Entwurf zur Satzungsänderung

Anlage - Einladung Mitgliederversammlung TUS Syke, 11.April 2016
Zu TOP 10.
Entwurf zur Änderung der Satzung des TuS Syke
§ 17 der Vereinsatzung erhält folgende Fassung:
§ 17 Pflichten und Rechte des Vorstandes
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Der Vorstand hat die Rechte des Vereines nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe
der durch die Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zu führen.
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Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger Verhinderung von
Mitgliedern von Vereinsorgane, deren verwaistes Amt bis zur nächsten Mitglieder-versammlung
durch geeignete Mitglieder des Vereines kommissarisch zu besetzen.
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Der Vorstand ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind. Hierzu gehört auch die Festsetzung von Spartenbeiträgen.
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Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die die Aufgabenverteilung untereinander regelt.
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Der Vorstand hat Anspruch auf Aufwandsentschädigung, die pauschal gezahlt werden kann.
Begründung:
Es ist wird in Einzelfällen notwendig, dass der Verein Spartenbeiträge erheben muss, um die Mitglieder
besonders aufwändiger Sparten angemessen an den Kosten zu beteiligen. Um zeitnah reagieren zu
können, soll diese Aufgabe durch den Vorstand wahrgenommen werden. Aus diesem Grunde soll die
Satzung in § 17 entsprechend ergänzt werden (siehe Fettdruck).
Zu TOP12.
Beitragserhöhung
Seit Jahrzehnten hat der TuS eine starke Schwimmsparte. Durch eine noble Regelung der Stadt Syke sind
gegenüber den übrigen Sparten bisher keine Mehrkosten abzudecken gewesen. Nunmehr hat die Stadt
zum 01.07.2016 beschlossen, das Hallenbad Barrien nicht mehr in Eigenregie zu führen. Vielmehr hat sie
unserem Verein und dem TSV Barrien die Möglichkeit eingeräumt, durch einen Förderverein die
Sportanlage weiterzuführen. Mittlerweile ist der Förderverein gegründet. Vereinsmitglieder des TuS und
des TSV bilden den Vorstand. Unser Spartenleiter Peer Schmidt ist Fördervereinsvorsitzender.
Durch die von der Stadt angestrebte Regelung müssen alle Nutzer des Bades für die Unterhaltungskosten
zahlen. Dies betrifft auch die Stadt selbst, die das Bad fast zur Hälfte weiter nutzen wird. Daneben gibt es
weitere Nutzer wie DLRG, Kneippverein, Rheumaliga u.a.
Um auf diesen Umstand angemessen reagieren zu können, ist eine moderate Beitragserhöhung
notwendig. Außerdem soll ein Spartenbeitrag für die Schwimmsparte eingeführt werden. Durch diese
Regelung wird bedacht, dass erstmals in beachtlichem Umfange für die Nutzung einer Sportstätte eine
Nutzungsgebühr gezahlt werden muss. Sie soll zum einen solidarisch durch alle Vereinsmitglieder, aber
auch durch einen Spartenbeitrag der Schwimmerinnen und Schwimmer aufgebracht werden.
Der Spartenbeitrag soll für Schwimmerinnen und Schwimmer bis 18 Jahren 1, 50 € und für Erwachsene
2,00 € monatlich betragen.