Auslandsaufenthalt und Dienstreisen – Informationen für Vorgesetzte

Auslandsaufenthalt und Dienstreisen
Informationen für Vorgesetzte
Auch bei Dienstreisen ins Ausland gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Außerdem sind
unfallversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten. Sie als Dienstvorgesetzte/r sollten daher
dafür Sorge tragen, dass die mit der Auslandstätigkeit verbundenen gesundheitlichen Risiken so
gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehören u.a.
• die Frage arbeitsmedizinisch klären zu lassen, ob bei diesen Personen gesundheitliche Bedenken
für die Reise bestehen,
• die Verpflichtung, eine fachliche Beratung zu den Gesundheitsrisiken (z.B. Hygiene, MalariaProphylaxe) sicherzustellen
• die erforderliche reisemedizinische Untersuchung und Beratung sowie Impfungen zu
ermöglichen.
Der Arbeitsmedizinische Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg bietet alle erforderlichen
reisemedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen an, wenn Sie uns rechtzeitig über die
geplante Reise informieren und somit mit der Betreuung beauftragen.
Wann ist eine reisemedizinische Beratung und Untersuchung notwendig?
1. Bei jedem, auch kurzzeitigen Aufenthalt in tropischen oder subtropischen Ländern, Polar- und
Subpolarregionen, Aufenthalten in großer Höhe usw. kurz: bei allen Aufenthalten mit besonderen
gesundheitlichen oder klimatischen Belastungen ist eine Beratung erforderlich. Diese kann zur Klärung
einfacher Fragen auch telefonisch geschehen. Ob dann weitere Schritte wie Impfungen notwendig sind,
wird dabei geklärt.
2. Bei schlechten hygienischen Verhältnissen, erhöhter Infektionsgefährdung, erschwertem Zugang zu
ärztlicher Versorgung vor Ort ist ungeachtet der Dauer des Aufenthalts eine ärztliche Untersuchung im
Sinne einer Tauglichkeitsuntersuchung nach dem
BG-Grundsatz 35 erforderlich.
3. Bei entsprechenden Auslandsaufenthalten von mehr als 3 Monaten (oder mehrmaligen Aufenthalten von
insgesamt mehr als 3 Monaten innerhalb von 2 Jahren) muss vor der ersten Ausreise stets eine ärztliche
Untersuchung erfolgen. Bei der nächsten Ausreise ist dann nur eine Beratung zu den speziellen
Problemen des neuen Reiseziels erforderlich, falls die Rückkehruntersuchung nicht länger als 1 Jahr
zurückliegt.
AMD Info 02-07
Autor amb
Stand 05-2011
Arbeitsmedizinischer Dienst
Tel 42841-2112 Fax 42841-1380
[email protected]
4. Bei chronischen Erkrankungen oder sonstigen körperlichen Beeinträchtigungen der/des Reisenden, die
Anlass zu gesundheitlichen Bedenken sein können, ist zumindest eine Beratung und ggf. eine ärztliche
Untersuchung notwendig.
5. Nach einem Auslandsaufenthalt ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung auf jeden Fall erforderlich,
• wenn längere oder schwere Erkrankungen während des Aufenthaltes auftraten,
• wenn noch Symptome wie z.B. Fieber, Durchfall, Gewichtsverlust, Lymphknotenschwellungen oder
Hautveränderungen bestehen oder
•
•
wenn der/die Beschäftigte einen Zusammenhang der momentanen Beschwerden mit dem
Aufenthalt vermutet,
wenn der Aufenthalt länger als ein Jahr dauerte.
Einige Beispiele:
Reiseziel und Tätigkeit
Beratung
notwendig
Kurze einwöchige Reise in
tropische und subtropische
Länder
Kongressreise nach Sao Paulo,
Wohnen im guten Hotel
kurze Dienstreise nach
Ostafrika,
Aufenthalt in ländlichen
Regionen
Untersuchung
notwendig
Impfung
anbieten
ja
z.B. bei Vorerkrankungen.
Entscheidung nach
Beratung
ggf.
nein
nein
nein
ja
ja
z.B. bei Vorerkrankungen.
(Malaria!)
Entscheidung nach
Beratung
Nachuntersuchung
notwendig
nur bei
Symptomen
längere Schiffsreise mit
eingeschränkter ärztlicher
Versorgung
ja
ja
ja
Exkursion in höhere
Bergregionen
ja
ja
ggf.
Wann ist eine reisemedizinische Beratung nicht erforderlich?
Immer da, wo bekanntermaßen nur das „normale“ Risiko einer Reise besteht. Im Zweifelsfall (z.B.
bei Reisen in tropische Länder mit Malaria) sollten Sie sich jedoch immer erkundigen.
Für Reisen in große Städte z.B. zu Tagungen mit Wohnen/Essen im Hotel oder Restaurant sind im
Allgemeinen keine reisemedizinischen Beratungen oder Untersuchungen vorgesehen.
Bei dem gemeinsamen Gespräch kann (z.B. in der Frage der notwendigen Impfungen) das
Nutzen/Risiko-Verhältnis für weitere Maßnahmen im Einzelfall abgewogen werden. Es kommt hier
genau auf die Art der Tätigkeit, die Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die
Verpflegungsmöglichkeiten an.
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