Weil es Deine Zeit ist … Unsere Forderungen für Arbeitszeitverbesserungen in der Bundespolizei Impressum Herausgeber: Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei V. i. S. d. P.: Dr. Hartmut Kühn Forststraße 3a · 40721 Hilden www.gdp-bundespolizei.de Gestaltung: Christiane Freitag, Idstein Titelfoto: © Les Cunliffe - Fotolia.com Druck: Druckhaus Süd Medien GmbH, Köln Stand: März 2016 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Wir haben als GdP-Personalräte auch in Sachen „Arbeitszeit“ in den letzten Jahren vieles bewegt. Wir konnten für die Bundespolizei Standards durchsetzen, um die uns die Kolleginnen und Kollegen in den Polizeien der Länder beneiden, wie z. B. die Festlegung der Nachtarbeitszeiten. Was wir im Sinne der Menschen verändern wollen, benennen wir konkret. Wir haben Konzepte und Lösungsvorschläge, an denen wir uns messen lassen werden. Um diese erfolgreich umzusetzen, braucht es starke Personalvertretungen. Wähle deshalb am 10. – 12. Mai die Liste 1: Gewerkschaft der Polizei – GdP! Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Die Arbeitszeit in der Bundespolizei ist ein Dauerthema für die Personalvertretungen. In nur wenigen anderen Bereichen gibt es so viele Auseinandersetzungen zwischen dem Dienstherrn und den Beschäftigten. Angefangen von der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit über die Erstellung von Urlaubsplänen, Sonderurlaub, Pausen, Mehrarbeit, Zuvielarbeit, Anrechnung von Ruhezeiten, familienfreundliche Arbeitszeiten bis zur Lebensarbeitszeit lassen sich unzählige Themen aufzählen, die immer wieder strittig gestellt werden. Gute Arbeitszeitregelungen sind ein Beitrag zum Arbeitsschutz, zur Berufszufriedenheit und zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Bei Fragen der Arbeitszeit wird auch besonders deutlich, wie wichtig starke Personalräte sind, die die Rechte der Beschäftigten verteidigen und sich für Verbesserungen einsetzen, um diese durchzusetzen. Die Gewerkschaft der Polizei hat im letzten Jahr eine Mitgliederbefragung zur Arbeitszeit durchgeführt, weil uns dieses Thema so wichtig ist und um ein Meinungsbild zu ermitteln, welche Arbeitszeitthemen den Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei unter den Nägeln brennen. Die Ergebnisse der Befragung zeigen auch: Arbeitszeit kann krank machen, wenn der Dienstherr auf die persönlichen Bedürfnisse keine Rücksicht nimmt. Wenn zum Beispiel nicht oder zu wenig auf die familiäre Situation Rücksicht genommen wird, wenn keine Zeit für die Pflege kranker Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger bleibt, macht dies krank. Wenn Kolleginnen und Kollegen durch ständige Abordnungen ihr Familienleben nicht mehr geregelt bekommen und ihre sozialen Kontakte nicht mehr pflegen können, macht das krank. Aus diesen Erkenntnissen und aus den Ergebnissen der Befragung haben wir einen GdP-Forderungskatalog Arbeitszeit entwickelt, dessen Umsetzung wir uns als GdP-Personalräte für die kommende Wahlperiode vornehmen. Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 1 Das fordert die GdP: Wir brauchen eine eigene AZVPol! Die jetzige Arbeitszeitverordnung ist nicht an den Bedürfnissen der Bundespolizei ausgerichtet. Wir setzen uns für eine eigene „Arbeitszeitverordnung Polizei“ ein, weil die Arbeits organisation der Bundespolizei im hohen Maße •abhängig ist vom lokalen und temporären Kriminallagebild (Täter- und Veranstaltungssteuerung) mit daraus folgenden Arbeits(zeit)schwerpunkten zu verschiedenen Tagen, Zeiträumen und Orten •abhängig ist von Verkehrsströmen und Passagieraufkommen an Flug- und Seehäfen und Bahnhöfen und damit reaktiv fremdbestimmt •saisonabhängig ist (Sommer-/Winterflugpläne, Bundesligasaison) und dadurch in vielen Bereichen als Jahresarbeitszeit organisation oder nach planbaren Saisonspitzen aufgebaut •durch mobile Arbeit (zum Beispiel Fanbegleitung in Zügen) und durch lange An- und Abmarschwege bei Sicherheits lagen geprägt ist •durch polizeiliche Großlagen mit erheblichen unabweis baren Arbeitszeitblöcken fremd gesteuert ist (Demonstrationen, Protestveranstaltungen usw.) •durch eine Verknüpfung von polizeilichem Einsatz im In- und Ausland geprägt ist, woraus sich besondere Bedürfnisse für die Organisation und Berechnung von Arbeits- und Ruhe zeiten ergeben (Personen- und Botschaftsschutz, Spezial organisationen im Ausland, interkontinentale Rückführung von Ausländern auf dem Luftweg, interkontinentaler „Flugsicherheitsbegleiter“-Einsatz, Einsatz in gemischten und gemeinsamen Einheiten/Streifen/Lagezentralen usw. auf nachbarstaatlichem Hoheitsgebiet und in gemischten Einheiten, Einsatz der IEE oder bei FRONTEX) Wir wollen im Polizeidienst angepasste Spezialregelungen, die unserem Einsatz entsprechen! 2 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Das fordert die GdP: Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit! Eine der Hauptforderungen ist die Senkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einheitlich 39 Stunden für alle Beschäftigten in der Bundespolizei – Beamte und Arbeitnehmer! Für Schicht- und Einsatzdienstleistende fordern wir als besonderen Belastungsausgleich eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 35 Stunden! Die maximale Schichtdauer soll sich an den EU-Schutzstandards – im Durchschnitt max. 8 Std./24-Std. – Zeitraum orientieren. Das fordert die GdP: Stärkung des Arbeitsschutzes! Die wöchentliche Arbeitszeit muss auch in Bezug auf eine Stärkung des Arbeitsschutzes ins Visier genommen werden. Aus Sicht der GdP müssen die EU-Mindeststandards i. S. d. EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG auch für die Polizei angewandt werden. Dies sind u. a. eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit (48 Std./7-Tage-Zeitraum); eine wöchentliche Mindestruhezeit (24 Std./7-Tage-Zeitraum zzgl. tägliche Ruhezeit von 11 Std.); ein Bezugszeitraum wöchentliche Höchstarbeitszeit (7 Tage oder bis zu 4 Monate); ein Bezugszeitraum wöchentliche Mindestruhezeit (7 Tage oder bis zu 14 Tage); tägliche Mindestruhezeit (11 Std./ 7-Tage-Zeitraum), Abweichungen nur mit Ausgleichsruhezeiten und Zustimmung des Personalrates. Das fordert die GdP: Nachtarbeit angemessen ausgleichen – Zeitzuschläge geben! Die GdP will, dass die Nachtarbeit auf das Jahr gesehen verbindlich begrenzt wird. Für die Bundespolizei konnte die Gewerkschaft der Polizei bereits durchsetzen, dass als Nachtdienst der Dienst innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr festgelegt ist. Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 3 Nachtarbeit soll durch Zeitzuschläge für geleistete Nachtdienststunden und die Harmonisierung der Regelungen zur Gewährung von Zusatzurlaub für Nachtdienste, insbesondere durch eine weitere Absenkung der erforderlichen Stunden faktorisiert werden. Nachtarbeit muss aufgrund der damit verbundenen besonderen körperlichen wie psychischen Belastungen angemessen ausgeglichen werden. Auch das Bundesarbeitsgericht sieht den dringenden Bedarf, Nacht arbeit angemessen auszugleichen und spricht von „angemessen“ bei Arbeitnehmern erst dann, wenn dabei regelmäßig ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent auf den Bruttostundenlohn bzw. die entsprechende Anzahl bezahlter freier Tage gewährt wird. Bei Dauernachtarbeit ist „angemessen“ sogar erst ab 30 Prozent Zuschlag bzw. entsprechende bezahlte freie Tage anzunehmen, während bei Unterbrechung der Nacht arbeit durch Bereitschaft ein geringerer Zuschlag möglich wäre. Dies muss auch für Beamte greifen. Damit bestätigt das Bundesarbeitsgericht die Position der Gewerkschaft der Polizei und hat uns weitere Argumente in der Auseinander setzung mit der Bundesregierung und im Parlament geliefert. Auch muss die Nachtarbeit pro Jahr aus Gesundheitsschutzgründen begrenzt werden. Die GdP und ihre Personalvertreter stehen als Sozialpartner im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Schaffung von Flexibilität durch Möglichkeit des Abschlusses von Dienstvereinbarungen (zum Beispiel bei der polizeispezifischen Festlegung bzgl. Bezugsräumen) bereit. Nachtarbeit muss höher bezahlt werden! Nachtarbeit muss wegen ihres gesundheitsschädlichen Charakters „teuer“ sein und besser ausgeglichen werden. Die GdP setzt sich deshalb für eine Anpassung der Höhe der Nachtarbeitszuschläge ein, wie sie jetzt bereits bei der Erhöhung der DuZ-Zulage in einem ersten Ansatz geschafft wurde. 4 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Das fordert die GdP: Vorsorgekuren für Schicht- und Einsatzdienstleistende! Regelmäßig Nachtarbeit leistende Beamtinnen und Beamte müssen durch Vorsorgekuren für Schicht- und Einsatzdienstleistende im Rahmen des „Gesundheitsmanagements“ besser gesundheitlich geschützt werden. Das fordert die GdP: Verbindliche Dienstplangestaltung – Entschädigung für Abweichungen! Die GdP fordert eine verbindliche Dienstplangestaltung bei einem flexiblen Schichtmanagementsystem. Diese muss die Schaffung von Verbindlichkeitszeiträumen von mindestens sieben Wochen für die Dienstplanung beinhalten, damit die Kolleginnen und Kollegen ihre Freizeitaktivitäten gemeinsam mit ihren Familien und im Freundeskreis besser planen können. Zur Absicherung dieses Verbindlichkeitszeitraumes soll es im Falle von dienstlichen Eingriffen als „Entschädigung“ Zeitgutschriften oder eine zusätzliche Abweichungsver gütung für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen geben. Die Zuschläge müssen so bemessen sein, dass es für den Dienstherrn günstiger ist, ausreichend Personal einzustellen anstatt, wie derzeit, zusätzliche Bedarfe durch (kurzfristige) Anordnung von Dienstplanänderungen und Mehrarbeit abzudecken. Die Verbindlichkeitszeiträume wollen wir durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung absichern. In dieser Dienstverein barung soll ein Controlling bezüglich der Einhaltung der Regelungen verbindlich gemacht werden. Auch sollen im Falle von Regelverstößen klare Reaktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 5 Das fordert die GdP: Mehr freie Garantie-Wochenenden! Flexibilität darf nicht zur Selbstausbeutung führen Zur besseren Planbarkeit und mehr tatsächlicher Familienfreundlichkeit sollen verblockte Garantiezeiten in der Bundespolizei eingeführt werden. Auch wollen wir, dass die in § 11 des Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmer bereits enthaltende Regelung, dass es mindestens 15 freie Sonntage im Jahr geben muss, auch verbindlich für die Beamtinnen und Beamten in der Bundespolizei eingeführt wird. Auch müssen entsprechende Schutzvorschriften verbindlich ebenfalls für Beamtinnen und Beamte übernommen werden. So fordern wir, dass, wenn Beamte an einem Sonntag beschäftigt wurden, diese einen Ersatzruhetag bekommen müssen, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Beamte an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist. Das bedeutet für die GdP: Flexibilität in Arbeitszeitmodellen muss möglich sein, darf aber nicht zur (Selbst-)Ausbeutung führen. Deshalb fordern wir die Einhaltung von Schutzstandards: Dies bedeutet die Beachtung von Höchstarbeitszeiten von 13 Stunden und Ruhezeiten. Gleitzeit darf nicht zu Nachtarbeit führen (d. h. Beachtung der 20 Uhr-Grenze). Auch muss die 5 Tage-Woche unter den Bedingungen von Gleitzeit eingehalten werden. Wochenendarbeit soll die Ausnahme sein! Das fordert die GdP: Ausweitung von Gleitzeitregelungen in der Bundespolizei! Spätestens seit der Durchsetzung des „Hünfelder Modells“ durch die GdP als „kleine“ Gleitzeitregelung für die Bereitschaftspolizei hat sich klar gezeigt, dass Gleitzeit in viel mehr Bereichen der Bundespolizei möglich ist, als es die Dienst stelle wahrhaben wollte. Die Gewerkschaft der Polizei befürwortet den Ausbau von Gleitzeitmodellen in der Bundespolizei da, wo er den Bedürfnissen der Kolleginnen und Kollegen nach mehr Selbstbestimmung und zu einer best möglichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenkommt. Das fordert die GdP: Begrenzung von Zuvielarbeit! Die Gewerkschaft der Polizei hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Einstellung von mehr Personal gefordert. Wir haben 2010 die Universität Chemnitz beauftragt, eine „Klartext-Studie“ über die Berufszufriedenheit in der Bundespolizei durchzuführen. Die Ergebnisse wurden nicht nur in der dienstlichen Öffentlichkeit viel beachtet. Auch die „BeerlageStudie“ der Hochschule Magdeburg-Stendal bestätigte im Wesentlichen unsere These, dass der permanenten Überlastung durch massive Neueinstellungen massiv begegnet werden muss. Personal entsprechend der Arbeitszeit-Regelungen bereit stellen! Für die GdP ist klar: Mehrarbeit und Überstunden sind Ausdruck von Personalmangel. Daher wollen wir mit einer Arbeitszeitordnung Bundespolizei auch erreichen, dass verbindlich festgeschrieben wird, dass Mehrarbeit teurer werden muss, als die notwendigen Neueinstellungen. Je mehr Arbeitszeit anfällt, desto teurer muss sie werden. Daher fordern wir eine Quotierung und Faktorisierung von Mehrarbeit. Eine Mehrarbeitszeitstunde muss mehr Zeitwert haben als eine normale Dienststunde. Für angeordnete Mehrarbeit fordert die Gewerkschaft der Polizei entsprechend der einschlägigen EU-Schutzvorschriften die Einhaltung der Höchstgrenzen. In Bezug auf die wöchent 6 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 7 liche Arbeitszeit muss die Höchstgrenze auch bei Anordnung von Mehrarbeit oder Abverlangung von Zuvielarbeit bei 48 Wochenstunden liegen. Die Mehrarbeit soll innerhalb von vier Monaten ausgeglichen werden können. Wir fordern auch die Etablierung einer Jahreshöchstgrenze für angeordnete Mehrarbeit. Der Gesundheitsschutz und die einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die Notwendigkeit von zeitnahem Ausgleich zur Entlastung, besonders bei Leistung vieler Überstunden pro Woche, müssen beachtet werden. Arbeitszeit ist Arbeitszeit – egal ob freiwillig oder angeordnet. Geleistete Mehrarbeit ist vorrangig mit Freizeit auszugleichen, im Ausnahmefall finanzieller Ausgleich! Das fordert die GdP: Keine Verfallsfristen von Zeitkonten! Abschaffung der Kappungsgrenzen! Weg mit dem („Fallbeil“)! Mehrarbeitsstunden dürfen grundsätzlich nicht verfallen. Verfallsfristen von Zeitkonten müssen abgeschafft werden. Die Kolleginnen und Kollegen dürfen nicht dem Druck ausgesetzt werden, Überstunden schnell noch abzufeiern, weil sie sonst verfallen würden. Auch müssen alle geleisteten Überstunden dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Kappungsgrenzen darf es nicht geben. Jedoch darf dies nicht dazu führen, dass der Ausgleich von Überstunden auf die lange Bank geschoben werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen müssen das Recht haben, angefallene Überstunden zeitnah ausgleichen zu können, um so nach entstandener Mehrarbeit den entsprechenden Ausgleich mit dem notwendigen Erholungswert zu erhalten. Für den Fall, dass aufgrund von Tod oder Krankheit Mehrarbeit nicht mehr ausgeglichen werden kann, muss es verbindliche Regelungen geben. Die GdP fordert grundsätzlich die Vererbbarkeit des finanziellen Gegenwertes nicht ausgeglichener Mehrarbeit aber auch nicht genommener Urlaubstage. 8 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Das fordert die GdP: Einführung von Langzeitkonten! Seit 2011 experimentiert das Bundesinnenministerium (BMI) in einem Pilotprojekt mit Langzeitkonten. Seit dem 1. Januar 2015 wurde die Erprobung von Langzeitkonten ausgeweitet. Für die Gewerkschaft der Polizei ist es völlig unverständlich, dass die Bundespolizei bisher von der Erprobung der Langzeitkonten ausgenommen wurde. Kein Bundespolizeimitarbeiter darf „erproben“, was andere Bundesbeamte bereits erproben dürfen: Durch persönliche Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 44 Stunden persönlich zusätzlich erarbeitete Zeit, jährlich 40 Mehrarbeitsstunden und nicht genommenen Kinderbetreuungsurlaub auf dieses Konto transferieren. Aufgrund der Erprobungsregeln können andere Bundesbeamte so maximal 276 Stunden auf dieses Konto, in den fünf Jahren der Erprobung maximal 1.400 Stunden, transferieren, die dann auch weit nach Ende der Erprobung 2020 schrittweise und in Absprache familien bezogen in Anspruch genommen werden könnten. Die GdP kann die Befürchtungen, die das Bundesinnenministerium und auch das Bundespolizeipräsidium bewegen mögen, die Bundespolizei von der Erprobung von Langzeitkonten auszuschließen, nicht nachvollziehen. Die GdP sagt: Wir brauchen ein eigenes Modell von Langzeitkonten, das dem Polizeidienst gerecht wird. Gerade das Anwachsen des Überstundenberges aus Anlass des Einsatzes Massenmigration zeigt, dass moderne Instrumente der Zeitsouveränität notwendig sind. Wir sind davon überzeugt, dass kontierte Arbeitszeit ein notwendiges Zeitpolster sein kann, um zu einem späteren, persönlich wichtigen Zeitpunkt Beruf und familiäre Pflichten in Übereinstimmung zu bekommen – ohne Sonderurlaub unter Bezügewegfall nehmen zu müssen. Das kann in jüngeren Jahren ein Mehr an Zeit für die Kindererziehung sein. Es kann aber auch Zeit sein, die man zur besseren Bewältigung der Pflege der Eltern oder Großeltern benötigt oder für eigene Bildungsmaß nahmen nutzen möchte. Es würde dem Dienstherrn gut zu Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 9 Gesicht stehen, seinen Bediensteten nicht immer nur zu misstrauen und sich irgendwelche Missbrauchsszenarien auszumalen, sondern ein Mehr an Zeitsouveränität als etwas zu sehen, was die Berufszufriedenheit erhöht und damit auch ihm selbst etwa durch eine Senkung von Krankenständen dient. Eine Ruhepause ist Deine Zeit – und in operativen Verwendungen grundsätzlich Arbeitszeit! Die GdP fordert daher, neben der Senkung der Wochenarbeitszeit endlich polizeigerechte Langzeitkonten einzuführen. Auch Zeiten einer über das Maß der regelmäßigen Wochen arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeiten aus Anlass von Einsätzen, Übungen oder Verwendungen im Ausland sollen auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden können. Die Konten sollen langjährig geführt werden können. Die Deckelung auf 1.400 Stunden soll entfallen. Das Langzeitkonto soll auch bei Abordnungen (beispielsweise ins Ausland) weiter bestückt werden können. Wir wollen, dass vollbezahlter Freizeitausgleich auch bis unmittelbar zum Ruhestand möglich sein soll und ein Wahlrecht zwischen Aufladung des Kontos oder kurzfristigem Mehrarbeitsausgleich besteht. Auch eine Auszahlung in Geld bei Dienstunfähigkeit, Ausscheiden oder Tod muss gewährleistet werden. Den Kolleginnen und Kollegen muss ein Wahlrecht zwischen Gutschrift von Mehrarbeit auf dem Langzeitkonto und Anspruch auf Freizeitausgleich zustehen. Langzeitarbeitskonten dürfen nicht als Personaleinsparungsinstrumente missbraucht werden! Das Thema „Ruhepausen“ hatte immer wieder zu Unmut und Irritationen im Kreise der Beschäftigten gefühlt. Eine „echte“ Ruhepause bedeutet die „freie Verfügung des Arbeitnehmers oder Beamten darüber, wo und wie er seine Zeit verbringen will“. Ruhepausen sind Schutznormen vor Überlastung und stehen grundsätzlich allen Beamtinnen und Beamten zu. Jede Aufenthaltsbeschränkung macht aus einer „Pause“ eine Form des Bereitschaftsdienstes (Arbeitsbereitschaft, Pause unter Bereithaltung) und ist damit Arbeitszeit. Diese Auffassung wird auch durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt. Wenn mehr als 55 % der Mitarbeiter die Arbeitszeitregelungen zwischen „mittelmäßig“ und „sehr schlecht“ bewerten, fast die Hälfte diese als belastend empfindet, das Maß an Mehrarbeit insgesamt als sehr belastend empfunden wird, zudem 60 % einschätzen, dass ein zeitnaher Mehrarbeits abbau nur teils-teils bis sehr selten möglich ist, dann sind Entscheidungsträger gut beraten, sich mit der GdP an einen Tisch zu setzen, „Langzeitkonten Bundespolizei“ zu vereinbaren. 10 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Die GdP hat bei der Anrechnung der Ruhepausen auf die Arbeitszeit viel erreicht. Ruhepausen sind Schutznormen vor Überlastung. Sie sind u. a. Gegenstand der arbeitsschutzrechtlichen Regelungen des EU-Rechts (Art. 4 RiL 2003/88/EG; EuGH-Rechtsprechung). Allen Beamtinnen und Beamten und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern müssen deshalb grundsätzlich „echte“ Ruhepausen als Teil der persönlichen Freizeit gewährt werden! Für aus praktischen Gründen nicht gewährbare „echte“ Ruhepausen (z. B. im Operativdienst) müssen nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben analoge Ausgleichsmaßnahmen der Entlastung geschaffen werden! Die GdP hat durchgesetzt, dass der Kreis der Anrechnungs berechtigten sich enorm erhöht hat – auf die Bereitschafts polizei, den Flugdienst, die MKÜ, die Bundespolizei See, die MFE … Wir setzen uns für die Anrechnung von Pausen auf die Arbeitszeit bei allen Kolleginnen und Kollegen, die unregelmäßigen Arbeitszeitmodellen unterliegen und denen aufgrund der Dienstgestaltung eine echte Ruhepause nicht gewährt werden kann, ein. Dies bedeutet auch, dass in der Bundespolizei der Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 11 Kreis der Berechtigten auszuweiten ist und entsprechend auch Tarifbeschäftigte bei vorliegenden Voraussetzungen die Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet bekommen müssen. Auch Pausen unter Bereithaltung sind der Arbeitszeit zuzurechnen! Beamte leisten in solchen Nicht-Ruhepausen „Zuvielarbeit“, die nach Maßgabe der Feuerwehrurteile (BVerwG) ausgleichspflichtig ist. Dieser Ausgleich sollte als Freizeitausgleich gewährt werden! Für nicht gewährte „echte“ Ruhepausen müssen nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben analoge Ausgleichsmaßnahmen der Entlastung geschaffen werden (z. B. Dauer der anschließenden Ruhezeiten, Abstände der Wiederheranziehung, Unterbrechung durch mehrere Erfrischungszeiten). Bereitschaftszeiten, Ruhezeiten und Ruf bereitschaften sind kein Privatvergnügen! Angeordnete Bereitschaftszeiten stellen Arbeitszeit dar und sind grundsätzlich 1:1 mit Freizeit auszugleichen! Das ist für die GdP nicht verhandelbar. Dies muss unterschiedslos für alle Kräfte der Bundespolizei gelten, egal ob Einzeldienst, Spezialeinheit oder Hundertschaft und egal, ob es sich um Arbeitnehmer oder um Beamte handelt. Auch darf die Summe aus Voll- und Bereitschaftsdienst die unionsrechtliche Höchst grenze von 48 Std./Woche nicht überschreiten! Rufbereitschaft ist auf die wöchentliche Arbeitszeit mindestens mit 1/3 anzurechnen. Die Rufbereitschaft muss auf höchstens 5 Stunden pro Monat beschränkt werden. Mindestens 15 Wochenenden pro Jahr müssen frei von Rufbereitschaft sein! Das fordert die GdP: Reisezeit ist Arbeitszeit! Dienstreisen sind kein Privatvergnügen. Bei einer Dienstreise gilt die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme außerhalb der Dienststätte als Arbeitszeit. Bei ganz- oder mehrtägigen Dienstreisen gilt die regelmäßige Arbeitszeit des jeweiligen Tages als geleistet. Das fordert die GdP: Rüst- und Überlappungszeiten sind Arbeitszeit! Die Anlegung von Dienst- und Schutzbekleidung, der Empfang von Waffen und Gerät, kurz „Rüstzeiten“ sind im Polizeidienst genauso als Arbeitszeit zu rechnen wie Überlappungs- und Übergabezeiten. Unser Programm zur Arbeitszeit wollen wir für Euch durchsetzen – und mit unseren GdP-Personalvertretern! Die Personalräte in der Bundespolizei sind bei Arbeitszeit fragen in der uneingeschränkten Mitbestimmung. Mit dem Personalvertretungsgesetz in der Hand können sie die Dienstherrn- und Arbeitgeberseite zwingen, viele der guten GdPIdeen in die Praxis der Dienststellen bereits jetzt umzusetzen und Veränderungen anzustoßen. Es ist deshalb eine gute Wahl, den GdP-Personalvertretern zu vertrauen – denn sie tragen die GdP-Ideen zur Arbeitszeit in die Dienststellen. Das fordert die GdP: Vergütung der Ruhezeiten bei geschlossenen Einsätzen! Vergütung von Ruhezeiten bei geschlossenen Einsätzen i. H. v. 1:3! Voraussetzung ist die Nicht-Verfügbarkeit der Einheit für den Polizeiführer innerhalb der Ruhephase. 12 Arbeitszeitfragen – GdP fragen! Arbeitszeitfragen – GdP fragen! 13
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