PRAKTISCHE THEOLOGIE LITURGISCHE

PRAKTISCHE
LITURGISCHE
THEOLOGIE
ERZIEHUNG
Von Wilhelm
Jannasch
Kempf-Faustmann,
Handbuch der Liturgik, neu bearbeitet von A. Gottron,
19. Aufl. I960, Paderborn (Schöningh), 242 S., geb. DM 7.80. — Hans
Kreßel,
Unser Gottesdienst. Eine Einführung in das Wesen und den Gang des lutherischen Gottesdienstes. 1948, München (Verlag d. Ev.-luth. Kirche in Bayern
r. d. Rhs.), 23 S., DM 1.50. — Horst Schumann,
Die Erneuerung des Gottesdienstes. Zur Wiedergewinnung der Messe und des Stundengebetes in der
Evang. Kirche. 1949, Kassel (J. Stauda), 43 S„ DM 1.20. — Walter Lötz, Das
hochzeitliche Kleid. Zur Frage der liturgischen Gewänder im evang. Gottesdienst. 1949, Kassel (J. Stauda), 42 S. u. 7 Abb., DM 2.40; Schnittmusterbogcn dazu DM 3.—. — Ernst Jansen, Die evangelische Michalsbruderschaft.
1949, Kassel (J. Stauda), 18 S., DM 1.—. — Das Stundengebet.
Als Entwurf
herausgegeben vom Liturgischen Ausschuß der Evang. Michaelsbruderschaft.
O. J. Kassel (J. Stauda), 118 S., DM 3.60, geb. mit Zeichenbändern DM 4.50.—
Die Heilige Woche. Ordnungen f ü r die Gottesdienste der Karwoche und die
Feier der Osternacht. Als Entwurf herausgegeben im Auftrag des Liturg. Ausschusses der Evang. Michaelsbruderschaft von W. Stählin und H. Schumann.
!951, Kassel (J. Stauda), DM 5.40. — Wilhelm Stählin, Die ausgesonderten
Tage. Von Sinn und Praxis geistlicher Wochen. 1954, Kassel (J.Stauda), 85 S.,
DM 3.80. — Heinrich Benckert, Gebetshilfe. Eine Anleitung, mit der Kirche
zu beten. 1949, Göttingen (Vandenhoeck & Ruprecht), 105 S., DM 2.50. —
l'aul Vogt, Wort und Antwort. Bitte, Gebet, Fürbitte und Danksagung f ü r den
Gottesdienst in der Gemeinde und in der Krankenstube. 1951, Zollikon-Zürich
(Evang. Verlag), 127 S., geb. DM 6.75. — Martin Albertz, Gebetsbüchlein I
bis III, drei Hefte: 18, 26, 14 S., 1947, Berlin-Spandau (Wichern-Verlag
H. Renner), je DM 1.20. — Walter Lötz, Agende f ü r die Seelsorge an Kranken
und Sterbenden. 1949, Kassel (J. Stauda), 175 S„ geb. DM 4.50. — Paul Friedrich, In Gottes Namen fang ich an! Gebete f ü r Schule und Haus. 1952, München (Chr. Kaiser), 64 S., DM 2.20.
Schon konfessionskundlich ist es äußerst lehrreich, daß die römisch-katholische Kirche seit 1886 ein Handbuch der Liturgik besitzt, das aus dem
Unterricht an einem Gymnasium erwachsen und für den Gebrauch an höheren
Schulen bestimmt ist. Gottron legt dies Buch, mit dem er als Gymnasiast
großgeworden ist und nach dem er selbst 25 Jahre unterrichtet hat, in einer
erneuten gründlichen Umarbeitung vor, in der es ganz zweifellos auch dem
evangelischen Theologen, der den gegenwärtigen liturgischen Stand der römischen Kirche näher kennen lernen möchte, ausgezeichnete Dienste leisten
könnte, zumal es dank eines eingehenden Registers auch als Nachschlagebuch
gut zu brauchen ist. Der Stoff ist in drei großen Gruppen übersichtlich dargestellt (Heilige Handlungen — Heilige Zeiten — Heilige Orte); erfreulich
viele und brauchbare Abbildungen bringen Klärung (nicht nur bei den „Hei27
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ligen Orten", audi im ersten Teil bei § 7, wo von den Heiligen Gewändern
gehandelt wird). Eine Geschichte der Liturgie darf man natürlich nicht erwarten, wenn auch Werden und Wandel der Liturgie nicht verschwiegen
werden; der abschließende § 45 (Geschichte der Liturgie im Überblick) kann
eine wirkliche Geschichte nicht ersetzen. Eingehend sind — für die Konfessionskunde wichtig! — Sakramentalien, Volksbräuche und -Andachten behandelt. Die Ostkirche ist wenigstens kurz berücksichtigt (§ 13). Die Reformation kommt nur in dem peinlichen Satze vor: „Die Plünderung der sogenannten Reformations- und Säkularisationszeit (1803) hat den deutschen
Gotteshäusern nur den geringeren Teil künstlerischer Hochwerte übrig gelassen . . . " (S. 16). Erfreulich ist, daß bei den verschiedenen Arten von Meßfeiern (§ 12, S. 63 ff.) auch die sogenannte Gemeinschaftsmesse behandelt
wird; doch steht der Bearbeiter offensichtlich der „Betsingmesse" skeptisch
gegenüber. Gehe hier die Entwicklung weiter, so fehle nur noch der deutsche
Gesang des Priesters, und die deutsche Nationalliturgie sei fertig. „Daß hier
im besten Bestreben, das Volk recht nahe und schnell (ist dies nötig?) an die
Liturgie heranzuführen, auch große Gefahren verborgen liegen, sollte", so
meint der Herausgeber, „nicht übersehen werden." — Historisch völlig unhaltbar ist die Behauptung, daß in den ersten drei Jahrhunderten vor dem
Meßopfer am Sonntag stets eine Vigil mit Lesungen, Responsoriengesang und
Kollekte gefeiert worden sei (S. 127). Auch die Angabe, daß mhd. baß, von
dem Buße abgeleitet wird, „gut" bedeute, ist irrig; es bedeutet „besser", und
Buße ist Besserung (vgl. Lexer 2 5 28 und Kluge-Götze 1 2 1 3 89 f.).
Das Heft von Kreßel ist für die Hand der Gemeindeglieder gedacht und
kann diesen Zweck zumal da gut erfüllen, wo die neue Liturgie der VELKD
noch nicht allgemein durchgeführt wird. Das Wesen des ev. Gottesdienstes
wird durch Entfaltung des bekannten Lutherwortes aus der Torgauer Kirchweihpredigt von 1544 erläutert. Da der Verf. sich in diesem Zusammenhang
auch auf Calvin und Niesei beruft, hätte die konfessionalistisch klingende
Gleichsetzung von evangelisch und lutherisch (S. 6) fehlen dürfen. In mtncher
Hinsicht erweist sich der Verfasser unter den Liturgen der Gegenwart als ein
mutig-altmodischer Mann. So macht er aus der (m. E. mit Recht erstrebten)
Lösung des Kyrie und Gloria von Sündenbekenntnis und Gnadenzusage doch
kein Gesetz, ja weist sogar darauf hin, daß die Verbindung schon aif ein
Nürnberger Vorbild der Reformationszeit zurückgehe (S. 10), versucht nicht
unter Harmonisierung der altkirchlichen Überlieferung einen urchristichen
Wort-Sakramentsgottesdienst zu konstruieren und sieht die Schwierigkeiten,
die aus einer entsprechenden Dauereinrichtung in der Gegenwart erwachsen
könnten, so daß ihm weiterhin besondere Abendmahlsfeiern neben dem 'ollen
Hauptgottesdienst nötig erscheinen (S. 16 f.); in dem von den Nebenjottesdiensten und Kasualien handelnden Teil wird den „liturgischen Gottesdiensten" neben den von Kreßel auch warm empfohlenen Gebetsg>ttesdiensten mit Psalmodie ihre Bedeutung gelassen, eine Tatsache, die untff den
heutigen Verhältnissen viel Freiheit der theologischen Gesinnung zeigl Bei
der uneingeschränkten Hochwertung der „Kollekte'" und der Schrifthsung
(S. 11) scheint mir freilich die Frage, wie weit die Gemeinde nicht bei biidem
oft über die Grenze ihres Mitbeten- bzw. Hörenkönnens hinausgedrängt wird,
nicht genügend erwogen.
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Die Schrift von Schumann, eine der Berneuchener Einführungen in den evang.
Gottesdienst der Gegenwart, bietet mancherlei Anlaß zu historischen Beanstandungen. Es kann gar nicht oft genug gesagt werden, daß es eine unerfreuliche
kirchliche Methode ist, Maßnahmen bei der gegenwärtigen Gestaltung des Gottesdienstes durch schlecht gesicherte historische Aussagen zu sichern, namentlich
dann, wenn es sich um Schriften zur Einführung weiterer Kreise handelt, bei
denen die Möglichkeit eigener Kritik und Korrektur fast ausgeschlossen ist.
Was über Luthers Stellung zur „Messe" gesagt wird, kann man nur als
falsch und irreführend bezeichnen (S. 5 ) . Von der nachreformatorischen Zeit
zu behaupten, daß erst in ihr der kathol. Wortgottesdienst zugunsten des
Sakraments zur bloßen Vormesse degradiert worden sei, verkennt völlig den
Stand der Dinge am Ende des Mittelalters. Soll uns Evangelischen etwa dadurch die polemische Anwendung der Bezeichnung „Winkelmesse" auf evangelische Gemeindeabendmahle ( ! ) schmackhafter gemacht werden? Wir wissen doch, wofür Luther diese Bezeichnung geprägt hat, und wir haben wahrlich kein Recht, die Millionen von evangelischen Abendmahlsgästen, die von
seinen Tagen bis heute an Abendmahlsfeiern teilgenommen haben, die außerhalb einer „Messe" stattfanden, durch das Wort „Winkelmesse" herabzusetzen. Wir sollten auch wissen, daß die Reformation eine gewaltige Steigerung der Kommunikantenzahlen herbeigeführt hat und daß das erst allmähliche, dann immer steilere Abfallen dieser Zahl uns vor eine noch keineswegs
gelöste historische und theologische Forschungsaufgabe stellt. Typisch für die
heutige liturgische Verwirrung ist es, daß Schumann dem Wortteil der
,,Messe" zwar audi eine (außersakramentale) „Realpraesenz" Christi zuerkennt, daß er sie aber „insbesondere bei der Lesung des Evangeliums" zu
erkennen meint; die liturgisch normierte Darbietung des Bibelwortes wird für
wichtiger gehalten, als die tatsächliche Verkündigung in der Predigt, deren
Überbewertung bei „der üblichen protestantischen P r a x i s " „die Kirche zur
Synagoge" werden ließ (S. 6) J ) . Als geradezu peinlich müssen die Ausführungen über das den Berneuchenern so überaus wichtige Worte „ M e s s e "
bezeichnet werden, das mit allen Mitteln, mag es biegen oder brechen, in der
evangelischen Kirche wieder heimisch gemacht werden soll. Berneuchen versteht Missa als Sendung, nämlich Sendung der Gemeinde vom Altar aus in
die Welt. Warum nennt man dann den Gottesdienst, von dem diese Sendung
ausgeht, eben den aus Predigt und Sakrament bestehenden „christlichen Vollgottesdienst" (S. 5 ) , nicht einfach Sendungsfeier, was den Berneuchener Pfarrern und den von ihnen geleiteten und angeleiteten Gemeindegliedern immer
wieder eine schöne Gelegenheit geben würde, vom Sinn des Gottesdienstes
Zeugnis abzulegen? Aber wenn schon Messe, weshalb dann die falsche und
nun wirklich „ein wenig töricht" klingende Ausführung auf S. 8 f. unserer
Schrift? Steht es nicht längst fest, daß das „Ite, missa est" lauter ganz normale lateinische Worte sind, daß missa, wie schon Georges I I , Spalte 9 4 6 ,
) 9 1 3 ( ! ) mitteilte, das Fortlassen, das Entlassen, bedeutet, als keineswegs
1 ) Siehe eine entsprechende bissige Bemerkung auf S. 16, wo wir erfahren,
daß die gleichzeitige Einführung eines Talars für die evangelischen Geistlichen
in Prculien und für die dortigen Rabbiner „vielleicht nicht ganz zufällig" gewesen sei.
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als „Sendung"' e m p f u n d e n w u r d e ? Wenn Schumann bei der Abfassung seiner
Schrift die einschlägigen A u s f ü h r u n g e n von J. A. J u n g m a n n (Missaruim solemnia II, 524 ff.) noch nicht kennen konnte, so hätten ihm sehr wo>hl die
recht zahlreichen „liturgiegeschichtlichen Forschungen der letzten Jahrce" bek a n n t sein können, die dort verarbeitet sind, um ihn vor seinen dilletanttischen
A u s f ü h r u n g e n zu bewahren. Davon, daß schon aus sprachlichen Gründien die
Messe „Messe" heissen müsse, kann gar keine Rede sein. Es können einem
n u r die Gemeindeglieder leid tun, denen mit dem Schein der Gelehrsiamkeit
derartige Irrtümer eingeflößt werden. Auf S. 11 ff. widmet sich Schiumann
dem Bemühen, nachzuweisen, daß es „durchaus möglich sei, zu sagem, daß
wir im christlichen Abendmahle das heilige Opfer feiern". Wenn deir Verfasser bereit ist, stets hinzuzufügen, „des H e r r n " oder „Christi", dainn ist
sicher gegen diese Aussage nichts einzuwenden; wenn es aber nicht gestchieht,
k a n n sie n u r als eine gefährliche Angleichung an die römische Dogmatiik verstanden werden. Historisch f r a g w ü r d i g und sachlich unrichtig sind d i e Ausf ü h r u n g e n über das unverbundene Nebeneinanderstehen von Kyrie un<d Gloria. Auch wenn man die seit d e r Liturgiereform Friedrich Wilhelm III. üblich
gewordene Verbindung von Kyrie und Gloria mit einem Confiteor undl einer
Absolution aus theologischen und seelsorgerlichen Gründen ablehnt (wüe auch
der Rezensent es t u t ) , d ü r f e n wir doch nicht so reden, als ob Kyrie und 'Gloria
ursprünglich in der Liturgie wirklich die christliche Existenz „in ihrer Spann u n g bezeichneten". Sie sind in der Missa Romana durch einen Zufalll und
nicht durch die Absicht, etwas Bestimmtes auszudrücken, n e b e n e i n a n d e r
geraten. Wir können ihnen als evangelische Christen einen guten, verlkündigungsgemäßen Sinn geben, aber wir sollen nicht so tun, als ob d i e s e r Sinn
ursprünglich in ihnen läge (S. 19). Ich übergehe die Fehler, die denn Verfasser hinsichtlich der Salutatio und der Kollekte untergelaufen sind. Lehrreich sind die zwei Zeilen über die P r e d i g t : „Die Lesungen werden ergänzt
durch die Predigt, die als Auslegung und Anwendung des Textes n u r in seltenen Fällen entbehrt werden k a n n . " — Der zweite Teil der Schrift h a n d e l t vom
Stundengebet, insonderheit von der „Wiederentdeckung des altkirchlichen
Stundengebetes in der Evangelischen Kirche". Sein Wiederaufleben ist nach
Meinung des Verfassers „eines der wichtigsten Stücke der liturgischen Bewegung innerhalb der Evangelischen Kirche geworden". Historisch unsicher
ist in diesem Teil, was über die ältesten Zeiten des christlichen Stundengebetes gesagt wird, historisch falsch der auf S. 28 mit etwas schillernden
Worten erweckte Anschein, als ob Metten und Vespern zu der „ F ü l l e liturgischen Gutes" gehört hätten, die „die Reformationszeit (gemeint wird wohl
die Reformation sein) aus der alten Kirche h e r ü b e r g e r e t t e t " hätte, während
es umgekehrt „die Aufklärungszeit (gemeint ist wohl die A u f k l ä r u n g ) gewesen" sei, denen die evangelischen Hören zum Opfer fielen, wie sie ja überh a u p t „in so verheerender Weise das gottesdienstliche Leben der Evangelischen Kirche zerstört h a t . " Daß die alten Gebetsgottesdienste in Wirklichkeit
schon dadurch dem Verfall preisgegeben waren, daß sie von Luther und Bugenhagen in Hauptsache in Gottesdienste der Lateinschulen verwandelt wurden, paßt natürlich nicht in das dem Kenner der Dinge allmählich etwas
langweilig werdende Bild von der wunderbar konservierenden Macht der
Reformation und den dämonisch-bösartigen Zersetzungskräften der Auf-
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k l ä r u n g . Im übrigen muß man es der Z u k u n f t überlassen, ob es „in den
einzelnen Gemeinden" wirklich „möglich sein wird, wenigstens die Mette
und die Vesper als Morgen- und Abendgottesdienst der Gesamtgemeinde
regelmäßig zu halten.'" Wir kommen auf die F r a g e des Berneudiener Stundengebetes noch in anderem Zusammenhang zurück. Aus der vorliegenden
Schrift möchte ich nur noch die Tatsache hervorheben, daß lt. S. 16 die Berneudiener P f a r r e r zur Messe einen Teil der „altkirchlichen G e w ä n d e r " wieder eingeführt haben. Rein kirchenrechtlich scheint es demnach evangelische
Teilkirchen in Deutschland zu geben, in denen die Berneuchener eine weitgehende innerkirchliche Selbstbestimmung besitzen. Dem Rezensenten ist d a s
lehrreich, weil er in einer Landeskirche lebt, in der die Amtstracht bis auf
die Form der Beffchen (Hohlsaum verboten!) durch kirchliche V e r o r d n u n g
normiert ist, und weil er wirklich meint, daß rd. 160 J a h r e nach der Abschaffung der letzten evangelischen Meßgewänder in Deutschland („ausgestorben infolge von Sparsamkeit, Gleichgültigkeit, und auch wohl durch das
Bedürfnis, sich von der römischen Kirche zu unterscheiden", S. 16) die Gemeinden nicht gerade vor hohlgesäumten Beffchen, aber doch immerhin vor
der pfarrherrlichen Willkür im Anlegen des sog. „hochzeitlichen K l e i d e s "
(S. 16) geschützt werden sollten.
Das Büchlein von Walter Lötz über „Das hochzeitliche K l e i d " ist nicht
etwa eine Auslegung des bekannten evangelischen Gleichnisstückes, sondern
eine Abhandlung über den eben schon aus der Schrift von Schumann angeführten Gegenstand der liturgischen Gewandung. Auf wessen Schuldkonto
die unglaubliche Geschmacklosigkeit kommt, der pfarrherrlichen Amtstracht
diese d a f ü r völlig unpassende biblische Bezeichnung zu geben, bleibe dahingestellt. Die Schrift von Lötz ist auf jeden Fall in ihren historischen Abschnitten wertvoll, ebenso in dem, was sie über die liturgische K l e i d u n g
in außerdeutschen evangelischen Kirchen berichtet. Dagegen ist es ihr nicht
gelungen, die Wiedereinführung der Meßgewänder als theologisch notwendig
und sinnvoll zu begründen. Die Ausführungen über die allmähliche Umerziehung der Gemeinden berühren peinlich. Wenn die an sich durchaus diskutable Frage einer Umformung des evangelischen Amtsgewandes heute mit
Vorurteilen belastet und durch Hemmungen erschwert ist, so liegt die Schuld
daran ganz gewiß auf der Berneuchener Seite, die unter Umgehung der Kirchen im ganzen in einzelnen Gemeinden fertige Tatsachen zu schaffen versucht hat. Dabei ist Berneuchen offenbar völlig verborgen geblieben, daß in
r-iner Kirche des allgemeinen Priestertums die F r a g e nach dem rechten
Abendmahlskleid eine Frage an die Gemeindeglieder, nicht aber an die
P f a r r e r als stellvertretende Diener sein kann. Daß Berneuchen das nach
Ausweis der Schrift von Lötz (und den gleichlaufenden Darlegungen von
Schumann) nicht sieht, zeigt deutlich die Wegrichtung zum Klerikalismus
hin. Andernfalls würde Lötz nicht mit folgenden Worten schließen: ,,. . . wenn
es uns wirklich ernst damit ist, daß Christus unser Bräutigam ist, der seine
Gemeinde aus Not und T r a u e r dieser Welt gefreit (sie!) hat, dann werden
wir d a n k b a r auch jedes Mittel gebraudien, das uns und der Gemeinde helfen
kann, uns solchen Christenstandes immer wieder zu erinnern und seiner froh
zu werden, und dazu gehört f ü r den Liturgen auch das hodizcitliche K l e i d . "
Die Sdirift von Ernst
Jansen
über
„Die
Evangelische
Michaelsbruder-
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schaft" gehört trotz ihrer Kürze zum Wichtigsten, was über diesen Gegenstand veröffentlicht ist. Auf knappstem R a u m wird nicht nur der Weg der
Berneuchener geschildert, sondern audi deutlich gemacht, wie die evangelische
Michaelsbruderschaft sich allmählich aus der ursprünglich noch sehr wandelb a r e n und wandlungswilligen Berneuchener Bewegung heraus entwickelt hat.
Manchem wird es neu sein, daß die Bruderschaft „in den ersten zehn Jahren
ihres Bestehens seit 1931 ihren Gliedern die Pflicht des Schweigens über alle
Angelegenheiten der Bruderschaft auferlegt" hatte, so daß nicht einmal ihr
Bestehen als solches b e k a n n t werden sollte (S. 13). Man wird Verständnis
haben d a f ü r , daß durch dies Verborgenbleiben die Gefahr des Zerredetwerdens
vermieden werden sollte, und man wird doch andererseits das peinvolle Gef ü h l nicht los, was aus der evangelischen Kirche werden würde, wenn etwa
ähnliche Bildungen diesen Weg des Geheimnisses f ü r ein erstes Jahrzehnt
ihres Bestehens einschlagen würden. Als das Grundgesetz der Bruderschaft,
die in den drei Bereichen der Martyria (des Zeugnisses), der Leitourgia (des
Gottesdienstes) und der Diakonia (der tätig dienenden Liebe) auf Grund
i h r e r engen inneren Verbundenheit zu wirken bemüht ist, bezeichnet Jansen
d a s Gesetz der Konkretion, wobei „alles Handeln der Kirche auf den Dienst
a m Altar zu beziehen und vom Sakrament her erfüllen zu lassen" ist (S. 9 ) .
Die wichtigsten Schriften und literarischen Unternehmungen werden vorg e f ü h r t . Die etwa drohenden inneren Gefährdungen werden gesehen, wobei
ich freilich den Vorwurf „katholisierender Neigung" sehr viel ernster nehmen
würde, als es der Verfasser tut (S. 18).
Das Berneuchener
Stundengebet
hat seit den Anfängen der Bewegung gewisse Wandlungen durchgemacht und ist allmählich einem evangelisch gereinigten Horengebet alter Art immer ähnlicher geworden, darin dem offenb a r unwiderstehlichen Zuge aller gegenwärtigen liturgischen Strömungen folgend. Das Buch ist übersichtlich geordnet, indem es zunächst den feststehenden A u f b a u der Mette, des Mittagsgebetes, der Vesper und der Complet
bringt, darnach die wechselnden Stücke, insonderheit die Psalmen (auf die
einzelnen Wochentage aufgeteilt). Nicht entziehen kann ich mich der Sorge,
d a ß die aus der katholischen Überlieferung übernommene H ä u f u n g der Psalmen und Gebete (zu den Psalmen treten noch Wochenspruch und Lesung
hinzu) eine Ü b e r f o r d e r u n g der an den Hören teilnehmenden Gemeinde sein
möchte. Das f ü r die „Heilige Woche" herausgegebene Sonderheft enthält die
„ F e i e r n der drei T a g e " , nämlich Mette, Mittagsgebet und Vesper am Gründonnerstag, denen die Gründonnerstag-Beichte und Stücke f ü r die Abendmahlsfeier beigefügt sind, Mette, Mittagsgebet und Feier der Todesstunde
f ü r den Karfreitag, die Mette, das Mittagsgebet und die Vesper f ü r den Karsamstag und die Feier der heiligen Osternacht. Passions-Lesegottesdienste
mit betrachtenden Chorälen der Gemeinde darf man hier nicht suchen. Es
handelt sich allenthalben um evangelische Nachbildungen katholischer Feiern
(abgesehen von der Gründonnerstags-Beichte, bei der die Herausgeber der
allmählich gewordenen Berneuchener Beichtform treugeblieben sind). Ob man
bei der Feier der Osternacht wirklich das alte Vorbild soweit nachahmen
darf, wie es die Herausgeber tun (Entzünden der Osterkerze in der dunklen
Kirche, Versenken der Osterkerze in den T a u f b r u n n e n , Epiklese über dem
Wasser u . a . ) scheint mir fraglich; für mein Verstehen befindet sich der
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Pfarrer mit dem Gebet der Wasserepiklese im Widerspruch zur lutherischen
Tauflehre 2 ) .
In dem Buch Stählins über „Die ausgesonderten Tage" wird nicht etwa,
wie man vermuten könnte, eine Lehre über das Kirchenjahr und seine einzelnen Stationen gegeben, vielmehr bekommt man hier eine aus der Arbeit des
Berneuchener Dienstes erwachsene Anleitung zur Abhaltung von Freizeiten
oder geistlichen Wochen. Die Berneuchener gehören zu den ersten, die auf
diesem Gebiet gearbeitet und Erfahrungen gesammelt haben; der Reichtum
dieser Erfahrungen wird in dem kleinen Buch auf Schritt und Tritt sichtbar.
Es werden, soweit ich gesehen habe, ungefähr alle Fragen äußerer und innerer Art, die im Zusammenhang mit solchen Freizeiten und auf solchen Freizeiten auftauchen können, sachverständig und nüchtern behandelt. So sehr
sich der Verfasser von verwandten englischen Vorbildern beeindruckt zeigt,
so wenig ist er doch geneigt, das unserer Art und Überlieferung Gemäßere
zugunsten nachahmender Experimente preiszugeben. Auf Einzelheiten können
wir hier nicht eingehen. Daß als Andacht das Stundengebet gepflegt wird und
der Gottesdienst immer die „Messe" ist (u. U. bis zur täglichen Messe),
braucht kaum betont zu werden. Bedenken erweckt es mir, daß es nach
Stählin (S. 74) in den Kirdiengemeinden, in die die Freizeiter zurückkehren,
evangelische Messe zu geben scheint, die in ihrer inneren Haltung eine unglaubwürdige Gestalt hat; da die innere Haltung m. E. sich nur auf den
Pfarrer beziehen kann, kommen wir auf diesem Weg zu der gefährlichen
Folgerung, daß der Wert des Sakramentes von der Haltung des Spenders
abhängen könnte. Soll das wirklich evangelische Meinung werden?
Die Gebetshilfe von Benckert, der sidi ebenfalls sehr stark für das Stundengebet, namentlich für das kirchliche Nachtgebet einsetzt, aber stärker von
Alpirsbadi beeinflußt zu sein scheint, will eine Anleitung geben, mit der Kirche christlich zu beten. Dem Verfasser ist es wichtig, daß auch das Gebet im
Kämmerlein, so sehr es der Grund jeglichen Betens ist, in innerer Verbindung mit dem gottesdienstlichen Gebet bleibe. Erfreulich ist, daß der Verfasser der Frage der Mitbetbarkeit des gottesdienstlichen Gebetes so ernsthaft nachgeht und infolgedessen dem prosphonetischen Gebet so stark das
Wort redet. Audi für die alten Kollekten hat der Verfasser eine große Vorliebe. Er versucht sie daher nach ihrem formalen Aufbau und ihrem Gehalt
der Gemeinde verständlich zu machen. Midi hat er allerdings nicht davon
überzeugt, daß die alten Kollekten, auch soweit sie im Sinne Luthers „rein"
sind, durchgängig hohes Lob verdienen. Wir historisch und sprachlich gebildeten Theologen sollten öfter einmal den Versuch machen, festzustellen, wie
weit die im lateinischen Original für uns oft so berückend prägnanten und
eindrucksvollen Kurzgebete wirklich von unseren Gemeindegliedern verstanden und mitgebetet werden können. Von neuformulierten Gebeten hat der
Verfasser offenbar keine allzuhohe Meinung; und doch sind auch die heute
alten und ehrwürdigen Gebete der kirchlichen Überlieferung einmal neu gewesen und der Verfasser bestreitet auch nicht, daß in Sachen des Gebets der
Geist Gottes noch heute sein Werk tut. Daß es dann immer wieder audi zu
2
) Eine ähnliche Epiklese bei der Nottaufe findet sich in der unten besprochenen Agende von Lötz auf S. 12.
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neuen Gebeten kommen kann, zeigen uns die Bücher und H e f t e von Paul
Vogt und dem eben aus unserer Mitte abgerufenen Martin Albertz. Beide
sind M ä n n e r der reformierten Kirche. Vielleicht war das mit ein Grund, daß
sie sich, minder gehemmt durch den Blick auf die Tradition des Gottesdienstes als wir Lutheraner, entschlossen, ihre Gebete niederzuschreiben. Die
Vogtschen, dem Gang des bürgerlichen Jahres folgend (solche Kühnheit gibt
es also in der evangelischen Kirche!), sind als Fürbittgebete f ü r den sonntäglichen Gottesdienst niedergeschrieben und gebetet worden. Der Verfasser
hat seinen Predigttext jeweils ausgedruckt vorangestellt. E s kann nicht geleugnet werden, daß in vielen dieser Gebete Sätze stehen, die weder Bekenntnis, noch Lob, noch Bitte, die vielmehr meditierende Aussage sind. Aber
solche Gebete werden ja darum weitergegeben, damit wir, die wir einmal
in unserem Gottesdienst oder unseren Bibelstunden mit der Gemeinde ein
Gebet aus unseren T a g e n beten möchten, an dem Vorbild arbeiten und
ändern, damit es seinem großen Dienst noch mehr gerecht werde. So nehmen
wir das Vogtsche Buch mit Dank entgegen. Aus noch ernsterer Situation als
es die des schweizerischen Flüchtlingspfarrers im letzten Kriege war, stammen die in der Schweiz schon längst, bei uns erst nach dem Krieg erstmalig
gedruckten Gebete von Martin Albertz. Sie alle sind im Gefängnis entstanden.
Im ersten H e f t wird das Vaterunser in neunundzwanzig Gebeten nachbetend
entfaltet, immer nach dem Schema Bitte — Gebet — F ü r b i t t e — Danksagung, wobei der Verfasser bei der Bitte vom Menschen ausgehen will,
während er beim Gebet seine Augen von sich weg auf den H e r r n richtet. Die
Gebete sind kürzer als die Vogtschen; durch die Erprobung im Gemeindegottesdienst sind sie nicht hindurchgegangen: die Meditation, in der Stille
der Zelle vollzogen, fehlt ihnen nicht. Aber viel echtes Gebet ist hier vor uns
in Bitte, Fürbitte und Danksagung ausgebreitet, und die Kirche würde weder
weise noch d a n k b a r sein, wenn sie diese Gabe nicht nutzte. Das zweite Heft
bringt in vierundzwanzig Gebeten nach dem gleichen Schema den nachgebeteten Dekalog, das dritte folgt dem Christusweg an Hand der Verkündigung der großen Feste von Advent bis Pfingsten und darüber hinaus bis zum
Kommen Christi in der Herrlichkeit.
Das H e f t von Paul Friedrich bietet eine Zusammenstellung von Liedern
und Liedstrophen aus dem Bayrischen Gesangbuch, die als Schulgebete gedacht sind. Das Büchlein enthält auch Tischgebete und kann sehr wohl auch
f ü r die Hausandacht gebraucht werden. Im Anhang enthält es eine Reihe von
K a n o n s und je ein dreistimmiges und vierstimmiges Lied mit Noten. Mit der
kleinen Agende von Walter Lötz kehren wir noch einmal zu Berneuchen zurück. Die äußere Ausstattung und das handliche Format machen das Buch zu
einem zweifellos sehr bequemen Begleiter auf den Wegen des Seelsorgers zu
K r a n k e n und Sterbenden. Sehr erwünscht ist die knappe Auswahl von Lesungen und Psalmen, von kurzen Gebeten und Fürbitten usf. Besonders erfreulich ist die reiche Heranziehung des Gesangbuchs. Wie viele unserer ausgezeichnet singbaren Lieder sind doch auch ausgezeichnet brauchbare Gebete
zum Nachsprechen! (Gerade ein Kranker wird ihnen oft leichter folgen können als anderen Gebeten, teils, weil er sie halb oder ganz kennt, teils, weil
der Reim ihm das Mitgehen erleichtert.) Zweierlei macht mich an dieser
kleinen Agende vom Standpunkt der evangelischen Kirche aus b e t r ü b t : 1. Es
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ist eine S p e n d u n g des Abendmahls an Kranke, Alte und Sieche im H a u s e
i m Anschluß an den Gottesdienst vorgesehen, bei der eine wirkliche Abendm a h l s h a n d l u n g im evangelischen Sinne nicht stattfindet. W i e wollen wir als
evangelische Pfarrer bestehen, wenn wir unseren kranken und siechen Abendmahlsgästen, zu denen wir ins H a u s kommen, das Herzstück der Evangeliumsverkiindigung im Sakrament, die verba testamenti, vorenthalten und statt
dessen s a g e n : „ S o empfanget nun in Ehrfurcht die Heilige Speise und den
Trank unseres immerwährenden Heils von Gottes Altar."? So konnten vielleicht die römischen Diakonoi z. Zt. Justins sprechen, wenn sie in die H ä u s e r
der nicht in der gemeinsamen Versammlung Anwesenden geschickt w u r d e n ;
aber können wir e s noch? 2. Der Anhang, der einen Vorschlag für e i n e Ordn u n g der K r a n k e n s a l b u n g enthält. War es wirklich dringende Notwendigkeit,
diesen prekären Gegenstand ohne weitere Erörterung in der Kirche in e i n e m
Formular f e s t z u l e g e n ? Wir fürchten, daß uns damit kein guter Dienst geschah.
Ü B E R E I N K U N F T
IM
P R E D I G T H
Von Friedrich
A N D W E R K
Vorster
I. H. J. Iwand,
Göttinger P r e d i g t m e d i t a t i o n e n . Götlingen, V a n d e n h o e c k <£
R u p r e c h t , j ä h r l . DM 6.—; d a z u K. G. S/eck, Der Dienst d e r M e d i t a t i o n
u n d die A u f g a b e der Predigt, Beiheft 1. — „ H a n d r e i c h u n g f ü r die P r e d i g t " in: F ü r Arbeit u n d B e s i n n u n g . Kirchl.-theolog. H a l b m o n a t s s c h r . ,
S t u t t g a r t , Quell-Vlg., besorgt von H. Lamparter.
— Geory Eichholz,
Herr
l u e m e i n e L i p p e n auf. E i n e P r e d i g t h i l f e . Bd. 4, Die n e u e n Episteln. 551
Seiten, 1955. W . - B a r m e n , E. Müller, geb. DM 20.80. — Martin
Doerne,
E r k o m m t a u c h n o c h heute. Homilet. Auslegg. d. alten E v a n g e l i e n . 163
Seiten, 4. völlig n e u b e a r b . Aufl. 1956. Göttingen, V a n d e n h o e c k & R u p r e c h t , geb. DM 8.40.
II. Helmut
Goes, Werner
Lutz, Otto Müllerschön,
S c h m ü c k e t d a s Fest.
Zwölf F e s t t a g s p r e d i g l e n . 79 S., 1955. Bad Cannstatt, R. M ü l l e r s c h ö n ,
DM 4.—.
III. Otto Müllerschön
in Verb. m. Werner Jetter u. Friedrich
Vorster,
Predigten f ü r J e t l e r m a n n . 3. Jg., 1955. Bad C a n n s t a t t , R. M ü l l e r s c h ö n ,
m o n a t l i c h eine Predigt, je DM 0.25.
IV. Werner Jetter, W a r u m verbirgst Du Dein Antlitz? Sechs P r e d i g t e n ü b e r
d a s Zeugnis des B u c h e s Hiob. 98 S., 1955. Stuttgart, Quell-Vlg., DM
4.50. geb. 5.80. — Paul Schempp.
Der P r e d i g e r . Vier P r e d i g t e n , K a p .
1 — i . 31 S., 1953. Bad C a n n s t a t t , R. Müllerschön, DM 1.20. —
Manfred
Mezf/er, Die F r e i h e i t evangelischen Glaubens. Paul Schempp,
D a s Gesetz
d e r F r e i h e i t ( = S c h r i f t e n r e i h e d. Kirchl.-Theol. Sozietät in W ü r t t . , H. 6).
45 S., 1956. B a d C a n n s t a t t , R. Müllerschön, DM 1.50. — Hans
Walter
W o l f f , A l t t e s t a m e n t l i c h e Predigten N F . 132 S., 1956. N e u k i r c h e n , Vlg. d.
B u c h h a n d l g . d. Erziehungsvereins, geb. DM 5.80
V. Hanns Lilje, Christus am See; ders., D a s L o b Gottes; ders.. W a n d e r e r
auf d e m W e g ; ders., Der A'ater des G l a u b e n s = Nr. 20, 60, 82 u. 94 d e r
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