Gemeindeabstimmung vom 3. April 2016 Botschaft des Stadtrates an die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Biel betreffend Budget 2016 – Steueranlage 1.63 Swiss Innovation Park Biel/Bienne: Landabgabe im Baurecht und Gewährung einer Bürgschaft Budget 2016 – Steueranlage 1.63 1. Das Wichtigste in Kürze Die dem Volk an der Abstimmung vom 15. November 2015 vorgelegten Budgetvarianten 2016 wurden beide abgelehnt. Die Variante I (Defizit und Steueranlage von 1.63) mit 59,47% Nein und die Variante II (kein Defizit und Steueranlage von 1.68) mit 73,10% Nein; dies bei einer Stimmbeteiligung von 29,90%. Ablehnung Budget 2016 Die Analyse der Beweggründe für die Ablehnung der Budgetvarianten ist schwierig, bildeten doch gemäss Massnahmenpaket zur Nachhaltigen Haushaltsanierung (NHS) eine Erhöhung der Steueranlage sowie verschiedene Aufgaben- beziehungsweise Leistungsverzichte die Kernelemente der Budgetvarianten. Die Analyse lässt somit diverse, sich auch inhaltlich widersprechende Interpretationen zu. Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Budgets wurde dieser komplexen und sensiblen Ausgangslage Rechnung getragen, die beschriebene Situation geprüft und ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien durchgeführt. Das vorliegende Budget 2016 trägt somit einem Grossteil der von den interessierten Kreisen vorgebrachten Anliegen Rechnung. Die Finanzlage der Stadt Biel hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert und die Stadt steuert in den nächsten Jahren auf ein markantes strukturelles Defizit zu. Der Stadtrat hat umfassende Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der städtischen Finanzen beschlossen. Ausserdem hat er dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, ein ausgeglichenes Budget 2016 mit einer Erhöhung der Steueranlage um 1/10, das heisst einer Anlage von 1.63, auszuarbeiten. 2 Auftrag des Stadtrates Das neue Budget 2016 enthält den Vorschlag einer Erhöhung der Steueranlage um 1/10 auf 1.63 und neben einem Paket an Entlastungsmassnahmen (Aufwandminderungen und Ertragssteigerungen) die Aufnahme von Beiträgen an Institutionen beziehungsweise Aktivitäten in der Höhe von CHF 741 000.–. Insgesamt enthält das vorgelegte Budget 2016 gegenüber dem Budget 2015 Verbesserungen von rund CHF 15 Mio. Budget 2016 Schliesslich werden im Budget 2016 die mit dem Fehlen eines genehmigten Budgets einhergehenden Minderausgaben bis April 2016 miteinberechnet. Insbesondere die Aufwendungen beim Personalaufwand, Sachaufwand und bei den Investitionsausgaben (inklusive Abschreibungen, Passivzinsen) sind vom sogenannten Notbudget betroffen. Dies führt auch dazu, dass das Budget 2016 trotz Wiederaufnahme der politisch geforderten Beitragsentrichtungen ausgeglichen abschliesst. Trotz Umsetzung der Entlastungsmassnahmen sollen weiterhin ausreichend Investitionen getätigt werden, um eine positive Stadtentwicklung zu unterstützen. Biel muss als attraktiver Wohn- und Betriebsstandort weiterhin gefördert werden. Das Budget 2016 sieht deshalb eine temporäre Verdoppelung insbesondere zugunsten der Schaffung von dringend notwendigem Schulraum vor. Investitionen 3 2. Worüber wird abgestimmt? Genehmigung des Budgets 2016 Dem Volk wird folgendes Budget zur Abstimmung vorgelegt: • Steueranlage um einen Zehntel auf 1.63 erhöht • Ausgeglichenes Ergebnis (minimales Defizit von CHF 0,025 Mio.) • Kompensation konjunkturelles Defizit über Spezialfinanzierung Genehmigung der Abschreibungsdauer für das bestehende Verwaltungsvermögen Festlegen der für das bestehende Verwaltungsvermögen ab dem 1. Januar 2016 geltenden Abschreibungsdauer auf zwölf Jahre. 3. Die Vorlage im Detail 3.1 Auftrag Die schwierige Finanzlage der Stadt Biel ist bekanntlich auf strukturell bedingte Ursachen zurückzuführen. Die eingehenden und ausgehenden Beiträge von beziehungsweise an Gemeinwesen nehmen ein immer grösseres Ausmass an – insbesondere im Sozialbereich – und können aufgrund des Lastenausgleichsverfahrens weder vom Kanton noch von einer Gemeinde allein gesteuert werden. Entsprechend wachsen aufgrund der Berechnungsmechanismen mit der Bevölkerung auch diese Ausgaben. Schliesslich ist festzustellen, dass das Niveau des ordentlichen Steuerertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen in der Stadt Biel tief liegt und sich die Steuererträge bei den juristischen Personen regelmässig verändern und keine stabile Grösse darstellen. 4 Finanzlage Durchgeführte Analysen haben zum Schluss geführt, dass der städtische Finanzhaushalt auf ein wesentliches, strukturell bedingtes Defizit zusteuert. Entsprechende Korrekturmassnahmen mussten somit erarbeitet und an die Hand genommen werden. Der Stadtrat hat im Mai 2015 im Rahmen von ausführlichen Debatten und aufgrund umfassender Analysen ein umfangreiches Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung (sogenanntes NHS-Paket) in Auftrag gegeben. Das Paket enthält Massnahmen im Aufgaben- und Leistungsabbau, zur Effizienzsteigerung und zur Einnahmensteigerung. Parallel wurde auch eine Erhöhung der Steueranlage von heute 1.53 auf 1.63 für den Budgetentwurf vorgegeben (der Gemeinderat hatte eine Erhöhung auf 1.73 beantragt). Mit der Umsetzung der Massnahmen tragen die Verwaltung, die Leistungsempfängerinnen und -empfänger, die Institutionen wie auch die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam dazu bei, den Finanzhaushalt der Stadt Biel in den nächsten Jahren wieder ins Lot zu bringen. Auftrag Die durchgeführten Analysen des Abstimmungsergebnisses zum Budget 2016 und auch die mit den Vertretungen der Parteien und Fraktionen geführten Gespräche haben zum Schluss geführt, dass das Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung in seiner Gesamtheit nicht abgelehnt wird. In diesem Sinne wird das Massnahmenpaket weiterhin dem Vollzug zugeführt. Im Jahr 2016 sollten 46 Massnahmen umgesetzt werden. Hiermit verbunden waren für das Jahr 2016 finanzielle Entlastungen in der Höhe von CHF 9,48 Mio. vorgesehen. Im Abstimmungskampf bildeten insbesondere die im NHSMassnahmenpaket vorgesehenen Streichungen beziehungsweise Reduktionen von Beiträgen Anlass zur Ablehnung des Budgets. Die Analyse der Abstimmungskampagnen, des Abstimmungsverhaltens der Bevölkerung wie auch die Ergebnisse der mit den Parteien und Fraktionen durchgeführten Gespräche haben den Gemeinderat zum Schluss geführt, dass 5 die nachfolgenden Beiträge wieder in das Budget 2016 aufgenommen werden sollen. Dem Stadtrat ist es ein dringendes Anliegen, dem Stimmvolk ein Budget 2016 vorlegen zu können, welches eine Mehrheit finden wird. Beiträge Schwanenkolonie Ludothek Pro Senectute Dargebotene Hand Cartons du Cœur Gassenküche Schulische Aktivitäten Integrationsprojekte Berufliche Integration Klassengrösse Total Budget 2016 81 000 40 000 70 000 10 000 10 000 40 000 40 000 50 000 300 000 100 000 741 000 Der Stadtrat schlägt die Wiederaufnahme dieser Beiträge in das Budget 2016 vor, da die Stadt Biel raschmöglichst über ein genehmigtes Budget verfügen sollte. Aufgrund der durchgeführten Analysen und Gespräche ist davon auszugehen, dass die Aufnahme dieser Beiträge zu einem mehrheitsfähigen Budgetvorschlag führt. Trotz diesen Korrekturen bringt die Umsetzung der Massnahmen aus dem NHS-Paket eine Entlastung (Aufwand und Ertrag) des Budgets von nahezu CHF 9 Mio. Dazu kommen rund CHF 6 Mio. aus der Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel auf neu 1.63. Das vorgelegte Budget 2016 ist neben der Umsetzung der erwähnten NHS-Massnahmen das Ergebnis einer restriktiven Budgetierung. Zahlreiche Anträge für Stellenschaffungen wurden abgelehnt und auch budgetierter Sachaufwand wurde wieder 6 rückgängig gemacht. Damit wurde der bereits in der Vergangenheit auferlegte Spardruck an die Stadtverwaltung aufrechterhalten. 3.2 Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Budgets Es muss festgestellt werden, dass die aktuelle Entwicklung der Konjunktur und damit der zu erwartenden tatsächlichen Steuereinnahmen nicht mit den ursprünglich geplanten Erträgen übereinstimmt. Da die grossen Bieler Firmen stark exportorientiert sind, besteht aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung verbunden mit der Frankenstärke die Gefahr einer signifikanten Reduktion der Steuererträge. In Biel bildet der Anteil der Firmen am gesamten Steuerertrag einen Anteil von 28%, was im innerkantonalen Vergleich als eher hoch einzustufen ist. Dadurch sind die Steuereinnahmen vermutlich in keiner anderen Berner Stadt so konjunktursensitiv wie in Biel. Konjunktur Eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Stadt – die Steuererträge der juristischen Personen – wird empfindlich auf die Konjunkturlage reagieren und sinken, was sich bereits auf das Budget 2016 auswirken wird; eine sogenannte konjunkturelle (Ertrags-)Lücke entsteht. Entsprechende Berechnungen gehen davon aus, dass diese konjunkturell bedingte Lücke einen Betrag von CHF 9,85 Mio. erreicht. Die Stadt Biel verfügt über eine Spezialfinanzierung, in welche die aus Rechtsgeschäften über Liegenschaften im Finanzvermögen erzielten Buchgewinne eingespeist werden. Die Mittel der Spezialfinanzierung können als eigentliche Wertschwankungsreserve betrachtet werden. In diesem Sinne soll eine nahezu vollständige Kompensation der in den Steuererträgen entstehenden, konjunkturellen Lücke über eine Entnahme von CHF 9 Mio. aus dieser Spezialfinanzierung budgetiert werden. 7 Der Ertrag aus den Steuern natürlicher Personen ist im Schnitt der letzten Jahre nahezu gleichbleibend. Demgegenüber sind jedoch die Bevölkerungszahl wie auch die Transferzahlungen überproportional gestiegen. Zur Beurteilung der Entwicklung des städtischen Finanzhaushalts kommt der Bevölkerungsentwicklung eine zentrale Rolle zu. Die meisten Infrastrukturen (zum Beispiel Schulen, Sozialdienste) sowie der kantonale Finanz- und Lastenausgleich sind sowohl von der Bevölkerungszahl, als auch von deren soziodemografischer Zusammensetzung abhängig. Konkret muss festgestellt werden, dass die Bevölkerungszahl stetig steigt, dabei jedoch keine Steuermehrerträge generiert werden, welche die mit dem Bevölkerungswachstum verbundenen finanziellen Mehrbelastungen zumindest decken würden. Steuererträge natürliche Personen Insgesamt sind Investitionen in der Höhe von knapp CHF 53 Mio. (Fertigungsgrad 70%) geplant. Trotz der angespannten Finanzlage soll der in den letzten Jahren eingetretene Investitionsstau behoben werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sind insbesondere Investitionen in Schulgebäude unerlässlich. Demzufolge werden über 50% der Investitionen für Schulanlagen eingesetzt (Schulanlagen Sonnenfeld, Champagne, Linde, Plänke, Tagesschule Sahligut, Erweiterung Kindergarten Birkenweg usw.). Investitionen Angesichts des unbestrittenen Nachholbedarfs bei den Investitionen sowie der Unsicherheiten über die künftige finanzielle Entwicklung hat der Gemeinderat entschieden, vorerst für eine Fünfjahresperiode von 2015 bis 2019 die durchschnittlichen Investitionen ins Verwaltungsvermögen vom langjährigen Mittelwert von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. zu verdoppeln. Die zusätzlichen Investitionen sollen primär der Erneuerung des bestehenden sowie der Schaffung des dringend benötigten Schulraumes zugute kommen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dieses Bekenntnis zur Stadtentwicklung ein starkes und wichtiges Zeichen darstellt, welches auch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel rechtfertigt. 8 Im neuen Budget 2016 werden die mit dem Fehlen eines genehmigten Budgets verbundenen Minderausgaben miteinberechnet. Insbesondere die Aufwendungen beim Personalaufwand, Sachaufwand und bei den Investitionsausgaben (inklusive Abschreibungen, Passivzinsen) sind vom sogenannten Notbudget betroffen. Vorliegend wurden die als realistisch erachteten finanziellen Auswirkungen und Effekte eines viermonatigen «Notbudgets» auf den Sach-, Abschreibungs- und Finanzaufwand im Jahr 2016 berechnet. Insgesamt wird von Minderaufwendungen in der Höhe von CHF 0,95 Mio. ausgegangen. Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM 2 gemäss kantonalem Gemeindegesetz erstellt. Mit der Einführung von HRM2 muss eine konsolidierte Erfolgsrechnung erstellt werden. Das heisst, dass das Ergebnis des gesamten Haushaltes ausgewiesen werden muss. Die Aufwände und Erträge der Verwaltungsrechnung und aller Sonderrechnungen werden zusammengezählt. Sonderrechnungen werden vorgesehen, wenn die Erfüllung einer besonderen Aufgabe dies erfordert. Regelmässig finanzieren sich die in Sonderrechnungen geführten Leistungen über eine entsprechende Gebührenerhebung. Als Sonderrechnungen werden beispielsweise die städtischen Betagtenheime, das Feuerwehrwesen oder auch das Kehrichtwesen geführt. Die Konsolidierungspflicht führt nicht dazu, dass Finanzmittel aus den Sonderrechnungen in den steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt (= Verwaltungsrechnung) eingespeist werden. Hingegen wird das Budget als Gesamtheit – eben konsolidiert – betrachtet, und dies kann von der Darstellung her den Eindruck entstehen lassen, die Verwaltungsrechnung schliesse «besser» ab. Auswirkungen Notbudget HRM2 Konsolidierungspflicht Dieser Exkurs zur Konsolidierungspflicht ist notwendig, weil das auch für die Beurteilung der angemessenen Höhe der Steueranlage relevante Budget jenes Budget ist, welches im steuerfinanzierten Haushalt erlangt wird – demnach ohne die Ergebnisse der Sonderrechnungen. 9 Mit der Einführung von HRM2 ist weiter verbunden, dass das am 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen (Vermögen, welches unmittelbar der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben dient) zu Buchwerten übernommen werden muss. Dieser Wert muss linear innert acht bis sechzehn Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer ist mit dem Volksbeschluss zum Budget festzulegen. Die Abschreibungsdauer soll auf zwölf Jahre festgelegt werden. 3.3 Steueranlage Im Budget 2016 ist eine Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel, von 1.53 auf 1.63 vorgesehen. In der nachstehenden Tabelle wird ausgewiesen, welchen finanziellen Betrag die Steuererhöhung für verschiedene Einkommenskategorien bildet: Natürliche Personen Alleinstehende Personen Steuerbares Einkommen 1.53 1.63 10 Abschreibungen Differenz 30 000 1 662 1 771 109 60 000 3 728 3 971 243 90 000 6 093 6 491 398 120 000 8 690 9 258 568 30 000 Verheiratete Personen 1 366 1 455 89 60 000 3 133 3 338 205 90 000 5 171 5 509 338 120 000 7 461 7 948 487 Steuern Juristische Personen 1.53 1.63 Differenz 20 000 711 758 47 50 000 2 134 2 274 140 100 000 4 957 5 281 324 1 000 000 59 900 63 815 3 915 20 000 000 1 219 793 1 299 518 79 725 50 000 000 3 051 203 3 250 628 0199 425 Steuerbarer Gewinn Bezogen auf einen Grossteil der in der Stadt Biel vertretenen, niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen macht diese Erhöhung einen zusätzlichen monatlichen Betrag zwischen CHF 7.– bis CHF 20.– aus. Mörigen Bellmund Leubringen Biel Bern Port Ipsach Brügg Lengnau Büren a.A. Aarberg Twann-Tüscherz Pieterlen La Neuveville Sutz-Lattringen Safnern Lyss Thun Nidau Orpund 1.30 1.39 1.44 1.53 1.54 1.59 1.59 1.59 1.60 1.64 1.64 1.65 1.65 1.65 1.70 1.70 1.71 1.72 1.80 1.95 1.20 1.25 1.30 1.35 1.40 1.45 1.50 1.55 1.60 1.65 1.70 1.75 1.80 1.85 1.90 1.95 Quelle: Steuerverwaltung Stadt Biel, 2015 11 Die aktuell in der Stadt Biel geltende Steueranlage von 1.53 wurde im Jahr 2009 festgelegt. Damals hatte sogar eine Senkung der Steueranlage von einem halben Zehntel stattgefunden. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden wie auch zu Bern oder Thun gehört die Stadt Biel zu jenen Städten mit den tiefsten Steueranlagen. Mit der heutigen Steueranlage von 1.53 befindet sich die Stadt Biel im Vergleich zu den Nachbargemeinden (seeländische Gemeinden) auf Rang 10. Keine repräsentative Gemeinde im Berner Jura verfügt über eine Steueranlage, welche unter 1.60 liegt. In diese Überlegungen ist auch miteinzubeziehen, dass die Entwicklung der Steuerbelastung des Bruttoerwerbseinkommens eine rückläufige Tendenz aufweist. Konkret würden die Steuerpflichtigen mit einer Steueranlage von 1.63 im Durchschnitt nicht mehr Steuern als im Jahr 2002 zahlen. Der Blick auf das damalige Dienstleistungsangebot zeigt jedoch auf, dass die Bevölkerung auf ein breiteres Angebot an Tagesschulen, ausserfamiliärer Betreuung, Kultur und Sport zurückgreifen kann. Auch blickt die Stadt auf eine Zeitspanne substanzieller Investitionen in die Infrastruktur der Stadt (Schulhaus Sonnenfeld, Esplanade, Beau-Rivage, Schüssinsel, Tissot Arena usw.) zurück. Wie bereits erläutert, ist die schwierige finanzielle Lage der Stadt Biel auf strukturelle Gründe zurückzuführen. Die Bevölkerungsentwicklung zeitigt Konsequenzen auf den Bereich des Service public und dabei insbesondere im gesamten Bildungswesen; sie führt zu einem Kostenschub. Damit werden seitens der städtischen Verwaltung infolge der (auch demografischen) Bevölkerungsentwicklung zunehmend Leistungen im Service public verlangt, welche zu den Anstiegen in den entsprechenden Aufwandpositionen führen. Das Niveau des ordentlichen Steuerertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen ist unterdurchschnittlich und auch die Steuererträge der juristischen Personen schwanken zusehends. Damit steht die Stadt Biel weiterhin vor der Herausforderung, dass die Ertragsseite unter Druck gerät und gleichzeitig stetige Kostensteigerungen zu bewältigen sind. 12 Biel hat gerade in den kommenden Jahren eine qualitativ bedeutende Aufwertung mit strategischen Projekten in allen Nutzungsbereichen (öffentlicher Raum, urbanes Wohnen, Innovation, Bildung, Kultur und Sport) vor sich. Würde die Steuererhöhung abgelehnt, müssten einschneidende Massnahmen an die Hand genommen werden. Ein Abbau von Aufgabenwahrnehmung und Leistungen wäre die Folge, dies mit Auswirkungen auf den Standard des Service public, auf das Kulturangebot, das Bildungswesen, im Unterhalt der Infrastruktur und etlichen weiteren Bereichen. Dies würde zu einschneidenden und nachhaltigen Verschlechterungen der Standortattraktivität der Stadt Biel führen, welche kurzfristig nicht wieder behebbar wären. Das Budget präsentiert sich wie folgt (steuerfinanzierter Haushalt): Steueranlage 1.63 Steueranlage 1.63 Total Aufwand (inkl. Beiträge an Institutionen und Aktivitäten CHF 741 000.–) 359 071 999.00 Total Ertrag (inkl. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen total CHF 10,128 Mio.) 359 046 200.00 Budgetergebnis –25 799.00 In oben stehender Tabelle findet sich das Budgetergebnis mit einer Steueranlage von 1.63 und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen von insgesamt CHF 10,128 Mio., davon CHF 9 Mio. aus der Spezialfinanzierung «Buchgewinne aus Liegenschaften 13 im Finanzvermögen» zur erwähnten Kompensation der konjunkturellen Lücke. Durch den vollständigen Verzicht auf die vorgeschlagene Erhöhung der Steueranlage um einen Steuerzehntel auf 1.63 würde sich der liquiditätswirksame Ertrag der Stadt Biel um rund CHF 6,4 Mio. reduzieren. Dies hätte zur Folge, dass der Selbstfinanzierungsgrad (cash flow) sinkt und für die Finanzierung der Investitionen und eines Teils der laufenden Ausgaben zusätzliches Fremdkapital beschafft werden müsste. Dadurch würde die Bruttoverschuldung ansteigen, das Eigenkapital würde rasch abgebaut und die wachsenden Passivzinsen würden die Rechnung der Folgejahre belasten. Daran würde auch ein Ausgleich des entgangenen Ertrages beziehungsweise des Defizites über höhere, nicht liquiditätswirksame «Entnahmen» aus Spezialfinanzierungen nichts ändern. Die Ablehnung des Budgets 2016 an der Abstimmung vom 15. November 2015 hat für die Stadtverwaltung Biel seit dem 1. Januar 2016 konkrete direkte Folgen. Gemäss Artikel 68 ff. kantonaler Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) dürfen seit dem 1. Januar 2016 bis zur Genehmigung des Voranschlags 2016 nur noch die unumgänglichen Verpflichtungen, insbesondere für gebundene Ausgaben, eingegangen werden. Der Gemeinderat hat entsprechende Weisungen erlassen. Sollte die Stadt Biel bis am 30. Juni 2016 über kein genehmigtes Budget verfügen, wird der Regierungsrat das Budget und die Steueranlage festlegen. Die Tätigkeiten der Stadt Biel werden weiterhin den oben erläuterten Restriktionen unterliegen. Die zuständige kantonale Stelle wird sodann unter Beizug von externen Spezialisten – welche finanziell zulasten der Stadt Biel gehen – eine detaillierte Überprüfung der städtischen Finanzen vornehmen und die sich hieraus ergebenden, als erforderlich erachteten Massnahmen verfügen. Mit einem durch den Regierungsrat verfügten Budget könnte erst im Oktober/November 2016 gerechnet werden. 14 Folgen bei Ablehnung Budget 2016 Weitere Informationen Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der Website der Stadt Biel unter www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen unter [email protected], Tel. 032 326 13 11, zur Verfügung. 15 4. Argumente für und gegen das Budget 2016 Der Stadtrat hat dem Budget 2016 im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 mit 39 JA-Stimmen gegen 9 NEIN-Stimmen, bei 3 Enthaltungen zugestimmt. DAFÜR DAGEGEN Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt, aus folgenden Gründen JA zu stimmen: Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt, aus den folgenden Gründen NEIN zu stimmen: • Das Budget 2016 schliesst dank einer moderaten Erhöhung der Steueranlage (von 1.53 auf 1.63) sowie einer Reduktion der Ausgaben ausgeglichen ab. • Die neue Version des Budgets 2016 berücksichtigt die öffentlichen Diskussionen und unterstützt zusätzliche Bieler Institutionen, die der Bevölkerung am Herzen liegen. • Dank der Verbesserungen im Budget 2016 präsentieren sich die öffentlichen Finanzen letztendlich ausgeglichen. Ein guter Service public ist sichergestellt. • Das Budget 2016 beinhaltet Investitionen von über CHF 50 Mio., vorrangig für die Schulen und die Stadtentwicklung. • Mit der Annahme des Budgets behalten die Stimmberechtigten ihre Zuständigkeit für die städtischen Finanzen und verzichten diesbezüglich auf ein Eingreifen des Kantons. • Das Budget 2016 ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg der nachhaltigen Haushaltsanierung. • Das Budget 2016 weist ein operatives Ergebnisdefizit von CHF 9,3 Mio. aus. • Das Finanzierungsdefizit wird sich 2016 voraussichtlich auf CHF 30 Mio. belaufen. • Im neuen Budget 2016 werden im Vergleich zum ersten Budget 2016 bereits beschlossene Einsparungen im Umfang von CHF 741 000 wieder rückgängig gemacht. • Der Wille seitens Gemeinde- und Stadtrat, die Bieler Finanzen nachhaltig zu sanieren, ist in diesem Budget einmal mehr nicht erkennbar. • Die Ratsminderheit ist der Ansicht, dass die Bieler Bevölkerung das erste Budget 2016 im Herbst aufgrund der geplanten Steuererhöhung abgelehnt hat. Deshalb hätte im neuen Budget 2016 auf eine Steuererhöhung verzichtet und weitere Einsparungen gemacht werden müssen. • Mit diesem Budget werden die finanziellen Probleme nicht angegangen, sondern nur nach hinten und somit auf die folgenden Generationen geschoben. Der Stadtrat empfiehlt, das «Budget 2016 – Steueranlage 1.63» anzunehmen. 16 5. Beschlussesentwurf Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 25. Februar 2016 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 2 Buchstabe a der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst: 1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt. 2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben: Das 1.63-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital). 3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben. 4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear abgeschrieben. 5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt. Biel, 25. Februar 2016 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtratsvizepräsident: Hugo Rindlisbacher Die Ratssekretärin: Regula Klemmer 17 Abstimmungsfrage: «Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um einen Zehntel (Steueranlage 1.63), einer unveränderten Liegenschaftssteuer und einer Abschreibungsdauer des Verwaltungsvermögens von zwölf Jahren gemäss Botschaft des Stadtrates vom 25. Februar 2016 annehmen?» Mit 39 JA-Stimmen gegen 9 NEIN-Stimmen, bei 3 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, dieser Vorlage zuzustimmen. 18 Swiss Innovation Park Biel/Bienne: Landabgabe im Baurecht und Gewährung einer Bürgschaft 1. Das Wichtigste in Kürze Im Juni 2015 hat der Bundesrat entschieden, dass die Stadt Biel/Bienne Netzwerkstandort des nationalen Generationenprojektes «Swiss Innovation Park» ist. Mit dem Innovationspark werden Infrastrukturen bereitgestellt, um neue Technologien und Produkte in der Zusammenarbeit mit Privatunternehmungen und Forschungsstellen zu ermöglichen und damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze anzuziehen. Zudem wird die Stadt Biel als Bildungs- und Innovationsstandort für Talente und Firmen hervorragend positioniert. Generationenprojekt Swiss Innovation Park Seit 2013 besteht ein erfolgreiches Pilotprojekt für den künftigen Innovationspark. Die Führung obliegt der Betriebsgesellschaft InnoCampus AG, die von der Stadt Biel, dem Kanton Bern und der Berner Fachhochschule initiiert wurde, sich mittlerweile aber zu über 80% in der Hand privater Aktionäre, vor allem aus der Industrie, befindet. Technologie-Startups, etablierte Firmen und Forschungsstellen auf Hochschulniveau stellen im provisorischen Mietgebäude bereits gegen 100 Arbeitsplätze. Erfolgreicher Start Nachdem bekannt ist, dass das Bieler Projekt zusammen mit vier anderen Standorten Teil des nationalen Netzwerks Swiss Innovation Park ist, wird nun im Gebiet Bahnhof–See (Masterplan) ein eigener Neubau mit rund 14 000 m2 Geschossfläche auf einer exzellent gelegenen Parzelle im Eigentum der Stadt Biel geplant. Bauträgerin soll die InnoCampus AG werden, der Kanton Bern engagiert sich mit insgesamt rund CHF 30 Mio. an der Finanzierung des Baus und des Betriebs. Zu diesem Zweck soll die betroffene Parzelle der InnoCampus AG im Baurecht abgegeben und ihr als Garantie für die Finanzierung des Vorhabens eine Bürgschaft in der Höhe von CHF 10 Mio. gewährt werden. Neubauprojekt 19 Mit den zwei vorgeschlagenen Transaktionen kann die Stadt Biel ihre Entwicklung als Innovations- und Ausbildungsstandort nachhaltig vorantreiben und stärken. Zudem wird das mit einem qualitätssichernden Verfahren zu erstellende Gebäude eine positiv prägende städtebauliche Wirkung auf das Gebiet Bahnhof– See entfalten. 2. Worüber wird abgestimmt? Die Stadt Biel soll im Hinblick auf die Einrichtung eines Netzwerkstandorts des Swiss Innovation Parks der Standortbetreiberin InnoCampus AG ein Grundstück von 4767 m2 im Masterplangebiet an der Marcelin-Chipot-Strasse im Baurecht abgeben. Auf diesem Grundstück wird die InnoCampus AG mit Unterstützung des Kantons Bern ein modernes, in einem qualitätssichernden Verfahren geplantes Gebäude mit den notwendigen Nutzflächen und Infrastrukturen für den Betrieb des Netzwerkstandorts errichten. Zur Sicherstellung der Finanzierung dieses Vorhabens gewährt die Stadt Biel der InnoCampus AG eine Bürgschaft über CHF 10 Mio. als Garantie für ein Darlehen NRP des Bundes. Illustration Vorprojekt Swiss Innovation Park Biel/Bienne. 20 Stärkung des Innovations- und Ausbildungsstandorts 3. Die Vorlage im Detail Am 14. Dezember 2012 haben die eidgenössischen Räte das totalrevidierte Bundesgesetz über die Forschungs- und Innovationsförderung (FIFG) verabschiedet. Das FIFG sieht die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks mit verschiedenen Netzwerkstandorten als Instrument der Innovationspolitik vor. Er soll geeignete Areale für ein innovationsbegünstigendes Zusammentreffen von öffentlicher und privater Forschung schaffen. Nationales Projekt Als Innovationen gelten das erfolgreiche Entwickeln, Umsetzen und Vermarkten von neuen Ideen, Verfahren und Dienstleistungen. Ein Innovationspark im Sinne des FIFG ist eine entwicklungsfähige Infrastruktur (Stadtquartier, Campus), die diese erfolgreiche Umsetzung erleichtert. Dabei werden über die konzentrierte räumliche, zeitliche und inhaltliche Verbindung von Wissenschaft und Wirtschaft an einem gemeinsamen Ort optimale Voraussetzungen für den Innovationsprozess geschaffen. So kann Innovation als «Erfolg am Markt» weder verordnet noch geplant werden. Aber es kann ein geeigneter Rahmen geschaffen werden, in dem Innovationen leichter und schneller entstehen können. Überdies ist rund um die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit wertschöpfungsintensiven Vorhaben ein intensiver internationaler Standortwettbewerb im Gange. Ohne die strategischen Flächenreserven, die ein Innovationspark unter Inkaufnahme anfänglicher Leerstände bereithalten könnte, ist es oft nicht möglich, attraktive Forschungsprojekte und Firmenansiedlungen zu realisieren. Langfristige Investition der öffentlichen Hand An einem Innovationspark-Standort treffen alle Akteure der Innovation zusammen. Die Unternehmen (vor allem Privatwirtschaft) treffen auf Forschungsakteure (Wissenschaft, Hochschulen, private Forschung und Entwicklung) sowie auf unterstützende Branchen. Ein Innovationspark-Standort zeichnet sich durch soziale Begegnungsstätten sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten aus. Diese Einrichtungen sind in Fusswegdistanz vorhanden und erleichtern den Wissensaustausch, das gemeinsame Arbeiten und die gegenseitige Inspiration. Ein derartiger Innovationspark liegt idealerweise an hochattraktiver, Attraktives, inspirierendes Areal 21 international leicht erreichbarer Lage und ist bestens an öffentliche Verkehrsmittel und -achsen angebunden. Die folgenden Gründe haben den Kanton Bern und die Stadt Biel bewogen, ein eigenes Projekt für einen Netzwerkstandort zu erarbeiten: 1. 2. 3. 4. Nutzung der Chance, durch Teilnahme am nationalen SIP-Netzwerk von finanzieller Unterstützung des Bundes und internationaler Promotion als Innovationsstandort zu profitieren. Nutzung von Synergien mit dem geplanten Campus Biel/ Bienne der Berner Fachhochschule im Gebiet Masterplan Bahnhof, zu dem mittlerweile bereits die politischen Beschlüsse gefasst und die Projektierungsphase gestartet wurden. Terrainreserven im Eigentum der Stadt Biel an bester Lage im Umfeld des Gebietes Bahnhof–See und in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Autobahnanschlusses Biel-Centre. Industrielles Umfeld am Jurasüdfuss unter grossem Innovationsdruck aus dem internationalen Wettbewerbsumfeld. Der Innovationspark Biel/Bienne soll neben seinen Flächenreserven für Ansiedlungen auch Dienstleistungen bieten und dient damit sowie mit eigenen technischen Einrichtungen (Messen, Testen, Prototyping) als Entwicklungs-Testgelände für Industrieunternehmen jeglicher Grösse. Er spricht nicht nur die Innovationsabteilungen von Grossunternehmen an, sondern auch eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit ihren Produkten auf den Weltmärkten präsent sind. Wichtige wissenschaftliche Partner sind die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA), die Universität Bern, das Center for Biomedical Engineering Research (ARTORG Center), die Berner Fachhochschule und das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM). 22 Gemeinsame Initiative Kanton Bern / Stadt Biel Mehr als ein Technopark Der Innovationspark Biel/Bienne fokussiert auf das Thema Industrietechnologien mit folgenden Schwerpunkten: 1. 2. 3. Inhaltliche Schwerpunkte 3D-Fertigungstechnologien Energiespeicher und Mobilität Medizinaltechnik Das hohe Interesse von unternehmerischer Seite zeigt sich in der finanziellen Beteiligung an der Betriebsgesellschaft InnoCampus AG, welche 2013 auf Initiative der Stadt Biel, des Kantons Bern und der BFH gegründet wurde. Das Aktienkapital beträgt nach mehrfachen Erhöhungen rund CHF 1,3 Mio. und befindet sich zu über 80% in der Hand von Unternehmen. Grossunternehmen wie Ruag, Scintilla Bosch, BKW und Georg Fischer halten Beteiligungen. Die InnoCampus AG hat ihre Aktivitäten in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Biel, an der Aarbergstrasse 5, aufgenommen. Die verfügbaren Flächen von ca. 2500 m2 werden bereits vollständig beansprucht, weshalb am selben Ort durch Ausbauten zusätzliches Flächenpotenzial von gegen 1500 m2 geschaffen wird. Ende 2015 waren bereits gegen 100 Personen im Innovationspark tätig. Damit hat der Pilotbetrieb in Biel seit der Gründung im Juni 2013 die operativen Erwartungen übertroffen. InnoCampus AG Die Flächenvermietung verläuft erfolgreich und selbsttragend. Die Mieterschaft besteht aus einem interessanten Mix von Partnern aus der Startup-Szene, Hochschulforschung und Hightech-Unternehmen. Der Innovationspark wirkt als Magnet für Ansiedlungen aus dem Ausland. So haben sich in den letzten Monaten Unternehmen wie Etel S.A. und Welle Laser Technology bewusst in der Nähe des Innovationsparks Biel/Bienne niedergelassen. Der Entscheid des Georg Fischer-Konzerns für eine Konzentration sämtlicher Aktivitäten im Bereich des Fräsens in einen Neubau in Biel mit einer Kapazität von gegen 500 Arbeitsplätzen wurde von den Verantwortlichen ausdrücklich auch mit der Nähe zum Innovationspark Biel/Bienne begründet. Auf- und Ausbau des Pilotbetriebs im Gang 23 Im gegenwärtig gemieteten Gebäude kann sich der Innovationspark Biel/Bienne nicht mehr weiterentwickeln und seine Mission in ausreichendem Masse erfüllen. Ein Neubau mit einer Geschossfläche von 14 000 m2 soll es ermöglichen, optimale räumliche Voraussetzungen für das Funktionieren des Innovationsparks zu schaffen. Projekt Neubau 2018/2019 soll der definitive Standort des Innovationsparks in Form eines eigenen Neubaus bezogen werden. Dafür ist ein Baufeld an der Marcelin-Chipot-Strasse mit einem Bruttogeschossflächenpotenzial von 14 000 m2 vorgesehen. Das Baufeld liegt rund 100 m vom Hauptbahnhof Biel/Bienne entfernt und ist baureif. Gleich gegenüber wird der neue Campus Biel/Bienne der Berner Fachhochschule entstehen. Der zukünftige Autobahnanschluss befindet sich in unmittelbarer Nähe. Der jetzige Standort des Innovationsparks an der Aarbergstrasse wird weitergeführt. Exzellenter Standort Legende: Dunkles Blau: Rot: Orange: Gelb: Grün: 24 Gegenwärtiger InnoCampus-Standort Aarbergstrasse 5 Definitiver Standort InnoCampus als erste Ausbauetappe Neubau Campus Biel/Bienne der Berner Fachhochschule Langfristige Reserven für Swiss Innovation Park Biel/Bienne Anschluss Autobahnumfahrung Die InnoCampus AG erstellt das Gebäude selber. Es soll bis Ende 2018/Anfang 2019 bezugsbereit sein. Die Vorgaben der Stadt Biel im Rahmen ihrer baurechtlichen Grundordnung für ein qualifiziertes Wettbewerbsverfahren sind zu erfüllen. Im Rahmen der Bewerbung für den Innovationspark wurden von zwei Architekturbüros erste Projektstudien erstellt. Diese beziffern die Kosten für das Gebäude mit einer Geschossfläche von 14 000 m2 auf knapp CHF 45 Mio. (ohne Betriebseinrichtungen). Das auf der Parzelle zur Verfügung stehende Bauvolumen wird voll ausgenutzt. Das Gebäude soll die räumlichen Bedürfnisse für den Vollbetrieb vollständig abdecken. Für weitere Ausbauetappen stehen in der Nähe geeignete Grundstücke zur Verfügung (vgl. oben stehende Abbildung). Geplanter Bezug 2018/2019 Das Finanzierungskonzept des Innovationsparks Biel/Bienne sieht vor, dass der Innovationspark mit einem unternehmerischen Geschäftsmodell mittelfristig selbsttragend ist. Bis dieses voll zum Tragen kommt, soll der Kanton Bern gemäss Antrag des Regierungsrates an den Grossen Rat auf Basis des im Januar 2016 beschlossenen kantonalen Innovationsförderungsgesetzes eine Aufbauhilfe im Umfang von CHF 20 Mio. leisten. Davon fliessen CHF 14 Mio. als Investitionsbeitrag in den Neubau und CHF 6 Mio. in eine Anschubfinanzierung, und zwar in erster Linie zur Deckung der bewusst in Kauf genommenen Leerstandskosten zur Bildung von Flächenreserven. Zusätzlich wird ein Darlehen aus dem Programm «Neue Regionalpolitik» (NRP) von CHF 10 Mio. gewährt. Finanzierungskonzept Übersicht: Finanzierung des Neubaus Beitrag Kanton Bern CHF 14 Mio. Investitionsbeitrag NRP-Darlehen des Bundes CHF 10 Mio. Rückzahlbar auf 25 Jahre, gesichert mit einer Bürgschaft der Stadt Biel Hypothek/alternative Finanzierung CHF 21 Mio. Fremdkapital Total Immobilie CHF 45 Mio. 25 Die Stadt Biel engagiert sich mit zwei Elementen für das Projekt: Einerseits mit der Abgabe des Landes im Baurecht zu günstigen Konditionen und andererseits mit der Gewährung einer Bürgschaft auf das NRP-Darlehen. Diese zwei Elemente sind Gegenstand der vorliegenden Abstimmungsvorlage. Da sie beide untrennbar mit demselben Projekt verbunden sind, bedingen sie sich gegenseitig. Die Ablehnung eines Elementes würde das Projekt als Ganzes gefährden. Die Stadt Biel räumt der InnoCampus AG ein selbstständiges und dauerndes Baurecht auf einer Fläche von 4767 m² ab dem Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 4045 an der MarcellinChipot-Strasse in Biel ein (Grundstück im Plan markiert). Engagement der Stadt Biel mit zwei Elementen Landabgabe im Baurecht Das Grundstück befindet sich heute im Finanzvermögen der Stadt Biel und beinhaltet eine Überbauungsmöglichkeit von rund 14 000 m2 Bruttogeschossfläche. Per Ende 2015 betrug der Buchwert CHF 3 650 019.05. Das Baurecht wird analog dem Stand der Verhandlungen für den BFH-Campus für eine Dauer von 50 Jahren mit einer Verlängerungsoption für weitere 25 Jahre eingeräumt. Damit auch die 26 Verzicht auf Buchgewinn in Startphase Stadt Biel einen wirtschaftlichen Beitrag zur Startphase dieses strategischen Projektes leisten kann, soll vorerst auf einen Buchgewinn gegenüber dem bisherigen Wert verzichtet werden. Dies wird erreicht, indem für die ersten zehn Jahre ab Baubeginn lediglich der aktuelle Buchwert von CHF 3 650 019.05 zu verzinsen ist. Ab dem elften Jahr nach Baubeginn soll der zu verzinsende Wert auf CHF 5 320 000.– angehoben werden, was dem Preis pro m2 realisierbarer Bruttogeschossfläche entspricht, der mit dem Kanton Bern für das Baurecht zugunsten des Campus-Neubaus der Berner Fachhochschule vereinbart wurde. Unter der Annahme eines mittelfristigen Zinssatzes von 3,5% beträgt der zu leistende jährliche Baurechtszins rund CHF 128 000.– für die ersten zehn Jahre und steigt danach auf rund CHF 186 000.–. Da der gemäss Artikel 11 Absatz 1 Litera c der Stadtordnung kapitalisierte Baurechtszins die Summe von CHF 5 000 000.– übersteigt, sind gemäss Stadtordnung die Stimmberechtigten abschliessend für die Beschlussfassung zuständig. Voraussetzung für die Gewährung des NRP-Darlehens des Bundes von CHF 10 Mio. zur Mitfinanzierung des Neubaus aus dem Programm «Neue Regionalpolitik» ist eine Bürgschaft durch die öffentliche Hand. Nachdem sich der Kanton Bern bereits mit insgesamt CHF 20 Mio. effektiven Ausgaben beziehungsweise Barleistungen engagiert sowie angesichts des grossen Engagements der Privatwirtschaft im Aktionariat der InnoCampus AG, soll die Stadt Biel die erforderliche Garantie im Rahmen einer Bürgschaft leisten. Mit der Bürgschaft wird erreicht, dass die Stadt Biel als Garantiegeberin nur Zahlungen leisten müsste, wenn die InnoCampus AG nicht mehr in der Lage wäre, die Verpflichtungen aus dem Darlehen (Amortisation) gegenüber dem Kanton Bern zu erfüllen. Die Garantiegeber übernehmen keine zusätzlichen finanziellen Risiken. Das Darlehen muss von der InnoCampus AG nach maximal 25 Jahren amortisiert sein. Volkskompetenz Bürgschaft 27 Die InnoCampus AG verpflichtet sich, zur Sicherstellung der Garantie auf dem zu erstellenden Neubau, welcher rund CHF 45 Mio. kosten wird, im Nachgang zu den Schuldbriefen zugunsten der Fremdfinanzierungspartner im Umfang von voraussichtlich CHF 21 Mio. für die Stadt Biel einen weiteren Schuldbrief von CHF 10 Mio. errichten zu lassen. Damit präsentiert sich das Risiko dieses Engagements für die Stadt Biel überschaubar. Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Litera b der Stadtordnung entscheiden die Stimmberechtigten über Sicherheitsleistungen über den Betrag von CHF 5 000 000.–. Die Garantie zugunsten der InnoCampus AG muss als Eventualverpflichtung nicht in die Bilanz der Stadt Biel aufgenommen, sondern nur im Anhang erwähnt werden. Haben Sie weitere Fragen? Die Präsidialdirektion steht Ihnen unter [email protected], Tel. 032 326 11 01, gerne zur Verfügung. 28 4. Argumente für das Projekt Der Stadtrat hat dem Projekt im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 mit 53 JA-Stimmen gegen 0 NEIN-Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus den folgenden Gründen anzunehmen: • Der Innovationspark Biel/Bienne ist ein langfristig angelegtes Instrument zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung sowie Talenten und damit ein strategisches Projekt für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Biel. • Die Stadt Biel wird international als Bildungs- und Innovationsstandort auf höchstem Niveau positioniert. • Die regionalen Unternehmungen erhalten eine leistungsfähige Plattform, um mit neuen Produkten ihre Konkurrenzfähigkeit zu verbessern. • Der Innovationspark ist städtebaulich und inhaltlich eine Bereicherung des Entwicklungsgebietes Bahnhof–See. • Das Projekt wird vom Kanton Bern und vom Bund stark unterstützt, auch finanziell. Von der Stadt Biel wird auch eine Beteiligung erwartet. • Die finanziellen Risiken für die Stadt Biel sind minim, da die Investition in den Neubau von anderen Parteien getätigt wird und auf einer soliden Kapitalbasis steht. Der Stadtrat empfiehlt das Projekt «Swiss Innovation Park Biel/Bienne» anzunehmen. 29 5. Beschlussesentwurf Die Stadt Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 24. Februar 2016 und gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst: 1. Die Stadt Biel gibt die Landfläche von ca. 4767 m2 Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 4045 an den Swiss Innovation Park Biel/Bienne zugunsten der Standortbetreiberin InnoCampus AG im Baurecht ab. Die Dauer des Baurechtes beginnt mit dem Grundbucheintrag und dauert 50 Jahre. Nach Ablauf der Baurechtsdauer kann dieses erneuert werden. 2. Der Landwert für die ersten zehn Jahre wird auf CHF 260.– pro m2 realisierbarer Bruttogeschossfläche beziehungsweise auf einen Landwert von CHF 3 650 019.05 festgesetzt. Ab dem elften Jahr nach Baubeginn wird der zu verzinsende Wert auf CHF 5 320 000.– beziehungsweise CHF 380.– pro m2 realisierbarer Bruttogeschossfläche angehoben. 3. Der Zinssatz wird auf minimal 3,5% und maximal 6,5% festgelegt. Bis zum Erreichen des Ansatzes von 3,5% wird nach dem effektiven Zinssatz abgerechnet. Der jährliche Baurechtszins bei Vertragsabschluss beträgt zum aktuellen Zinssatz von 2,75% CHF 100 375.50 pro Jahr. 4. Der Gemeinderat wird mit der Ausarbeitung und dem Abschluss des erforderlichen Baurechtsvertrages beauftragt. 5. Die Gewährung einer unübertragbaren Bürgschaft im Umfang von CHF 10 Mio. zugunsten der InnoCampus AG als Garantie für ein Darlehen NRP des Bundes von CHF 10 Mio. wird genehmigt. 6. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt. Er wird ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren. Biel, 24. Februar 2016 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtratsvizepräsident: Hugo Rindlisbacher 30 Die Ratssekretärin: Regula Klemmer Abstimmungsfrage: «Wollen Sie die Abgabe einer Fläche von ca. 4767 m2, Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 4045 im Baurecht an die InnoCampus AG für den Swiss Innovation Park Biel/Bienne sowie die Gewährung einer Bürgschaft im Umfang von CHF 10 Mio. an die InnoCampus AG gemäss Botschaft des Stadtrates vom 24. Februar 2016 annehmen?» Mit 53 JA-Stimmen gegen 0 NEIN-Stimmen, bei 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen der Stadtrat dieser Vorlage zuzustimmen. 31
© Copyright 2024 ExpyDoc