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Ausschreibung im bremischen Beiblatt Nr. 06-16 vom 22.03.2016 (Auszug)
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Leiter/in der Abteilung
Hochschulen und Forschung, Besoldungsgruppe B 4 BremBesO bzw. außertarifliche
Vergütung in entsprechender Höhe, Kennziffer 3/2016 - zeitgleich extern / verwaltungsintern
Bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit
und Verbraucherschutz ist zum 1. Juni 2016 die
Stelle einer / eines
Leiterin/Leiters der
Abteilung Hochschulen und Forschung
Besoldungsgruppe B 4 BremBesO bzw.
außertarifliche Vergütung
in entsprechender Höhe
mit voller Wochenarbeitszeit
zu besetzen.
Da es sich um eine leitende Funktion im Sinne des
§ 5 Bremisches Beamtengesetz handelt, wird
grundsätzlich zunächst eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Probe für die Dauer von
zwei Jahren vorgenommen. Entsprechende
Bewährung vorausgesetzt, erfolgt die Übernahme
in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beschäftigte werden befristet für zwei Jahre zur
Erprobung eingestellt. Bei Bewährung erfolgt die
unbefristete Weiterbeschäftigung mit einem außertariflichen Entgelt entsprechend der Besoldungsgruppe B 4.
Das Land Bremen verfolgt eine strategische
ausgerichtete Wissenschaftspolitik mit anspruchsvollen Zielsetzungen. Dabei stehen die Qualität von
Forschung, Lehre, Transfer und Weiterbildung
sowie die Sicherung angemessener infrastruktureller
und
institutioneller
Rahmenbedingungen im Mittelpunkt.
Das Land Bremen verfügt in Bremen und
Bremerhaven mit vier staatlichen Hochschulen,
darunter die mit der Exzellenzinitiative erfolgreiche
Universität Bremen, drei privaten Hochschulen, u.
a. die Jacobs Universität Bremen, sowie 20
außeruniversitären
Forschungseinrichtungen,
davon zehn von Bund und Länder finanzierte
Institute der Helmholtz Gemeinschaft, der
Fraunhofer- Gesellschaft und der Leibniz
Gemeinschaft,
über
ein
gut
aufgestelltes
Wissenschaftssystem mit vielen überregionalen
Kooperationsbeziehungen.
Die wissenschaftspolitischen Vorgaben und
Zielsetzungen des Landes sind im Wissenschaftsplan 2020 und den Zielvereinbarungen mit
den vier staatlichen Hochschulen und den
außeruniversitären Instituten niederlegt.
Die Abteilung Hochschulen und Forschung ist
verantwortlich für die die Umsetzung der
Wissenschaftsplanung, die strategische und
operative
Steuerung
der
Wissenschaftseinrichtungen einschließlich des Erfolgs-
und Finanzcontrolling, die Beratung und Unterstützung der wissenschaftlichen Einrichtungen, die
Wahrnehmung der wissenschaftspolitischen Interessen des Landes in einer Vielzahl von
Einrichtungen und Gremien der nationalen und
internationalen Wissenschaftspolitik, vorwiegend im
Kontext der gemeinsamen Forschungsförderung
und Forschungsfinanzierung von Bund und
Ländern sowie der Hochschulpolitik im Rahmen der
Kultusministerkonferenz. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt liegt in der Unterstützung der
politisch- parlamentarischen Gremien des Landes
Bremen.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und
Verbraucherschutz sucht für die Abteilung Hochschulen und Forschung eine Leitungspersönlichkeit, die in der Lage ist, die erfolgreiche
Bremer
Wissenschaftspolitik
zukunftsgerichtet
mitzugestalten und weiter zu entwickeln.
Aufgabenschwerpunkte:
- Leitung der Abteilung Hochschulen und
Forschung mit 40 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, einschließlich Personalmanagement und Personalentwicklung
- Umsetzung der Wissenschaftsplanung und der
politischen Ziele des Landes, in enger
Kooperation mit den zu betreuenden Hochschulen und außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen
- Entwicklung
von
wissenschaftspolitischen
Leitlinien, Konzepten und Zielvorgaben für die
Weiterentwicklung
der
wissenschaftlichen
Einrichtungen im Lande Bremen
- Strukturierung und operative Koordination der
Hochschulpolitik und Hochschulentwicklung,
der Forschungsplanung und Forschungskoordination, der Mittelbereitstellung und
Finanzierung, des Erfolgs- und Finanzcontrolling von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie im
Hochschulrecht und Hochschulbau
- Wahrnehmung der Interessen des Landes in
regionalen und überregionalen Gremien der
Hochschul-,
Forschungsund
Wissenschaftspolitik im Rahmen der Zusammenarbeit
der Länder untereinander und mit dem Bund, in
Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen des Landes
Vorausgesetzt werden:
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium - Promotion erwünscht
- langjährige fundierte und erfolgreiche Praxis
sowie nachgewiesene und aktuelle Leitungs-
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erfahrung
in
größeren
Einheiten
der
Wissenschaftsadministration, darunter in einem
anderen Bundesland oder beim Bund bzw.
einer überregionalen Wissenschaftsorganisation
Planungskompetenzen
und
Managementerfahrungen im Wissenschaftsbereich
sehr gute Englischkenntnisse
Wir erwarten:
- Durchsetzungsvermögen
- Team- und Konfliktfähigkeit
- Moderationskompetenz
- Führungskompetenz
im
Führungsstil
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Herr Dr.
Dörhage, Tel.: 0421 / 361-2430 zur Verfügung.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement
der Bewerberinnen und Bewerber wird begrüßt.
Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit
der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht
erstattet.
Ihre Bewerbungsunterlagen (u. a. aktuelle Zeugnisse oder Beurteilungen) richten Sie bitte bis zum
14. April 2016 an
kooperativen
Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem
Bereich abzubauen, sind Frauen, wenn sie die
gleiche Qualifikation wie männliche Bewerber
haben, vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in
der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe
überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich
aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber
haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und
persönlicher Eignung Vorrang.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit
und
Verbraucherschutz,
Frau
Wosnitza,
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Kennziffer: 3/2016 (bitte unbedingt angeben)
Bewerbungshinweis:
Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen keine
Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bitte
verwenden Sie auch keine Mappen und Folien. Die
Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch
zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend
frankierten Freiumschlag beifügen. Andernfalls
werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung
bis zum Ablauf der Frist gemäß §15 des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
aufbewahrt und anschließend vernichtet.