Gemeinde Information 1/2016 Vorwort des Gemeindepräsidenten Am 5. Juni 2016 entscheiden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, an der Urne über den Bau einer Dreifach-Mehrzweckhalle und den Umbau der unteren Turnhalle der Sekundarschule in Oberdiessbach. Das Bauvorhaben ist mit 13 Mio. Franken zweifelsohne die grösste Anlage, die bislang in der Gemeinde von der öffentlichen Hand geplant worden ist. Was lange währt, wird endlich gut: Die Schule erhält mit der Mehrzweckhalle und dem Umbau der Turnhalle die ersehnten zusätzlichen Räume und die 30 Dorfvereine profitieren, ob als Kulturschaffende oder Sportler, ebenfalls von der grosszügigen Anlage. Der Gemeinderat ist vom Projekt überzeugt: Nur dreifach ist einfach richtig. Die Dreifachhalle erfüllt mit ihren Massen die Vorgaben des Bundesamtes für Sport, so können die Hallen von allen Sportvereinen für Wettkämpfe gut genutzt werden. Aus meiner Sicht sind die finanziellen Auswirkungen tragbar, denn die geplante Steuererhöhung ist moderat und die jährlichen Kosten zu Lasten des Steuerhaushaltes werden mit einer geschickten Finanzierung zusätzlich tief gehalten. Helfen Sie mit, dieses visionäre Projekt für unsere Jugend und unsere Dorfgemeinschaft umzusetzen. Legen Sie darum am 5. Juni ein JA in die Urne ein. Herzlichen Dank. Hans Rudolf Vogt, Gemeindepräsident Hinweis: Zum Projekt und dem Verpflichtungskredit wird eine ausführliche Botschaft folgen. Alle Unterlagen finden Sie zudem im Netz unter www.oberdiessbach.ch / Schulraumplanung. 1 Gemeinde Information 1/2016 Aus dem Gemeinderat Elternbriefe der Pro Juventute Seit 2010 werden den Eltern von Neugeborenen die Elternbriefe der Pro Juventute zugestellt. Die gemeinnützige Organisation verschickt das Ratgeberset im Auftrag der Gemeinde. Die Gemeindeschreiberei hat die Wirkung und das Interesse der Eltern im letzten Jahr überprüft. In einer Umfrage wurden 110 Elternpaare mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr befragt, die Rücklaufquote betrug 60 %. Von 66 Rückmeldungen schätzen 51 das Angebot und empfehlen, das Set weiterhin den Eltern zuzustellen. Die Briefe bieten für Paare, die zum ersten Mal Eltern werden, einen wertvollen Ratgeber. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, das Angebot unverändert weiterzuführen. Anpassungen an der Burgdorfstrasse Im Zusammenhang mit der Neuüberbauung des Jenni-Areals werden die Kantons- wie auch die Gemeindestrasse angepasst. Die Burgdorfstrasse wird auf Höhe der Überbauung aufgeweitet und der Anschluss Weststrasse neu gestaltet. Die Burgdorfstrasse erhält einen Mittelstreifen für abbiegende Fahrzeuglenker, während der Anschluss an die Weststrasse im Radius vergrössert wird, so dass auch Lastwagen von oder nach Konolfingen abbiegen können. Die Fussgängerführung erfolgt über das Areal der Neuüberbauung mit einem Fussgängerstreifen über die Weststrasse sowie über die Burgdorfstrasse (Kantonsstrasse). Auf der vielbefahrenen Kantonsstrasse wird mit dem Fussgängerstreifen gleichzeitig eine Mittelinsel erstellt. Die Gemeinde trägt für die Anpassung der Strassen die wesentlichen Kosten. Die Arbeiten werden zeitgleich mit der Überbauung ausgeführt. Neujahrsanlass im Kastanienpark Der Neujahrsempfang des Gemeinderates lockte rund 150 Bürgerinnen und Bürger ins Restaurant des Pflegezentrums Kastanienpark, die mit Gemeindepräsident Hans Rudolf Vogt auf das neue Jahr anstiessen. Der Musikverein Bleiken begleitete den Anlass mit gewohnt spielerischer Leichtigkeit. Der Gemeinderat ehrte Sportler, Kulturschaffende, Lehrer und Vereine für herausragende Leistungen. So erfuhren die Gäste unter anderem Interessantes über die Geschichte des Musikvereins Bleiken, die harten Wettbewerbsbedingungen an den World-Skills in Brasilien, die eiserne Trainingsdisziplin eines Spitzenhornussers oder die Explosionsversuche altgedienter Lehrer im Physikzimmer der Sekundarschule. Alle Besucher sind, soweit dem Gemeinderat bekannt, wohlbehalten wieder nach Hause gekommen. Dieses und weitere Bilder vom Anlass auf bern-ost.ch Stossen aufs neue Jahr an: Margrit Lanzrein, Margareta Krähenbühl und Thomas Zürcher (Bild: bern-ost.ch) Die Burgdorfstrasse mit dem Abzweiger Weststrasse wird mit der Überbauung des Jenni-Areals neu gestaltet. 2 Gemeinde Information 1/2016 Aus der Verwaltung Neue Mitarbeiterinnen Öffnungszeiten Altmetallsammelstelle Nach dem Umzug in den neuen Gemeindewerkhof steht die Altmetallsammelstelle auf dem Werkhofareal an der Glasholzstrasse zu den folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Mo bis Fr: Jeden 2. Mo im Mt: Lilian Keller Verena Imboden Menzi Lilian Keller und Verena Imboden Menzi arbeiten neu beim Regionalen Sozialdienst. Lilian Keller arbeitete zuvor als Sozialarbeiterin in Steffisburg, sie übernimmt in Oberdiessbach ein 50%-Pensum. Lilian Keller kennt aufgrund ihrer bisherigen Arbeit die Aufgaben eines polyvalenten Sozialdienstes bestens. Verena Imboden Menzi wechselte von Sigriswil nach Oberdiessbach. Sie arbeitet ebenfalls als Sozialarbeiterin und übernimmt als versierte Fachfrau ein 70 %Pensum. Die neuen Mitarbeiterinnen ersetzen Barbara Grossglauser und Vera Steiner, die den Dienst Ende 2015 verlassen haben. Schreibfreudige Unterstützung gesucht Für das neue Informationsheft der Gemeinde wird ein kleines Redaktionsteam eingesetzt. Wenn Sie in der Gemeinde wohnen, gerne schreiben und über die drei Ortsteile, Betriebe, Vereine und Menschen berichten möchten, erhalten Sie bei uns die Gelegenheit. Gesucht werden Interessierte mit oder ohne journalistische Erfahrung. Sie können das vierteljährlich erscheinende Heft mitentwickeln und erhalten für ihre Arbeit eine kleine Entschädigung. Nähere Auskunft: Oliver Zbinden, Tel. 031 770 27 26 oder [email protected]. 07.30–12.00 / 13.00–17.00 Uhr 07.30–12.00 / 13.00–18.00 Uhr Am Wochenende bleibt die Altmetallsammelstelle geschlossen. Die Altmetallmulde innerhalb des eingezäunten Werkhofareals. Tag der offenen Tür Neubau Werkhof Der Bau des neuen Gemeindewerkhofes Oberdiessbach an der Glasholzstrasse ist abgeschlossen. Die Werkequipe hat im Dezember 2015 das neue Gebäude bezogen und eingerichtet. Für die interessierte Bevölkerung veranstaltet die Einwohnergemeinde Oberdiessbach am Samstag, 9. April 2016 einen Tag der offenen Tür. Weitere Informationen folgen im März im Anzeiger Konolfingen. Der neue Gemeinde-Werkhof an der Glasholzstrasse. 3 Gemeinde Information 1/2016 Einwohnerstatistik Oberdiessbach Per 31.12.2015 leben in der Gemeinde Oberdiessbach 3522 Einwohner (+ 13). 1768 Männer und 1754 Frauen. Der Ausländeranteil beträgt 259 Personen. 73 % der Einwohner sind reformiert, 7 % römischkatholisch und 20 % geben eine andere Konfession an oder sind konfessionslos. Im Jahre 2015 wurden 37 Ehen geschlossen und 13 Scheidungen vollzogen; 36 Kinder sind geboren und 29 Einwohner verstorben. 256 Personen haben sich neu in Oberdiessbach angemeldet, während 248 weggezogen sind. Im vergangenen Jahr wurden in der Einwohnerkontrolle insgesamt 5890 Mutationen vorgenommen. Im Jahre 1920 verzeichnete die Gemeinde Oberdiessbach übrigens 1597 Einwohner. In den Jahren 1921-22 wurde das heutige Gemeindehaus gebaut. Das Gemeindehaus 1922, am Tag der Einweihung. Das Haus beherbergte im Ostteil des Hochparterres die Gemeindeverwaltung, in der Mitte das Sitzungszimmer und im Westen die Gemeindebibliothek mit Lesezimmer. Das Haus mit seinen architektonischen Einzelheiten und Schmuckelementen, mit seiner Umgebung, Brunnen, südseitigem Garten dienen neben der Zweckmässigkeit auch der Repräsentation und verkörpern das gesunde Selbstbewusstsein einer Landgemeinde. Das Haus war eine Schenkung der Firma G. Neuenschwander Söhne an die Gemeinde. Was bereits beim Primarschulhaus von 1911 zu Innenausstattung und Möblierung festgehalten wurde, trifft auch hier zu: Alles war aufeinander abgestimmt, Zimmer, Gänge, Bemalung, jedes noch so geringe Schmuckelement, alles war geprägt von einem einheitlichen Stilwillen. Im Laufe vermehrter Beanspru- 4 chung der Räume und teilweiser Umfunktionierung konnte nicht mehr alles wahrgenommen und durchgezogen werden. Heute wird das ganze Haus von der Gemeindeverwaltung beansprucht. Das westlich errichtete Gemeindearchiv bot Raum für vieles und war in Grösse und Stil auf das Gemeindehaus abgestimmt. Es wurde im Januar 2011 abgebrochen. Aus dem Buch von Peter Vogel Oberdiessbach. So haben wir’s gesehen – so haben sie’s erlebt (2015, Herausgeber Christoph Oesch). Erhältlich zum Preis von Fr. 48.– bei der Papeterie Trachsel, Thunstrasse 15, Oberdiessbach. Gemeinde Information 1/2016 Zurückschneiden von Hecken, Bäumen und Sträuchern: Helfen Sie mit, die Verkehrssicherheit zu erhöhen! Während des Strassenunterhalts wird immer wieder festgestellt, dass diverse Hecken bzw. Sträucher oder Bäume zu weit in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen. Diese Bäume, Sträucher und Anpflanzungen gefährden die Verkehrsteilnehmer, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Um Verkehrsgefährdungen zu verhindern, schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 sowie die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 unter anderem vor: Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden (vgl. Abbildung). Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höherwachsende Bepflanzungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes haben. Die Strassenanstösser werden deshalb ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 4. April 2016 (5./6. April Häckseldienst) und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit! Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass bei gefährlichen, unübersichtlichen Strassenstellen Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen sind, damit nicht ein Zurückschneiden bzw. ein vorzeitiges Mähen erfolgen muss. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von heruntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Nicht vorschriftsgemäss zurückgeschnittene Bepflanzungen werden durch die Gemeinde auf Kosten des pflichtigen Grundeigentümers zurückgeschnitten. Kommission Tiefbau und Betriebe 4.50 2.50 Trottoir Fahrbahn Abbildung: Zurückschneiden von Hecken Strassenrand 50 5 Gemeinde Information 1/2016 Die wichtigsten Änderungen auf 1. Januar 2016 AHV/IV/EO – Beitragssatz unselbständiger Erwerb Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt von 0.5% auf 0.45% des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil beträgt je 0.225%. Beitragssatz an die AHV/IV/EO beträgt somit für Arbeitnehmende und Arbeitgebende neu 10.25%. AHV/IV/EO – Beiträge Selbständigerwerbende Der Beitragssatz der Selbständigerwerbenden an die AHV/IV/EO beträgt neu 9.65%. Bei einem Jahreseinkommen von unter 9‘400 Franken wird der Mindestbeitrag von 478 Franken erhoben. AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige Der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige beträgt neu 478 Franken (bisher 480 Franken). Der jährliche AHV/IV/EO-Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige entspricht 50-mal dem Mindestbeitrag und beträgt neu 23‘900 Franken (bisher 24‘000 Franken). Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte oder die Ehegattin bei der AHV als Erwerbstätiger oder Erwerbstätige gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag (956 Franken pro Kalenderjahr) entrichtet. ALV – Beitragssatz unselbständiger Erwerb Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird von 126‘000 Franken auf 148‘200 Franken Bruttojahreslohn erhöht. Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2.2% vom massgebenden Lohn wird bis zur Höchstgrenze von 148‘200 Franken erhoben. Für Lohnanteile über 148‘200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 1% des massgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt). Praxisänderung „Durchschnittsprämie neu nach Aufenthaltsort“ Infolge einer Praxisänderung wird die für die ELBerechnung massgebende Durchschnittsprämie für die Krankenpflegeversicherung ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr aufgrund des Wohnsitzes, sondern neu aufgrund des Aufenthaltsortes ermittelt. Damit wird jene Praxis übernommen, welche von den Krankenversicherungen bereits seit längerer Zeit bei der Berechnung der Prämien angewandt wird. 6 Die durchschnittlichen Krankenkassenprämien im Kanton Bern wurden in den 3 Prämienregionen wie folgt festgesetzt: 2016 Region 1 Region 2 Region 3 Erwachsene CHF 5‘904 CHF 5‘280 CHF 4‘968 18-25-Jährige CHF 5‘556 CHF 4‘920 CHF 4‘572 Kinder CHF 1‘356 CHF 1‘200 CHF 1‘116 Weitere Informationen und Auskünfte Informationen und Auskünfte finden Sie im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch. Formulare und Merkblätter erhalten Sie kostenlos bei den AHV-Zweigstellen. AHV-Zweigstelle Oberdiessbach Information über die Trinkwasserqualität 2015 Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrolle wurden im Jahr 2015 durch die WasserversorgungsGenossenschaft Oberdiessbach zahlreiche Wasserproben erhoben und in einem akkreditierten Labor in bakteriologischer und chemischer Hinsicht untersucht. Zusätzlich wurde unser Wasser vier Mal unangemeldet durch das Kantonale Laboratorium überprüft. Die Resultate aller Untersuchungen zeigen, dass das Trinkwasser im Versorgungsgebiet der WVO in jeder Beziehung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Bakteriologische Qualität: einwandfrei Gesamthärte : 27.1 – 29.8 °f (mittelhart-hart) Nitrat : 5 - 13 mg/l (Toleranzwert 40 mg/l) Chlorid : 2 - 6 mg/l (Toleranzwert 200 mg/l) Sulfat : 3 - 4 mg/l (Toleranzwert 200 mg/l) Calcium : 86 - 96 mg/l Magnesium : 13 - 15 mg/l pH : 7.5 – 7.6 Das Trinkwasser im ganzen Versorgungsgebiet der WVO stammt aus Quellen und wird in den Reservoirs mittels Ultraviolett-Anlagen desinfiziert. Weitere Auskünfte betreffend Wasserversorgung erteilt bei Bedarf die WVO. Weitere Qualitätsparameter des Trinkwassers in Oberdiessbach können zudem unter dem Portal des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) eingesehen werden (http://trinkwasser.ch/index.php?id=760). Oberdiessbach, 31.1.2016 Wasserversorgungs-Genossenschaft Oberdiessbach 3672 Oberdiessbach, Geschäftsstelle 031 770 77 77 www.wv-oberdiessbach.ch Gemeinde Information 1/2016 Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 1. Was sind Ergänzungsleistungen? Ergänzungsleistungen (EL) decken den Existenzbedarf von AHV/IV-Leistungsbezüger/innen, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind. EL sind keine Fürsorgeleistungen. 2. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Einen EL-Anspruch hat, wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu erfüllt. Die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, wer: • eine AHV- oder IV-Rente, eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein IV-Taggeld bezieht (gewisse Personen haben auch dann ein Anrecht auf EL, wenn sie eine AHV/IV-Rente nur deshalb nicht beziehen, weil sie die für die Rente erforderliche Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt haben) und • das Schweizerbürgerrecht besitzt oder EU/EFTA-Bürger/in ist oder • sich als Ausländer/in ununterbrochen mindestens 10 Jahre in der Schweiz aufhält (bei Personen aus gewissen Staaten muss lediglich eine Frist von fünf Jahren eingehalten werden, die zuständige Zweigstelle erteilt gerne weitere Auskünfte) oder • sich als Flüchtling oder Staatenloser ununterbrochen während mindestens 5 Jahren in der Schweiz aufhält Die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, wer weniger Einnahmen als Ausgaben hat. Dabei bestimmt das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen, welche Einnahmen anzurechnen sind und welche Ausgaben akzeptiert werden. 3. Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet? Um die Höhe des EL-Anspruchs zu bestimmen, werden die anerkannten Ausgaben wie z. B. der Lebensbedarf und die Wohnungsmiete (bei Heimbewohner/innen die Heimkosten), Krankenkassenprämien usw. dem anrechenbaren Einkommen gegenübergestellt. Zum anrechenbaren Einkommen gehören nicht nur alle Renteneinkünfte (inkl. AHV/IV-Renten) und anderen Einkommen, sondern auch das Vermögen nach Abzug der Schulden und der Vermögensertrag. 4. Welche Krankheits- und Behinderungskosten können vergütet werden? Die EL vergütet unter gewissen Voraussetzungen Kosten für Zahnarzt, Diät, medizinisch notwendige Transporte, Hilfsmittel, Selbstbehalte und Franchisen sowie Pflegekosten, falls die Pflege zu Hause oder in Tagesstrukturen vorgenommen wird. Krankheits- und Behinderungskosten müssen einzeln ausgewiesen und unter Vorlage der Originalrechnungen innert 15 Monaten seit Rechnungsstellung bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. 5. Keine Leistung ohne Anmeldung! Der EL-Anspruch muss mit amtlichem Annmeldeformular, zusammen mit allen Belegen und Beweismitteln, bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort geltend gemacht werden. Wer EL beansprucht, hat alle nötigen Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse wahrheitsgetreu zu erteilen sowie alle verlangten Beweismittel und Belege vorzulegen. Wer durch unwahre oder unvollständige Angaben für sich oder für andere widerrechtlich eine EL erwirkt oder zu erwirken versucht, macht sich strafbar. Ausserdem müssen zu Unrecht bezogene EL zurückerstattet werden. 6. Änderungen sofort melden! Ergänzungsleistungsbezüger/innen oder deren Vertreter/innen haben der AHV-Zweigstelle ihres Wohnorts jede Änderung der persönlichen (z.B. Änderung des Zivilstandes oder der Wohnsituation) und wirtschaftlichen (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Erbschaftsanfall) Verhältnisse sofort und unaufgefordert zu melden. Diese Meldepflicht erstreckt sich auch auf Veränderungen, die bei Familienmitgliedern eintreten, die bei der EL-Festsetzung berücksichtigt wurden. Eine Meldepflichtverletzung hat die Rückerstattungspflicht der zu Unrecht bezogenen Ergänzungsleistungen zur Folge! 7. Informationen www.akbern.ch oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Auskünfte erteilen und amtliche Formulare sowie Merkblätter abgeben. Ausgleichskasse des Kantons Bern AHV-Zweigstelle Oberdiessbach 7 Gemeinde Information 1/2016 Flexibles AHV-Rentenalter ermöglicht vorzeitige Pensionierung Ordentliches Rentenalter Männer treten mit 65 Jahren ins AHV-Rentenalter ein. 2016 werden somit die Männer des Jahrgangs 1951 rentenberechtigt. Das ordentliche Rentenalter beginnt für Frauen mit 64 Jahren. 2016 werden folglich die Frauen des Jahrgangs 1952 rentenberechtigt. Vorbezug und Aufschub der Altersrente Dank der Flexibilisierung des Rentenalters können Männer und Frauen den Bezug der Altersrente • um ein oder zwei Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder • um mindestens ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben. Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die gesamte Dauer des Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer den Beginn des Rentenbezugs aufschiebt, erhält demgegenüber für die gesamte Dauer eine erhöhte Rente. Kürzung bzw. Zuschlag werden zusammen mit der Rente periodisch der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Jeder Ehepartner hat, unabhängig vom anderen, die Möglichkeit, seine Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben (z.B. bezieht die Ehefrau ihre Rente vor, der Ehemann schiebt sie auf). Rentenvorbezug Der Rentenvorbezug muss mit amtlichem Anmeldeformular zum Voraus geltend gemacht werden. Dies zweckmässigerweise spätestens drei Monate vor dem Geburtstag, ab dem die vorbezogene Rente ausgerichtet werden soll. Andernfalls ist der Rentenvorbezug bzw. Rentenbezug erst ab dem nächstfolgenden Geburtstag möglich. Rückwirkend kann kein Vorbezug geltend gemacht werden. Wer die Rente vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV/IV/EO-Beitragspflicht. Während des Vorbezugs bezahlte Beiträge werden für die Rentenfestsetzung 8 nicht mehr berücksichtigt. Der für erwerbstätige AHV-Rentner/innen anwendbare Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind, gilt nicht während des Rentenvorbezugs. Weil der Rentenvorbezug auch für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen möglich sein soll, können unter bestimmten Voraussetzungen während des Vorbezugs auch Ergänzungsleistungen gewährt werden. Wichtig: Während der Dauer des Rentenvorbezuges werden keine Kinderrenten ausgerichtet. Wird eine vorbezogene Altersrente durch Hinterlassenenrenten abgelöst, werden diese wie die vorbezogene Altersrente gekürzt. Rentenaufschub Wer kurz vor dem Rentenalter steht, kann mit amtlichem Formular den Rentenbezug um mindestens ein, höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich der Rentenanspruch um den Aufschubszuschlag. Die Rente kann während des Aufschubs – wiederum mit amtlichem Formular - jederzeit abgerufen werden; man muss sich somit nicht im Voraus auf eine bestimmte Aufschubsdauer festlegen. Der Aufschubszuschlag, ein fixer Frankenbetrag in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Rente, entspricht dem versicherungstechnischen Gegenwert der während des Aufschubs nicht bezogenen Rente: Je länger der Aufschub, desto höher der Zuschlag. Auskünfte www.akbern.ch oder www.ahv-iv.ch (Rubrik Merkblätter) oder bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und Merkblätter abgeben, aus denen unter anderem auch die Zuschlagsätze bei Rentenaufschub bzw. die Kürzungssätze bei Rentenvorbezug ersichtlich sind. Ausgleichskasse des Kantons Bern AHV-Zweigstelle Oberdiessbach Gemeinde Information 1/2016 „Der Gleitigscht Diessbacher 2016“ Vorschau Samstag, 30. April 2016, ab 12.45 Uhr beim Oberstufenschulhaus Kinder der Jahrgänge 2001 bis 2010 (und jünger) reservieren sich heute schon das Datum für den traditionellen Laufanlass, der über die Sprintstrecken 50 – 80m sowie beim 1000m-Lauf die schnellsten Mädchen und Knaben pro Jahrgang kürt. Bei gutem Wetter findet auch der beliebte „Hürden-Cup“ über Bananenkisten und kleine Trainingshürden statt. Da bist du dabei – aber sicher! Der Turnverein Oberdiessbach und seine LeichtathletikNachwuchsgruppe freuen sich auf eine grosse Teilnehmerschar! Weitere Informationen via Plakataushang anfangs April oder unter 031 771 30 84 Impressum Herausgeber und Redaktion Gemeinderat Oberdiessbach Kontakt Telefon 031 770 27 27 Fax 031 770 27 20 [email protected] Gestaltung/Layout Gemeindeschreiberei Druck Druckerei Gerber Oberdiessbach Auflage 1700 Expl. Redaktionsschluss nächste Ausgabe 29. April 2016 Frühere Ausgaben www.oberdiessbach.ch 9 Gemeinde Information 1/2016 Zuletzt erteilte Baubewilligungen Name Vorhaben Adresse Andreas Wegmüller Umnutzung Coiffeursalon in Wohnraum, Sanierung Wintergarten Sportplatzweg 5 Christoph Graf Aufstellen Wärmepumpe Kirch 3 Anton Bürki Umbeschriftung Reklametafeln Weststrasse 4 Christian Lädrach Umbau Erdgeschoss und Obergeschoss; Einbau 4-Zimmer-Wohnung in Dachgeschoss Hasli 105 Stephan Hänsenberger Umnutzung Büroräume zu Wohnraum, Einbau Küche und Bad Haubenstrasse 50 Therese und Jürgen Hochuli Sanierung Ostfassade Kirch 13 Marianne und Alfred Hugentobler Aufhebung Schutzraum Haubenstrasse 41 Hansjürg und Walter Lüthi Umbeschriftung Reklametafeln Bahnhofstrasse 9a Rolf Haueter Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 8 Wohneinheiten Haubenstrasse 2d + 2e Jürg Hostettler Umbau Büroräume in 2-Zimmer-Wohnung Hubelacker 4 Nadja und Uwe Görne Um- und Ausbau Wohnhaus Lindenstrasse 237 Gemeindeverwaltung: Bekanntgabe von Adressen und Geburtsdaten Vereine und politische Parteien verlangen gelegentlich Listenauskünfte in Form von Adressen für eine bestimmte Personen- oder Altersgruppe. Sie verwenden diese Daten für Einladungen oder um über ihre Aktivitäten zu informieren. Die Gemeindeschreiberei prüft jeweils, ob die Adressen bekanntgegeben werden dürfen. Für kommerzielle Zwecke werden keine Daten herausgegeben. Listen- und Einzelauskünfte erfolgen gestützt auf das Datenschutzreglement der Gemeinde Oberdiessbach vom 8. März 2010. Das Reglement kann unter www.oberdiessbach.ch aufgerufen oder am Schalter der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Jede Person kann von der Gemeinde eine Adressoder Auskunftssperre verlangen. Bei einer Adresssperre werden die Daten nicht bekanntgegeben. Die Adresssperre kann bei der Gemeinde jederzeit ohne Nachweis eines schützenswerten Interesses verlangt werden. Für eine Auskunftssperre hingegen muss ein schützenswertes Interesse nachgewiesen werden. Auskunftssperren gelten bei Einzelauskünften. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeschreiberei. 10 EMMENTAL−OBERAARGAU Steuererklärung Sie sind im AHV-Alter und wünschen Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Termine nach Vereinbarung. Beratungsstelle Konolfingen Chisenmattweg 32 3510 Konolfingen Tel. 031 790 00 10 Beratungsstelle Langnau Burgdorfstrasse 25 3550 Langnau Tel. 034 402 38 13 www.pro-senectute.region-eo.ch Gemeinde Information 1/2016 Gelungener Umbau; Wohnen mit Dienstleistungen Strom aus dem Altersheim tfj. Mit der Umwandlung vom Gemeindeverband zu einer nicht gewinnorientierten Aktiengesellschaft begann für das Altersheim Oberdiessbach ein neues Kapitel. Mit der schrittweisen Sanierung wird das bald 30-jährige Heim auf aktuelle betriebliche und ästhetische Bedürfnisse ausgerichtet. Die Vision eines Wohnens mit Dienstleistungen ("betreutes Wohnen") rückt immer näher. Die Weichen richtig gestellt Seit das Altersheim Oberdiessbach eine nicht gewinnorientierte AG ist, läuft vieles einfacher. "Beim früheren Gemeindeverband war jeweils die Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden nötig", bestätigt Heimleiter Werner Stucki. Seit der Umwandlung zur AG stehen dem Heim und seiner Leitung griffigere Instrumente zur Verfügung. "Wir wollen diese nutzen", sagt Verwaltungsratspräsident Stefan Beer, Wichtrach. Der Verwaltungsrat hat nach der internen Umstrukturierung die Weichen Richtung Zukunft gestellt. Während der letzten Monate wurden das Dach saniert, sämtliche Fenster und Storen ersetzt sowie die Fassaden renoviert. Im Blick auf einen möglichst nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen erfolgten der Anschluss ans Heizwerk Oberdiessbach und der Einbau einer Fotovoltaik-Anlage. Diese produziert seit Anfang August umweltfreundliche Energie. Die Gesamtausgaben betragen rund eine Million Franken. Optimistisch in die Zukunft: Verwaltungsrat des Altersheims Oberdiessbach mit (v.l.) Thomas Feuz (Vizepräsident), Sabine Anthon, Hanspeter Schmutz, Stefan Beer (Präsident), Daniela Roth, Therese Tschumi, Heinz Marmet. Wohnen mit Dienstleistungen Mittelfristiges Ziel des Verwaltungsrats ist die Realisierung eines Angebots Wohnen mit Dienstleistungen. Erste Projektideen für einen nordseitigen Anbau mit 15 bis 20 Wohnungen sind vorhanden, wie auch bereits einige Anfragen aus der Bevölkerung. "Mit der Realisierung dieses Angebots würde der Standort Oberdiessbach mit seinen alters- und pflegegerechten Einrichtungen nachhaltig gestärkt", ist VR-Präsident Stefan Beer überzeugt. Freuen sich über den Umbau: Heimleiter Werner Stucki, VR-Präsident Stefan Beer. 11 Gemeinde Information 1/2016 Kastanienpark in Oberdiessbach: Stiftungsrat im Amt bestätigt, Betrieb läuft überaus erfreulich pd. Alle Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungsrats des Kastanienpark in Oberdiessbach stellen sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Das Gremium blickt auf ein überaus erfolgreiches 2015 zurück: Ein Jahr nach dem Wiedereinzug in das für 23 Millionen Franken komplett umgebaute Pflegeheim mit integriertem Ärztezentrum fällt die Betriebsbilanz äusserst positiv aus; auch bezüglich Auslastung. Seit gut einem Jahr erstrahlt der Kastanienpark in Oberdiessbach in neuem Glanz: Für 23 Millionen Franken wurde 2013/14 das ehemalige Pflege- und Betreuungszentrum (PBZ), welches 2012 in eine Stiftung umfunktioniert wurde und seither Kastanienpark heisst, in ein zeitgemässes und modernes Pflegeheim mit integriertem Ärztezentrum umfunktioniert. Der Kastanienpark, welcher aktuell 140 Mitarbeitende beschäftigt, ist auf Kurs. Direktor Ulrich Moser: «Wir haben eine überaus erfreuliche Auslastung. Die Bewohnerzahl nimmt kontinuierlich zu, von den 76 Einer- und den acht Doppelzimmern sind wir derzeit zu 95 Prozent ausgebucht», so Moser. Zudem sei auch das neue, grosse Restaurant, welches auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich ist, gut frequentiert. «Der Tagestreff ist ebenfalls sehr gut angelaufen. Das Interesse älterer Menschen, punktuell auf unseren nach aktivierungstherapeutischen Methoden aufgebauten Tagestreff zu setzen, ist gross», so Ulrich Moser. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern stösst ein Jahr nach dem Wiedereinzug das neue Haus auf durchwegs positives Echo. Neben dem breiten Dienstleistungsangebot und der professionellen Betreuung werden insbesondere die Architektur, das Farbenkonzept, die weiten Korridore sowie die grosszügigen Aufenthaltsräume lobend erwähnt. Und auch der Erlebnisgarten oder die Terrasse werden von Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen rege benutzt und allseits geschätzt. Stiftungsrat unverändert Der Stiftungsrat des Kastanienpark in Oberdiessbach ist über die Entwicklung erfreut und zeigt sich in seiner Strategie bestätigt. Präsident Peter Engimann: «Wir wussten, dass der Kastanienpark eine grosse Zukunft hat und freuen uns, dass unser visionäres Projekt erfolgreich umgesetzt worden ist und nun auf grossen Anklang stösst. Wir können heute ganz anders operieren als zuvor und sind in allen Belangen auf dem neuesten Stand. Der Betrieb läuft vorbildlich und geregelt, die Abläufe sind effizient und professionell, die Angebotspalette breit und von grossem Interesse.» Im Rahmen der ordentlichen Traktanden stellten sich alle Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungsrats für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung. Neben Präsident Peter Engimann sind dies Vizepräsident Bruno Guggisberg, Kathrin Abt, Cornelia Steinmann sowie Willy Baumann. Bei den Wahlen vom 7. Dezember 2015 wurden sie in ihrem Amt bestätigt. 12 Gemeinde Information 1/2016 Aus den Schulen Jeder Rappen zählt 2015 Die Klasse 5./6. A der Primarschule Oberdiessbach war mit dabei! Am 7. Dezember 2015 haben wir mit der ganzen Klasse Güetzi gebacken und verziert. Uns hat es sehr viel Spass gemacht. Danach haben wir das Gebäck in unserem Umfeld verkauft. Am 14. Dezember sind wir nach Bern auf den Bundesplatz gefahren und haben uns am Spendenschlitz der Glasbox gemeldet. Gesamthaft haben wir Fr. 530.- gesammelt und gespendet. Wir sind im Fernsehen und im Radio gekommen. Ein Klassenkamerad hat unsere Klasse vertreten und mit dem Moderator gesprochen. Für die 5./6. A: Lani Agostini und Lara Beck 13 Gemeinde Information 1/2016 Fotowettbewerb „Rütlischwur“ Gesucht die kreativste Klasse der Schweiz Erster Preis für die 7. Klasse Real der Sekundarstufe 1 in Oberdiessbach. Wie würde der Rütlischwur in der modernen Schweiz aussehen? Das war die Wettbewerbsfrage, die wir innerhalb von zehn Tagen lösen mussten. Die Ausschreibung ging an dreitausend Schulen. Der 1. Preis: Eine zweitägige Exkursion in die Innerschweiz zu den wichtigsten Standorten der Schweizergeschichte. Für unsere Klasse mit 20 Schülerinnen und Schülern aus 7 Nationen und 4 Kontinenten eine unglaubliche Chance, die es nun zu packen galt. Wir recherchierten im Internet alle Themen um den Rütlischwur. Wir sahen den alten Film von Wilhelm Tell. Auf allen Bildern eindrückliche Männergestalten, wohin man schaute, aber wo waren die Frauen? Im Theaterstück von Friedrich Schiller treten drei Frauen 14 aus drei unterschiedlichen Ständen hervor, die mit eindringlichsten Worten den zögernden Männern den Weg weisen, den sie zu gehen haben. Wir entschieden uns deshalb, den Rütlischwur wie eine Blüte darzustellen, das weibliche Prinzip, der Stempel zentral in der Mitte und das männliche Prinzip aussen herum. Das weibliche Prinzip also aufnehmend und führend, das männliche Prinzip ausführend und schützend. Diese „Blütendarstellung“ war leider fotografisch nicht realisierbar. Deshalb entschieden wir uns für eine aufsteigende Spirale bei unserem Findling in Oberdiessbach. Eine Schülerin in Weiss mit der Gemeinde Information 1/2016 Flamme und dem Lilienstrauss ist Ausdruck für Reinheit und Treue. Dazu kommen eine Schülerin in den Bluejeans und zwei andere in der Tracht. Sie stehen für die unterschiedlichen Wirkungsweisen der Frau. Dann folgen die andern Schülerinnen und anschliessend die Burschen, auch in unterschiedlicher Kleidung. Sie stehen auf einer Rampe, die ein Vater eines ehemaligen Schülers mit drei unserer Burschen zusammengezimmert hat. Wir brauchten als Ausdruck männlicher Wehrhaftigkeit unbedingt ein Schwert. Auf Anfrage bei den Tellspielen in Interlaken, erhielten wir das Originalschwert, das für den Rütlischwur bei den Tellspielen jeweils gebraucht wird. Für uns eine unglaubliche Symbolik. Dazu gehörte auch eine grosse Fahne mit dem Schweizerkreuz als weltweit einziges Land mit dem gleichschenkligen Kreuz im Quadrat, Ausdruck von Wahrheit, Harmonie und Ausgleich. Unter diesem Zeichen ist es möglich, dass vier unterschiedliche Sprachgruppen Europas friedlich miteinander leben. Unsere Recherchen im Fach Geschichte führten uns weiter bis zum Auszug der Helvetier 58 v. Chr., beschrieben bei Gotthelf in der Erzählung „Der Druide“. Eindringlich warnte die Schutzgöttin Hertha über den alten Druidenpriester die Helvetier vor dem Auszug. Doch Divico, der alte Heerführer, schien es besser zu wissen und führte das ganze Volk dem Untergange zu. Von dort kamen wir dann zur hehren Frauengestalt der Helvetia (1672, Theaterstück von Johann Caspar Weissenbach), auf alten Briefmarken und auf unseren Münzen dargestellt und als Landesbezeichnung in allen vier Landessprachen gebraucht. Helvetia, eine ausserordentliche Frauenfigur mit männlichen und weiblichen Tugenden (mit Lanze und Schild), die die in Glaubensstreitereien zerstrittenen Kantone im 19. Jahrhundert als Identifikationsfigur wieder zu vereinen schien. So kam es am 12. September 1848 zur Gründung des Bundesstaates der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der heutigen Bundesverfassung. Sie beginnt mit den Worten: „Im Namen Gottes des Allmächtigen… und in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung…“. Die Schweiz steht mit diesem Gründungsdatum im Sternzeichen der Jungfrau. Aus diesem Grunde wählten wir auf unserer Fotografie als Hintergrund die Jungfrau mit dem zweimal im Jahr erscheinenden gleichschenkligen Schattenkreuz. Rolf Haussener, Realschullehrer der 9. Klasse war bereit, uns profimässig zu fotografieren und die im Frühling von uns aufgenommene Jungfrau als Hintergrund in unser Bild einzufügen. Wegen der zentralen Stellung der Frau sprachen wir beim Fotografieren auf dem Findling den Rütlischwur laut mit den Worten: – Wir wollen sein ein einzig Volk von Schwestern und von Brüdern In keiner Not uns trennen und Gefahr. – Wir wollen frei sein wie die Väter und die Mütter waren, Eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. – Wir wollen trauen auf den höchsten Gott Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen. Wir bauten mit unserem Bild auf den Grundwerten unserer Urahnen das Neue. So können wir wie im Theaterstück „Wilhelm Tell“ von Friedrich Schiller sagen: „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit. Und neues Leben blüht aus den Ruinen.“ Nie haben wir uns in so kurzer Zeit so viele Zusammenhänge der Schweizer Geschichte erarbeitet. Der erste Preis hat uns riesig gefreut, wofür wir herzlich danken. 7. Klasse der Realschule der Sekundarstufe 1, Oberdiessbach, Friedrich Röthlisberger, Klassenlehrer Veranstalter: Das grösste Klassenzimmer der Schweiz Mit Unterstützung der Neuen Regionalpolitik des Kantons Schwyz und des Bundes 15 Gemeinde Information 1/2016 Tagesschule Oberdiessbach Die aktuellen Betreuungszeiten Montag: 12.00 Uhr bis 17.15 Uhr Dienstag: 12.00 Uhr bis 13.15 Uhr 15.15 Uhr bis 17.15 Uhr Donnerstag: 12.00 Uhr bis 17.15 Uhr Haben Sie einen Betreuungsengpass? Suchen Sie einen Mittagstischplatz? Dann sind Sie in der Tagesschule Oberdiessbach an der richtigen Adresse! Sie finden verschiedene Angebote zur Betreuung Ihres Kindes! Kontakt Für Fragen und Informationen zur Tagesschule gibt Ihnen die Tagesschulleiterin, Sandra Buchs, gerne Auskunft: per E-Mail: [email protected] per Telefon: 079 197 66 76 (bedient während den Tagesschulzeiten) Sie können einen Schnuppertermin vereinbaren und Ihr Kind noch nachträglich anmelden. Es freut uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Erwachsenenbildung in der Region Regionales Kursangebot März bis Mai 2016 Gemeinde / Organisator Kursthema Datum / Zeit / Ort Information / Anmeldung Frauenverein Oberdiessbach Elternseminar – Berufswahl kompetent begleitet! Eltern lernen, wie sie den Berufswahlprozess ihres Kindes optimal unterstützen können. Dienstag, 22. März 2016 20.00 – ca. 21.30 Uhr Kirchgemeindehaus Oberdiessbach Cornelia Reusser Tel. 031 771 14 81 [email protected] Frauenverein Oberdiessbach Flohmärit! Lust alten Krimskrams loszuwerden? Hier haben Sie die Gelegenheit! Für Erwachsene und Kinder! Samstag, 30. April 2016 14.00 – 17.00 Uhr Kirchgemeindehaus Oberdiessbach Daniela Soder Tel. 031 511 21 91 daniela.soder@ gmx.ch Frauenverein Oberdiessbach Einfach beginnen...Kunstkurs In einem begleiteten Prozess gestalten Sie ihr individuelles Bild unter der Leitung von Ursula Zurbrügg, Künstlerin, dipl. Kunsttherapeutin ITP Samstag, 28. Mai 2016 9.30 – 17.00 Uhr Primarschule/Werkraum Oberdiessbach Cornelia Reusser Tel. 031 771 14 81 [email protected] Brenzikofen Yoga-Kurs Fortlaufender Kurs, jeweils Dienstag, 18.00 – 19.15 Uhr M. Langenegger, Tel. 031 771 15 62 [i] Siehe auch www.oberdiessbach.ch -> Freizeit/Kultur -> Kurse/Erwachsenenbildung/Vorträge. 16 Gemeinde Information 1/2016 Oberdiessbach vor 100 Jahren Der «Rebstock», Schulhausstrasse 6, erbaut um 1800, Speisewirtschaft seit 1847 und bis 2005. Letzte grössere Umgestaltungen 1966, 2005. Ein Haus mit Geschichte. Aber von welchem Haus, zumal einem Wirtshaus, liesse sich das nicht sagen! Als Jakob Vogt, Bäcker im Haus Kirchgasse 9, wegen eines Leistenbruchs den Beruf aufgeben musste, kaufte er 1877 den «Rebstock». Er war, wie es heisst, ein «gwirbiger» Wirt. In seiner Gaststube wurde das erste offene Bier in Diessbach ausgeschenkt, 1885 baute er eine Kegelbahn. Jakob und Anna Vogt-Lüthi hatten acht Kinder, darunter Felix, Wilhelm, Friedrich, die Gründer der Firma Vogt, und Hermann, Lehrer. 1891 wurde der «Rebstock» wieder verkauft, an Johann Bühlmann vom «Hirschen» in Oberdiessbach. In den folgenden zwanzig Jahren wechselte der «Rebstock» zehnmal den Besitzer. Aufnahme um 1912, mit Familie Klopfstein. Die Beschriftung und weitere Malereien, so an den Fensterläden, sind von Vater Emil Klopfstein. Im Türrahmen Sohn Wilhelm, «Böbu», nachmaliger Wirt (bis 1961). Seine Tochter, Ruth Glauser-Klopfstein, hat in ihren Erinnerungen «Lebensstürme», 2007, viel Bemerkenswertes über dieses Haus und die Familie niedergelegt. Aus dem Buch von Peter Vogel Oberdiessbach. So haben wir’s gesehen – so haben sie’s erlebt (2015, Herausgeber Christoph Oesch). Erhältlich zum Preis von Fr. 48.– bei der Papeterie Trachsel, Thunstrasse 15, Oberdiessbach. 17 Gemeinde Information 1/2016 SPITEX Region Konolfingen - Besser zu Hause! ….professionell bei Ihnen zu Hause - Umfassende Pflege ….auch in schwierigen Zeiten für Sie da - Psychiatrische Pflege ….alle Arten von Wunden - Wundversorgung, Beratung durch unsere Wundexpertin ….mehr als Reinigung - Hauswirtschaft und Betreuung ….was wir sonst noch für Sie tun - Vermittlung von Mahlzeitendienst, Fahrdienst n. Reg. 18 Gemeinde Information 1/2016 Oberdiessbach, Winter 2010/11 19 Gemeinde Information 1/2016 20
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