G E L DA N L AG E Die Bank für die Umwelt Sicher. Rentabel. Direkt. I N H A LT S V E R Z E I C H N I S Über die UmweltBank Unternehmensphilosophie Unternehmenspolitik Umweltgarantie und Umweltbilanz Umweltrat & Umweltbeirat 4 4 6 8 10 Grundregeln zur Geldanlage 12 Geldanlage14 UmweltPluskonto UmweltSparbuch UmweltSparbuch Extra UmweltSparbuch Wachstumsparen UmweltZertifikat UmweltSparbrief Auszahlplan UmweltSparvertrag 15 16 18 19 20 21 22 23 Vermögensberatung24 Kreditberatung26 Kundeninformationen28 Informationen für Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlagebedingungen Aktion Neukunden Ansprechpartner 2 28 32 36 38 39 V O RW O RT Liebe Leserin, lieber Leser, Foto: UmweltBank die UmweltBank verbindet seit 1997 erfolgreiches und professionelles Bankmanagement mit ökologischer und sozialer Verantwortung. Als einzige Bank Deutschlands haben wir den Umweltschutz in der Satzung verankert und finanzieren mit den Geldern unserer Kunden ausschließlich ökologisch sinnvolle Projekte. Das ist unsere Umweltgarantie! Bei der UmweltBank genießen Sie daher gleich doppelte Vorteile: Neben fairen Zinsen lassen Sie Ihr Geld gewinnbringend für die Umwelt arbeiten. Jeder Sparer hat individuelle Bedürfnisse und Wünsche, persönliche Ziele und Pläne. Deshalb bieten wir für jeden Kunden die Geldanlage, die zu ihm passt. Mit unseren grünen Sparprodukten stellen wir Ihnen eine vielfältige nachhaltige Produktpalette bereit – von kurz bis langfristig, von flexibel bis zur Festanlage. Goran Bašić Foto: UmweltBank Als Direktbank erreichen Sie uns täglich ganz unkompliziert per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder Brief. Bei der UmweltBank steht eine speziell auf den Kunden zugeschnittene und transparente Betreuung an oberster Stelle. Für unsere Mitarbeiter gibt es deshalb keine Vorgaben zur Erreichung von Vertriebszielen. Stefan Weber Mit freundlichen Grüßen Goran Bašić Vorstandssprecher der UmweltBank AG, Nürnberg Stefan Weber Vorstand der UmweltBank AG, Nürnberg Übrigens: Für jeden Neukunden spendet die UmweltBank der Stiftung OroVerde fünf Euro zur Pflanzung und Aufzucht von Baum-Setzlingen in Ecuador. Mehr auf Seite 38. 3 PHILOSOPHIE Die Förderbank für die Umwelt Immer mehr Menschen wollen ihr Geld ökologisch und rentabel anlegen. Foto: fotolia Die UmweltBank denkt heute schon an morgen. Deshalb finanzieren wir ausschließlich ökologische Projekte. Die Bank mit Verantwortung Zeit zu Handeln Die UmweltBank verbindet erfolg reiches und professionelles Bank mana ge ment mit ökologischer und sozialer Verantwortung. Die UmweltBank setzt sich für den Klimaschutz und den Er halt unserer natürlichen Lebensg rundlagen ein: für klares Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt. Die Zeit der schönen Worte ist vorbei. Umweltschutz muss heute in konkreten Projekten umgesetzt werden. Und es gibt viele Bauherren, Unternehmer/innen und Institutionen, die dazu bereit sind. Zu Beginn des dritten Jahrtausends ist die Zeit reif für neue Konzepte, die Ökonomie und Ökologie wirkungsvoll verbinden. Dabei hilft die UmweltBank durch Rat und Tat. Mit vorteilhaften Konditionen, durch die ökologische Projekte leicht realisierbar sind. Mit Informationen über Förderprogramme, die bei der UmweltBank aus einer umfangreichen, aktuellen Datenbank abrufbar sind. Umweltschutz ist nicht nur Aufgabe des Staates. Wir alle sind gefordert. Wir als Bankprofis wissen: Das Engagement für Energie aus Sonne, Wind und Wasser, für Energiesparhäuser und ökologische Landwirtschaft zahlt sich doppelt aus. Für Mensch und Natur. Und vieles ist machbar und leicht möglich: Energiesparen Erneuerbare Energien: Sonne, Wind, Wasser, Biomasse etc. ■ Blockheizkraft / Kraft-WärmeKopplung ■ Niedrigenergiehäuser / Passivhäuser ■ ökologische Altbausanierung ■ umweltfreundliche Produktion und Handel ■ ökologische Landwirtschaft ■ ökologische Forstwirtschaft ■ Kreislaufwirtschaft und Recycling ■ ökologische Immobilien ■ ■ Die UmweltBank trägt konkret dazu bei, ökologisch sinnvolle Ideen durch gute Konditionen auch ökonomisch attraktiv zu machen. 4 PHILOSOPHIE Mitarbeiter mit Weitblick Dienstleistung nach Maß Investitionen im Umweltschutz müssen greifen – und sich lohnen. Deshalb sind erfahrene Banker gefordert, die über ein grundsolides Know-how im Bank wesen verfügen und Umwelt schutz projekte mit Engagement voranbringen. Denn so emotional Um weltfragen oft diskutiert werden, so rational muss in diesem Bereich ge prüft, beurteilt und finanziert werden. Durch die erfolgreiche Kombination von Direktbank und Beraterbank bieten wir ein optimales Preis-LeistungsVerhältnis. Denn durch den Verzicht auf ein kostenintensives Filialnetz werden Vorteile erwirtschaftet, die wir in Form von guten Konditionen direkt an unsere Kunden weitergeben. Die UmweltBank ist eine echte Be raterbank. Unsere Mitarbeiter sind Spe zial isten auf dem Gebiet der ökologischen Geldanlagen und der professionellen Finanzierung von Umweltprojekten. Regelmäßige Schu lungen sorgen dafür, dass sie bestens informiert sind: über aktuelle Förder programme und Zuschüsse ebenso wie über Entwicklungen im Bereich grüner Aktien und Umweltfonds. „Sicher. Rentabel. Direkt.“ Nach diesem Motto handelt die UmweltBank. Auch ohne Schalterhallen und teure Filialen werden Anleger und Kredit nehmer persönlich beraten und individuell betreut. Per Internet, E-Mail, Telefon, Fax und Brief sind wir für Sie bequem erreichbar. Foto: UmweltBank Kompetente und individuelle Beratung Direktbank statt teurer Filialen Förderbank mit fairen Konditionen Die UmweltBank bietet renditebe wussten Anlegern ökologische Geldanlagen und fördert damit ausschließlich umweltfreundliche Projekte zu Vorzugskonditionen. Wir finanzieren Zukunftsprojekte im Bereich Erneuerbare Ener gien aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse sowie ökologisches Bauen. Foto: UmweltBank Garant für die hohe Kompetenz in Um weltfragen ist der Umweltbeirat. Er setzt sich aus unabhängigen Fach leuten und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zusammen und unterstützt die UmweltBank (siehe Seite 10 – 11). Foto: UmweltBank Ökologie zahlt sich aus Solarmobil Hotzenblitz 5 POLITIK Taten statt Warten „Die UmweltBank ist das einzige deutsche Institut, das ausschließlich in Ökoprojekte investiert.“ Foto: corbis images Handelsblatt (8/2013) 6 Seit Gründung erfolgreich Hohe Eigenkapitalausstattung Am 29. Januar 1997 startete die Um weltBank mit Eintrag der Vollbanklizenz ins Handelsregister als ökologische Direkt-, Förder- und Beraterbank mit 35 Mitarbeitern. Voraus gingen gut zweieinhalb Jahre Vorbereitungs- und Emis sionsphase für den Initiator und Gründer Horst P. Popp und sein junges Team. Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Geschäftsvolumen von rund 20 Mio. Euro entsprach dem haftenden Eigenkapital der Bank. Es wurde von 733 stillen Gesellschaftern und 3.302 Aktionären als Risikokapital zur Ver fügung gestellt. Die Bank wächst seitdem jedes Jahr kontinuierlich und ertragreich. Auf der Basis einer Kapitalerhöhung erfolgte Mitte 2001 der Börsengang. Seither unterstützen zwölf GenußscheinEmissionen das weitere Wachstum. Die solide und hohe Eigenkapital ausstattung der UmweltBank von 192 Mio. Euro garantiert eine sichere und stabile Entwicklung sowie ein ertrag reiches Arbeiten. Der Mut zur Zukunft hat sich also gelohnt – für alle. Marktführerschaft Heute zählt die UmweltBank zu den Markt führern im Bereich der ökologischen Geldanlagen. Der grünen Bank vertrauen inzwischen rund 115.000 Kunden aus ganz Deutsch- land. Mittlerweile betreuen mehr als 130 Mitarbeiter ein Vermögen von 2,4 Milliarden Euro. Die UmweltBank – absolut unabhängig Die UmweltBank gehört keinem Konzern, sondern ist überwiegend in der Hand von Kunden und Mitarbeitern. Die Aktien der UmweltBank sind im Freiverkehr der Börse München notiert. Auszeichnung Im Rahmen des „Deutschen CSRForums – Internationales Forum für Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit“ wurde die UmweltBank am 9. April 2013 mit dem Deutschen CSR-Preis in der Kategorie CO2-Vermeidung als Beitrag zum Klimaschutz ausgezeichnet. POLITIK Grundlage jeder Unternehmenspolitik ist die Satzung. Die UmweltBank ist die einzige Bank Deutschlands, die den Umweltschutz als Unternehmens ziel bereits in ihrer Satzung verankert hat. Um Ihr Geld ökonomisch attraktiv, aber gleichzeitig auch für die Umwelt arbeiten zu lassen, müssen Sie bei der UmweltBank nicht auf Zinsen verzichten – im Gegenteil: Als Anleger der UmweltBank profitieren Sie sogar in zweifacher Hinsicht. Zum einen finanziell – in Form fairer Renditen. Zum anderen ökologisch, da Sie sich als Kunde für den Schutz der Umwelt, den schonenden Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und damit für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen einsetzen. „Die UmweltBank setzt sich für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere für klares Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt ein. Die UmweltBank verwirklicht Ideen, die allen zugute kommen. Sie unterstützt die ökologische Entwicklung unserer Gesellschaft und fördert integrative und vorbeugende Maßnahmen des Umweltschutzes.“ Unser Angebot im Überblick: ■■ ■■ ■■ Aus der Satzung der UmweltBank Ziel der UmweltBank ist es daher, durch ihre Geschäftstätigkeit in jeder Hinsicht zum Schutz der Umwelt beizutragen. Nachhaltigkeit verstehen wir als Strategie und Trend der Zukunft. Nur durch nachhaltiges Handeln und langfristig orientiertes Wirtschaften kann eine intakte Umwelt auch auf lange Sicht erhalten werden. rentable, sichere und umweltfreund liche Geldanlagen, wie z.B. ein attraktives Tagesgeldkonto oder Wachstumsparen (Seite 14 ff.), ■■ ganzheitliche Vermögensberatung, z.B. grüne Aktien, Projekt-Anleihen, Umweltfonds oder ökologisch orientierte Versicherungen und nachhaltige Altersvorsorge (Seite 24), Baufinanzierung für Ökohäuser und ökologische Altbausanierung (Seite 26), Projektfinanzierung innovativer, zukunftsweisender Umweltschutz projekte, z.B. Photovoltaik, ökologische Landwirtschaft, Wind- und Wasserkraft (Seite 27). Foto: image direkt Doppelte Rendite statt Zinsverzicht Foto: image direkt Unternehmenspolitik und Konzept Foto: image direkt Für die Zukunft unserer Kinder Mit einer Geldanlage bei der UmweltBank genießen Sie doppelte Vorteile: faire Renditen für Ihr Vermögen und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. 7 U M W E LT G A R A N T I E Wir fördern den Klimaschutz … Struktur Kreditgeschäft nach Branchen und Volumen Gesamtvolumen: 2,5 (2,2) Mrd. EUR, Volumen in Prozent, zum 31.12.2015 Umweltgarantie Die UmweltBank gibt ihren Kunden eine Umweltgarantie: 37,1 (39,0) Sonnenenergie 29,6 (31,1) ökologisches Bauen 29,5 (25,2) Wind- und Wasserkraft 3,8 (4,7) Biomasse / Biogas / ökol. Landwirtschaft u.a. Die UmweltBank – ein idealer ökologischer „Fonds“ Sie wollen sicher gehen, dass Ihr Geld garantiert ökologisch und nachhaltig arbeitet? Dann können Sie mit Ihrer Geldanlage direkt in den „Fonds UmweltBank“ investieren. Denn im Grunde ist die UmweltBank nichts anderes als ein großer Fonds. Mit dem Geld, das unsere Kunden bei uns anlegen, finanzieren wir ausschließlich ökologische und nachhaltige Projekte. Wohin dieses Geld fließt, können Sie dem Schaubild entnehmen. Dieser „Kreditkuchen“ gibt Auskunft über die Struktur unseres Kreditgeschäftes, also darüber, wie sich der „Fonds UmweltBank“ zusammensetzt. Rating – intensive Prüfungen Die UmweltBank arbeitet mit gewerblichen und privaten Kreditnehmern 8 zusammen. Jeder Kredit und jedes Projekt wird sowohl einer wirtschaft lichen als auch einer ökologischen Prüfung unterzogen. Sie garantiert jedem Anleger, dass Kredite ausschließlich an Umweltprojekte vergeben werden. Der Umweltrat, ein unabhängiges Gremium, kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der Umweltgarantie. Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank insgesamt rund 21.500 Umweltprojekte finanziert. Deckungsgrad 120 Prozent Mit Hilfe des ökonomischen Scorings und des ökologischen Ratings er hält jedes Engagement einen zwei stel ligen Bonitätsschlüssel. Durch dieses Bewer tungs verfahren hat die Umwelt Bank laufend einen Überblick über die Entwicklung des Kredit portfolios – ein effizientes ökonomisches und ökologisches Controlling, das auch regel mäßig vom Umweltrat überprüft wird (mehr dazu siehe auch Seite 10 – 11). Umweltgarantie Für alle Sparanlagen geben wir unseren Kunden eine Umweltgarantie: Wir finanzieren ausschließlich umwelt freundliche Projekte zu Förder kon ditionen – ökologisches Bauen, Altbau sanierung oder Erneuerbare Energien. Messbar wird die Einhaltung der Um weltgarantie anhand des sogenannten Umweltgarantie-Deckungsgrads. Zur Berechnung dieser Kenngröße wird das Volumen aller Kundenkredite ins Verhältnis zu den Kundeneinlagen auf Tagesgeld- und Sparkonten gesetzt. Die Summe aller ausgezahlten Kredite der UmweltBank lag zum 31.12.2015 bei 2,32 Mrd. Euro, die Summe der Kundeneinlagen bei 1,94 Mrd. Euro. Im Verhältnis ergibt sich damit ein Deckungsgrad von 120 Prozent. Weitere Finanzierungsmittel stammen von anderen Banken, insbesondere der KfW. U M W E LT B I L A N Z … mit ökologischen Krediten Von Kopf bis Fuß auf Umwelt eingestellt Die Mitarbeiter der UmweltBank schonen nicht nur mit, sondern auch bei ihrer täglichen Arbeit die Umwelt. ■■ ■■ Die UmweltBank sanierte 2000/ 2001 einen Altbau aus dem Jugend stil ökologisch und nutzt diesen als Bürogebäude. Es werden ausschließlich umweltfreundliche und schadstoffarme Büromaterialien und Möbel, Ener giesparlampen und recyclingfähige Geräte benutzt. Besucher und Mitarbeiter genießen fair gehandelten Tee und Kaffee aus ökologischem Anbau. ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Die UmweltBank erzeugte 2014 wesentlich mehr regenerativen Strom aus Wind und Sonne, als sie selbst verbrauchte. ie UmweltBank bezieht ihren D gesamten Strom von naturstrom. Zur Arbeit kommen die Mitarbeiter zu Fuß, per Fahrrad oder per JobTicket mit den öffentlichen Verkehrs mitteln. Seit 2002 findet der Fahrrad wettbewerb „Banker on Bike“ in den Sommermonaten statt. ■■ ■■ Die mit Solarstrom angetriebenen Elektroautos Hotzenblitz und Tesla stehen als Dienstwagen für kürzere Strecken zur Verfügung. CO2-Einsparung in 1.000 t 2.044 2.253 2.620 2.805 Für alle Druckerzeugnisse verwendet die UmweltBank ausschließlich Recyclingpapier und mineralölfreie Farben. Umweltbilanz 2011 2012 Durch die konsequente Finanzierung und Förderung von Umweltprojekten erwirtschaftet die UmweltBank positive Umwelteffekte. Maßstab dafür sind die steigende Anzahl der finanzierten Projekte und das wachsende Kreditzusagevolumen. Wichtigste umweltspezifische Kenngröße ist die CO2-Minderung, die den Umweltfördereffekt der Geschäfts tätigkeit der Bank anzeigt. Anlagevolumen in Mio. Euro Allein im Jahr 2014 haben unsere Kreditkunden durch ihre Projekte eine CO2-Ersparnis von 2,8 Mio. Tonnen bewirkt. Das entspricht den jährlichen CO2-Emissionen durch den privaten Strom verbrauch von rund 3,2 Mio. Bundesbürgern. Kreditzusagevolumen in Mio. Euro 1.338 2011 1.733 1.555 2012 1.917 2013 2014 1.720 1.808 2013 2014 2.125 2.243 2013 2014 2015 1.938 2015 2.497 Geschäftsreisen werden, soweit möglich, per Bahn getätigt. Im Jahr 2014 lag der Anteil hier bei 60 Prozent. Botenfahrten in der City erledigen Fahrradkuriere. Klimaschutz Jeder Anlagekunde der UmweltBank trägt aktiv zum Klima- und Umwelt schutz bei. Bezieht man die CO2Ersparnis der Bank auf die Kundeneinlagen von 1,81 Mrd. Euro in 2014, ergibt sich eine CO2-Einsparung von 15,5 Tonnen pro 10.000 Euro Anlagesumme. Zum Vergleich: Der Anteil jedes Bundesbürgers an den energiebe dingten CO2-Emissionen in Deutschland lag 2013 bei ca. 10,3 Tonnen/Jahr. 2011 2012 2015 9 D E R U M W E LT R AT Umweltrat & Umweltbeirat ... Foto: UmweltBank Die UmweltBank ist die einzige Bank in Deutschland, die den Umweltschutz als Unternehmensziel in ihrer Satzung verankert hat. Dabei wird sie von „grünen Kontrolleuren“ unterstützt. Ökologischer „Aufsichtsrat“ Der Umweltrat ist Garant für die hohe Kompetenz der Bank in Umweltfragen und berät die UmweltBank seit ihrem Start 1997. Er übt die Funktion eines unabhängigen ökologischen Kontrollgremiums aus. Damit ist der dreiköpfige Umweltrat das genaue Pendant zum Aufsichtsrat. Und er ist auch genauso organisiert wie der Aufsichtsrat der Aktienge sellschaft UmweltBank. Das reicht von der Mitgliederzahl über die Geschäftsordnung, den Bericht bei der Hauptversammlung bis hin zur Kontrolle des Unternehmens. Einzigartiges Kontrollorgan Das Gremium stimmt den ökologischen Rahmen des Bankgeschäftes eng mit dem Vorstand ab. Der Umweltrat tritt mehrmals im Jahr zusammen und diskutiert aktuelle ökologische 10 Themen und einzelne Projekte der Bank mit dem Vorstand. Er berät die Positiv- und Ausschlusskriterien, an denen sich die gesamte Geschäfts tätigkeit der Bank ausrichtet. Auch bei der ökologischen Bewertung von Bauvorhaben bringt der Umweltrat sein Know-how ein. Außerdem kann er direkt einzelne Vorgänge und Projekte in der Bank aufgreifen und kontrollieren. Eine sehr starke Stellung also. Und gemeinsam mit Mitarbeitern und Geschäftsleitung Garant dafür, dass die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank konsequent den eigenen strengen, ökologischen Kriterien folgt und die Umweltgarantie der Förderbank eingehalten wird. Der Umweltrat testiert der UmweltBank für die bisherige Arbeit in seinem Jahresbericht eine vorbildliche Entwicklung. Der Umweltrat, als Pendant zum Aufsichtsrat, stimmt den ökologischen Rahmen der Bankgeschäfte mit dem Vorstand ab. Der Umweltbeirat, als erweitertes Expertengremium, steuert dazu ökologisches Fachwissen aus allen Bereichen der Gesellschaft bei. Der Umweltrat: Frauke Hammermann Klaus Kiefer Markus Ott Expertenkompetenz Dem Umweltrat steht der Umweltbei rat als erweitertes Expertengremium zur Seite. Der Beirat vereinigt ökologische Kompetenz aus Wissenschaft, Politik, Unternehmen, Verbänden und Kultur und repräsentiert so einen gesellschaftlichen Querschnitt. Der Beirat unterstützt den Vorstand und den Umweltrat der Bank mit dem Expertenwissen aus ihren jeweiligen Fachgebieten. Er tagt einmal jährlich und gibt der Bank neue Impulse für bestehende Geschäftsbereiche und langfristige Strategien im Umwelt bereich. D E R U M W E LT B E I R AT ... Kompetenzteam Umwelt Der Umweltbeirat: Klare Kriterien Anke Ackermann Dr. Thomas Banning Margarete Bause Gerhard Bickel Hans-Josef Fell Prof. Dr.-Ing. Heinz Häberle Prof. Dr. Johannes Hoffmann Sabine Jesse-Kniesel Stefan Klinkenberg Dr. Natalie Knapp Prof. Dr. Dieter Meissner Peter Roth Dr. Claus-Henning Schmidt Sebastian Schönauer Dr. Irene Schöne Walter R. Stahel Andreas Stahl Dr. Richard Storhas Prof. Dr. Bernd Wagner Jörg Weber Umweltrat und UmweltBank haben gemeinsam klare Kriterien festgesetzt. Und wir beschränken uns nicht darauf, nur den Ausschlusskriterien zu genügen. Die Positivkriterien sind es, die im täglichen Bankalltag gelebt werden. Die Praxis zeigt, dass es ein großes Potenzial interessanter Umwelt projekte gibt, die es umzusetzen gilt. Unter www.umweltbank.de können Sie mehr über unsere Experten erfahren sowie auch nachlesen, was die einzelnen Umwelträte und -beiräte zum Spannungsfeld Ökologie und Ökono mie zu berichten haben. Auch im Rahmen der Mitgliedschaft in verschiedenen Umweltverbänden be kommt die UmweltBank Anre gungen von außen. Sie nimmt am Erfahrungs austausch mit externen Experten teil und bringt sich selbst aktiv ein. rung und Ressourcen schonung, umweltverträgliche Entsorgung, Naturkläranlagen) ■■ Positivkriterien: ■■ regenerative Energiegewinnung (Windenergie, Photovoltaik, Solar thermie, Biomasse und Biogas, Wasserkraft) Ausschlusskriterien: ■■ umweltfreundliches Bauen (Niedrig energiebauweise, Passivhäuser, Ver wendung ökologischer Baustoffe, Landschaftsschutz / Reduktion von Flächenverbrauch, Regenwasser rückgewinnung) ökologische Landwirtschaft und ökologische Forstwirtschaft Großkraftwerke (Braun- / Steinkohle, Atomenergie) ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ ■■ Gentechnik in der Landwirtschaft ■■ dezentrale Energiegewinnung, Block heizkraft ■■ ■■ nachhaltige Wirtschaftsweise (Ent wicklung, Herstellung und Vertrieb von langlebigen, ressourcenschonen den, regionalen und damit umwelt freundlichen Produkten) Energiesparmaßnahmen ■■ ■■ Schadstoffverringerung und -besei tigung (umweltschonende Verkehrs mittel, Bodenschutz / Sanierung, Lärmverminderung, Luftreinhaltung) ■■ Waffen oder Militärgüter (Produktion / Handel) umweltschädliche Produkte oder Technologien (Produktion / Handel) Nichteinhaltung von Umweltaufl agen sozial unverträgliche Projekte, z.B. auf Ausbeutung von Kindern basierende Produktion Kreislaufwirtschaft / Recycling (Ab fallvermeidung, Rohstoffeinspa unfaire Geschäftspraktiken, z.B. Kor ruption, Menschenrechtsverletzungen 11 GRUNDREGELN Entdecken Sie, wie Ihr Geld bei fairen Zinsen für die Umwelt arbeitet Ob Sie ein Vermögen aufbauen oder Ihr bereits vorhandenes Kapital sinnvoll anlegen möchten, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Foto: getty images Jeder Euro bei der UmweltBank trägt dazu bei, uns und den nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Produkte für jedes Bedürfnis Jeder Sparer hat individuelle Bedürf nisse und Wünsche, persönliche Ziele und Pläne. Deshalb bietet die UmweltBank für jeden Kunden die Geldanlage, die zu ihm passt. Mit unseren Sparprodukten stellen wir Ihnen eine ökologische und rentable Produkt palette bereit – vom Tagesgeld über das Sparbuch bis hin zum Sparvertrag. Setzen Sie Ihre eigenen Prioritäten und wählen Sie aus unserem Angebot die für Sie geeigneten Geldanlagen aus. Mit der richtigen Strategie ans Ziel Möchten Sie bereits vorhandenes Ka pital sinnvoll anlegen oder erst noch ein Vermögen aufbauen? Wenn Sie regelmäßig sparen möchten, zum Beispiel für die Ausbildung Ihrer Kinder oder Enkelkinder, ist der UmweltSparvertrag das ideale Produkt für Sie. Mit 12 einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren ist er auch als Vorsorge für das Alter eine überzeugende Anlageform. Zur sofortigen Anlage eines größeren Betrages können Sie zwischen mehreren Anlageprodukten wählen – vom flexiblen Sparbuch bis zum Sparbrief mit fester Laufzeit und höherer Rendite. Entscheiden Sie, welche Anlagesumme Ihnen für die ökologische Geldanlage zur Verfügung steht und wie langfristig Sie diese Summe anlegen können. Wägen Sie ab, ob Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen in der Zukunft kurzfristig über das Geld verfügen müssen oder ob dieser Betrag durchaus länger „geparkt“ werden kann, zum Beispiel in Form eines fest verzinsten UmweltSparbriefs. Flexibilität wahren Sie möchten jederzeit auf Ihr Guthaben zugreifen können? Unser Umwelt Pluskonto ist ein fair verzinstes Tages geldkonto, bei dem Sie täglich über Ihr gesamtes Guthaben verfügen können. Ohne Gebühren. Das UmweltSparbuch ermöglicht Ihnen ebenfalls einen flexiblen Zugriff auf Ihr Guthaben. Je länger Sie Ihr Geld für die Umwelt arbeiten lassen, desto höher fällt Ihre Rendite aus. Können Sie Ihr Geld bereits für 24 Monate fest anlegen, belohnt Sie beispielsweise das UmweltSparbuch Extra mit einem höheren Zinssatz als das reguläre Umwelt Sparbuch. Und auch beim Wachstumsparen gilt: steigende Zinsen mit jedem zusätzlichen Lauf zeitjahr, bis zu fünf Jahre lang. Und das bei einem hohen Maß an Flexibilität. Intelligent kombinieren Gerade wenn Ihnen eine größere Anlage summe zur Verfügung steht, empfehlen wir Ihnen die Kombination verschiedener Sparangebote. Auf diese Weise genießen Sie gleich mehrere Vorteile. G E L DA N L AG E Sicherheit durch sinnvolle öko logische Kredite Alle Sparprodukte der UmweltBank sind sicher, da es sich nicht um spekulative Anlagen handelt. Sie erhalten Ihre gesamte Anlagesumme zu 100 % zurück – bei Festanlagen nach Ablauf der Laufzeit, ansonsten ganz einfach durch Ihren Auszahlungsauftrag. Ihre Geldanlage ist bei der UmweltBank in guten Händen. Zum einen sind wir Mitglied der gesetzlichen Einlagen sicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 28. Zum anderen bürgt auch unser solides Kreditgeschäft mit geringem Ausfallrisiko für die Sicherheit aller Einlagen: Wir finanzieren ausschließlich ökologische Zukunfts projekte. Dabei achten wir auf hohe Sicherheiten für gewährte Kredite – sei es ein überlassenes Betreiberrecht für eine finanzierte Windkraftanlage oder die an uns abgetretene, gesetzlich garantierte Einspeisevergütung bei Photo voltaikanlagen. Hoher Schutz bei Verfügungen Auszahlungen (online, telefonisch oder schriftlich) werden zu Ihrer Sicherheit nur auf Ihr als Referenzkonto an ge gebenes Girokonto bei Ihrer Hausbank überwiesen. Eine Änderung der Referenzbank verbindung kann ausschließlich durch Ihren schriftlichen Auftrag erfolgen. Bei jeder Auszahlung wird Ihre Kontonummer abgefragt. Geprüft wird weiterhin Ihr persönliches Geheim wort, das Sie mit der Kontoeröffnung selbst festlegen. Dieses Geheimwort können Sie selbstverständlich jederzeit, aber nur schriftlich, ändern. Sie sehen – wir bieten Ihnen eine hohe Sicherheit bei Verfügungen über Ihr Guthaben. Sie erreichen unsere Mitarbeiter montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr für ein ausführliches und faires Be ratungsgespräch. Dabei nehmen wir uns die Zeit, die wir für die Beantwortung all Ihrer Fragen benötigen. Flexibel und direkt. Faire Konditionen Die Entscheidung für eine ökologische Geldanlage und damit auch für einen direkten Beitrag zum Klimaschutz bedeutet keinen Verzicht auf eine lohnenswerte Rendite. Im Gegenteil: Aufgrund unserer schlanken Strukturen und unseres soliden Kreditgeschäfts sind wir in der Lage, für jede einzelne Einlage unserer Kunden faire Zinsen zu bieten. Für all unsere Sparprodukte bezahlen Sie keinerlei Kontoführungsgebühren. Ganz gleich, wie viele Konten Sie eröffnen und wie oft Sie einzahlen oder abheben. Transparente Kundenberatung Die UmweltBank legt hohen Wert auf eine transparente Beratung ihrer Kunden. Dazu zählen für uns umfangreiche Produktinformationen ebenso wie eine ausführliche und individuelle Beratung. Für unsere Mitarbeiter gibt es keine Vorgaben zur Erreichung von Vertriebszielen. Im Vordergrund steht nicht die Erreichung von Provisions gewinnen, sondern eine unabhängige Beratung im Sinne des Kunden. So stellen wir sicher, dass Sie nur die Produkte erhalten, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passen. Übrigens: Um Sie bei der Entschei dungsfindung für die passende Anlage zu unterstützen, erstellen Ihnen unsere Berater gerne eine Beispielrechnung für jedes unserer Sparprodukte. Rufen Sie uns einfach an! Oder nutzen Sie unseren Anlagerechner im Internet unter www.umweltbank.de/anlagerechner. Maximale Nachhaltigkeit Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere ökologischen Spar pro dukte vor, zu denen wir Sie gerne individuell beraten. Entsprechend der ökologisch nachhaltigen Geschäftstätigkeit werden alle von der UmweltBank angebotenen Produkte neben der ökonomischen einer ökologischen Prüfung unterzogen. Zur Darstellung der ökologischen Wertigkeit haben wir jedes Produkt entsprechend seiner Nachhaltigkeit auf einer Skala von eins bis fünf bewertet. Durch Ihre Anlageentscheidung ermöglichen Sie der UmweltBank die Finanzierung ökologischer Umweltprojekte. Alle Sparprodukte erhalten daher in der Kategorie Nachhaltigkeit die höchstmögliche Be wertung von fünf Sternen (★★★★★). 13 A N G E B OT E I M Ü B E R B L I C K Sechs Richtige zur Auswahl Foto: UmweltBank UmweltSparbuch Extra – kurze Laufzeit, garantierter Zins Foto: UmweltBank UmweltSparbuch – flexibel und bewährt Foto: getty images UmweltPlus – Ihr Tagesgeldkonto Sie können Ihr Geld für 24 Monate anlegen? Auf dem UmweltSparbuch Extra legen Sie Ihr Geld auf überschaubare zwei Jahre fest. Schon diese etwas längere Laufzeit wirkt sich positiv auf Ihre Rendite aus. Auch die Umwelt profitiert extra. Seite 18 Wachstumsparen: Zinsen, die wachsen und wachsen Fester Zins: UmweltSparbrief und UmweltZertifikat UmweltSparvertrag: ein kleines Vermögen ab 25 Euro monatlich Sie wollen Ihr Kapital fest anlegen, damit Ihr Geld optimal für die Umwelt arbeitet? Ein UmweltSparbrief garantiert Ihnen einen festen Zinssatz. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst – von zwei bis 25 Jahren. Das UmweltZertifikat bietet bereits für eine Anlagedauer von 12 Monaten eine faire Rendite. Seite 20/21 Foto: getty images Sie wollen regelmäßig Sparbeträge zur Seite legen – für Ihre Zukunft, die Ihrer Kinder oder Enkel? Ein UmweltSparvertrag bietet sich an, wenn Sie Monat für Monat z.B. 150 Euro zurücklegen wollen. Die UmweltBank zahlt Ihnen jährlich einen dynamisch steigenden Bonus. So entsteht nach und nach ein kleines Vermögen. Seite 23 ▼ ▼ ▼ Beim Wachstumsparen lassen Sie Ihr Geld bei steigenden Zinsen fünf Jahre für die Umwelt arbeiten. Wir belohnen Sie mit einer fairen Rendite. Und Sie bleiben flexibel: Sollten Sie Ihr Geld schneller brauchen als geplant, können Sie Ihr Sparkonto bereits nach 12 Monaten kündigen. Seite 19 Foto: getty images Foto: UmweltBank ▼ ▼ Sie möchten Ihr Geld für die Umwelt arbeiten lassen, aber dabei flexibel bleiben? Sie schätzen eine bewährte und sichere Anlage? Dann empfehlen wir Ihnen ein UmweltSparbuch. Die UmweltBank bietet überdurchschnittliche Zinsen. Wenn Sie bis zum 31.12. nichts von Ihrem Konto abheben, erhalten Sie sogar 0,25 % Zinsen zusätzlich. Kündigen können Sie aber jederzeit. Seite 16/17 ▼ Sie haben mehr als 500 Euro auf Ihrem Girokonto? Diese wollen Sie zu guten Zinsen anlegen und dennoch jederzeit darauf zugreifen können? Dann ist unser UmweltPluskonto genau das Richtige für Sie: täglich verfügbar, sicher und ökologisch. Und die Rendite stimmt auch: Auf diesem Tagesgeldkonto erhalten Sie Zinsen auf Festgeldniveau. Seite 15 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 14 S PA R P RO D U K T E Foto: getty images UmweltPluskonto Optimale Ergänzung zu Ihrem Girokonto Produkt UmweltPluskonto Legen Sie Ihr Geld bei der UmweltBank an und genießen Sie doppelte Vorteile: Bei keiner anderen Bank können Anleger ihr Geld so konsequent für die Umwelt arbeiten lassen wie bei der UmweltBank. Produktart Flexibles Tagesgeldkonto auf Guthabenbasis Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Der zweite Vorteil: Das UmweltPluskonto ist ein fair verzinstes Tagesgeldkonto und deshalb die optimale Ergänzung zu Ihrem Girokonto bei Ihrer Hausbank. Laufzeit Unbegrenzt Ersteinlage EUR 500,- Zinssatz / Rendite Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, Zinseszinseffekt durch monatliche Zinsgutschrift Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Täglich online oder telefonisch verfügbar Kosten Keine Beim UmweltPluskonto können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen. Ohne irgendwelche Kündigungsfristen. Sie rufen einfach an und nennen uns Ihre Kontonummer sowie Ihr persönliches Geheimwort. Oder nutzen Sie unser Online-Banking light. Wir überweisen den gewünschten Betrag auf Ihr als Referenzkonto angegebenes Girokonto bei Ihrer Hausbank. Einzahlungen auf das UmweltPluskonto sind genauso einfach. Verfügbarkeit Kündigungsfrist: Keine, täglich verfügbar Auszahlungen: Online, per telefonischem Auftrag oder Fax Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Online und zusätzlich kostenfrei halbjährlich per Post sowie umgehend nach erstem Geldeingang Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung, Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres persönlichen Geheimwortes und ausschließliche Überweisung auf Ihr Referenzkonto Zinseszinsvorteil Auf Ihrem UmweltPluskonto erhalten Sie vom ersten Tag an und ab dem ersten Euro faire Zinsen, die monatlich gutgeschrieben werden. Im nächsten Monat werden diese Zinserträge dann automatisch mitverzinst. Vorteile n n n n Tägliche Verfügbarkeit per Telefon oder Internet Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren Sicherheit vor Missbrauch durch die ausschließliche Auszahlung auf die von Ihnen genannte Referenzbankverbindung Zinseszinsvorteil durch die monatliche Zinsgutschrift Unser Tipp Zum regelmäßigen Sparen ist auch ein Dauereinzug möglich. 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 15 S PA R P RO D U K T E Foto: UmweltBank UmweltSparbuch „Menschen bei der UmweltBank“, Diethard Riedel Faire Zinsen mit starkem Zins-Plus Produkt UmweltSparbuch Unser UmweltSparbuch ist fast so, wie Sie Sparbücher kennen. Es bietet jedoch besondere Extras: Haben Sie bis zum Jahresende Ihre Spareinlage nicht durch Auszahlungen reduziert, belohnen wir Sie mit einem Zins-Plus von 0,25 % zusätzlich zu der fairen Verzinsung. Produktart Flexibles Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit Unbegrenzt Einfache Ein- und Auszahlung Ersteinlage EUR 500,- Auf Ihr UmweltSparbuch können Sie jederzeit bequem einzahlen: Sie überweisen die Einzahlung oder lassen sie per telefonischem Auftrag direkt von Ihrem Girokonto auf Ihr Sparbuch umbuchen. Auszahlungsaufträge können Sie ebenfalls unkompliziert und sicher über das Internet oder Telefon erteilen. Zinssatz / Rendite Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, 0,25 % Zins-Plus, wenn bis 31.12. eines Kalenderjahres nicht verfügt wurde, Zinsgutschrift jährlich zum 31.12. Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Kosten Keine, bei Auszahlung ungekündigter Beträge über EUR 2.000,pro Kalendermonat banküblicher Vorschusszins Verfügbarkeit Pro Kalendermonat: EUR 2.000,- jederzeit ohne Kündigung Kündigungsfrist: Bei Beträgen über EUR 2.000,- drei Monate Auszahlungen: Online, per telefonischem Auftrag oder Fax Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Online und zusätzlich kostenfrei halbjährlich per Post sowie umgehend nach erstem Geldeingang, spätestens jedoch zum 31.12. Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung, Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres persönlichen Geheimwortes und ausschließliche Überweisung auf Ihr Referenzkonto Jederzeit flexibel Beim UmweltSparbuch können Sie stets über Ihr Geld verfügen. Pro Kalendermonat können Sie ohne vorherige Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben. Auszahlungsbeträge über 2.000 Euro innerhalb eines Kalendermonats sollten mit einer Frist von drei Monaten angekündigt werden. Ungekündigte Beträge sind jederzeit gegen einen geringen Zinsabschlag (banküblicher Vorschusszins) verfügbar. Vorteile n n n 0,25 % Zins-Plus, falls bis 31.12. nicht verfügt wurde Hohe Flexibilität Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren Die Kunst des Sparens Jedes UmweltSparbuch ist eine kleine Kostbarkeit: Ein Kunstwerk in limitierter Auflage schmückt die Umschlagseite. David Lindner, 1998 16 Alfred E. Ploch, 1999 Sabine Jesse-Kniesel, 2000 Sabine Jesse-Kniesel, 2002 Monika Schlerkmann, 2004 S PA R P RO D U K T E Foto: UmweltBank Die Kunst des Sparens Diethard Riedel Diethard Riedel ist langjähriger Mitarbeiter der UmweltBank und zudem leidenschaftlicher Spraykünstler. Viele seiner Werke schmücken bereits seit langem die Wände in den Büroräumen von Deutschlands grüner Bank. Seit 2016 ziert sein Motiv „Menschen bei der UmweltBank“ das UmweltSparbuch. Bereits Anfang der 80er Jahre entdeckte Diethard Riedel seine Leidenschaft für die Spraykunst. Der gebürtige Berliner war schon in seiner Jugend experimentierfreudig. Bei Farbversuchen zu abstrakter Malerei beschaffte sich Riedel auch zwei Spraydosen. Diese waren jedoch nicht für die Experimente, sondern für das Lackieren seines Fahrrades bestimmt. Dabei probierte er verschiedene Techniken aus und war begeistert. Seitdem ist der Künstler in all seinen Arbeiten der Spraykunst treu geblieben. Einzigartigkeit des Sprühnebels Diethard Riedel reizt bei seinem künstlerischen Schaffen die bildnerischen Möglichkeiten der Spraydose aus. Dabei nutzt er die in der Malerei einzigartigen Gestaltungsmöglichkeiten des Sprühnebels. In seinen Werken interpretiert und transformiert er für ihn wichtige Stile, Schulen, Epochen und Bewegungen der Moderne. Dabei ist Riedel nicht nur Künstler, sondern auch Kunsthistoriker. Seit 2009 befasst er sich mit der Erarbeitung einer bis heute fehlenden Theorie zur Spraykunst mit ihrer his- Christiane Guth, 2006 Werner Henkel, 2008 torisch exakten Entwicklung und zeitgenössischen Vielfalt. Menschen bei der UmweltBank Das aktuelle Sparbuchkunstwerk stammt aus der seit 2015 entstehenden Werkreihe „Strichfiguren“, eine Hommage unter anderem an den weltbekannten „Sprayer von Zürich“, Harald Nägeli. Formal betrachtet besteht das Gemälde „Menschen bei der UmweltBank“ aus zwei Bildebenen. Die Basis bildet ein früheres Werk Riedels aus dem Jahr 2003. Angelehnt an Hans Arp sind die Konturen von eigens zugeschnittenen, organisch geformten Schablonen stark farbig mit Sprayfarbe abgebildet. In diesen ab strakten Bildgrund hinein stellt Riedel eine Vielzahl an mit dem Pinsel und Acrylfarben gemalten Figuren und reduziert dabei deren menschliche Gestalt auf ein Minimum. Das kontrastierende Zusammenspiel von nebulös gesprayten Passagen und mit dem Pinsel gemalten Figuren verleiht dem Gemälde seine einzigartige Optik. Inhaltlich geht es Diethard Riedel in der Werkreihe um das Thema „Menschsein“. Dafür fängt er Personen in all ihren Posen, Gesten und Gemütszuständen mit wenigen Strichen ein. Kunst und Kollegen Der gelernte Betriebswirt arbeitet bereits seit 15 Jahren bei der Umwelt- Maria Gust, 2010 Bank. Durch die Teilzeitarbeit in der Anlageberatung bleibt ihm genug Freiraum, um nebenbei als Spraykünstler und Kunsthistoriker tätig zu sein. Inzwischen findet man seine Werke auch bei zahlreichen Mitarbeitern zu Hause. „Die Kollegen sind meiner Kunst gegenüber sehr aufgeschlossen. Für mindestens eines meiner Bilder kann sich jeder begeistern und selbst wenn nicht, Hauptsache es herrscht keine Gleichgültigkeit“, sagt Riedel und wünscht sich, dass Menschen eine Meinung zur Kunst haben und diese auch offen äußern. Recyclingkunst Für den UmweltBanker spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Viele seiner Arbeiten sind „objets trouvés“, Kunstwerke aus Abfall. Für seine Werkträger nutzt Riedel unter anderem Papiertüten, Zeitschriften oder Verpackungen. Er achtet darüber hinaus auch bei den von ihm genutzten Spraydosen auf ein hohes Maß an Umweltfreundlichkeit. Umwelt, Kunst und Zins Mit seinem nachhaltigen und unkonventionellen Kunstverständnis reiht sich Diethard Riedel in die lange Liste der Sparbuchkünstler ein. Die Mappe mit seinem Werk erhalten Kunden bei der Eröffnung eines UmweltSparbuchs. Die ersten 500 Exemplare sind dabei eine Rarität, denn sie sind vom Künstler handsigniert. Karin Stollberg, 2012 Gerhard Hacker, 2014 17 S PA R P RO D U K T E Foto: UmweltBank UmweltSparbuch Extra Garantierter Festzins und kurze Laufzeit Produkt UmweltSparbuch Extra Das UmweltSparbuch Extra kombiniert die Vorteile eines UmweltSparbuchs (Zinseszinseffekt) mit den Vorzügen höher verzinster Sparbriefe (feste Laufzeit, höherer Zins). Produktart Sparkonto mit Festzinsvereinbarung Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit 24 Monate Mindestanlage EUR 2.500,- Einmalanlage Zinssatz / Rendite Fest vereinbarter Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, Zinsgutschrift jährlich zum 31.12. Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Lassen Sie Ihr Geld zwei Jahre für die Umwelt arbeiten und Sie erhalten es mit Zinseszins zurück. Damit können Sie sicher rechnen Mit Ihrem UmweltSparbuch Extra wächst Ihr Guthaben auch in kurzer Zeit ganz beachtlich. Für 24 Monate erhalten Sie den jeweils aktuell gültigen Festzins. Und die Zinsen eines jeden Jahres werden im nächsten Jahr mitverzinst. Anlage ab 2.500 Euro Sie zahlen einmalig einen beliebigen Betrag ab 2.500 Euro auf Ihr UmweltSparbuch Extra ein. Haben Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Anlagebetrag zur Verfügung, können Sie gerne weitere UmweltSparbücher Extra eröffnen. Nach 24 Monaten können Sie über Ihr drei Monate vorher gekündigtes Guthaben frei verfügen. Wenn Sie keine Weisung erteilen, führen wir Ihre Einlage dann als UmweltSparbuch mit variablem Zins und starkem ZinsPlus weiter. Zinsgutschrift und Kontoauszüge Die Zinsen Ihres UmweltSparbuchs Extra werden zum 31.12. eines jeden Jahres gutgeschrieben. Zu diesen Terminen erhalten Sie auch einen kostenlosen Kontoauszug zugesandt. Kosten Verfügbarkeit Kündigungssperrfrist: Die ersten 21 Monate Kündigungsfrist: 3 Monate Bei Laufzeitende: Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12. sowie nach Geldeingang zum Laufzeitbeginn, Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung, Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres persönlichen Geheimwortes und ausschließliche Überweisung auf Ihr Referenzkonto Vorteile n n n n Fairer Festzins Zinseszinseffekt Kurze Laufzeit von 24 Monaten Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 18 Keine S PA R P RO D U K T E Foto: UmweltBank UmweltSparbuch Wachstumsparen Ideale Sparanlage mit mittlerer Laufzeit Produkt UmweltSparbuch Wachstumsparen Sie wollen Ihr Geld gerne mittelfristig und rentabel anlegen, aber für unvorhergesehene Anschaffungen finanziell flexibel bleiben? Produktart Sparkonto mit 5-jähriger Sonderzinsvereinbarung Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit 5 Jahre Mindestanlage EUR 2.500,- Einmalanlage Zinssatz / Rendite Fest vereinbarter, jährlich steigender Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, Zinsgutschrift jährlich zum 31.12. Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Kosten Keine, bei Auszahlung ungekündigter Beträge banküblicher Vorschusszins Verfügbarkeit Kündigungssperrfrist: Die ersten 12 Monate Kündigungsfrist: 3 Monate Bei vorzeitiger Teilverfügung: Aufhebung der Sonderzinsvereinbarung und Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz. Bei Laufzeitende: Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12. sowie nach Geldeingang zum Laufzeitbeginn, Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung, Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres persönlichen Geheimwortes und ausschließliche Überweisung auf Ihr Referenzkonto Mit dem UmweltSparbuch Wachstumsparen können Sie beides: Bei einer Laufzeit von fünf Jahren profitieren Sie von steigenden Zinsen – und können trotzdem über Ihr gesamtes Guthaben verfügen. Wachsende Zinsen ... Beim UmweltSparbuch Wachstumsparen zahlen Sie einmalig einen beliebigen Betrag ab 2.500 Euro ein. Jahr für Jahr steigen Ihre Zinsen und lassen die Erträge und somit Ihr Guthaben immer schneller wachsen. Weil die jährlichen Zinsen im Folgejahr mitverzinst werden, erhöht sich der Wert Ihrer Anlage sogar überdurchschnittlich. Zur Anlage weiterer Geldbeträge können Sie jederzeit zusätzliche UmweltSparbücher Wachstumsparen eröffnen. ... bei hoher Flexibilität Nach Ablauf der ersten 12 Monate können Sie Ihr Wachstumsparen jederzeit in ein „normales” UmweltSparbuch umwandeln und entsprechend über Ihr Guthaben verfügen. Und selbst wenn Sie dann die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten, berechnen wir Ihnen lediglich den banküblichen Vorschusszins. Verfügung am Laufzeitende Am Laufzeitende können Sie sich unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist Ihr Guthaben auszahlen lassen, andernfalls führen wir Ihre Einlage als UmweltSparbuch mit variablem Zins und starkem Zins-Plus weiter. Vorteile n n n Hohe Flexibilität durch die Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten fest vereinbarte, jährlich steigende Zinsen bis zum 5. Laufzeitjahr Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren 19 S PA R P RO D U K T E Foto: UmweltBank UmweltZertifikat Fairer Zinssatz bei kurzer Laufzeit Produkt UmweltZertifikat Wenn Sie Ihr Geld für einen kurzen Zeitraum zu einem festen Zinssatz anlegen möchten, ist unser UmweltZertifikat ideal für Sie. Produktart 1-jähriger Sparbrief mit festem Zinssatz Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit 12 Monate Mindestanlage EUR 2.500,- Einmalanlage Zinssatz / Rendite Fest vereinbarter Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de Zinsgutschrift am Ende des Laufzeitjahres auf Ihr Referenzkonto oder UmweltPluskonto Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Kosten Keine Verfügbarkeit Während der Laufzeit: Unkündbar Bei Laufzeitende: Auszahlung der Anlagesumme sowie Zinsen auf das Referenzkonto oder UmweltPluskonto Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Abrechnung am Laufzeitende, Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung Das UmweltZertfikat ist ein einjähriger Sparbrief, mit dem Sie sich eine faire Rendite sichern und bereits nach 12 Monaten wieder auf die gesamte Anlagesumme zugreifen können. Sichere Anlage Das UmweltZertifikat bietet Ihnen ab einer Mindestanlage von 2.500 Euro eine sichere Investition in den Umweltschutz. Wir garantieren Ihnen, dass wir auch mit Anlagen über eine kurze Laufzeit von nur 12 Monaten ausschließlich ökologische Projekte fördern. Als Nachweis dafür erhalten Sie von der UmweltBank ein persönlich auf Ihren Namen ausgestelltes Zertifikat. Bequeme Rückzahlung Bei der Fälligkeit Ihres UmweltZertifikats brauchen Sie sich um nichts zu kümmern: Bereits bei der Kontoeröffnung legen Sie fest, auf welches Konto wir Ihre Zeichnungssumme samt Zinsen überweisen sollen – auf Ihr Referenzkonto oder ein UmweltPluskonto. Nach Ende der Laufzeit überweisen wir Ihnen diesen Betrag dann ganz automatisch. Vorteile airer, fest vereinbarter Zinssatz F n Kurze Laufzeit von 12 Monaten n Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren n 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 20 S PA R P RO D U K T E Foto: getty images UmweltSparbrief Faire Zinsen und Laufzeiten nach Maß Produkt UmweltSparbrief Wenn Sie Ihr Geld zu fairen Zinsen fest anlegen wollen, sind die Sparbriefe der UmweltBank für Sie interessant. Die Laufzeit ist frei wählbar – von zwei bis zu 25 Jahren. Ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und an Ihre persönliche Situation angepasst. Produktart Sparbrief mit festem Zinssatz Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit Wahlweise zwischen 2 bis 25 Jahren Feste, für die Laufzeit gleichbleibende Zinserträge Mindestanlage EUR 500,- Einmalanlage Sie können mit festen, gleichbleibenden Zinserträgen rechnen. Diese überweisen wir nach Ablauf eines jeden Laufzeitjahres zuverlässig und pünktlich auf Ihr Referenzkonto oder UmweltPluskonto. Zinssatz / Rendite Fest vereinbarter Zinssatz für die gewählte Laufzeit, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, Zinsgutschrift am Ende eines jeden Laufzeitjahres auf Ihr Referenzkonto oder UmweltPluskonto Längere Laufzeit – zusätzliche Rendite Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Kosten Keine Verfügbarkeit Während der Laufzeit: Unkündbar Bei Laufzeitende: Auszahlung der Anlagesumme auf das Referenzkonto oder UmweltPluskonto Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Jährliche Saldenbestätigung, Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung Sie können die Laufzeit des UmweltSparbriefs frei wählen: mindestens zwei, maximal 25 Jahre. Je länger Sie die Laufzeit wählen, desto länger sichern Sie sich den garantierten Zinssatz. Bequeme Rückzahlung Bei der Fälligkeit Ihres UmweltSparbriefs steht Ihnen Ihr Zeichnungsbetrag wieder in voller Höhe zur Verfügung. Diesen überweisen wir je nach Weisung auf Ihr Referenzkonto oder ein UmweltPluskonto, das wir auch gerne für Sie neu eröffnen. Vorteile n n n n Faire Zinssätze garantiert über die gesamte Laufzeit Laufzeit frei wählbar Anlage bereits ab 500 EUR möglich Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 21 S PA R P RO D U K T E Foto: fotolia Auszahlplan Von Zusatzrente bis Studiengeld Produkt Auszahlplan Sie möchten sich ein zusätzliches Einkommen als Ergänzung zu Ihrer Rente sichern? Oder das Studium Ihrer Kinder oder Enkel unterstützen? Wenn Ihnen dafür eine größere Anlagesumme zur Verfügung steht, ist der Auszahlplan die richtige Wahl. Ihr Geld wird zu festen Zinsen angelegt und in monatlichen Raten auf Ihr eigenes oder ein von Ihnen bestimmtes Konto ausgezahlt – ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten. Produktart Kombination aus UmweltSparbriefen und UmweltPluskonto für monatliche Auszahlungen mit Zinsund Kapitalverzehr. Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit Frei wählbar, maximal 26 Jahre. Auszahlungsbeginn innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Auszahlplans. Feste Zinsen sichern Mindestanlage EUR 3.000,- Anlagebetrag oder EUR 50,- monatliche Auszahlungsrate. Es erfolgt eine individuelle Berechnung und Festlegung als Einmalanlage. Eine Erhöhung/Herabsetzung des Anlagebetrages bzw. eine Erhöhung der Auszahlungsrate ist während der Laufzeit nicht möglich. Zinssatz / Rendite Fest vereinbarte Zinssätze je nach Laufzeit der Sparbriefe, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Durch Änderungen in der Steuergesetzgebung kann es zur Anpassung der Auszahlungsraten kommen. Kosten Keine Verfügbarkeit Während der Laufzeit: Auszahlung der vereinbarten monatlichen Auszahlungsrate auf das gewünschte Konto. Weitere Ein- oder Auszahlungen sind nicht möglich. Der Auszahlplan ist unkündbar. Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Jährliche Saldenbestätigung, Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung Der Auszahlplan besteht aus UmweltSparbriefen mit verschiedenen Laufzeiten und festen Zinssätzen sowie einem UmweltPluskonto, von dem die Auszahlung der regelmäßigen Raten erfolgt. Sie sichern sich die aktuell gültigen Zinssätze und sind damit unabhängig von den Entwicklungen am Zinsmarkt. Da Sie die Anlagesumme festverzinslich anlegen, ist Ihr Zinsertrag höher, als wenn Sie das Geld zum Beispiel auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und die Auszahlungen durch einen Dauerauftrag veranlassen würden. Maßgeschneiderte Auszahlungen Ihren Auszahlplan können Sie ganz nach Ihren persönlichen Wünschen gestalten. Sie legen einfach Ihre Anlagesumme oder die Wunschrate fest, die Sie über einen festgelegten Zeitraum monatlich ausgezahlt haben möchten. Mit unserem Anlagerechner im Internet unter www.umweltbank.de/anlagerechner ermitteln Sie bequem die Laufzeit, den Anlagebetrag oder die Auszahlungsrate Ihres individuellen Auszahlplans. Oder nennen Sie uns unter Tel. 0911 / 53 08 – 123 Ihre Wünsche. Auf dieser Basis senden wir Ihnen ein persönliches Angebot für Ihren Auszahlplan per Post zu. Vorteile n n n n n Garantierte, individuell festgelegte Auszahlungsraten Feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit Laufzeit bis zu 26 Jahre Volle Vererbbarkeit im Todesfall Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren 0911 / 53 08 - 123 Anlageberatung 22 S PA R P RO D U K T E Foto: getty images UmweltSparvertrag Spardynamik für Zukunftswünsche Produkt UmweltSparvertrag Sie wollen die Ausbildung Ihrer Kinder oder Enkelkinder sichern? Sie suchen eine sichere Ergänzung zu Ihrer Altersvorsorge und möchten sich später ein paar größere Wünsche erfüllen? Dabei ist es Ihnen wichtig, jederzeit flexibel zu bleiben? Produktart Sparkonto mit Bonusvereinbarung und 3-monatiger Kündigungsfrist Anbieter UmweltBank Nachhaltigkeit ★★★★★ Laufzeit Flexibel, d. h. keine Mindestlaufzeit, maximal 25 Jahre Mindestanlage EUR 25,- pro Monat / EUR 300,- pro Jahr Gleichbleibende Sparbeiträge, nach Wahl monatlich, viertel-, halb- oder jährlich per Abbuchung vom Girokonto Reduzierung der Raten bis zur Mindestsparrate jederzeit, Erhöhung der Raten nicht möglich Einmalige Unterbrechung der Ratenzahlung bis zu 12 Monaten möglich Zinssatz / Rendite Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de, sowie fester Bonus nach Laufzeitjahren gestaffelt Zins- und Bonusgutschrift jährlich zum 31.12. Besteuerung Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Kosten Keine, bei Auszahlung ungekündigter Beträge banküblicher Vorschusszins Verfügbarkeit Kündigungsfrist: 3 Monate Bei vorzeitiger Teilverfügung: Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz Bei Laufzeitende: Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz. Referenzkonto Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank Kontoauszüge Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12., Online-Ansicht Sicherheit Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung, Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres persönlichen Geheimwortes und ausschließliche Überweisung auf Ihr Referenzkonto Der UmweltSparvertrag ist ideal, um langfristig ein kleines Vermögen aufzubauen. Sparen Sie pro Monat zum Beispiel 150 Euro und wünschen nach 15 Jahren die Auszahlung, so erhalten Sie ein Guthaben von 30.328,72 Euro. Möchten Sie bis zur Höchstlaufzeit von 25 Jahren sparen, erhalten Sie 60.558,06 Euro (Stand 03/2015) ausgezahlt. Bis zu 100 % Bonus – garantiert ! Jedes Jahr steigt Ihr Guthaben durch Ihre Einzahlungen, Zins und Zinseszins. Zusätzlich unterstützt die UmweltBank Sie durch einen garantierten Bonus auf Ihre jährlichen Einzahlungen, der mit jedem Laufzeitjahr steigt: Bonusstaffel 2. Jahr: 3. Jahr: 4. Jahr: 5. Jahr: 6. Jahr: 7. Jahr: 1 2 3 4 5 6 % % % % % % 8. Jahr: 9. Jahr: 10. Jahr: 11. Jahr: 12. Jahr: 13. Jahr: 8 9 10 15 20 25 % % % % % % 14. Jahr: 15. Jahr: 16. Jahr: 17 Jahr: 18. Jahr: 19. Jahr: 30 35 40 45 50 55 % % % % % % 20. Jahr: 21. Jahr: 22. Jahr: 23. Jahr: 24. Jahr: 25. Jahr: 60 65 70 80 90 100 % % % % % % Höchste Flexibilität Sie entscheiden selbst, wie lange Ihr UmweltSparvertrag laufen soll. Wenn Sie vor Ende der Höchstlaufzeit auf Ihr Guthaben zugreifen möchten, können Sie dies mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit veranlassen. Ihre Sparraten buchen wir bequem für Sie von Ihrem Girokonto ab – die Höhe bestimmen Sie dabei ganz individuell: los geht’s ab 25 Euro Mindestrate pro Monat. Eine Reduzierung Ihrer Sparleistung ist jederzeit bis zu dieser Mindesteinzahlung möglich. Zudem können Sie mit der Rateneinzahlung einmalig aussetzen – bis zu 12 Monate lang und ohne Begründung. Als „Starthilfe“ können Sie in den ersten 12 Monaten auch eine höhere Einmalzahlung leisten. 23 V E R M Ö G E N S B E R AT U N G Optimieren Sie Ihr Vermögen näher. Für den Aufbau eines Vermögens empfiehlt Ihnen die UmweltBank regelmäßiges Sparen auf dem UmweltSparbuch, einen Umwelt Sparvertrag oder Fonds-Sparpläne. Foto: fotolia Ökologische Vermögensanlage Mit Strategie zum Erfolg Eine kluge Strategie und ein auf Sie persönlich abgestimmtes Konzept sind die zwei Eckpfeiler zur Verwirklichung Ihrer finanziellen Ziele. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr Ein kommen gegen Ausfälle abzusichern und dann sukzessive ein Vermögen aufzubauen oder Ihr vorhandenes Kapital sinnvoll zu vermehren. Mit der UmweltBank an Ihrer Seite kommen Sie ans Ziel. Übrigens: Die UmweltBank unterzieht alle Angebote zur Vermögensanlage einer ökologischen Prüfung und bewertet diese anhand ihrer Nachhaltigkeit. Die von uns ausgewählten Versicherungsangebote sind ebenfalls ökologisch orientiert. Gut versichert – sicher versorgt Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird von den meisten unterschätzt. Da die finanziellen Einbußen ernorm sein können, wenn Ihre Arbeitskraft verlo- 24 ren geht, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ein elementarer Baustein für Ihr Vermögen. In Abhängigkeit der persönlichen und familiären Situation kann zusätzlich eine Risikolebensversicherung empfehlenswert sein. Ein gesichertes Einkommen lässt Sie auch die Zeit nach dem Berufsleben genießen. Als Ausgleich für die Kürzungen der gesetzlichen Rente unterstützt Sie der Staat mit Zulagen und Steueranreizen beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente, Rürup-Rente oder Direktversicherung. Oder schließen Sie Ihre Rentenlücke individuell und flexibel mit einer Privatrente. Wenn Ihnen bereits ein größerer Betrag zur Verfügung steht und Sie diesen ökologisch optimal anlegen möchten, empfehlen wir Ihnen, den Betrag auf verschiedene Anlageformen zu verteilen. Für eine risikoarme Anlage eignen sich das Wachstumsparen oder Umwelt Sparbriefe. Langfristig höhere Renditeaussichten haben Wertpapiere in Form von ökologischen Projekt-Anleihen, Unternehmensanleihen sowie Umweltaktien und -fonds – allerdings bei höheren Risiken als beim Sparbuch. Ihre Ziele sind entscheidend Jede Lebens situation bringt Herausforderungen mit sich, die es zu meistern gilt. Die UmweltBank bietet Ihnen bei diesen komplexen Entscheidungen wertvolle Hilfestellung. Damit sich Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele im Aufbau oder der Optimierung Ihres Vermögens widerspiegeln, bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung an. Sie möchten mehr erfahren? Zielsicherer Vermögensaufbau Nach der Vorsorge rücken die Kapital anlagen für den Vermögensaufbau in den Mittelpunkt. Bereits mit einer monatlichen Sparrate von 25 Euro kommen Sie Ihren Zielen Ausführliche Informationen haben wir für Sie im Internet unter www.umweltbank.de in der Rubrik Vermögensberatung zusammengestellt. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auch telefonisch unter 0911 / 53 08 - 145 für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. V E R M Ö G E N S B E R AT U N G Intelligent kombinieren Umweltfonds % Foto: photoalto Foto: fotolia CoCo-Bond und Genussrechte Foto: digital vision Alters- und Risikovorsorge Sie möchten vom Know-how erfahrener Fondsmanager profitieren? Umweltfonds setzen sich aus nachhaltigen und ökologischen Anlagen zusammen und minimieren durch ihre breite Streuung den Einfluss einzelner Werte auf den Fondserfolg. Neben einer Einmalanlage ab 2.500 Euro bieten wir Ihnen Sparpläne ab 25 Euro monatlich oder die Anlage Ihrer Vermögenswirksamen Leistungen ab 34 Euro im Monat an. Sie möchten sich mit einem erfolgsabhängigen aber festen Zins direkt am Eigenkapital der UmweltBank beteiligen? Der UmweltBank CoCo-Bond verbindet ebenso wie die UmweltBank-Genussrechte die Elemente einer klassischen Anleihe mit denen einer Aktie. Der Zinssatz wird jeweils in regelmäßigen Abständen an das allgemeine Marktzinsniveau angepasst. Die UmweltBank bietet den Kauf und Verkauf der unbefristet laufenden Wert papiere über den Telefonhandel an. Projekt-Anleihen Umweltaktien Die Kunst der Kombination Sie möchten in ein konkretes Projekt im Bereich der Erneuerbaren Energien investieren und suchen festverzinsliche Anlagemöglichkeiten unabhängig vom Aktienmarkt? Projekt-Anleihen haben eine feste, vom Unternehmensgewinn unabhängige Verzinsung für die gesamte Laufzeit, die in der Regel zehn Jahre beträgt. Neuemissionen können innerhalb der Angebotsfrist über uns erworben werden. Sie wollen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen investieren? Mit dem Erwerb von Umweltaktien werden Sie zum Miteigentümer von Unternehmen, die einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Kursentwicklung deutscher Umweltaktien bildet der Aktienindex UBAI ab. Übrigens: Die Aktie der UmweltBank ist die einzige ökologische Bankaktie. Foto: fotolia Foto: getty images Foto: mauritius images Sie wollen, dass Sie und Ihre Familie finanziell abgesichert sind? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Hilfe einer Risikolebensversicherung sind Ihre Angehörigen finanziell versorgt, falls Ihnen etwas zustößt. Eine private Altersvorsorge schließt Ihre Rentenlücke und sichert Ihnen einen sorgenfreien Lebensabend. Die richtige Kombination von Geldund Kapitalanlagen ist eine Kunst für sich. Denn Sicherheit und Renditechance eines Portfolios bestimmen sich nicht nur aus den einzelnen Anlageformen, sondern auch aus ihrem Zusammenspiel untereinander. Die UmweltBank bietet Ihnen die Zusammenstellung eines individuell auf Sie abgestimmten Portfolios an, das Ihren Anforderungen an Rendite, Sicherheit, Verfügbarkeit und Ökologie entspricht. 0911/ 53 08 - 145 Vermögensberatung 25 FINANZIERUNG Wir finanzieren Ihren Traum vom Ökohaus ... Auch andere wertvolle ökologische Aspekte haben positiven Einfluss auf den Zinssatz, z. B.: Verwendung ökologischer Baustoffe ■Regenwassernutzung ■Verdichtetes Bauen ■Dachbegrünung ■Photovoltaikanlage ■Biomasseheizung ■Erhalt bestehender Gebäudesubstanz Foto: Baufritz ■ Ob wir schlafen, lesen oder feiern: Unser Zuhause umgibt uns wie eine zweite Haut. Wie diese beschaffen ist, beeinflusst unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Wenn wir umweltfreundlich bauen, steigt unsere Lebensqualität – und die unserer Kinder. Außerdem tragen wir aktiv zum Natur- und Klimaschutz bei. Nutzen Sie die Erfahrung von Experten Als Förderbank für die Umwelt ist die Finanzierung ökologisch wertvoller Bauvorhaben zu Vorzugskonditionen einer unserer Schwerpunkte. Wir fördern sowohl den Neubau energieeffizienter Gebäude als auch die ökologische Sanierung bestehender Bausubstanz – ob eigene Wohnung, Haus oder gemeinschaftliches Bauprojekt. Für uns sind Begriffe wie Kraft-Wärme-Kopplung, Holz hackschnitzel oder Solarthermie keine Fremdworte. Unsere Berater sind immer am Ball und offen für Innovationen. 26 Senken Sie Ihre Baufinanzierungszinsen Umweltbewusstes Bauen fördert nicht nur der Staat: auch die UmweltBank belohnt Bauherren mit zinsgünstigen Krediten. Je ökologischer ein Bau vorhaben ist, desto günstiger sind die Zinskonditionen. Darum lohnt sich eine Investition in die Umwelt doppelt. Zum spürbaren Wohnkomfort kommt der finanzielle Vorteil. Bei der UmweltBank beeinflusst jeder Bauherr seine Zinsen direkt über die ökologische Qualität seines Hauses. Wie umweltfreundlich Ihr Bauvorhaben ist, ermitteln wir anhand Ihres Kredit antrages und belohnen Ihr Engagement mit fairen Konditionen. Einfach und unkompliziert Wir sind eine unkomplizierte Bank mit flachen Strukturen. Ihr Darlehen wickeln wir schnell und problemlos ab: ■■ ■■ ■■ Die Konditionen der UmweltBankFörderdarlehen sind abhängig von der ökologischen Qualität des Hauses. Als Maßstab dient in erster Linie der energetische Standard des Hauses nach Fertigstellung der Baumaßnahmen. Besitzt Ihr Haus ein hohes energetisches Niveau, z. B. Passivhausstandard, belohnen wir dies mit unseren besten Konditionen. ür die erste telefonische Beratung F stehen Ihnen unsere Spezialisten unter 0911 / 53 08 - 155 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie individuell und entwickeln die optimale Finanzierung für Ihr Bau vorhaben. Rufen Sie uns an. ie planen einen Neubau? Senden S Sie uns Ihre Kreditanfrage ausgefüllt zu und wir erstellen ein auf Ihr Vorhaben zugeschnittenes Finan zierungsangebot mit maximaler KfW-Förderung. ie kaufen einen Altbau oder möchS ten Ihr Haus umfassend sanieren? Füllen Sie hierzu einfach Ihre Kreditanfrage aus. Alle öffentlichen Mittel, die für Sie in Frage kommen, bauen wir in Ihre Finanzierung ein. Alle Anträge finden Sie unter www.umweltbank.de/formulare FINANZIERUNG ... und noch vieles mehr: Kompetente Finanzierung für Photovoltaik-Projekte Foto: Kundenfoto Foto: UmweltBank Gemeinschaftlich wohnen – maßgeschneidert finanzieren Foto: UmweltBank Ökologische Altbausanierung – maximal gefördert Die Betreuung gemeinschaftlicher Wohnprojekte und Baugemeinschaften hat bei der UmweltBank Tradition. Gemeinschaftliche Wohnprojekte stellen hohe Ansprüche – an Planung, Realisation und Finanzierung. Gerne setzen wir auf Ihre Ideen. Sprechen Sie mit uns über die individuelle Finanzierung. www.umweltbank.de/baugruppen Wir sind überzeugt, dass die Photovoltaik auch zukünftig ihren Anteil an der Energieerzeugung in Deutschland leisten wird. Deshalb unterstützt die UmweltBank den weiteren Ausbau von Solarstromanlagen. Sprechen Sie mit unseren Experten. Ökologische Landwirtschaft Windkraft Wasserkraft Bio-Lebensmittel sind für die UmweltBank kein Trend, sondern Umweltschutz mit Zukunft. Für uns gibt es keine Alternative zu einem verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und artgerechter Tierhaltung. Wir sind der richtige Partner beim Flächenerwerb, der Errichtung von Wirtschaftsgebäuden oder dem Kauf von Maschinen für die ökologische Landwirtschaft. www.umweltbank.de/projektfinanzierung Foto: plainpicture www.umweltbank.de/photovoltaik Foto: GE Foto: Pixelio Sie kaufen einen Altbau oder möchten Ihr Haus umfassend sanieren? Wir finden für Sie die maßgeschneiderte Finan zierung mit allen Fördermöglichkeiten der KfW und beraten Sie ausführlich. Auch bei der Altbausanierung belohnt die UmweltBank verantwortungsvolle Bauherren mit zinsgünstigen Krediten. www.umweltbank.de/baufinanzierung Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kann Windenergie zu einem Festpreis ins Netz eingespeist werden und ist damit kalkulierbar und rentabel. Sowohl bei der Errichtung neuer Windkraftanlagen als auch beim Repowering sind wir der richtige Partner für Sie. In Wasser steckt ein gewaltiges Energie potential, aus dem sich vorzüglich Strom gewinnen lässt. Wasserkraftwerke mit Fischtreppen bringen wichtige Vorteile für die Natur: Es werden keine fossilen Brennstoffe verbraucht und keine Emissionen freigesetzt. Finanzieren Sie mit der UmweltBank eine saubere Technologie, die Arbeit schafft und das Klima schützt. www.umweltbank.de/projektfinanzierung Unsere Kreditexperten helfen Ihnen bei der Finanzierung, der Reaktivierung oder dem Neubau eines Wasserkraftwerkes. www.umweltbank.de/projektfinanzierung 0911 / 53 08 - 155 Baufinanzierung 0911/ 53 08 - 175 Projektfinanzierung 27 I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N Informationen für Kunden Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank, Kommunikationsmittel UmweltBank Aktiengesellschaft Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg Telefon: 0911 / 53 08 – 123 Telefax: 0911 / 53 08 – 129 E-Mail: [email protected] Internet: www.umweltbank.de Vertretungsberechtige Vorstände: Goran Bašić, Stefan Weber Prokuristen: Gisela Bohn, Gabriele Glahn-Nüßel, André Hückstädt, Beate Klemm, Markus Suroff und Matthias Winkler Aufsichtsrat Günther Hofmann, Heinrich Klotz, Edda Schröder Umweltrat Frauke Hammermann, Klaus Kiefer, Markus Ott Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art, insbesondere setzt sich die UmweltBank für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, für klares Wasser, reine Luft und eine gesunde Umwelt ein. Handelsregistereintrag Amtsgericht Nürnberg, HR B 12.678 Zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main Internet: www.bafin.de 28 Informations-, Vertrags- und Kommunikationssprache Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Von Dritten, wie etwa Emittenten, übermittelte Informationen werden in der Sprache weitergeleitet, in der sie der UmweltBank zugegangen sind. Rechtsordnung und Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Absatz 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel. Sicherung der Kundenzufriedenheit Das Handeln im Kundeninteresse ist das Leitbild, das unsere Geschäftsbeziehung mit dem Kunden prägt. Bei Fragen und Unklarheiten stehen wir unseren Kunden jederzeit gerne zur Seite. Im Fall einer Reklamation wollen wir die Zufriedenheit unserer Kunden umfassend und zügig wiederherstellen. Für Anregungen, Feedback und Wünsche sowie Reklamationen stehen unseren Kunden und Interessenten alle in diesen Informationen genannten Kommunikationswege offen. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Zur Beilegung von Streitigkeiten besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anzurufen. Näheres regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung, die auf der Internetseite der Bundesbank (www.bundesbank.de) eingesehen und heruntergeladen werden kann; auf Wunsch stellt die UmweltBank Kunden die Verfahrensordnung auch zur Verfügung. Die Beschwer- de ist zu richten an: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, E-Mail: [email protected], Telefax: 069 / 23 88 – 1919 Schutz der verwahrten Kundengelder / Einlagensicherung Die UmweltBank AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung und gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin an. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt. Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der UmweltBank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90% der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die UmweltBank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, daneben Genussrechte/-scheine sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch das zuständige Einlagensicherungssystem gedeckt. Für bestimmte Einla- I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N gen geltende Ausnahmen und weitere Informationen zur Einlagensicherung sind auf der Internetseite des EdB unter www.edb-banken.de einsehbar. Datenschutz Die UmweltBank AG beschränkt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf ein Minimum, das notwendig ist zur Anbahnung oder zur Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Nutzer oder zur Durchführung der vom Nutzer gewünschten Dienstleistung. Die Bank verarbeitet und nutzt die von Kunden und Interessenten erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der eigenen Werbung oder der eigenen Markt- oder Meinungsforschung. Der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung kann jederzeit widersprochen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die UmweltBank schützt die Kunden- und Interessentendaten und betreibt keinen Adresshandel. Steuerliche Informationen Abgeltungsteuer Alle Kapitalerträge und Kursgewinne werden pauschal mit 25 % besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Kunden, bei denen der Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, können am Jahresende zuviel bezahlte Steuerbeträge vom zuständigen Finanzamt erstatten lassen (sogenannte „Günstigerprüfung“). Freistellungsauftrag Die Besteuerung entfällt, sofern ein ausreichender Freistellungsauftrag vor- liegt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt im Rahmen einer Einzelveranlagung 801 Euro, bei zusammenveranlagten Personen 1.602 Euro. Reicht der Freistellungsauftrag für die erzielten Kapitalerträge und Kursgewinne nicht aus, wird Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt. Ausnahme: es liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Die Höhe des erteilten Freistellungsbetrages ist jedem von der UmweltBank ausgestellten Kontoauszug zu entnehmen. Nichtveranlagungsbescheinigung Natürliche Personen, bei denen eine Veranlagung zur Einkommensteuer nicht in Betracht kommt, sowie ggf. eingetragene Vereine und andere juristische Personen können sich vom zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. einen Freistellungsbescheid ausstellen lassen. Bei der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsbescheides wird auf den Einbehalt von Kapitalertragsteuer verzichtet. Kirchensteuer Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer wird ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Analog der Abgeltungsteuer wird Kirchensteuer nur dann abgeführt, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag oder keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer von 25 %. Die Kirchensteuerpflicht ist damit komplett abgegolten, weitere Angaben in der Einkommensteuererklärung entfallen. Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmal jährlich die Religionszugehörigkeit der Kunden abgefragt. Die Abfrage erfolgt zwischen dem 1. September und 31. Oktober. Auf Basis der vom BZSt bereitgestellten Informationen wird die Kirchensteuer im darauf folgenden Jahr einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Kunden können beim BZSt dem automatisierten Datenabruf der Religionsgemeinschaft widersprechen (Sperrvermerk) und diesen Sperrvermerk bis zum 30. Juni eines Jahres beim BZSt eintragen lassen. Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk § 51a EStG“ ist unter www.formulare-bfinv.de zu finden. Alternativ kann das Formular beim BZSt auch telefonisch unter der Rufnummer 0228 / 40 61 - 240 oder per Post (Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn) angefordert werden. Dieser Sperrvermerk verhindert, dass Banken, Fondsgesellschaften und andere Finanzpartner Informationen über die Religionszugehörigkeit der Kunden erhalten. Demzufolge wird die Kirchensteuer nicht abgeführt. Das BZSt meldet den Widerspruch dann dem zuständigen Finanzamt. Kirchenmitglieder werden von dort zur Abgabe einer Steuerklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Kunden, die keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, müssen nichts unternehmen. 29 I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N Die Einzelheiten dazu sind in § 51 a Abs. 2 b bis e und Abs. 6 EStG geregelt. Verlustverrechnung Verluste aus Kapitalvermögen werden von der UmweltBank automatisch mit Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet. Dabei werden Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet. Der Freistellungsauftrag kann durch realisierte Verluste maximal bis zur ursprünglich eingereichten Höhe wieder aufleben. Ein Verlust innerhalb der UmweltBank, der am Jahresende nach Verrechnung von Gewinnen und Verlusten noch besteht, wird vorgetragen. Dieser wird in den Folgejahren mit weiteren Kapitalerträgen verrechnet. Wenn ein Kunde Gewinne bei einer Bank mit Verlusten bei einer anderen Bank verrechnen möchte, muss er bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung schriftlich beantragen. Steuerrückerstattung Eingereichte Freistellungsaufträge gelten grundsätzlich vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Wird ein ausreichender Freistellungsauftrag unterjährig eingereicht, werden bereits einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zum Jahresende automatisch erstattet. Darüber hinaus können eventuell einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages bei der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Erteilt ein Kunde Freistellungsaufträge bei mehreren Kreditinstituten, ist darauf zu achten, dass die Summe aller Freistellungsbeträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet. 30 Zu Beginn jedes Kalenderjahres erstellt die UmweltBank jedem Kunden für das vorangegangene Kalenderjahr eine Jahressteuerbescheinigung sowie einen Finanzstatus. Steuerliche Ansässigkeit und Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Alle Banken sind auf Grundlage des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USAUmsetzungsverordnung (FATCA-USAUmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV) verpflichtet, von jedem Neukunden Angaben bezüglich seiner steuerlichen Ansässigkeit zu erfragen und diese Daten zu speichern. Bei Bestandskunden sind die Banken verpflichtet, eine mögliche steuerliche Ansässigkeit im Ausland zu überprüfen. Liegt die steuerliche Ansässigkeit nicht ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart hat, werden die nach FKAustG und / oder FATCA-USAUmsV bzw. der ZIV vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. In diesen Fällen ist die UmweltBank verpflichtet, Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, Geburtsort, Steuer-Identifikationsnummer, Konto- und Depotnummer, Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse an das BZSt zu melden. Betroffene Kunden werden von der UmweltBank vor einer erstmaligen Datenübermittlung informiert. Ab 2017 werden die Daten vom BZSt an die im Ansässigkeitsstaat zuständige ausländische Steuerbehörde weitergeleitet. Im Gegenzug übermitteln die ausländischen Steuerbehörden an die Bundesrepublik Deutschland Daten über die Konten von in Deutschland ansässigen Personen zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens. Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Der Kunde kann den Anlageauftrag wie folgt widerrufen: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg, Telefax: 0911 / 53 08 – 129, E-Mail: [email protected]. I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N Ende der Widerrufsbelehrung Online-Banking light Mit unserem Online-Banking light können Sie nach Freischaltung alle unter Ihrer Stammnummer geführten UmweltBank-Konten und Depots einsehen. Angezeigt werden Kontostand und die zugehörigen Umsätze. Der Umsatzzeitraum umfaßt in der Regel das laufende Jahr sowie das Vorjahr. Sicherheit bei Verfügungen Ein- und Auszahlungen erfolgen unter Angabe des vereinbarten Geheimwortes ausschließlich über Ihre schriftlich vereinbarte Referenzbankverbindung. Pluskonto. Die betragliche Zusammensetzung des Auszahlplans wird individuell aufgrund der Kundenangaben errechnet und in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Beim Online-Banking light kommt das persönliche Geheimwort zum Einsatz, das Sie mit der UmweltBank schriftlich vereinbaren und das auch für telefonische und E-Mail-Aufträge verwendet wird. Kosten Die Kontoführung der Anlagekonten ist kostenfrei. Informationen zu den Anlageprodukten Wesentliche Merkmale Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen UmweltBank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UmweltBank beschrieben. Spezifische Produktmerkmale sowie Mindestlaufzeit von Verträgen / Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung / Kündigungsbedingungen und eventuelle Vertragsstrafen Die Produktbeschreibungen sind im Anlagekatalog und auf der Internetseite der UmweltBank zu finden. Die dazugehörigen Anlagebedingungen sind ebenso im Anlagekatalog abgedruckt und können auf der Internetseite der UmweltBank eingesehen und ausgedruckt werden. Mit jedem Produktabschluss werden die Anlagebedingungen zusätzlich auf der Rückseite der jeweiligen Anlagebestätigung dargestellt. Der Auszahlplan stellt kein eigenständiges Produkt dar, sondern ist eine Kombination aus Umweltzertifikat und UmweltSparbriefen mit Zins- und Kapitalverzehr. Als Verrechnungskonto dient ein Umwelt- Zustandekommen des Anlagevertrages Gegenüber der UmweltBank gibt der Kunde ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Anlagevertrags ab, indem er den ausgefüllten und unterzeichneten Anlageauftrag der UmweltBank übermittelt und dieser ihr zugeht. Bei Folgeaufträgen kann der Anlageauftrag alternativ telefonisch oder auf elektronischem Wege unter Angabe des persönlichen Geheimwortes erteilt werden. Der Anlagevertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung seitens der UmweltBank beim Kunden in Form einer schriftlichen Anlagebestätigung zustande. Vorbehalt Die UmweltBank behält sich vor, die angebotene Leistung im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Gesamtpreis Hierzu verweisen wir auf unsere jeweils aktuellen Konditionenübersichten, die auch im Internet unter www.umweltbank.de zur Verfügung stehen. Befristung der Gültigkeitsdauer Die Konditionen der UmweltBank gelten in der Regel bis auf weiteres und sind freibleibend. Die Bank behält sich eine jederzeit mögliche Änderung der Angebote und deren Preise ausdrücklich vor. 21. März 2016 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. 31 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen Inhalt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für Geschäftsbeziehungen Bankgeheimnis und Bankauskunft Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden 8. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung) Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank 1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen 1.1 Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der UmweltBank AG (im folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nr. 14 dieser Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen. 1.2 Änderungen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. 2. Bankgeheimnis und Bankauskunft 2.1 Bankgeheimnis Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung einer Bankauskunft befugt ist. 32 Mitwirkungspflicht des Kunden 15. Sicherungsrechte an Einzugspapieren und diskontierten Wechseln 16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung 17. Verwertung von Sicherheiten 11. Mitwirkungspflichten des Kunden Kündigung Kosten der Bankdienstleistungen 18. Kündigungsrechte des Kunden 19. Kündigungsrechte der Bank 12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden Kontoführung 7. 9. Einzugsaufträge 10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten Schutz der Einlagen 20. Gesetzliche Einlagensicherung 21. Außergerichtliche Streitschlichtung 13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank 2.2 Bankauskunft Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht. 2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden der Auskunftserteilung entgegenstehen. 2.4 Empfänger von Bankauskünften Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder die ihrer Kunden. 3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden 3.1 Haftungsgrundsätze Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. 3.2 Weitergeleitete Aufträge Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten. 3.3 Störung des Betriebes Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten. 4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft, der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. 6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden 6.1 Geltung deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank gilt deutsches Recht. 6.2 Gerichtsstand für Inlandskunden Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. 6.3 Gerichtsstand für Auslandskunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de 21. März 2016 Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten (Konten in laufender Rechnung) 7.1 Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen. 7.2 Frist für Einwendungen, Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde. 8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank 8.1 Vor Rechnungsabschluss Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits verfügt hat. 8.2 Nach Rechnungsabschluss Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen. 8.3 Information des Kunden; Zinsberechnung Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde. 9. Einzugsaufträge 9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine) und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und andere Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den 1 2 3 Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde. 9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankar-beitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden. 10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten 10.1 Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungsaufträge zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt. 10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit dem Kunden Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch die Bank Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens (Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank, fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 10.4 Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag. Mitwirkungspflichten des Kunden 11. Mitwirkungspflichten des Kunden 11.1 Mitteilung von Änderungen Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. 11.2 Klarheit von Aufträgen Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der 2 3 Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. 11.3 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrages Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrages besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen. 11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der Bank Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. 11.5 Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von Mitteilungen Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen dem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen, deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der Kunde erwartet). Kosten der Bankdienstleistungen 12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen 12.1 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Verbrauchern Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“ und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist. Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de 21. März 2016 Kontoführung 33 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 12.2 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die keine Verbraucher sind Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus dem "Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft" und aus dem "Preis- und Leistungsverzeichnis", soweit der Preisaushang und das Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum Beispiel Geschäftskunden), ausweisen. Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte. Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches). 12.3 Nicht entgeltfähige Leistung Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben. 12.4 Änderungen von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. 12.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die vom Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn die Bank Entgelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in 34 Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher nur ausdrücklich vereinbaren. Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn zuvor hierauf hinweisen. 12.6 Ersatz von Aufwendungen Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der Bank 12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts4 raums (EWR) in einer EWR-Währung5. Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des 4 Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer EWR5 Währung , richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte, Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen den Kunden 13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 13.1 Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab Ihrer Fälligkeit. 13.2 Veränderungen des Risikos Hat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen gegen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn - sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden nachteilig verändert haben oder sich zu verändern drohen oder - sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen. Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemein-Verbaucherdarlehensvertrag im Sinne von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden Angaben über Sicherheiten enthalten sind. 13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten wird die Bank eine angemessene Frist einräumen. Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen 14.1 Einigung über das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäfts-stelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben). 14.2 Gesicherte Ansprüche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit. 14.3 Ausnahmen vom Pfandrecht Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt für die von der Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen eigenen Genussrechte / Genußscheine, nicht auf von der Bank selbst ausgegebene bedingte Pflichtwandelanleihen und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank. 14.4 Zins- und Gewinnanteilscheine Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen. 15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und diskontierten Wechseln 15.1 Sicherungsübereignung Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln. 15.2 Sicherungsabtretung Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere). 15.3 Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere. 15.4 Gesicherte Ansprüche der Bank Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung 4 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de 21. März 2016 eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und Freigabeverpflichtung 16.1 Deckungsgrenze Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht. 16.2 Freigabe Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt, hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach ihrer Wahl freizugeben und zwar in Höhe des die Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben). 16.3 Sondervereinbarungen Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich. 17. Verwertung von Sicherheiten 17.1 Wahlrecht der Bank Wenn die Bank verwertet, hat die Bank unter mehreren Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. 17.2 Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. Kündigung 18. Kündigungsrechte des Kunden 18.1 Jederzeitiges Kündigungsrecht Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 18.2 Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen. 18.3 Gesetzliche Kündigungsrechte Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. 19. Kündigungsrechte der Bank 19.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. laufendes Konto oder Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. 19.2 Kündigung unbefristeter Kredite Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange des Kunden Rücksicht nehmen. Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. 19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat, - oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank auch unter Verwertung einer hierfür bestehenden Sicherheit gefährdet ist oder, - wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nr. 13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb der von der Bank gesetzten angemessenen Frist nach kommt. 19.6 Abwicklung nach einer Kündigung Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredites) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke). Schutz der Einlagen 20. Gesetzliche Einlagensicherung Die UmweltBank AG ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung und gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin an. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt 100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt. Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der UmweltBank darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an Geldern zu verschaffen. Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist der Entschädigungsanspruch auf 90% der Verbindlichkeiten und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die UmweltBank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, daneben Genussrechte/-scheine, bedingte Pflichtwandelanleihen sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch das zuständige Einlagensicherungssystem gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen und weitere Informationen zur Einlagensicherung sind auf der Internetseite des EdB unter www.edb-banken.de einsehbar. 21. Außergerichtliche Streitschlichtung 21.1 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank dient der außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c BGB), Verbraucherdarlehen (§§ 491 bis 509 BGB) sowie dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Versicherungsdienstleistungen sind hiervon ausgenommen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt/Main zu richten. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) entbehrlich. 19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei Verzug Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzugs mit der Rückzahlung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen. 19.5 Kündigung eines Basiskontovertrages Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage des Zahlungskontengesetzes getroffenen Vereinbarungen und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes kündigen. Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de 21. März 2016 dienen der Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere oder diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger Bezahlung nicht verfügen lässt. 35 U M W E LT B A N K ANLAGEBEDINGUNGEN Anlagebedingungen UmweltPluskonto 1. Das UmweltPluskonto wird in laufender Rechnung (Kontokorrent) ausschließlich auf Guthabenbasis geführt. Es ist kein Girokonto und kann somit nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs herangezogen werden. Das Guthaben ist täglich fällig. 2. Das UmweltPluskonto wird mit einer Mindesteinlage von EUR 500,- eröffnet. Einzahlungen und Verfügungen sind in jeder Höhe möglich. Bei Verfügungen über das Gesamtguthaben bleibt das Konto weiterhin bestehen, es sei denn, eine Kontoauflösung wird ausdrücklich gewünscht. 3. Verfügungen können unter Angabe des Geheimwortes ausschließlich als Überweisungsaufträge zu Gunsten des der UmweltBank angegebenen Referenzkontos bis zur Höhe des bestehenden Guthabens ausgeführt werden. Ändert sich die genannte Referenzkontoverbindung, so ist dies der UmweltBank schriftlich mitzuteilen. Verfügungen werden dann nur zu Gunsten der neuen Kontoverbindung vorgenommen. 4. Einzahlungen können durch Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei Einzahlungen mittels Lastschrift erfolgt die Gutschrift unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 5. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 6. Die Zinsen werden monatlich berechnet und dem UmweltPluskonto am Ende des Monats gutgeschrieben. Zur Ermittlung der Zinsen wird der Monat mit 30 Tagen gerechnet. Der Zinssatz ist variabel und kann dem Kontoauszug und/oder der Internetseite der UmweltBank entnommen werden. UmweltSparbuch 1. Das UmweltSparbuch wird als Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist geführt; innerhalb eines Kalendermonats können bis zu EUR 2.000,- ohne Kündigung verfügt werden. 2. Der Zinssatz ist variabel und kann dem Kontoauszug und/oder der Internetseite der UmweltBank entnommen werden. Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines jeden Kalenderjahres. Wird das Guthaben des UmweltSparbuchs während des gesamten Kalenderjahres nicht durch Auszahlungen reduziert, erhöht sich der Zins für das abgelaufene Jahr rückwirkend um 0,25% p.a. 3. Das UmweltSparbuch dient der Geldanlage, nicht dem Zahlungsverkehr. 4. Einzahlungen können durch Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei Einzahlungen mittels Lastschrift erfolgt die Gutschrift unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 5. Verfügungen können unter Angabe des Geheimwortes ausschließlich als Überweisungsaufträge zu Gunsten des der UmweltBank angegebenen Referenzkontos bis zur Höhe des bestehenden Guthabens ausgeführt werden. Wird durch Verfügung das Mindestguthaben von EUR 500,- unterschritten, kann das restliche Gesamtguthaben ebenfalls ausgezahlt und das UmweltSparbuch aufgelöst werden. 6. Wenn der Kunde den zur Rückzahlung gekündigten Betrag nicht innerhalb eines Monats abhebt oder keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, wird das Sparbuch mit dem gekündigten Betrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt. ohne Kündigung werden Vorschusszinsen in Höhe von einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet. 8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 9. Die UmweltBank händigt dem Sparbuchinhaber nach der ersten Einzahlung einen Sparkontoauszug aus, der Namen und Anschrift des Sparers sowie die Nummer des Sparbuches enthält. In den Sparkontoauszügen vermerkt die UmweltBank Einzahlungen und Auszahlungen, alle übrigen Gutschriften und Belastungen sowie den jeweiligen Kontostand. 7. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung 10. Die UmweltBank erstellt und versendet vierteljährlich nach Umsatz (bei Nutzung von Online-Banking light halbjährlich nach Umsatz), mindestens jedoch einmal im Jahr einen Sparkontoauszug. auf EUR 2.500,-. Aufstockungen des Anlagebetrages sind während der Laufzeit der Sonderzinsvereinbarung nicht möglich. lauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Konto als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz weitergeführt. 5. Die Einzahlung des Anlagebetrages erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 7. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet. 6. Die Kündigungssperrfrist beträgt 21 Monate. Danach ist eine Kündigung mit dreimonatiger Frist möglich. Eine Verfügung nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – auch von Teilbeträgen – führt ab diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Sonderzinsvereinbarung. In diesem Fall und bei Ab- 8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 1. Das UmweltSparbuch Extra wird auf der Basis eines Sparkontos mit dreimonatiger Kündigungsfrist geführt. Bestandteil ist die Sonderzinsvereinbarung über 24 Monate. 2. Es gilt die Sonderzinsvereinbarung entsprechend dem jeweiligen Zinsangebot der UmweltBank bei Abschluss des Vertrages. Der Zinssatz wird für 24 Monate fest vereinbart. 3. Die Zinsen werden jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gutgeschrieben und im Folgejahr mitverzinst. 4. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich 36 9. Die UmweltBank erstellt und versendet jeweils per 31.12. eines Jahres einen Sparkontoauszug. Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de Januar 2015 UmweltSparbuch Extra ANLAGEBEDINGUNGEN U M W E LT B A N K UmweltSparbuch Wachstumsparen 1. Das UmweltSparbuch Wachstumsparen wird auf Basis eines Sparkontos mit dreimonatiger Kündigungsfrist geführt. Bestandteil ist die Sonderzinsvereinbarung mit maximal fünf Jahren Laufzeit. 4. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich auf EUR 2.500,-. Aufstockungen des Anlagebetrages sind während der Laufzeit der Sonderzinsvereinbarung nicht möglich. 2. Für das Wachstumsparen gilt eine Sonderzinsvereinbarung entsprechend dem jeweiligen Zinsangebot der UmweltBank bei Abschluss des Vertrages. Die Zinssätze werden fest vereinbart und erhöhen sich für jedes Laufzeitjahr, maximal jedoch für fünf Jahre. 5. Die Einzahlung des Anlagebetrages erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 3. Die Zinsen werden jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gutgeschrieben und im Folgejahr mitverzinst. 6. Die Kündigungssperrfrist beträgt zwölf Monate. Danach ist eine Kündigung mit dreimonatiger Frist möglich. Eine Verfügung nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – auch von Teilbeträgen – führt ab diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Sonderzinsvereinbarung. In diesem Fall und bei Ablauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Konto als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz weitergeführt. 7. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet. 8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 9. Die UmweltBank erstellt und versendet jeweils per 31.12. eines Jahres einen Sparkontoauszug. UmweltSparbrief / UmweltZertifikat 1. Der UmweltSparbrief /das UmweltZertifikat wird von der UmweltBank AG, Nürnberg, herausgegeben. nung und Fälligkeit fallen keine Gebühren an. erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 2. Die Forderung aus diesem UmweltSparbrief /UmweltZertifikat ist während der vereinbarten Laufzeit von beiden Seiten unkündbar. 4. Der Zinssatz ist fest für die vereinbarte Laufzeit. Die Zinsen werden zum Ende des jeweiligen Laufzeitjahres durch Überweisung dem angegebenen Konto gutgeschrieben. 6. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 3. Sowohl der Ausgabekurs als auch der Rückgabekurs beträgt 100%. Bei Zeich- 5. Die Einzahlung des Anlagebetrages erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift 7. Bei Fälligkeit wird die Zeichnungssumme (falls keine anderslautende Weisung vorliegt) auf ein UmweltPluskonto gebucht, das automatisch eröffnet wird. werden jährlich zum 31.12. dem UmweltSparvertrag gutgeschrieben und ab dem Zeitpunkt der Gutschrift mitverzinst. 7. Die Einzahlungen erfolgen durch Lastschrift. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs. 3. Die Laufzeit des UmweltSparvertrages beginnt mit der Gutschrift der ersten Ratenzahlung. 8. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet. UmweltSparvertrag 2. Zusätzlich zur Grundverzinsung erhält der Sparer auf die jeweiligen Jahressparbeiträge einen Bonus gemäß der folgenden Bonusstaffel: 1. LZ-Jahr (Laufzeit-Jahr) 0,0%, 2. LZ-Jahr 1,0%, 3. LZ-Jahr 2,0%, 4. LZ-Jahr 3,0%, 5. LZ-Jahr 4,0%, 6. LZ-Jahr 5,0%, 7. LZ-Jahr 6,0%, 8. LZ-Jahr 8,0%, 9. LZ-Jahr 9,0%, 10. LZ-Jahr 10,0%, 11. LZ-Jahr 15,0%, 12. LZ-Jahr 20,0%, 13. LZ-Jahr 25,0%, 14. LZ-Jahr 30,0%, 15. LZ-Jahr 35,0%, 16. LZ-Jahr 40,0%, 17. LZ-Jahr 45,0%, 18. LZ-Jahr 50,0%, 19. LZ-Jahr 55,0%, 20. LZ-Jahr 60,0%, 21. LZ-Jahr 65,0%, 22. LZ-Jahr 70,0%, 23. LZ-Jahr 80,0%, 24. LZ-Jahr 90,0%, 25. LZ-Jahr 100,0%. Zins und Bonus 4. Die Mindestrate beträgt monatlich EUR 25,-, 1/4-jährlich EUR 75,-, 1/2-jährlich EUR 150,-, jährlich EUR 300,-. Ratenerhöhungen sind ausgeschlossen, Reduzierungen sind möglich, jedoch darf die Mindestrate nicht unterschritten werden. 5. Eine Ratenunterbrechung ist einmalig während der gesamten Laufzeit bis zu maximal zwölf Monaten möglich. Eine nachträgliche Einzahlung dieser Raten ist nicht möglich. Die Bonusgutschrift erfolgt nur für tatsächlich eingezahlte Raten des betreffenden Jahres. 6. Eine Einmaleinzahlung ist innerhalb des ersten Laufzeitjahres möglich. 9. Eine Verfügung – auch von Teilbeträgen – eine Ratenunterbrechung von mehr als zwölf Monaten oder insgesamt mehr als zwei Rücklastschriften führen ab diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Bonusvereinbarung. In diesen Fällen und bei Ablauf der Bonusvereinbarung wird das Konto als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz weitergeführt. 10. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die Bank. 11. Die UmweltBank erstellt und versendet jeweils per 31.12. eines Jahres einen Sparkontoauszug. Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de Januar 2015 1. Der UmweltSparvertrag wird auf Basis eines Sparkontos mit dreimonatiger Kündigungsfrist geführt. Die Grundverzinsung ist variabel und kann dem Kontoauszug und/oder der Internetseite der UmweltBank entnommen werden. Bestandteil ist die Bonusvereinbarung mit maximal 25 Jahren Laufzeit. 37 AKTION NEUKUNDEN Fünf Euro für jeden Neukunden Für jeden Neukunden spendet die UmweltBank fünf Euro, die einem Projekt zum Schutz des Tropenwaldes von Ecuador zugutekommen. Die gemeinnützige Tropenwaldstiftung OroVerde engagiert sich dort für die Unterstützung des Kichwa-Volkes bei der Erhaltung deren Lebensraums und damit der Biodiversität des Regenwaldes. Gleichgewicht zwischen Mensch und Tier In der Provinz Pastaza im AmazonasTiefland von Ecuador lebt das Volk der Kichwa von Sarayaku. Sie sind eng verwurzelt mit dem Tropenwald und leben seit Jahrhunderten am BobonazaFluss. Durch Jagd, Fischfang und nachhaltigen Anbau von Kulturpflanzen sind sie abhängig von diesem artenreichen Lebensraum. Der tropische Regenwald des Landes ist Heimat von einzigartigen Frucht- und Heilpflanzen und bietet ein natürliches Habitat für den Tapir, das Dreifinger-Faultier oder den Weißbrusttukan. Doch dieser Lebensraum ist bedroht. 38 Erdölförderung in Ecuador 1992 sprach der Staat Ecuador dem Volk der Kichwa offiziell ihr Stammesgebiet zu. Trotzdem vergab die ecuadorianische Regierung vier Jahre später Erdölkonzessionen an einen argentinischen Petrokonzern. Doch die Kichwa lehnen die Ölförderung auf ihrem Territorium strikt ab. Im Norden Ecuadors lassen sich die Spuren des Raubbaus bereits erkennen, Regenwald wurde gerodet, giftige Ölseen entstanden. Die Kichwa verklagten den ecuadorianischen Staat vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekamen Recht. Foto: fotolia Foto: Sebastian Jenal Gesellschaftliche Verantwortung Lebensraum erhalten und kultu relle Identität bewahren Trotz dieses wichtigen Erfolges für die Kichwa bedroht die Erdölförderung in direkter Nachbarschaft weiter ihren Lebensraum. Deshalb entwickeln die Kichwa einen eigenen, neuartigen Ansatz für ein indigenes Schutzgebiet unter Selbstverwaltung – das Konzept „Lebende Wälder“. Das Projekt ermöglicht den Schutz der Flora und Fauna des Territoriums und das langfristige Überleben der Kichwa in Sarayaku. „Frontera de vida“ – Lebenslinie Zur Markierung des Territoriums der Kichwa unterstützt die UmweltBank die Pflanzung einer sogenannten "Lebenslinie" mit besonders auffällig blühenden Bäumen an den Grenzen des Gebiets. Sie verhindert Grenzübertritte von Wilderern und Holzfällern und unterstützt die Wiederbewaldung mit einheimischen Pflanzenarten. Für jeden Neukunden bei der UmweltBank werden zwei weitere farbenprächtige Bäume zur Erweiterung der "Lebenslinie" gepflanzt. A N S P R E C H PA RT N E R Kompetente Ansprechpartner Jan Degelmann Andreas Ingrisch Timm Schelte Marion Bernhard-Tischler Christine Dörr Erika Frank Birgit Brunner Norbert Czapp Claudia Freund Uljana Frik Simon Hasch Daniela Hausmann Susanne Grabmeier Marius Hahn Katrin Keller Katrin Kohler Ute Kürzdörfer Jürgen Leißner Ingrid Macharski Ingrid Pfefferlein Diethard Riedel Corinna Rischel Markus Suroff Johanna Wegner Ramona Schorn Anlageberatung Tel.: 0911 / 53 08 – 123 Fax: 0911 / 53 08 – 129 [email protected] Benjamin Schaf Sie erreichen unsere Mitarbeiter von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr persönlich und finden viele Informationen rund um die Uhr im Internet unter www.umweltbank.de März 2016 Gabriele Baumann 39 Druck auf 100 % Recyclingpapier ohne optische Aufheller und mit Öko-Druckfarben Laufertorgraben 6 · D - 90489 Nürnberg Telefon 0911 / 53 08 - 123 Telefax 0911 / 53 08 - 129 [email protected] www.umweltbank.de Konzept und Design: www.umweltkontakt.de ▼ ▼ ▼ Foto Titelseite: fotolia
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