Pressetext

Einführung der Kurzparkzone
Beschränkung soll Handwerker nicht behindern
Am 01.04.2016 treten die Regelungen zur Kurzparkzone in der Tittmoninger Altstadt in Kraft,
die dazu dienen sollen, den Aufenthalt am Stadtplatz und in den umliegenden historischen
Gassen attraktiver zu machen. Die Höchstparkdauer mit Parkscheibe beträgt drei Stunden
und gilt werktags (Montag-Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage) von 08:00 bis
18:00 Uhr.
Neben Sonderparkberechtigungen für alle Anwohner mit Hauptwohnsitz im Altstadtbereich
und für Personen mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte hat die Stadtverwaltung
auch Ausnahmen für Handwerker vorgesehen. Fahrzeuge von Betrieben, die im betroffenen
Bereich etwa auf Baustellen, für Lieferung und Montage im Einsatz sind, erhalten auf
einfachen Antrag beim Einwohnermeldeamt für die Dauer ihres Einsatzes ebenfalls eine
Sonderparkberechtigung. Diese ist zeitlich begrenzt und kostet pro Fahrzeug für eine Dauer
von bis zu einer Woche 10 Euro. Wird die Berechtigung für eine längere Zeit (bis zu sechs
Monaten) benötigt, wie es etwa bei größeren Baumaßnahmen der Fall ist, so ist zur
Beantragung ein Nachweis des Bauherrn erforderlich. In diesem Fall ist eine Gebühr von 20
Euro zu entrichten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass jeder Missbrauch mit Entzug
der Genehmigung geahndet wird.