11-17_Maerz_2016

AMTSBLATT
DES KANTONS GLARUS
Glarus, 17. März 2016
Nr. 11, 170. Jahrgang
Stationäre Spitaltarife 2012–2014:
Genehmigung des neuen Swiss
DRG-Vertrags zwischen der
Einkaufsgemeinschaft HSK
und der Klinik Im Park
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom
8. März 2016 Folgendes beschlossen:
1. Der Vertrag zwischen Hirslanden AG, Klinik
Im Park, und den HSK-Versicherern betreffend Abgeltung stationäre akutsomatische
Leistungen gemäss KVG bei Aufenthalt im
Spital entsprechend dem Standard der allgemeinen Abteilung, gültig vom 1. 1. 2012 bis
31. 12. 2014 für Versicherte mit Wohnort im
Kanton Glarus, wird genehmigt.
2. Gegen den vorliegenden Entscheid kann
gestützt auf Artikel 53 KVG innert 30 Tagen
beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich
und begründet Beschwerde erhoben werden.
Namens des Regierungsrates
Röbi Marti, Landammann
Hansjörg Dürst, Ratsschreiber
Stationäre Spitaltarife 2016:
Genehmigung Tarifvertrag
Rehabilitation RehaClinic-HSK
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom
8. März 2016 Folgendes beschlossen:
1. Der Vertrag zwischen RehaClinic AG und
den HSK-Versicherern betreffend stationäre
Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in der allgemeinen Abteilung
gemäss KVG / Rehabilitation (insb. Anhang
2 / 1f RehaClinic Standort Glarus und 1g
RehaClinic Standort Braunwald), gültig ab
1. Januar 2016, wird genehmigt.
2. Gegen den vorliegenden Entscheid kann
gestützt auf Artikel 53 KVG innert 30 Tagen
beim Bundesverwaltungsgericht schriftlich
und begründet Beschwerde erhoben werden.
Namens des Regierungsrates
Röbi Marti, Landammann
Hansjörg Dürst, Ratsschreiber
Stellenausschreibung
sozialversicherungen glarus
Wir sind ein kundenorientiertes Kompetenzzentrum für die Sozialversicherungen des Bundes
und des Kantons Glarus und suchen für die Ausgleichskasse Glarus, Ergänzungsleistungen, eine/n
Sachbearbeiter/-in
(80%)
Ihre Tätigkeit umfasst das selbstständige Bearbeiten von Anmeldungen für die Ergänzungsleistungen. Sie prüfen die Anspruchsvoraussetzungen, berechnen die Leistungen und erlassen die
entsprechenden Entscheide. Für diese Funktion
erwarten wir eine kaufmännische Grundausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, wenn
möglich im Bereich Sozialversicherung, Zahlenflair und vor allem Freude, für und mit Menschen
zu arbeiten. Der Stellenantritt erfolgt nach Vereinbarung. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich
bitte an Frau Marianne Jenny, Abteilungsleiterin
Leistungen, Telefon 055 648 11 40. Haben wir Ihr
Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre
Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre schriftlichen
Bewerbungsunterlagen bis zum 8. April 2016 an
sozialversicherungen glarus, Ergänzungsleistungen, Burgstrasse 6, Glarus, E-Mail: [email protected].
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus
Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante
Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und
geniessen lässt. Eine Vielzahl von Vereinen, privaten Anbietern sowie öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen prägen das reiche kulturelle Leben und
das Freizeitangebot unserer Gemeinde. Für unsere
Schuleinheit in Netstal suchen wir per 1. August
2016 eine
Klassenlehrperson 3./4. Klasse
(100%)
Wir stellen uns eine motivierte Persönlichkeit vor,
welche:
– mit Freude und Geschick ihren Beruf ausübt
– gerne an der schrittweisen Weiterentwicklung unserer Schule mitwirkt
– gewohnt ist, sich in einem Team zu engagieren
– zuvorkommenden Umgang mit Kindern und
Erziehungsberechtigten pflegt
Es erwarten Sie:
– eine sehr selbstständige und spannende Aufgabe
Herausgegeben von der
Staatskanzlei des Kantons Glarus
8750 Glarus
Telefon 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
E-Mail: [email protected]
Verlag:
Südostschweiz Presse und Print AG
8750 Glarus
– ein geleiteter Schulbetrieb mit guter Infrastruktur
– ein motiviertes Team mit familiärer Atmosphäre
– ein angenehmes und kollegiales Arbeitsumfeld
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Brigitte Bisig, Schulleiterin Netstal, Telefon 058 611 80 86, E-Mail:
[email protected]. Möchten Sie diese Herausforderung annehmen? Dann freuen wir uns
auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an
die Gemeinde Glarus, Leiter Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail:
[email protected]. Weitere Infos zu Glarus und
offene Stellen unter www.gemeinde.glarus.ch.
e) Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe
vorsorglich abgenommen wurde und diese
erst nach dem 31. Juli 2016 zurückerhalten.
3. Geleisteter Militärdienst (Truppendienste,
Kurse) – ausgenommen die unter Punkt 2 a)
geleisteten Dienste – befreit nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht.
4. Ort des Schiessens der Bundesübungen:
Schiesspflichtige haben das obligatorische
Programm bis am 31. August 2016 in einem
anerkannten Schiessverein zu schiessen.
a) Jeder Schiessverein ist verpflichtet, die
Angehörigen der Armee zum Schiessen
der Bundesübungen kostenlos zuzulassen.
b) Alle Bundesübungen (Oblig. Programm,
inkl. allfällige Wiederholungen gemäss
Pkt. 5 und Feldschiessen) müssen im gleichen Verein geschossen werden (Ausnahme: Wohnortwechsel).
5. Das obligatorische Programm gilt als erfüllt,
wenn in vier Übungen 20 Schüsse auf die
Distanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25
Meter) gezielt verschossen wurden. Als Mindestleistung werden gefordert: 42 Punkte (Pistole 120 Punkte) und maximal 3 Nuller.
Schiesspflichtige, welche die Mindestleistung des obligatorischen Programmes nicht
erbracht oder die Übungen nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze
obligatorische Programm mit Kaufmunition
am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens zweimal wiederholen.
6. Wer die verlangte Mindestleistung das erste
Mal und auch in der ersten oder zweiten Wiederholung nicht erreicht, wird durch persönlichen Marschbefehl in einen Verbliebenenkurs einberufen.
7. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
Dienstbüchlein, Militärischer Leistungsausweis (oder Schiessbüchlein), ein amtlicher
Ausweis, das Aufforderungsschreiben des
VBS mit den Klebeetiketten (sofern vorhanden), die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug sowie der persönliche Gehörschutz.
8. Dispensationen:
Schiesspflichtige, die wegen Krankheit, Unfall
oder Landesabwesenheit das obligatorische
Programm bis zum 31. August 2016 in ihrem
Verein nicht vorschriftsgemäss schiessen
oder aus dem gleichen Grunde nicht zum
Nachschiessen einrücken können, haben vor
dem letzten Schiesstag resp. dem Nachschiesskurs ein Dispensationsgesuch an die
Militärbehörde des Wohnkantons zu richten.
9. Nachschiesskurs 2016:
a) Schiesspflichtige, welche das obligatorische
Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss in einem Schiessverein geschossen
haben, absolvieren einen Nachschiesskurs. Der Nachschiesskurs wird nur mit
dem Stgw auf 300 Meter Distanz durchgeführt.
b) Der Nachschiesskurs findet am Samstag,
5. November 2016, in Glarus, Schiessanlage Allmeind, von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
statt.
c) Es erfolgt kein persönliches Aufgebot zum
Nachschiesskurs. Dieses Plakat gilt als Aufgebot.
d) Die Nachschiesspflichtigen haben in Zivil
einzurücken. Sie beziehen weder Sold,
Erwerbsersatz, noch Reiseentschädigung.
Sie unterstehen der militärischen Disziplin und dem Militärstrafgesetz.
10.Allgemeines:
a) Jeder Wehrmann hat mit seiner persönlichen Ordonnanzwaffe zu schiessen (Offiziere mit der persönlichen Ordonnanzpistole oder mit einem Leih-Sturmgewehr).
Es ist verboten, an der Ordonnanzwaffe
irgendwelche Änderungen vorzunehmen.
Verwendung von Hilfsmitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis VBS ist gestattet. Alle
nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführten Hilfsmittel sind verboten.
b) Für die Erfüllung der Schiesspflicht entstehen dem Angehörigen der Armee keine
Kosten (kein Mitgliederbeitrag usw.).
c) Wissentlich falsches Zeigen und Melden
oder unwahre Eintragungen im Standblatt,
Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis werden militärstrafrechtlich
verfolgt.
d) Die Schiesspflichtigen müssen sich selber
über die Schiesstage der Vereine erkundigen. Eine Terminliste ist auf der Homepage des Kreiskommandos Glarus abrufbar (www.gl.ch).
e) Bei sämtlichen Schiessübungen haben die
Funktionäre und Schützen den persönlichen oder den von den Schiessvereinen zur
Verfügung gestellten Gehörschutz (Schalengerät) zu tragen.
f) Schiesspflichtige, welche das obligatorische
Programm nicht schiessen, werden disziplinarisch bestraft.
11.Sicherheitsvorschriften:
Jeder Schütze hat vor Verlassen des Schützenlägers seine Waffe zu entladen, zu sichern
und zur Kontrolle vorzuweisen. Die Waffen
sind gemäss den entsprechenden Vorschriften zu deponieren. Den Anordnungen der zuständigen Vereinsorgane ist Folge zu leisten.
Für Schäden und Unfälle, die wegen Missachtung von Sicherheitsvorschriften entstehen,
haften die Betreffenden persönlich.
Eigentumsanspruch bei der Entlassung aus der
Wehrpflicht:
Armeeangehörige erhalten bei der Entlassung
aus der Militärdienstpflicht per 31.12.2016 das
Sturmgewehr zu Eigentum, wenn in den letzten
drei Jahren zweimal das obligatorische Bundesprogramm und zweimal das Feldschiessen in
ihrem Dokument ausgewiesen sind. Zusätzlich
muss ein Waffenerwerbsschein vorgewiesen
werden.
8750 Glarus, im Februar 2016
Departement Sicherheit und Justiz
Hauptabteilung Militär und Zivilschutz
Kreiskommando Glarus
Kantonale Steuerverwaltung
Mitteilung von Entscheiden
Die Kantonale Steuerverwaltung eröffnet nach
Artikel 141 Absatz 5 des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai 2000 bzw. Artikel 116
Absatz 2 des Bundesgesetzes über die direkte
Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 mit heutigem Datum den nachgenannten Steuerpflichtigen:
Andreia Pinto da Silva Moreira, Aufenthalt im
Ausland, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu
haben, geboren am 1. Januar 1993, die definitive
Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. direkte Bundessteuer der Steuerperiode 1. Januar bis 31. März 2015,
sowie
Hans Disch, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne
in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren
am 13. Juni 1958, die definitive Veranlagung für
die Kantons- und Gemeindesteuern der Steuerperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2015,
sowie
John Micelli, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne
in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren
am 7. September 1969, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern der
Steuerperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2015,
sowie
Andreas Wagner, mit unbekanntem Aufenthalt,
ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben,
geboren am 14. Dezember 1962, die definitive
Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern
bzw. die direkte Bundessteuer der Steuerperioden
1. Januar bis 30. November 2015 und 1. Dezember
bis 31. Dezember 2015.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Veranlagung können die Steuerpflichtigen bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Hauptstrasse 11/17, Glarus, innert 30 Tagen seit der
Publikation im Amtsblatt schriftlich Einsprache
erheben.
8750 Glarus, 17. März 2016
Kantonale Steuerverwaltung
Schiesspflicht im Jahre 2016
Die Schiesspflicht beginnt im Folgejahr nach
Abschluss der Rekrutenschule und besteht bis
und mit dem Jahr, in dem das 34. Altersjahr
(Jahrgang 1982) vollendet wird. Armeeangehörige (AdA), die im Jahre 2016 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2016: Jahrgang 1982 sowie die
Jahrgänge 1983 bis 1986, welche die Dienstpflicht
erfüllt haben. AdA, welche ihre Dienstpflicht in
der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2016 erfüllen,
werden erst im darauffolgenden Jahr 2017 aus
der Militärdienstpflicht entlassen und sind deshalb 2016 noch schiesspflichtig.
1. Schiesspflichtig sind:
a) Soldaten, Gefreite und Unteroffiziere, die
mit dem Stgw dienstlich ausgerüstet sind;
b) Subalternoffiziere (Lt, Oblt), die in der allgemeinen Grundausbildung der Rekrutenschule am Stgw ausgebildet wurden, bis
Ende des Jahres in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Sie können wählen zwischen
dem obligatorischen Programm auf 300
Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole).
2. Von der Schiesspflicht sind dispensiert:
a) Schiesspflichtige, die 2016 mindestens 45
Tage besoldeten Militärdienst leisten;
b) Schiesspflichtige, die vor dem 1. August
2016 einen Auslandurlaub erhalten haben
sowie Militärdienstpflichtige, die nach dem
31. Juli 2016 aus dem Auslandurlaub zurückkehren und wieder mit der persönlichen
Waffe ausgerüstet werden;
c) Militärdienstpflichtige, die wieder in der
Armee eingeteilt werden und mit der persönlichen Waffe erst nach dem 31. Juli 2016
wieder ausgerüstet werden;
d) die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die
Dispensation nach dem 31. Juli 2016 abläuft;
Zuteilung der Schiessvereine an die
Kommissionsmitglieder 2016
Schiesskommissions-Präsident SK 046
Major Marti Hans-Jakob
Neubauquartier 6, Ennenda
ElmSchützenverein
Matt-EngiSchützenverein
EnnendaSchützengesellschaft
Glarus
G+P, Pistolenschützen
NetstalSchützenverein
mit Pistolensektion
Major Rothlin Peter
Landstrasse 12, Oberurnen
MollisSchützen
Obstalden-Filzbach Schützenverein Kerenzen
NäfelsMilitärschiessverein
BiltenFeldschützengesellschaft
GlarusStadtschützengesellschaft
mit Pistolensektion
Stabsadj Streiff Ernst
Auernweg 12b, Näfels
LeuggelbachSchützengesellschaft
NidfurnFeldschützenverein
Mitlödi-Sool, BG47 Schützenverein
RiedernMilitärschiessverein
NiederurnenOberurnen
Schützenverein Nieder-/
Oberurnen
NiederurnenStandschützen
ohne Pistolensektion
Adj Uof Blumer Jakob
Riedernstrasse 21, Glarus
Engi Pistolenschützenclub
LuchsingenPistolenclub
EnnendaPistolenschützen
MollisPistolenschützen
NiederurnenStandschützen
nur Pistolensektion
Fw Heierle Hans
Niederwilerstrasse 16a, Mollis
LinthalFeldschützengesellschaft
LinthalMilitärschiessverein
Linthal
Schützenverein Auen
BraunwaldMilitärschiessverein
LuchsingenFeldschützengesellschaft
8755 Ennneda, 9. März 2016
Schiesskommission des Kantons Glarus
Der Präsident: Major Hans-Jakob Marti
Aufforderung an
Hélio Rodrigues Milheiro
Ausweisung aus der Mietwohnung,
Güterstrasse 6, Oberurnen
Hélio Rodrigues Milheiro, geboren 1974, portugiesischer Staatsangehöriger, wird aufgefordert,
bis am 22. März 2016 eine schriftliche Stellungnahme zu dem gegen ihn hängigen Ausweisungsbegehren einzureichen. Bei Säumnis wird aufgrund der Akten entschieden. Hélio Rodrigues Milheiro wird ferner aufgefordert, bis zum 22. März
2016 schriftlich eine Zustelladresse in der Schweiz
bekannt zu geben. Die Fristen laufen auch während
des gesetzlichen Fristenstillstandes. Bei Säumnis
erfolgt die Zustellung durch Niederlegung in den
Akten. Das Ausweisungsbegehren kann beim Kantonsgericht, Spielhof 6, Glarus, abgeholt werden.
8750 Glarus, 17. März 2016
Kantonsgerichtspräsident
lic. iur. Andreas Hefti
2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 11, 17. März 2016
Aufruf abhanden gekommener Titel
(Art. 983 und 984 OR –
Art. 856 und 865 ZGB)
1. Titel: Zwei Inhaberschuldbriefe und ein Namenschuldbrief.
2. Lastend auf:
Papier-Inhaberschuldbrief Fr. 55 000.–, datiert
19. Januar 1961, Nr. 57, auf Grundstück Nr. 656,
Grundbuch Niederurnen (Gemeinde Glarus Nord) im 1. Rang.
Gläubiger: Der Inhaber.
Papier-Namenschuldbrief Fr. 5000.–, datiert
22. Dezember 1927, Nr. 1316, auf Grundstück Nr. 357, Grundbuch Netstal (Gemeinde
Glarus), im 1. Rang.
Gläubiger: Weber Felix.
Papier-Inhaberschuldbrief Fr. 60000.–, datiert
31. Oktober 1983, Nr. 2171, auf Grundstück
Nr. 150, Grundbuch Leuggelbach (Gemeinde
Glarus Süd), im 2. Rang.
Gläubiger: Der Inhaber.
3. Saldo/Wert: Fr. 0.00.
4. Auskündungsfrist: Sechs Monate nach Erscheinen der 1. Publikation.
Datum: 15. September 2016.
Jedermann, der über diese Titel Auskunft geben
kann oder Anspruch darauf erheben will, wird
aufgefordert, dem unterzeichneten Richter innert
sechs Monaten von heute an Anzeige zu machen
oder ihm die allfällig zum Vorschein gekommenen Titel einzureichen, andernfalls werden sie
kraftlos erklärt.
8750 Glarus, 17. März 2016
Der Kantonsgerichtspräsident:
lic. iur. Andreas Hefti
Gemeindeparlament Glarus Nord
13. Sitzung, Mittwoch, 23. März 2016,
17.30 Uhr, im Jakobsblick, Niederurnen
Die Sitzung ist öffentlich.
Traktanden:
1. Ersatzwahl Büromitglied
2. Wahl Ersatzmitglied FAK
3. Genehmigung Gemeindeordnung Glarus Nord,
2. Lesung
4.Umfrage
8867 Niederurnen, 15. März 2016
Gemeindeparlament Glarus Nord
Margrit Neeracher, Parlamentspräsidentin
Geburten
Gemeinde Glarus
Glarus
9.März: Wichser Jon Linard, von Glarus Süd,
des Wichser, Urs und der Vieli Wichser, Claudia.
11.März: Blumer Lilly, von Glarus Süd, des Blumer, Fabian und der Grob, Christine.
Ennenda
7.März: Horner This, von Glarus, des Horner,
Hansueli und der Horner, Marlen.
Gemeinde Glarus Süd
Schwändi
9.März: Kälin Niclas, von Einsiedeln SZ, der
Kälin, Bettina Monika und des Oeler, Reto.
Braunwald
6.März: Wichser Gian Heinrich, von Glarus Süd,
des Wichser, Johann Heinrich und der Zweifel, Beatrix.
Die Staatskanzlei
Todesfälle
Gemeinde Glarus Nord
Näfels
7.März: Trummer Gottlieb Alfred, von Adelboden BE, geb. 27. März 1947, wohnhaft
gewesen in Näfels, Ehemann der Trummer,
Babette.
Gemeinde Glarus
Glarus
4.März: Heer Albert, von Glarus, geb. 6. Juli 1930,
wohnhaft gewesen in Glarus, Ehemann der
Heer, Anna.
Gemeinde Glarus Süd
Mitlödi
10.März: Piscopiello Santo, von St-Martin VS,
geb. 3. Januar 1951, wohnhaft gewesen in
Mitlödi, Ehemann der Piscopiello, Germaine.
Betschwanden
8.März: Hauser Hermann, von Glarus Nord, geb.
23. Dezember 1931, wohnhaft gewesen in
Betschwanden.
Linthal
7.März: Dürst Margrith, von Glarus Nord und
Glarus Süd, geb. 7. April 1937, wohnhaft
gewesen in Linthal.
10.März: Legler Cäsarina, von Glarus Süd, geb.
26. Dezember 1924, wohnhaft gewesen in
Linthal.
Engi
6.März: Elmer Kaspar, von Glarus Süd, geb.
4. Juli 1928, wohnhaft gewesen in Engi, Ehemann der Elmer, Anna Marie.
Die Staatskanzlei
Eröffnung einer Verfügung von
Todes wegen im Sinne von Artikel
558 Absatz 2 ZGB
Die am 18. Dezember 2015 in Glarus verstorbene
Stähli geb. Rudolf Margarete, geboren am 15. November 1939, von Glarus, wohnhaft gewesen in
Näfels, Letz 19, hat letztwillig über den gesamten
Nachlass verfügt, ohne die gesetzlichen Erben zu
berücksichtigen. Da der eröffnenden Behörde
die gesetzlichen Erben nicht bekannt sind, liegt
diesen die Verfügung von Todes wegen bei der
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus,
Asylstrasse 30, Glarus, zur Einsicht auf. Diese
haben sich urkundlich über ihre Erbberechtigung
auszuweisen. Sofern bis am 18. April 2016 keine
Einsprache bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus erfolgt, wird die Erbschaft
den eingesetzten Erben gemäss Artikel 559 ZGB
auf deren Verlangen ausgehändigt.
8750 Glarus, 17. März 2016
Kindes- und Erwachsenen
schutzbehörde Glarus
Handelsregistereintragungen
Im Handelsregister sind folgende Eintragungen
gemacht worden:
3. März 2016
Glarner Kantonalbank, in Glarus, CHE-108.954.
719, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 17 vom
26. 1. 2016, Publ. 2619673). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Vögeli, Thomas,
von Linthal (Glarus Süd), in Mitlödi (Glarus Süd),
mit Kollektivprokura zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Wickart, Dr. Roland,
von Zug, in Allenwinden (Baar), Vizedirektor, mit
Kollektivunterschrift zu zweien; Brunner, Renato
Andreas, von Hemberg, in Schwanden (Glarus Süd),
mit Kollektivprokura zu zweien.
3. März 2016
NIEDERER AUTOBETRIEB AG, in Glarus Nord,
CHE-114.951.474, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 46 vom 6. 3. 2012, Publ. 6581520). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Niederer, Emil, von Heiden, in Filzbach (Glarus Nord),
Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Niederer, Rosmarie,
von Heiden, in Filzbach (Glarus Nord), Präsidentin,
mit Einzelunterschrift (bisher: Niederer-Grimm,
Rosmarie, Mitglied mit Einzelunterschrift); Niederer, Nicole, von Heiden, in Lachen SZ (Lachen),
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Niederer, Martina, von Heiden, in Zürich, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Niederer, Kristin Elisabeth, von Heiden, in Filzbach
(Glarus Nord), Mitglied, mit Kollektivunterschrift
zu zweien; Baumgartner, Claudio, von Trub, in
Mollis (Glarus Nord), mit Kollektivprokura zu
zweien; Erich Fischli, lic. rer. pol. (CHE-106.350.
404), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: Erich
Fischli, lic. rer. pol. [CH-160.1.001.832-9]).
3. März 2016
Schiesser Architektur und Bauingenieur AG, in
Glarus, CHE-112.413.993, Aktiengesellschaft
(SHAB Nr. 221 vom 14. 11. 2014, Publ. 1822653).
Eingetragene Person neu oder mutierend: Hefti,
Josua, von Glarus Süd, in Glarus, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
4. März 2016
boselli telematik gmbh, in Glarus Nord, CHE110.319.142, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 124 vom 29. 6. 2011, Publ. 6226318).
Domizil neu: General Bachmann Gasse 4, Näfels.
4. März 2016
Central Klub Näfels GmbH in Liquidation, in Glarus Nord, CHE-238.725.331, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 10 vom 15. 1.
2016, Publ. 2598271). Firma neu: Central Klub
Näfels GmbH. Mit Verfügung vom 3. 3. 2016 hat
der Kantonsgerichtspräsident den Konkurs widerrufen. Infolgedessen besteht die Gesellschaft entsprechend den früheren Eintragungen weiter (bisher: Mit Verfügung vom 6. 1. 2016 hat der Kantonsgerichtspräsident über die Gesellschaft mit
Wirkung ab dem 6. 1. 2016, 8.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst).
4. März 2016
Genossenschaft Alterswohnungen Niederurnen,
in Glarus Nord, CHE-103.778.510, Genossenschaft (SHAB Nr. 208 vom 28. 10. 2013, Publ.
1148837). Statutenänderung: 25. 1. 2016. Zweck
neu: Errichtung, Verwaltung und Vermietung von
preisgünstigen Alterswohnungen in Niederurnen,
Gemeinde Glarus Nord, im Sinne des Wohnbauund Eigentumsförderungsgesetzes (WEG). Sie
kann zu diesem Zwecke Grundstücke kaufen und
verkaufen oder im Baurecht erwerben. Die Tätigkeit der Genossenschaft ist nicht gewinnstrebig.
Die Genossenschaft ist politisch und konfessionell neutral.
4. März 2016
Kehos AG, in Glarus, CHE-100.502.147, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 8. 11. 2002, S. 7,
Publ. 719880). Firma neu: Kehos AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Kehos SA
en liquidation). Die Gesellschaft ist mit Beschluss
der Generalversammlung vom 2. 3. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Brunner, Dr. Kurt, von Hemberg, in Schwändi,
Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: Präsident mit Einzelunterschrift); Schneider, Reiner,
von Glarus und Murg, in Glarus, Liquidator, mit
Einzelunterschrift (bisher: von Glarus und Murg,
Mitglied mit Einzelunterschrift).
4. März 2016
Schwimmbadgenossenschaft Schwändi, in Glarus Süd, CHE-107.423.460, Genossenschaft (SHAB
Nr. 91 vom 11. 5. 2011, Publ. 6157058). Domizil
neu: c/o Doris Fuchs, Wygellen 220, Schwändi.
Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Zimmermann, Willy, von Glarus Süd, in
Schwändi (Glarus Süd), Beisitzer, ohne Zeichnungsberechtigung. Eingetragene Person neu oder
mutierend: Disch, Urs, von Glarus Süd, in Schwändi
bei Schwanden (Glarus Süd), Beisitzer, ohne
Zeichnungsberechtigung.
7. März 2016
Rhyner Baumanagement AG, in Glarus Süd, CHE421.212.538, Tödiblick 91, Schwändi, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 4. 3. 2016.
Zweck: Übernahme von Planungs- und Bauleitungsarbeiten im Hoch- und Tiefbau; Ausführung
von Um- und Neubauten, Renovationen und Generalunternehmungsaufträgen; Vermittlung von Aufträgen des Baugewerbes. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften
im In- und Ausland errichten und sich an anderen
Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie
kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Aktienkapital:
Fr. 100 000. Liberierung Aktienkapital: Fr. 100 000.
Aktien: 100 Namenaktien zu Fr. 1000. Qualifizierte
Tatbestände: Sacheinlage/Sachübernahme: Die
Gesellschaft übernimmt bei der Gründung das
Geschäft des im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens Rhyner Baumanagement (CHE209.672.402), in Glarus Süd, gemäss Vertrag vom
4. 3. 2016 und Bilanz per 31. 12. 2015 mit Aktiven von Fr. 205 025.35 und Passiven (Fremdkapital) von Fr. 111 915 zum Preise von 93 110.35,
wofür 90 Namenaktien zu Fr. 1000 ausgegeben
und Fr. 3110.35 als Forderung gutgeschrieben
werden. 10 Namenaktien zu Fr. 1000 wurden durch
Bareinzahlung liberiert. Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief,
E-Mail oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der
Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung der Gründer vom 4. 3. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine
eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen:
Rhyner, Fridolin, von Glarus Süd, in Schwändi b.
Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Fischli, Marco, von Glarus Süd, in
Glarus, mit Kollektivunterschrift zu zweien;
Rhyner, Werner, von Glarus Süd, in Luchsingen
(Glarus Süd), mit Kollektivunterschrift zu zweien.
7. März 2016
Internationale Handels-Kompagnie AG, in Glarus, CHE-102.633.688, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 63 vom 29. 3. 2012, Publ. 6616632). Firma
neu: Internationale Handels-Kompagnie AG in
Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Compagnie Commerciale Internationale S.A. en liquidation) (Compagnia Commerciale Internationale
S.A. in liquidazione) (The International Trading
Company Ltd in liquidation). Die Gesellschaft ist
mit Beschluss der Generalversammlung vom
25. 2. 2016 aufgelöst. Eingetragene Personen neu
oder mutierend: Eucontact AG (CHE-102.745.
790), in Basel, Liquidatorin; Ernst & Young AG
(CHE-491.907.686), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: Ernst & Young AG [CH-020.9.001.069-0]).
7. März 2016
Kujavon GmbH Buchhaltung + Treuhand, in Glarus Nord, CHE-110.176.173, Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (SHAB Nr. 124 vom 29. 6.
2011, Publ. 6226704). Firma neu: Kujavon GmbH
Buchhaltung + Treuhand in Liquidation. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. 3. 2016 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Portmann, Annemarie, von Sempach und Zürich,
in Zürich, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: von Felten, Vreni, von
Trachselwald, in Bilten (Glarus Nord), Liquidatorin, mit Einzelunterschrift (bisher: von Erlinsbach
SO und Trachselwald, Geschäftsführerin mit
Einzelunterschrift); Graf, Kurt, von Zürich, in
Bilten (Glarus Nord), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von
Fr. 19 000 (bisher: Gesellschafter mit Einzelunterschrift); Kressibucher, Jacqueline, von Lengwil,
in Regensdorf, Gesellschafterin, ohne Zeichnungsberechtigung, mit einem Stammanteil von Fr. 1000
(bisher: von Oberhofen TG, in Dübendorf, Gesellschafterin mit Einzelunterschrift); VTB Verwaltung, Treuhand und Beratung AG (CHE-106.907.
413), in Niederurnen (Glarus Nord), Revisionsstelle.
7. März 2016
Move Mountains AG, in Glarus, CHE-443.229.
458, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 233 vom 2. 12.
2014, Publ. 1853179). Domizil neu: c/o Bernet &
Lehner Treuhand AG, Bankstrasse 7, Glarus.
7. März 2016
Müller-Leuthold AG Aufzügebau, in Glarus, CHE105.956.001, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 112
vom 15. 6. 2015, Publ. 2206253). Ausgeschiedene
Personen und erloschene Unterschriften: Pierre,
Eric Jean-Marie, französischer Staatsangehöriger,
in Fribourg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift
zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Yao, N‘Guessan Alain Max-ime, britischer
Staatsangehöriger, in Bussigny-près-Lausanne (Bus-
signy), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu
zweien; Yerly, Vincent Ernest Henri, von La Brillaz,
in Villars-sur-Glâne, Sekretär (Nichtmitglied), mit
Kollektivunterschrift zu zweien.
7. März 2016
Priamos AG, in Glarus, CHE-102.682.698, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 205 vom 23. 10. 2013,
Publ. 1141921). Firma neu: Priamos AG in Liquidation. Übersetzungen der Firma neu: (Priamos
S.A. en liquidation). Die Gesellschaft ist mit
Beschluss der Generalversammlung vom 25. 2.
2016 aufgelöst. Ausgeschiedene Personen und
erloschene Unterschriften: Loretan, Esther, von
Riehen und Leukerbad, in Basel, Mitglied, mit
Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Schmid, Paul, von
Kaisten, in Rheinfelden, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Eucontact AG (CHE102.745.790), in Basel, Liquidatorin.
7. März 2016
Rhyner Baumanagement, in Glarus Süd, CHE209.672.402, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 79
vom 21. 4. 2011, Publ. 6132610). Die Aktiven
und Passiven sind an die Rhyner Baumanagement
AG (CHE-421.212.538), in Glarus Süd, übergegangen. Das Einzelunternehmen ist erloschen.
7. März 2016
Thisamed GmbH in Liquidation, in Glarus, CHE298.679.404, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 39 vom 26. 2. 2015, Publ. 2011745).
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird
gelöscht (Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 45
vom 6. 3. 2015).
8. März 2016
Sportbahnen Kerenzerberg GmbH, in Glarus Nord,
CHE-382.221.000, Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (SHAB Nr. 30 vom 13. 2. 2013, Publ.
7061972). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Eberhard, Sonja, von Schwyz, in Obstalden
(Glarus Nord), Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift (bisher: Eberhard Pfiffner, Sonja, in
Schönenberg ZH, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung mit Einzelunterschrift und mit 200 Stammanteilen zu je Fr. 100);
Pfiffner, Rudolf genannt Ruedi, von Quarten, in
Obstalden (Glarus Nord), Gesellschafter und
Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je Fr. 100
(bisher: in Schönenberg ZH, Geschäftsführer mit
Einzelunterschrift, ohne Stammanteil).
8. März 2016
Gebr. Maron AG in Liquidation, in Glarus Süd,
CHE-107.482.221, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 185 vom 25. 9. 2014, Publ. 1733397). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht
(Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 189 vom
1. 10. 2014).
9. März 2016
Bäbler + Blumer GmbH, in Glarus Süd, CHE106.908.111, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 56 vom 21. 3. 2011, Publ. 6083534).
Domizil neu: c/o Mathias Blumer, Sernftalstrasse 34,
Engi. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Bäbler, Erwin, von Glarus Süd, in Engi
(Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer,
mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit einem
Stammanteil von Fr. 50 000. Eingetragene Person
neu oder mutierend: Bäbler, Marc, von Glarus Süd,
in Engi (Glarus Süd), Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit
einem Stammanteil von Fr. 50 000.
9. März 2016
CASA-VITA/Frefel Holzbau AG, in Glarus Nord,
CHE-106.912.348, Aktiengesellschaft (SHAB
Nr. 249 vom 23. 12. 2015, Publ. 2559859). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Kistler, Andreas Martin, genannt Andy, von Reichenburg, in Reichenburg, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
9. März 2016
Moru AG, in Glarus Nord, CHE-107.325.225,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom 3. 6. 2011,
Publ. 6191014). Domizil neu: Linthlistrasse 5, Oberurnen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bernet & Lehner Treuhand AG (CHE-106.
897.246), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: Bernet & Lehner Treuhand AG [CH-160.3.000.252-7]).
10. März 2016
myLOGO, Müller Albert, in Glarus Nord, CHE423.033.811, Oberdorf 31, Näfels, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Werbegrafik.
Eingetragene Person: Müller, Albert Josef, von
Glarus Nord, in Näfels (Glarus Nord), Inhaber,
mit Einzelunterschrift.
10. März 2016
Feldmann Bau AG Bilten, in Glarus Nord, CHE101.514.348, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 29
vom 12. 2. 2014, Publ. 1341907). Eingetragene
Person neu oder mutierend: Gnädinger, Stephan,
von Ramsen, in Wilen b. Wollerau (Freienbach),
Mitglied, mit Einzelunterschrift (bisher: in Uznach,
Mitglied mit Kollektivunterschrift zu zweien).
10. März 2016
Prahmendienst AG, in Glarus, CHE-102.688.413,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 207 vom 26. 10. 2015,
Publ. 2444561). Eingetragene Person neu oder
mutierend: Schwendinger, Peter Jean, von Zürich,
in Wollerau, Präsident, mit Kollektivunterschrift
zu zweien (bisher: in Wädenswil).
10. März 2016
Keiner Sanitär-/Heizungsinstallation, in Glarus
Süd, CHE-222.833.469, Einzelunternehmen (SHAB
Nr. 159 vom 20. 8. 2014, Publ. 1671735). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.
Der Registerführer: A. Hajas
Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 11, 17. März 2016 3
Konkurse
Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen,
die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt
­Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.)
innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft
der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der
Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis
zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger
haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und
Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch
anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig
oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag
und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen
Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher
entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte
innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder
Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt
diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am G
­ rundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem
gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit
es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach
dem ­
Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das
Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen
haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen
der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als
Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem
­betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung
(Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf,
dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf
den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter­
verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und
Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist
dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch ­Mitschuldner und
Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige
beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen,
gilt das Konkursamt als ­Zustellungsort, solange
sie nicht einen anderen Zustellungsort in der
Schweiz bezeichnen.
Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung
SchKG 138, 156
1. Schuldner: Wüthrich Peter Alfred, von Trub
BE, geboren am 28. Juni 1961, Läuferberg 32,
Näfels.
2. Ort der Steigerung: Glarus.
Datum der Steigerung: 29. April 2016.
3. Zeit: 14.00 Uhr.
Lokal: Betreibungsamt des Kantons Glarus,
Zwinglistrasse 8, Glarus, Konferenzraum, 3.
Stock.
4. Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis liegen auf vom: 11. April 2016 bis 21. April
2016.
4.1Ort der Auflage: Betreibungs- und Konkurs­
amt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 8,
Glarus.
4.2Sonstige Angaben: Besichtigung des Grundstückes: Freitag, 22. April 2016, 15.00 Uhr.
5. Eingabefrist: 5. April 2016.
6. Steigerungsobjekte: Im Grundbuch Näfels,
Gemeinde Glarus Nord, Liegenschaft Nr. 2020,
Plan Nr. P24, Läuferberg, Gesamtfläche: 445 m2,
Gebäude Assek.-Nr. 2261, Hausumschwung,
Zufahrt, Platz.
Betreibungsamtliche Schätzung LG 2020:
Fr. 374 000.
7. Bemerkungen: Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Anrechnung am
Zuschlagspreis, Fr. 20 000.– in bar oder mit
einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz
an die Order des Betreibungs- und Konkursamtes des Kantons Glarus ausgestellten Bankcheck (kein Privatcheck) als Kostenvorschuss zu bezahlen. Wir machen die Interessenten auf das Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewG) vom 16. Dezember 1983 und die Verordnung vom 1. Oktober 1984 aufmerksam.
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und
Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist der unterzeichneten Amtsstelle ihre Ansprüche an dem Grundstück,
insbesondere auch für Zinsen und Kosten (Wert
Steigerungstag), anzumelden und zudem gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig
für welchen Betrag und auf welchen Termin.
Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche
sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch
festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso
haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln
ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im
Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
8750 Glarus, 17. März 2016
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus
Thomas Schiesser,
Leiter-Stv. Betreibungsamt
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
1. Schuldnerin: Heiniger Kornelia Margrit, von
Eriswil BE, geboren am 21. Februar 1971,
Schmidgasse 2, 8820 Wädenswil.
2. Auflagefrist Kollokationsplan: 11. März 2016
bis 1. April 2016.
3. Anfechtungsfrist Inventar: 11. März 2016 bis
21. März 2016.
4. Bemerkungen: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes oder der Lastenverzeichnisse
sind innert zwanzig Tagen seit Bekanntgabe der
Auflegung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 11. März 2016 durch Klageschrift (im
Doppel) beim Bezirksgericht Horgen, anzuheben. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen
zuständig sind, können jedoch nur nach den
zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert
zehn Tagen sind schriftlich einzureichen:
Beim Bezirksgericht Horgen als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Beim Konkursamt Wädenswil, Postfach, 8820
Wädenswil: Begehren um Abtretung der Rechte
im Sinne des Artikels 260 SchKG zur Bestreitung der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht,
auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Bemerkung: Vormals wohnhaft an der Schmidgasse 2, 8820 Wädenswil; Inhaberin der im
Handelsregister aufgeführten Einzelunternehmung La Tradition Heiniger, Zugerstrasse 22,
8820 Wädenswil. Abweisung einer Eigentumsansprache von Uwe Abendschein, unbekannten Aufenthaltes, am Fahrzeug Smart, Fahrgestell-Nr. WME 01M C01 YH1 130 87, gemäss
Verfügung der Konkursverwaltung.
8820 Wädenswil, 11. März 2016
Konkursamt Wädenswil
1.
2.
3.
4.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
Schuldnerin: Sidero Montagen GmbH,
Höfenstrasse 95, 8872 Weesen.
Auflagefrist Kollokationsplan: 14. März 2016
bis 4. April 2016.
Anfechtungsfrist Inventar: 14. März 2016 bis
24. März 2016.
Bemerkungen: Ehemals Lagerräumlichkeiten
an der Seeflechsenstrasse 5, Gemeinde Glarus
Nord, Weesen. Klagen auf Anfechtung des
Kollokationsplanes sind beim Kreisgericht See-
Gaster, 8730 Uznach, anhängig zu machen;
Beschwerden sind beim Kantonsgericht St. Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St. Gallen, einzureichen. Andernfalls gelten Kollokationsplan und Inventar als anerkannt.
8640 Rapperswil-Jona, 14. März 2016
Konkursamt
Regionalstelle Rapperswil-Jona,
Christa Ströbl
Baugesuche
Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71
des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemeinde Glarus Nord
Bilten
Kanton Glarus, Abteilung Tiefbau,
Kirchstrasse 2, Glarus
Neubau Bushaltestelle bei der Abzweigung Seggenstrasse, Bilten, Parzellen Nrn. 56, 311, 349, 494,
495, 762, Wohn- und Gewerbezone 2 Geschosse,
Zone übriges Gemeindegebiet (Strasse) und Landwirtschaftszone (teilweise ausserhalb Bauzone,
nicht zonenkonform), gemäss den eingereichten
Unterlagen.
Mühlehorn
René Böni, Oberdorfstrasse 31, Mühlehorn
Anbau Garage, Oberdorfstrasse 31, Mühlehorn,
Parzelle Nr. 351, LB-Nr. 352, Dorfkernzone, wie
durch Profile bezeichnet (2. Publikation infolge
Projektänderung).
Oberurnen
Klemenz und Katrin Müller-Sturzenegger,
Achernstrasse 4, Oberurnen
Dach- und Fassadensanierung, Achernstrasse 4,
Oberurnen, Parzelle Nr. 352, LB-Nr. 600, Wohnzone 2, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels,
zur Einsichtnahme auf.
8752 Näfels, 15. März 2016
Der Gemeinderat
brücke Schwanden bis Kreuzgasse Mitlödi, Landwirtschaftszone, Wohnzone, Industriezone, Übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten
Unterlagen (teilweise ausserhalb der Bauzone,
nicht zonenkonform).
Schwanden
Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und
Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden,
Technische Betriebe Glarus Süd,
Farbstrasse 22, Schwanden, Technische
Betriebe Glarus, Feldstrasse 1, Glarus
Sanierung und Neuerstellung Werkleitungen, Parzellen Nrn. 56, 1287, 1560, Hauptstrasse Linthbrücke Schwanden bis Kreuzgasse Mitlödi, Wohnund Gewerbezone, Gewässer, Übriges Gemeindegebiet, gemäss den eingereichten Unterlagen (teilweise ausserhalb der Bauzone, nicht zonenkonform).
Engi
Jacqueline Leuzinger, Sand 3, Engi
Gesamtsanierung des Wohnhauses, Garagenzufahrt
sowie Umgebungsgestaltung, Parzelle Nr. 140,
Sand 1, Wohnzone 2b, gemäss den eingereichten
Unterlagen und Profilierung.
Karin Meier, Neumühlestrasse 54, Winterthur,
Bruno und Petra Gisler, Sändli 11, Engi
Gesamtsanierung des Doppeleinfamilienhauses,
Erstellung eines offenen Unterstandes sowie Umgebungsanpassung, Parzellen Nrn. 151 und 152,
Sändli 9 und 11, Dorfkernzone gemäss den eingereichten Unterlagen und Profilierung.
Elm
Departement Bau und Umwelt,
Kirchstrasse 2, Glarus
Umbau Bushaltestelle «Schwändi», Parzellen Nrn.
1503, 1420, 1404, Hauptstrasse, Übriges Gemeindegebiet und Landwirtschaftszone gemäss den
eingereichten Unterlagen (ausserhalb der Bauzone,
nicht zonenkonform).
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 15. März 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus
Riedern
Walter Spocchi, Allmeind 3, Riedern
Installation einer Luft-/Wasser-Wärmepumpe auf
der Nordseite des Einfamilienhauses, Allmeind 3,
Parzelle Nr. 282, gemäss den eingereichten Unterlagen.
Glarus
Roman und Regula Steiger,
Berglirain 5, Glarus
Garagenneubau und Dachsanierung mit Einbau
einer Schleppgaube am Einfamilienhaus, Berglirain 5, Parzelle Nr. 1285, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet.
Bleicherei Streiff AG, Bleichestrasse 65, Glarus
Abbruch der Gebäude LB-Nrn. 149, 151 und 2333,
Bleichestrasse 67 und 69, Parzelle Nr. 1272, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda,
zur Einsichtnahme auf.
8755 Ennenda, 15. März 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus Süd
Mitlödi
Gemeinde Glarus Süd, Abteilung Hoch- und
Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden,
Technische Betriebe Glarus Süd,
Farbstrasse 22, Schwanden, Technische
Betriebe Glarus, Feldstrasse 1, Glarus
Sanierung und Neuerstellung Werkleitungen, Parzellen Nrn. 8, 112, 118, 119, 120, 121, 123, 125,
414, 415, 497, 499, 531, 551, Hauptstrasse Linth-
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten
Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der
zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann
gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage­frist bei
der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und
begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die
Verletzung privater Rechte geltend machen will,
kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige
privat­rechtliche Klage hat keine aufschiebende
Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.