Gemeinde Information 1/2016

Gemeinde Information 1/2016
Vorwort des Gemeindepräsidenten
Am 5. Juni 2016 entscheiden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, an der Urne über den Bau einer
Dreifach-Mehrzweckhalle und den Umbau der
unteren Turnhalle der Sekundarschule in Oberdiessbach. Das Bauvorhaben ist mit 13 Mio.
Franken zweifelsohne die grösste Anlage, die
bislang in der Gemeinde von der öffentlichen
Hand geplant worden ist.
Was lange währt, wird endlich gut: Die Schule
erhält mit der Mehrzweckhalle und dem Umbau
der Turnhalle die ersehnten zusätzlichen Räume
und die 30 Dorfvereine profitieren, ob als Kulturschaffende oder Sportler, ebenfalls von der
grosszügigen Anlage. Der Gemeinderat ist vom
Projekt überzeugt: Nur dreifach ist einfach richtig. Die Dreifachhalle erfüllt mit ihren Massen
die Vorgaben des Bundesamtes für Sport, so
können die Hallen von allen Sportvereinen für
Wettkämpfe gut genutzt werden.
Aus meiner Sicht sind die finanziellen Auswirkungen tragbar, denn die geplante Steuererhöhung ist moderat und die jährlichen Kosten zu
Lasten des Steuerhaushaltes werden mit einer
geschickten Finanzierung zusätzlich tief gehalten. Helfen Sie mit, dieses visionäre Projekt für
unsere Jugend und unsere Dorfgemeinschaft
umzusetzen. Legen Sie darum am 5. Juni ein JA
in die Urne ein. Herzlichen Dank.
Hans Rudolf Vogt,
Gemeindepräsident
Hinweis: Zum Projekt und dem Verpflichtungskredit
wird eine ausführliche Botschaft folgen.
Alle Unterlagen finden Sie zudem im Netz unter
www.oberdiessbach.ch / Schulraumplanung.
1
Gemeinde Information 1/2016
Aus dem Gemeinderat
Elternbriefe der Pro Juventute
Seit 2010 werden den Eltern von Neugeborenen die
Elternbriefe der Pro Juventute zugestellt. Die gemeinnützige Organisation verschickt das Ratgeberset
im Auftrag der Gemeinde. Die Gemeindeschreiberei
hat die Wirkung und das Interesse der Eltern im letzten Jahr überprüft. In einer Umfrage wurden 110
Elternpaare mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr befragt, die Rücklaufquote betrug 60 %. Von 66 Rückmeldungen schätzen 51 das Angebot und empfehlen,
das Set weiterhin den Eltern zuzustellen. Die Briefe
bieten für Paare, die zum ersten Mal Eltern werden,
einen wertvollen Ratgeber. Der Gemeinderat hat
deshalb entschieden, das Angebot unverändert weiterzuführen.
Anpassungen an der Burgdorfstrasse
Im Zusammenhang mit der Neuüberbauung des Jenni-Areals werden die Kantons- wie auch die Gemeindestrasse angepasst. Die Burgdorfstrasse wird auf
Höhe der Überbauung aufgeweitet und der Anschluss
Weststrasse neu gestaltet. Die Burgdorfstrasse erhält
einen Mittelstreifen für abbiegende Fahrzeuglenker,
während der Anschluss an die Weststrasse im Radius
vergrössert wird, so dass auch Lastwagen von oder
nach Konolfingen abbiegen können. Die Fussgängerführung erfolgt über das Areal der Neuüberbauung
mit einem Fussgängerstreifen über die Weststrasse
sowie über die Burgdorfstrasse (Kantonsstrasse). Auf
der vielbefahrenen Kantonsstrasse wird mit dem
Fussgängerstreifen gleichzeitig eine Mittelinsel erstellt. Die Gemeinde trägt für die Anpassung der
Strassen die wesentlichen Kosten. Die Arbeiten werden zeitgleich mit der Überbauung ausgeführt.
Neujahrsanlass im Kastanienpark
Der Neujahrsempfang des Gemeinderates lockte
rund 150 Bürgerinnen und Bürger ins Restaurant des
Pflegezentrums Kastanienpark, die mit Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt auf das neue Jahr anstiessen. Der Musikverein Bleiken begleitete den
Anlass mit gewohnt spielerischer Leichtigkeit. Der
Gemeinderat ehrte Sportler, Kulturschaffende, Lehrer und Vereine für herausragende Leistungen. So
erfuhren die Gäste unter anderem Interessantes über
die Geschichte des Musikvereins Bleiken, die harten
Wettbewerbsbedingungen an den World-Skills in
Brasilien, die eiserne Trainingsdisziplin eines Spitzenhornussers oder die Explosionsversuche altgedienter
Lehrer im Physikzimmer der Sekundarschule. Alle
Besucher sind, soweit dem Gemeinderat bekannt,
wohlbehalten wieder nach Hause gekommen.
Dieses und weitere Bilder vom Anlass auf bern-ost.ch
Stossen aufs neue Jahr an: Margrit Lanzrein, Margareta Krähenbühl und Thomas Zürcher
(Bild: bern-ost.ch)
Die Burgdorfstrasse mit dem Abzweiger Weststrasse wird mit der Überbauung des Jenni-Areals neu gestaltet.
2
Gemeinde Information 1/2016
Aus der Verwaltung
Neue Mitarbeiterinnen
Öffnungszeiten Altmetallsammelstelle
Nach dem Umzug in den neuen Gemeindewerkhof
steht die Altmetallsammelstelle auf dem Werkhofareal an der Glasholzstrasse zu den folgenden
Öffnungszeiten zur Verfügung:
Mo bis Fr:
Jeden 2. Mo im Mt:
Lilian Keller
Verena Imboden Menzi
Lilian Keller und Verena Imboden Menzi arbeiten neu
beim Regionalen Sozialdienst. Lilian Keller arbeitete
zuvor als Sozialarbeiterin in Steffisburg, sie übernimmt in Oberdiessbach ein 50%-Pensum. Lilian
Keller kennt aufgrund ihrer bisherigen Arbeit die
Aufgaben eines polyvalenten Sozialdienstes bestens.
Verena Imboden Menzi wechselte von Sigriswil nach
Oberdiessbach. Sie arbeitet ebenfalls als Sozialarbeiterin und übernimmt als versierte Fachfrau ein 70 %Pensum. Die neuen Mitarbeiterinnen ersetzen Barbara Grossglauser und Vera Steiner, die den Dienst
Ende 2015 verlassen haben.
Schreibfreudige Unterstützung gesucht
Für das neue Informationsheft der Gemeinde wird
ein kleines Redaktionsteam eingesetzt. Wenn Sie in
der Gemeinde wohnen, gerne schreiben und über die
drei Ortsteile, Betriebe, Vereine und Menschen berichten möchten, erhalten Sie bei uns die Gelegenheit. Gesucht werden Interessierte mit oder ohne
journalistische Erfahrung. Sie können das vierteljährlich erscheinende Heft mitentwickeln und erhalten
für ihre Arbeit eine kleine Entschädigung.
Nähere Auskunft: Oliver Zbinden, Tel. 031 770 27 26
oder [email protected].
07.30–12.00 / 13.00–17.00 Uhr
07.30–12.00 / 13.00–18.00 Uhr
Am Wochenende bleibt die Altmetallsammelstelle
geschlossen.
Die Altmetallmulde innerhalb des eingezäunten Werkhofareals.
Tag der offenen Tür Neubau Werkhof
Der Bau des neuen Gemeindewerkhofes Oberdiessbach an der Glasholzstrasse ist abgeschlossen. Die
Werkequipe hat im Dezember 2015 das neue Gebäude bezogen und eingerichtet.
Für die interessierte Bevölkerung veranstaltet die
Einwohnergemeinde Oberdiessbach am Samstag,
9. April 2016 einen Tag der offenen Tür. Weitere
Informationen folgen im März im Anzeiger Konolfingen.
Der neue Gemeinde-Werkhof an der Glasholzstrasse.
3
Gemeinde Information 1/2016
Einwohnerstatistik Oberdiessbach
Per 31.12.2015 leben in der Gemeinde Oberdiessbach 3522 Einwohner (+ 13). 1768 Männer und 1754
Frauen. Der Ausländeranteil beträgt 259 Personen.
73 % der Einwohner sind reformiert, 7 % römischkatholisch und 20 % geben eine andere Konfession an
oder sind konfessionslos. Im Jahre 2015 wurden 37
Ehen geschlossen und 13 Scheidungen vollzogen; 36
Kinder sind geboren und 29 Einwohner verstorben.
256 Personen haben sich neu in Oberdiessbach angemeldet, während 248 weggezogen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Einwohnerkontrolle
insgesamt 5890 Mutationen vorgenommen.
Im Jahre 1920 verzeichnete die Gemeinde Oberdiessbach übrigens 1597 Einwohner. In den Jahren
1921-22 wurde das heutige Gemeindehaus gebaut.
Das Gemeindehaus 1922, am Tag der Einweihung.
Das Haus beherbergte im Ostteil des Hochparterres
die Gemeindeverwaltung, in der Mitte das Sitzungszimmer und im Westen die Gemeindebibliothek mit
Lesezimmer. Das Haus mit seinen architektonischen
Einzelheiten und Schmuckelementen, mit seiner
Umgebung, Brunnen, südseitigem Garten dienen
neben der Zweckmässigkeit auch der Repräsentation
und verkörpern das gesunde Selbstbewusstsein einer
Landgemeinde. Das Haus war eine Schenkung der
Firma G. Neuenschwander Söhne an die Gemeinde.
Was bereits beim Primarschulhaus von 1911 zu Innenausstattung und Möblierung festgehalten wurde,
trifft auch hier zu: Alles war aufeinander abgestimmt,
Zimmer, Gänge, Bemalung, jedes noch so geringe
Schmuckelement, alles war geprägt von einem einheitlichen Stilwillen. Im Laufe vermehrter Beanspru-
4
chung der Räume und teilweiser Umfunktionierung
konnte nicht mehr alles wahrgenommen und durchgezogen werden.
Heute wird das ganze Haus von der Gemeindeverwaltung beansprucht. Das westlich errichtete Gemeindearchiv bot Raum für vieles und war in Grösse und
Stil auf das Gemeindehaus abgestimmt. Es wurde im
Januar 2011 abgebrochen.
Aus dem Buch von Peter Vogel Oberdiessbach. So
haben wir’s gesehen – so haben sie’s erlebt (2015,
Herausgeber Christoph Oesch). Erhältlich zum Preis
von Fr. 48.– bei der Papeterie Trachsel,
Thunstrasse 15, Oberdiessbach.
Gemeinde Information 1/2016
Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern:
Helfen Sie mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen!
Während des Strassenunterhalts wird immer wieder
festgestellt, dass diverse Hecken bzw. Sträucher oder
Bäume zu weit in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen.
Diese Bäume, Sträucher und Anpflanzungen gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und
Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Um Verkehrsgefährdungen zu verhindern, schreiben das Strassengesetz
vom 4. Juni 2008 sowie die Strassenverordnung vom
29. Oktober 2008 unter anderem vor:
Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und
nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse
freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine
Höhe von 2.50 m freigehalten werden (vgl. Abbildung).
Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht
beeinträchtigt werden.
Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher
Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere
bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller
Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten
ist.
Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes haben.
Die Strassenanstösser werden deshalb ersucht, die
Äste und andere Bepflanzungen bis zum 4. April 2016
(5./6. April Häckseldienst) und im Verlaufe des Jahres
nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Damit leisten Sie einen
wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit!
Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei gefährlichen, unübersichtlichen Strassenstellen Bäume,
Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in
einem genügend grossen Abstand gegenüber der
Fahrbahn anzupflanzen sind, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss.
Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen
haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind
und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen
können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und
Blattwerk zu reinigen.
Nicht vorschriftsgemäss zurückgeschnittene Bepflanzungen werden durch die Gemeinde auf Kosten des
pflichtigen Grundeigentümers zurückgeschnitten.
Kommission Tiefbau und Betriebe
4.50
2.50
Trottoir
Fahrbahn
Abbildung: Zurückschneiden von Hecken
Strassenrand
50
5
Gemeinde Information 1/2016
Die wichtigsten
Änderungen auf
1. Januar 2016
AHV/IV/EO – Beitragssatz unselbständiger Erwerb
Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO)
sinkt von 0.5% auf 0.45% des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt je
0.225%. Beitragssatz an die AHV/IV/EO beträgt somit
für Arbeitnehmende und Arbeitgebende neu 10.25%.
AHV/IV/EO – Beiträge Selbständigerwerbende
Der Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die
AHV/IV/EO beträgt neu 9.65%.
Bei einem Jahreseinkommen von unter 9‘400 Franken wird der Mindestbeitrag von 478 Franken erhoben.
AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige
Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu 478 Franken (bisher 480
Franken). Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für
Nichterwerbstätige entspricht 50-mal dem Mindestbeitrag und beträgt neu 23‘900 Franken (bisher
24‘000 Franken).
Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind
von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte
oder die Ehegattin bei der AHV als Erwerbstätiger
oder Erwerbstätige gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag (956 Franken pro Kalenderjahr)
entrichtet.
ALV – Beitragssatz unselbständiger Erwerb
Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird von 126‘000 Franken
auf 148‘200 Franken Bruttojahreslohn erhöht.
Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung
(ALV) von 2.2% vom massgebenden Lohn wird bis zur
Höchstgrenze von 148‘200 Franken erhoben. Für
Lohnanteile über 148‘200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 1% des massgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt).
Praxisänderung „Durchschnittsprämie neu nach
Aufenthaltsort“
Infolge einer Praxisänderung wird die für die ELBerechnung massgebende Durchschnittsprämie für
die Krankenpflegeversicherung ab dem 1. Januar
2016 nicht mehr aufgrund des Wohnsitzes, sondern
neu aufgrund des Aufenthaltsortes ermittelt. Damit
wird jene Praxis übernommen, welche von den Krankenversicherungen bereits seit längerer Zeit bei der
Berechnung der Prämien angewandt wird.
6
Die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im
Kanton Bern wurden in den 3 Prämienregionen wie
folgt festgesetzt:
2016
Region 1
Region 2
Region 3
Erwachsene CHF 5‘904 CHF 5‘280 CHF 4‘968
18-25-Jährige CHF 5‘556 CHF 4‘920 CHF 4‘572
Kinder
CHF 1‘356 CHF 1‘200 CHF 1‘116
Weitere Informationen und Auskünfte
Informationen und Auskünfte finden Sie im Internet
unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch. Formulare und Merkblätter erhalten Sie kostenlos bei den
AHV-Zweigstellen.
AHV-Zweigstelle Oberdiessbach
Information über die Trinkwasserqualität 2015
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle wurden im Jahr 2015 durch die WasserversorgungsGenossenschaft Oberdiessbach zahlreiche Wasserproben
erhoben und in einem akkreditierten Labor in bakteriologischer und chemischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurde unser Wasser vier Mal unangemeldet durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die Resultate aller Untersuchungen zeigen, dass das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der WVO in jeder Beziehung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bakteriologische Qualität: einwandfrei
Gesamthärte
: 27.1 – 29.8 °f
(mittelhart-hart)
Nitrat
: 5 - 13 mg/l
(Toleranzwert 40 mg/l)
Chlorid
: 2 - 6 mg/l
(Toleranzwert 200 mg/l)
Sulfat
: 3 - 4 mg/l
(Toleranzwert 200 mg/l)
Calcium
: 86 - 96 mg/l
Magnesium
: 13 - 15 mg/l
pH
: 7.5 – 7.6
Das Trinkwasser im ganzen Versorgungsgebiet der WVO
stammt aus Quellen und wird in den Reservoirs mittels
Ultraviolett-Anlagen desinfiziert.
Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung erteilt bei
Bedarf die WVO. Weitere Qualitätsparameter des Trinkwassers in Oberdiessbach können zudem unter dem Portal
des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches
(SVGW) eingesehen werden
(http://trinkwasser.ch/index.php?id=760).
Oberdiessbach, 31.1.2016
Wasserversorgungs-Genossenschaft Oberdiessbach
3672 Oberdiessbach, Geschäftsstelle 031 770 77 77
www.wv-oberdiessbach.ch
Gemeinde Information 1/2016
Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
1. Was sind Ergänzungsleistungen?
Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungsbezüger/innen, sofern die
nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind
keine Fürsorgeleistungen.
2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und
wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Die
persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer:
• eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens
sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse
Personen haben auch dann ein Anrecht auf EL,
wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht
beziehen, weil sie die für die Rente erforderliche
Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben) und
• das Schweizerbürgerrecht besitzt oder
EU/EFTA-Bürger/in ist oder
• sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine
Frist von fünf Jahren eingehalten werden, die
zuständige Zweigstelle erteilt gerne weitere
Auskünfte) oder
• sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der
Schweiz aufhält
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer
weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen,
welche Einnahmen anzurechnen sind und welche
Ausgaben akzeptiert werden.
3. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien
usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen gehören nicht
nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und
anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen
nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag.
4. Welche Krankheits- und Behinderungskosten
können vergütet werden?
Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen
Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige
Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen
sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in
Tagesstrukturen vorgenommen wird.
Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln
ausgewiesen und unter Vorlage der Originalrechnungen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei
der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht
werden.
5. Keine Leistung ohne Anmeldung!
Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Annmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle
nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen
sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL
erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL
zurückerstattet werden.
6. Änderungen sofort melden!
Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z.B. Änderung
des Zivilstandes oder der Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
oder Erbschaftsanfall) Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt
sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die
Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen
Ergänzungsleistungen zur Folge!
7. Informationen
www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die
kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare
sowie Merkblätter abgeben.
Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle Oberdiessbach
7
Gemeinde Information 1/2016
Flexibles AHV-Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung
Ordentliches Rentenalter
Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter
ein. 2016 werden somit die Männer des Jahrgangs
1951 rentenberechtigt.
Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit
64 Jahren. 2016 werden folglich die Frauen des Jahrgangs 1952 rentenberechtigt.
Vorbezug und Aufschub der Altersrente
Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können
Männer und Frauen den Bezug der Altersrente
• um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug
für einzelne Monate nicht möglich)
oder
• um mindestens ein bis höchstens fünf Jahre
aufschieben.
Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente.
Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält
demgegenüber für die gesamte Dauer eine erhöhte
Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit
der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung
angepasst.
Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen, die
Möglichkeit, seine Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben (z.B. bezieht die Ehefrau ihre Rente vor, der
Ehemann schiebt sie auf).
Rentenvorbezug
Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Dies
zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor
dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente
ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein
Vorbezug geltend gemacht werden.
Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der
AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs
bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung
8
nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige
AHV-Rentner/innen anwendbare Freibetrag, auf dem
keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während
des Rentenvorbezugs.
Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich
sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen
während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen
gewährt werden.
Wichtig: Während der Dauer des Rentenvorbezuges
werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine
vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten
abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt.
Rentenaufschub
Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um mindestens
ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht
sich der Rentenanspruch um den Aufschubszuschlag.
Die Rente kann während des Aufschubs – wiederum
mit amtlichem Formular - jederzeit abgerufen werden; man muss sich somit nicht im Voraus auf eine
bestimmte Aufschubsdauer festlegen.
Der Aufschubszuschlag, ein fixer Frankenbetrag in
Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen
Rente, entspricht dem versicherungstechnischen
Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente: Je länger der Aufschub, desto höher
der Zuschlag.
Auskünfte
www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch (Rubrik Merkblätter) oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos
Formulare und Merkblätter abgeben, aus denen
unter anderem auch die Zuschlagsätze bei Rentenaufschub bzw. die Kürzungssätze bei Rentenvorbezug
ersichtlich sind.
Ausgleichskasse des Kantons Bern
AHV-Zweigstelle Oberdiessbach
Gemeinde Information 1/2016
„Der Gleitigscht Diessbacher 2016“
Vorschau
Samstag, 30. April 2016, ab 12.45 Uhr beim Oberstufenschulhaus
Kinder der Jahrgänge 2001 bis 2010 (und jünger) reservieren sich
heute schon das Datum für den traditionellen Laufanlass, der über
die Sprintstrecken 50 – 80m sowie beim 1000m-Lauf die schnellsten Mädchen und Knaben pro Jahrgang kürt.
Bei gutem Wetter findet auch der beliebte „Hürden-Cup“ über
Bananenkisten und kleine Trainingshürden statt.
Da bist du dabei – aber sicher!
Der Turnverein Oberdiessbach und seine LeichtathletikNachwuchsgruppe freuen sich auf eine grosse Teilnehmerschar!
Weitere Informationen via Plakataushang
anfangs April oder unter 031 771 30 84
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Gemeinderat Oberdiessbach
Kontakt
Telefon 031 770 27 27
Fax 031 770 27 20
[email protected]
Gestaltung/Layout
Gemeindeschreiberei
Druck
Druckerei Gerber
Oberdiessbach
Auflage 1700 Expl.
Redaktionsschluss
nächste Ausgabe
29. April 2016
Frühere Ausgaben
www.oberdiessbach.ch
9
Gemeinde Information 1/2016
Zuletzt erteilte Baubewilligungen
Name
Vorhaben
Adresse
Andreas Wegmüller
Umnutzung Coiffeursalon in Wohnraum,
Sanierung Wintergarten
Sportplatzweg 5
Christoph Graf
Aufstellen Wärmepumpe
Kirch 3
Anton Bürki
Umbeschriftung Reklametafeln
Weststrasse 4
Christian Lädrach
Umbau Erdgeschoss und Obergeschoss;
Einbau 4-Zimmer-Wohnung in Dachgeschoss
Hasli 105
Stephan Hänsenberger
Umnutzung Büroräume zu Wohnraum,
Einbau Küche und Bad
Haubenstrasse 50
Therese und Jürgen Hochuli
Sanierung Ostfassade
Kirch 13
Marianne und Alfred
Hugentobler
Aufhebung Schutzraum
Haubenstrasse 41
Hansjürg und Walter Lüthi
Umbeschriftung Reklametafeln
Bahnhofstrasse 9a
Rolf Haueter
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
mit insgesamt 8 Wohneinheiten
Haubenstrasse 2d + 2e
Jürg Hostettler
Umbau Büroräume in 2-Zimmer-Wohnung
Hubelacker 4
Nadja und Uwe Görne
Um- und Ausbau Wohnhaus
Lindenstrasse 237
Gemeindeverwaltung: Bekanntgabe von
Adressen und Geburtsdaten
Vereine und politische Parteien verlangen gelegentlich
Listenauskünfte in Form von
Adressen für eine bestimmte Personen- oder Altersgruppe. Sie verwenden
diese Daten für Einladungen
oder um über ihre Aktivitäten zu informieren. Die Gemeindeschreiberei prüft
jeweils, ob die Adressen bekanntgegeben werden
dürfen. Für kommerzielle Zwecke werden keine Daten herausgegeben.
Listen- und Einzelauskünfte erfolgen gestützt auf das
Datenschutzreglement der Gemeinde Oberdiessbach
vom 8. März 2010. Das Reglement kann unter
www.oberdiessbach.ch aufgerufen oder am Schalter
der Gemeindeschreiberei bezogen werden.
Jede Person kann von der Gemeinde eine Adressoder Auskunftssperre verlangen. Bei einer Adresssperre werden die Daten nicht bekanntgegeben. Die
Adresssperre kann bei der Gemeinde jederzeit ohne
Nachweis eines schützenswerten Interesses verlangt
werden. Für eine Auskunftssperre hingegen muss ein
schützenswertes Interesse nachgewiesen werden.
Auskunftssperren gelten bei Einzelauskünften.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeschreiberei.
10
EMMENTAL−OBERAARGAU
Steuererklärung
Sie sind im AHV-Alter und wünschen Hilfe
beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.
Termine nach Vereinbarung.
Beratungsstelle Konolfingen
Chisenmattweg 32
3510 Konolfingen
Tel. 031 790 00 10
Beratungsstelle Langnau
Burgdorfstrasse 25
3550 Langnau
Tel. 034 402 38 13
www.pro-senectute.region-eo.ch
Gemeinde Information 1/2016
Gelungener Umbau; Wohnen mit Dienstleistungen
Strom aus dem Altersheim
tfj. Mit der Umwandlung vom Gemeindeverband zu einer nicht gewinnorientierten Aktiengesellschaft begann
für das Altersheim Oberdiessbach ein neues Kapitel. Mit der schrittweisen Sanierung wird das bald 30-jährige
Heim auf aktuelle betriebliche und ästhetische Bedürfnisse ausgerichtet. Die Vision eines Wohnens mit Dienstleistungen ("betreutes Wohnen") rückt immer näher.
Die Weichen richtig gestellt
Seit das Altersheim Oberdiessbach eine nicht gewinnorientierte AG ist, läuft vieles einfacher. "Beim früheren
Gemeindeverband war jeweils die Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden nötig", bestätigt Heimleiter Werner
Stucki. Seit der Umwandlung zur AG stehen dem Heim und seiner Leitung griffigere Instrumente zur Verfügung.
"Wir wollen diese nutzen", sagt Verwaltungsratspräsident Stefan Beer, Wichtrach. Der Verwaltungsrat hat nach
der internen Umstrukturierung die Weichen Richtung Zukunft gestellt.
Während der letzten Monate wurden das Dach saniert, sämtliche Fenster und Storen ersetzt sowie die Fassaden renoviert. Im Blick auf einen möglichst nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen erfolgten der Anschluss
ans Heizwerk Oberdiessbach und der Einbau einer Fotovoltaik-Anlage. Diese produziert seit Anfang August
umweltfreundliche Energie. Die Gesamtausgaben betragen rund eine Million Franken.
Optimistisch in die Zukunft: Verwaltungsrat des Altersheims Oberdiessbach mit (v.l.) Thomas Feuz (Vizepräsident), Sabine Anthon,
Hanspeter Schmutz, Stefan Beer (Präsident), Daniela Roth, Therese Tschumi, Heinz Marmet.
Wohnen mit Dienstleistungen
Mittelfristiges Ziel des Verwaltungsrats ist die Realisierung eines Angebots Wohnen mit Dienstleistungen. Erste
Projektideen für einen nordseitigen Anbau mit 15 bis 20 Wohnungen sind vorhanden, wie auch bereits einige
Anfragen aus der Bevölkerung. "Mit der Realisierung dieses Angebots würde der Standort Oberdiessbach mit
seinen alters- und pflegegerechten Einrichtungen nachhaltig gestärkt", ist VR-Präsident Stefan Beer überzeugt.
Freuen sich über den Umbau: Heimleiter Werner Stucki, VR-Präsident Stefan Beer.
11
Gemeinde Information 1/2016
Kastanienpark in Oberdiessbach: Stiftungsrat im Amt bestätigt,
Betrieb läuft überaus erfreulich
pd. Alle Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungsrats des Kastanienpark in Oberdiessbach stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Das Gremium blickt auf ein überaus erfolgreiches 2015 zurück: Ein Jahr nach dem Wiedereinzug in das für 23 Millionen Franken komplett umgebaute Pflegeheim mit integriertem Ärztezentrum fällt die Betriebsbilanz äusserst positiv aus; auch bezüglich Auslastung.
Seit gut einem Jahr erstrahlt der Kastanienpark in Oberdiessbach in neuem Glanz: Für 23 Millionen Franken wurde 2013/14 das ehemalige Pflege- und Betreuungszentrum (PBZ), welches
2012 in eine Stiftung umfunktioniert wurde und seither Kastanienpark heisst, in ein zeitgemässes und modernes Pflegeheim mit integriertem Ärztezentrum umfunktioniert. Der Kastanienpark, welcher aktuell 140 Mitarbeitende beschäftigt, ist auf Kurs. Direktor Ulrich Moser:
«Wir haben eine überaus erfreuliche Auslastung. Die Bewohnerzahl nimmt kontinuierlich zu,
von den 76 Einer- und den acht Doppelzimmern sind wir derzeit zu 95 Prozent ausgebucht»,
so Moser. Zudem sei auch das neue, grosse Restaurant, welches auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist, gut frequentiert. «Der Tagestreff ist ebenfalls sehr gut angelaufen. Das
Interesse älterer Menschen, punktuell auf unseren nach aktivierungstherapeutischen Methoden aufgebauten Tagestreff zu setzen, ist gross», so Ulrich Moser. Bei den Bewohnerinnen und
Bewohnern stösst ein Jahr nach dem Wiedereinzug das neue Haus auf durchwegs positives
Echo. Neben dem breiten Dienstleistungsangebot und der professionellen Betreuung werden
insbesondere die Architektur, das Farbenkonzept, die weiten Korridore sowie die grosszügigen Aufenthaltsräume lobend erwähnt. Und auch der Erlebnisgarten oder die Terrasse werden
von Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen rege benutzt und allseits geschätzt.
Stiftungsrat unverändert
Der Stiftungsrat des Kastanienpark in Oberdiessbach ist über die Entwicklung erfreut und
zeigt sich in seiner Strategie bestätigt. Präsident Peter Engimann: «Wir wussten, dass der
Kastanienpark eine grosse Zukunft hat und freuen uns, dass unser visionäres Projekt erfolgreich
umgesetzt worden ist und nun auf grossen Anklang stösst. Wir können heute ganz anders operieren als zuvor und sind in allen Belangen auf dem neuesten Stand. Der Betrieb läuft vorbildlich und geregelt, die Abläufe sind effizient und professionell, die Angebotspalette breit
und von grossem Interesse.» Im Rahmen der ordentlichen Traktanden stellten sich alle Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungsrats für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Neben Präsident Peter Engimann sind dies Vizepräsident Bruno Guggisberg, Kathrin Abt, Cornelia Steinmann sowie Willy Baumann. Bei den Wahlen vom 7. Dezember 2015 wurden sie in ihrem Amt
bestätigt.
12
Gemeinde Information 1/2016
Aus den Schulen
Jeder Rappen zählt 2015
Die Klasse 5./6. A der Primarschule Oberdiessbach war mit dabei!
Am 7. Dezember 2015 haben wir mit der ganzen
Klasse Güetzi gebacken und verziert. Uns hat es
sehr viel Spass gemacht.
Danach haben wir das Gebäck in unserem Umfeld verkauft.
Am 14. Dezember sind wir nach Bern auf den
Bundesplatz gefahren und haben uns am Spendenschlitz der Glasbox gemeldet. Gesamthaft
haben wir Fr. 530.- gesammelt und gespendet.
Wir sind im Fernsehen und im Radio gekommen.
Ein Klassenkamerad hat unsere Klasse vertreten
und mit dem Moderator gesprochen.
Für die 5./6. A: Lani Agostini und Lara Beck
13
Gemeinde Information 1/2016
Fotowettbewerb „Rütlischwur“
Gesucht die kreativste Klasse der Schweiz
Erster Preis für die 7. Klasse Real der Sekundarstufe 1 in Oberdiessbach.
Wie würde der Rütlischwur in der modernen Schweiz aussehen?
Das war die Wettbewerbsfrage, die wir innerhalb von
zehn Tagen lösen mussten. Die Ausschreibung ging
an dreitausend Schulen. Der 1. Preis: Eine zweitägige
Exkursion in die Innerschweiz zu den wichtigsten
Standorten der Schweizergeschichte. Für unsere
Klasse mit 20 Schülerinnen und Schülern aus 7 Nationen und 4 Kontinenten eine unglaubliche Chance, die
es nun zu packen galt.
Wir recherchierten im Internet alle Themen um den
Rütlischwur. Wir sahen den alten Film von Wilhelm
Tell. Auf allen Bildern eindrückliche Männergestalten,
wohin man schaute, aber wo waren die Frauen? Im
Theaterstück von Friedrich Schiller treten drei Frauen
14
aus drei unterschiedlichen Ständen hervor, die mit
eindringlichsten Worten den zögernden Männern
den Weg weisen, den sie zu gehen haben. Wir entschieden uns deshalb, den Rütlischwur wie eine Blüte
darzustellen, das weibliche Prinzip, der Stempel zentral in der Mitte und das männliche Prinzip aussen
herum. Das weibliche Prinzip also aufnehmend und
führend, das männliche Prinzip ausführend und
schützend.
Diese „Blütendarstellung“ war leider fotografisch
nicht realisierbar. Deshalb entschieden wir uns für
eine aufsteigende Spirale bei unserem Findling in
Oberdiessbach. Eine Schülerin in Weiss mit der
Gemeinde Information 1/2016
Flamme und dem Lilienstrauss ist Ausdruck für Reinheit und Treue. Dazu kommen eine Schülerin in den
Bluejeans und zwei andere in der Tracht. Sie stehen
für die unterschiedlichen Wirkungsweisen der Frau.
Dann folgen die andern Schülerinnen und anschliessend die Burschen, auch in unterschiedlicher Kleidung. Sie stehen auf einer Rampe, die ein Vater eines
ehemaligen Schülers mit drei unserer Burschen zusammengezimmert hat. Wir brauchten als Ausdruck
männlicher Wehrhaftigkeit unbedingt ein Schwert.
Auf Anfrage bei den Tellspielen in Interlaken, erhielten wir das Originalschwert, das für den Rütlischwur
bei den Tellspielen jeweils gebraucht wird. Für uns
eine unglaubliche Symbolik. Dazu gehörte auch eine
grosse Fahne mit dem Schweizerkreuz als weltweit
einziges Land mit dem gleichschenkligen Kreuz im
Quadrat, Ausdruck von Wahrheit, Harmonie und
Ausgleich. Unter diesem Zeichen ist es möglich, dass
vier unterschiedliche Sprachgruppen Europas friedlich miteinander leben.
Unsere Recherchen im Fach Geschichte führten uns
weiter bis zum Auszug der Helvetier 58 v. Chr., beschrieben bei Gotthelf in der Erzählung „Der Druide“.
Eindringlich warnte die Schutzgöttin Hertha über den
alten Druidenpriester die Helvetier vor dem Auszug.
Doch Divico, der alte Heerführer, schien es besser zu
wissen und führte das ganze Volk dem Untergange
zu.
Von dort kamen wir dann zur hehren Frauengestalt
der Helvetia (1672, Theaterstück von Johann Caspar
Weissenbach), auf alten Briefmarken und auf unseren Münzen dargestellt und als Landesbezeichnung in
allen vier Landessprachen gebraucht. Helvetia, eine
ausserordentliche Frauenfigur mit männlichen und
weiblichen Tugenden (mit Lanze und Schild), die die
in Glaubensstreitereien zerstrittenen Kantone im
19. Jahrhundert als Identifikationsfigur wieder zu
vereinen schien. So kam es am 12. September 1848
zur Gründung des Bundesstaates der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der heutigen Bundesverfassung. Sie beginnt mit den Worten: „Im Namen
Gottes des Allmächtigen… und in der Verantwortung
gegenüber der Schöpfung…“. Die Schweiz steht mit
diesem Gründungsdatum im Sternzeichen der Jungfrau. Aus diesem Grunde wählten wir auf unserer
Fotografie als Hintergrund die Jungfrau mit dem
zweimal im Jahr erscheinenden gleichschenkligen
Schattenkreuz. Rolf Haussener, Realschullehrer der 9.
Klasse war bereit, uns profimässig zu fotografieren
und die im Frühling von uns aufgenommene Jungfrau
als Hintergrund in unser Bild einzufügen. Wegen der
zentralen Stellung der Frau sprachen wir beim Fotografieren auf dem Findling den Rütlischwur laut mit
den Worten:
– Wir wollen sein ein einzig Volk von Schwestern
und von Brüdern
In keiner Not uns trennen und Gefahr.
– Wir wollen frei sein wie die Väter und die Mütter
waren,
Eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
– Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
Wir bauten mit unserem Bild auf den Grundwerten
unserer Urahnen das Neue. So können wir wie im
Theaterstück „Wilhelm Tell“ von Friedrich Schiller
sagen:
„Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit.
Und neues Leben blüht aus den Ruinen.“
Nie haben wir uns in so kurzer Zeit so viele Zusammenhänge der Schweizer Geschichte erarbeitet. Der
erste Preis hat uns riesig gefreut, wofür wir herzlich
danken.
7. Klasse der Realschule der Sekundarstufe 1, Oberdiessbach, Friedrich Röthlisberger, Klassenlehrer
Veranstalter:
Das grösste Klassenzimmer der Schweiz
Mit Unterstützung der Neuen Regionalpolitik
des Kantons Schwyz und des Bundes
15
Gemeinde Information 1/2016
Tagesschule Oberdiessbach
Die aktuellen Betreuungszeiten
Montag:
12.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Dienstag:
12.00 Uhr bis 13.15 Uhr
15.15 Uhr bis 17.15 Uhr
Donnerstag: 12.00 Uhr bis 17.15 Uhr
Haben Sie einen Betreuungsengpass?
Suchen Sie einen Mittagstischplatz?
Dann sind Sie in der Tagesschule Oberdiessbach an
der richtigen Adresse! Sie finden verschiedene Angebote zur Betreuung Ihres Kindes!
Kontakt
Für Fragen und Informationen zur Tagesschule gibt
Ihnen die Tagesschulleiterin,
Sandra Buchs, gerne Auskunft:
per E-Mail: [email protected]
per Telefon: 079 197 66 76
(bedient während den Tagesschulzeiten)
Sie können einen Schnuppertermin vereinbaren und
Ihr Kind noch nachträglich anmelden.
Es freut uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Erwachsenenbildung in der Region
Regionales Kursangebot März bis Mai 2016
Gemeinde /
Organisator
Kursthema
Datum / Zeit / Ort
Information /
Anmeldung
Frauenverein
Oberdiessbach
Elternseminar – Berufswahl
kompetent begleitet!
Eltern lernen, wie sie den Berufswahlprozess ihres Kindes optimal
unterstützen können.
Dienstag, 22. März 2016
20.00 – ca. 21.30 Uhr
Kirchgemeindehaus
Oberdiessbach
Cornelia Reusser
Tel. 031 771 14 81
[email protected]
Frauenverein
Oberdiessbach
Flohmärit!
Lust alten Krimskrams loszuwerden? Hier haben Sie die Gelegenheit! Für Erwachsene und Kinder!
Samstag, 30. April 2016
14.00 – 17.00 Uhr
Kirchgemeindehaus
Oberdiessbach
Daniela Soder
Tel. 031 511 21 91
daniela.soder@
gmx.ch
Frauenverein
Oberdiessbach
Einfach beginnen...Kunstkurs
In einem begleiteten Prozess
gestalten Sie ihr individuelles Bild
unter der Leitung von Ursula
Zurbrügg, Künstlerin, dipl. Kunsttherapeutin ITP
Samstag, 28. Mai 2016
9.30 – 17.00 Uhr
Primarschule/Werkraum
Oberdiessbach
Cornelia Reusser
Tel. 031 771 14 81
[email protected]
Brenzikofen
Yoga-Kurs
Fortlaufender Kurs, jeweils
Dienstag, 18.00 – 19.15 Uhr
M. Langenegger,
Tel. 031 771 15 62
[i] Siehe auch www.oberdiessbach.ch -> Freizeit/Kultur -> Kurse/Erwachsenenbildung/Vorträge.
16
Gemeinde Information 1/2016
Oberdiessbach vor 100 Jahren
Der «Rebstock», Schulhausstrasse 6, erbaut um 1800, Speisewirtschaft seit 1847 und bis 2005.
Letzte grössere Umgestaltungen 1966, 2005. Ein Haus
mit Geschichte. Aber von welchem Haus, zumal einem Wirtshaus, liesse sich das nicht sagen! Als Jakob
Vogt, Bäcker im Haus Kirchgasse 9, wegen eines Leistenbruchs den Beruf aufgeben musste, kaufte
er 1877 den «Rebstock». Er war, wie es heisst, ein
«gwirbiger» Wirt. In seiner Gaststube wurde das
erste offene Bier in Diessbach ausgeschenkt, 1885
baute er eine Kegelbahn. Jakob und Anna Vogt-Lüthi
hatten acht Kinder, darunter Felix, Wilhelm, Friedrich, die Gründer der Firma Vogt, und Hermann, Lehrer. 1891 wurde der «Rebstock» wieder verkauft, an
Johann Bühlmann vom «Hirschen» in Oberdiessbach.
In den folgenden zwanzig Jahren wechselte der
«Rebstock» zehnmal den Besitzer. Aufnahme
um 1912, mit Familie Klopfstein. Die Beschriftung und
weitere Malereien, so an den Fensterläden, sind von
Vater Emil Klopfstein. Im Türrahmen Sohn Wilhelm,
«Böbu», nachmaliger Wirt (bis 1961). Seine Tochter,
Ruth Glauser-Klopfstein, hat in ihren Erinnerungen
«Lebensstürme», 2007, viel Bemerkenswertes über
dieses Haus und die Familie niedergelegt.
Aus dem Buch von Peter Vogel Oberdiessbach. So
haben wir’s gesehen – so haben sie’s erlebt (2015,
Herausgeber Christoph Oesch). Erhältlich zum Preis
von Fr. 48.– bei der Papeterie Trachsel,
Thunstrasse 15, Oberdiessbach.
17
Gemeinde Information 1/2016
SPITEX Region Konolfingen - Besser zu Hause!
….professionell bei Ihnen zu Hause - Umfassende Pflege
….auch in schwierigen Zeiten für Sie da - Psychiatrische Pflege
….alle Arten von Wunden - Wundversorgung, Beratung durch unsere Wundexpertin
….mehr als Reinigung - Hauswirtschaft und Betreuung
….was wir sonst noch für Sie tun - Vermittlung von Mahlzeitendienst, Fahrdienst n. Reg.
18
Gemeinde Information 1/2016
Oberdiessbach, Winter 2010/11
19
Gemeinde Information 1/2016
20