AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 17. März 2016 Nr. 11, 170. Jahrgang Stationäre Spitaltarife 2012–2014: Genehmigung des neuen Swiss DRG-Vertrags zwischen der Einkaufsgemeinschaft HSK und der Klinik Im Park Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2016 Folgendes beschlossen: 1. Der Vertrag zwischen Hirslanden AG, Klinik Im Park, und den HSK-Versicherern betreffend Abgeltung stationäre akutsomatische Leistungen gemäss KVG bei Aufenthalt im Spital entsprechend dem Standard der allgemeinen Abteilung, gültig vom 1. 1. 2012 bis 31. 12. 2014 für Versicherte mit Wohnort im Kanton Glarus, wird genehmigt. 2. Gegen den vorliegenden Entscheid kann gestützt auf Artikel 53 KVG innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Namens des Regierungsrates Röbi Marti, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Stationäre Spitaltarife 2016: Genehmigung Tarifvertrag Rehabilitation RehaClinic-HSK Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 8. März 2016 Folgendes beschlossen: 1. Der Vertrag zwischen RehaClinic AG und den HSK-Versicherern betreffend stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der allgemeinen Abteilung gemäss KVG / Rehabilitation (insb. Anhang 2 / 1f RehaClinic Standort Glarus und 1g RehaClinic Standort Braunwald), gültig ab 1. Januar 2016, wird genehmigt. 2. Gegen den vorliegenden Entscheid kann gestützt auf Artikel 53 KVG innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Namens des Regierungsrates Röbi Marti, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Stellenausschreibung sozialversicherungen glarus Wir sind ein kundenorientiertes Kompetenzzentrum für die Sozialversicherungen des Bundes und des Kantons Glarus und suchen für die Ausgleichskasse Glarus, Ergänzungsleistungen, eine/n Sachbearbeiter/-in (80%) Ihre Tätigkeit umfasst das selbstständige Bearbeiten von Anmeldungen für die Ergänzungsleistungen. Sie prüfen die Anspruchsvoraussetzungen, berechnen die Leistungen und erlassen die entsprechenden Entscheide. Für diese Funktion erwarten wir eine kaufmännische Grundausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, wenn möglich im Bereich Sozialversicherung, Zahlenflair und vor allem Freude, für und mit Menschen zu arbeiten. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Frau Marianne Jenny, Abteilungsleiterin Leistungen, Telefon 055 648 11 40. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 8. April 2016 an sozialversicherungen glarus, Ergänzungsleistungen, Burgstrasse 6, Glarus, E-Mail: [email protected]. Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und geniessen lässt. Eine Vielzahl von Vereinen, privaten Anbietern sowie öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen prägen das reiche kulturelle Leben und das Freizeitangebot unserer Gemeinde. Für unsere Schuleinheit in Netstal suchen wir per 1. August 2016 eine Klassenlehrperson 3./4. Klasse (100%) Wir stellen uns eine motivierte Persönlichkeit vor, welche: – mit Freude und Geschick ihren Beruf ausübt – gerne an der schrittweisen Weiterentwicklung unserer Schule mitwirkt – gewohnt ist, sich in einem Team zu engagieren – zuvorkommenden Umgang mit Kindern und Erziehungsberechtigten pflegt Es erwarten Sie: – eine sehr selbstständige und spannende Aufgabe Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 8750 Glarus Telefon 055 646 60 12 Fax 055 646 60 19 E-Mail: [email protected] Verlag: Südostschweiz Presse und Print AG 8750 Glarus – ein geleiteter Schulbetrieb mit guter Infrastruktur – ein motiviertes Team mit familiärer Atmosphäre – ein angenehmes und kollegiales Arbeitsumfeld Auskünfte erteilt Ihnen gerne Brigitte Bisig, Schulleiterin Netstal, Telefon 058 611 80 86, E-Mail: [email protected]. Möchten Sie diese Herausforderung annehmen? Dann freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus, Leiter Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail: [email protected]. Weitere Infos zu Glarus und offene Stellen unter www.gemeinde.glarus.ch. e) Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe vorsorglich abgenommen wurde und diese erst nach dem 31. Juli 2016 zurückerhalten. 3. Geleisteter Militärdienst (Truppendienste, Kurse) – ausgenommen die unter Punkt 2 a) geleisteten Dienste – befreit nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht. 4. Ort des Schiessens der Bundesübungen: Schiesspflichtige haben das obligatorische Programm bis am 31. August 2016 in einem anerkannten Schiessverein zu schiessen. a) Jeder Schiessverein ist verpflichtet, die Angehörigen der Armee zum Schiessen der Bundesübungen kostenlos zuzulassen. b) Alle Bundesübungen (Oblig. Programm, inkl. allfällige Wiederholungen gemäss Pkt. 5 und Feldschiessen) müssen im gleichen Verein geschossen werden (Ausnahme: Wohnortwechsel). 5. Das obligatorische Programm gilt als erfüllt, wenn in vier Übungen 20 Schüsse auf die Distanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25 Meter) gezielt verschossen wurden. Als Mindestleistung werden gefordert: 42 Punkte (Pistole 120 Punkte) und maximal 3 Nuller. Schiesspflichtige, welche die Mindestleistung des obligatorischen Programmes nicht erbracht oder die Übungen nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens zweimal wiederholen. 6. Wer die verlangte Mindestleistung das erste Mal und auch in der ersten oder zweiten Wiederholung nicht erreicht, wird durch persönlichen Marschbefehl in einen Verbliebenenkurs einberufen. 7. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen: Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis (oder Schiessbüchlein), ein amtlicher Ausweis, das Aufforderungsschreiben des VBS mit den Klebeetiketten (sofern vorhanden), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug sowie der persönliche Gehörschutz. 8. Dispensationen: Schiesspflichtige, die wegen Krankheit, Unfall oder Landesabwesenheit das obligatorische Programm bis zum 31. August 2016 in ihrem Verein nicht vorschriftsgemäss schiessen oder aus dem gleichen Grunde nicht zum Nachschiessen einrücken können, haben vor dem letzten Schiesstag resp. dem Nachschiesskurs ein Dispensationsgesuch an die Militärbehörde des Wohnkantons zu richten. 9. Nachschiesskurs 2016: a) Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen haben, absolvieren einen Nachschiesskurs. Der Nachschiesskurs wird nur mit dem Stgw auf 300 Meter Distanz durchgeführt. b) Der Nachschiesskurs findet am Samstag, 5. November 2016, in Glarus, Schiessanlage Allmeind, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr statt. c) Es erfolgt kein persönliches Aufgebot zum Nachschiesskurs. Dieses Plakat gilt als Aufgebot. d) Die Nachschiesspflichtigen haben in Zivil einzurücken. Sie beziehen weder Sold, Erwerbsersatz, noch Reiseentschädigung. Sie unterstehen der militärischen Disziplin und dem Militärstrafgesetz. 10.Allgemeines: a) Jeder Wehrmann hat mit seiner persönlichen Ordonnanzwaffe zu schiessen (Offiziere mit der persönlichen Ordonnanzpistole oder mit einem Leih-Sturmgewehr). Es ist verboten, an der Ordonnanzwaffe irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Verwendung von Hilfsmitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis VBS ist gestattet. Alle nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel sind verboten. b) Für die Erfüllung der Schiesspflicht entstehen dem Angehörigen der Armee keine Kosten (kein Mitgliederbeitrag usw.). c) Wissentlich falsches Zeigen und Melden oder unwahre Eintragungen im Standblatt, Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis werden militärstrafrechtlich verfolgt. d) Die Schiesspflichtigen müssen sich selber über die Schiesstage der Vereine erkundigen. Eine Terminliste ist auf der Homepage des Kreiskommandos Glarus abrufbar (www.gl.ch). e) Bei sämtlichen Schiessübungen haben die Funktionäre und Schützen den persönlichen oder den von den Schiessvereinen zur Verfügung gestellten Gehörschutz (Schalengerät) zu tragen. f) Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht schiessen, werden disziplinarisch bestraft. 11.Sicherheitsvorschriften: Jeder Schütze hat vor Verlassen des Schützenlägers seine Waffe zu entladen, zu sichern und zur Kontrolle vorzuweisen. Die Waffen sind gemäss den entsprechenden Vorschriften zu deponieren. Den Anordnungen der zuständigen Vereinsorgane ist Folge zu leisten. Für Schäden und Unfälle, die wegen Missachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen, haften die Betreffenden persönlich. Eigentumsanspruch bei der Entlassung aus der Wehrpflicht: Armeeangehörige erhalten bei der Entlassung aus der Militärdienstpflicht per 31.12.2016 das Sturmgewehr zu Eigentum, wenn in den letzten drei Jahren zweimal das obligatorische Bundesprogramm und zweimal das Feldschiessen in ihrem Dokument ausgewiesen sind. Zusätzlich muss ein Waffenerwerbsschein vorgewiesen werden. 8750 Glarus, im Februar 2016 Departement Sicherheit und Justiz Hauptabteilung Militär und Zivilschutz Kreiskommando Glarus Kantonale Steuerverwaltung Mitteilung von Entscheiden Die Kantonale Steuerverwaltung eröffnet nach Artikel 141 Absatz 5 des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai 2000 bzw. Artikel 116 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 mit heutigem Datum den nachgenannten Steuerpflichtigen: Andreia Pinto da Silva Moreira, Aufenthalt im Ausland, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren am 1. Januar 1993, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. direkte Bundessteuer der Steuerperiode 1. Januar bis 31. März 2015, sowie Hans Disch, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren am 13. Juni 1958, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2015, sowie John Micelli, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren am 7. September 1969, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2015, sowie Andreas Wagner, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren am 14. Dezember 1962, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. die direkte Bundessteuer der Steuerperioden 1. Januar bis 30. November 2015 und 1. Dezember bis 31. Dezember 2015. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Veranlagung können die Steuerpflichtigen bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11/17, Glarus, innert 30 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt schriftlich Einsprache erheben. 8750 Glarus, 17. März 2016 Kantonale Steuerverwaltung Schiesspflicht im Jahre 2016 Die Schiesspflicht beginnt im Folgejahr nach Abschluss der Rekrutenschule und besteht bis und mit dem Jahr, in dem das 34. Altersjahr (Jahrgang 1982) vollendet wird. Armeeangehörige (AdA), die im Jahre 2016 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig. Entlassungen 2016: Jahrgang 1982 sowie die Jahrgänge 1983 bis 1986, welche die Dienstpflicht erfüllt haben. AdA, welche ihre Dienstpflicht in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 erfüllen, werden erst im darauffolgenden Jahr 2017 aus der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb 2016 noch schiesspflichtig. 1. Schiesspflichtig sind: a) Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere, die mit dem Stgw dienstlich ausgerüstet sind; b) Subalternoffiziere (Lt, Oblt), die in der allgemeinen Grundausbildung der Rekrutenschule am Stgw ausgebildet wurden, bis Ende des Jahres in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können wählen zwischen dem obligatorischen Programm auf 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole). 2. Von der Schiesspflicht sind dispensiert: a) Schiesspflichtige, die 2016 mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten; b) Schiesspflichtige, die vor dem 1. August 2016 einen Auslandurlaub erhalten haben sowie Militärdienstpflichtige, die nach dem 31. Juli 2016 aus dem Auslandurlaub zurückkehren und wieder mit der persönlichen Waffe ausgerüstet werden; c) Militärdienstpflichtige, die wieder in der Armee eingeteilt werden und mit der persönlichen Waffe erst nach dem 31. Juli 2016 wieder ausgerüstet werden; d) die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli 2016 abläuft; Zuteilung der Schiessvereine an die Kommissionsmitglieder 2016 Schiesskommissions-Präsident SK 046 Major Marti Hans-Jakob Neubauquartier 6, Ennenda ElmSchützenverein Matt-EngiSchützenverein EnnendaSchützengesellschaft Glarus G+P, Pistolenschützen NetstalSchützenverein mit Pistolensektion Major Rothlin Peter Landstrasse 12, Oberurnen MollisSchützen Obstalden-Filzbach Schützenverein Kerenzen NäfelsMilitärschiessverein BiltenFeldschützengesellschaft GlarusStadtschützengesellschaft mit Pistolensektion Stabsadj Streiff Ernst Auernweg 12b, Näfels LeuggelbachSchützengesellschaft NidfurnFeldschützenverein Mitlödi-Sool, BG47 Schützenverein RiedernMilitärschiessverein NiederurnenOberurnen Schützenverein Nieder-/ Oberurnen NiederurnenStandschützen ohne Pistolensektion Adj Uof Blumer Jakob Riedernstrasse 21, Glarus Engi Pistolenschützenclub LuchsingenPistolenclub EnnendaPistolenschützen MollisPistolenschützen NiederurnenStandschützen nur Pistolensektion Fw Heierle Hans Niederwilerstrasse 16a, Mollis LinthalFeldschützengesellschaft LinthalMilitärschiessverein Linthal Schützenverein Auen BraunwaldMilitärschiessverein LuchsingenFeldschützengesellschaft 8755 Ennneda, 9. März 2016 Schiesskommission des Kantons Glarus Der Präsident: Major Hans-Jakob Marti Aufforderung an Hélio Rodrigues Milheiro Ausweisung aus der Mietwohnung, Güterstrasse 6, Oberurnen Hélio Rodrigues Milheiro, geboren 1974, portugiesischer Staatsangehöriger, wird aufgefordert, bis am 22. März 2016 eine schriftliche Stellungnahme zu dem gegen ihn hängigen Ausweisungsbegehren einzureichen. Bei Säumnis wird aufgrund der Akten entschieden. Hélio Rodrigues Milheiro wird ferner aufgefordert, bis zum 22. März 2016 schriftlich eine Zustelladresse in der Schweiz bekannt zu geben. Die Fristen laufen auch während des gesetzlichen Fristenstillstandes. Bei Säumnis erfolgt die Zustellung durch Niederlegung in den Akten. Das Ausweisungsbegehren kann beim Kantonsgericht, Spielhof 6, Glarus, abgeholt werden. 8750 Glarus, 17. März 2016 Kantonsgerichtspräsident lic. iur. Andreas Hefti 2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 11, 17. März 2016 Aufruf abhanden gekommener Titel (Art. 983 und 984 OR – Art. 856 und 865 ZGB) 1. Titel: Zwei Inhaberschuldbriefe und ein Namenschuldbrief. 2. Lastend auf: Papier-Inhaberschuldbrief Fr. 55 000.–, datiert 19. Januar 1961, Nr. 57, auf Grundstück Nr. 656, Grundbuch Niederurnen (Gemeinde Glarus Nord) im 1. Rang. Gläubiger: Der Inhaber. Papier-Namenschuldbrief Fr. 5000.–, datiert 22. Dezember 1927, Nr. 1316, auf Grundstück Nr. 357, Grundbuch Netstal (Gemeinde Glarus), im 1. Rang. Gläubiger: Weber Felix. Papier-Inhaberschuldbrief Fr. 60000.–, datiert 31. Oktober 1983, Nr. 2171, auf Grundstück Nr. 150, Grundbuch Leuggelbach (Gemeinde Glarus Süd), im 2. Rang. Gläubiger: Der Inhaber. 3. Saldo/Wert: Fr. 0.00. 4. Auskündungsfrist: Sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation. Datum: 15. September 2016. Jedermann, der über diese Titel Auskunft geben kann oder Anspruch darauf erheben will, wird aufgefordert, dem unterzeichneten Richter innert sechs Monaten von heute an Anzeige zu machen oder ihm die allfällig zum Vorschein gekommenen Titel einzureichen, andernfalls werden sie kraftlos erklärt. 8750 Glarus, 17. März 2016 Der Kantonsgerichtspräsident: lic. iur. Andreas Hefti Gemeindeparlament Glarus Nord 13. Sitzung, Mittwoch, 23. März 2016, 17.30 Uhr, im Jakobsblick, Niederurnen Die Sitzung ist öffentlich. Traktanden: 1. Ersatzwahl Büromitglied 2. Wahl Ersatzmitglied FAK 3. Genehmigung Gemeindeordnung Glarus Nord, 2. Lesung 4.Umfrage 8867 Niederurnen, 15. März 2016 Gemeindeparlament Glarus Nord Margrit Neeracher, Parlamentspräsidentin Geburten Gemeinde Glarus Glarus 9.März: Wichser Jon Linard, von Glarus Süd, des Wichser, Urs und der Vieli Wichser, Claudia. 11.März: Blumer Lilly, von Glarus Süd, des Blumer, Fabian und der Grob, Christine. Ennenda 7.März: Horner This, von Glarus, des Horner, Hansueli und der Horner, Marlen. Gemeinde Glarus Süd Schwändi 9.März: Kälin Niclas, von Einsiedeln SZ, der Kälin, Bettina Monika und des Oeler, Reto. Braunwald 6.März: Wichser Gian Heinrich, von Glarus Süd, des Wichser, Johann Heinrich und der Zweifel, Beatrix. Die Staatskanzlei Todesfälle Gemeinde Glarus Nord Näfels 7.März: Trummer Gottlieb Alfred, von Adelboden BE, geb. 27. März 1947, wohnhaft gewesen in Näfels, Ehemann der Trummer, Babette. Gemeinde Glarus Glarus 4.März: Heer Albert, von Glarus, geb. 6. Juli 1930, wohnhaft gewesen in Glarus, Ehemann der Heer, Anna. Gemeinde Glarus Süd Mitlödi 10.März: Piscopiello Santo, von St-Martin VS, geb. 3. Januar 1951, wohnhaft gewesen in Mitlödi, Ehemann der Piscopiello, Germaine. Betschwanden 8.März: Hauser Hermann, von Glarus Nord, geb. 23. Dezember 1931, wohnhaft gewesen in Betschwanden. Linthal 7.März: Dürst Margrith, von Glarus Nord und Glarus Süd, geb. 7. April 1937, wohnhaft gewesen in Linthal. 10.März: Legler Cäsarina, von Glarus Süd, geb. 26. Dezember 1924, wohnhaft gewesen in Linthal. Engi 6.März: Elmer Kaspar, von Glarus Süd, geb. 4. Juli 1928, wohnhaft gewesen in Engi, Ehemann der Elmer, Anna Marie. Die Staatskanzlei Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen im Sinne von Artikel 558 Absatz 2 ZGB Die am 18. Dezember 2015 in Glarus verstorbene Stähli geb. Rudolf Margarete, geboren am 15. November 1939, von Glarus, wohnhaft gewesen in Näfels, Letz 19, hat letztwillig über den gesamten Nachlass verfügt, ohne die gesetzlichen Erben zu berücksichtigen. Da der eröffnenden Behörde die gesetzlichen Erben nicht bekannt sind, liegt diesen die Verfügung von Todes wegen bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus, Asylstrasse 30, Glarus, zur Einsicht auf. Diese haben sich urkundlich über ihre Erbberechtigung auszuweisen. Sofern bis am 18. April 2016 keine Einsprache bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus erfolgt, wird die Erbschaft den eingesetzten Erben gemäss Artikel 559 ZGB auf deren Verlangen ausgehändigt. 8750 Glarus, 17. März 2016 Kindes- und Erwachsenen schutzbehörde Glarus Handelsregistereintragungen Im Handelsregister sind folgende Eintragungen gemacht worden: 3. März 2016 Glarner Kantonalbank, in Glarus, CHE-108.954. 719, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 17 vom 26. 1. 2016, Publ. 2619673). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Vögeli, Thomas, von Linthal (Glarus Süd), in Mitlödi (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wickart, Dr. Roland, von Zug, in Allenwinden (Baar), Vizedirektor, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Brunner, Renato Andreas, von Hemberg, in Schwanden (Glarus Süd), mit Kollektivprokura zu zweien. 3. März 2016 NIEDERER AUTOBETRIEB AG, in Glarus Nord, CHE-114.951.474, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 46 vom 6. 3. 2012, Publ. 6581520). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Niederer, Emil, von Heiden, in Filzbach (Glarus Nord), Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Niederer, Rosmarie, von Heiden, in Filzbach (Glarus Nord), Präsidentin, mit Einzelunterschrift (bisher: Niederer-Grimm, Rosmarie, Mitglied mit Einzelunterschrift); Niederer, Nicole, von Heiden, in Lachen SZ (Lachen), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Niederer, Martina, von Heiden, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Niederer, Kristin Elisabeth, von Heiden, in Filzbach (Glarus Nord), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Baumgartner, Claudio, von Trub, in Mollis (Glarus Nord), mit Kollektivprokura zu zweien; Erich Fischli, lic. rer. pol. (CHE-106.350. 404), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: Erich Fischli, lic. rer. pol. [CH-160.1.001.832-9]). 3. März 2016 Schiesser Architektur und Bauingenieur AG, in Glarus, CHE-112.413.993, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 221 vom 14. 11. 2014, Publ. 1822653). Eingetragene Person neu oder mutierend: Hefti, Josua, von Glarus Süd, in Glarus, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift. 4. März 2016 boselli telematik gmbh, in Glarus Nord, CHE110.319.142, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 124 vom 29. 6. 2011, Publ. 6226318). Domizil neu: General Bachmann Gasse 4, Näfels. 4. März 2016 Central Klub Näfels GmbH in Liquidation, in Glarus Nord, CHE-238.725.331, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 10 vom 15. 1. 2016, Publ. 2598271). Firma neu: Central Klub Näfels GmbH. Mit Verfügung vom 3. 3. 2016 hat der Kantonsgerichtspräsident den Konkurs widerrufen. Infolgedessen besteht die Gesellschaft entsprechend den früheren Eintragungen weiter (bisher: Mit Verfügung vom 6. 1. 2016 hat der Kantonsgerichtspräsident über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 6. 1. 2016, 8.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst). 4. März 2016 Genossenschaft Alterswohnungen Niederurnen, in Glarus Nord, CHE-103.778.510, Genossenschaft (SHAB Nr. 208 vom 28. 10. 2013, Publ. 1148837). Statutenänderung: 25. 1. 2016. Zweck neu: Errichtung, Verwaltung und Vermietung von preisgünstigen Alterswohnungen in Niederurnen, Gemeinde Glarus Nord, im Sinne des Wohnbauund Eigentumsförderungsgesetzes (WEG). Sie kann zu diesem Zwecke Grundstücke kaufen und verkaufen oder im Baurecht erwerben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig. Die Genossenschaft ist politisch und konfessionell neutral. 4. März 2016 Kehos AG, in Glarus, CHE-100.502.147, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 8. 11. 2002, S. 7, Publ. 719880). Firma neu: Kehos AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Kehos SA en liquidation). Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 2. 3. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Brunner, Dr. Kurt, von Hemberg, in Schwändi, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident mit Einzelunterschrift); Schneider, Reiner, von Glarus und Murg, in Glarus, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: von Glarus und Murg, Mitglied mit Einzelunterschrift). 4. März 2016 Schwimmbadgenossenschaft Schwändi, in Glarus Süd, CHE-107.423.460, Genossenschaft (SHAB Nr. 91 vom 11. 5. 2011, Publ. 6157058). Domizil neu: c/o Doris Fuchs, Wygellen 220, Schwändi. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Zimmermann, Willy, von Glarus Süd, in Schwändi (Glarus Süd), Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Person neu oder mutierend: Disch, Urs, von Glarus Süd, in Schwändi bei Schwanden (Glarus Süd), Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung. 7. März 2016 Rhyner Baumanagement AG, in Glarus Süd, CHE421.212.538, Tödiblick 91, Schwändi, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 4. 3. 2016. Zweck: Übernahme von Planungs- und Bauleitungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau; Ausführung von Um- und Neubauten, Renovationen und Generalunternehmungsaufträgen; Vermittlung von Aufträgen des Baugewerbes. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital: Fr. 100 000. Liberierung Aktienkapital: Fr. 100 000. Aktien: 100 Namenaktien zu Fr. 1000. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Rhyner Baumanagement (CHE209.672.402), in Glarus Süd, gemäss Vertrag vom 4. 3. 2016 und Bilanz per 31. 12. 2015 mit Aktiven von Fr. 205 025.35 und Passiven (Fremdkapital) von Fr. 111 915 zum Preise von 93 110.35, wofür 90 Namenaktien zu Fr. 1000 ausgegeben und Fr. 3110.35 als Forderung gutgeschrieben werden. 10 Namenaktien zu Fr. 1000 wurden durch Bareinzahlung liberiert. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung der Gründer vom 4. 3. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Rhyner, Fridolin, von Glarus Süd, in Schwändi b. Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Fischli, Marco, von Glarus Süd, in Glarus, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Rhyner, Werner, von Glarus Süd, in Luchsingen (Glarus Süd), mit Kollektivunterschrift zu zweien. 7. März 2016 Internationale Handels-Kompagnie AG, in Glarus, CHE-102.633.688, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 63 vom 29. 3. 2012, Publ. 6616632). Firma neu: Internationale Handels-Kompagnie AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Compagnie Commerciale Internationale S.A. en liquidation) (Compagnia Commerciale Internationale S.A. in liquidazione) (The International Trading Company Ltd in liquidation). Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 25. 2. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Eucontact AG (CHE-102.745. 790), in Basel, Liquidatorin; Ernst & Young AG (CHE-491.907.686), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: Ernst & Young AG [CH-020.9.001.069-0]). 7. März 2016 Kujavon GmbH Buchhaltung + Treuhand, in Glarus Nord, CHE-110.176.173, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 124 vom 29. 6. 2011, Publ. 6226704). Firma neu: Kujavon GmbH Buchhaltung + Treuhand in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. 3. 2016 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Portmann, Annemarie, von Sempach und Zürich, in Zürich, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: von Felten, Vreni, von Trachselwald, in Bilten (Glarus Nord), Liquidatorin, mit Einzelunterschrift (bisher: von Erlinsbach SO und Trachselwald, Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift); Graf, Kurt, von Zürich, in Bilten (Glarus Nord), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von Fr. 19 000 (bisher: Gesellschafter mit Einzelunterschrift); Kressibucher, Jacqueline, von Lengwil, in Regensdorf, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von Fr. 1000 (bisher: von Oberhofen TG, in Dübendorf, Gesellschafterin mit Einzelunterschrift); VTB Verwaltung, Treuhand und Beratung AG (CHE-106.907. 413), in Niederurnen (Glarus Nord), Revisionsstelle. 7. März 2016 Move Mountains AG, in Glarus, CHE-443.229. 458, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 233 vom 2. 12. 2014, Publ. 1853179). Domizil neu: c/o Bernet & Lehner Treuhand AG, Bankstrasse 7, Glarus. 7. März 2016 Müller-Leuthold AG Aufzügebau, in Glarus, CHE105.956.001, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 112 vom 15. 6. 2015, Publ. 2206253). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Pierre, Eric Jean-Marie, französischer Staatsangehöriger, in Fribourg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Yao, N‘Guessan Alain Max-ime, britischer Staatsangehöriger, in Bussigny-près-Lausanne (Bus- signy), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Yerly, Vincent Ernest Henri, von La Brillaz, in Villars-sur-Glâne, Sekretär (Nichtmitglied), mit Kollektivunterschrift zu zweien. 7. März 2016 Priamos AG, in Glarus, CHE-102.682.698, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 205 vom 23. 10. 2013, Publ. 1141921). Firma neu: Priamos AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Priamos S.A. en liquidation). Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 25. 2. 2016 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Loretan, Esther, von Riehen und Leukerbad, in Basel, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schmid, Paul, von Kaisten, in Rheinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Eucontact AG (CHE102.745.790), in Basel, Liquidatorin. 7. März 2016 Rhyner Baumanagement, in Glarus Süd, CHE209.672.402, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 79 vom 21. 4. 2011, Publ. 6132610). Die Aktiven und Passiven sind an die Rhyner Baumanagement AG (CHE-421.212.538), in Glarus Süd, übergegangen. Das Einzelunternehmen ist erloschen. 7. März 2016 Thisamed GmbH in Liquidation, in Glarus, CHE298.679.404, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 39 vom 26. 2. 2015, Publ. 2011745). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht (Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 45 vom 6. 3. 2015). 8. März 2016 Sportbahnen Kerenzerberg GmbH, in Glarus Nord, CHE-382.221.000, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 30 vom 13. 2. 2013, Publ. 7061972). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Eberhard, Sonja, von Schwyz, in Obstalden (Glarus Nord), Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift (bisher: Eberhard Pfiffner, Sonja, in Schönenberg ZH, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift und mit 200 Stammanteilen zu je Fr. 100); Pfiffner, Rudolf genannt Ruedi, von Quarten, in Obstalden (Glarus Nord), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je Fr. 100 (bisher: in Schönenberg ZH, Geschäftsführer mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil). 8. März 2016 Gebr. Maron AG in Liquidation, in Glarus Süd, CHE-107.482.221, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 185 vom 25. 9. 2014, Publ. 1733397). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht (Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 189 vom 1. 10. 2014). 9. März 2016 Bäbler + Blumer GmbH, in Glarus Süd, CHE106.908.111, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 56 vom 21. 3. 2011, Publ. 6083534). Domizil neu: c/o Mathias Blumer, Sernftalstrasse 34, Engi. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Bäbler, Erwin, von Glarus Süd, in Engi (Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit einem Stammanteil von Fr. 50 000. Eingetragene Person neu oder mutierend: Bäbler, Marc, von Glarus Süd, in Engi (Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit einem Stammanteil von Fr. 50 000. 9. März 2016 CASA-VITA/Frefel Holzbau AG, in Glarus Nord, CHE-106.912.348, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 23. 12. 2015, Publ. 2559859). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Kistler, Andreas Martin, genannt Andy, von Reichenburg, in Reichenburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. 9. März 2016 Moru AG, in Glarus Nord, CHE-107.325.225, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 3. 6. 2011, Publ. 6191014). Domizil neu: Linthlistrasse 5, Oberurnen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bernet & Lehner Treuhand AG (CHE-106. 897.246), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: Bernet & Lehner Treuhand AG [CH-160.3.000.252-7]). 10. März 2016 myLOGO, Müller Albert, in Glarus Nord, CHE423.033.811, Oberdorf 31, Näfels, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Werbegrafik. Eingetragene Person: Müller, Albert Josef, von Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), Inhaber, mit Einzelunterschrift. 10. März 2016 Feldmann Bau AG Bilten, in Glarus Nord, CHE101.514.348, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 29 vom 12. 2. 2014, Publ. 1341907). Eingetragene Person neu oder mutierend: Gnädinger, Stephan, von Ramsen, in Wilen b. Wollerau (Freienbach), Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Uznach, Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien). 10. März 2016 Prahmendienst AG, in Glarus, CHE-102.688.413, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 207 vom 26. 10. 2015, Publ. 2444561). Eingetragene Person neu oder mutierend: Schwendinger, Peter Jean, von Zürich, in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Wädenswil). 10. März 2016 Keiner Sanitär-/Heizungsinstallation, in Glarus Süd, CHE-222.833.469, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 159 vom 20. 8. 2014, Publ. 1671735). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen. Der Registerführer: A. Hajas Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 11, 17. März 2016 3 Konkurse Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am G rundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung SchKG 138, 156 1. Schuldner: Wüthrich Peter Alfred, von Trub BE, geboren am 28. Juni 1961, Läuferberg 32, Näfels. 2. Ort der Steigerung: Glarus. Datum der Steigerung: 29. April 2016. 3. Zeit: 14.00 Uhr. Lokal: Betreibungsamt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, Glarus, Konferenzraum, 3. Stock. 4. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom: 11. April 2016 bis 21. April 2016. 4.1Ort der Auflage: Betreibungs- und Konkurs amt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8, Glarus. 4.2Sonstige Angaben: Besichtigung des Grundstückes: Freitag, 22. April 2016, 15.00 Uhr. 5. Eingabefrist: 5. April 2016. 6. Steigerungsobjekte: Im Grundbuch Näfels, Gemeinde Glarus Nord, Liegenschaft Nr. 2020, Plan Nr. P24, Läuferberg, Gesamtfläche: 445 m2, Gebäude Assek.-Nr. 2261, Hausumschwung, Zufahrt, Platz. Betreibungsamtliche Schätzung LG 2020: Fr. 374 000. 7. Bemerkungen: Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Anrechnung am Zuschlagspreis, Fr. 20 000.– in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungs- und Konkursamtes des Kantons Glarus ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) als Kostenvorschuss zu bezahlen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist der unterzeichneten Amtsstelle ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten (Wert Steigerungstag), anzumelden und zudem gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. 8750 Glarus, 17. März 2016 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus Thomas Schiesser, Leiter-Stv. Betreibungsamt Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 1. Schuldnerin: Heiniger Kornelia Margrit, von Eriswil BE, geboren am 21. Februar 1971, Schmidgasse 2, 8820 Wädenswil. 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 11. März 2016 bis 1. April 2016. 3. Anfechtungsfrist Inventar: 11. März 2016 bis 21. März 2016. 4. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes oder der Lastenverzeichnisse sind innert zwanzig Tagen seit Bekanntgabe der Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 11. März 2016 durch Klageschrift (im Doppel) beim Bezirksgericht Horgen, anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert zehn Tagen sind schriftlich einzureichen: Beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. Beim Konkursamt Wädenswil, Postfach, 8820 Wädenswil: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Artikels 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Bemerkung: Vormals wohnhaft an der Schmidgasse 2, 8820 Wädenswil; Inhaberin der im Handelsregister aufgeführten Einzelunternehmung La Tradition Heiniger, Zugerstrasse 22, 8820 Wädenswil. Abweisung einer Eigentumsansprache von Uwe Abendschein, unbekannten Aufenthaltes, am Fahrzeug Smart, Fahrgestell-Nr. WME 01M C01 YH1 130 87, gemäss Verfügung der Konkursverwaltung. 8820 Wädenswil, 11. März 2016 Konkursamt Wädenswil 1. 2. 3. 4. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 Schuldnerin: Sidero Montagen GmbH, Höfenstrasse 95, 8872 Weesen. Auflagefrist Kollokationsplan: 14. März 2016 bis 4. April 2016. Anfechtungsfrist Inventar: 14. März 2016 bis 24. März 2016. Bemerkungen: Ehemals Lagerräumlichkeiten an der Seeflechsenstrasse 5, Gemeinde Glarus Nord, Weesen. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kreisgericht See- Gaster, 8730 Uznach, anhängig zu machen; Beschwerden sind beim Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St. Gallen, einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt. 8640 Rapperswil-Jona, 14. März 2016 Konkursamt Regionalstelle Rapperswil-Jona, Christa Ströbl Baugesuche Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Gemeinde Glarus Nord Bilten Kanton Glarus, Abteilung Tiefbau, Kirchstrasse 2, Glarus Neubau Bushaltestelle bei der Abzweigung Seggenstrasse, Bilten, Parzellen Nrn. 56, 311, 349, 494, 495, 762, Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse, Zone übriges Gemeindegebiet (Strasse) und Landwirtschaftszone (teilweise ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten Unterlagen. Mühlehorn René Böni, Oberdorfstrasse 31, Mühlehorn Anbau Garage, Oberdorfstrasse 31, Mühlehorn, Parzelle Nr. 351, LB-Nr. 352, Dorfkernzone, wie durch Profile bezeichnet (2. Publikation infolge Projektänderung). Oberurnen Klemenz und Katrin Müller-Sturzenegger, Achernstrasse 4, Oberurnen Dach- und Fassadensanierung, Achernstrasse 4, Oberurnen, Parzelle Nr. 352, LB-Nr. 600, Wohnzone 2, gemäss den eingereichten Unterlagen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels, zur Einsichtnahme auf. 8752 Näfels, 15. März 2016 Der Gemeinderat brücke Schwanden bis Kreuzgasse Mitlödi, Landwirtschaftszone, Wohnzone, Industriezone, Übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten Unterlagen (teilweise ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Schwanden Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, Technische Betriebe Glarus Süd, Farbstrasse 22, Schwanden, Technische Betriebe Glarus, Feldstrasse 1, Glarus Sanierung und Neuerstellung Werkleitungen, Parzellen Nrn. 56, 1287, 1560, Hauptstrasse Linthbrücke Schwanden bis Kreuzgasse Mitlödi, Wohnund Gewerbezone, Gewässer, Übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten Unterlagen (teilweise ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Engi Jacqueline Leuzinger, Sand 3, Engi Gesamtsanierung des Wohnhauses, Garagenzufahrt sowie Umgebungsgestaltung, Parzelle Nr. 140, Sand 1, Wohnzone 2b, gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung. Karin Meier, Neumühlestrasse 54, Winterthur, Bruno und Petra Gisler, Sändli 11, Engi Gesamtsanierung des Doppeleinfamilienhauses, Erstellung eines offenen Unterstandes sowie Umgebungsanpassung, Parzellen Nrn. 151 und 152, Sändli 9 und 11, Dorfkernzone gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung. Elm Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus Umbau Bushaltestelle «Schwändi», Parzellen Nrn. 1503, 1420, 1404, Hauptstrasse, Übriges Gemeindegebiet und Landwirtschaftszone gemäss den eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform). Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf. 8762 Schwanden, 15. März 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Riedern Walter Spocchi, Allmeind 3, Riedern Installation einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe auf der Nordseite des Einfamilienhauses, Allmeind 3, Parzelle Nr. 282, gemäss den eingereichten Unterlagen. Glarus Roman und Regula Steiger, Berglirain 5, Glarus Garagenneubau und Dachsanierung mit Einbau einer Schleppgaube am Einfamilienhaus, Berglirain 5, Parzelle Nr. 1285, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet. Bleicherei Streiff AG, Bleichestrasse 65, Glarus Abbruch der Gebäude LB-Nrn. 149, 151 und 2333, Bleichestrasse 67 und 69, Parzelle Nr. 1272, gemäss den eingereichten Unterlagen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda, zur Einsichtnahme auf. 8755 Ennenda, 15. März 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Süd Mitlödi Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, Technische Betriebe Glarus Süd, Farbstrasse 22, Schwanden, Technische Betriebe Glarus, Feldstrasse 1, Glarus Sanierung und Neuerstellung Werkleitungen, Parzellen Nrn. 8, 112, 118, 119, 120, 121, 123, 125, 414, 415, 497, 499, 531, 551, Hauptstrasse Linth- Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.
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