Pressemitteilungen OLG Hamm

Oberlandesgericht Hamm
- Pressestelle -
Pressemitteilung
Ex-Vorstand zu ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz verurteilt
17. März 2016
Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung aus
Dortmund schuldet der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz. Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter
teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts
Bochum (Az.: 3 O 430/12 LG Bochum) heute entschieden.
Seite 1 von 1
Der beklagte Vorstand habe, so der Senat, die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt,
indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung
bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im Dortmunder U anmietete. Hierdurch sei der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum
31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der
Beklagte zu ersetzen habe. Der Senat hat außerdem festgestellt, dass
der Beklagte der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der
pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat. Nach der Entscheidung
des Senats hat der Beklagte zudem die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.
Christian Nubbemeyer
Pressedezernent
Tel. 02381 272 4925
Fax 02381 272 528
[email protected]
Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom
17.03.2016 (Az.: 27 U 36/15 OLG Hamm), nicht rechtskräftig
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent
Heßlerstraße 53
59065 Hamm
Tel. 02381 272-0
Internet:
www.olg-hamm.nrw.de