Teilnahmebedingungen

OESTERREICHISCHE NATIONALBANK
EUROSYSTEM
Wien, März 2016
Franz-Weninger-Stipendium
Für wissenschaftliche Abschlussarbeiten auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik.
Die Oesterreichische Nationalbank setzt für hervorragende Abschlussarbeiten (Diplom- oder Masterarbeiten oder
Dissertationen) auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik ein Franz-Weninger-Stipendium aus. Im Rahmen
dieses Stipendiums können drei Abschlussarbeiten mit einem Einmalbetrag in Höhe von je € 3.000,– prämiert werden.
Teilnahmebedingungen
1. Die eingereichte Arbeit muss eine an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule
zwischen 1.09.2015 und 31.8. 2016 approbierte Master- oder Diplomarbeit oder Dissertation
auf dem Gebiet der Geldtheorie und/oder Geldpolitik sein.
2. Der Verfasser bzw. die Verfasserin der Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben. Ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen
Nationalbank sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Wurde eine Arbeit von mehreren Autoren verfasst,
müssen alle Verfasserinnen und Verfasser sämtliche Kriterien erfüllen.
3. Die Arbeit muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
4. Die Arbeiten sind bis spätestens 2. September 2016 an Frau Atai ([email protected]) zu mailen
oder an die Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, unter dem Kennwort
„Franz-Weninger-Stipendium“ zu senden. Der Arbeit sind ein kurzer Lebenslauf des Verfassers bzw. der
Verfasserin sowie Nachweise über das Geburtsdatum sowie über die Approbation beizulegen.
Die Einreichungen für das Stipendium werden vertraulich behandelt.
Sollte die vorgelegte Arbeit bereits von anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien bzw. Preise
eingereicht worden sein, wäre dies im Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob
– und wenn ja, wann und in welcher Form – die vorgelegte Arbeit oder Teile daraus bereits publiziert wurden.
5. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten wird von einer vierköpfigen Jury vorgenommen, welche sich aus
fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oesterreichischen Nationalbank zusammensetzt.
Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt über Vorschlag der Jury durch das Direktorium der Oesterreichischen
Nationalbank.
6. Sofern die Jury zur Auffassung gelangt, dass keine oder nur eine oder zwei der eingereichten Arbeiten
­preiswürdig sind, ist sie berechtigt, dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank, vorzuschlagen, von
der Zuerkennung der Stipendien ganz bzw. teilweise abzusehen.
7. Über die Bewertung der Arbeiten entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden den Ausschlag. Die über Vorschlag der Jury erfolgte
Entscheidung des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank über die Zuerkennung der Stipendien
ist endgültig und unterliegt, ebenso wie die Entscheidung der Jury, keinerlei Anfechtung. Jeglicher Rechtsweg
ist ausgeschlossen.
8. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, aber in keiner Weise verpflichtet, die prämierten Arbeiten
ganz oder teilweise ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zu veröffentlichen. Des Weiteren können die
­Preisträger bzw. Preisträgerinnen von der Oesterreichischen Nationalbank zu Vorträgen über ihre Arbeiten
eingeladen ­werden und erklären sich bereit, diese Tätigkeit unentgeltlich wahrzunehmen. Die Oesterreichische
Nationalbank kann Presseaussendungen oder sonstige Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Verleihung
der Stipendien vornehmen bzw. veranlassen
9. Mit der Einreichung ihrer Arbeit erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den gegenständlichen
­Teilnahmebedingungen einverstanden. Aus einer Zuerkennung von Stipendien können keine weiteren Verpflichtungen
der Oesterreichischen Nationalbank abgeleitet werden.