Botschaft - Stadt Biel

Gemeindeabstimmung
vom 3. April 2016
Botschaft
des Stadtrates
an die Stimmberechtigten
der Einwohnergemeinde Biel
betreffend
Budget 2016 – Steueranlage 1.63
Swiss Innovation Park Biel/Bienne:
Landabgabe im Baurecht und
Gewährung einer Bürgschaft
Budget 2016 – Steueranlage 1.63
1.
Das Wichtigste in Kürze
Die dem Volk an der Abstimmung vom 15. November 2015 vorgelegten Budgetvarianten 2016 wurden beide abgelehnt. Die
Variante I (Defizit und Steueranlage von 1.63) mit 59,47% Nein
und die Variante II (kein Defizit und Steueranlage von 1.68) mit
73,10% Nein; dies bei einer Stimmbeteiligung von 29,90%.
Ablehnung
Budget 2016
Die Analyse der Beweggründe für die Ablehnung der Budgetvarianten ist schwierig, bildeten doch gemäss Massnahmenpaket
zur Nachhaltigen Haushaltsanierung (NHS) eine Erhöhung der
Steueranlage sowie verschiedene Aufgaben- beziehungsweise
Leistungsverzichte die Kernelemente der Budgetvarianten. Die
Analyse lässt somit diverse, sich auch inhaltlich widersprechende Interpretationen zu. Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Budgets wurde dieser komplexen und sensiblen Ausgangslage Rechnung getragen, die beschriebene Situation geprüft und
ein Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der politischen Parteien durchgeführt. Das vorliegende Budget 2016 trägt
somit einem Grossteil der von den interessierten Kreisen vorgebrachten Anliegen Rechnung.
Die Finanzlage der Stadt Biel hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert und die Stadt steuert in den nächsten
Jahren auf ein markantes strukturelles Defizit zu.
Der Stadtrat hat umfassende Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der städtischen Finanzen beschlossen. Ausserdem
hat er dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, ein ausgeglichenes
Budget 2016 mit einer Erhöhung der Steueranlage um 1/10, das
heisst einer Anlage von 1.63, auszuarbeiten.
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Auftrag
des Stadtrates
Das neue Budget 2016 enthält den Vorschlag einer Erhöhung
der Steueranlage um 1/10 auf 1.63 und neben einem Paket an
Entlastungsmassnahmen (Aufwandminderungen und Ertragssteigerungen) die Aufnahme von Beiträgen an Institutionen
beziehungsweise Aktivitäten in der Höhe von CHF 741 000.–.
Insgesamt enthält das vorgelegte Budget 2016 gegenüber dem
Budget 2015 Verbesserungen von rund CHF 15 Mio.
Budget 2016
Schliesslich werden im Budget 2016 die mit dem Fehlen eines
genehmigten Budgets einhergehenden Minderausgaben bis
April 2016 miteinberechnet. Insbesondere die Aufwendungen
beim Personalaufwand, Sachaufwand und bei den Investitionsausgaben (inklusive Abschreibungen, Passivzinsen) sind vom
sogenannten Notbudget betroffen. Dies führt auch dazu, dass
das Budget 2016 trotz Wiederaufnahme der politisch geforderten Beitragsentrichtungen ausgeglichen abschliesst.
Trotz Umsetzung der Entlastungsmassnahmen sollen weiterhin
ausreichend Investitionen getätigt werden, um eine positive
Stadtentwicklung zu unterstützen. Biel muss als attraktiver
Wohn- und Betriebsstandort weiterhin gefördert werden. Das
Budget 2016 sieht deshalb eine temporäre Verdoppelung insbesondere zugunsten der Schaffung von dringend notwendigem
Schulraum vor.
Investitionen
3
2.
Worüber wird abgestimmt?
Genehmigung des Budgets 2016
Dem Volk wird folgendes Budget zur Abstimmung vorgelegt:
• Steueranlage um einen Zehntel auf 1.63 erhöht
• Ausgeglichenes Ergebnis (minimales Defizit von
CHF 0,025 Mio.)
• Kompensation konjunkturelles Defizit über Spezialfinanzierung
Genehmigung der Abschreibungsdauer für das bestehende
Verwaltungsvermögen
Festlegen der für das bestehende Verwaltungsvermögen ab dem
1. Januar 2016 geltenden Abschreibungsdauer auf zwölf Jahre.
3.
Die Vorlage im Detail
3.1
Auftrag
Die schwierige Finanzlage der Stadt Biel ist bekanntlich auf
strukturell bedingte Ursachen zurückzuführen. Die eingehenden
und ausgehenden Beiträge von beziehungsweise an Gemeinwesen nehmen ein immer grösseres Ausmass an – insbesondere
im Sozialbereich – und können aufgrund des Lastenausgleichsverfahrens weder vom Kanton noch von einer Gemeinde allein
gesteuert werden. Entsprechend wachsen aufgrund der Berechnungsmechanismen mit der Bevölkerung auch diese Ausgaben.
Schliesslich ist festzustellen, dass das Niveau des ordentlichen
Steuerertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen in der
Stadt Biel tief liegt und sich die Steuererträge bei den juristischen Personen regelmässig verändern und keine stabile Grösse
darstellen.
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Finanzlage
Durchgeführte Analysen haben zum Schluss geführt, dass der
städtische Finanzhaushalt auf ein wesentliches, strukturell
bedingtes Defizit zusteuert. Entsprechende Korrekturmassnahmen mussten somit erarbeitet und an die Hand genommen werden. Der Stadtrat hat im Mai 2015 im Rahmen von ausführlichen
Debatten und aufgrund umfassender Analysen ein umfangreiches Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung
(sogenanntes NHS-Paket) in Auftrag gegeben. Das Paket enthält
Massnahmen im Aufgaben- und Leistungsabbau, zur Effizienzsteigerung und zur Einnahmensteigerung. Parallel wurde auch
eine Erhöhung der Steueranlage von heute 1.53 auf 1.63 für den
Budgetentwurf vorgegeben (der Gemeinderat hatte eine Erhöhung auf 1.73 beantragt). Mit der Umsetzung der Massnahmen
tragen die Verwaltung, die Leistungsempfängerinnen und
-empfänger, die Institutionen wie auch die Bürgerinnen und
Bürger gemeinsam dazu bei, den Finanzhaushalt der Stadt Biel
in den nächsten Jahren wieder ins Lot zu bringen.
Auftrag
Die durchgeführten Analysen des Abstimmungsergebnisses zum
Budget 2016 und auch die mit den Vertretungen der Parteien
und Fraktionen geführten Gespräche haben zum Schluss
geführt, dass das Massnahmenpaket zur nachhaltigen Haushaltsanierung in seiner Gesamtheit nicht abgelehnt wird. In
diesem Sinne wird das Massnahmenpaket weiterhin dem Vollzug
zugeführt.
Im Jahr 2016 sollten 46 Massnahmen umgesetzt werden. Hiermit verbunden waren für das Jahr 2016 finanzielle Entlastungen
in der Höhe von CHF 9,48 Mio. vorgesehen.
Im Abstimmungskampf bildeten insbesondere die im NHSMassnahmenpaket vorgesehenen Streichungen beziehungsweise Reduktionen von Beiträgen Anlass zur Ablehnung des
Budgets. Die Analyse der Abstimmungskampagnen, des
Abstimmungsverhaltens der Bevölkerung wie auch die Ergebnisse der mit den Parteien und Fraktionen durchgeführten
Gespräche haben den Gemeinderat zum Schluss geführt, dass
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die nachfolgenden Beiträge wieder in das Budget 2016 aufgenommen werden sollen. Dem Stadtrat ist es ein dringendes
Anliegen, dem Stimmvolk ein Budget 2016 vorlegen zu können,
welches eine Mehrheit finden wird.
Beiträge
Schwanenkolonie
Ludothek
Pro Senectute
Dargebotene Hand
Cartons du Cœur
Gassenküche
Schulische Aktivitäten
Integrationsprojekte
Berufliche Integration
Klassengrösse
Total
Budget 2016
81 000
40 000
70 000
10 000
10 000
40 000
40 000
50 000
300 000
100 000
741 000
Der Stadtrat schlägt die Wiederaufnahme dieser Beiträge in das
Budget 2016 vor, da die Stadt Biel raschmöglichst über ein
genehmigtes Budget verfügen sollte. Aufgrund der durchgeführten Analysen und Gespräche ist davon auszugehen, dass die
Aufnahme dieser Beiträge zu einem mehrheitsfähigen Budgetvorschlag führt.
Trotz diesen Korrekturen bringt die Umsetzung der Massnahmen
aus dem NHS-Paket eine Entlastung (Aufwand und Ertrag) des
Budgets von nahezu CHF 9 Mio. Dazu kommen rund CHF 6 Mio.
aus der Erhöhung der Steueranlage um einen Zehntel auf neu
1.63.
Das vorgelegte Budget 2016 ist neben der Umsetzung der
erwähnten NHS-Massnahmen das Ergebnis einer restriktiven
Budgetierung. Zahlreiche Anträge für Stellenschaffungen wurden
abgelehnt und auch budgetierter Sachaufwand wurde wieder
6
rückgängig gemacht. Damit wurde der bereits in der Vergangenheit auferlegte Spardruck an die Stadtverwaltung aufrechterhalten.
3.2
Rahmenbedingungen bei der Erstellung des Budgets
Es muss festgestellt werden, dass die aktuelle Entwicklung der
Konjunktur und damit der zu erwartenden tatsächlichen Steuereinnahmen nicht mit den ursprünglich geplanten Erträgen übereinstimmt. Da die grossen Bieler Firmen stark exportorientiert
sind, besteht aufgrund der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
verbunden mit der Frankenstärke die Gefahr einer signifikanten
Reduktion der Steuererträge. In Biel bildet der Anteil der Firmen
am gesamten Steuerertrag einen Anteil von 28%, was im innerkantonalen Vergleich als eher hoch einzustufen ist. Dadurch sind
die Steuereinnahmen vermutlich in keiner anderen Berner Stadt
so konjunktursensitiv wie in Biel.
Konjunktur
Eine der wichtigsten Einnahmenquellen der Stadt – die Steuererträge der juristischen Personen – wird empfindlich auf die
Konjunkturlage reagieren und sinken, was sich bereits auf das
Budget 2016 auswirken wird; eine sogenannte konjunkturelle
(Ertrags-)Lücke entsteht. Entsprechende Berechnungen gehen
davon aus, dass diese konjunkturell bedingte Lücke einen
Betrag von CHF 9,85 Mio. erreicht.
Die Stadt Biel verfügt über eine Spezialfinanzierung, in welche
die aus Rechtsgeschäften über Liegenschaften im Finanzvermögen erzielten Buchgewinne eingespeist werden. Die Mittel der
Spezialfinanzierung können als eigentliche Wertschwankungsreserve betrachtet werden. In diesem Sinne soll eine nahezu vollständige Kompensation der in den Steuererträgen entstehenden,
konjunkturellen Lücke über eine Entnahme von CHF 9 Mio. aus
dieser Spezialfinanzierung budgetiert werden.
7
Der Ertrag aus den Steuern natürlicher Personen ist im Schnitt
der letzten Jahre nahezu gleichbleibend. Demgegenüber sind
jedoch die Bevölkerungszahl wie auch die Transferzahlungen
überproportional gestiegen. Zur Beurteilung der Entwicklung des
städtischen Finanzhaushalts kommt der Bevölkerungsentwicklung eine zentrale Rolle zu. Die meisten Infrastrukturen (zum Beispiel Schulen, Sozialdienste) sowie der kantonale Finanz- und
Lastenausgleich sind sowohl von der Bevölkerungszahl, als auch
von deren soziodemografischer Zusammensetzung abhängig.
Konkret muss festgestellt werden, dass die Bevölkerungszahl
stetig steigt, dabei jedoch keine Steuermehrerträge generiert
werden, welche die mit dem Bevölkerungswachstum verbundenen finanziellen Mehrbelastungen zumindest decken würden.
Steuererträge
natürliche Personen
Insgesamt sind Investitionen in der Höhe von knapp CHF 53 Mio.
(Fertigungsgrad 70%) geplant. Trotz der angespannten Finanzlage soll der in den letzten Jahren eingetretene Investitionsstau
behoben werden. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sind
insbesondere Investitionen in Schulgebäude unerlässlich.
Demzufolge werden über 50% der Investitionen für Schulanlagen eingesetzt (Schulanlagen Sonnenfeld, Champagne,
Linde, Plänke, Tagesschule Sahligut, Erweiterung Kindergarten
Birkenweg usw.).
Investitionen
Angesichts des unbestrittenen Nachholbedarfs bei den Investitionen sowie der Unsicherheiten über die künftige finanzielle
Entwicklung hat der Gemeinderat entschieden, vorerst für eine
Fünfjahresperiode von 2015 bis 2019 die durchschnittlichen
Investitionen ins Verwaltungsvermögen vom langjährigen Mittelwert von CHF 20 Mio. auf CHF 40 Mio. zu verdoppeln. Die
zusätzlichen Investitionen sollen primär der Erneuerung des
bestehenden sowie der Schaffung des dringend benötigten
Schulraumes zugute kommen. Der Gemeinderat ist überzeugt,
dass dieses Bekenntnis zur Stadtentwicklung ein starkes und
wichtiges Zeichen darstellt, welches auch die Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel rechtfertigt.
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Im neuen Budget 2016 werden die mit dem Fehlen eines genehmigten Budgets verbundenen Minderausgaben miteinberechnet.
Insbesondere die Aufwendungen beim Personalaufwand, Sachaufwand und bei den Investitionsausgaben (inklusive Abschreibungen, Passivzinsen) sind vom sogenannten Notbudget betroffen. Vorliegend wurden die als realistisch erachteten finanziellen
Auswirkungen und Effekte eines viermonatigen «Notbudgets»
auf den Sach-, Abschreibungs- und Finanzaufwand im Jahr
2016 berechnet. Insgesamt wird von Minderaufwendungen in
der Höhe von CHF 0,95 Mio. ausgegangen.
Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM 2 gemäss kantonalem Gemeindegesetz
erstellt.
Mit der Einführung von HRM2 muss eine konsolidierte Erfolgsrechnung erstellt werden. Das heisst, dass das Ergebnis des
gesamten Haushaltes ausgewiesen werden muss. Die Aufwände
und Erträge der Verwaltungsrechnung und aller Sonderrechnungen werden zusammengezählt. Sonderrechnungen werden vorgesehen, wenn die Erfüllung einer besonderen Aufgabe dies
erfordert. Regelmässig finanzieren sich die in Sonderrechnungen
geführten Leistungen über eine entsprechende Gebührenerhebung. Als Sonderrechnungen werden beispielsweise die städtischen Betagtenheime, das Feuerwehrwesen oder auch das Kehrichtwesen geführt. Die Konsolidierungspflicht führt nicht dazu,
dass Finanzmittel aus den Sonderrechnungen in den steuerfinanzierten allgemeinen Haushalt (= Verwaltungsrechnung) eingespeist werden. Hingegen wird das Budget als Gesamtheit –
eben konsolidiert – betrachtet, und dies kann von der Darstellung her den Eindruck entstehen lassen, die Verwaltungsrechnung schliesse «besser» ab.
Auswirkungen
Notbudget
HRM2
Konsolidierungspflicht
Dieser Exkurs zur Konsolidierungspflicht ist notwendig, weil das
auch für die Beurteilung der angemessenen Höhe der Steueranlage relevante Budget jenes Budget ist, welches im steuerfinanzierten Haushalt erlangt wird – demnach ohne die Ergebnisse der Sonderrechnungen.
9
Mit der Einführung von HRM2 ist weiter verbunden, dass das am
1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen (Vermögen,
welches unmittelbar der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben
dient) zu Buchwerten übernommen werden muss. Dieser Wert
muss linear innert acht bis sechzehn Jahren abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer ist mit dem Volksbeschluss zum
Budget festzulegen. Die Abschreibungsdauer soll auf zwölf
Jahre festgelegt werden.
3.3
Steueranlage
Im Budget 2016 ist eine Erhöhung der Steueranlage um einen
Zehntel, von 1.53 auf 1.63 vorgesehen. In der nachstehenden
Tabelle wird ausgewiesen, welchen finanziellen Betrag die Steuererhöhung für verschiedene Einkommenskategorien bildet:
Natürliche Personen
Alleinstehende Personen
Steuerbares Einkommen 1.53
1.63
10
Abschreibungen
Differenz
30 000
1 662
1 771
109
60 000
3 728
3 971
243
90 000
6 093
6 491
398
120 000
8 690
9 258
568
30 000
Verheiratete Personen
1 366
1 455
89
60 000
3 133
3 338
205
90 000
5 171
5 509
338
120 000
7 461
7 948
487
Steuern
Juristische Personen
1.53
1.63
Differenz
20 000
711
758
47
50 000
2 134
2 274
140
100 000
4 957
5 281
324
1 000 000
59 900
63 815
3 915
20 000 000
1 219 793
1 299 518
79 725
50 000 000
3 051 203
3 250 628
0199 425
Steuerbarer Gewinn
Bezogen auf einen Grossteil der in der Stadt Biel vertretenen,
niedrigen bis mittleren steuerbaren Einkommen macht diese
Erhöhung einen zusätzlichen monatlichen Betrag zwischen
CHF 7.– bis CHF 20.– aus.
Mörigen
Bellmund
Leubringen
Biel
Bern
Port
Ipsach
Brügg
Lengnau
Büren a.A.
Aarberg
Twann-Tüscherz
Pieterlen
La Neuveville
Sutz-Lattringen
Safnern
Lyss
Thun
Nidau
Orpund
1.30
1.39
1.44
1.53
1.54
1.59
1.59
1.59
1.60
1.64
1.64
1.65
1.65
1.65
1.70
1.70
1.71
1.72
1.80
1.95
1.20 1.25 1.30 1.35 1.40 1.45 1.50 1.55 1.60 1.65 1.70 1.75 1.80 1.85 1.90 1.95
Quelle: Steuerverwaltung Stadt Biel, 2015
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Die aktuell in der Stadt Biel geltende Steueranlage von 1.53
wurde im Jahr 2009 festgelegt. Damals hatte sogar eine Senkung der Steueranlage von einem halben Zehntel stattgefunden.
Im Vergleich zu den Nachbargemeinden wie auch zu Bern oder
Thun gehört die Stadt Biel zu jenen Städten mit den tiefsten
Steueranlagen. Mit der heutigen Steueranlage von 1.53 befindet
sich die Stadt Biel im Vergleich zu den Nachbargemeinden
(seeländische Gemeinden) auf Rang 10. Keine repräsentative
Gemeinde im Berner Jura verfügt über eine Steueranlage,
welche unter 1.60 liegt.
In diese Überlegungen ist auch miteinzubeziehen, dass die Entwicklung der Steuerbelastung des Bruttoerwerbseinkommens
eine rückläufige Tendenz aufweist. Konkret würden die Steuerpflichtigen mit einer Steueranlage von 1.63 im Durchschnitt nicht
mehr Steuern als im Jahr 2002 zahlen. Der Blick auf das damalige Dienstleistungsangebot zeigt jedoch auf, dass die Bevölkerung auf ein breiteres Angebot an Tagesschulen, ausserfamiliärer
Betreuung, Kultur und Sport zurückgreifen kann. Auch blickt
die Stadt auf eine Zeitspanne substanzieller Investitionen in die
Infrastruktur der Stadt (Schulhaus Sonnenfeld, Esplanade,
Beau-Rivage, Schüssinsel, Tissot Arena usw.) zurück.
Wie bereits erläutert, ist die schwierige finanzielle Lage der Stadt
Biel auf strukturelle Gründe zurückzuführen. Die Bevölkerungsentwicklung zeitigt Konsequenzen auf den Bereich des Service
public und dabei insbesondere im gesamten Bildungswesen; sie
führt zu einem Kostenschub. Damit werden seitens der städtischen Verwaltung infolge der (auch demografischen) Bevölkerungsentwicklung zunehmend Leistungen im Service public
verlangt, welche zu den Anstiegen in den entsprechenden
Aufwandpositionen führen. Das Niveau des ordentlichen Steuerertrags pro Kopf bei den natürlichen Personen ist unterdurchschnittlich und auch die Steuererträge der juristischen Personen
schwanken zusehends. Damit steht die Stadt Biel weiterhin vor
der Herausforderung, dass die Ertragsseite unter Druck gerät
und gleichzeitig stetige Kostensteigerungen zu bewältigen sind.
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Biel hat gerade in den kommenden Jahren eine qualitativ bedeutende Aufwertung mit strategischen Projekten in allen Nutzungsbereichen (öffentlicher Raum, urbanes Wohnen, Innovation,
Bildung, Kultur und Sport) vor sich.
Würde die Steuererhöhung abgelehnt, müssten einschneidende
Massnahmen an die Hand genommen werden. Ein Abbau von
Aufgabenwahrnehmung und Leistungen wäre die Folge, dies mit
Auswirkungen auf den Standard des Service public, auf das Kulturangebot, das Bildungswesen, im Unterhalt der Infrastruktur
und etlichen weiteren Bereichen. Dies würde zu einschneidenden und nachhaltigen Verschlechterungen der Standortattraktivität der Stadt Biel führen, welche kurzfristig nicht wieder behebbar wären.
Das Budget präsentiert sich wie folgt (steuerfinanzierter Haushalt):
Steueranlage 1.63
Steueranlage 1.63
Total Aufwand
(inkl. Beiträge an Institutionen
und Aktivitäten CHF 741 000.–)
359 071 999.00
Total Ertrag
(inkl. Entnahmen aus Spezialfinanzierungen total
CHF 10,128 Mio.)
359 046 200.00
Budgetergebnis
–25 799.00
In oben stehender Tabelle findet sich das Budgetergebnis mit
einer Steueranlage von 1.63 und Entnahmen aus Spezialfinanzierungen von insgesamt CHF 10,128 Mio., davon CHF 9 Mio.
aus der Spezialfinanzierung «Buchgewinne aus Liegenschaften
13
im Finanzvermögen» zur erwähnten Kompensation der konjunkturellen Lücke.
Durch den vollständigen Verzicht auf die vorgeschlagene Erhöhung der Steueranlage um einen Steuerzehntel auf 1.63 würde
sich der liquiditätswirksame Ertrag der Stadt Biel um rund
CHF 6,4 Mio. reduzieren. Dies hätte zur Folge, dass der Selbstfinanzierungsgrad (cash flow) sinkt und für die Finanzierung der
Investitionen und eines Teils der laufenden Ausgaben zusätzliches Fremdkapital beschafft werden müsste. Dadurch würde
die Bruttoverschuldung ansteigen, das Eigenkapital würde rasch
abgebaut und die wachsenden Passivzinsen würden die Rechnung der Folgejahre belasten. Daran würde auch ein Ausgleich
des entgangenen Ertrages beziehungsweise des Defizites über
höhere, nicht liquiditätswirksame «Entnahmen» aus Spezialfinanzierungen nichts ändern.
Die Ablehnung des Budgets 2016 an der Abstimmung vom
15. November 2015 hat für die Stadtverwaltung Biel seit dem
1. Januar 2016 konkrete direkte Folgen. Gemäss Artikel 68 ff.
kantonaler Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) dürfen seit
dem 1. Januar 2016 bis zur Genehmigung des Voranschlags
2016 nur noch die unumgänglichen Verpflichtungen, insbesondere für gebundene Ausgaben, eingegangen werden. Der
Gemeinderat hat entsprechende Weisungen erlassen.
Sollte die Stadt Biel bis am 30. Juni 2016 über kein genehmigtes
Budget verfügen, wird der Regierungsrat das Budget und die
Steueranlage festlegen. Die Tätigkeiten der Stadt Biel werden
weiterhin den oben erläuterten Restriktionen unterliegen. Die
zuständige kantonale Stelle wird sodann unter Beizug von externen Spezialisten – welche finanziell zulasten der Stadt Biel
gehen – eine detaillierte Überprüfung der städtischen Finanzen
vornehmen und die sich hieraus ergebenden, als erforderlich
erachteten Massnahmen verfügen. Mit einem durch den Regierungsrat verfügten Budget könnte erst im Oktober/November
2016 gerechnet werden.
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Folgen bei Ablehnung
Budget 2016
Weitere Informationen
Der Bericht des Gemeinderates an den Stadtrat, mit weiteren Details, kann auf der Website der Stadt Biel unter
www.biel-bienne.ch/Abstimmungen eingesehen werden.
Haben Sie weitere Fragen? Die Finanzdirektion steht Ihnen unter
[email protected], Tel. 032 326 13 11, zur Verfügung.
15
4.
Argumente für und gegen das Budget 2016
Der Stadtrat hat dem Budget 2016 im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Februar 2016
mit 39 JA-Stimmen gegen 9 NEIN-Stimmen, bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
DAFÜR
DAGEGEN
Die Mehrheit des Stadtrates empfiehlt,
aus folgenden Gründen JA zu stimmen:
Eine Minderheit des Stadtrates empfiehlt,
aus den folgenden Gründen NEIN zu
stimmen:
• Das Budget 2016 schliesst dank einer
moderaten Erhöhung der Steueranlage
(von 1.53 auf 1.63) sowie einer Reduktion der Ausgaben ausgeglichen ab.
• Die neue Version des Budgets 2016
berücksichtigt die öffentlichen Diskussionen und unterstützt zusätzliche Bieler Institutionen, die der Bevölkerung
am Herzen liegen.
• Dank der Verbesserungen im Budget
2016 präsentieren sich die öffentlichen
Finanzen letztendlich ausgeglichen.
Ein guter Service public ist
sichergestellt.
• Das Budget 2016 beinhaltet Investitionen von über CHF 50 Mio., vorrangig
für die Schulen und die
Stadtentwicklung.
• Mit der Annahme des Budgets behalten die Stimmberechtigten ihre Zuständigkeit für die städtischen Finanzen
und verzichten diesbezüglich auf ein
Eingreifen des Kantons.
• Das Budget 2016 ist ein wichtiger
erster Schritt auf dem Weg der nachhaltigen Haushaltsanierung.
• Das Budget 2016 weist ein operatives
Ergebnisdefizit von CHF 9,3 Mio. aus.
• Das Finanzierungsdefizit wird sich
2016 voraussichtlich auf CHF 30 Mio.
belaufen.
• Im neuen Budget 2016 werden im
Vergleich zum ersten Budget 2016
bereits beschlossene Einsparungen
im Umfang von CHF 741 000 wieder
rückgängig gemacht.
• Der Wille seitens Gemeinde- und
Stadtrat, die Bieler Finanzen nachhaltig zu sanieren, ist in diesem Budget
einmal mehr nicht erkennbar.
• Die Ratsminderheit ist der Ansicht,
dass die Bieler Bevölkerung das erste
Budget 2016 im Herbst aufgrund der
geplanten Steuererhöhung abgelehnt
hat. Deshalb hätte im neuen Budget
2016 auf eine Steuererhöhung verzichtet und weitere Einsparungen gemacht
werden müssen.
• Mit diesem Budget werden die finanziellen Probleme nicht angegangen,
sondern nur nach hinten und somit
auf die folgenden Generationen
geschoben.
Der Stadtrat empfiehlt, das «Budget 2016 – Steueranlage 1.63» anzunehmen.
16
5.
Beschlussesentwurf
Die Einwohnergemeinde Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom
25. Februar 2016 und gestützt auf Artikel 12 Ziffer 2 Buchstabe a der Stadtordnung
vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst:
1. Das Budget der Einwohnergemeinde Biel für das Jahr 2016 wird genehmigt.
2. Im Jahr 2016 werden folgende veränderte Gemeindesteuern erhoben:
Das 1.63-fache der kantonalen Einheitssätze auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital).
3. Im Jahr 2016 wird eine unveränderte Liegenschaftssteuer, welche mit 1,5‰ des
amtlichen Wertes veranschlagt wird, erhoben.
4. Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen wird während zwölf
Jahren ab dem 1. Januar 2016 mit einem Abschreibungssatz von 8,33% linear
abgeschrieben.
5. Der Gemeinderat wird mit der Ausführung dieser Beschlüsse beauftragt.
Biel, 25. Februar 2016
NAMENS DES STADTRATES
Der Stadtratsvizepräsident:
Hugo Rindlisbacher
Die Ratssekretärin:
Regula Klemmer
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Abstimmungsfrage:
«Wollen Sie das Budget 2016 mit einer Steuererhöhung um einen Zehntel
(Steueranlage 1.63), einer unveränderten Liegenschaftssteuer und einer
Abschreibungsdauer des Verwaltungsvermögens von zwölf Jahren
gemäss Botschaft des Stadtrates vom 25. Februar 2016 annehmen?»
Mit 39 JA-Stimmen gegen 9 NEIN-Stimmen, bei 3 Enthaltungen empfiehlt
Ihnen der Stadtrat, dieser Vorlage zuzustimmen.
18
Swiss Innovation Park Biel/Bienne:
Landabgabe im Baurecht und Gewährung einer Bürgschaft
1.
Das Wichtigste in Kürze
Im Juni 2015 hat der Bundesrat entschieden, dass die Stadt
Biel/Bienne Netzwerkstandort des nationalen Generationenprojektes «Swiss Innovation Park» ist. Mit dem Innovationspark
werden Infrastrukturen bereitgestellt, um neue Technologien und
Produkte in der Zusammenarbeit mit Privatunternehmungen und
Forschungsstellen zu ermöglichen und damit Wertschöpfung
und Arbeitsplätze anzuziehen. Zudem wird die Stadt Biel als
Bildungs- und Innovationsstandort für Talente und Firmen hervorragend positioniert.
Generationenprojekt
Swiss Innovation Park
Seit 2013 besteht ein erfolgreiches Pilotprojekt für den künftigen
Innovationspark. Die Führung obliegt der Betriebsgesellschaft
InnoCampus AG, die von der Stadt Biel, dem Kanton Bern und
der Berner Fachhochschule initiiert wurde, sich mittlerweile aber
zu über 80% in der Hand privater Aktionäre, vor allem aus der
Industrie, befindet. Technologie-Startups, etablierte Firmen und
Forschungsstellen auf Hochschulniveau stellen im provisorischen Mietgebäude bereits gegen 100 Arbeitsplätze.
Erfolgreicher Start
Nachdem bekannt ist, dass das Bieler Projekt zusammen mit
vier anderen Standorten Teil des nationalen Netzwerks Swiss
Innovation Park ist, wird nun im Gebiet Bahnhof–See (Masterplan) ein eigener Neubau mit rund 14 000 m2 Geschossfläche auf
einer exzellent gelegenen Parzelle im Eigentum der Stadt Biel
geplant. Bauträgerin soll die InnoCampus AG werden, der Kanton Bern engagiert sich mit insgesamt rund CHF 30 Mio. an der
Finanzierung des Baus und des Betriebs. Zu diesem Zweck soll
die betroffene Parzelle der InnoCampus AG im Baurecht abgegeben und ihr als Garantie für die Finanzierung des Vorhabens
eine Bürgschaft in der Höhe von CHF 10 Mio. gewährt werden.
Neubauprojekt
19
Mit den zwei vorgeschlagenen Transaktionen kann die Stadt Biel
ihre Entwicklung als Innovations- und Ausbildungsstandort
nachhaltig vorantreiben und stärken. Zudem wird das mit einem
qualitätssichernden Verfahren zu erstellende Gebäude eine positiv prägende städtebauliche Wirkung auf das Gebiet Bahnhof–
See entfalten.
2.
Worüber wird abgestimmt?
Die Stadt Biel soll im Hinblick auf die Einrichtung eines Netzwerkstandorts des Swiss Innovation Parks der Standortbetreiberin InnoCampus AG ein Grundstück von 4767 m2 im
Masterplangebiet an der Marcelin-Chipot-Strasse im Baurecht
abgeben. Auf diesem Grundstück wird die InnoCampus AG
mit Unterstützung des Kantons Bern ein modernes, in einem
qualitätssichernden Verfahren geplantes Gebäude mit den
notwendigen Nutzflächen und Infrastrukturen für den Betrieb
des Netzwerkstandorts errichten.
Zur Sicherstellung der Finanzierung dieses Vorhabens gewährt
die Stadt Biel der InnoCampus AG eine Bürgschaft über
CHF 10 Mio. als Garantie für ein Darlehen NRP des Bundes.
Illustration Vorprojekt Swiss Innovation Park Biel/Bienne.
20
Stärkung des
Innovations- und
Ausbildungsstandorts
3.
Die Vorlage im Detail
Am 14. Dezember 2012 haben die eidgenössischen Räte das
totalrevidierte Bundesgesetz über die Forschungs- und Innovationsförderung (FIFG) verabschiedet. Das FIFG sieht die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks mit verschiedenen
Netzwerkstandorten als Instrument der Innovationspolitik vor. Er
soll geeignete Areale für ein innovationsbegünstigendes Zusammentreffen von öffentlicher und privater Forschung schaffen.
Nationales Projekt
Als Innovationen gelten das erfolgreiche Entwickeln, Umsetzen
und Vermarkten von neuen Ideen, Verfahren und Dienstleistungen. Ein Innovationspark im Sinne des FIFG ist eine entwicklungsfähige Infrastruktur (Stadtquartier, Campus), die diese
erfolgreiche Umsetzung erleichtert. Dabei werden über die
konzentrierte räumliche, zeitliche und inhaltliche Verbindung von
Wissenschaft und Wirtschaft an einem gemeinsamen Ort optimale Voraussetzungen für den Innovationsprozess geschaffen.
So kann Innovation als «Erfolg am Markt» weder verordnet noch
geplant werden. Aber es kann ein geeigneter Rahmen geschaffen werden, in dem Innovationen leichter und schneller entstehen können. Überdies ist rund um die Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit wertschöpfungsintensiven
Vorhaben ein intensiver internationaler Standortwettbewerb im
Gange. Ohne die strategischen Flächenreserven, die ein Innovationspark unter Inkaufnahme anfänglicher Leerstände bereithalten könnte, ist es oft nicht möglich, attraktive Forschungsprojekte und Firmenansiedlungen zu realisieren.
Langfristige
Investition der
öffentlichen Hand
An einem Innovationspark-Standort treffen alle Akteure der Innovation zusammen. Die Unternehmen (vor allem Privatwirtschaft)
treffen auf Forschungsakteure (Wissenschaft, Hochschulen, private Forschung und Entwicklung) sowie auf unterstützende
Branchen. Ein Innovationspark-Standort zeichnet sich durch
soziale Begegnungsstätten sowie Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten aus. Diese Einrichtungen sind in Fusswegdistanz vorhanden und erleichtern den Wissensaustausch, das gemeinsame Arbeiten und die gegenseitige Inspiration. Ein derartiger
Innovationspark liegt idealerweise an hochattraktiver,
Attraktives,
inspirierendes Areal
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international leicht erreichbarer Lage und ist bestens an öffentliche Verkehrsmittel und -achsen angebunden.
Die folgenden Gründe haben den Kanton Bern und die Stadt Biel
bewogen, ein eigenes Projekt für einen Netzwerkstandort zu
erarbeiten:
1.
2.
3.
4.
Nutzung der Chance, durch Teilnahme am nationalen
SIP-Netzwerk von finanzieller Unterstützung des Bundes
und internationaler Promotion als Innovationsstandort zu
profitieren.
Nutzung von Synergien mit dem geplanten Campus Biel/
Bienne der Berner Fachhochschule im Gebiet Masterplan
Bahnhof, zu dem mittlerweile bereits die politischen
Beschlüsse gefasst und die Projektierungsphase gestartet
wurden.
Terrainreserven im Eigentum der Stadt Biel an bester Lage
im Umfeld des Gebietes Bahnhof–See und in unmittelbarer Nähe des zukünftigen Autobahnanschlusses
Biel-Centre.
Industrielles Umfeld am Jurasüdfuss unter grossem Innovationsdruck aus dem internationalen
Wettbewerbsumfeld.
Der Innovationspark Biel/Bienne soll neben seinen Flächenreserven für Ansiedlungen auch Dienstleistungen bieten und dient
damit sowie mit eigenen technischen Einrichtungen (Messen,
Testen, Prototyping) als Entwicklungs-Testgelände für Industrieunternehmen jeglicher Grösse. Er spricht nicht nur die Innovationsabteilungen von Grossunternehmen an, sondern auch eine
Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen, die mit ihren
Produkten auf den Weltmärkten präsent sind. Wichtige wissenschaftliche Partner sind die Eidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA), die Universität Bern, das Center for Biomedical
Engineering Research (ARTORG Center), die Berner Fachhochschule und das Centre Suisse d’Electronique et de Microtechnique (CSEM).
22
Gemeinsame
Initiative Kanton
Bern / Stadt Biel
Mehr als ein
Technopark
Der Innovationspark Biel/Bienne fokussiert auf das Thema
Industrietechnologien mit folgenden Schwerpunkten:
1.
2.
3.
Inhaltliche
Schwerpunkte
3D-Fertigungstechnologien
Energiespeicher und Mobilität
Medizinaltechnik
Das hohe Interesse von unternehmerischer Seite zeigt sich
in der finanziellen Beteiligung an der Betriebsgesellschaft InnoCampus AG, welche 2013 auf Initiative der Stadt Biel, des
Kantons Bern und der BFH gegründet wurde. Das Aktienkapital
beträgt nach mehrfachen Erhöhungen rund CHF 1,3 Mio. und
befindet sich zu über 80% in der Hand von Unternehmen.
Grossunternehmen wie Ruag, Scintilla Bosch, BKW und Georg
Fischer halten Beteiligungen. Die InnoCampus AG hat ihre Aktivitäten in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Biel, an der Aarbergstrasse 5, aufgenommen. Die verfügbaren Flächen von ca.
2500 m2 werden bereits vollständig beansprucht, weshalb am
selben Ort durch Ausbauten zusätzliches Flächenpotenzial von
gegen 1500 m2 geschaffen wird. Ende 2015 waren bereits gegen
100 Personen im Innovationspark tätig. Damit hat der Pilotbetrieb in Biel seit der Gründung im Juni 2013 die operativen
Erwartungen übertroffen.
InnoCampus AG
Die Flächenvermietung verläuft erfolgreich und selbsttragend.
Die Mieterschaft besteht aus einem interessanten Mix von
Partnern aus der Startup-Szene, Hochschulforschung und Hightech-Unternehmen. Der Innovationspark wirkt als Magnet für
Ansiedlungen aus dem Ausland. So haben sich in den letzten
Monaten Unternehmen wie Etel S.A. und Welle Laser Technology
bewusst in der Nähe des Innovationsparks Biel/Bienne niedergelassen. Der Entscheid des Georg Fischer-Konzerns für eine
Konzentration sämtlicher Aktivitäten im Bereich des Fräsens in
einen Neubau in Biel mit einer Kapazität von gegen 500 Arbeitsplätzen wurde von den Verantwortlichen ausdrücklich auch mit
der Nähe zum Innovationspark Biel/Bienne begründet.
Auf- und Ausbau
des Pilotbetriebs
im Gang
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Im gegenwärtig gemieteten Gebäude kann sich der Innovationspark Biel/Bienne nicht mehr weiterentwickeln und seine Mission
in ausreichendem Masse erfüllen. Ein Neubau mit einer
Geschossfläche von 14 000 m2 soll es ermöglichen, optimale
räumliche Voraussetzungen für das Funktionieren des Innovationsparks zu schaffen.
Projekt Neubau
2018/2019 soll der definitive Standort des Innovationsparks in
Form eines eigenen Neubaus bezogen werden. Dafür ist ein
Baufeld an der Marcelin-Chipot-Strasse mit einem Bruttogeschossflächenpotenzial von 14 000 m2 vorgesehen. Das
Baufeld liegt rund 100 m vom Hauptbahnhof Biel/Bienne entfernt
und ist baureif. Gleich gegenüber wird der neue Campus
Biel/Bienne der Berner Fachhochschule entstehen. Der zukünftige Autobahnanschluss befindet sich in unmittelbarer Nähe.
Der jetzige Standort des Innovationsparks an der Aarbergstrasse
wird weitergeführt.
Exzellenter Standort
Legende:
Dunkles Blau:
Rot:
Orange:
Gelb:
Grün:
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Gegenwärtiger InnoCampus-Standort Aarbergstrasse 5
Definitiver Standort InnoCampus als erste Ausbauetappe
Neubau Campus Biel/Bienne der Berner Fachhochschule
Langfristige Reserven für Swiss Innovation Park Biel/Bienne
Anschluss Autobahnumfahrung
Die InnoCampus AG erstellt das Gebäude selber. Es soll bis
Ende 2018/Anfang 2019 bezugsbereit sein. Die Vorgaben der
Stadt Biel im Rahmen ihrer baurechtlichen Grundordnung für ein
qualifiziertes Wettbewerbsverfahren sind zu erfüllen. Im Rahmen
der Bewerbung für den Innovationspark wurden von zwei Architekturbüros erste Projektstudien erstellt. Diese beziffern die Kosten für das Gebäude mit einer Geschossfläche von 14 000 m2
auf knapp CHF 45 Mio. (ohne Betriebseinrichtungen). Das auf
der Parzelle zur Verfügung stehende Bauvolumen wird voll ausgenutzt. Das Gebäude soll die räumlichen Bedürfnisse für den
Vollbetrieb vollständig abdecken. Für weitere Ausbauetappen
stehen in der Nähe geeignete Grundstücke zur Verfügung (vgl.
oben stehende Abbildung).
Geplanter Bezug
2018/2019
Das Finanzierungskonzept des Innovationsparks Biel/Bienne
sieht vor, dass der Innovationspark mit einem unternehmerischen Geschäftsmodell mittelfristig selbsttragend ist. Bis dieses voll zum Tragen kommt, soll der Kanton Bern gemäss Antrag
des Regierungsrates an den Grossen Rat auf Basis des im
Januar 2016 beschlossenen kantonalen Innovationsförderungsgesetzes eine Aufbauhilfe im Umfang von CHF 20 Mio. leisten.
Davon fliessen CHF 14 Mio. als Investitionsbeitrag in den Neubau und CHF 6 Mio. in eine Anschubfinanzierung, und zwar in
erster Linie zur Deckung der bewusst in Kauf genommenen
Leerstandskosten zur Bildung von Flächenreserven. Zusätzlich
wird ein Darlehen aus dem Programm «Neue Regionalpolitik»
(NRP) von CHF 10 Mio. gewährt.
Finanzierungskonzept
Übersicht: Finanzierung des Neubaus
Beitrag Kanton Bern
CHF 14 Mio.
Investitionsbeitrag
NRP-Darlehen des
Bundes
CHF 10 Mio.
Rückzahlbar auf 25 Jahre,
gesichert mit einer
Bürgschaft der Stadt Biel
Hypothek/alternative
Finanzierung
CHF 21 Mio.
Fremdkapital
Total Immobilie
CHF 45 Mio.
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Die Stadt Biel engagiert sich mit zwei Elementen für das Projekt:
Einerseits mit der Abgabe des Landes im Baurecht zu günstigen
Konditionen und andererseits mit der Gewährung einer Bürgschaft auf das NRP-Darlehen. Diese zwei Elemente sind Gegenstand der vorliegenden Abstimmungsvorlage. Da sie beide
untrennbar mit demselben Projekt verbunden sind, bedingen sie
sich gegenseitig. Die Ablehnung eines Elementes würde das
Projekt als Ganzes gefährden.
Die Stadt Biel räumt der InnoCampus AG ein selbstständiges
und dauerndes Baurecht auf einer Fläche von 4767 m² ab dem
Grundstück Biel-Grundbuch Blatt Nr. 4045 an der MarcellinChipot-Strasse in Biel ein (Grundstück im Plan markiert).
Engagement
der Stadt Biel
mit zwei Elementen
Landabgabe
im Baurecht
Das Grundstück befindet sich heute im Finanzvermögen der
Stadt Biel und beinhaltet eine Überbauungsmöglichkeit von rund
14 000 m2 Bruttogeschossfläche. Per Ende 2015 betrug der
Buchwert CHF 3 650 019.05.
Das Baurecht wird analog dem Stand der Verhandlungen für den
BFH-Campus für eine Dauer von 50 Jahren mit einer Verlängerungsoption für weitere 25 Jahre eingeräumt. Damit auch die
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Verzicht
auf Buchgewinn
in Startphase
Stadt Biel einen wirtschaftlichen Beitrag zur Startphase dieses
strategischen Projektes leisten kann, soll vorerst auf einen Buchgewinn gegenüber dem bisherigen Wert verzichtet werden. Dies
wird erreicht, indem für die ersten zehn Jahre ab Baubeginn
lediglich der aktuelle Buchwert von CHF 3 650 019.05 zu verzinsen ist. Ab dem elften Jahr nach Baubeginn soll der zu verzinsende Wert auf CHF 5 320 000.– angehoben werden, was dem
Preis pro m2 realisierbarer Bruttogeschossfläche entspricht,
der mit dem Kanton Bern für das Baurecht zugunsten des
Campus-Neubaus der Berner Fachhochschule vereinbart
wurde. Unter der Annahme eines mittelfristigen Zinssatzes von
3,5% beträgt der zu leistende jährliche Baurechtszins rund
CHF 128 000.– für die ersten zehn Jahre und steigt danach
auf rund CHF 186 000.–.
Da der gemäss Artikel 11 Absatz 1 Litera c der Stadtordnung
kapitalisierte Baurechtszins die Summe von CHF 5 000 000.–
übersteigt, sind gemäss Stadtordnung die Stimmberechtigten
abschliessend für die Beschlussfassung zuständig.
Voraussetzung für die Gewährung des NRP-Darlehens des Bundes von CHF 10 Mio. zur Mitfinanzierung des Neubaus aus dem
Programm «Neue Regionalpolitik» ist eine Bürgschaft durch die
öffentliche Hand. Nachdem sich der Kanton Bern bereits mit insgesamt CHF 20 Mio. effektiven Ausgaben beziehungsweise Barleistungen engagiert sowie angesichts des grossen Engagements der Privatwirtschaft im Aktionariat der InnoCampus AG,
soll die Stadt Biel die erforderliche Garantie im Rahmen einer
Bürgschaft leisten. Mit der Bürgschaft wird erreicht, dass die
Stadt Biel als Garantiegeberin nur Zahlungen leisten müsste,
wenn die InnoCampus AG nicht mehr in der Lage wäre, die Verpflichtungen aus dem Darlehen (Amortisation) gegenüber dem
Kanton Bern zu erfüllen. Die Garantiegeber übernehmen keine
zusätzlichen finanziellen Risiken. Das Darlehen muss von der
InnoCampus AG nach maximal 25 Jahren amortisiert sein.
Volkskompetenz
Bürgschaft
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Die InnoCampus AG verpflichtet sich, zur Sicherstellung der
Garantie auf dem zu erstellenden Neubau, welcher rund
CHF 45 Mio. kosten wird, im Nachgang zu den Schuldbriefen
zugunsten der Fremdfinanzierungspartner im Umfang von
voraussichtlich CHF 21 Mio. für die Stadt Biel einen weiteren
Schuldbrief von CHF 10 Mio. errichten zu lassen. Damit präsentiert sich das Risiko dieses Engagements für die Stadt Biel
überschaubar.
Gemäss Artikel 11 Absatz 1 Litera b der Stadtordnung entscheiden die Stimmberechtigten über Sicherheitsleistungen über den
Betrag von CHF 5 000 000.–. Die Garantie zugunsten der
InnoCampus AG muss als Eventualverpflichtung nicht in die
Bilanz der Stadt Biel aufgenommen, sondern nur im Anhang
erwähnt werden.
Haben Sie weitere Fragen? Die Präsidialdirektion steht Ihnen
unter [email protected], Tel. 032 326 11 01, gerne zur
Verfügung.
28
4.
Argumente für das Projekt
Der Stadtrat hat dem Projekt im Rahmen seiner Sitzung vom 24. Februar 2016 mit
53 JA-Stimmen gegen 0 NEIN-Stimmen, bei 0 Enthaltungen zugestimmt.
Er empfiehlt Ihnen, die Vorlage aus den folgenden Gründen anzunehmen:
• Der Innovationspark Biel/Bienne ist ein langfristig angelegtes Instrument zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen, Wertschöpfung sowie Talenten und damit ein strategisches
Projekt für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Biel.
• Die Stadt Biel wird international als Bildungs- und Innovationsstandort auf höchstem
Niveau positioniert.
• Die regionalen Unternehmungen erhalten eine leistungsfähige Plattform, um mit
neuen Produkten ihre Konkurrenzfähigkeit zu verbessern.
• Der Innovationspark ist städtebaulich und inhaltlich eine Bereicherung des Entwicklungsgebietes Bahnhof–See.
• Das Projekt wird vom Kanton Bern und vom Bund stark unterstützt, auch finanziell.
Von der Stadt Biel wird auch eine Beteiligung erwartet.
• Die finanziellen Risiken für die Stadt Biel sind minim, da die Investition in den Neubau von anderen Parteien getätigt wird und auf einer soliden Kapitalbasis steht.
Der Stadtrat empfiehlt das Projekt «Swiss Innovation Park Biel/Bienne» anzunehmen.
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5.
Beschlussesentwurf
Die Stadt Biel, nach Kenntnisnahme der Botschaft des Stadtrates vom 24. Februar
2016 und gestützt auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise Artikel 11
Absatz 1 Buchstabe b der Stadtordnung vom 9. Juni 1996 (SGR 101.1) beschliesst:
1. Die Stadt Biel gibt die Landfläche von ca. 4767 m2 Grundstück Biel-Grundbuch
Blatt Nr. 4045 an den Swiss Innovation Park Biel/Bienne zugunsten der Standortbetreiberin InnoCampus AG im Baurecht ab. Die Dauer des Baurechtes beginnt mit
dem Grundbucheintrag und dauert 50 Jahre. Nach Ablauf der Baurechtsdauer kann
dieses erneuert werden.
2. Der Landwert für die ersten zehn Jahre wird auf CHF 260.– pro m2 realisierbarer
Bruttogeschossfläche beziehungsweise auf einen Landwert von CHF 3 650 019.05
festgesetzt. Ab dem elften Jahr nach Baubeginn wird der zu verzinsende Wert auf
CHF 5 320 000.– beziehungsweise CHF 380.– pro m2 realisierbarer Bruttogeschossfläche angehoben.
3. Der Zinssatz wird auf minimal 3,5% und maximal 6,5% festgelegt. Bis zum Erreichen des Ansatzes von 3,5% wird nach dem effektiven Zinssatz abgerechnet. Der
jährliche Baurechtszins bei Vertragsabschluss beträgt zum aktuellen Zinssatz von
2,75% CHF 100 375.50 pro Jahr.
4. Der Gemeinderat wird mit der Ausarbeitung und dem Abschluss des erforderlichen
Baurechtsvertrages beauftragt.
5. Die Gewährung einer unübertragbaren Bürgschaft im Umfang von CHF 10 Mio.
zugunsten der InnoCampus AG als Garantie für ein Darlehen NRP des Bundes von
CHF 10 Mio. wird genehmigt.
6. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug dieser Beschlüsse beauftragt. Er wird
ermächtigt, diese Kompetenz an die zuständige Direktion zu delegieren.
Biel, 24. Februar 2016
NAMENS DES STADTRATES
Der Stadtratsvizepräsident:
Hugo Rindlisbacher
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Die Ratssekretärin:
Regula Klemmer
Abstimmungsfrage:
«Wollen Sie die Abgabe einer Fläche von ca. 4767 m2, Grundstück
Biel-Grundbuch Blatt Nr. 4045 im Baurecht an die InnoCampus AG für
den Swiss Innovation Park Biel/Bienne sowie die Gewährung einer
Bürgschaft im Umfang von CHF 10 Mio. an die InnoCampus AG gemäss
Botschaft des Stadtrates vom 24. Februar 2016 annehmen?»
Mit 53 JA-Stimmen gegen 0 NEIN-Stimmen, bei 0 Enthaltungen empfiehlt
Ihnen der Stadtrat dieser Vorlage zuzustimmen.
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