-Seite1- Ausschreibung im bremischen Beiblatt Nr. 06-16 vom 22.03.2016 (Auszug) Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Leiter/in der Abteilung Hochschulen und Forschung, Besoldungsgruppe B 4 BremBesO bzw. außertarifliche Vergütung in entsprechender Höhe, Kennziffer 3/2016 - zeitgleich extern / verwaltungsintern Bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist zum 1. Juni 2016 die Stelle einer / eines Leiterin/Leiters der Abteilung Hochschulen und Forschung Besoldungsgruppe B 4 BremBesO bzw. außertarifliche Vergütung in entsprechender Höhe mit voller Wochenarbeitszeit zu besetzen. Da es sich um eine leitende Funktion im Sinne des § 5 Bremisches Beamtengesetz handelt, wird grundsätzlich zunächst eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von zwei Jahren vorgenommen. Entsprechende Bewährung vorausgesetzt, erfolgt die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Beschäftigte werden befristet für zwei Jahre zur Erprobung eingestellt. Bei Bewährung erfolgt die unbefristete Weiterbeschäftigung mit einem außertariflichen Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B 4. Das Land Bremen verfolgt eine strategische ausgerichtete Wissenschaftspolitik mit anspruchsvollen Zielsetzungen. Dabei stehen die Qualität von Forschung, Lehre, Transfer und Weiterbildung sowie die Sicherung angemessener infrastruktureller und institutioneller Rahmenbedingungen im Mittelpunkt. Das Land Bremen verfügt in Bremen und Bremerhaven mit vier staatlichen Hochschulen, darunter die mit der Exzellenzinitiative erfolgreiche Universität Bremen, drei privaten Hochschulen, u. a. die Jacobs Universität Bremen, sowie 20 außeruniversitären Forschungseinrichtungen, davon zehn von Bund und Länder finanzierte Institute der Helmholtz Gemeinschaft, der Fraunhofer- Gesellschaft und der Leibniz Gemeinschaft, über ein gut aufgestelltes Wissenschaftssystem mit vielen überregionalen Kooperationsbeziehungen. Die wissenschaftspolitischen Vorgaben und Zielsetzungen des Landes sind im Wissenschaftsplan 2020 und den Zielvereinbarungen mit den vier staatlichen Hochschulen und den außeruniversitären Instituten niederlegt. Die Abteilung Hochschulen und Forschung ist verantwortlich für die die Umsetzung der Wissenschaftsplanung, die strategische und operative Steuerung der Wissenschaftseinrichtungen einschließlich des Erfolgs- und Finanzcontrolling, die Beratung und Unterstützung der wissenschaftlichen Einrichtungen, die Wahrnehmung der wissenschaftspolitischen Interessen des Landes in einer Vielzahl von Einrichtungen und Gremien der nationalen und internationalen Wissenschaftspolitik, vorwiegend im Kontext der gemeinsamen Forschungsförderung und Forschungsfinanzierung von Bund und Ländern sowie der Hochschulpolitik im Rahmen der Kultusministerkonferenz. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Unterstützung der politisch- parlamentarischen Gremien des Landes Bremen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz sucht für die Abteilung Hochschulen und Forschung eine Leitungspersönlichkeit, die in der Lage ist, die erfolgreiche Bremer Wissenschaftspolitik zukunftsgerichtet mitzugestalten und weiter zu entwickeln. Aufgabenschwerpunkte: - Leitung der Abteilung Hochschulen und Forschung mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, einschließlich Personalmanagement und Personalentwicklung - Umsetzung der Wissenschaftsplanung und der politischen Ziele des Landes, in enger Kooperation mit den zu betreuenden Hochschulen und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen - Entwicklung von wissenschaftspolitischen Leitlinien, Konzepten und Zielvorgaben für die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Einrichtungen im Lande Bremen - Strukturierung und operative Koordination der Hochschulpolitik und Hochschulentwicklung, der Forschungsplanung und Forschungskoordination, der Mittelbereitstellung und Finanzierung, des Erfolgs- und Finanzcontrolling von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie im Hochschulrecht und Hochschulbau - Wahrnehmung der Interessen des Landes in regionalen und überregionalen Gremien der Hochschul-, Forschungsund Wissenschaftspolitik im Rahmen der Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund, in Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen des Landes Vorausgesetzt werden: - abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium - Promotion erwünscht - langjährige fundierte und erfolgreiche Praxis sowie nachgewiesene und aktuelle Leitungs- -Seite 2- - erfahrung in größeren Einheiten der Wissenschaftsadministration, darunter in einem anderen Bundesland oder beim Bund bzw. einer überregionalen Wissenschaftsorganisation Planungskompetenzen und Managementerfahrungen im Wissenschaftsbereich sehr gute Englischkenntnisse Wir erwarten: - Durchsetzungsvermögen - Team- und Konfliktfähigkeit - Moderationskompetenz - Führungskompetenz im Führungsstil Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Dörhage, Tel.: 0421 / 361-2430 zur Verfügung. Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerberinnen und Bewerber wird begrüßt. Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet. Ihre Bewerbungsunterlagen (u. a. aktuelle Zeugnisse oder Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum 14. April 2016 an kooperativen Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, sind Frauen, wenn sie die gleiche Qualifikation wie männliche Bewerber haben, vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung Vorrang. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Wosnitza, Contrescarpe 72, 28195 Bremen Kennziffer: 3/2016 (bitte unbedingt angeben) Bewerbungshinweis: Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag beifügen. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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