Mein behindertes Kind wird 18 Jahre alt. Was ändert sich mit der

Einladung zum Eltern-Informations-Abend:
Mein behindertes Kind wird 18 Jahre alt.
Was ändert sich mit der Volljährigkeit?
Am 5. April 2016 um 19.30 Uhr
In der Hugo-Kükelhaus-Schule,
Elisabeth-vonThadden-Str.16a, 51377 Leverkusen
Teilnehmerbeitrag pro Familie 5,-€
Anwalt Benedikt Martin informiert über die rechtlichen Änderungen
durch die Volljährigkeit behinderter Kinder.
Themen sind unter anderem:
Was ändert sich rechtlich mit der Volljährigkeit? Welche Vorkehrungen
sollten getroffen werden? Welche Formen der Betreuung bzw. Vollmachten gibt es? Welche Änderungen ergeben sich beim Lebensunterhalt?