OESTERREICHISCHE NATIONALBANK EUROSYSTEM Wien, März 2016 Franz-Weninger-Stipendium Für wissenschaftliche Abschlussarbeiten auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik. Die Oesterreichische Nationalbank setzt für hervorragende Abschlussarbeiten (Diplom- oder Masterarbeiten oder Dissertationen) auf dem Gebiet der Geldtheorie und Geldpolitik ein Franz-Weninger-Stipendium aus. Im Rahmen dieses Stipendiums können drei Abschlussarbeiten mit einem Einmalbetrag in Höhe von je € 3.000,– prämiert werden. Teilnahmebedingungen 1. Die eingereichte Arbeit muss eine an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule zwischen 1.09.2015 und 31.8. 2016 approbierte Master- oder Diplomarbeit oder Dissertation auf dem Gebiet der Geldtheorie und/oder Geldpolitik sein. 2. Der Verfasser bzw. die Verfasserin der Arbeit darf zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Wurde eine Arbeit von mehreren Autoren verfasst, müssen alle Verfasserinnen und Verfasser sämtliche Kriterien erfüllen. 3. Die Arbeit muss entweder in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein. 4. Die Arbeiten sind bis spätestens 2. September 2016 an Frau Atai ([email protected]) zu mailen oder an die Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, unter dem Kennwort „Franz-Weninger-Stipendium“ zu senden. Der Arbeit sind ein kurzer Lebenslauf des Verfassers bzw. der Verfasserin sowie Nachweise über das Geburtsdatum sowie über die Approbation beizulegen. Die Einreichungen für das Stipendium werden vertraulich behandelt. Sollte die vorgelegte Arbeit bereits von anderen Stellen prämiert oder für andere Stipendien bzw. Preise eingereicht worden sein, wäre dies im Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob – und wenn ja, wann und in welcher Form – die vorgelegte Arbeit oder Teile daraus bereits publiziert wurden. 5. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten wird von einer vierköpfigen Jury vorgenommen, welche sich aus fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oesterreichischen Nationalbank zusammensetzt. Die Zuerkennung der Stipendien erfolgt über Vorschlag der Jury durch das Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank. 6. Sofern die Jury zur Auffassung gelangt, dass keine oder nur eine oder zwei der eingereichten Arbeiten preiswürdig sind, ist sie berechtigt, dem Direktorium der Oesterreichischen Nationalbank, vorzuschlagen, von der Zuerkennung der Stipendien ganz bzw. teilweise abzusehen. 7. Über die Bewertung der Arbeiten entscheidet die Jury mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden den Ausschlag. Die über Vorschlag der Jury erfolgte Entscheidung des Direktoriums der Oesterreichischen Nationalbank über die Zuerkennung der Stipendien ist endgültig und unterliegt, ebenso wie die Entscheidung der Jury, keinerlei Anfechtung. Jeglicher Rechtsweg ist ausgeschlossen. 8. Die Oesterreichische Nationalbank ist berechtigt, aber in keiner Weise verpflichtet, die prämierten Arbeiten ganz oder teilweise ohne weitere Zahlungsverpflichtungen zu veröffentlichen. Des Weiteren können die Preisträger bzw. Preisträgerinnen von der Oesterreichischen Nationalbank zu Vorträgen über ihre Arbeiten eingeladen werden und erklären sich bereit, diese Tätigkeit unentgeltlich wahrzunehmen. Die Oesterreichische Nationalbank kann Presseaussendungen oder sonstige Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Verleihung der Stipendien vornehmen bzw. veranlassen 9. Mit der Einreichung ihrer Arbeit erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Aus einer Zuerkennung von Stipendien können keine weiteren Verpflichtungen der Oesterreichischen Nationalbank abgeleitet werden.
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