugführer/-in“ bzw. „Verbandführer/-in“
notwendig ist, können an Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes vergeben
werden, die nach den Vorstellungen des Innenministeriums z. B. die
Gruppenführerausbildung haben, eine höherwertige Funktion seit mindestens 12 Monaten
wahrnehmen und die Dienststelle die entsprechende Beförderung ausspricht. Der Aufstieg
soll auf jeden Fall bis Besoldungsgruppe A 11 einschließlich begrenzt sein. Beförderungen
nach Besoldungsgruppe A 12 oder A 13 bedürfen weiterhin der Qualifikation für den
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
Mit einer derartigen Regelung wird Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes die
Chance eröffnet, qualifizierte Funktionen im gehobenen Dienst wahrzunehmen und eine
entsprechende Beförderung zu erhalten. Dadurch wird auch den Entwicklungen im
Feuerwehrbereich Rechnung getragen, weil aufgrund der gestiegenen Anforderungen
vielfach Dienstposten dem gehobenen Dienst zugeordnet werden können. Nunmehr
besteht die Möglichkeit, dass auf diese Dienstposten qualifizierte Beamtinnen und Beamte
des mittleren Dienstes befördert werden können.
Es bleibt jedoch weiterhin dabei, dass die reguläre Laufbahnbefähigung für den
gehobenen Dienst notwendig ist, um auch die übrigen Dienstposten im gehobenen Dienst
wie auch eine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 und A 13 gehobener Dienst zu
ermöglichen. Auch wird für viele Dienstposten in A 10 oder A 11 weiterhin eine Zug- und
Verbandführer/in-Qualifikation erforderlich bleiben.
7. Duale Studiengänge für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen
Dienst
Es gibt Überlegungen, duale Studiengänge für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst einzuführen.
Neben den zuvor aufgeführten Eckpunkten hält die komba gewerkschaft es für
erforderlich, dass die Ausbildung für den mittleren und gehobenen feuerwehrtechnischen
Dienst in einem Beamtenverhältnis auf Probe und nicht wie bisher in einem
Anwärterverhältnis absolviert werden muss. Nur so können die Feuerwehren auf Dauer im
Rennen um die besten Nachwuchskräfte mithalten.
Ebenso hat die komba gewerkschaft in der Anhörung zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz im Landtag NRW gefordert, dass die Begrenzungen der Zulagenstellen nach A 9
m. D. und A 13 g. D. von 30 % bzw. 20 % ersatzlos gestrichen werden. Damit würden
neue Beförderungsmöglichkeiten geschaffen.
Die komba gewerkschaft wird sich aktiv in den Modernisierungsprozess mit einbringen und
die Positionen mit Nachdruck vertreten.
Köln, den 23.03.2016
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln