Auszug - Seltisberg

GEMEINDEANZEIGER
SELTISBERG
Offizielles Publikationsorgan von Seltisberg
März 2016
Herausgeberin: Gemeindeverwaltung Seltisberg
Tel. 061 911 99 11 . Fax 061 911 99 15 . E-Mail [email protected] . www.seltisberg.ch
Liebe
Einwohnerinnen
und Einwohner
Freuen Sie sich auch jedes Mal, den frisch gedruckten Gemeindeanzeiger durchzublättern, um zu sehen, was auf dem Seltisberg los ist?
Obwohl die meisten Dorfvereine mit Zuwachs und
der Bereitschaft für Freiwilligenarbeit zu kämpfen
haben, dürfen wir uns an einem bunten Angebot
freuen:
Dank der grosszügigen Mithilfe aller Mitglieder der
IG-Dorfvereine erwartet uns am 5. Mai der traditionelle Banntag und die anschliessende Festwirtschaft in der Schweini. Schon mancher ist da etwas länger geblieben als geplant…
Jeden Monat führt der Verein Mittagstisch im Gemeindezentrum einen Mittagstisch für Senioren
durch. Einige Tage vorher startet das Team mit der
Planung. Die Senioren zeigen ihre Dankbarkeit mit
einer grossen Nachfrage.
Natürlich darf nach Ostern das Eierleset nicht fehlen. Die Turnerinnen und der Turnverein sammeln
Eier- und Geldspenden, stellen eine Festwirtschaft
auf die Beine und planen, zum grossen Teil für die
Kinderriegen, spannende Parcours. Wir Zuschauer
dürfen am 3. April auf dem MZH-Platz einen unbeschwerten Nachmittag geniessen.
Der Spaghetti-Plausch des Frauenvereins ist unterdessen in unserem Dorf nicht mehr wegzudenken. Dank grossem Einsatz aller Beteiligten konnte
auch dieses Jahr ein stolzer Betrag einem gemeinnützigen Zweck gespendet werden.
An dieser Stelle ALLEN, die für ihren Verein immer wieder mit viel Herzblut da sind und ihre
Zeit und Hilfe der gemeinnützigen Arbeit zur
Verfügung stellen
EIN HERZLICHES DANKESCHÖN!
Nehmen Sie sich Zeit, studieren Sie den Veranstaltungskalender. Zudem finden Sie unter
www.seltisberg.ch Sport/Freizeit/Kultur
alle aktiven Vereine.
Vielleicht wäre genau jetzt der richtige Zeitpunkt,
einfach mal so eine Turnstunde zu besuchen, oder
dem verstaubten Instrument in der Musikgesellschaft wieder Leben einzuhauchen, oder endlich
den Traum vom Singen im Chor zu verwirklichen…
Nur so können die Vereine weiter existieren und
der Gemeindeanzeiger ein reiches Angebot an Anlässen ankünden.
In dem Sinne, auch Ihnen DANKE, dass Sie sich
Zeit nehmen, unsere Vereine zu unterstützen.
Damit wir weiter sagen können:
«Es lauft immer öppis uf em Seltisbärg.»
Michaela Schmidlin
Gemeinderätin
Die erste Seite des Gemeindeanzeigers steht den einzelnen
Behördemitgliedern zur freien Meinungsäusserung zur Verfügung.
Die darin gemachten Aussagen sind kein Ausdruck der Meinung
der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates.
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten
nach telefonischer Voranmeldung
Tel. 079 458 99 32
Schalteröffnungszeiten der Verwaltung
Montag
geschlossen / 14.00–18.30 Uhr
Dienstag
08.00–12.00 / 14.00–18.30 Uhr
Mittwoch, Donnerstag 08.00–12.00 / 14.00–17.00 Uhr
Freitag
08.00–15.00 Uhr
Redaktionsschluss für den Gemeindeanzeiger
jeweils am 15. des Monats
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Aus dem Gemeinderat und der Verwaltung
Bauen in Seltisberg:
Die Gemeinde hat zur Klärung des Ablaufes bei Baugesuchen auf der folgenden Seite einen Auszug aus
dem Leitfaden des Kantonalen Bauinspektorats inklusive einer Erläuterung abgebildet.
Der Jahrgangsapéro findet im Jahr 2016 am Donnerstag, 25. August 2016 um 18.30 im Gemeindezentrum stattfindet.
Gratulationen an Geburtstagen: Auf Anregung der IG Dorfvereine wird jährlich ein sogenannter "Jahrgangsapéro" für Jubilarinnen und Jubilare durchgeführt. In der Gemeinde wurde folgende Regelung getroffen: Die Gemeinde gratuliert schriftlich allen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche 80, 85, 90 und
älter werden (ab dem91. Geburtstag jedes Jahr). An Stelle von persönlich überbrachten Blumen bei hohen Jubilaren übernimmt die Gemeinde die Kosten für das gemeinsame Gratulationsfest am Jahrgangsapéro. Der Frauenverein ist für die Bewirtung besorgt und der Gemischte Chor und die Musikgesellschaft für die gesangliche und musikalische Umrahmung. Die Gratulationen im Gemeindeanzeiger
erfolgen weiterhin, sofern im Einzelfall nicht verlangt wird, dass man darauf verzichtet.
Kompostierungsanlage im Oristal: Abrechnung des Betriebes: Die Abrechnung für den Betrieb der
Kompostierungsanlage im Oristal für das Jahr 2015 wurde von der Gemeindeverwaltung Seltisberg erstellt. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Kompostierungsanlage stammen aus der Fremdkompostierung (private Gartenbaufirmen und Anlieferer von kompostierbarem Material). Gemäss Verteilschlüssel
nach Bevölkerungsbestand weist die Kompostierung der Grünabfälle nach Abzug der Auslagen für die
beteiligten Gemeinden folgenden Netto-Aufwand auf:
- Gemeinde Füllinsdorf
- Gemeinde Seltisberg
Fr.
Fr.
1‘775.30
525.80
Die Abrechnung geht zur Prüfung an die Rechnungsprüfungs-Kommission der Gemeinde Füllinsdorf. In
obigen Zahlen sind die Transportkosten für die Abfuhr und die Kompostierung der gemeindeeigenen
Grünabfuhr nicht inbegriffen. Sie machen den Löwenanteil an den Gesamtkosten der Grünabfuhr aus.
Rückerstattung Siedlungsabfälle:
Die Gemeinde Seltisberg hat aus den Einahmen der Siedlungsabfälle eine Rückerstattung von
107'925.59 erhalten.
Diverse Abrechnungen: Die Rechnungen des Zivilschutzverbundes ARGUS für das Jahr 2015 sind
eingetroffen. Sie entsprechen dem Budget 2015
Werkhof: Anschaffung Fahrzeug:
Für das Jahr 2016 haben wir die Anschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges für den Werkhof budgetiert. Das Fahrzeug, das schon im Gemeindebestand ist, wird neu hauptsächlich für
die Wasserversorgung eingesetzt.
Fusswegverbindung Im Doktorgarten – Hauptstrasse:
An der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 16. Juni 2015 wurde Antrag auf Nichteintreten des Traktandum-Nr. 7 betreffend „Abänderung Strassennetzplan: Entfernung der Fusswegverbindung, Doktorgarten / Hauptstrasse“ gestellt und angenommen.
Nun konnte eine Vereinbarung mit den betroffenen Grundeigentümern getroffen werden. Die
Fusswegverbindung zwischen „Im Doktorgarten“ bis Bushaltestelle „Zentrum / Schule“ wird so
bald als möglich realisiert.
Personal: Frau Katharina Stein, Stellvertretende Gemeindeverwalterin, hat an der Fachhochschule
Nordwestschweiz in Olten den Lehrgang CAS Öffentliches Gemeinwesen Grundlagen Stufe 1 besucht.
Wir gratulieren Frau Stein zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung und wünschen ihr viel Erfolg in
der 2. Stufe der Ausbildung.
Erwahrung der Gemeinderatswahlen vom 28.Februar 2016:
Die GPK/RPK hat die Wahl der Gemeindebehörden erwahrt und für gültig erklärt.
3
Bauen in Seltisberg - Baubewilligungsverfahren
Auszug aus dem Newsletter Ausgabe 01/2010 des Bauinspektorates Basel-Landschaft:
Der ganze Newsletter umfasst 8 Seiten und ist unter www.baselland.ch / Bauinspektorat
Newsletter abrufbar.
Eigentlich ist alles ganz einfach. Im Gegensatz zu den meisten anderen Kantonen gibt es im
Kanton Basel-Landschaft eine zentrale Baubewilligungsbehörde für Bauvorhaben. § 118 Abs. 1
des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) besagt: „Das Baupolizei- und Baubewilligungswesen ist Sache des Kantons.“ Dies sollte es auch mit sich bringen, dass alle relevanten
Informationen, Beurteilungen und Bewilligungen aus einer Hand kommen. Doch dass dem nicht
so ist, ist hinlänglich bekannt. Die Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kanton
und Gemeinden zeigt sich auch im Baubewilligungswesen.
Die meisten Bauvorhaben unterstehen dem sogenannten ordentlichen Baubewilligungsverfahren (§ 120 RBG i.V.m. § 86 RBV, SGS400.11). Das Bauinspektorat übernimmt unter anderem
die Verfahrenskoordination. Dies bedeutet, dass alle Stellungnahmen von kantonalen Fachstellen und die Stellungnahme der Gemeinde im Bauinspektorat zusammengeführt werden und
letztlich in einem Zwischenbericht und/oder der Baubewilligung münden.
Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinde
Neben der Verfahrenskoordination prüfen im ordentlichen Baubewilligungsverfahren die technischen Experten und Expertinnen des Bauinspektorates das Baugesuch vor allem auf die Einhaltung der kantonalen Bauvorschriften.
Hierunter fallen die Prüfung und Bestimmung der Grenzabstände, Brüstungshöhen, Pflichtparkplätze, Massnahmen des hindernisfreien Bauens, etc. Der Gemeinde kommt in erster Linie die
Aufgabe zu, die zonenrechtlichen Aspekte des Baugesuchs zu prüfen und das Ergebnis in einem Prüfbericht an das Bauinspektorat zu übermitteln (Abb.1, siehe nachfolgende Seite). Hierzu zählt unter anderem die Prüfung auf Einhaltung der Gestaltungsvorschriften und der Nutzungs- und Bebauungsziffer.
In einigen Gemeinden sehen die Zonenreglemente zusätzlich vor, dass das Baugesuch der
vorberatenden Baukommission vorgelegt wird. Diese gibt eine Empfehlung zu Handen des Gesamtgemeinderates ab. Hier liegt nahe, dass da der Eindruck entsteht, ein Baugesuch werde
mehr oder weniger durch die Gemeinde geprüft und bewilligt.
Geschieht dies in der Stellungnahme der Gemeinde an das Bauinspektorat nicht, so sind die
Mitarbeiter des Bauinspektorates jedoch verpflichtet, dies zu korrigieren und im Zwischenbericht
zum Baugesuch zonenwidrige Zustände zu bemängeln. Hier greift das „Vier-Augen-Prinzip“. Ein
Stillschweigen oder Zustimmen der kommunalen Baubehörde bedeutet noch keine definitive
Bewilligung reglementwidriger Bauvorhaben.
Dennoch gilt in jedem Fall: Baubewilligungsbehörde im ordentlichen Baubewilligungsverfahren ist das Bauinspektorat; Abmachungen und Vereinbarungen können nur dann verbindlich sein, wenn darüber schriftliche Nachweise vorliegen und sie noch im Rahmen des Gesetzes
Platz finden.
Baugesuch
Gemeinde
Stellungnahme zu Zonenkonformität
und/oder Antrag auf Ausnahme
Bauinspektorat
Stellungnahmen zu Fachfragen
bis zu 30 kantonale
Fachstellen
entscheidet über
Baugesuch (inkl.
Einsprachen)
Bauinspektorat
Abb 1. Einfache Darstellung
des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens
Baubewilligung
4
5
Tatsachen und Stellungnahme in Eigenheim – „Affäre“
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Seltisberg,
Seit dem 25. Januar 2016, als in alle Haushalte ein orangefarbenes Flugblatt verteilt wurde, konnten Sie viel
in der Presse lesen. Wenn ich Sie nun mit Tatsachen und meiner persönlichen Stellungnahme bediene, dann
tue ich das nicht in meiner Funktion als Gemeinderätin, sondern als Privatperson. Es soll Ihnen ermöglichen,
sich von der Angelegenheit ein eigenes Bild zu machen. Dies war bisher durch die medialen Verzerrungen
nicht möglich, weshalb ich mich entschlossen habe, aus den Akten des laufenden Verfahrens nachstehende
Tatsachen im Gemeindeanzeiger publik zu machen:
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Das Verfahren in Sachen „Einfamilienhaus. Neuauflage: geändertes Projekt, Parzelle Nr. 961, 1506,
Hauptstrasse“ (Bauherrschaft Duss Jacobi/Jacobi), publiziert am 19. November 2015, ist vor erster, verwaltungsinterner Instanz (Bauinspektorat) hängig.
Im Verfahren gibt es eine Einsprache der Nachbarin, Eigentümerin der Parzelle 961, Vera Hasenböhler.
Im Flugblatt, datierend vom 21. Januar 2016, sind ihre Einsprachegründe in Aufzählungsform aufgelistet.
Nach Ablauf der Einsprachefrist und Vorliegen der Stellungnahme der Gemeinde ist das Bauinspektorat
pflichtgemäss tätig geworden, hat eine Projektkontrolle durchgeführt und der Bauherrschaft und der Gemeinde zur Kenntnis (nicht aber der Einsprecherin) am 16. Dezember 2015 einen Zwischenbericht zugestellt.
In diesem Zwischenbericht zum abgeänderten Projekt wurden drei (bewilligungsrelevante) Abweichungen von den ursprünglich 2014 bewilligten Plänen beanstandet: Erstens wurde unter der Veranda das
Terrain nicht aufgeschüttet, zweitens ist die Brüstung der Veranda mit der Tragkonstruktion darunter verbunden und in Beton ausgeführt worden (in den bewilligten Plänen war keine Materialisierung angegeben), und drittens ist auf dem angebauten „Schöpfli“ ein Flachdach anstelle eines Daches mit 18° Neigung realisiert worden.
Das Bauinspektorat hat im Zwischenbericht die Bauherrschaft darauf hingewiesen, dass es den Hohlraum unter der durchlässigen Veranda als Raum beurteilt und deshalb eine Übernutzung vorliegen würde, wenn das Terrain unter der Veranda nicht aufgeschüttet würde und ein Näherbaurecht notwendig wäre, wenn die Brüstung in Betonausführung bestehen bliebe, weil es dann kein Geländer, sondern eine
Fassade des Raumes sei. Zudem hat es mitgeteilt, dass dann zusätzliche Pläne mit dem Grundriss des
„Raumes“ unter der Veranda einzureichen wären. Und es hat eine Vermessung der Bauten durch einen
unabhängigen Geometer verlangt und der Bauherrschaft eine Frist gesetzt, bis wann zu den Abweichungen Stellung zu beziehen ist.
Die Bau- und Planungskommission der Gemeinde (unter Ausstand von Oliver Jacobi/Bauherr und Ruben
Rosa/Architekt) hat den Gemeinderat nicht auf die mögliche Problematik des „Raumes“ unter der Veranda hingewiesen, weil es in der Gemeinde im Jahr 2008/2009 einen Fall gegeben hat, bei welchem die
Fläche unter einer durchlässigen Überdeckung (d.h. wenn eine Fläche der Witterung ausgesetzt ist) nicht
als Raum galt. Diese Interpretation des Bauinspektorats hat die kantonale Baurekurskommission und in
der Folge auch das Kantonsgericht mit Entscheid vom 13.08.2008 geschützt. Die Bau- und Planungskommission hat gestützt darauf keinen Grund zur Beanstandung gesehen.
Für das Flachdach des „Schöpfli“ hat die Bauherrschaft mit der Eingabe der geänderten Pläne ein Ausnahmegesuch beim Bauinspektorat gestellt. Praxisgemäss werden in der Gemeinde Flachdächer für Nebenbauten bis 12m2 vom Bauinspektorat bewilligt, wenn die Gemeinde das Ausnahmegesuch unterstützt. Da der Gemeinderat in der Vergangenheit bei Baugesuchen regelmässig Ausnahmegesuche für
Flachdächer zur Bewilligung empfohlen hat und das Bauinspektorat in der Folge die Bewilligung in diversen Fällen auch für über 12m2 erteilt hat, beschloss er (unter Ausstand von Vanessa Duss Jacobi/Bauherrin), auch dieses Ausnahmegesuch zur Bewilligung zu empfehlen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat das Bauinspektorat keinen Entscheid bzgl. Erteilung der Baubewilligung
und der Ausnahmebewilligung für das Flachdach an die Bauherrschaft (Duss Jacobi/Jacobi) gefällt. Über
die Bewilligungsfähigkeit liegt der genannte Zwischenbericht vor. Ebenfalls hat es keinen Entscheid über
die Einsprache von Vera Hasenböhler gefällt. Auch für Einsprachen ist einzig das Bauinspektorat zuständig.
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Stellungnahme: Seit November 2015 läuft ein ordentliches Baubewilligungsverfahren beim Bauinspektorat, welches dafür die einzig zuständige Behörde ist. Aufgrund der kantonalen Gesetzgebung hat der
Gemeinderat keinerlei Handlungsbefugnis, ihn trifft also auch keine Aufsichtspflicht – er hat auch kein
Recht zu Kontrollen während eines Baus. Das Bauinspektorat prüft die Rechtmässigkeit von Bauten von
Amtes wegen, so dass spätestens bei einer Bauabnahme sämtliche Regelwidrigkeiten festgestellt werden. Stellt das Bauinspektorat fest, dass gegen Vorschriften verstossen wurde, verfügt es in seiner
Funktion als Baupolizei entsprechende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes (vgl. dazu den Newsletter des BIT, Ausgabe 01/2010, 2. Jahrgang, zu finden unter
https://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/bud/bit/newsletter/newsletter-bit_2010-1.pdf).
Im vorliegenden Verfahren ist also – bereits vor Monaten – die zuständige Behörde tätig geworden.
Dass zwei Monate nach Ablauf der Einsprachefrist die unzuständige Gemeinde und ihre vorberatende
Bau- und Planungskommission mittels eines Flugblattes des Nichttätigwerdens und „Filzes“ beschuldigt
wird, ist nicht nachvollziehbar. Denn sogar wenn sich aufgrund der Personalkonstellationen im Gemeinderat und in der Bau- und Planungskommission jemand einen Vorteil hätte verschaffen wollen (was eine
Unterstellung ist), wäre das nicht gelungen, weil die Gemeinde nur Stellungnahmen formulieren aber
keinerlei Entscheide fällen darf. Im vorliegenden „Fall“ ist die Einsprecherin fristgerecht ans Bauinspektorat gelangt, und dieses hat pflichtgemäss gehandelt – Verfahrensunregelmässigkeiten liegen also keine
vor.
Als Juristin erlaube ich mir folgende Hinweise: Es handelt sich um ein laufendes Verfahren und es sind
noch nicht einmal die erstinstanzlichen Entscheide (zum Baugesuch und zur Einsprache) gefällt. In einem Bauverfahren gibt es vier (zwei verwaltungsinterne, zwei gerichtliche) Instanzen. Erst wenn ein
rechtskräftiger Entscheid vorliegt, ist das Verfahren abgeschlossen. Beanstandungen aus einem Zwischenbericht als „Widerrechtlichkeiten“ oder gar als „Verstösse gegen das Baugesetz“ zu bezeichnen
bedeutet, jemanden des unkorrekten (unsittlichen, unehrenhaften oder in diesem Falle widerrechtlichen)
Verhaltens zu beschuldigen. Das berechtigt die Beschuldigten, Strafanzeige wegen Ehrverletzung zu
erstatten und/oder Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung einzureichen. Wer behördliches Verhalten
überprüft haben möchte, kann eine Aufsichtsbeschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen.
Als Gemeinderätin kann ich dazu wie folgt Stellung nehmen: Zu meinem Verhalten als Gemeinderätin
können Sie dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK/RPK) entnehmen, dass ich bei sämtlichen Beschlüssen des Gemeinderats (dazu, wie er gegenüber dem Bauinspektorat Stellung nehmen
soll) unseren privaten Hausbau betreffend in den Ausstand getreten bin. Anfügen möchte ich hier, dass
ich bei zwei von drei Beschlüssen des Gemeinderats sogar auslandabwesend war, d.h. ohne Kenntnis
der Sitzungstraktanden und ohne Kenntnis über den Gang der Beratung.
Meinen Dank möchte ich meiner Kollegin und meinen Kollegen im Gemeinderat dafür aussprechen,
dass sie meinem Antrag im Gemeinderat einstimmig gefolgt sind, die GPK/RPK mit einer Überprüfung
des Handelns des Gemeinderats und der Bau- und Planungskommission in diesem laufenden Geschäft
zu beauftragen (normalerweise darf die GPK nur abgeschlossene Geschäfte prüfen).
Vanessa Duss Jacobi
7
Wasserversorgung in Seltisberg
Sparsame Konsumenten; wenig Wasserverluste durch konsequente Überwachung
Der Kanton publiziert jährlich Vergleichswerte der Wasserversorgungen in den diversen Gemeinden.
Aufgrund der Analysen aus dem Jahr 2014 können folgende Schlüsse gezogen werden: Der Wasserverbrauch der Haushalte in Seltisberg liegt im Kantonsdurchschnitt trotz der vielen Gärten und
Schwimmbäder.
Die Leitungsverluste sind seit 2005 konstant rückläufig, was auf wenig Lecks und eine gute Überwachung des Leitungsnetzes durch unseren Brunnmeister Roger Niederhauser und seinen Stellvertreter
Peter Schäfer zurückzuführen ist. Hier einige Statistikzahlen aus der kantonalen Statistik:
Wassergewinnung
Quellwasser
Grundwasser (PW Oris stillgelegt)
Total Eigenproduktion
Wasserbez. aus Bubend. u.
Liestal
Wasserabgabe an Lupsingen
2014 Gemeinde Seltisberg
m3/Jahr
58‘800
Vorjahr
m3/Jahr
67‘242
0
0
58‘800
67‘242
84‘817
67‘146
57‘650
47‘749
85'967
86‘639
m3/Jahr
m3/Jahr
77‘367
3‘989
814
3'000
800
69‘979
1'129
885
5‘000
1‘000
Netto Wasserverbrauch
85‘156
78‘962
Verluste / Differenzen
Nutzbar für öffentliche Versorgung
Netto Wasserverbrauch
m3/Jahr
m3/Jahr
85‘967
100.0%
86‘639
100.0%
85‘193
99.1%
80‘834
93.3%
Netzverluste und Differenzen
774
0.9%
5‘935
6.7%
Total genutztes Wasser Seltisb.
Wasserverbrauch Versorgung
Haushalt und Kleinbetriebe
Industrie und Gewerbe
Öffentliche Zwecke
Brunnenversorgung
Selbstverbrauch Wasservers.
Entsorgung an Feiertagen
Die Kehrichtabfuhr vom Karfreitag, 25. März 2016 findet nicht statt.
Die Abfuhr wird verschoben auf Dienstag, 29. März 2016 ab 7.00 Uhr.
8
Baugesuche und Baubewilligungen
Baugesuche:
Beim kantonalen Bauinspektorat wurden folgende Baugesuche eingereicht:
Parzelle Nr. 243
Schwimmbad mit Überdachung /
Anbau an Autounterstand für Schwimmbadtechnik
Bündtenstrasse 21, 4411 Seltisberg
Bassi-Grundt Marco und Dörte, 4411 Seltisberg
Parzelle Nr. 879
Wintergarten
Jurastrasse 12, 4411 Seltisberg
Kunz-Previtali Bruno und Brigitte, 4411 Seltisberg
Baubewilligung:
Vom kantonalen Bauinspektorat wurde folgende Baubewilligung erteilt:
Parzelle Nr. 1418
Einfamilienhaus, Schwimmbad und Autounterstand
Kirschbaumstrasse 1, 4411 Seltisberg
Vogel Adrian und Raina, 4411 Seltisberg
Häckseldienst am Samstag, 09. April 2016
Die Gemeinde hat wieder einen Häckseldienst organisiert, welcher am 09. April 2016 statt finden wird.
Der Häckseldienst ist für die ersten 15 Minuten gratis. Jede weitere (auch angefangene) Viertelstunde wird mit Fr. 30.— verrechnet. Dabei wird die Mithilfe der Personen, die den Häckseldienst in
Anspruch nehmen, vorausgesetzt.
Sträucher- und Baumschnitt müssen am Strassenrand (gute Zufahrt erforderlich) deponiert werden, an
welchem auch gehäckselt wird. Es darf nur verholztes, hartes, hackbares, Astmaterial und Baumschnitt bereit gestellt werden. Loses Laub und krautige Pflanzen, sowie bereits verrottetes pflanzliches
Material, verstopft die Maschinen und können aus diesem Grund leider nicht verarbeitet werden.
Das kompostierbare Häckselmaterial muss vom Gartenbesitzer übernommen werden.
Schnitzel können kompostiert, oder als Abdeckmaterial verwendet werden.
Bitte melden Sie sich mit untenstehendem Talon bis spätestens am Freitag, 01. April 2016 bei der
Gemeindeverwaltung, Liestalerstrasse 4, Seltisberg an. Sobald bekannt ist, wie viele Anmeldungen vorliegen, werden wir Sie über den ungefähren Zeitpunkt der Dienstleistung informieren.
 ..................................................................................................................................................
Anmeldung für den Häckseldienst, Samstag, 11. April 2015
Name:............................................................. Vorname: ..................................................................
Standort Häckselmaterial: ............................. ..................................................................................
Adresse: ......................................................... Telefon Nr.: ...............................................................
Datum:............................................................ Unterschrift:...............................................................
Wir bitten Sie den ausgefüllten Talon bis spätestens am Freitag, 01. April 2016 auf der Gemeindeverwaltung, Liestalerstrasse 4, abzugeben oder einzusenden.
9
Gratulationen
Wir gratulieren
Herrn Hans Rudolf Grieder zum bevorstehenden 85. Geburtstag
Herrn Hermann Rudin-Bernoulli zum bevorstehenden 85. Geburtstag
Herrn Hanspeter Binggeli-Spinnler zum bevorstehenden 80. Geburtstag
Herrn Roland Kestenholz-Friedli zum bevorstehenden 80. Geburtstag
Herrn Peter Greier zum bevorstehenden 80. Geburtstag
Herrn und Frau Dario und Gianni Wiesner zur Geburt Ihrer Tochter
Kilanga Aurélia am 04. Januar 2016
Herrn Raphael Strupler und Frau Tereza da Silva Strupler
zur Hochzeit und wünschen Ihnen alles Gute auf dem gemeinsamen Lebensweg.
Geschwindigkeitskontrollen
Die Kantonspolizei informiert, dass sie am 06. Februar 2016 Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h durchgeführt hat. Die Kontrolle fand an der Liestalerstrasse für Fahrzeuge in Richtung Liestal zwischen 16.01 Uhr und 17.31 Uhr statt. Insgesamt wurden 220 Fahrzeuge gemessen. Davon haben 33 Fahrzeuge die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.
Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Die Gartenbesitzer werden drigend gebeten, überhängende Hecken und Sträucher entlang den öffentlichen Strassen zurückzuschneiden. Äste und Sträucher dürfen nicht in das Strassenprofil und somit in
das Lichtraumprofil ragen.
Die Strassenreinigung mit der Wischmaschine kann nicht mehr korrekt vorgenommen werden, wenn
Pflanzen und Sträucher in das Strassenareal wachsen. Zudem wird auch die Kehrichtabfuhr behindert
und an gewissen Stellen (vor allem im Kurvenbereich) die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Auch Strassenlampen und Hydranten dürfen nicht überwuchert resp. nicht in ihrer Funktion eingeschränkt sein. Bitte schneiden Sie Ihre Pflanzen auch in diesem Bereich zurück.
Besten Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
10
Wild und Hund
Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter,
„Mein Hund jagt nicht...“. Diese verbreitete Meinung
kann fatale Folgen haben. Ein natürlicher Jagdtrieb
ist jedem Hund angeboren und veranlasst ihn mitunter zu unberechenbarem Verhalten: Zum Beispiel,
wenn er auf eine frische Wildfährte stösst oder
wenn Wild unvermittelt auftaucht.
Aus diesem Grund schreibt das Jagdgesetz des
Kantons Baselland in Paragraph 38 ausdrücklich
vor, dass in der Zeit von April bis Juli, also in der
Hauptsetz- und Brutzeit unserer heimischen Wildtiere, alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der
Leine zu führen sind.
Auch in der übrigen Zeit gilt die Leinenpflicht für
Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden
können und die Wege verlassen.
Wir bitten Sie, zum Schutz der Wildtiere sowie in
Ihrem eigenen Interesse, Ihren Hund im Wald und in
Waldnähe an die Leine zu nehmen. Der Gemeinderat hat den Hundeombudsman gebeten, unregelmässige Kontrollen durchzuführen und fehlbare
Hundehalter zu informieren. Für Ihr Verständnis
danken Ihnen die Gemeinde Seltisberg
Der Gemeinderat macht auf folgende Bestimmungen des Jagdgesetzes aufmerksam:
§ 38
Schutz des Wildes vor Hunden und Hauskatzen
1
Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.
2
Der Gemeinderat kann in Absprache mit der Jagdgesellschaft, den Naturschutzkreisen und der zuständigen Fachstelle Gebiete bezeichnen, in denen während der Hauptsetz- und Brutzeit die Leinenpflicht nicht gilt.
3
Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können und die Wege verlassen, sind generell an der
Leine zu führen.
4
Im Wald wildernde bzw. streunende Hunde dürfen nach erfolgloser Mahnung oder wenn die Besitzverhältnisse nicht geklärt werden können durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden. Der Regierungsrat
erlässt ergänzende Bestimmungen.
5
Durch Hunde verursachte Schäden am Wildbestand hat die Halterin oder der Halter der Jagdgesellschaft zu vergüten.
6
Im Wald dürfen streunende, verwilderte Hauskatzen durch die Jagdaufsicht abgeschossen werden.
7
Die Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Leinenpflicht gemäss Absatz 1 und § 32 Absatz 1bis. *
11
Information zur Sanierung der Mehrzweckhalle
Die Mehrzweckhalle inkl. alle Nebenräume können ab den Sommerferien bis voraussichtlich zu den
Weihnachtsferien 2016 NICHT GENUTZT werden.
Betroffene, bzw. deren Verantwortliche (Schulleitung, Vereine, Spielgruppe, Kitu, Muki, SeniorenGymnastik) wurden persönlich darüber informiert.
Zurzeit können leider nicht alle Fragen beantwortet werden, denn Vieles wird sich erst im Bauverlauf
zeigen.
Um eine für alle zufriedenstellende Überbrückung der Zeit sind wir bemüht und bitten um Geduld, Verständnis und Flexibilität.
NEWS aus SPORT und KULTUR
19. Sie und Er Wintermeisterschaft (Score / Bike-OL) in Füllinsdorf:
Léna und Stéphane Ecoffey
1. Platz
offen blau (OLV Baselland)
Yonex BVN Event Tage 2015/2016 (Badminton) in Stein :
Lukas Köllner
1. Platz
Herren Einzel U11 (BC Liestal)
Yonex BVN Junior Tour 2015/2016 (Badminton) in Stein :
Lukas Köllner
1. Platz
Einzel / Pool D (BC Liestal)
Colin Schmidlin
3. Platz
Einzel / Pool C (BC Bubendorf)
Wir gratulieren ganz herzlich zu diesen tollen Erfolgen und wünschen weiterhin viel Durchhaltewille im Training und weitere erfolgreiche Wettkämpfe.
Melden Sie uns weiterhin alle sportlichen und kulturellen Erfolge der Seltisberger Einwohnerinnen und Einwohner. Gerne ehren wir die Podestplätze in dieser Rubrik.
12
13
14
15
erfolgreichen Politik in der
Gemeinde.
16
Für einen massvollen
Für unsere Jugend und
Umgang mit unserer
Natur.
Vereine im Dorf.


Vanessa Duss Jacobi
Wir danken Ihnen
Gemeinder
im
Voraus
für Ihre


Bernhard
Zollinger
Wieder in d
rd Zollinger
Für einen massvollen
Umgang mit unserer Natur.
Für eine gute und
bezahlbare
Infrastruktur Vanessa
Stimme !
Wir danken Ihnen
im Voraus für Ihre
Stimme !
Unterstützung der
Duss Jacobi
Für eine gute und
bezahlbare
Infrastruktur
Für eine We
erfolgreiche
Gemeinde.
Familien und auch
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Dafür setze
Für unsere
Vereine im
Unterstützung der
Familien und auch
unserer Senioren
Für die Anliegen und
Wünsche aller
Miteinander
Michaela
Schmidlin und 
Einwohnerinnen


Stephan Hersberger

Einwohner in unserer
Für die Anliegen und
Gemeinde.
Wünsche aller
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Umgang mi


Bernhard Zollinger
Einwohnerinnen und

 
Stephan Hersberger

Einwohner in unserer
Für ein Miteinander
Ihre Alternative alsGemeinde.
Gemeinderätin in Seltisberg
Wir da
im Vor
Stimm
Herzlichen Dank
Herzlichen
Miriam
Hersche Dank
parteilos
Unterst
Familie
unserer
Michaela Schmidlin
Für ein Miteinander
Für die A
Wünsche
Einwohn
Einwohn
Gemeind
Geschätzte
Stimmbürgerinnen, geschätzte Stimmbürger
Wer bin
ich …
… ich binMit
1969
geboren
zusammen
mitzu
dreimeiner
Geschwistern
Oberbaselbiet
in der Gemeinde
Buus aufgewachsen.
2008
den
überund
500
Stimmen
Wahlimals
neues Mitglied
des Gemeinderates
in Seltisberg
bringen Sie mir – liebe
habe ich eine Eigentumswohnung in Seltisberg erworben und bin glückliche Einwohnerin in dieser wunderschön gelegenen
Einwohnerinnen und Einwohner – einen grossen Vertrauensbeweis entgegen. Ich danke Ihnen dafür herzlich. Ich habe mich
Gemeinde. Ich bin aktive Sportlerin und langjährige Marathonläuferin; lange aktiv in einem national bekannten Laufteam.
über
meinmit
Wahlresultat
sehr gefreut.
Geschätzte
Stimmbürgerinnen,
geschätzte
Stimmbürger
Heute bin
ich mehr
dem Mountainbike,
Rennvelo
oder den Wanderschuhen unterwegs und im Winter auf der Skipiste in
meiner zweiten Heimat dem Bündnerland anzutreffen. Persönlich bin ich der Überzeugung, dass es wichtig ist eine gute
Vertrauen
ist für mich
die zu
wichtigste
Grundlage
für ein gutes
Zusammenleben,
untereinander,
nachhaltigen Erfolg und
Mit den
über
500 Stimmen
zu meiner
Wahlsoals
des
Gemeinderates
inUmgang
Seltisberg
bringen
Balance
zwischen
Gesundheit&Genuss
haben;
binneues
ich auchMitglied
passionierte
Köchin
und geniesse dazu
gerne ein feines
Glas Sie mir – liebe
Lösungsfindung.
Auf
diesem
Fundament
wollen
wir
aufbauen
und
die
unterschiedlichen
Themen
aufnehmen,
angehen und
Einwohnerinnen
Einwohner
einen grossen Vertrauensbeweis entgegen. Ich danke Ihnen dafür herzlich. Ich habe mich
Wein im Kreiseund
meiner
Familie und–Freunde.
optimal umsetzen.
über mein Wahlresultat
sehr gefreut.
Was mache ich …
Ichfürfreue
zusammen
mit Ihnen,
und KollegenHandelsmittelschule
aus dem
Gemeinderat,
als auch dem
Gemeindepersonal
Vertrauen
michmich
die des
wichtigste
Grundlage
fürden
ein Kolleginnen
gutes
Zusammenleben,
untereinander,
Erfolg
und
… nachistdem
Abschluss
Progymnasiums
in Gelterkinden
habe
ich die dreijährigeUmgang
am KVnachhaltigen
Liestal
auf
eine
respektvolle,
ehrliche
und
professionelle
Zusammenarbeit.
Lösungsfindung.
diesem
Fundament
wollen
aufbauen
und dieSBG)
unterschiedlichen
Themen aufnehmen,
angehen und
absolviert. DenAuf
Einstieg
ins Berufsleben
habe
ich bei wir
der UBS
Liestal (damals
gemacht und war anschliessend
rund elf
Jahreumsetzen.
im Kaderbereich bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal tätig. Danach erfolgte der Wechsel in die
optimal
Es grüsstzum
Sieinternational
herzlich, Miriam
Hersche
Medizinaltechnik
erfolgreichen
Dentalimplantatehersteller Institut Straumann AG, anfänglich im Bereich
Finance&Investor
Relations
und
zu einem
Zeitpunkt
Director aus
Corporate
Human Resources
die Bereiche
ch freue
mich zusammen
mit
Ihnen,
denspäteren
Kolleginnen
undals
Kollegen
dem Gemeinderat,
alsfürauch
dem Gemeindepersonal
Forschung&Entwicklung,
Globalund
Operations,
Finance, Zusammenarbeit.
IT und die Regionen Südamerika und Asien. Weitere Berufsstationen
auf eine
respektvolle, ehrliche
professionelle
17
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Gemeinderatswahlen 2016
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Neu in den Gemeinderat
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Name: Naomi Reichlin
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Studentin, geboren 1996 in Luzern
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Zivilstand: ledig
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Hobbies: Klavierspielen, Kochen, Sport, Lesen
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Politik: NEU; Kandidatin für den Gemeinderat; Mitglied
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Jungfreisinnige
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Ich bin mit meiner Familie 2004 nach Seltisberg gezogen und
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lebe seit 14 Jahren in der Region.
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Im Dezember 2014 habe ich das Gymnasium mit der Matura
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(Typus Latein/Englisch bilingual) abgeschlossen.
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Nach einem Zwischenjahr mit ersten praktischen beruflichen Erfahrungen und mehrwöchigem
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Reisen in Nord-, Mittel- und Südamerika beginne ich im September 2016 ein Studium an der
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Universität Basel.
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Während meiner Gymnasiumzeit vertrat ich als Delegierte die Interessen der Schüler in der
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Schülerorganisation. Mein politisches Interesse habe ich in den letzten beiden Jahren aktiv als
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Mitglied des Jugendrats Baselland und der Jungfreisinnigen eingebracht.
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Mein jugendliches Alter sehe ich als Chance für die Ausübung des Gemeinderatsamts: Ich lerne
rasch und kann unkonventionelle Ideen einbringen. Vor allem aber liegt mir am Herzen, dass die
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Gemeinde Seltisberg ihre Standortvorteile behalten kann:
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 Sicherung des tiefen Steuersatzes
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 Erhaltung der hohen Lebensqualität
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 Kostengünstige und kundenorientierte Verwaltung
 Fokus auf das, was für uns SeltisbergerInnen wirklich wichtig ist
19
Neu als Gemeinderat in die Einwohnergemeinde Seltisberg
Tobias Grieder
parteilos
Wer ich bin…..
Ich wurde im April 1966 geboren und verbrachte meine Kindheit mit meiner 2 Jahre älteren Schwester in der
Gemeinde Sissach. Im Jahre 2001 kam ich mit meiner Familie in die schöne und idyllische Gemeinde Seltisberg.
Ich habe eine 15jährige Tochter und einen 12jährigen Sohn. Ich bin leidenschaftlicher Sportler und fahre gerne
Ski und Snowboard. Ab und zu fahre ich auch mit meinem Bike durch die Wälder unserer schönen Region. Im
Sommer spiele ich gerne Tennis und bin zudem noch im TV Liestal aktiv.
Mein beruflicher Weg …..
Nach meiner Feinmechaniker Lehre in der Uhrenfabrik Ronda in Lausen, entschloss ich mich dazu beim
Schweizerischen Bankverein eine Programmiererausbildung zu absolvieren und bildete mich anschliessend
berufsbegleitend an der Fachhochschule Olten zum Wirtschaftsinformatiker aus. Einige Jahre später schloss ich
erfolgreich ein Banking Executive Programm in „Banking & Financing“ ab. Seit dem Jahre 2009 bin ich bei der
UBS auf Business Seite als Senior Project Manager im Bereich „Multichannel Management and Digitalization“
tätig.
Meinen Militärdienst absolvierte ich als
Drohnenschiesskommandant bei der Luftwaffe.
Oberleutnant
bei
der
Artillerie
und
später
als
Dafür werde ich mich als künftiger Gemeinderat besonders einsetzen…..
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Für ein liberales und modernes Seltisberg, wo wir gemeinsam im offenen, ehrlichen und respektvollen
Umgang unsere Gemeinde weiterentwickeln und dazu beitragen, dass sich unsere Einwohner wohl
fühlen.
Für gute Rahmenbedingungen für unsere Familien in Bezug auf Bildung, Natur und Sport.
Für eine gute und bezahlbare Infrastruktur.
Für die Anliegen und Bedürfnisse unserer Senioren.
Für eine offene, kollegiale und enge Zusammenarbeit mit der Bürgergemeinde.
Ich hoffe, dass Sie mir für den 2. Wahlgang Ihr Vertrauen schenken und ich Ihre Interessen im Gemeinderat
vertreten darf.
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21
Wahlempfehlung für Vanessa Duss Jacobi als Gemeinderätin
Liebe Seltisberger Stimmberechtigte
Sie haben mit Miriam Hersche eine sehr gute Kandidatin in den Gemeinderat gewählt. Aber ein Sitz ist
noch frei. Ich empfehle Ihnen Vanessa Duss Jacobi zur Wiederwahl.
In ihrem Ressort Tiefbau hat Vanessa Duss einige Gross-Projekte erfolgreich durchgeführt und mit positivem Schlusssaldo beendet: Erschliessungen Doktorgarten, Kirschbaumstrasse und Brünnlerweg. Das
Projekt „Sanierung Hauptstrasse“ hat sie erfolgreich gestartet. Im Ressort öffentlicher Verkehr realisierte
sie die neue Bushaltestelle bei der Verwaltung/Post/ Mehrzweckhalle. Im Ressort öffentliche Sicherheit
vertritt sie die Gemeinde kompetent im Feuerwehrverbund Oris und im Zivilschutzverbund Argus. Sie hat
ihre Geschäfte im Griff!
Als Anwältin unterstützt sie Gemeinderat und Verwaltung in rechtlichen Fragen zu allen Geschäften. Sie
vertritt die Gemeinde in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Das vermeidet Fehler und spart viel Geld!
Lassen Sie sich nicht beirren von Zeitungsartikeln und dergleichen. Vanessa Duss hat sich als Gemeinderätin immer für die Gemeinde eingesetzt und wird es auch künftig tun. Sie ist im Gemeinderat integriert und akzeptiert und wird auch von der Verwaltung unterstützt. Vanessa Duss Jacobi hat mein vollstes Vertrauen: Sie bringt die richtigen Kompetenzen aber auch wichtige Konstanz in den Gemeinderat.
Meine Stimme hat sie!
Erhalten Sie das Team. Wählen Sie Vanessa Duss Jacobi wieder in den Gemeinderat.
Reto Gantner
¼ RRS
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Aus dem Bürgerrat und der Bürgergemeinde
Gemäss einem von der Gemeindeversammlung genehmigten Vertrag erhält die Bürgergemeinde Seltisberg jährlich einen Beitrag von Fr. 20'000.- an die Kosten der defizitären Waldwirtschaft, zur Pflege des
Naherholungsgebiets und für die Waldwege. Im Februar 2016 hat die Bürgergemeinde nun einen "historischen" Waldweg saniert. Es handelt sich um den Glindweg, welcher früher als Fussweg von den Arbeiterinnen und Arbeitern der Firma Hanro benutzt wurde und deshalb auch "Hanroweglein" genannt wird.
Dies war die kürzeste Verbindung zwischen Seltisberg und dem Hanro-Areal. Dieser Weg kann nun wieder als Wanderweg nach Liestal (entlang der Frenke) benutzt werden. Der Bürgerrat hofft dass die Einwohnergemeinde den Feldweg zum Müllerackerweg auch instand stellen lässt, damit eine gute, durchgehende Wanderweg-Verbindung entsteht.
¼ Servi Tec
23
Wahlen 2016 - 2020
1) Bürgerrat für die Amtsperiode vom 01.07.2016 - 30.06.2020
Der Bürgerrat Seltisberg besteht aus 3 Mitgliedern. Für den Bürgerrat für die kommende Amtsperiode
(1.7.2016 - 30.6.2020) fand eine "Stille Wahl" statt. Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission
hat die Wahl erwahrt (bestätigt). Gewählt wurden:
Herr Tobias Pachlatko
Herr Christoph Weibel
Herr Henning Wiese
2) Bürgerrats-Präsident für die Amtsperiode vom 01.07.2016 - 30.06.2020
Die laufende Amtsperiode endet am 30.06.2016. Gemäss Gemeindeordnung der Bürgergemeinde wird
der Präsident des Bürgerrates an der Urne gewählt mit der Möglichkeit der "Stillen Wahl".
Der Bürgerrat hat das Datum für die Urnenwahl des Präsidenten des Bürgerrates auf den
05. Juni 2016 festgelegt.
Für eine Stille Wahl müssen die Wahlvorschläge mit der notwendigen Anzahl von 15 gültigen Unterschriften bis spätestens am 14. April 2016 auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Wenn die
Anzahl der Vorgeschlagenen gleich gross ist wie die Zahl der zu Wählenden widerruft die Erwahrungsinstanz (GPK/RPK) die Urnenwahl und erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt.
3) Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission der Bürgergemeinde
Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission wird durch die Bürgergemeinde-Versammlung gewählt. Zurzeit besteht sie aus folgenden Mitgliedern:
- Werner Hänger (Präsident)
- Bruno Salathe
- Ella Wiese
Herr Bruno Salathe und Frau Ella Wiese haben auf Ende der laufenden Amtsperiode ihren Rücktritt erklärt. Neu stellen sich Frau Katharina Baumann und Herr Salvatore Leanza zur Verfügung. Die Wahl
erfolgt anlässlich der nächsten Bürgergemeinde-Versammlung.
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Banntag 2016
EINLADUNG ZUM BANNTAG 2016
Wie üblich findet der Banntag am Auffahrtstag, d.h.
am Donnerstag, 05. Mai 2016 statt.
Die diesjährige Route führt Richtung Liestal zum Bannstein,
ins Oristal mit Zwischenhalt im „Curry-Huus“ und via
Orismühle dem Orisbach entlang zum Rastplatz beim
Blockhaus in die „Schweini“.
Der Abmarsch des offiziellen Banntagsumzuges findet um
13.00 Uhr auf dem Schulhausplatz statt. Anschliessend erfolgt
die Begrüssung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch
Gemeindepräsident Bernhard Zollinger oberhalb des
Bannsteins Liestal.
Ab 15.00 Uhr kann mit dem unterwegs abgegebenen Bon auf dem Festplatz "Schweini" eine
Wurst mit Brot und ein Getränk bezogen werden. Die Möglichkeit zur weiteren Verpflegung besteht auf dem Banntagsplatz beim Blockhaus. Die auswärtigen Bürgerinnen und Bürger sind
wiederum herzlich eingeladen, an unserem Bannumgang teilzunehmen.
Wir wünschen allen TeilnehmerInnen einen schönen Tag mit Erlebnissen, die lange in Erinnerung bleiben mögen.
Der Gemeinderat, der Bürgerrat und die IG-Dorfvereine.
Kuchenabgabe am Donnerstag, den 05. Mai, von 10.00 bis 11.00 Uhr im
Foyer der Mehrzweckhalle Seltisberg
Weisung über das Schiessen am Banntag
1) Schiesszeiten
Die Schiesszeiten werden am Banntag wie folgt festgelegt: 06.00 - 12.00 / 12.45 - 18.30
2) Schiesszonen
a) Innerhalb des Siedlungsgebietes: Auf dem Schulhausplatz und entlang der Banntagsroute.
b) Ausserhalb des Siedlungsgebietes: Keine Einschränkung
3) Sicherheitsmassnahmen (Aufgabe der Schützen)
a) Vor dem Banntag
Gewehr reinigen, Lauf entfetten, Gewehr auf technische Mängel kontrollieren und diese beheben. Ausrüstung komplettieren (Gehörschutz, Kleidung, Utensilien) Waffenkontrolle
b) Am Banntag
Gehörschutz tragen, Waffe immer in Ordnung, genügend Abstand von den übrigen Banntagsteilnehmern, wenig Pulver laden, keine geladene Waffe tragen, Waffe nie unbeaufsichtigt
stehen lassen, kein Alkohol vor und während des Schiessens, Programm der Gemeinde ein
halten.
Die Schützen sind verpflichtet, von der Banntagsrotte einen gebührenden Abstand zu halten. In
der Nähe stehende Personen sind jeweils rechtzeitig zu warnen.
Der Gemeinderat
25
Freiwillige Helferinnen und Helfer gesucht
Die Interessengemeinschaft Dorfvereine (IG-Dorfvereine) organisiert den Banntag in Seltisberg. Dabei
werden sämtliche Mitglieder der verschiedenen Vereine um Mitarbeit für die Vorbereitung, die Mithilfe
am Banntag selbst und für das Aufräumen angefragt. Nur so ist es dank einem gemeinsamen Effort
möglich, dass dieser schöne, traditionelle Anlass jährlich zustande kommt.
Das Rekrutieren von genügend freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Vereinen ist nicht immer
leicht - oft leisten dieselben Vereinsmitglieder mehrmalige Einsätze.
Nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner gehören einem Verein an. Deshalb hoffen wir, dass es auch
ausserhalb der Vereine Personen gibt, welche bereit sind, einen freiwilligen Einsatz für den Banntag zu
leisten. Die IG-Dorfvereine wirbt deshalb auf diesem Weg um "Verstärkung" für die Mithilfe bei der
Durchführung des Banntags.
Was gibt es zu tun?
Am Mittwoch, 04. Mai 2016 Zeltaufbau und Einrichten des Banntagsplatzes ab 14.00 Uhr.
Am Donnerstag, 05. Mai 2016 findet der eigentliche Banntag statt.
Es braucht Leute für diverse Einsätze (Bewirtung, Grill, Abwaschen, Aufräumen)
Mögliche Einsatzzeiten: 13.30 bis ca. 21.00 Uhr
Einsatzdauer: Jeweils 2.5 Stunden
Am Freitag, 06. Mai 2016 werden Aufräumarbeiten geleistet
(Tische versorgen, Reinigung des Platzes ab 09.00 Uhr, Zelt Abbau ab 13.30 Uhr)
Für einige Aufgaben können Freiwillige aus den Vereinen rekrutiert werden - aber leider nicht für alle.
Sollten Sie bereit sein, Ihre Arbeitskraft für ein paar Stunden der IG oder dem Banntag zur Verfügung zu
stellen, bitten wir Sie, dies mit untenstehendem Talon bis spätestens am 9. April 2016 an folgende Adresse zu melden: Werner Hänger, Rebhaldenstrasse 22, 4411 Seltisberg
Herzlichen Dank schon im Voraus im Namen IG-Dorfvereine
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Ja, ich bin bereit, an folgendem Tag mitzuhelfen:
 Mittwoch,
04. Mai 2016
Zeit:
 Donnerstag, 05. Mai 2016
Zeit:
 Freitag,
Zeit:
06. Mai 2016
Name:
Vorname:
Adresse:
Tel.-Nr.
Bitte bis spätestens 9. April 2016 an Werner Hänger, Rebhaldenstrasse 22, 4411 Seltisberg senden
oder Tel. 061 911 96 15 Herzlichen Dank.
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Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer
Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen
Schweizerpass?
Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen.
Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten,
sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann.
Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch
wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.
Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei
www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf
nehmen zu müssen.
Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser
Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung
der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum
bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai, Juni und Juli hat das
Passbüro an bestimmten Samstagen von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend).
Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung!
Herzlichen Dank.
Gottesdienste
Reformierte Kirchgemeinde Liestal - Seltisberg
Sonntag, 27. März 2016 um 10.00 Uhr
Ostergottesdienst mit Abendmahl
Frau Pfr. D. Wagner
Sonntag, 10. April 2016 um 11.00 Uhr
Frau Pfr. E. Martin
Sonntag, 24. April 2016 um 11.00 Uhr
Frau Pfr. S. Brändlin
Neue Einheitszeit
Ab Januar 2016 beginnen die Gottesdienste in Seltisberg grundsätzlich jeweils zur einheitlichen
Zeit um 11 Uhr. Ausnahmen gibt es bei Familien- oder Festgottesdiensten, die um 10 Uhr beginnen. Dank dieser Regelung ist es uns möglich, trotz Abbau von Stellenprozenten im Pfarrteam weiterhin zwei Gottesdienste pro Monat in Seltisberg anzubieten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie in unseren Gottesdiensten begrüssen
zu dürfen!
Ihr Pfarrteam der ref. Kirchgemeinde Liestal-Seltisberg
27
Kirchenseite
Informationen der reformierten Kirchgemeinde Liestal-Seltisberg
Beten ist Freude aneinander haben!
Worin unterscheidet sich ein allgemeiner Glaube an Gott von einem
persönlichen Glauben an Gott? Der
jüdisch-christliche Glaube ist sehr persönlich, er redet immer von Gott als
DU, nie von einer allgemeinen Wirklichkeit. Persönlicher Glaube zeichnet
sich dadurch aus, dass man miteinander unterwegs ist, miteinander redet.
Wie unter uns Menschen
Wie man betet, kann
man vom ganz normalen Gespräch mit
andern Menschen ableiten. Ein Gespräch beginnt damit, dass man
einander
anschaut.
Dass man die Augen
auf dem Andern ruhen lässt, ihn aufmerksam und wohlwollend
wahrnimmt. Denn ich
will ja wissen, wer der
Andere ist, mit dem ich
rede. Der Psalm 139 beginnt mit der schönen
Anrede: „Du kennst
mich und erforschst
mich.“
Erforschen
meint im hebräischen
Original, dass Gott danach sucht, wie es um
mich steht. Er erkundet
mein Gesicht, meine
Mimik, sucht mein Herz. So wie man ein
Land durchstreift, das man erst noch kennen lernen möchte.
Wir haben Freude aneinander
Es gibt die Anekdote von einem Pfarrer,
der einen Bauern den Weg entlanggehen
sieht. Der Bauer geht in eine Kapelle, in
der ein einfaches Kruzifix steht. Der Bauer
verschwindet in der Kapelle und kommt
nach einer Weile mit leuchtendem Gesicht
wieder heraus. Der Pfarrer beobachtet das
mehrere Male und wundert sich, was wohl
in der Kapelle passiert. Schliesslich hält er
den Bauern an und fragt ihn: „Sag, was
machst du in der Kapelle, betest du?“ Der
Bauer schaut ihn etwas ratlos an. Dann
sagt er: „Ob ich bete, das weiss ich nicht.“
Der Pfarrer: „Was machst du dann?“ Der
Bauer: „Ich schaue ihn an und er schaut
es in der reformierten Kirche
eher wenig bildliche Darstellungen gibt. Gott hat sich gezeigt, lässt sich begegnen, indem man Jesus von Nazareth
begegnet. Wie geht das? Ich
lese in der Bibel, zum Beispiel
in einem der Evangelien. Das
muss nicht viel sein und ich
muss nicht alles verstehen. Ich
lese über Jesus und schaue ihn
mich an. Und wir freuen uns aneinander.“
mit meinen inneren Augen an.
Ich lasse mich auch von ihm
anschauen. Vielleicht beginne ich mich zu freuen. Und
manchmal reden wir dann
auch mehr miteinander. Über
seine Anliegen und über meine Anliegen.
Pfarrerin Ulrike Bittner.
Wie geht das?
Das ist das Grundgeschehen des Betens.
Einander anschauen und sich anschauen
lassen. Nicht kritisch, sondern in der Erwartung, dass Gott wirklich mich sucht.
Vielleicht fragt sich mancher, wie man das
macht, wie man Gott anschaut. Zumal
28
Kurz und bündig
Konfirmanden Pfarrer Andreas Stooss
Senioren-Nachmittag
monatlich jeden dritten Dienstag
14.15 bis gegen 16.45 Uhr
im reformierten Kirchgemeindehaus Martinshof
Ökumenische Gedenkfeier zur
Grabaufhebung: Sonntag, 3. April,
17.00 Uhr, Friedhof Liestal
Spiel-Nachmittag: Dienstag, 5.
April, 14.15 Uhr, KGH Martinshof
Die Bibel lesen: Mittwoch, 6. April,
14.30 Uhr, KGH Martinshof
Heure Mystique: Freitag, 8. April,
18.30 Uhr, Stadtkirche, „Symphonie
Romane“
Abendfeier: Sonntag, 17. April,
18.00 Uhr, Stadtkirche, mit Pfarrerin
Ulrike Bittner und Team
Senioren-Nachmittag: Dienstag,
19. April, 14.15 Uhr, KGH Martinshof,
Thema: Märchen für Erwachsene
Konzert Kammerchor Liestal:
Sonntag, 24. April, 19.30 Uhr, Stadtkirche, Bach-Kantate „Gott ist mein
König“
Delia Bürgin, Jacqueline Fäsi, Thierry Gysin, Seraina
Hediger, Sofie Keller, Noémi Lubbers, Saskia Lüönd, Jlenia
Maltese, Lukas Schenker, Selina Schumacher, AnneSophie Sennhauser, Mona Spinnler, Meret Strübin, Cédric
Stürzinger, Fabienne Wüthrich, Laura Wyss
Konfirmation am Sonntag, 24. April 2016
19. April 2016
Märchen für Erwachsene
Katherine Baader lässt uns in die Märchenwelt eintauchen
Konfirmanden Pfarrerin Evelyne Martin
Krabbelmüsli: dienstags und donnerstags 9-11 Uhr, KGH Martinshof,
mittwochs 9-11 Uhr, kath. Pfarreiheim (ausser in den Schulferien)
Elio Bolliger, Melanie Falchi, Andrin Germann,
Jana Grieder, Eliza Harper, Sarina Longhi,
Anja Pfistner, Alexander Rehmert, Lea Rudin,
Alex Schärli, Tim Sehburger, Mirijam Striegel,
Valéria von Känel
Drachenhöhle: 1. - 3. Klasse, jeden
Mittwoch, 14.00-17.00 Uhr, KGH
Martinshof (ausser in den Schulferien)
Stärnschnuppe: Kindergarten - 2.
Klasse, jeden zweiten Samstag,
09.00-11.30 Uhr, KGH Martinshof
(ausser in den Schulferien)
Jungschar: 2. - 6. Klasse, jeden
zweiten Samstag, 09.00-11.30
Uhr, KGH Martinshof (ausser in den
Schulferien)
Martinsträff: unser Café ist offen
Dienstag: 9-11 Uhr (ausser in den
Schulferien), Sonntag: 9-12 Uhr (ausser an Kirchenkaffee-Sonntagen), Freitag, 8. April, nach der Heure Mystique
Die aktuellsten Informationen über alles
Wissenswerte finden Sie auf www.ref-liestalseltisberg.ch! Angaben über Gottesdienste
werden in der bz unter «Kirchenzettel»
publiziert. Amtswoche und Angaben zu den
besonderen Gottesdiensten sind auch im
Kirchenboten zu finden.
Konfirmation am Sonntag, 1. Mai 2016
Konfirmanden Pfarrerin Doris Wagner
Micah Dubi, Noemi Dubi, Julian Erni, Jonas
Hofer, Nemea Koch, Lena Künnecke, Noemi Kurt,
Sabrina Schweizer, Mai Spörri, Reto Steinle, Tonja
Stöcklin, Moana Stohler, Anouk Strübin
Konfirmation am Sonntag, 17. April 2016
Verwaltung und Sekretariat: Rosengasse 1, 4410 Liestal, Tel. 061 921 22 50
E-Mail: [email protected]
29
Römisch-katholische Kirchgemeinde Liestal
Pfarrei Bruder Klaus
Bubendorf
Hersberg
Lausen
Liestal
Lupsingen
Ramlinsburg
Seltisberg
Ziefen
Rheinstrasse 20b, 4410 Liestal - Telefon 061 927 93 50 - www.rkk-liestal.ch - [email protected]
Sekretariat: Marianne Meier-Herzog, Daisy Colonnello-Fesenmeyer
Nach einer intensiven
Vorbereitung feiern
am 24. April, um 9.00
und um 11.00 Uhr,
45 Kinder ihre
Erstkommunion.
Wir wünschen den
Kindern, ihren Eltern
und Verwandten
eine eindrückliche
und unvergessliche
Kommunionfeier.
Pfingstgottesdienst, 15. Mai, 10.00 Uhr
Im feierlichen Pfingstgottesdienst singt der
Kirchenchor Bruder Klaus von Charles Gounod
(1818-1893) die „Messe brève no. 7 (aux chapelles)“ für Chor und Orgel.
Gounod schrieb diese Messe ursprünglich für zwei gleiche Singstimmen und Orgel. Später bearbeitete er sein eigenes Werk
und schuf daraus die heute bekannte Fassung für vierstimmigen Chor und Orgel.
Im Anschluss an den Gottesdienst sind alle herzlich zu einem
Apéro im Pfarreisaal eingeladen.
Firmung: Pfingstsonntag, 15. Mai, 15.00 Uhr
38 junge, zwischen 18- und 24-jährige, Menschen
unserer Pfarrei sind seit Anfang Jahr auf dem Firmweg unterwegs. Sie haben sich auf die Entdeckungsreise zu Gott, zu den Geheimnissen des Lebens und zu sich selber eingelassen. An der Schwelle zum Erwachsensein haben sie sich nun entschieden ihre Taufe mit ihrem persönlichen Ja zu bekräftigen, sich zum Glauben
und zur Gemeinschaft der Kirche zu bekennen und sich durch
die Firmung mit der Kraft des Heiligen Geistes stärken zu lassen.
Bischofsvikar Christoph Sterkman wird ihnen die Firmung spenden. Wir wünschen den jungen, hoffnungsvollen Menschen
Gottes reichen Segen für ihr Leben!
Kindermusical „Der barmherzige Samariter“
5. Juni, 10.00 Uhr
Warum geht der reiche Händler allein den gefährlichen Weg
nach Jericho? Und was ist eigentlich ein Samariter?
Die Sängerinnen des Kinderchors Bruder Klaus wissen
die Antwort. Der Chor führt die immer wieder aktuelle
Geschichte vom barmherzigen Samariter als kleines
Kindermusical im Gottesdienst auf.
Kinderchor Bruder Klaus
Spezielle Gottesdienste und
Veranstaltungen
Freitag, 15. April und 20. Mai, 19.30 Uhr
Feierabendoase für Männer
Donnerstag, 21. April und 19. Mai, 10.00 Uhr
Café TheoPhilo: „Über Gott und die Welt“
Mittwoch, 4. Mai, 19.00 Uhr
ökum. Auffahrts-Gottesdienst in Lausen
Donnerstag, 5. Mai, Auffahrt
° 09.00 Uhr: ökum. Gottesdienst in Bubendorf
° 10.00 Uhr: Eucharistiefeier in Liestal
Montag, 9. Mai, 19.00 Uhr
Tanzabend mit Live-Musik für jung und alt
Donnerstag, 12. Mai, Nachmittag
Maiwallfahrt der Frauengemeinschaft
Sonntag, 22. Mai, 10.00 Uhr
Krabbelgottesdienst im Pfarreisaal
Montag, 23. Mai, 19.30 Uhr
Gongmeditation im Pfarreisaal
28. Mai - 3. Juni
Wanderausstellung „Palliative Care“ im
Kulturhotel Guggenheim in Liestal
Mittwoch, 1. Juni, 15.00 Uhr
Info-Anlass zum Thema „Patientenverfügung“
Sonntag, 5. Juni, 10.00 Uhr
Gottesdienst mit Kinderchor Bruder Klaus
(siehe Text nebenan)
Seelsorgeteam
Gemeindeleiter
Peter Messingschlager
Mitarbeitender Priester
Bernhard Schibli
Theologin
Simone Rudiger
Theologe
Toni Grüter
Familienarbeit
Esther Salathé
Jugendarbeit
Noëmi Aegerter
Kirchenmusik
Daniela Niedhammer
Sozialarbeit
Barbara Scheibler
Zivildienstleistender
Rafael Cortada
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neue Gartensaison
Mit Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis erhält Ihr Gartenboden neue Nahrung und die Bodenlebewesen werden angeregt. Ihr Boden erhält neues Leben und viele positive Eigenschaften, Ihre Pflanzen erhalten
dadurch eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Bereiten Sie Ihren Garten jetzt für den Start in die neue Gartensaison vor und geben Sie Ihrem Boden organisches Material und Nährstoffe zurück, für ein kräftiges und gesundes Wachstum Ihrer Pfanzen.
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Telefon 061 976 99 66
Telefax 061 976 99 67
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Osterferien
Zirkus-Kurs
29. – 31. März 2016
In der zweiten Osterferienwoche bietet die
Zirkuswerkstatt Liestal einen Ferien-Zirkuskurs
an. Drei Tage Luft-/Akrobatik, Jonglage,
Balance, Einrad, witzige Spiele und viel Spass.
Kursleitung
Karin Brodbeck ist diplomierte
Zirkus-, Theater- und Bewegungspädagogin, hat 25 Jahre Erfahrung
in der Zirkuswelt und gründete vor
8 Jahren die Zirkuswerkstatt Liestal.
Pascal Häring ist Artist, Skilehrer
und Physiker, seit 6 Jahren auf den
Bühnen dieser Welt unterwegs und
hat viel Erfahrung im Sport- und
Zirkusunterricht.
Wichtige Infos
Melde dich noch heute an!
Alter: Für Kinder/Jugendliche ab der 2. Klasse
Ort: Mehrzweckhalle Seltisberg
Zeiten: Di - Do 10 bis 16 Uhr
Kosten: Fr. 190.- / Aktive Zirkuswerkstatt-Kinder 175.Bei Fragen: Karin Brodbeck 061 508 25 27
Weitere Informationen / Kurse:
www.zirkus-werkstatt.ch
Erziehungsberechtigte Person
Anmeldung
Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden
nach Eingang berücksichtigt und nach Anmeldeschluss bestätigt. Die Anmeldung verpflichtet zur
Bezahlung der Kurskosten. Bei zu wenigen Teilnehmenden kann der Kurs auch abgesagt werden.
Anmeldeschluss: 21. März 2016
KursteilnehmerIn
Vorname:
Name:
Strasse:
PLZ/Ort:
Tel:
Geburtsdatum:
Schule/Klasse:
Allergien:
Name:
Strasse:
PLZ/Ort:
E-Mail:
Tel/Mobile:
Versicherung
Die Zirkuswerkstatt haftet nicht für Unfälle und für
Sachschäden. Es ist Sache der Teilnehmenden,
sowie der Eltern, sich bzw. ihre Kinder entsprechend zu versichern.
Die Anmeldung ist verbindlich! Ich habe die Anmeldebedingungen gelesen und verstanden.
Ort/Datum:
Unterschrift der
KursteilnehmerIn:
Unterschrift erziehungsberechtigte Person:
Artistische Vorkenntnisse: ja / nein
Welche:
Bemerkung:
Anmeldung per Post an:
Zirkuswerkstatt Liestal, c/o Karin Brodbeck,
Rotackerstrasse 7, 4410 Liestal
oder eingescannt an [email protected]
32
Juhui, nach de Früehligsferie isch wieder
Spielkiste
– Zyt
uf em Spielplatz bim Chindergarte.
An folgende Mittwuchnomittäg het d'Spielkiste vom 3 bis am 5i offe:
6. April 2016
20. April 2016
4. Mai 2016
1. Juni 2016
15. Juni 2016
29. Juni 2016
D Spielkiste findet nur bi ganz schlechtem Wetter nöd statt.
Mir freuend üs über jedä Bsuech vo Euch
Claudia Schäfer mit Andrin und Flurina 079 243 28 30
Rosmarie Hirt mit Noemi, Eva und Oliver 079 658 65 32
Steuererklärung 2015
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4452 Itingen
+41 79 28 98 92
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Betagte oder kranke
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33
Am Sonntag 3. April 2016 findet auf dem
Mehrzweckhallenplatz das traditionelle
Eierläset
statt.
Die Turnerinnen und der Turnverein mit ihren Mädchen- und
Jugendriegen laden sie herzlich zum unterhaltsamen und
sportlichen Wettkampf um 14.30 Uhr ein. Danach lockt das
gemütliche Zusammensein mit Gratiseiertätsch, grossem
Kuchenbuffet, Hot Dog und vielem mehr.
Das Eierläset findet bei jeder Witterung statt.
Wir bedanken uns im Voraus ganz herzlich für die Eier- und
Bargeldspenden, welche wir jeweils in der Woche vor dem
Eierläset zur Unkostendeckung Sammeln dürfen.
Turnerinnenriege und Turnverein Seltisberg
34
Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren
Mittwoch, 13. April 2016
im Gemeindezentrum Seltisberg
Menü
Gemüseterrine mit Kräuterrahmsauce
---------------------Kalbshackbraten an Champignonsauce
Parmesanpolenta
Mischgemüse
---------------------------Rüeblikuchen
Preis: Fr. 20.-- (Essen und Trinken à discrétion)
Lassen Sie sich einmal im Monat im Kreise anderer Senioren und Seniorinnen kuli narisch verwöhnen und besuchen Sie den Mittagstisch von 11.45 Uhr bis ca. 14.00
Uhr im Gemeindezentrum Seltisberg. Geliefert wird die Mahlzeit vom Restaurant
Falken in Liestal.
Anmelden können Sie sich schriftlich mit dem untenstehenden Talon oder telefonisch
bis Montag, 11. April 2016 bei Christina Simon (Jurastrasse 9, Seltisberg), Tel. 061
911 13 14 oder 076 437 19 68. Abmeldungen nach 10 Uhr am Vortag werden in
Rechnung gestellt.
Wir freuen uns, Sie an diesem Anlass begrüssen zu dürfen und wünschen Ihnen;
„En guete Appetit!“
Es grüsst Sie herzlich
das Mittagstisch-Team
Die nächsten Mittagstisch-Daten: 11. Mai 2016, 8. Juni 2016
___________________________________________________________________
Name(n) und Vorname(n): ............................................................................................
Adresse und Tel: ...........................................................................................................
Ich melde mich/Wir melden uns für folgendes Datum/folgende Daten an:
.......................................................................................................................................
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Für alle interessierten Erwachsenen organisiert der Frauenverein
wieder einen gemütlichen, unkomplizierten
S P I E L E – A B E N D
Treffpunkt am 15. April 2016 ab 19.00 Uhr im Gemeindezenter.
Verschiedene Spiele sind vorhanden und können in beliebiger Zusammensetzung
gespielt werden.
Eigene Spiele sind natürlich sehr willkommen.
Zur Stärkung stehen Getränke und Snacks bereit.
Anmeldung: Bis spätestens am 14. April 2016 an
Regin Zehntner, Brunnrainstrasse 20, Tel. 079 207 03 75 oder per
Email: [email protected]
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Ich komme / wir kommen gerne an den Spielabend.
Name ……………………………………………………………………………………………………………………
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In den kleinsten Dingen zeigt die Natur die allergrössten Wunder.
Carl von Linné (1707 – 1778)
Der Frühling steht vor der Tür… Manch ein Baum grünt bereits, manch eine Wiese hat
seinen Blütenteppich ausgelegt. Wir gehen gerne mit Ihnen durch die Felder und
Wälder von Seltisberg und lauschen den Vögeln, die bereits angekommen sind - von
Nah und Fern!
Ornithologische Exkursion in Seltisberg
am Sonntag, 17. April 2016
Treffpunkt und -zeit:
Dauer:
Exkursionsleiter:
Mitnehmen:
Gemeindezentrum Seltisberg, um 7.30 Uhr
max. 3 Stunden
Walter Paule
Feldstecher (falls vorhanden)
Die Exkursion findet bei jeder Witterung statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auch Nicht-Mitglieder und Familien sind herzlich willkommen.
Besuchen Sie unsere Homepage: www.nvseltisberg.ch
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EINLADUNG
zum 2. Seltisbergcup und zum Tag der offenen Tür
der Heime Auf Berg AG
Wann: 11. Juni 2016 ab ca. 10.00 Uhr
Wo: Rebhaldenstrasse 25, 4411 Seltisberg
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner von Seltisberg
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime Auf Berg AG laden Sie ganz herzlich zu unserem
diesjährigen SOMMERFEST und Tag der offenen Tür am 11. Juni 2016 in und um das Kinderheim ein.
Geplant sind wieder ein Seifenkistenrennen und ein buntes Rahmenprogramm mit Musik sowie
verschiedenen Spiel- und Verpflegungsstationen.
Dieses Jahr öffnen wie das Seifenkistenrennen für Kindern bzw. Jugendliche aus Seltisberg
ab ca. 10 Jahren. Wer Lust hat mitzumachen bzw. nähere Informationen möchte, kann sich
auf der Jugendvilla des Kinderheimes informieren (Kontakt: Teamleiter Christian Schill 061
915 95 00 bzw. [email protected]). Anmeldungen können bis zum 1. Mai 2015
berücksichtigt werden.
Für die Zeit des Seifenkistenrennens, von zirka 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, wird die Rebhaldenstrasse und
ein Teil der Jurastrasse gesperrt. Der Gemeinderat Seltisberg hat dies bereits bewilligt. Vielen Dank
dafür!
Wir freuen uns, Sie am 11. Juni 2016 zu unseren Gästen zählen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Planungskommitees
Thorsten Binus Gesamtleiter Heime Auf Berg AG
40
Veranstaltungskalender
Datum
Zeit
Was?
14.30
Eierläset
11.00-16.00 Seniorenmittagstisch
19.00
Spiele-Abend
Wer?
So
Mi
Fr
03.04.16
13.04.16
15.04.16
So
17.04.16
07.30
Ornithologische Exkursion
Mo
18.04.16
14.00
Infonachmittag
Mi
27.04.16
14.00-17.00 Infonachmittag
Spielgruppe Zottelbär
Sa
Do
Mi
Di
Sa
Mi
Fr
30.04.16
05.05.16
11.05.16
24.05.16
11.06.16
08.06.16
17.06.16
19.00
Ganzer Tag
11.00-16.00
12.00-18.00
Ganzer Tag
11.00-16.00
19.30
Gemischter Chor
Vereine
Verein Mittagstisch
Frauenriege
Turnerinnenriege
Verein Mittagstisch
Gemischter Chor
Di
21.06.16
20.00
Do
23.06.16
19.30
So
26.06.16
Exkursion nach Altreu
Mi
Mi
Do
Sa/
So
17.08.16
24.08.16
25.08.16
27.08.16 –
28.08.16
Abendwanderung
Velotour
Jubilarenehrung
Mi
18.30
Maisingen mit MSG
Banntag
Seniorenmittagstisch
Nachmittagswanderung
Turnfest Diegtem
Seniorenmittagstisch
Fürobekonzert
EinwohnergemeindeVersammlung
BürgergemeindeVersammlung
Div. Vereine
Verein Mittagstisch
Frauenverein
Natur- und
Vogelschutzverein
Naturspielgruppe
Waldstrolche
Wo?
Mehrzweckhalle
Gemeindezentrum
Gemeindezentrum
Gemeindezentrum
Parkplatz der
Mehrzweckhalle
Spielgruppenraum
Mehrzweckhalle
Dorfplatz
Blockhaus
Gemeindezentrum
Diegten
Gemeindezentrum
Gemeindezentrum
Gemeinderat
Gemeindezentrum
Bürgerrat
Blockhaus
Natur- und
Vogelschutzverein
Männerriege
Männerriege
Gemischter Chor
Mehrzweckhalle
Gemeindezentrum
Ganzer Tag Turnerinnen-Reise
Turnerinnenriege
31.08.16
19.00-22.00 Rekrutierung
Feuerwehr Oris
Sa
Di
Sa
03.09.16
06.09.16
17.09.16
Feuerwehr Oris
Frauenriege
Männerriege
Di
20.09.16
Gemeinderat
Gemeindezentrum
Mo
Sa
26.09.16
22.10.16
13.30-18.00 Öffentlichkeitsübung
08.00-18.00 Herbstwanderung
Herbstwanderung
Einwohnergemeinde20.00
Versammlung
09.30-10.00 Fyyre mit de Chlyyne
Intern.Volleyballturnier
Reformierte Kirche
Männerriege
Sa
19.11.16
08.00-14.00 Abschlussübung
Feuerwehr Oris
Gemeindezentrum
Degerfelden (D)
FW Lupsingen und
Seltisberg
Fr
25.11.16
Mi
30.11.16
Mi
Mo
Di
Do
30.11.16
12.12.16
13.12.16
15.12.16
BürgergemeindeVersammlung
Einwohnergemeinde20.00
Versammlung
11.00
Singen am Ewigkeitssonntag
09.30-10.00 Fyyre mit de Chlyyne
18.00
Weihnachtsessen
Weihnachtsessen 2016
19.30
FW Oris Magazin,
Seltisberg
Bürgerrat
Blockhaus
Gemeinderat
Gemeindezentrum
Gemischter Chor
Reformierte Kirche
Frauenriege
Turnerinnenriege
Friedhof Seltisberg
Gemeindezentrum
Angaben ohne Gewähr
Wir bieten Seltisberger Vereinen / Gruppen die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen für die nächsten
Monate, d.h. im Voraus im Amtsanzeiger der Gemeinde zu publizieren.
Ihren Text reichen Sie bitte laufend schriftlich der Gemeindeverwaltung Seltisberg ein.
41
Inserate
Fahrplan
mobile Bank.
Lupsingen
¼ mobile
Bank
¼ Ahmet
KaraWir freuen
uns auf
Ihren Anruf…
man
… und beraten Sie gerne weiterhin
fachmännisch bei Ihren baulichen
Vorhaben und führen für Sie Arbeiten
in folgenden Bereichen aus:
Dienstag
13.15 –14.45 Uhr
Haltestelle
Gemeindeverwaltung
Angebotene
Dienstleistungen:
– Ein-/Auszahlungen
– Bancomatbezüge
(EUR/CHF)
– Produkteberatung
– allgemeine Anfragen
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ahmet Karaman
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Informationsveranstaltungen
Im Rahmen der diesjährigen Erneuerungswahlen der Sozialhilfebehörden Baselland
veranstaltet der Verband für Sozialhilfe Basel-Landschaft (VSO) gemeinsam mit dem
Kantonalen Sozialamt zwei Informationsveranstaltungen für
Interessierte an einer Tätigkeit in der Sozialhilfebehörde
Datum
Mittwoch, 13. April 2016
Mittwoch, 20. April 2016
Ort und Zeit
Karl Jauslin-Saal, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz
Mehrzwecksaal Altersheim Mülimatt, Teichweg 9, 4450 Sissach
Beginn jeweils um 19.30 Uhr
Was?
Begrüssung
Was ist Sozialhilfe?
Aufgaben und Organisation der
Sozialhilfebehörden
Wer?
Werner Spinnler, Präsident VSO BL
Sebastian Helmy, Amtsleiter Kantonales Sozialamt BL
Muttenz: Frau Kerstin Brunner, Präsidentin SHB
Sissach: Frau Caroline Zürcher, Mitglied SHB Wittinsburg
Frau Simone Coigny, Präsidentin der Regionalen
Sozialhilfebehörde Hinteres Frenkental
Fragen – Diskussion – anschliessend offerieren wir einen kleinen Apéro.
Die Veranstaltungen sind öffentlich – Die Teilnahme ist kostenlos –
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Auskünfte:
VSO BL Geschäftsstelle
Suzanne Rhinow
Im Lerchengarten 32, 4147 Aesch
Tel.: 061 751 13 17 – [email protected]
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Die Publikation dieses Inserates wurde durch diese Zeitung ermöglicht.
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Mittwoch, 18. Mai 2016, 19.00 Uhr, im Martinshof,
ref. Kirchgemeindesaal, Rosengasse 1, Liestal
20.00 Uhr: Öffentlicher Vortrag. Das Thema wird
noch bekanntgegeben.
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Holen Sie die Welt zu sich nach Hause!
Werden Sie YFU-Gastfamilie.
YFU-Gastfamilie zu sein, heisst, ein Austauschjahr zu machen – ohne wegzufahren: Im Zusammenleben mit einem Austauschschüler/einer
Austauschschülerin im Alter zwischen 15 und 18
Jahren entdecken Sie eine fremde Kultur direkt
bei sich zu Hause. Ausserdem lernen Sie Ihren
Familienalltag von einer anderen Seite kennen
und sehen bisher selbstverständlich Geglaubtes
aus einem neuen Blickwinkel.
Als Gastfamilie schenken Sie einem jungen Menschen für 10-11 Monate ein zweites Zuhause in
der Welt. Das heisst, Sie nehmen ihn in Ihrer
Familie auf und bieten ihm ein freies Bett und einen Platz am Tisch (inkl. Verpflegung). Motivation für die Aufnahme eines Austauschschülers/einer Austauschschülerin soll das Interesse am interkulturellen Austausch sein. YFU-Gastfamilien erhalten keine finanzielle Entschädigung.
Paare mit Kindern, Paare ohne Kinder, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende,
Patchwork-Familien etc. – alle sind eingeladen, Gastfamilie zu werden. Was zählt, ist die
Bereitschaft, eine Austauschschülerin oder einen Austauschschüler als neues Mitglied in der
Familie aufzunehmen.
Möchten Sie mehr wissen zum Thema „Gastfamilie sein“? Melden Sie sich unverbindlich bei
YFU Schweiz (Monbijoustrasse 73, Postfach 1090, 3000 Bern 23, 031 305 30 60, [email protected]) oder besuchen Sie unsere Webseite: www.yfu.ch. – YFU-Austauschschüler/innen kommen in aller Regel Anfang August in der Schweiz an.
Der Verein YFU Schweiz, der über mehr als 60 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Jugendaustausches verfügt, arbeitet nicht gewinnorientiert und wird als wohltätige Institution
vom Bund unterstützt.
«Aktion gegen Katzenelend»
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