tafersaktuell März 2015.pub

März | 15
Foto: Gemeinde
Foto: R. Ducret
Tafers
› Informationen Trinkwasserqualität › Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen mit St. Antoni
› Jugendarbeiterin gewählt
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editorial und inhalt
Werte Taferserin, werter Taferser
Die Fachgruppe Alter hat ein Leitbild erarbeitet. In diesem Rahmen werden nun kurz- und langfristige Ziele verfolgt. Ein grosses
Anliegen ist, das Angebot von Alterswohnungen/betreutem Wohnen auszubauen. Ein Konzept wird erstellt.
In diesem Jahr werden an verschiedenen Standorten auf dem
Gemeindegebiet Ruhebänke gesetzt. Im Weiteren lädt die Fachgruppe erstmals zu einem Pensionierten-Apéro mit Referat ein.
Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen als Anlaufstelle bei Altersfragen gerne zur Verfügung.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen „Frohes Altern in Tafers“.
Ihre GEMEINDE TAFERS
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Stimme aus dem Gemeinderat
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Telefonliste
4
Jugendarbeiterin gewählt
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Wier Seisler - Gustav Quartett Konzert
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Voranzeige - Sperrgutsammlung
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Musikgesellschaft Tafers - Frühlingskonzert
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Lehrstellenausschreibung
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Trachtengruppe Tafers - Unterhaltungsabend
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Informationen Trinkwasserqualität
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Bibliothek Tafers - Informationen
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Kantonales Laboratorium
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Famylieträff Tafers - Ostereiersuche im Wald
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Informationen an die Hundehalter/innen
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Famylieträff Tafers - Babysitterkurs
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Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen
Tafers und St. Antoni
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Ludothek Tafers - Informationen
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Spitex Sense - Vortrag
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Fachgruppe Alter - 1. Pensionierten-Apéro
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Terre des hommes - Kleidersammlung
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Verunreinigung auf öffentlichem Grund
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Gewerbeverein - Eva und Max
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BFU-Tipp
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Pro Senectute Freiburg - Angebote
Öffnungszeiten | Impressum
Öffnungszeiten Mo-Do 07.30-12.00 Uhr / 13.30-17.30 Uhr, Fr 07.30-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr | Herausgeber Gemeinde
Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers, Tel. 026 494 80 10, [email protected], www.tafers.ch | Auflage 1580 Ex. für
die Bevölkerung von Tafers | Inserate [email protected] | Einsendeschluss für die nächste Ausgabe 20.03.2015
Archiv tafersaktuell
gemeindespezifisch und kommunikativ
Stimme aus dem Gemeinderat
Sitzungen im Februar 2015
Der Gemeinderat gibt zu folgenden Baugesuchen ein positives Gutachten ab:
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Aurélie Waeber, 1700 Freiburg, Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Gartenhaus, Kreuzmattweg, Art. 903
Johann Telley, Steinigenweg 22, Abbruch
Einstellschuppen, Steinigenweg 18, Art. 274
LANDI Sense-Düdingen, 3186 Düdingen,
Ausbau best. Getreideannahme, Siloerweiterung inkl. Ausnahmegesuch zur Überschreitung der Gebäudehöhe (GH), Abbruch best.
Waschanlage, Neubau Lanzenwaschanlage,
Versetzen des best. Kalksilos, Mariahilfstrasse, Art. 368/1340
Marc-Alexander Hayoz & Jacqueline Portmann, 1752 Villars-sur-Glâne, Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Schwimmbad, Juchstrasse, Art. 1341
LANDI Sense-Düdingen, 3186 Düdingen,
Dauerreklame beleuchtet: Dachband bei
Lanzenwaschanlage, Art. 1340
Der Gemeinderat erteilt nach materieller
Prüfung folgende Baubewilligungen:
>
Ivo Jungo, Eichenweg 4, Anbau Wintergarten
unbeheizt, Art. 657
Der Gemeinderat
>
>
>
>
>
>
>
>
genehmigt die neue Regelung der Massnahmen bei Todesfällen und lässt diese ab sofort
in Kraft treten;
begutachtet ein Gesuch um Schulkreiswechsel positiv;
beschliesst, dass neue Verlustscheinforderungen künftig zur Bewirtschaftung an die
Firma Helveticum weitergereicht werden. Die
Gemeinde Tafers erhofft sich dabei einen
positiven Inkassoeffekt und kann trotzdem
jederzeit Einfluss auf die bewirtschafteten
Verlustscheine nehmen;
genehmigt den neuen Vertrag zwischen dem
Tageselternverein Sense und der Gemeinde
Tafers. Der Vertrag wurde den neuen Gesetzgebungen angepasst;
nimmt Kenntnis vom Fällen von kranken
Pappeln beim ASTA-Platz, welche ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellten;
beschliesst, nachdem keine Einsprache gegen die öffentliche Auflage der Ortsplanung
eingegangen ist, diese den kantonalen Instanzen weiterzuleiten. Gegenstand der erneuten öffentlichen Auflage waren der Verzicht auf Einzonierungen und die Auszonierung von Flächen in den Zonen von allgemeinem Interesse.
überarbeitet das mittelfristige Investitionsprogramm an drei Lesungen. Das Investitionsprogramm wird einen integrierenden und
wichtigen Bestandteil der Finanzplanung darstellen. Die Finanzplanung wird an der
nächsten Gemeindeversammlung vorgestellt;
will weiterhin die Optimierung des öffentlichen Verkehrs anstreben und setzt dafür eine kleine Arbeitsgruppe ein, welche die Buskurse von Tafers analysiert;
Umbau Doppelturnhalle
Wir danken allen Mitgliedern der Baukommission und deren Ausschüssen für die bisherig geleistete Arbeit und das Engagement für
den Umbau der Doppelturnhalle herzlich.
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administrativ und abrufbar
Jugendarbeiterin gewählt
Nina Hausammann tritt am 2. März 2015 ihre Stelle als Jugendarbeiterin an.
Die 31-jährige Nina Hausammann aus Freiburg wurde zur neuen Jugendarbeiterin mit einem
30%-Pensum gewählt. Sie ist Mutter eines Kindes. Nina Hausammann hat ihr Studium als Bachelor
of Arts im Jahr 2009 abgeschlossen und sich danach unter anderem im Bereich der Erlebnispädagogik weitergebildet.
Sie verfügt über eine breite Erfahrung in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, sei es als Erlebnispädagogin oder in der Funktion zur Sensibilisierung von Jugendlichen für die Arbeitswelt. Ihr Knowhow und ihre Fertigkeiten konnte sie unter anderem in den Institutionen Prof-in, Courtepin und bei
tri-Care Jobs, Giffers sammeln.
Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit mit ihr. Sie wird
ihre neue Funktion in der Jugendarbeit Sense-Mitte ab dem 2. März 2015
beginnen und im Zweier-Jugendteam tatkräftig mitwirken.
Voranzeige - Sperrgutsammlung
Die nächste Sperrgutsammlung der Gemeinde Tafers findet am
Donnerstag 12.03.2015 statt. Sperrgut ist Hausrat (Möbel und dgl.), der
nicht mit dem Hauskehricht entsorgt werden kann.
Folgende Hinweise sollten Sie bei der Sperrgutaufgabe beachten:
Wo bereitstellen?
Wie bereitstellen?
Am selben Platz wie der Kehricht
Kleinsperrgut
100 x 50 cm bis 25 kg mit einer Marke 60 Liter
bekleben.
Grosssperrgut
Bis 200 cm bis 40 kg mit einer Marke 110 Liter
bekleben.
Weitere Informationen zur Sperrgutsammlung können Sie aus dem Abfallkalender entnehmen.
Wussten Sie schon, …?
dass die Gemeinde Tafers Ende 2014 3227 Einwohnerinnen und
Einwohner zählte.
administrativ und abrufbar
Lehrstellenausschreibung
Tafers ist eine naturnahe, sehr zentral gelegene Gemeinde mit rund 3230 Einwohnern. Sie
ist mit öffentlichen sowie privaten Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Ab August 2015 bieten wir eine Lehrstelle an als
Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ,
Richtung Hausdienst
Deine Herausforderung: Das vielseitige und abwechslungsreiche Einsatzgebiet umfasst unter
anderem d en Unterhalt und die Reinigung von Gebäuden, die Pflege der Grün- und Rasenanlagen, die Überwachung der Haustechnik, das Ausführen kleinerer Reparaturen, die Wartung von
Maschinen und die Entsorgung.
Dein Profil: Voraussetzungen für diesen interessanten, sehr abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Beruf sind handwerkliches Geschick und ein Schulabschluss auf Sekundar- oder Realstufe. Eine positive und motivierte Grundhaltung, korrekte Umgangsformen und die Bereitschaft, in
einem kleinen Team zusammen zu arbeiten, setzen wir voraus.
Unser Angebot: Dich erwartet eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima. Die sehr gut eingerichteten Infrastrukturen runden das Ganze ab.
Dein nächster Schritt: Sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeindeverwaltung Tafers, Personaldienst, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers. Einsendetermin: 15. März 2015
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Bauverwalter Angelo Lauper, 026 494 80 12 oder der
Personalleiter Helmut Corpataux, 026 494 80 10 gerne zur Verfügung.
Häckselaktion Frühling 2015
Die Häckselaktion beginnt am 16. März. Anmeldungen können
noch bis zum 11. März bei der Gemeindeverwaltung getätigt
werden.
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administrativ und abrufbar
Information über die Trinkwasserqualität
der Wasserversorgung Tafers 2014
Im Kanton Freiburg müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Wohn- und öffentlichen Räumen
genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Gemeinden können Dritte (Verteilergesellschaften,
industrielle Betriebe) mit den technischen Aufgaben der Wasserverteilung beauftragen. Die politische Verantwortung jedoch kann nicht delegiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das
kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR).
Alle Trinkwasserversorgungen (Gemeinden und Vereine) unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS 817).
1. Allgemeine Informationen über mikrobiologische Qualität im Jahr 2014
Mikrobiologie
Aerobe mesophile Keime
Bei keinen der verschiedenen Probeentnahmen war die Keimzahl über dem Toleranzwert.
Escherichia coli
Die Proben vom Juli 2014 enthielten Keime von Escherichia coli. Das Wasser von Tafers entsprach vom 9. bis 22. Juli 2014 nicht den Anforderungen an ein Trinkwasser. Seit dem 22. Juli
2014 enthielten keine der Probeentnahmen Escherichia coli.
Sämtliche Probeentnahmen im 2014, außer die erwähnten Proben im Juli 2014 ergaben normale
chemische und bakteriologische Analysenresultate. Sie entsprachen den Anforderungen an ein
Trinkwasser.
2. Gesamthärte in französischen Härtegraden
Die Gesamthärte eines Wassers wird gewöhnlich in französischen Härtegraden (°F) ausgedrückt.
Die für das Kantonale Laboratorium geltende gesetzliche Einheit ist das Millimol je Liter Wasser
(mmol/l oder mM) Ein französischer Härtegrad entspricht 0,1 mmol (Kalzium und Magnesium)/l.
Ein Wasser kann wie folgt eingeteilt werden:
Gesamthärte in mmol/l
Beurteilung
Gesamthärte in °F
Waschmitteldosierung
0-0.7
sehr weich
0-7
---
0.7-1.5
weich
7-15
--
1.5-2.5
mittelhart
15-25
-
2.5-3.2
ziemlich hart
25-32
+
3.2-4.2
hart
32-42
++
über 4.2
sehr hart
über 42
+++
Die Wasserhärte hängt von der chemischen Zusammensetzung des Untergrunds ab und nimmt im
Allgemeinen von den Alpen zum Flachland zu.
Die Wasserhärte des Trinkwassers im Verteilnetz Tafers beträgt für alle Konsumenten ca. 24,9 französische Härtegrade. Die Enthärtung eines solchen Wassers für
den Haushalt ist nicht notwendig.
administrativ und abrufbar
3. Nitratgehalt
Der Nitratgehalt des Trinkwassers beträgt 11 mg/l.
4. Herkunft des Wassers
Das Trinkwasser im Verteilnetz Tafers besteht aus folgenden Quellwasser:
› Trinkwasser von Plasselb (Käserliwasser) via Reservoir Rüteli
› Trinkwasser von Wolgiswil via Pumpwerk Gübel zum Reservoir Rüteli
Die beiden Trinkwasser von Plasselb (Käserliwasser) und Wolgiswil werden im Reservoir Rüteli
vermischt.
5. Behandlung
Das Wasser von Plasselb wird direkt in Plasselb mittels einer UV-Anlage behandelt.
Das Wasser von Wolgiswil wird im Pumpwerk Gübel mittels einer UV-Anlage behandelt.
6. Auskünfte
Für weitere Auskünfte, Fragen oder für die aktuellen Analysenberichte steht Ihnen das Gemeindebauamt oder der zuständige Gemeinderat gerne und jederzeit zur Verfügung.
Bauverwaltung Tafers
Schwarzseestrasse 5
1712 Tafers
Tel. 026 494 80 12
Fax. 026 494 80 11
Ansprechpersonen:
Alfons Baeriswyl, Gemeinderat
Angelo Lauper, Bauverwalter
Nicolas Blanchard, Wasserwart
Kantonales Laboratorium
Das Kantonale Laboratorium ist das amtliche Kontrollorgan der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Die Kontrollen bestehen aus Inspektionen und Trinkwasseranalysen. Das Kantonale Laboratorium hat auf dem Gebiet des Trinkwassers folgende Aufgaben:
› darüber zu wachen, dass die Gemeinden und die Trinkwasserverteiler die Selbstkontrolle durchführen.
› den Zustand der Trinkwasserversorgungen zu kontrollieren.
› Projekte von Trinkwasserversorgungen zu prüfen und zu genehmigen.
› den Trinkwasserverteilern bei ihren Aufgaben behilflich zu sein, namentlich durch die Organisation von Instruktionskursen.
› physikalische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen.
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administrativ und abrufbar
Informationen an die Hundehalterinnen
und -halter
1. Beanstandungen
Die Oberämter und die Kantonspolizei müssen
immer wieder Klagen entgegen nehmen wegen
streunenden Hunden, Hunde ohne Aufsicht,
Hunde auf Strassen, öffentlichen Wegen und in
Wäldern. Solche Tiere beängstigen oft Kinder
und Erwachsene, welche sich von diesen Hunden belästigt fühlen.
Anderseits stören gewisse Tiere ihre Nachbarschaft Tag und Nacht mit ihrem Gebell.
2. Massnahmen
Um solche Unannehmlichkeiten zu unterbinden, möchten wir Sie auf einige Grundsatzfragen hinweisen, welche im Einführungsgesetz
vom 6. Oktober zum Strafgesetzbuch
(EGStGB), sowie im Gesetz vom 2. November
2006 über die Hundehaltung (HHG) enthalten
sind:
Art. 12 EGStGB
Mit Busse wird bestraft:
b) wer nicht die geeigneten Massnahmen trifft,
um die Anwohner vor Belästigung durch
Schreie von in seiner Obhut stehenden Tieren
zu schützen (Strafklage ist zu richten an:
Staatsanwaltschaft, Postfach 156,
1702 Freiburg).
Art. 22 HHG
2
Die Gemeinde kann ein Reglement erlassen,
das den Gemeinderat ermächtigt, gegenüber
der Halterin oder dem Halter eines streunenden Hundes gemäss Artikel 84 und 86 des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen.
Art. 24 HHG
Erfährt eine Gemeinde von einem Hund mit
aggressivem Verhalten, so ergreift sie gegen
die in ihrer Gemeinde wohnhafte ordentliche
Halterin oder ordentlichen Halter die erforderlichen vorbeugenden Massnahmen.
1
2. d)
Sie kann namentlich dem Veterinäramt unverzüglich Meldung erstatten, wenn das Verhalten des Hundes befürchten lässt, dass Menschen gefährdet sind.
Das Veterinäramt wird anschliessend eine Untersuchung durchführen oder den Fall einem
Gutachten unterziehen und den Umständen
entsprechend angemessene Massnahmen
vornehmen.
3. Sauberkeit im öffentlichen Raum (Art. 37
HHG / Art. 47 HHR)
Halterinnen und Halter, welche die Verantwortung über einen Hund haben, sind gehalten,
dass dieser den öffentlichen Raum und den
Privatbereich Dritter nicht verschmutzt. Gegebenenfalls muss der Ort gesäubert werden. Die
Gemeinden achten darauf, dass Exkremente
an dafür bestimmte Orte entsorgt werden. Zur
Gewährleistung der Sauberkeit im öffentlichen
Raum können die Gemeinden ein Reglement
erlassen, in welchem sie den Gemeinderat
insbesondere ermächtigen, gegenüber Hundehalterinnen und -haltern strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen.
4. Streunende Hunde / gefundene Hunde /
nicht an Leine gehaltene Hunde (Art. 14, 21,
22 HHG und 49 HHR)
Als „streunend“ gelten Hunde, die sich langfristig der Kontrolle ihrer Halterin oder ihres Halters entziehen.
Erfährt die Gemeinde von einem streunenden
Hund auf ihrem Gebiet, so versucht sie, dessen Halterin oder Halter zu ermitteln. Gelingt
ihr dies nicht, so meldet sie den streunenden
Hund dem Veterinäramt (Tel. 026 305 80 60).
Wer einen verlorenen Hund findet, muss die
Halterin oder den Halter oder wenn nötig das
Veterinäramt benachrichtigen. Das Veterinäramt sucht nach der Hundehalterin oder dem
Hundehalter.
administrativ und abrufbar
Das Veterinäramt kann die Unterbringung im
Tierheim anordnen; stellt das Einfangen oder
die Platzierung im Tierheim eine ernsthafte
Gefahr für die betroffenen Personen dar oder
erweist sich dies als unmöglich, so kann es die
Tötung des Hundes anordnen.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter trägt
die Kosten für das Eingreifen des Veterinäramts oder der öffentlichen Gewalt, das Einfangen und die Platzierung im Tierheim.
Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde
im Wald an der Leine geführt werden.
5. Hundehaltungsbewilligung (Art. 19 HHG
und 8 HHR)
1
Wer einen Hund einer der 14 vom Staatsrat
bezeichneten Rasse züchten, halten oder einführen will, benötigt eine Bewilligung. Davon
ausgenommen ist das vorübergehende Verbringen in das Kantonsgebiet für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt.
Bewilligungspflichtige Rassen sind:
a) American Staffordshire Terrier
b) Boerbull (Boerboel)
c) Bullterrier, mit Ausnahme des Miniature Bullterrier
d) Cane Corso Italiano
e) Dobermann
f) Dogo Argentino (Argentinische Dogge)
g) Dogo Canario (Kanarische Dogge)
h) Fila Brasileiro
i) Mastiff
j) Mastin Espânol (Spanischer Mastiff)
k) Mastino Napoletano
l) Rottweiler
m) Staffordshire
n) Tosa
2
Wer mehr als zwei über ein Jahr alte Hunde
halten will, braucht unabhängig von deren Rasse eine Bewilligung.
6. Hundehalteverbot (Art. 20 HHG)
Das Züchten, Halten und Abgeben, das Weitergeben und das Verbringen von Hunden in
das Kantonsgebiet sowie der Handel mit Hunden der folgenden Gruppen ist verboten:
a) Hunde des Typs Pitbull;
b) Hunde aus der Kreuzung mit Hunden des
Typs Pitbull;
c) Hunde aus Kreuzungen mit Hunden der
Rassen nach der vom Staatsrat erlassenen
Liste.
7. Obligatorische Kennzeichnung (Art. 3
Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, 2 HHR und Art. 16 Abs.
1 HHG)
Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies muss spätestens 3 Monate nach seiner Geburt geschehen, auf jeden
Fall aber bevor er von der Halterin oder vom
Halter, bei der oder dem er geboren wurde,
weggegeben wird.
Die Kennzeichnung muss von einer Tierärztin
oder einem Tierarzt vorgenommen werden. Die
Tierärztin oder der Tierarzt meldet innerhalb
von 10 Tagen die Daten der Datenbank ANIS
(Animal Identity Service AG), Morgenstrasse 123, 3018 Bern (Tel. 031/371.35.30,
www.anis.ch).
Die ordentliche Halterin oder der ordentliche
Halter des Hundes ist verpflichtet, der Datenbank jegliche Adressänderungen sowie den
Tod des Tiers innerhalb von 2 Wochen zu melden.
Wer einen Hund erwirbt, muss sich bei der Datenbank ANIS melden.
Damit die Steuerrechnungen angepasst werden können, müssen sämtliche oben genannten Änderungen beim Oberamt des Sensebezirks gemeldet werden (Tel. 026 305 74 34).
3
Das Gesuch muss beim Veterinäramt mindestens 30 Tage vor der Aufnahme einer Tätigkeit
nach Absatz 1 oder 2 oder der Geburt des
Hundes eingereicht werden.
8. Gebühren (Art. 45 ff HHG, Art. 52 ff, 60
und 62 HHR)
Die Haltung eines Hundes ist einer jährlichen
kantonalen Steuer von CHF 100.00 unterstellt
(inklusive CHF 5.00 Verwaltungsgebühr). Der
Betrag ist innerhalb von 30 Tagen an den Finanzdienst des Kantons Freiburg zu entrichten
9
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administrativ und abrufbar
Gleichzeitig mit der Rechnung wird den Hunderhalterinnen und -haltern ein Steuernachweis zugestellt.
Hundehalter, welche im vergangenen Jahr
nicht erfasst wurden und folgedessen keine
Rechnung für die Steuer 2014 erhalten, werden gebeten, mit dem Oberamt Kontakt aufzunehmen (Tel. 026 305 74 34).
Für die Haltung von Hunden, die im Verlaufe
des Jahres geboren oder erworben wurden,
wird die ganze Jahressteuer erhoben. Die
Steuer wird innert einer Frist von drei Monaten
nach der Geburt oder dem Erwerb des Hundes
in Rechnung gestellt.
Jede Hinterziehung der Hundesteuer wird von
der Kantons- oder Gemeindebehörde dem
Oberamt angezeigt, das über den begangenen
Verstoss entscheidet. Die ausgesprochene
Busse fällt dem Staat zu. Sie beträgt mindestens CHF 140.00 und darf den Höchstbetrag
von CHF 400.00 nicht überschreiten.
9. Steuerbefreiung (Art. 55 HHR)
Blinden-, Armee-, Polizei-, Wildhüter- und
Suchhunde für verletzte oder tote Tiere sind
von der Steuer befreit. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Hunde, die zur aktiven Rettung
eingesetzt werden, wie Trümmersuchhunde,
Lawinenhunde und Flächensuchhunde, sowie
Hunde, die im Rahmen des Projekts zur Vorbeugung von Bissverletzungen eingesetzt werden. Allfällige Gesuche um Steuerbefreiung
sind schriftlich an das Amt für Veterinärwesen
zu richten – zusammen mit der Bestätigung
des Arbeitgebers resp. den Nachweisen von
Diensteinsätzen im 2013.
10. Gemeindesteuer (Art. 45 ff HHG)
Die Gemeinden sind berechtigt, von den auf
ihrem Gebiet wohnhaften ordentlichen Hundehalterinnen und -haltern eine Hundesteuer zu
erheben. Sofern das Gemeindereglement eine
Hundesteuer vorsieht, wird diese zusätzlich
und zugleich mit der kantonalen Hundesteuer
in Rechnung gestellt.
11. Haftpflichtversicherung (Art. 39 ff HHG /
Art. 50 ff HHR)
Die ordentliche Halterin oder der ordentliche
Halter des Hundes muss eine Haftpflichtversicherung haben, die eine Mindestdeckung von
1 Million Franken pro Ereignis für Personenund Sachschäden vorsieht.
12. Obligatorische Ausbildung für Hundehalterinnen und –halter (Art. 68 Tierschutzverordnung TSchV)
Personen, die einen Hund erwerben wollen,
müssen vor dem Erwerb einen theoretischen
Kurs absolvieren, sofern sie nicht nachweislich
schon einen Hund gehalten haben.
Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines
Hundes müssen alle Hundehalter einen praktischen Kurs absolvieren. Dies gilt auch für Personen, welche bereits einen Hund gehalten
haben.
13. Auskünfte
Für weitere sachdienstliche Auskünfte bitten
wir Sie die Internet-Seite des Kantonalen Veterinäramtes zu konsultieren:
Adresse http://www.fr.ch/saav/de/pub/
affaires_veterinaires.htm oder sich direkt mit
der Abteilung für Hunde in Verbindung zu setzen (Tel. 026 305 80 60).
Danke für die Kenntnisnahme.
Oberamt des Sensebezirks, Tafers
administrativ und abrufbar
Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen Tafers und St. Antoni
Was wurde bis heute getan?
>
>
Die Gemeinderäte Tafers und St. Antoni haben im Jahr 2014 Gespräche geführt über eine intensivere Zusammenarbeit bis hin zur Fusion.
Beide Gemeinden haben ähnliche Herausforderungen zu meistern – sowohl heute als auch in
Zukunft. Potenzial für eine noch intensivere Zusammenarbeit ist vorhanden und macht Sinn.
Woran arbeiten die beiden Gemeinden zurzeit?
>
>
Eine Arbeitsgruppe aus den Gemeinderäten und den Verwaltungen vergleicht die Gemeinden in
verschiedenen Bereichen. Auch die Finanzsituation beider Gemeinden wird untersucht und für
die zukünftigen Bedürfnisse analysiert.
Die Resultate können als künftige Gemeindeinformation oder als Entscheidungs-Grundlage dienen.
Haben die Fusionsdiskussionen im Sense-Oberland einen Einfluss auf die Gespräche zwischen Tafers und St. Antoni?
>
>
Nein, die Gespräche werden unabhängig von den Fusionsdiskussionen im Sense-Oberland weitergeführt.
Tafers und St. Antoni verfolgen das Geschehen im Sense-Oberland jedoch aufmerksam. Von
Interesse sind vor allem Fragen wie: Welche Informationen und Entscheide bewegen die Bürger?
Was ist in der Kommunikation zu beachten?
Wie ist das weitere Vorgehen?
>
>
>
Im Frühjahr 2015 sind die oben erwähnten Vergleiche abgeschlossen und das weitere Vorgehen
wird ausgearbeitet.
Im Frühsommer 2015 wird die Bevölkerung beider Gemeinden umfassend informiert.
Am 18. Oktober 2015 findet voraussichtlich eine Konsultativabstimmung statt.
Gemeinden TAFERS und ST. ANTONI
Kontaktpersonen: Josef Cattilaz, Ammann von Tafers und
Urs Klemenz, Ammann von St. Antoni
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administrativ und abrufbar
Die Fachgruppe Alter der Gemeinde Tafers lädt Sie herzlich ein zum 1. Pensionierten-Apéro
Datum:
Zeit:
Ort:
Dienstag, 24. März 2015
17.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr
Im Mehrzweckraum der Primarschule Tafers
An diesem Anlass soll die informative Begegnung im Vordergrund stehen. Mit einem interessanten
Referat von Dr. Alfred Gräni zum Thema „Gesundheitsfragen im Alter“ wird der Abend abgerundet.
Bei einem Glas Wein bietet sich die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Anmeldung bitte bis 15. März 2015 an die Gemeindeverwaltung ([email protected] oder 026 494 80 13).
Verunreinigung auf öffentlichem Grund
Leider müssen wir feststellen, dass öffentliche Gebäude und Anlagen zum Teil verunreinigt
werden.
Die öffentliche Toilette bei der Post wurde beispielsweise anfangs Februar als Abfallort für diverse
Gegenstände und das Verbrennen von Papier im Lavabo verwendet.
Solche unnötigen Verschmutzungen verursachen Mehrarbeiten und können schlussendlich auch
zur Schliessung der Anlagen an Wochenenden führen. Vermehrte Kontrollgänge durch die zuständigen Organe sind in Zukunft unerlässlich und verursachen wiederum Mehrkosten. Wir bitten die
Bevölkerung, in diesem Zusammenhang Augen und Ohren offen zu halten und bei entsprechenden
Beobachtungen eine Meldung der Gemeindeverwaltung zu hinterlassen.
Wir schenken Allen das Vertrauen, dass ordentlich mit öffentlichen Gebäuden und Anlagen umgegangen wird.
administrativ und abrufbar
BFU - Tipp - Frühlingsputz ohne Stress
Sicherheitstipp
März 2015
Mit dem Frühling erwacht häufig auch der Putzeifer. Bei allzu viel Hektik kann es jedoch leicht zu
einem Unfall kommen. Häufigste Unfallursache ist der Sturz – zum Beispiel durch ein Stolpern,
einen Misstritt auf der Leiter, der Treppe oder dem Stuhl.
Um einen Unfall beim Putzen möglichst zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps befolgen:
›
›
›
›
›
›
›
›
›
›
Frühlingsputz auf mehrere Tage verteilen und zwischendurch Pausen machen.
Putzarbeiten vorbereiten; das nötige Material vor Arbeitsbeginn bereitstellen.
Bequeme, aber nicht zu weite Kleider und rutschsichere, geschlossene Schuhe tragen.
Nur standsichere Leitern verwenden und nicht mit Stühlen, Kisten oder Bücherstapeln improsieren.
Bei der Fensterreinigung nicht aufs Fensterbrett steigen und hinauslehnen, sondern einen Wi scher mit abgewinkeltem Stiel benutzen.
Putzgeräte so hinstellen, dass niemand darüber stolpert.
Schwere Gegenstände mit geradem Rücken aus der Hocke hochheben.
Wegen der Rutschgefahr Mitbewohnende auf nasse Böden hinweisen.
Vor der Reinigung von elektrischen Geräten immer zuerst den Stecker herausziehen.
Den Kontakt von Strom mit Wasser vermeiden – Lebensgefahr!
Beachten Sie bitte speziell den Umgang mit chemischen Produkten:
› Kaufen Sie bewusst ein; beachten Sie beim Kauf und vor dem Gebrauch die Gefahrensymbole
und die Sicherheitshinweise.
› Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung.
› Lagern Sie die Produkte so, dass Kinder keinen Zugriff haben (empfohlene Aufbewahrung höher
als 160 cm und in abgeschlossenen Schränken).
› Befolgen Sie die Entsorgungshinweise.
Ab 1. Juni 2015 gelten neue Gefahrensymbole. Weitere Informationen dazu finden Sie auf
www.cheminfo.ch.
bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung
Hodlerstrasse 5a
CH-3011 Bern
Tel. +41 31 390 22 22
Fax +41 31 390 22 30
[email protected]
www.bfu.ch
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administrativ und abrufbar
Dienststellen Gemeinde | Bezirk | Kanton
Gemeindeverwaltung Tafers
026 494 80 10
Berufsbeistandschaft
026 494 09 49
Sozialdienst Sense-Mittelland
026 494 20 30
Betreibungsamt Sense
026 305 74 44
Bezirksgericht Sense
026 305 74 04
Friedensgericht
026 305 86 70
RAV
026 305 96 15
Zivilstandsamt Sense
026 305 75 80
Region Sense
026 494 27 57
Oberamt Sense
026 305 74 34
Pfarramt Tafers
026 494 11 09
Grundbuchamt Sense
026 305 74 84
Finanzdienst
026 305 31 31
Handelsregisteramt
026 305 30 90
Freiburg für alle | Fribourg pour tous
084 824 62 46
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers
Kirchweg 1 | 1712 Tafers
Kirchweg 4 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 18 | 1712 Tafers
Rue Joseph-Piller 13 | 1701 Freiburg
Rue Frédéric-Chaillet 11 | 1700 Freiburg
Cribletgasse 13 | 1700 Freiburg
Spital | Pflege | Betreuung
Freiburger Spital, Standort Tafers
Pflegeheim des Sensebezirks
Alters- und Pflegeheim St. Martin
Spitex Sense
Sensler Stiftung für Behinderte
026 494 44 11
026 494 45 11
026 494 51 51
026 419 95 55
026 494 50 50
Maggenberg 1 | 1712 Tafers
Maggenberg 1 | 1712 Tafers
Bruchmattstrasse 7 | 1712 Tafers
Spitalstrasse 1 | 1712 Tafers
Spitalstrasse 7 | 1712 Tafers
Schulen
Orientierungsschule Tafers
Primarschule Tafers
KITA Zauberschlössli
026 494 52 52
026 494 53 33
026 494 07 17
Juchstrasse 9 | 1712 Tafers
Thunstrasse 9 | 1712 Tafers
Spitalstrasse 1 | 1712 Tafers
Verschiedenes
Polizeiposten Tafers
Post Tafers
Tiefbauamt, Depot für Strassenwärter
Werkhof der Gemeinde Tafers
Pilzkontrolleur Patrick Bächler
Wildhüter Anton Jenny
026 305 74 60
058 454 41 16
026 494 22 63
079 606 41 32
079 796 59 70
079 435 17 78
Mariahilfstrasse 2 | 1712 Tafers
Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers
Mariahilfstrasse 40 | 1712 Tafers
Mariahilfstrasse 9 | 1712 Tafers
Obermattweg 8 | 3186 Düdingen
Stockacher | 1719 Brünisried
Notfälle
Notrufnummern
Polizei
Feuerwehr
Sanitätsnotruf
Rega
Air-Glaciers
Vergiftungsnotfälle
Strassenhilfe
Die dargebotene Hand
Telefonhilfe für Kinder/Jugendliche
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118
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1414
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kulturell und unterhaltend
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kulturell und unterhaltend
kulturell und unterhaltend
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jugendlich und spannend
Montag
15 - 17.00 Uhr
Dienstag
15 - 17.00 Uhr
Mittwoch
10 - 12.00 Uhr
Donnerstag
15 - 17.00 Uhr
Freitag
-
Samstag
10 - 12.00 Uhr
18 - 20 Uhr
Sie sind Grosseltern, Paten, Tanten oder Onkel und haben Kinder zu Besuch, dann holen Sie
doch in der Bibliothek
Eine Tasche voll Unterhaltung und Wissen,
zusammengestellt nach Ihren Bedürfnissen mit Bilderbüchern, Büchern zum Lesen, Sachbüchern,
Hörbüchern und einem Film.
Wer keine Bibliothekskarte hat, bezahlt eine kleine Gebühr von
Fr. 7.00 und kann trotzdem profitieren.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
jugendlich und spannend
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jugendlich und spannend
gesundheit und soziales
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gesundheit und soziales
gewerbeverein | wirtschaftlich und betriebsam
Neueröffnung/Umzug
Mit Freude teile ich Ihnen mit, dass mein neues Schönheitsinstitut ab
April 2015 an der
Zelgstrasse 29, 1712 Tafers zu finden ist.
Sie sind herzlich eingeladen zum Tag der offenen Tür am
02. Mai 2015 von 10 Uhr bis 16 Uhr
Gerne zeige ich Ihnen an diesem Tag die neuen Räumlichkeiten und stelle
Ihnen die Behandlungsmethoden sowie die Produkte vor.
Ich würde mich freuen, Sie an diesem Tag begrüssen zu dürfen.
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offen und informativ
Pro Senectute Freiburg 60+
Angebote von Pro Senectute Freiburg
Der Frühling naht und schon bald beginnen unsere Ausflüge der Velo- und
Wandertouren.
Lassen Sie sich für tolle Wanderungen und Velotouren begeistern und geniessen Sie das gemütliche Beisammensein mit Gleichgesinnten. Das neue Programm ist ab dem 1. März 2015 erhältlich.
Vielleicht möchten Sie sich aber lieber für einen Gymnastikkurs begeistern oder die FeldenkraisMethode „Bewusstheit durch Bewegung“ kennenlernen? Zudem bieten wir Qigongkurse und Japanisches Heilströmen, die Kunst der Auflösung von Blockaden und Verspannungen an. Entdecken
Sie den Internationalen traditionellen Volkstanz oder besuchen Sie einen von uns organisierten
Koch, Sprach oder Informatikkurs.
Für alle Musikliebhaber organisieren wir am 17.06.2015 einen Besuch des Freiburger Kammerorchesters. Die Eintrittskarten sind bei Pro Senectute Freiburg am Empfang erhältlich.
Bestellen Sie das gratis Jahresprogramm!
Auskunft gibt’s beim Sekretariat von Pro Senectute Kanton Freiburg, Telefon 0263471240 oder per
Mail [email protected]. Unsere Internetseite www.fr.pro-senectute.ch