Unsere Forderungen für

Weil es Deine
Zeit ist …
Unsere Forderungen für Arbeitszeitverbesserungen in der Bundespolizei
Impressum
Herausgeber:
Gewerkschaft der Polizei
Bezirk Bundespolizei
V. i. S. d. P.: Dr. Hartmut Kühn
Forststraße 3a · 40721 Hilden
www.gdp-bundespolizei.de
Gestaltung:
Christiane Freitag, Idstein
Titelfoto: © Les Cunliffe - Fotolia.com
Druck:
Druckhaus Süd Medien GmbH, Köln
Stand: März 2016
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Wir haben als GdP-Personalräte auch in
Sachen „Arbeitszeit“ in den letzten Jahren
vieles bewegt. Wir konnten für die Bundespolizei Standards durchsetzen, um die uns
die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeien
der Länder beneiden, wie z. B. die Festlegung
der Nachtarbeitszeiten.
Was wir im Sinne der Menschen verändern
wollen, benennen wir konkret. Wir haben
Konzepte und Lösungsvorschläge, an denen
wir uns messen lassen werden. Um diese
erfolgreich umzusetzen, braucht es starke
Personalvertretungen.
Wähle deshalb am 10. – 12. Mai die Liste 1:
Gewerkschaft der Polizei – GdP!
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Die Arbeitszeit in der Bundespolizei ist ein Dauerthema für
die Personalvertretungen. In nur wenigen anderen Bereichen
gibt es so viele Auseinandersetzungen zwischen dem Dienstherrn und den Beschäftigten. Angefangen von der täglichen
und wöchentlichen Arbeitszeit über die Erstellung von Urlaubs­plänen, Sonderurlaub, Pausen, Mehrarbeit, Zuviel­arbeit, Anrechnung von Ruhezeiten, familienfreundliche Arbeits­zeiten
bis zur Lebensarbeitszeit lassen sich unzählige Themen aufzählen, die immer wieder strittig gestellt werden.
Gute Arbeitszeitregelungen sind ein Beitrag zum Arbeitsschutz, zur Berufszufriedenheit und zur Vereinbarung von
Familie und Beruf. Bei Fragen der Arbeitszeit wird auch
besonders deutlich, wie wichtig starke Personalräte sind,
die die Rechte der Beschäftigten verteidigen und sich für
Verbesserungen einsetzen, um diese durchzusetzen.
Die Gewerkschaft der Polizei hat im letzten Jahr eine Mit­gliederbefragung zur Arbeitszeit durchgeführt, weil uns dieses
Thema so wichtig ist und um ein Meinungsbild zu ermitteln,
welche Arbeitszeitthemen den Kolleginnen und Kollegen in
der Bundespolizei unter den Nägeln brennen. Die Ergebnisse
der Befragung zeigen auch: Arbeitszeit kann krank machen,
wenn der Dienstherr auf die persönlichen Bedürfnisse keine
Rücksicht nimmt. Wenn zum Beispiel nicht oder zu wenig auf
die familiäre Situation Rücksicht genommen wird, wenn keine
Zeit für die Pflege kranker Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bleibt, macht dies krank. Wenn Kolleginnen und
Kollegen durch ständige Abordnungen ihr Familienleben nicht
mehr geregelt bekommen und ihre sozialen Kontakte nicht
mehr pflegen können, macht das krank.
Aus diesen Erkenntnissen und aus den Ergebnissen der Befragung haben wir einen GdP-Forderungskatalog Arbeitszeit
entwickelt, dessen Umsetzung wir uns als GdP-Personalräte
für die kommende Wahlperiode vornehmen.
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
1
Das fordert die GdP:
Wir brauchen eine eigene
AZVPol!
Die jetzige Arbeitszeitverordnung ist nicht an den Bedürfnissen der Bundespolizei ausgerichtet. Wir setzen uns für eine
eigene „Arbeitszeitverordnung Polizei“ ein, weil die Arbeits­
organisation der Bundespolizei im hohen Maße
•abhängig ist vom lokalen und temporären Kriminallagebild
(Täter- und Veranstaltungssteuerung) mit daraus folgenden
Arbeits(zeit)schwerpunkten zu verschiedenen Tagen,
Zeiträumen und Orten
•abhängig ist von Verkehrsströmen und Passagieraufkommen
an Flug- und Seehäfen und Bahnhöfen und damit reaktiv
fremdbestimmt
•saisonabhängig ist (Sommer-/Winterflugpläne, Bundesligasaison) und dadurch in vielen Bereichen als Jahresarbeitszeit­
organisation oder nach planbaren Saisonspitzen aufgebaut
•durch mobile Arbeit (zum Beispiel Fanbegleitung in Zügen)
und durch lange An- und Abmarschwege bei Sicherheits­
lagen geprägt ist
•durch polizeiliche Großlagen mit erheblichen unabweis­
baren Arbeitszeitblöcken fremd gesteuert ist (Demonstrationen, Protestveranstaltungen usw.)
•durch eine Verknüpfung von polizeilichem Einsatz im In- und
Ausland geprägt ist, woraus sich besondere Bedürfnisse für
die Organisation und Berechnung von Arbeits- und Ruhe­
zeiten ergeben (Personen- und Botschaftsschutz, Spezial­
organisationen im Ausland, interkontinentale Rückführung
von Ausländern auf dem Luftweg, interkontinentaler
„Flugsicherheitsbegleiter“-Einsatz, Einsatz in gemischten
und gemeinsamen Einheiten/Streifen/Lagezentralen usw.
auf nachbarstaatlichem Hoheitsgebiet und in gemischten
Einheiten, Einsatz der IEE oder bei FRONTEX)
Wir wollen im Polizeidienst angepasste Spezialregelungen,
die unserem Einsatz entsprechen!
2
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Das fordert die GdP:
Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit!
Eine der Hauptforderungen ist die Senkung der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit einheitlich 39 Stunden für alle Beschäftigten in der Bundespolizei – Beamte und Arbeitnehmer!
Für Schicht- und Einsatzdienstleistende fordern wir als beson­deren Belastungsausgleich eine Reduzierung der Arbeitszeit
auf 35 Stunden! Die maximale Schichtdauer soll sich an den
EU-Schutzstandards – im Durchschnitt max. 8 Std./24-Std. –
Zeitraum orientieren.
Das fordert die GdP:
Stärkung des Arbeitsschutzes!
Die wöchentliche Arbeitszeit muss auch in Bezug auf eine
Stärkung des Arbeitsschutzes ins Visier genommen werden.
Aus Sicht der GdP müssen die EU-Mindeststandards i. S. d.
EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG auch für die Polizei
angewandt werden. Dies sind u. a. eine durchschnittliche
wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Std./7-Tage-Zeitraum);
eine wöchentliche Mindestruhezeit (24 Std./7-Tage-Zeitraum
zzgl. tägliche Ruhezeit von 11 Std.); ein Bezugszeitraum
wöchentliche Höchstarbeitszeit (7 Tage oder bis zu 4 Monate);
ein Bezugszeitraum wöchentliche Mindestruhezeit (7 Tage
oder bis zu 14 Tage); tägliche Mindestruhezeit (11 Std./
7-Tage-Zeitraum), Abweichungen nur mit Ausgleichsruhezeiten und Zustimmung des Personalrates.
Das fordert die GdP:
Nachtarbeit angemessen ausgleichen –
Zeitzuschläge geben!
Die GdP will, dass die Nachtarbeit auf das Jahr gesehen
verbindlich begrenzt wird. Für die Bundespolizei konnte die
Gewerkschaft der Polizei bereits durchsetzen, dass als Nachtdienst der Dienst innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
zwischen 20:00 und 06:00 Uhr festgelegt ist.
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
3
Nachtarbeit soll durch Zeitzuschläge für geleistete Nachtdienststunden und die Harmonisierung der Regelungen zur
Gewährung von Zusatzurlaub für Nachtdienste, insbesondere
durch eine weitere Absenkung der erforderlichen Stunden
faktorisiert werden. Nachtarbeit muss aufgrund der damit
verbundenen besonderen körperlichen wie psychischen Belastungen angemessen ausgeglichen werden. Auch das
Bundesarbeitsgericht sieht den dringenden Bedarf, Nacht­
arbeit angemessen auszugleichen und spricht von „angemessen“ bei Arbeitnehmern erst dann, wenn dabei regelmäßig
ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage
gewährt wird. Bei Dauernachtarbeit ist „angemessen“ sogar
erst ab 30 Prozent Zuschlag bzw. entsprechende bezahlte freie
Tage anzunehmen, während bei Unterbrechung der Nacht­
arbeit durch Bereitschaft ein geringerer Zuschlag möglich
wäre. Dies muss auch für Beamte greifen. Damit bestätigt
das Bundesarbeitsgericht die Position der Gewerkschaft der
Polizei und hat uns weitere Argumente in der Auseinander­
setzung mit der Bundesregierung und im Parlament geliefert.
Auch muss die Nachtarbeit pro Jahr aus Gesundheitsschutzgründen begrenzt werden. Die GdP und ihre Personalvertreter
stehen als Sozialpartner im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie
für die Schaffung von Flexibilität durch Möglichkeit des Abschlusses von Dienstvereinbarungen (zum Beispiel bei der
polizeispezifischen Festlegung bzgl. Bezugsräumen) bereit.
Nachtarbeit muss höher bezahlt werden!
Nachtarbeit muss wegen ihres gesundheitsschädlichen
Charakters „teuer“ sein und besser ausgeglichen werden.
Die GdP setzt sich deshalb für eine Anpassung der Höhe der
Nachtarbeitszuschläge ein, wie sie jetzt bereits bei der
Erhöhung der DuZ-Zulage in einem ersten Ansatz geschafft
wurde.
4
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Das fordert die GdP:
Vorsorgekuren für Schicht- und
Einsatzdienstleistende!
Regelmäßig Nachtarbeit leistende Beamtinnen und Beamte
müssen durch Vorsorgekuren für Schicht- und Einsatzdienstleistende im Rahmen des „Gesundheitsmanagements“ besser
gesundheitlich geschützt werden.
Das fordert die GdP:
Verbindliche Dienstplangestaltung –
Entschädigung für Abweichungen!
Die GdP fordert eine verbindliche Dienstplangestaltung bei
einem flexiblen Schichtmanagementsystem. Diese muss die
Schaffung von Verbindlichkeitszeiträumen von mindestens
sieben Wochen für die Dienstplanung beinhalten, damit die
Kolleginnen und Kollegen ihre Freizeitaktivitäten gemeinsam
mit ihren Familien und im Freundeskreis besser planen
können.
Zur Absicherung dieses Verbindlichkeitszeitraumes soll es
im Falle von dienstlichen Eingriffen als „Entschädigung“
Zeitgutschriften oder eine zusätzliche Abweichungsver­
gütung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen geben.
Die Zuschläge müssen so bemessen sein, dass es für den
Dienstherrn günstiger ist, ausreichend Personal einzustellen
anstatt, wie derzeit, zusätzliche Bedarfe durch (kurzfristige)
Anordnung von Dienstplanänderungen und Mehrarbeit
abzudecken.
Die Verbindlichkeitszeiträume wollen wir durch den Abschluss
einer Dienstvereinbarung absichern. In dieser Dienstverein­
barung soll ein Controlling bezüglich der Einhaltung der Regelungen verbindlich gemacht werden. Auch sollen im Falle von
Regelverstößen klare Reaktionsmöglichkeiten geschaffen
werden.
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
5
Das fordert die GdP:
Mehr freie Garantie-Wochenenden!
Flexibilität darf nicht zur
Selbstausbeutung führen
Zur besseren Planbarkeit und mehr tatsächlicher Familienfreundlichkeit sollen verblockte Garantiezeiten in der Bundespolizei eingeführt werden. Auch wollen wir, dass die in § 11
des Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmer bereits enthaltende
Regelung, dass es mindestens 15 freie Sonntage im Jahr
geben muss, auch verbindlich für die Beamtinnen und Beamten in der Bundespolizei eingeführt wird. Auch müssen entsprechende Schutzvorschriften verbindlich ebenfalls für
Beamtinnen und Beamte übernommen werden. So fordern
wir, dass, wenn Beamte an einem Sonntag beschäftigt
wurden, diese einen Ersatzruhetag bekommen müssen, der
innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Beamte an
einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt,
müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines
den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht
Wochen zu gewähren ist.
Das bedeutet für die GdP: Flexibilität in Arbeitszeitmodellen
muss möglich sein, darf aber nicht zur (Selbst-)Ausbeutung
führen. Deshalb fordern wir die Einhaltung von Schutzstandards: Dies bedeutet die Beachtung von Höchstarbeitszeiten
von 13 Stunden und Ruhezeiten. Gleitzeit darf nicht zu
Nachtarbeit führen (d. h. Beachtung der 20 Uhr-Grenze).
Auch muss die 5 Tage-Woche unter den Bedingungen von
Gleitzeit eingehalten werden. Wochenendarbeit soll die
Ausnahme sein!
Das fordert die GdP:
Ausweitung von Gleitzeitregelungen
in der Bundespolizei!
Spätestens seit der Durchsetzung des „Hünfelder Modells“
durch die GdP als „kleine“ Gleitzeitregelung für die Bereitschaftspolizei hat sich klar gezeigt, dass Gleitzeit in viel mehr
Bereichen der Bundespolizei möglich ist, als es die Dienst­
stelle wahrhaben wollte. Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet den Ausbau von Gleitzeitmodellen in der Bundespolizei da, wo er den Bedürfnissen der Kolleginnen und
Kollegen nach mehr Selbstbestimmung und zu einer best­
möglichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommt.
Das fordert die GdP:
Begrenzung von Zuvielarbeit!
Die Gewerkschaft der Polizei hat in den vergangenen Jahren
immer wieder die Einstellung von mehr Personal gefordert.
Wir haben 2010 die Universität Chemnitz beauftragt, eine
„Klartext-Studie“ über die Berufszufriedenheit in der Bundespolizei durchzuführen. Die Ergebnisse wurden nicht nur in der
dienstlichen Öffentlichkeit viel beachtet. Auch die „BeerlageStudie“ der Hochschule Magdeburg-Stendal bestätigte im
Wesentlichen unsere These, dass der permanenten Über­lastung durch massive Neueinstellungen massiv begegnet
werden muss.
Personal entsprechend der Arbeitszeit-Regelungen bereit­
stellen! Für die GdP ist klar: Mehrarbeit und Überstunden sind
Ausdruck von Personalmangel. Daher wollen wir mit einer
Arbeitszeitordnung Bundespolizei auch erreichen, dass verbindlich festgeschrieben wird, dass Mehrarbeit teurer werden
muss, als die notwendigen Neueinstellungen. Je mehr Arbeitszeit anfällt, desto teurer muss sie werden. Daher fordern wir
eine Quotierung und Faktorisierung von Mehrarbeit. Eine
Mehr­arbeitszeitstunde muss mehr Zeitwert haben als eine
normale Dienststunde.
Für angeordnete Mehrarbeit fordert die Gewerkschaft der
Polizei entsprechend der einschlägigen EU-Schutzvorschriften
die Einhaltung der Höchstgrenzen. In Bezug auf die wöchent­
6
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
7
liche Arbeitszeit muss die Höchstgrenze auch bei Anordnung
von Mehrarbeit oder Abverlangung von Zuvielarbeit bei
48 Wochenstunden liegen. Die Mehrarbeit soll innerhalb von
vier Monaten ausgeglichen werden können. Wir fordern auch
die Etablierung einer Jahreshöchstgrenze für angeordnete
Mehrarbeit. Der Gesundheitsschutz und die einschlägigen
arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von zeitnahem Ausgleich zur Entlastung, besonders bei
Leistung vieler Überstunden pro Woche, müssen beachtet
werden.
Arbeitszeit ist Arbeitszeit – egal ob freiwillig oder angeordnet.
Geleistete Mehrarbeit ist vorrangig mit Freizeit auszugleichen,
im Ausnahmefall finanzieller Ausgleich!
Das fordert die GdP:
Keine Verfallsfristen von Zeitkonten!
Abschaffung der Kappungsgrenzen!
Weg mit dem („Fallbeil“)! Mehrarbeitsstunden dürfen grundsätzlich nicht verfallen. Verfallsfristen von Zeitkonten müssen
abgeschafft werden. Die Kolleginnen und Kollegen dürfen
nicht dem Druck ausgesetzt werden, Überstunden schnell
noch abzufeiern, weil sie sonst verfallen würden. Auch
müssen alle geleisteten Überstunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Kappungsgrenzen darf es nicht geben.
Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass der Ausgleich von
Überstunden auf die lange Bank geschoben werden kann.
Die Kolleginnen und Kollegen müssen das Recht haben, angefallene Überstunden zeitnah ausgleichen zu können, um so
nach entstandener Mehrarbeit den entsprechenden Ausgleich mit dem notwendigen Erholungswert zu erhalten.
Für den Fall, dass aufgrund von Tod oder Krankheit Mehrarbeit
nicht mehr ausgeglichen werden kann, muss es verbindliche
Regelungen geben. Die GdP fordert grundsätzlich die Vererbbarkeit des finanziellen Gegenwertes nicht ausgeglichener
Mehrarbeit aber auch nicht genommener Urlaubstage.
8
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Das fordert die GdP:
Einführung von Langzeitkonten!
Seit 2011 experimentiert das Bundesinnenministerium
(BMI) in einem Pilotprojekt mit Langzeitkonten. Seit dem
1. Januar 2015 wurde die Erprobung von Langzeitkonten
ausgeweitet. Für die Gewerkschaft der Polizei ist es völlig
unverständlich, dass die Bundespolizei bisher von der
Erprobung der Langzeitkonten ausgenommen wurde. Kein
Bundespolizeimitarbeiter darf „erproben“, was andere
Bundesbeamte bereits erproben dürfen: Durch persönliche
Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden persönlich
zusätzlich erarbeitete Zeit, jährlich 40 Mehrarbeitsstunden
und nicht genommenen Kinderbetreuungsurlaub auf dieses
Konto transferieren. Aufgrund der Erprobungsregeln können
andere Bundesbeamte so maximal 276 Stunden auf dieses
Konto, in den fünf Jahren der Erprobung maximal 1.400
Stunden, transferieren, die dann auch weit nach Ende der
Erprobung 2020 schrittweise und in Absprache familien­
bezogen in Anspruch genommen werden könnten. Die GdP
kann die Befürchtungen, die das Bundes­innenministerium
und auch das Bundespolizeipräsidium bewegen mögen, die
Bundespolizei von der Erprobung von Langzeitkonten
auszuschließen, nicht nachvollziehen.
Die GdP sagt: Wir brauchen ein eigenes Modell von
Langzeitkonten, das dem Polizeidienst gerecht wird.
Gerade das Anwachsen des Überstundenberges aus Anlass
des Einsatzes Massenmigration zeigt, dass moderne Instrumente der Zeitsouveränität notwendig sind. Wir sind davon
überzeugt, dass kontierte Arbeitszeit ein notwendiges Zeitpolster sein kann, um zu einem späteren, persönlich wichtigen Zeitpunkt Beruf und familiäre Pflichten in Übereinstimmung zu bekommen – ohne Sonderurlaub unter Bezügewegfall nehmen zu müssen. Das kann in jüngeren Jahren ein Mehr
an Zeit für die Kindererziehung sein. Es kann aber auch Zeit
sein, die man zur besseren Bewältigung der Pflege der Eltern
oder Großeltern benötigt oder für eigene Bildungsmaß­
nahmen nutzen möchte. Es würde dem Dienstherrn gut zu
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
9
Gesicht stehen, seinen Bediensteten nicht immer nur zu
misstrauen und sich irgendwelche Missbrauchsszenarien
auszumalen, sondern ein Mehr an Zeitsouveränität als etwas
zu sehen, was die Berufszufriedenheit erhöht und damit auch
ihm selbst etwa durch eine Senkung von Krankenständen
dient.
Eine Ruhepause ist Deine Zeit – und in
operativen Verwendungen grundsätzlich
Arbeitszeit!
Die GdP fordert daher, neben der Senkung der Wochenarbeitszeit endlich polizeigerechte Langzeitkonten einzuführen.
Auch Zeiten einer über das Maß der regelmäßigen Wochen­
arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeiten aus Anlass von
Einsätzen, Übungen oder Verwendungen im Ausland sollen
auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden können. Die
Konten sollen langjährig geführt werden können. Die Deckelung auf 1.400 Stunden soll entfallen. Das Langzeitkonto soll
auch bei Abordnungen (beispielsweise ins Ausland) weiter
bestückt werden können. Wir wollen, dass vollbezahlter Frei­zeitausgleich auch bis unmittelbar zum Ruhestand möglich
sein soll und ein Wahlrecht zwischen Aufladung des Kontos
oder kurzfristigem Mehrarbeitsausgleich besteht. Auch
eine Auszahlung in Geld bei Dienstunfähigkeit, Ausscheiden
oder Tod muss gewährleistet werden. Den Kolleginnen und
Kollegen muss ein Wahlrecht zwischen Gutschrift von Mehrarbeit auf dem Langzeitkonto und Anspruch auf Freizeitausgleich zustehen. Langzeitarbeitskonten dürfen nicht als
Personal­einsparungsinstrumente missbraucht werden!
Das Thema „Ruhepausen“ hatte immer wieder zu Unmut und
Irritationen im Kreise der Beschäftigten gefühlt. Eine „echte“
Ruhepause bedeutet die „freie Verfügung des Arbeitnehmers
oder Beamten darüber, wo und wie er seine Zeit verbringen
will“. Ruhepausen sind Schutznormen vor Überlastung und
stehen grundsätzlich allen Beamtinnen und Beamten zu.
Jede Aufenthaltsbeschränkung macht aus einer „Pause“ eine
Form des Bereitschaftsdienstes (Arbeitsbereitschaft, Pause
unter Bereithaltung) und ist damit Arbeitszeit. Diese Auffassung wird auch durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Wenn mehr als 55 % der Mitarbeiter die Arbeitszeitregelungen zwischen „mittelmäßig“ und „sehr schlecht“ bewerten,
fast die Hälfte diese als belastend empfindet, das Maß an
Mehrarbeit insgesamt als sehr belastend empfunden wird,
zudem 60 % einschätzen, dass ein zeitnaher Mehrarbeits­
abbau nur teils-teils bis sehr selten möglich ist, dann sind
Entscheidungsträger gut beraten, sich mit der GdP an einen
Tisch zu setzen, „Langzeitkonten Bundespolizei“ zu vereinbaren.
10
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Die GdP hat bei der Anrechnung der Ruhepausen auf die
Arbeitszeit viel erreicht.
Ruhepausen sind Schutznormen vor Überlastung. Sie sind
u. a. Gegenstand der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen des
EU-Rechts (Art. 4 RiL 2003/88/EG; EuGH-Rechtsprechung).
Allen Beamtinnen und Beamten und allen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern müssen deshalb grundsätzlich „echte“
Ruhepausen als Teil der persönlichen Freizeit gewährt werden!
Für aus praktischen Gründen nicht gewährbare „echte“ Ruhepausen (z. B. im Operativdienst) müssen nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben analoge Ausgleichsmaßnahmen
der Entlastung geschaffen werden!
Die GdP hat durchgesetzt, dass der Kreis der Anrechnungs­
berechtigten sich enorm erhöht hat – auf die Bereitschafts­
polizei, den Flugdienst, die MKÜ, die Bundespolizei See,
die MFE …
Wir setzen uns für die Anrechnung von Pausen auf die Arbeitszeit bei allen Kolleginnen und Kollegen, die unregelmäßigen
Arbeitszeitmodellen unterliegen und denen aufgrund der
Dienstgestaltung eine echte Ruhepause nicht gewährt werden
kann, ein. Dies bedeutet auch, dass in der Bundespolizei der
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
11
Kreis der Berechtigten auszuweiten ist und entsprechend
auch Tarifbeschäftigte bei vorliegenden Voraussetzungen die
Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet bekommen müssen.
Auch Pausen unter Bereithaltung sind der Arbeitszeit zuzu­rechnen! Beamte leisten in solchen Nicht-Ruhepausen
„Zuvielarbeit“, die nach Maßgabe der Feuerwehrurteile
(BVerwG) ausgleichspflichtig ist. Dieser Ausgleich sollte als
Freizeitausgleich gewährt werden! Für nicht gewährte „echte“
Ruhepausen müssen nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben analoge Ausgleichsmaßnahmen der Entlastung geschaffen werden (z. B. Dauer der anschließenden Ruhezeiten,
Abstände der Wiederheranziehung, Unterbrechung durch
mehrere Erfrischungszeiten).
Bereitschaftszeiten, Ruhezeiten und Ruf­
bereitschaften sind kein Privatvergnügen!
Angeordnete Bereitschaftszeiten stellen Arbeitszeit dar und
sind grundsätzlich 1:1 mit Freizeit auszugleichen! Das ist für
die GdP nicht verhandelbar. Dies muss unterschiedslos für alle
Kräfte der Bundespolizei gelten, egal ob Einzeldienst, Spezialeinheit oder Hundertschaft und egal, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Beamte handelt. Auch darf die Summe aus
Voll- und Bereitschaftsdienst die unionsrechtliche Höchst­
grenze von 48 Std./Woche nicht überschreiten!
Rufbereitschaft ist auf die wöchentliche Arbeitszeit mindestens mit 1/3 anzurechnen. Die Rufbereitschaft muss auf
höchstens 5 Stunden pro Monat beschränkt werden. Mindestens 15 Wochenenden pro Jahr müssen frei von Rufbereitschaft sein!
Das fordert die GdP:
Reisezeit ist Arbeitszeit!
Dienstreisen sind kein Privatvergnügen. Bei einer Dienstreise
gilt die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme außerhalb
der Dienststätte als Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen
Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen
Tages als geleistet.
Das fordert die GdP:
Rüst- und Überlappungszeiten sind
Arbeitszeit!
Die Anlegung von Dienst- und Schutzbekleidung, der Empfang
von Waffen und Gerät, kurz „Rüstzeiten“ sind im Polizeidienst
genauso als Arbeitszeit zu rechnen wie Überlappungs- und
Übergabezeiten.
Unser Programm zur Arbeitszeit wollen
wir für Euch durchsetzen – und mit unseren
GdP-Personalvertretern!
Die Personalräte in der Bundespolizei sind bei Arbeitszeit­
fragen in der uneingeschränkten Mitbestimmung. Mit dem
Personalvertretungsgesetz in der Hand können sie die Dienstherrn- und Arbeitgeberseite zwingen, viele der guten GdPIdeen in die Praxis der Dienststellen bereits jetzt umzusetzen
und Veränderungen anzustoßen.
Es ist deshalb eine gute Wahl, den GdP-Personalvertretern zu
vertrauen – denn sie tragen die GdP-Ideen zur Arbeitszeit in
die Dienststellen.
Das fordert die GdP:
Vergütung der Ruhezeiten bei
geschlossenen Einsätzen!
Vergütung von Ruhezeiten bei geschlossenen Einsätzen i. H. v.
1:3! Voraussetzung ist die Nicht-Verfügbarkeit der Einheit für
den Polizeiführer innerhalb der Ruhephase.
12
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
Arbeitszeitfragen – GdP fragen!
13