März | 15 Foto: Gemeinde Foto: R. Ducret Tafers › Informationen Trinkwasserqualität › Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen mit St. Antoni › Jugendarbeiterin gewählt 2 editorial und inhalt Werte Taferserin, werter Taferser Die Fachgruppe Alter hat ein Leitbild erarbeitet. In diesem Rahmen werden nun kurz- und langfristige Ziele verfolgt. Ein grosses Anliegen ist, das Angebot von Alterswohnungen/betreutem Wohnen auszubauen. Ein Konzept wird erstellt. In diesem Jahr werden an verschiedenen Standorten auf dem Gemeindegebiet Ruhebänke gesetzt. Im Weiteren lädt die Fachgruppe erstmals zu einem Pensionierten-Apéro mit Referat ein. Die Gemeindeverwaltung steht Ihnen als Anlaufstelle bei Altersfragen gerne zur Verfügung. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen „Frohes Altern in Tafers“. Ihre GEMEINDE TAFERS 3 Stimme aus dem Gemeinderat 14 Telefonliste 4 Jugendarbeiterin gewählt 15 Wier Seisler - Gustav Quartett Konzert 4 Voranzeige - Sperrgutsammlung 16 Musikgesellschaft Tafers - Frühlingskonzert 5 Lehrstellenausschreibung 17 Trachtengruppe Tafers - Unterhaltungsabend 6 Informationen Trinkwasserqualität 18 Bibliothek Tafers - Informationen 7 Kantonales Laboratorium 18 Famylieträff Tafers - Ostereiersuche im Wald 8 Informationen an die Hundehalter/innen 19 Famylieträff Tafers - Babysitterkurs 11 Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen Tafers und St. Antoni 20 Ludothek Tafers - Informationen 21 Spitex Sense - Vortrag 12 Fachgruppe Alter - 1. Pensionierten-Apéro 22 Terre des hommes - Kleidersammlung 12 Verunreinigung auf öffentlichem Grund 23 Gewerbeverein - Eva und Max 13 BFU-Tipp 24 Pro Senectute Freiburg - Angebote Öffnungszeiten | Impressum Öffnungszeiten Mo-Do 07.30-12.00 Uhr / 13.30-17.30 Uhr, Fr 07.30-12.00 Uhr / 13.30-17.00 Uhr | Herausgeber Gemeinde Tafers, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers, Tel. 026 494 80 10, [email protected], www.tafers.ch | Auflage 1580 Ex. für die Bevölkerung von Tafers | Inserate [email protected] | Einsendeschluss für die nächste Ausgabe 20.03.2015 Archiv tafersaktuell gemeindespezifisch und kommunikativ Stimme aus dem Gemeinderat Sitzungen im Februar 2015 Der Gemeinderat gibt zu folgenden Baugesuchen ein positives Gutachten ab: > > > > > Aurélie Waeber, 1700 Freiburg, Neubau Einfamilienhaus mit Autounterstand und Gartenhaus, Kreuzmattweg, Art. 903 Johann Telley, Steinigenweg 22, Abbruch Einstellschuppen, Steinigenweg 18, Art. 274 LANDI Sense-Düdingen, 3186 Düdingen, Ausbau best. Getreideannahme, Siloerweiterung inkl. Ausnahmegesuch zur Überschreitung der Gebäudehöhe (GH), Abbruch best. Waschanlage, Neubau Lanzenwaschanlage, Versetzen des best. Kalksilos, Mariahilfstrasse, Art. 368/1340 Marc-Alexander Hayoz & Jacqueline Portmann, 1752 Villars-sur-Glâne, Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Schwimmbad, Juchstrasse, Art. 1341 LANDI Sense-Düdingen, 3186 Düdingen, Dauerreklame beleuchtet: Dachband bei Lanzenwaschanlage, Art. 1340 Der Gemeinderat erteilt nach materieller Prüfung folgende Baubewilligungen: > Ivo Jungo, Eichenweg 4, Anbau Wintergarten unbeheizt, Art. 657 Der Gemeinderat > > > > > > > > genehmigt die neue Regelung der Massnahmen bei Todesfällen und lässt diese ab sofort in Kraft treten; begutachtet ein Gesuch um Schulkreiswechsel positiv; beschliesst, dass neue Verlustscheinforderungen künftig zur Bewirtschaftung an die Firma Helveticum weitergereicht werden. Die Gemeinde Tafers erhofft sich dabei einen positiven Inkassoeffekt und kann trotzdem jederzeit Einfluss auf die bewirtschafteten Verlustscheine nehmen; genehmigt den neuen Vertrag zwischen dem Tageselternverein Sense und der Gemeinde Tafers. Der Vertrag wurde den neuen Gesetzgebungen angepasst; nimmt Kenntnis vom Fällen von kranken Pappeln beim ASTA-Platz, welche ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellten; beschliesst, nachdem keine Einsprache gegen die öffentliche Auflage der Ortsplanung eingegangen ist, diese den kantonalen Instanzen weiterzuleiten. Gegenstand der erneuten öffentlichen Auflage waren der Verzicht auf Einzonierungen und die Auszonierung von Flächen in den Zonen von allgemeinem Interesse. überarbeitet das mittelfristige Investitionsprogramm an drei Lesungen. Das Investitionsprogramm wird einen integrierenden und wichtigen Bestandteil der Finanzplanung darstellen. Die Finanzplanung wird an der nächsten Gemeindeversammlung vorgestellt; will weiterhin die Optimierung des öffentlichen Verkehrs anstreben und setzt dafür eine kleine Arbeitsgruppe ein, welche die Buskurse von Tafers analysiert; Umbau Doppelturnhalle Wir danken allen Mitgliedern der Baukommission und deren Ausschüssen für die bisherig geleistete Arbeit und das Engagement für den Umbau der Doppelturnhalle herzlich. 3 4 administrativ und abrufbar Jugendarbeiterin gewählt Nina Hausammann tritt am 2. März 2015 ihre Stelle als Jugendarbeiterin an. Die 31-jährige Nina Hausammann aus Freiburg wurde zur neuen Jugendarbeiterin mit einem 30%-Pensum gewählt. Sie ist Mutter eines Kindes. Nina Hausammann hat ihr Studium als Bachelor of Arts im Jahr 2009 abgeschlossen und sich danach unter anderem im Bereich der Erlebnispädagogik weitergebildet. Sie verfügt über eine breite Erfahrung in Zusammenarbeit mit Jugendlichen, sei es als Erlebnispädagogin oder in der Funktion zur Sensibilisierung von Jugendlichen für die Arbeitswelt. Ihr Knowhow und ihre Fertigkeiten konnte sie unter anderem in den Institutionen Prof-in, Courtepin und bei tri-Care Jobs, Giffers sammeln. Wir freuen uns auf eine tolle Zusammenarbeit mit ihr. Sie wird ihre neue Funktion in der Jugendarbeit Sense-Mitte ab dem 2. März 2015 beginnen und im Zweier-Jugendteam tatkräftig mitwirken. Voranzeige - Sperrgutsammlung Die nächste Sperrgutsammlung der Gemeinde Tafers findet am Donnerstag 12.03.2015 statt. Sperrgut ist Hausrat (Möbel und dgl.), der nicht mit dem Hauskehricht entsorgt werden kann. Folgende Hinweise sollten Sie bei der Sperrgutaufgabe beachten: Wo bereitstellen? Wie bereitstellen? Am selben Platz wie der Kehricht Kleinsperrgut 100 x 50 cm bis 25 kg mit einer Marke 60 Liter bekleben. Grosssperrgut Bis 200 cm bis 40 kg mit einer Marke 110 Liter bekleben. Weitere Informationen zur Sperrgutsammlung können Sie aus dem Abfallkalender entnehmen. Wussten Sie schon, …? dass die Gemeinde Tafers Ende 2014 3227 Einwohnerinnen und Einwohner zählte. administrativ und abrufbar Lehrstellenausschreibung Tafers ist eine naturnahe, sehr zentral gelegene Gemeinde mit rund 3230 Einwohnern. Sie ist mit öffentlichen sowie privaten Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar. Ab August 2015 bieten wir eine Lehrstelle an als Fachfrau/Fachmann Betriebsunterhalt EFZ, Richtung Hausdienst Deine Herausforderung: Das vielseitige und abwechslungsreiche Einsatzgebiet umfasst unter anderem d en Unterhalt und die Reinigung von Gebäuden, die Pflege der Grün- und Rasenanlagen, die Überwachung der Haustechnik, das Ausführen kleinerer Reparaturen, die Wartung von Maschinen und die Entsorgung. Dein Profil: Voraussetzungen für diesen interessanten, sehr abwechslungsreichen und zukunftsorientierten Beruf sind handwerkliches Geschick und ein Schulabschluss auf Sekundar- oder Realstufe. Eine positive und motivierte Grundhaltung, korrekte Umgangsformen und die Bereitschaft, in einem kleinen Team zusammen zu arbeiten, setzen wir voraus. Unser Angebot: Dich erwartet eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem angenehmen Arbeitsklima. Die sehr gut eingerichteten Infrastrukturen runden das Ganze ab. Dein nächster Schritt: Sende Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen an: Gemeindeverwaltung Tafers, Personaldienst, Schwarzseestrasse 5, 1712 Tafers. Einsendetermin: 15. März 2015 Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Bauverwalter Angelo Lauper, 026 494 80 12 oder der Personalleiter Helmut Corpataux, 026 494 80 10 gerne zur Verfügung. Häckselaktion Frühling 2015 Die Häckselaktion beginnt am 16. März. Anmeldungen können noch bis zum 11. März bei der Gemeindeverwaltung getätigt werden. 5 6 administrativ und abrufbar Information über die Trinkwasserqualität der Wasserversorgung Tafers 2014 Im Kanton Freiburg müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Wohn- und öffentlichen Räumen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Gemeinden können Dritte (Verteilergesellschaften, industrielle Betriebe) mit den technischen Aufgaben der Wasserverteilung beauftragen. Die politische Verantwortung jedoch kann nicht delegiert werden. Die gesetzlichen Grundlagen sind das kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR). Alle Trinkwasserversorgungen (Gemeinden und Vereine) unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS 817). 1. Allgemeine Informationen über mikrobiologische Qualität im Jahr 2014 Mikrobiologie Aerobe mesophile Keime Bei keinen der verschiedenen Probeentnahmen war die Keimzahl über dem Toleranzwert. Escherichia coli Die Proben vom Juli 2014 enthielten Keime von Escherichia coli. Das Wasser von Tafers entsprach vom 9. bis 22. Juli 2014 nicht den Anforderungen an ein Trinkwasser. Seit dem 22. Juli 2014 enthielten keine der Probeentnahmen Escherichia coli. Sämtliche Probeentnahmen im 2014, außer die erwähnten Proben im Juli 2014 ergaben normale chemische und bakteriologische Analysenresultate. Sie entsprachen den Anforderungen an ein Trinkwasser. 2. Gesamthärte in französischen Härtegraden Die Gesamthärte eines Wassers wird gewöhnlich in französischen Härtegraden (°F) ausgedrückt. Die für das Kantonale Laboratorium geltende gesetzliche Einheit ist das Millimol je Liter Wasser (mmol/l oder mM) Ein französischer Härtegrad entspricht 0,1 mmol (Kalzium und Magnesium)/l. Ein Wasser kann wie folgt eingeteilt werden: Gesamthärte in mmol/l Beurteilung Gesamthärte in °F Waschmitteldosierung 0-0.7 sehr weich 0-7 --- 0.7-1.5 weich 7-15 -- 1.5-2.5 mittelhart 15-25 - 2.5-3.2 ziemlich hart 25-32 + 3.2-4.2 hart 32-42 ++ über 4.2 sehr hart über 42 +++ Die Wasserhärte hängt von der chemischen Zusammensetzung des Untergrunds ab und nimmt im Allgemeinen von den Alpen zum Flachland zu. Die Wasserhärte des Trinkwassers im Verteilnetz Tafers beträgt für alle Konsumenten ca. 24,9 französische Härtegrade. Die Enthärtung eines solchen Wassers für den Haushalt ist nicht notwendig. administrativ und abrufbar 3. Nitratgehalt Der Nitratgehalt des Trinkwassers beträgt 11 mg/l. 4. Herkunft des Wassers Das Trinkwasser im Verteilnetz Tafers besteht aus folgenden Quellwasser: › Trinkwasser von Plasselb (Käserliwasser) via Reservoir Rüteli › Trinkwasser von Wolgiswil via Pumpwerk Gübel zum Reservoir Rüteli Die beiden Trinkwasser von Plasselb (Käserliwasser) und Wolgiswil werden im Reservoir Rüteli vermischt. 5. Behandlung Das Wasser von Plasselb wird direkt in Plasselb mittels einer UV-Anlage behandelt. Das Wasser von Wolgiswil wird im Pumpwerk Gübel mittels einer UV-Anlage behandelt. 6. Auskünfte Für weitere Auskünfte, Fragen oder für die aktuellen Analysenberichte steht Ihnen das Gemeindebauamt oder der zuständige Gemeinderat gerne und jederzeit zur Verfügung. Bauverwaltung Tafers Schwarzseestrasse 5 1712 Tafers Tel. 026 494 80 12 Fax. 026 494 80 11 Ansprechpersonen: Alfons Baeriswyl, Gemeinderat Angelo Lauper, Bauverwalter Nicolas Blanchard, Wasserwart Kantonales Laboratorium Das Kantonale Laboratorium ist das amtliche Kontrollorgan der eidgenössischen und kantonalen Lebensmittelgesetzgebung. Die Kontrollen bestehen aus Inspektionen und Trinkwasseranalysen. Das Kantonale Laboratorium hat auf dem Gebiet des Trinkwassers folgende Aufgaben: › darüber zu wachen, dass die Gemeinden und die Trinkwasserverteiler die Selbstkontrolle durchführen. › den Zustand der Trinkwasserversorgungen zu kontrollieren. › Projekte von Trinkwasserversorgungen zu prüfen und zu genehmigen. › den Trinkwasserverteilern bei ihren Aufgaben behilflich zu sein, namentlich durch die Organisation von Instruktionskursen. › physikalische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen durchzuführen. 7 8 administrativ und abrufbar Informationen an die Hundehalterinnen und -halter 1. Beanstandungen Die Oberämter und die Kantonspolizei müssen immer wieder Klagen entgegen nehmen wegen streunenden Hunden, Hunde ohne Aufsicht, Hunde auf Strassen, öffentlichen Wegen und in Wäldern. Solche Tiere beängstigen oft Kinder und Erwachsene, welche sich von diesen Hunden belästigt fühlen. Anderseits stören gewisse Tiere ihre Nachbarschaft Tag und Nacht mit ihrem Gebell. 2. Massnahmen Um solche Unannehmlichkeiten zu unterbinden, möchten wir Sie auf einige Grundsatzfragen hinweisen, welche im Einführungsgesetz vom 6. Oktober zum Strafgesetzbuch (EGStGB), sowie im Gesetz vom 2. November 2006 über die Hundehaltung (HHG) enthalten sind: Art. 12 EGStGB Mit Busse wird bestraft: b) wer nicht die geeigneten Massnahmen trifft, um die Anwohner vor Belästigung durch Schreie von in seiner Obhut stehenden Tieren zu schützen (Strafklage ist zu richten an: Staatsanwaltschaft, Postfach 156, 1702 Freiburg). Art. 22 HHG 2 Die Gemeinde kann ein Reglement erlassen, das den Gemeinderat ermächtigt, gegenüber der Halterin oder dem Halter eines streunenden Hundes gemäss Artikel 84 und 86 des Gesetzes vom 25. September 1980 über die Gemeinden strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen. Art. 24 HHG Erfährt eine Gemeinde von einem Hund mit aggressivem Verhalten, so ergreift sie gegen die in ihrer Gemeinde wohnhafte ordentliche Halterin oder ordentlichen Halter die erforderlichen vorbeugenden Massnahmen. 1 2. d) Sie kann namentlich dem Veterinäramt unverzüglich Meldung erstatten, wenn das Verhalten des Hundes befürchten lässt, dass Menschen gefährdet sind. Das Veterinäramt wird anschliessend eine Untersuchung durchführen oder den Fall einem Gutachten unterziehen und den Umständen entsprechend angemessene Massnahmen vornehmen. 3. Sauberkeit im öffentlichen Raum (Art. 37 HHG / Art. 47 HHR) Halterinnen und Halter, welche die Verantwortung über einen Hund haben, sind gehalten, dass dieser den öffentlichen Raum und den Privatbereich Dritter nicht verschmutzt. Gegebenenfalls muss der Ort gesäubert werden. Die Gemeinden achten darauf, dass Exkremente an dafür bestimmte Orte entsorgt werden. Zur Gewährleistung der Sauberkeit im öffentlichen Raum können die Gemeinden ein Reglement erlassen, in welchem sie den Gemeinderat insbesondere ermächtigen, gegenüber Hundehalterinnen und -haltern strafrechtliche Massnahmen zu ergreifen. 4. Streunende Hunde / gefundene Hunde / nicht an Leine gehaltene Hunde (Art. 14, 21, 22 HHG und 49 HHR) Als „streunend“ gelten Hunde, die sich langfristig der Kontrolle ihrer Halterin oder ihres Halters entziehen. Erfährt die Gemeinde von einem streunenden Hund auf ihrem Gebiet, so versucht sie, dessen Halterin oder Halter zu ermitteln. Gelingt ihr dies nicht, so meldet sie den streunenden Hund dem Veterinäramt (Tel. 026 305 80 60). Wer einen verlorenen Hund findet, muss die Halterin oder den Halter oder wenn nötig das Veterinäramt benachrichtigen. Das Veterinäramt sucht nach der Hundehalterin oder dem Hundehalter. administrativ und abrufbar Das Veterinäramt kann die Unterbringung im Tierheim anordnen; stellt das Einfangen oder die Platzierung im Tierheim eine ernsthafte Gefahr für die betroffenen Personen dar oder erweist sich dies als unmöglich, so kann es die Tötung des Hundes anordnen. Die Hundehalterin oder der Hundehalter trägt die Kosten für das Eingreifen des Veterinäramts oder der öffentlichen Gewalt, das Einfangen und die Platzierung im Tierheim. Vom 1. April bis am 15. Juli müssen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. 5. Hundehaltungsbewilligung (Art. 19 HHG und 8 HHR) 1 Wer einen Hund einer der 14 vom Staatsrat bezeichneten Rasse züchten, halten oder einführen will, benötigt eine Bewilligung. Davon ausgenommen ist das vorübergehende Verbringen in das Kantonsgebiet für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen, unter der Voraussetzung, dass das Tier an der Leine gehalten wird und einen Maulkorb trägt. Bewilligungspflichtige Rassen sind: a) American Staffordshire Terrier b) Boerbull (Boerboel) c) Bullterrier, mit Ausnahme des Miniature Bullterrier d) Cane Corso Italiano e) Dobermann f) Dogo Argentino (Argentinische Dogge) g) Dogo Canario (Kanarische Dogge) h) Fila Brasileiro i) Mastiff j) Mastin Espânol (Spanischer Mastiff) k) Mastino Napoletano l) Rottweiler m) Staffordshire n) Tosa 2 Wer mehr als zwei über ein Jahr alte Hunde halten will, braucht unabhängig von deren Rasse eine Bewilligung. 6. Hundehalteverbot (Art. 20 HHG) Das Züchten, Halten und Abgeben, das Weitergeben und das Verbringen von Hunden in das Kantonsgebiet sowie der Handel mit Hunden der folgenden Gruppen ist verboten: a) Hunde des Typs Pitbull; b) Hunde aus der Kreuzung mit Hunden des Typs Pitbull; c) Hunde aus Kreuzungen mit Hunden der Rassen nach der vom Staatsrat erlassenen Liste. 7. Obligatorische Kennzeichnung (Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, 2 HHR und Art. 16 Abs. 1 HHG) Jeder Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Dies muss spätestens 3 Monate nach seiner Geburt geschehen, auf jeden Fall aber bevor er von der Halterin oder vom Halter, bei der oder dem er geboren wurde, weggegeben wird. Die Kennzeichnung muss von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen werden. Die Tierärztin oder der Tierarzt meldet innerhalb von 10 Tagen die Daten der Datenbank ANIS (Animal Identity Service AG), Morgenstrasse 123, 3018 Bern (Tel. 031/371.35.30, www.anis.ch). Die ordentliche Halterin oder der ordentliche Halter des Hundes ist verpflichtet, der Datenbank jegliche Adressänderungen sowie den Tod des Tiers innerhalb von 2 Wochen zu melden. Wer einen Hund erwirbt, muss sich bei der Datenbank ANIS melden. Damit die Steuerrechnungen angepasst werden können, müssen sämtliche oben genannten Änderungen beim Oberamt des Sensebezirks gemeldet werden (Tel. 026 305 74 34). 3 Das Gesuch muss beim Veterinäramt mindestens 30 Tage vor der Aufnahme einer Tätigkeit nach Absatz 1 oder 2 oder der Geburt des Hundes eingereicht werden. 8. Gebühren (Art. 45 ff HHG, Art. 52 ff, 60 und 62 HHR) Die Haltung eines Hundes ist einer jährlichen kantonalen Steuer von CHF 100.00 unterstellt (inklusive CHF 5.00 Verwaltungsgebühr). Der Betrag ist innerhalb von 30 Tagen an den Finanzdienst des Kantons Freiburg zu entrichten 9 10 administrativ und abrufbar Gleichzeitig mit der Rechnung wird den Hunderhalterinnen und -haltern ein Steuernachweis zugestellt. Hundehalter, welche im vergangenen Jahr nicht erfasst wurden und folgedessen keine Rechnung für die Steuer 2014 erhalten, werden gebeten, mit dem Oberamt Kontakt aufzunehmen (Tel. 026 305 74 34). Für die Haltung von Hunden, die im Verlaufe des Jahres geboren oder erworben wurden, wird die ganze Jahressteuer erhoben. Die Steuer wird innert einer Frist von drei Monaten nach der Geburt oder dem Erwerb des Hundes in Rechnung gestellt. Jede Hinterziehung der Hundesteuer wird von der Kantons- oder Gemeindebehörde dem Oberamt angezeigt, das über den begangenen Verstoss entscheidet. Die ausgesprochene Busse fällt dem Staat zu. Sie beträgt mindestens CHF 140.00 und darf den Höchstbetrag von CHF 400.00 nicht überschreiten. 9. Steuerbefreiung (Art. 55 HHR) Blinden-, Armee-, Polizei-, Wildhüter- und Suchhunde für verletzte oder tote Tiere sind von der Steuer befreit. Ebenfalls von der Steuer befreit sind Hunde, die zur aktiven Rettung eingesetzt werden, wie Trümmersuchhunde, Lawinenhunde und Flächensuchhunde, sowie Hunde, die im Rahmen des Projekts zur Vorbeugung von Bissverletzungen eingesetzt werden. Allfällige Gesuche um Steuerbefreiung sind schriftlich an das Amt für Veterinärwesen zu richten – zusammen mit der Bestätigung des Arbeitgebers resp. den Nachweisen von Diensteinsätzen im 2013. 10. Gemeindesteuer (Art. 45 ff HHG) Die Gemeinden sind berechtigt, von den auf ihrem Gebiet wohnhaften ordentlichen Hundehalterinnen und -haltern eine Hundesteuer zu erheben. Sofern das Gemeindereglement eine Hundesteuer vorsieht, wird diese zusätzlich und zugleich mit der kantonalen Hundesteuer in Rechnung gestellt. 11. Haftpflichtversicherung (Art. 39 ff HHG / Art. 50 ff HHR) Die ordentliche Halterin oder der ordentliche Halter des Hundes muss eine Haftpflichtversicherung haben, die eine Mindestdeckung von 1 Million Franken pro Ereignis für Personenund Sachschäden vorsieht. 12. Obligatorische Ausbildung für Hundehalterinnen und –halter (Art. 68 Tierschutzverordnung TSchV) Personen, die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen theoretischen Kurs absolvieren, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes müssen alle Hundehalter einen praktischen Kurs absolvieren. Dies gilt auch für Personen, welche bereits einen Hund gehalten haben. 13. Auskünfte Für weitere sachdienstliche Auskünfte bitten wir Sie die Internet-Seite des Kantonalen Veterinäramtes zu konsultieren: Adresse http://www.fr.ch/saav/de/pub/ affaires_veterinaires.htm oder sich direkt mit der Abteilung für Hunde in Verbindung zu setzen (Tel. 026 305 80 60). Danke für die Kenntnisnahme. Oberamt des Sensebezirks, Tafers administrativ und abrufbar Zusammenarbeits- und Fusionsabklärungen Tafers und St. Antoni Was wurde bis heute getan? > > Die Gemeinderäte Tafers und St. Antoni haben im Jahr 2014 Gespräche geführt über eine intensivere Zusammenarbeit bis hin zur Fusion. Beide Gemeinden haben ähnliche Herausforderungen zu meistern – sowohl heute als auch in Zukunft. Potenzial für eine noch intensivere Zusammenarbeit ist vorhanden und macht Sinn. Woran arbeiten die beiden Gemeinden zurzeit? > > Eine Arbeitsgruppe aus den Gemeinderäten und den Verwaltungen vergleicht die Gemeinden in verschiedenen Bereichen. Auch die Finanzsituation beider Gemeinden wird untersucht und für die zukünftigen Bedürfnisse analysiert. Die Resultate können als künftige Gemeindeinformation oder als Entscheidungs-Grundlage dienen. Haben die Fusionsdiskussionen im Sense-Oberland einen Einfluss auf die Gespräche zwischen Tafers und St. Antoni? > > Nein, die Gespräche werden unabhängig von den Fusionsdiskussionen im Sense-Oberland weitergeführt. Tafers und St. Antoni verfolgen das Geschehen im Sense-Oberland jedoch aufmerksam. Von Interesse sind vor allem Fragen wie: Welche Informationen und Entscheide bewegen die Bürger? Was ist in der Kommunikation zu beachten? Wie ist das weitere Vorgehen? > > > Im Frühjahr 2015 sind die oben erwähnten Vergleiche abgeschlossen und das weitere Vorgehen wird ausgearbeitet. Im Frühsommer 2015 wird die Bevölkerung beider Gemeinden umfassend informiert. Am 18. Oktober 2015 findet voraussichtlich eine Konsultativabstimmung statt. Gemeinden TAFERS und ST. ANTONI Kontaktpersonen: Josef Cattilaz, Ammann von Tafers und Urs Klemenz, Ammann von St. Antoni 11 12 administrativ und abrufbar Die Fachgruppe Alter der Gemeinde Tafers lädt Sie herzlich ein zum 1. Pensionierten-Apéro Datum: Zeit: Ort: Dienstag, 24. März 2015 17.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr Im Mehrzweckraum der Primarschule Tafers An diesem Anlass soll die informative Begegnung im Vordergrund stehen. Mit einem interessanten Referat von Dr. Alfred Gräni zum Thema „Gesundheitsfragen im Alter“ wird der Abend abgerundet. Bei einem Glas Wein bietet sich die Gelegenheit zum gegenseitigen Austausch. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Anmeldung bitte bis 15. März 2015 an die Gemeindeverwaltung ([email protected] oder 026 494 80 13). Verunreinigung auf öffentlichem Grund Leider müssen wir feststellen, dass öffentliche Gebäude und Anlagen zum Teil verunreinigt werden. Die öffentliche Toilette bei der Post wurde beispielsweise anfangs Februar als Abfallort für diverse Gegenstände und das Verbrennen von Papier im Lavabo verwendet. Solche unnötigen Verschmutzungen verursachen Mehrarbeiten und können schlussendlich auch zur Schliessung der Anlagen an Wochenenden führen. Vermehrte Kontrollgänge durch die zuständigen Organe sind in Zukunft unerlässlich und verursachen wiederum Mehrkosten. Wir bitten die Bevölkerung, in diesem Zusammenhang Augen und Ohren offen zu halten und bei entsprechenden Beobachtungen eine Meldung der Gemeindeverwaltung zu hinterlassen. Wir schenken Allen das Vertrauen, dass ordentlich mit öffentlichen Gebäuden und Anlagen umgegangen wird. administrativ und abrufbar BFU - Tipp - Frühlingsputz ohne Stress Sicherheitstipp März 2015 Mit dem Frühling erwacht häufig auch der Putzeifer. Bei allzu viel Hektik kann es jedoch leicht zu einem Unfall kommen. Häufigste Unfallursache ist der Sturz – zum Beispiel durch ein Stolpern, einen Misstritt auf der Leiter, der Treppe oder dem Stuhl. Um einen Unfall beim Putzen möglichst zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps befolgen: › › › › › › › › › › Frühlingsputz auf mehrere Tage verteilen und zwischendurch Pausen machen. Putzarbeiten vorbereiten; das nötige Material vor Arbeitsbeginn bereitstellen. Bequeme, aber nicht zu weite Kleider und rutschsichere, geschlossene Schuhe tragen. Nur standsichere Leitern verwenden und nicht mit Stühlen, Kisten oder Bücherstapeln improsieren. Bei der Fensterreinigung nicht aufs Fensterbrett steigen und hinauslehnen, sondern einen Wi scher mit abgewinkeltem Stiel benutzen. Putzgeräte so hinstellen, dass niemand darüber stolpert. Schwere Gegenstände mit geradem Rücken aus der Hocke hochheben. Wegen der Rutschgefahr Mitbewohnende auf nasse Böden hinweisen. Vor der Reinigung von elektrischen Geräten immer zuerst den Stecker herausziehen. Den Kontakt von Strom mit Wasser vermeiden – Lebensgefahr! Beachten Sie bitte speziell den Umgang mit chemischen Produkten: › Kaufen Sie bewusst ein; beachten Sie beim Kauf und vor dem Gebrauch die Gefahrensymbole und die Sicherheitshinweise. › Befolgen Sie die Gebrauchsanweisung. › Lagern Sie die Produkte so, dass Kinder keinen Zugriff haben (empfohlene Aufbewahrung höher als 160 cm und in abgeschlossenen Schränken). › Befolgen Sie die Entsorgungshinweise. Ab 1. Juni 2015 gelten neue Gefahrensymbole. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.cheminfo.ch. bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung Hodlerstrasse 5a CH-3011 Bern Tel. +41 31 390 22 22 Fax +41 31 390 22 30 [email protected] www.bfu.ch 13 14 administrativ und abrufbar Dienststellen Gemeinde | Bezirk | Kanton Gemeindeverwaltung Tafers 026 494 80 10 Berufsbeistandschaft 026 494 09 49 Sozialdienst Sense-Mittelland 026 494 20 30 Betreibungsamt Sense 026 305 74 44 Bezirksgericht Sense 026 305 74 04 Friedensgericht 026 305 86 70 RAV 026 305 96 15 Zivilstandsamt Sense 026 305 75 80 Region Sense 026 494 27 57 Oberamt Sense 026 305 74 34 Pfarramt Tafers 026 494 11 09 Grundbuchamt Sense 026 305 74 84 Finanzdienst 026 305 31 31 Handelsregisteramt 026 305 30 90 Freiburg für alle | Fribourg pour tous 084 824 62 46 Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 5 | 1712 Tafers Kirchweg 1 | 1712 Tafers Kirchweg 4 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 18 | 1712 Tafers Rue Joseph-Piller 13 | 1701 Freiburg Rue Frédéric-Chaillet 11 | 1700 Freiburg Cribletgasse 13 | 1700 Freiburg Spital | Pflege | Betreuung Freiburger Spital, Standort Tafers Pflegeheim des Sensebezirks Alters- und Pflegeheim St. Martin Spitex Sense Sensler Stiftung für Behinderte 026 494 44 11 026 494 45 11 026 494 51 51 026 419 95 55 026 494 50 50 Maggenberg 1 | 1712 Tafers Maggenberg 1 | 1712 Tafers Bruchmattstrasse 7 | 1712 Tafers Spitalstrasse 1 | 1712 Tafers Spitalstrasse 7 | 1712 Tafers Schulen Orientierungsschule Tafers Primarschule Tafers KITA Zauberschlössli 026 494 52 52 026 494 53 33 026 494 07 17 Juchstrasse 9 | 1712 Tafers Thunstrasse 9 | 1712 Tafers Spitalstrasse 1 | 1712 Tafers Verschiedenes Polizeiposten Tafers Post Tafers Tiefbauamt, Depot für Strassenwärter Werkhof der Gemeinde Tafers Pilzkontrolleur Patrick Bächler Wildhüter Anton Jenny 026 305 74 60 058 454 41 16 026 494 22 63 079 606 41 32 079 796 59 70 079 435 17 78 Mariahilfstrasse 2 | 1712 Tafers Schwarzseestrasse 3 | 1712 Tafers Mariahilfstrasse 40 | 1712 Tafers Mariahilfstrasse 9 | 1712 Tafers Obermattweg 8 | 3186 Düdingen Stockacher | 1719 Brünisried Notfälle Notrufnummern Polizei Feuerwehr Sanitätsnotruf Rega Air-Glaciers Vergiftungsnotfälle Strassenhilfe Die dargebotene Hand Telefonhilfe für Kinder/Jugendliche 117 118 144 1414 1415 145 140 143 147 kulturell und unterhaltend 15 16 kulturell und unterhaltend kulturell und unterhaltend 17 18 jugendlich und spannend Montag 15 - 17.00 Uhr Dienstag 15 - 17.00 Uhr Mittwoch 10 - 12.00 Uhr Donnerstag 15 - 17.00 Uhr Freitag - Samstag 10 - 12.00 Uhr 18 - 20 Uhr Sie sind Grosseltern, Paten, Tanten oder Onkel und haben Kinder zu Besuch, dann holen Sie doch in der Bibliothek Eine Tasche voll Unterhaltung und Wissen, zusammengestellt nach Ihren Bedürfnissen mit Bilderbüchern, Büchern zum Lesen, Sachbüchern, Hörbüchern und einem Film. Wer keine Bibliothekskarte hat, bezahlt eine kleine Gebühr von Fr. 7.00 und kann trotzdem profitieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! jugendlich und spannend 19 20 jugendlich und spannend gesundheit und soziales 21 22 gesundheit und soziales gewerbeverein | wirtschaftlich und betriebsam Neueröffnung/Umzug Mit Freude teile ich Ihnen mit, dass mein neues Schönheitsinstitut ab April 2015 an der Zelgstrasse 29, 1712 Tafers zu finden ist. Sie sind herzlich eingeladen zum Tag der offenen Tür am 02. Mai 2015 von 10 Uhr bis 16 Uhr Gerne zeige ich Ihnen an diesem Tag die neuen Räumlichkeiten und stelle Ihnen die Behandlungsmethoden sowie die Produkte vor. Ich würde mich freuen, Sie an diesem Tag begrüssen zu dürfen. 23 24 offen und informativ Pro Senectute Freiburg 60+ Angebote von Pro Senectute Freiburg Der Frühling naht und schon bald beginnen unsere Ausflüge der Velo- und Wandertouren. Lassen Sie sich für tolle Wanderungen und Velotouren begeistern und geniessen Sie das gemütliche Beisammensein mit Gleichgesinnten. Das neue Programm ist ab dem 1. März 2015 erhältlich. Vielleicht möchten Sie sich aber lieber für einen Gymnastikkurs begeistern oder die FeldenkraisMethode „Bewusstheit durch Bewegung“ kennenlernen? Zudem bieten wir Qigongkurse und Japanisches Heilströmen, die Kunst der Auflösung von Blockaden und Verspannungen an. Entdecken Sie den Internationalen traditionellen Volkstanz oder besuchen Sie einen von uns organisierten Koch, Sprach oder Informatikkurs. Für alle Musikliebhaber organisieren wir am 17.06.2015 einen Besuch des Freiburger Kammerorchesters. Die Eintrittskarten sind bei Pro Senectute Freiburg am Empfang erhältlich. Bestellen Sie das gratis Jahresprogramm! Auskunft gibt’s beim Sekretariat von Pro Senectute Kanton Freiburg, Telefon 0263471240 oder per Mail [email protected]. Unsere Internetseite www.fr.pro-senectute.ch
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