Unternehmen Mittwoch, 23. März 2016 · Nr. 23 CH Mit dem Ergebnis für 2015 hat der Pharmazulieferer die Transformationsphase abgeschlossen. Der Pharmazulieferer Siegfried hat den Umsatz dank Übernahmen 2015 kräftig gesteigert (vgl. Kennzahlen). Ende 2014 kaufte er Hameln Pharma und im September 2015 die Pharmasparte des Chemiekonzerns BASF. Die Zukäufe spiegeln sich jedoch in einer abnehmenden operativen Gewinnmarge. Hameln Pharma und die Einheit von BASF sind deutlich weniger profitabel als Siegfried. Damit einher geht ein gegenüber dem Umsatzzuwachs unterproportionales Wachstum des Gewinns. Den Aktionären wird eine 20% höhere Dividende von 1.80 Fr. vorgeschlagen. Mit den Übernahmen will Siegfried im laufenden Jahr rund 670 Mio. Fr. Umsatz erzielen. Damit hätte sie die vom Management definierte Schwelle zur kritischen Grösse erreicht. Um starke Schwankungen im Geschäftsverlauf zu vermeiden, müssen Zulieferer von Arzneimittelherstellern immer freie Produktionskapazitäten haben. Das kostet. Je grösser der Umsatz, desto weniger machen deren Aufwand in Relation zum Erlös aus. Bewahrheiten sich die Prognosen von Siegfried für 2016, wäre sie Ende dieses Jahres doppelt so gross wie vor fünf Jahren. Die seit 2010 anhaltende Transformationsphase sei damit abgeschlossen, sagte CEO Rudolf Hanko an der Pressekonferenz. Der seit sechs Jahren amtierende Deutsche musste Siegfried zu mehr Effizienz und Kundennähe trimmen. Mit einem mittlerweile im Betrieb stehenden Werk in China kann die Gesellschaft Roh- und Zwischenmaterial neu kostengünstiger herstellen. Mit der Übernahme von Hameln verfügt sie zudem über die nötigen Kapazitäten für die sterile Abfüllung von liquiden Wirkstoffen. Immer mehr Präparate werden heute als Infusion verabreicht. Siegfried sind nicht nur gut aufgestellt. Mit einem KGV von 13 für 2016 sind deren Aktien auch vergleichsweise günstig bewertet. Die Titel des Konkurrenten Lonza (KGV 20) kommen auf weit höhere Werte. Dem Unternehmen muss es nun jedoch gelingen, die rückläufige Profitabilität wieder auf die Vorjahreswerte zu heben. GRI Alle Finanzdaten zu Siegfried im Online-Aktienführer: www.fuw.ch/SFZN Siegfried N SPIX (SPI ohne Dividende) angeglichen Kurs 22. März in Fr. Rendite 2016A in % KGV 2016 Börsenwert in Mio. Fr. Umsatz 2015 in Mio. Fr. Gewinn 2015 in Mio. Fr. 200 150 100 13 14 15 16 Valoren-Nr. A Schätzung 186 1,2 13 774 480,6 39,1 1 428 449 Quelle: Thomson Reuters / FuW Unternehmenszahlen Umsatz – Veränderung in % Ebit – Veränderung in % in % vom Umsatz Finanzergebnis Steuern Gewinn operativer Cash–flow Investitionen Bilanz per 31.12. Bilanzsumme Cash Eigenkapital – in % der Bilanzsumme 2013 2014 2015 374,9 +2 40,8 +127,9 10,9 9,4 3,6 53,9 67,5 25,7 315,3 –15,9 34,0 –16,7 10,8 –3,1 6,8 38,6 24,6 141,5 480,6 +52,4 43,4 +27,6 9,0 –5,5 2,0 39,1 23,1 252,8 537,8 52,6 362 67,4 629,6 50,2 382,8 60,8 1003,9 47,4 492,7 49,1 «Verstrafrechtlichung» der Wirtschaft nimmt zu Hot Corner SCHWEIZ Das verschärfte Korruptionsstrafrecht fordert Unternehmen und Verwaltungsräte. Revolution der Mikrokredite TINO GABERTHÜEL S eit einigen Jahren findet eine zunehmende «Verstrafrechtlichung» der Wirtschaft statt. In diese Richtung geht auch die Revision des Korruptionsstrafrechts. Mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen soll die Grundlage zur Bekämpfung der Bestechung im Geschäftsverkehr (Privatbestechung) in der Schweiz verstärkt werden. Die Referendumsfrist ist am 14. Januar unbenutzt abgelaufen. Mit Inkrafttreten der neuen Regelungen ist bis Mitte Jahr zu rechnen. Die neuen Korruptionsbestimmungen erhöhen die Anforderungen an Schweizer Unternehmen und deren Verwaltungsräte. Denn bei der Bestechung handelt es sich um einen Straftatbestand, bei dem neben dem bestechenden Mitarbeiter auch das Unternehmen sanktioniert werden kann. Dies, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischenVorkehrungen getroffen hat, um eine Bestechung zu verhindern. Die Anforderungen an die verlangten Massnahmen sind hoch. So stellen die Strafverfolgungsbehörden weitreichende Anforderungen an die Compliance-Programme von international tätigen Unternehmen. Es reicht nicht, dass ein Kontrollsystem vorhanden ist; entscheidend ist, dass ein solches im Tagesgeschäft konsequent umgesetzt wird. Im Fall mangelhafter Compliance bestehen über die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit hinausgehende Risiken. So kann der Reputationsschaden für ein Unternehmen erheblich sein und einen direkten negativen Einfluss auf den Umsatz beziehungsweise Gewinn des Unternehmens haben. Schutz des Wettbewerbs Bis anhin regelte das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) die Privatbestechung. Eine Bestrafung nach UWG setzt voraus, dass die Bestechung zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Fehlt eine Konkurrenzsituation, bleibt korruptes Handeln unter Privaten straflos. So macht sich beispielsweise der Zulieferer von Automobilkomponenten nicht strafbar, der den für die Qualitätskontrolle Verantwortlichen beim Automobilhersteller besticht, damit er bei der Abnahme der Lieferung über die mangelnde Qualität seiner Komponenten hinwegsieht. Ferner ist die bisherige UWG-Regelung – im Unterschied zur Bestechung von Amtspersonen, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist – als Antragsdelikt ausgestaltet. Die Verfolgung einer Privatbestechung setzt somit voraus, dass der Geschädigte bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen Strafantrag stellt. Dies geschieht selten, denn die betroffenen Unternehmen bevorzugen, die Angelegenheit intern zu regeln. Neu im Strafgesetzbuch Neu wird die Bestechung von Privatpersonen im Strafgesetzbuch geregelt werden. Damit fällt das Erfordernis der Wettbewerbsverzerrung weg. Sanktioniert wird künftig jede Art von Privatbestechung, unabhängig davon, ob die Bestechung im Kontext einer Konkurrenzsituation erfolgt oder nicht. Ferner gilt die Privatbestechung neu als Offizialdelikt und wird BILD: JIRI HUBATKA/IMAGEBROKER/KEYSTONE Siegfried kommt voran 13 Privatbestechung wird neu als Offizialdelikt von Amtes wegen verfolgt. von Amtes wegen verfolgt. Davon ausgenommen sind lediglich «leichte Fälle», die weiterhin nur auf Antrag des Geschädigten untersucht werden. Wann ein «leichter Fall» vorliegt, wird gesetzlich allerdings nicht geregelt. In der parlamentarischen Debatte zum Gesetzesentwurf wurde erwähnt, dass dies etwa dann der Fall sei, wenn die Deliktsumme höchstens wenige tausend Franken beträgt und die Sicherheit und Gesundheit von Dritten nicht betroffen ist. Bis sich eine gefestigte Gerichtspraxis etabliert hat, bleibt eine gewisse Unsicherheit, wann eine Privatbestechung nicht mehr als «leichter Fall» zu beurteilen ist. Eine Bestrafung setzt voraus, dass die Bestechung in der Schweiz erfolgt. Auch eine teilweise Begehung in der Schweiz reicht aus (so etwa das Versprechen oder Angebot oder die Annahme eines Vorteils in der Schweiz). Ferner liegt eine Begehung in der Schweiz vor, wenn sich der Bestechende im Zeitpunkt der Anordnung einer Geldüberweisung vorübergehend in der Schweiz aufhält. Schliesslich kann bereits ein verwendetes Schweizer Bankkonto für eine Strafbarkeit genügen. Verwaltungsrat in der Pflicht Im Unternehmen ist der Verwaltungsrat für die Oberleitung der Gesellschaft verantwortlich. Er hat die notwendigen Massnahmen zu treffen, damit die anwendbaren Gesetze und internen Reglemente und Weisungen von der gesamten Organisation eingehalten werden. Konkret bedeutet dies für den Verwaltungsrat, dass er eine Risikoanalyse vornehmen muss, welche u.a. das Geschäftsmodell, die Geschäftsprozesse und Vertriebskanäle, die Geschäftspartner und das geografische Tätigkeitsgebiet miteinbeziehen. Gestützt darauf legt der Verwaltungsrat die unternehmensinternen Strukturen fest und erlässt die notwendigen Richtlinien und Verhaltensanweisungen (sogenannte Compliance-Manual bzw. Code of Conduct). Ferner hat der Verwaltungsrat sicherzustellen, dass die Mitarbeiter für die Risiken sensibilisiert, angemessen über die Richtlinien und Anweisungen informiert und entsprechend ausgebildet werden. Schliesslich müssen dem Risikoprofil des Geschäfts entsprechende MonitoringSysteme geschaffen werden. Fortlaufende Überprüfung Zu beachten ist, dass eine Beschränkung auf die massgebliche Schweizer Gesetzgebung (insbesondere bei international tätigen Unternehmen) zu kurz greift. Vielmehr sind auch die ausländischen Gesetze in den Ländern, in denen sich Tochtergesellschaften oder Distributionspartner befinden, in die Analyse einzubeziehen (so etwa ausländische Korruptionsbestimmungen wie der US-amerikanische Foreign Corrupt Practices Act oder der UK Bribery Act). Es handelt sich um einen komplexen und anspruchsvollen Prozess, der kontinuierlich überwacht und verbessert sowie an die sich laufend ändernden Umstände angepasst werden muss. Falls trotz Compliance- und Monitoring-System Gesetzesverletzungen auftreten, hat der Verwaltungsrat – oft unter Zeitdruck – dafür zu sorgen, dass deren Ausmass und Ursache aufgedeckt und die erforderlichen Verbesserungsmassnahmen getroffen werden. Bei regulierten Unternehmen (Banken, Versicherungen oder Pharmakonzernen) sind allenfalls die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren bzw. in den Prozess zu involvieren. Tino Gaberthüel ist Partner bei der Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin in Zürich. Vor zehn Jahren hatte Jorma Jokela eine Idee. Der damals 25-jährige, bereits erfolgreiche Unternehmer erkannte, dass schnelle, unbürokratische Mikrokredite (bis 3000€) von Banken praktisch nicht angeboten wurden. Also diente Jokela die Idee dem damaligen Innovationsführer in seiner Heimat Finnland an – Nokia. «Sie mochten die Idee», sagt Jokela. Doch er solle noch fünf Jahre warten, riet ihm der Mobiltelefonhersteller. «Also machte ich es selbst», sagt Jokela. Heute ist Ferratum (XETRA: FRU, Kurs: 22.65€, Marktwert 492 Mio.€) eines der erfolgreichsten Fintech-Unternehmen Europas, Nokia ein Schatten früherer Tage. Seit zehn Jahren führt Jokela nun eine Firma, die seit ihrer Gründung jedes Quartal Gewinn abwirft und zweistellige Wachstumszahlen erzielt. 2015 machte Ferratum einen Umsatz von 111 (+57%) und einen Ebit von 17 Mio.€ (+44%). Damit erfüllt das MicrolendingUnternehmen fast haargenau die Schätzungen von Berenberg, die die Firma neu auf ihrem Radar führt. Ferratum, seit Februar 2015 an der Frankfurter Börse kotiert, ist ein reiner Onlinedienst – mobil und in Echtzeit. In weniger als fünf Minuten ist ein Konto eröffnet. «Standardfragen wie nach dem Einkommen brauchen wir gar nicht», sagt Jokela. Zum Backgroundcheck, den auch jede Bank durchführt, kommt ein Screening des Onlineverhaltens des Nutzers. Zögert der Nutzer beim Antragsprozess? Oder zeigt er Selbstbewusstsein. «Es gibt eine optimale Prozesszeit», sagt Jokela. Weiter wird das Verhalten in den sozialen Medien überprüft. Beispielsweise besteht laut Jokela eine hohe Korrelation zwischen schlechten Schuldnern und Nutzern, die viele Schimpfworte auf Facebook oder Twitter benutzen. Rund 10000 Datenpunkte werden so von einem seit zehn Jahren selbstlernenden Algorithmus analysiert, der innerhalb von Minuten eine Entscheidung fällt. Die gefällt den meisten nicht. Nur 10% bekommen nach diesem Herzund-Nieren-Check einen Kredit gewährt. «Das Geschäft liegt nicht im Verleihen von Geld», so Jokela, «sondern darin, Geld wieder zurückzubekommen». In der Technologie steckt Ferratums Alleinstellungsmerkmal. «Bisher gibt es keinen Konkurrenten zu unserem Bewertungsmodell», sagt Jokela. Deswegen hat Ferratum auch seit 2012 eine Banklizenz. Nicht nur hat das Unternehmen dadurch Zutritt zum gesamten europäischen Markt. «Banken teilen auch viele Daten miteinander», sagt Jokela. Futter für den Algorithmus, um ihn noch besser zu machen. Heute ist Ferratum bereits in 23 europäischen Ländern verfügbar und weist 3,5 Mio. Nutzer auf. Weitere Markteintritte sollen folgen und neue Produkte lanciert werden, z.B. Geschäftskredite bis 50000 €. Der Anspruch: die führende mobile Bank Europas werden. Analysten schreiben Ferratum noch grosses Potenzial zu. Das geschätzte Kurs-GewinnVerhältnis 2016 ist mit 22 nicht zu hoch. Und nach Bloomberg würde das von Analysten prognostizierte starke Wachstum das KGV 2017 auf 13 drücken. VA Ferratum Aktuell auf www.fuw.ch Apple zeigt die erwarteten Produkte Die Spatzen pfiffen es in den vergangenen Wochen von den Dächern: Die Ingenieure von Apple haben an einem kleineren und günstigeren iPhone sowie einer ebenfalls geschrumpften Version des iPad Pro gearbeitet. Montagabend hat Apple beides vorgestellt. www.fuw.ch/230316-1 Kurs: 22.65 € | Valor: 25787021 SDax angeglichen Kurz notiert Peach Property kauft in Deutschland zu: Die Immobiliengesellschaft baut ihr Portfolio weiter aus. Sie kauft in Nordhessen 116 Wohnungen. Dadurch erhöht sich die Anzahl Wohnungen im Portfolio auf 2034 Einheiten. Die neu erworbenen Wohnungen werfen jährliche 0,6 Mio. Fr. Miete ab. Sika expandiert in Kanada: Der Bauzulieferer hat in Kanada seine vierte Fabrik eröffnet. Das Werk liegt in Vancouver und deckt den pazifischen Nordwesten ab. Es umfasst eine Mörtelfertigung sowie Kapazitäten zur Herstellung von Betonzusatzmitteln. Damit setzt Sika seine Wachstumsstrategie fort. Das Unternehmen verfügt in Nordamerika nun über 18 Werke. CPH verkauft Land am Zürichsee: Das Betriebsgelände der CPH in Uetikon am See wird für 52 Mio. Fr. (knapp 800 Fr. pro Quadratmeter) an den Kanton Zürich verkauft, der dort den Bau einer Kantonsschule plant. Im Preis berücksichtigt sind Aufwände zur Beseitigung von Altlasten. Zudem beteiligt sich CPH an der Sanierung des vorgelagerten Seegrunds, wofür der Kanton Zürich 32 Mio. Fr. des Kaufpreises einbehält. Korrigendum «Freenet will bei Sunrise mitverdienen», FuW Nr. 22 vom 19. März: Panagiotis Spiliopoulos ist Leiter Research bei der Bank Vontobel, nicht bei der ZKB. 30 28 26 24 22 20 18 16 2015 2016 Quelle: Thomson Reuters / FuW
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