Anlagekatalog

G E L DA N L AG E
Die Bank für die Umwelt
Sicher.
Rentabel.
Direkt.
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
Über die UmweltBank
Unternehmensphilosophie Unternehmenspolitik
Umweltgarantie und Umweltbilanz
Umweltrat & Umweltbeirat
4
4
6
8
10
Grundregeln zur Geldanlage 12
Geldanlage14
UmweltPluskonto
UmweltSparbuch
UmweltSparbuch Extra
UmweltSparbuch Wachstumsparen
UmweltZertifikat
UmweltSparbrief
Auszahlplan
UmweltSparvertrag
15
16
18
19
20
21
22
23
Vermögensberatung24
Kreditberatung26
Kundeninformationen28
Informationen für Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anlagebedingungen
Aktion Neukunden
Ansprechpartner
2
28
32
36
38
39
V O RW O RT
Liebe Leserin,
lieber Leser,
Foto: UmweltBank
die UmweltBank verbindet seit 1997 erfolgreiches und professionelles
Bank­management mit ökologischer und sozialer Verantwortung. Als ­einzige
Bank Deutschlands haben wir den Umweltschutz in der Satzung verankert
und finanzieren mit den Geldern unserer Kunden aus­schließ­lich ökologisch
sinnvolle Projekte. Das ist unsere Umwelt­garantie!
Bei der UmweltBank genießen Sie daher gleich doppelte Vorteile: Neben
fairen Zinsen lassen Sie Ihr Geld gewinnbringend für die Umwelt arbeiten.
Jeder Sparer hat individuelle Bedürf­nisse und Wünsche, persönliche Ziele
und Pläne. Deshalb bieten wir für jeden Kunden die Geldanlage, die zu ihm
passt. Mit unseren grünen Sparprodukten stellen wir Ihnen eine vielfältige
nachhaltige Produkt­palette bereit – von kurz bis langfristig, von flexibel bis
zur Festanlage.
Goran Bašić
Foto: UmweltBank
Als Direktbank erreichen Sie uns täglich ganz unkompliziert per Internet,
E-Mail, Telefon, Fax oder Brief. Bei der UmweltBank steht eine speziell auf
den Kunden zugeschnittene und transparente Betreuung an oberster Stelle.
Für unsere Mitarbeiter gibt es deshalb keine Vorgaben zur Erreichung von
Vertriebszielen.
Stefan Weber
Mit freundlichen Grüßen
Goran Bašić
Vorstandssprecher der
UmweltBank AG, Nürnberg
Stefan Weber
Vorstand der
UmweltBank AG, Nürnberg
Übrigens: Für jeden Neukunden spendet die UmweltBank der Stiftung OroVerde fünf Euro zur Pflanzung und
Aufzucht von Baum-Setzlingen in Ecuador. Mehr auf Seite 38.
3
PHILOSOPHIE
Die Förderbank für die Umwelt
Immer mehr Menschen wollen ihr
Geld ökologisch und rentabel anlegen.
Foto: fotolia
Die UmweltBank denkt heute schon
an morgen. Deshalb finanzieren wir
ausschließlich ökologische Projekte.
Die Bank mit Verantwortung
Zeit zu Handeln
Die UmweltBank verbindet erfolg­
reiches und professionelles Bank­
mana­
ge­
ment mit ökologischer und
sozialer Verantwortung. Die UmweltBank setzt sich für den Klimaschutz
und den Er­
halt unserer natürlichen
Lebens­g rund­­lagen ein: für klares
Wasser, reine Luft und eine gesunde
Umwelt.
Die Zeit der schönen Worte ist vorbei.
Umweltschutz muss heute in konkreten
Projekten umgesetzt werden. Und es gibt
viele Bauherren, Unternehmer/innen
und Institutionen, die dazu bereit sind.
Zu Beginn des dritten Jahrtausends
ist die Zeit reif für neue Konzepte, die
Ökonomie und Ökologie wirkungsvoll verbinden.
Dabei hilft die UmweltBank durch Rat
und Tat. Mit vorteilhaften Konditionen,
durch die ökologische Projekte leicht
realisierbar sind. Mit In­for­mationen über
Förderprogramme, die bei der UmweltBank aus einer umfangreichen, aktuellen Datenbank abrufbar sind. Umweltschutz ist nicht nur Auf­gabe des Staates.
Wir alle sind gefordert.
Wir als Bankprofis wissen: Das Engagement für Energie aus Sonne, Wind
und Wasser, für Energiesparhäuser
und ökologische Landwirtschaft zahlt
sich doppelt aus. Für Mensch und
Natur.
Und vieles ist machbar und leicht
möglich:
Energiesparen
Erneuerbare Energien: Sonne, Wind,
Wasser, Biomasse etc.
■ Blockheizkraft / Kraft-WärmeKopplung
■ Niedrigenergiehäuser / Passivhäuser
■ ökologische Altbausanierung
■ umweltfreundliche Produktion
und Handel
■ ökologische Landwirtschaft
■ ökologische Forstwirtschaft
■ Kreislaufwirtschaft und Recycling
■ ökologische Immobilien
■
■
Die UmweltBank trägt konkret dazu
bei, ökologisch sinnvolle Ideen durch
gute Konditionen auch ökonomisch
attraktiv zu machen.
4
PHILOSOPHIE
Mitarbeiter mit Weitblick
Dienstleistung nach Maß
Investitionen im Umweltschutz müssen
greifen – und sich lohnen. Deshalb sind
erfahrene Banker gefordert, die über
ein grundsolides Know-how im Bank­
wesen verfügen und Umwelt­
schutz­
projekte mit Engagement voranbringen.
Denn so emotional Um­
weltfragen oft
disku­tiert werden, so rational muss in
diesem Bereich ge­
prüft, beurteilt und
finanziert werden.
Durch die erfolgreiche Kombination
von Direktbank und Beraterbank bieten wir ein optimales Preis-­LeistungsVerhältnis. Denn durch den Verzicht
auf ein kos­tenintensives Fi­li­al­netz werden Vorteile erwirtschaftet, die wir in
Form von guten Konditionen direkt an
unsere Kunden weitergeben.
Die UmweltBank ist eine echte Be­­­
raterbank. Unsere Mitarbeiter sind
Spe­­
zial­
isten auf dem Gebiet der
ökologischen Geldanlagen und der
professionellen Finanzierung von
Umweltprojekten. Regelmäßige Schu­
lungen sorgen da­für, dass sie bestens
informiert sind: über aktuelle Förder­
programme und Zuschüsse ebenso
wie über Entwicklungen im Bereich
grüner Aktien und Umweltfonds.
„Sicher. Rentabel. Direkt.“ Nach diesem Motto handelt die UmweltBank.
Auch ohne Schalterhallen und teure
Filialen werden An­leger und Kredit­
nehmer persönlich beraten und individuell betreut. Per Internet, E-Mail,
Telefon, Fax und Brief sind wir für Sie
bequem erreichbar.
Foto: UmweltBank
Kompetente und
individuelle Beratung
Direktbank statt teurer
Filialen
Förderbank mit
fairen Konditionen
Die UmweltBank bietet renditebe­
wuss­ten Anlegern ökologische Geldanlagen und fördert damit ausschließlich umweltfreundliche Projekte zu
Vor­zugs­kondi­tionen. Wir finanzieren
Zukunfts­projekte im Bereich Erneuerbare Ener­
gien aus Wind, Wasser,
Sonne und Biomasse sowie ökologisches Bauen.
Foto: UmweltBank
Garant für die hohe Kompetenz in
Um­
weltfragen ist der Umweltbeirat.
Er setzt sich aus unabhängigen Fach­
leuten und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen zu­sammen und
unterstützt die UmweltBank (siehe
Seite 10 – 11).
Foto: UmweltBank
Ökologie zahlt sich aus
Solarmobil
Hotzenblitz
5
POLITIK
Taten statt Warten
„Die UmweltBank ist das einzige
deutsche Institut, das ausschließlich in
Ökoprojekte investiert.“
Foto: corbis images
Handelsblatt (8/2013)
6
Seit Gründung erfolgreich
Hohe Eigenkapitalausstattung
Am 29. Januar 1997 startete die
Um­­
weltBank mit Eintrag der Vollbanklizenz ins Handelsregister als
ökologische Direkt-, Förder- und
Beraterbank mit 35 Mitarbeitern.
Voraus gingen gut zweieinhalb Jahre
Vorbereitungs- und Emis­
sionsphase
für den Initiator und Gründer Horst
P. Popp und sein junges Team. Das
in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Geschäftsvolumen von rund 20
Mio. Euro entsprach dem haftenden
Eigenkapital der Bank. Es wurde von
733 stillen Gesellschaftern und 3.302
Aktionären als Risikokapital zur Ver­
fügung gestellt.
Die Bank wächst seitdem jedes Jahr
kontinuierlich und ertragreich. Auf der
Basis einer Kapitalerhöhung er­­folgte
Mitte 2001 der Börsengang. Seither unterstützen zwölf Ge­nußscheinEmis­sionen das weitere Wachstum.
Die solide und hohe Eigenkapital­
ausstat­tung der UmweltBank von 192
Mio. Euro garantiert eine sichere und
stabile Entwicklung sowie ein er­trag­
reiches Arbeiten. Der Mut zur Zu­kunft
hat sich also gelohnt – für alle.
Marktführerschaft
Heute zählt die UmweltBank zu den
Markt­
führern im Bereich der ökologischen Geldanlagen. Der grünen
Bank vertrauen inzwischen rund
115.000 Kunden aus ganz Deutsch-
land. Mittler­weile betreuen mehr als
130 Mitarbeiter ein Ver­mögen von 2,4
Milliarden Euro.
Die UmweltBank –
absolut unabhängig
Die UmweltBank ge­­hört keinem Konzern, sondern ist überwiegend in der
Hand von Kunden und Mitarbeitern.
Die Aktien der UmweltBank sind im
Freiverkehr der Börse München notiert.
Auszeichnung
Im Rahmen des „Deutschen CSRForums – Internationales Forum für
Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit“
wurde die UmweltBank am 9. April
2013 mit dem Deutschen CSR-Preis
in der Kategorie CO2-Vermeidung als
Beitrag zum Klimaschutz ausgezeichnet.
POLITIK
Grundlage jeder Unternehmenspolitik ist die Satzung. Die UmweltBank
ist die einzige Bank Deutschlands, die
den Umweltschutz als Unter­nehmens­
ziel bereits in ihrer Satzung verankert hat.
Um Ihr Geld ökonomisch attraktiv,
aber gleichzeitig auch für die Umwelt
arbeiten zu lassen, müssen Sie bei der
UmweltBank nicht auf Zinsen verzichten – im Gegenteil: Als Anleger
der UmweltBank profitieren Sie sogar
in zweifacher Hinsicht. Zum einen
finanziell – in Form fairer Ren­diten.
Zum anderen ökologisch, da Sie sich
als Kunde für den Schutz der Umwelt,
den schonenden Umgang mit unseren
natürlichen Ressourcen und damit für
den Erhalt unserer Lebens­grundlagen
einsetzen.
„Die UmweltBank setzt sich für den
Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere für klares
Wasser, reine Luft und eine gesunde
Umwelt ein. Die UmweltBank verwirklicht Ideen, die allen zugute kommen. Sie unterstützt die ökologische
Entwicklung unserer Gesellschaft und
fördert integrative und vorbeugende
Maßnahmen des Umweltschutzes.“
Unser Angebot im Überblick:
■■
■■
■■
Aus der Satzung der UmweltBank
Ziel der UmweltBank ist es daher,
durch ihre Geschäftstätigkeit in jeder
Hinsicht zum Schutz der Umwelt
beizutragen. Nachhaltigkeit verstehen wir als Strategie und Trend der
Zukunft. Nur durch nachhaltiges Handeln und langfristig orientiertes Wirtschaften kann eine intakte Umwelt
auch auf lange Sicht erhalten werden.
rentable, sichere und umweltfreund­
liche Geldanlagen, wie z.B. ein
attrak­tives Tagesgeldkonto oder
Wachstumsparen (Seite 14 ff.),
■■
ganzheitliche Vermögensberatung,
z.B. grüne Aktien, Projekt-Anleihen,
Umweltfonds oder ökologisch orientierte Versicherungen und nachhaltige Altersvorsorge (Seite 24),
Baufinanzierung für Ökohäuser
und ökologische Altbausanierung
(Seite 26),
Projektfinanzierung innova­ti­ver,
zukunftsweisender Umwelt­schutz­
pro­­­­­­­­­­­­­jekte, z.B. Photovoltaik, ökologische Land­­­­­­­­wirtschaft, Wind- und
Wasserkraft (Seite 27).
Foto: image direkt
Doppelte Rendite
statt Zinsverzicht
Foto: image direkt
Unternehmenspolitik
und Konzept
Foto: image direkt
Für die Zukunft unserer Kinder
Mit einer Geldanlage bei der UmweltBank genießen Sie doppelte Vorteile:
faire Renditen für Ihr Vermögen und
einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz.
7
U M W E LT G A R A N T I E
Wir fördern den Klimaschutz …
Struktur Kreditgeschäft nach Branchen und Volumen
Gesamtvolumen: 2,5 (2,2) Mrd. EUR, Volumen in Prozent, zum 31.12.2015
Umweltgarantie
Die UmweltBank gibt ihren Kunden
eine Umweltgarantie:
37,1 (39,0) Sonnenenergie
29,6 (31,1) ökologisches Bauen
29,5 (25,2) Wind- und Wasserkraft
3,8 (4,7) Biomasse / Biogas /
ökol. Landwirtschaft u.a.
Die UmweltBank – ein idealer
ökologischer „Fonds“
Sie wollen sicher gehen, dass Ihr
Geld garantiert ökologisch und nachhaltig arbeitet? Dann können Sie mit
Ihrer Geldanlage direkt in den „Fonds
UmweltBank“ investieren.
Denn im Grunde ist die UmweltBank
nichts anderes als ein großer Fonds. Mit
dem Geld, das unsere Kunden bei uns
anlegen, finanzieren wir ausschließlich
ökologische und nachhaltige Projekte.
Wohin dieses Geld fließt, können Sie
dem Schaubild entnehmen. Dieser
„Kreditkuchen“ gibt Auskunft über
die Struktur unseres Kreditgeschäftes, also darüber, wie sich der „Fonds
Umwelt­Bank“ zusammensetzt.
Rating – intensive Prüfungen
Die UmweltBank arbeitet mit gewerblichen und privaten Kreditnehmern
8
zusammen. Jeder Kredit und jedes
Projekt wird sowohl einer wirtschaft­
lichen als auch einer ökologischen
Prüfung unterzogen.
Sie garantiert jedem Anleger, dass
Kredite ausschließlich an Umweltprojekte vergeben werden.
Der Umweltrat, ein unabhängiges
Gremium, kontrolliert regelmäßig die
Einhaltung der Umweltgarantie.
Seit ihrer Gründung hat die UmweltBank insgesamt rund 21.500 Umweltprojekte finanziert.
Deckungsgrad 120 Prozent
Mit Hilfe des ökonomischen Scorings
und des ökologischen Ratings er­
hält
jedes Engagement einen zwei­
stel­
ligen
Bonitätsschlüssel. Durch die­­ses Be­wer­
tungs­
verfahren hat die Umwelt­
Bank
laufend einen Über­blick über die Entwicklung des Kredit­
portfolios – ein
effizientes ökonomisches und ökologisches Controlling, das auch regel­
mäßig vom Umweltrat überprüft wird
(mehr dazu siehe auch Seite 10 – 11).
Umweltgarantie
Für alle Sparanlagen geben wir unseren Kunden eine Umweltgarantie: Wir
fi­nanzieren ausschließlich um­welt­­
freundliche Projekte zu Förder­
kon­
ditionen – ökologisches Bauen, Altbau­
sanierung oder Erneuerbare Energien.
Messbar wird die Einhaltung der Um­­
weltgarantie anhand des sogenannten
Umweltgarantie-Deckungsgrads. Zur
Berechnung dieser Kenngröße wird
das Volumen aller Kundenkredite ins
Verhältnis zu den Kundeneinlagen auf
Tagesgeld- und Sparkonten gesetzt.
Die Summe aller ausgezahlten Kredite
der UmweltBank lag zum 31.12.2015
bei 2,32 Mrd. Euro, die Summe der
Kundeneinlagen bei 1,94 Mrd. Euro.
Im Verhältnis ergibt sich damit ein
Deckungsgrad von 120 Prozent. Weitere­
Finanzierungsmittel stammen von anderen Banken, insbesondere der KfW.
U M W E LT B I L A N Z
… mit ökologischen Krediten
Von Kopf bis Fuß
auf Umwelt eingestellt
Die Mitarbeiter der UmweltBank
schonen nicht nur mit, sondern auch
bei ihrer täglichen Arbeit die Umwelt.
■■
■■
Die UmweltBank sanierte 2000/
2001 einen Altbau aus dem Jugend­
stil ökologisch und nutzt diesen als
Bürogebäude.
Es werden ausschließlich umweltfreundliche und schadstoffarme
Büromaterialien und Möbel, Ener­
gie­sparlampen und recyclingfähige
Ge­­räte benutzt.
Besucher und Mitarbeiter genießen
fair gehandelten Tee und Kaffee
aus ökologischem Anbau.
■■
■■
■■
■■
■■
Die UmweltBank erzeugte 2014
we­­sentlich mehr regenerativen
Strom aus Wind und Sonne, als sie
selbst verbrauchte.
ie UmweltBank bezieht ihren
D
gesamten Strom von naturstrom.
Zur Arbeit kommen die Mitarbeiter
zu Fuß, per Fahrrad oder per JobTicket mit den öffentlichen Ver­kehrs­
mitteln. Seit 2002 findet der Fahr­­­­­rad­
wettbewerb „Banker on Bike“ in
den Sommermonaten statt.
■■
■■
Die mit Solarstrom angetriebenen
Elektroautos Hotzenblitz und Tesla
stehen als Dienstwagen für kürzere
Strecken zur Ver­fügung.
CO2-Einsparung in 1.000 t
2.044
2.253
2.620
2.805
Für alle Druckerzeugnisse verwendet die UmweltBank ausschließlich Recyclingpapier und mineralölfreie Farben.
Umweltbilanz
2011
2012
Durch die konsequente Finanzierung
und Förderung von Umweltprojekten
erwirtschaftet die UmweltBank positive
Umwelteffekte. Maßstab dafür sind die
steigende Anzahl der finanzierten Projekte und das wachsende Kreditzusagevolumen. Wichtigste um­­weltspezifische
Kenn­größe ist die CO2-Minderung, die
den Um­­welt­förder­effekt der Geschäfts­
tätigkeit der Bank anzeigt.
Anlagevolumen
in Mio. Euro
Allein im Jahr 2014 haben unsere
Kreditkunden durch ihre Projekte eine
CO2-Ersparnis von 2,8 Mio. Tonnen
bewirkt. Das entspricht den jährlichen
CO2-Emissionen durch den privaten
Strom­
verbrauch von rund 3,2 Mio.
Bundes­bürgern.
Kreditzusagevolumen
in Mio. Euro
1.338
2011
1.733
1.555
2012
1.917
2013
2014
1.720
1.808
2013
2014
2.125
2.243
2013
2014
2015
1.938
2015
2.497
Geschäftsreisen werden, soweit
mög­­­­­­lich, per Bahn getätigt. Im
Jahr 2014 lag der Anteil hier bei
60 Prozent. Botenfahrten in der
City erledigen Fahrradkuriere.
Klimaschutz
Jeder Anlagekunde der Um­welt­­Bank
trägt aktiv zum Klima- und Umwelt­
schutz bei. Bezieht man die CO2Ersparnis der Bank auf die Kundeneinlagen von 1,81 Mrd. Euro in 2014,
ergibt sich eine CO2-Einsparung von
15,5 Tonnen pro 10.000 Euro Anlagesumme. Zum Vergleich: Der Anteil
jedes Bundes­bürgers an den energiebe­
dingten CO2-Emis­sio­nen in Deutschland lag 2013 bei ca. 10,3 Tonnen/Jahr.
2011
2012
2015
9
D E R U M W E LT R AT
Umweltrat & Umweltbeirat ...
Foto: UmweltBank
Die UmweltBank ist die einzige Bank
in Deutschland, die den Umweltschutz
als Unternehmensziel in ihrer Satzung
verankert hat. Dabei wird sie von
„grünen Kontrolleuren“ unterstützt.
Ökologischer „Aufsichtsrat“
Der Umweltrat ist Garant für die hohe
Kompetenz der Bank in Umweltfragen und berät die UmweltBank seit
ihrem Start 1997.
Er übt die Funktion eines unabhängigen ökologischen Kontrollgremiums aus. Damit ist der dreiköpfige
Umwelt­rat das genaue Pendant zum
Aufsichts­rat. Und er ist auch genauso organisiert wie der Aufsichtsrat der
Aktienge­
sellschaft UmweltBank. Das
reicht von der Mitgliederzahl über die
Ge­schäfts­ordnung, den Bericht bei der
Haupt­versammlung bis hin zur Kontrolle des Unternehmens.
Einzigartiges Kontrollorgan
Das Gremium stimmt den ökologischen Rahmen des Bankgeschäftes
eng mit dem Vorstand ab. Der Umweltrat tritt mehrmals im Jahr zusammen
und diskutiert aktuelle ökologische
10
Themen und einzelne Projekte der
Bank mit dem Vorstand. Er berät die
Positiv- und Ausschlusskriterien, an
denen sich die gesamte Geschäfts­
tätigkeit der Bank ausrichtet. Auch
bei der ökologischen Bewertung von
Bauvorhaben bringt der Umweltrat
sein Know-how ein. Außerdem kann
er direkt einzelne Vorgänge und Projekte in der Bank aufgreifen und kontrollieren.
Eine sehr starke Stellung also. Und
gemeinsam mit Mitarbeitern und
Geschäfts­­­­­­­­­­­­­­­leitung Garant dafür, dass
die gesamte Geschäftstätigkeit der
Bank konsequent den eigenen strengen, ökologischen Kriterien folgt und
die Umweltgarantie der Förderbank
eingehalten wird.
Der Umweltrat testiert der UmweltBank für die bisherige Arbeit in seinem Jahresbericht eine vorbildliche
Ent­wicklung.
Der Umweltrat, als Pendant zum Aufsichtsrat, stimmt den ökologischen
Rahmen der Bankgeschäfte mit dem
Vorstand ab. Der Umweltbeirat, als
erweitertes Expertengremium, steuert dazu ökologisches Fachwissen aus
allen Bereichen der Gesellschaft bei.
Der Umweltrat:
Frauke Hammermann
Klaus Kiefer
Markus Ott
Expertenkompetenz
Dem Umweltrat steht der Umweltbei­
rat als erweitertes Expertengremium
zur Seite. Der Beirat vereinigt ökologische Kompetenz aus Wissenschaft,
Politik, Unternehmen, Verbänden
und Kultur und repräsentiert so einen
gesellschaftlichen Querschnitt.
Der Beirat unterstützt den Vorstand
und den Umweltrat der Bank mit dem
Expertenwissen aus ihren jeweiligen
Fachgebieten. Er tagt einmal jährlich und gibt der Bank neue Impulse
für bestehende Geschäfts­bereiche und
langfristige Strategien im Umwelt­
bereich.
D E R U M W E LT B E I R AT
... Kompetenzteam Umwelt
Der Umweltbeirat:
Klare Kriterien
Anke Ackermann
Dr. Thomas Banning
Margarete Bause
Gerhard Bickel
Hans-Josef Fell
Prof. Dr.-Ing. Heinz Häberle
Prof. Dr. Johannes Hoffmann
Sabine Jesse-Kniesel
Stefan Klinkenberg
Dr. Natalie Knapp
Prof. Dr. Dieter Meissner
Peter Roth
Dr. Claus-Henning Schmidt
Sebastian Schönauer
Dr. Irene Schöne
Walter R. Stahel
Andreas Stahl
Dr. Richard Storhas
Prof. Dr. Bernd Wagner
Jörg Weber
Umweltrat und UmweltBank haben
gemeinsam klare Kriterien festgesetzt.
Und wir beschränken uns nicht darauf,
nur den Ausschlusskriterien zu genügen. Die Positivkriterien sind es, die
im täglichen Bankalltag gelebt werden. Die Praxis zeigt, dass es ein großes Potenzial interessanter Umwelt­
projekte gibt, die es umzusetzen gilt.
Unter www.umweltbank.de können
Sie mehr über unsere Experten erfahren sowie auch nachlesen, was die einzelnen Umwelträte und -beiräte zum
Spannungsfeld Ökologie und Öko­no­
mie zu berichten haben.
Auch im Rahmen der Mitgliedschaft in
verschiedenen Umweltverbänden be­­
kommt die UmweltBank Anre­
gungen
von außen. Sie nimmt am Er­­fahrungs­
austausch mit externen Experten teil und
bringt sich selbst aktiv ein.
rung und Ressourcen­
schonung,
um­­­weltverträgliche Ent­sorgung,
Natur­­­­­­­­­­­­­­­­­kläranlagen)
■■
Positivkriterien:
■■
regenerative Energiegewinnung
(Wind­energie, Photovoltaik, Solar­
thermie, Biomasse und Biogas,
Wasserkraft)
Ausschlusskriterien:
■■
umweltfreundliches Bauen (Niedrig­
energiebauweise, Passivhäuser, Ver­
wendung ökologischer Baustoffe,
Landschaftsschutz / Reduktion von
Flächenverbrauch, Regen­wasser­
rück­­ge­winnung)
ökologische Landwirtschaft und
ökologische Forstwirtschaft
Großkraftwerke (Braun- / Stein­kohle,
Atomenergie)
■■
■■
■■
■■
■■
■■
Gentechnik in der Landwirtschaft
■■
dezentrale Energiegewinnung, Block­­­­
heizkraft
■■
■■
nachhaltige Wirtschaftsweise (Ent­
wicklung, Herstellung und Vertrieb
von langlebigen, ressourcen­schonen­­­
den, regionalen und damit um­­welt­­­
freundlichen Produkten)
Energiesparmaßnahmen
■■
■■
Schadstoffverringerung und -besei­
tigung (umweltschonende Verkehrs­
mittel, Bodenschutz / Sanierung,
Lärm­verminderung, Luftrein­haltung)
■■
Waffen oder Militärgüter (Produktion /
Handel)
umweltschädliche Produkte oder
Technologien (Produktion / Handel)
Nichteinhaltung von Umwelt­au­f­l a­gen
sozial unverträgliche Projekte, z.B.
auf Ausbeutung von Kindern basierende Produktion
Kreislaufwirtschaft / Recycling (Ab­­
fall­vermeidung, Roh­stoff­ein­spa­
unfaire Geschäftspraktiken, z.B. Kor­
ruption, Menschen­rechts­ver­letzungen
11
GRUNDREGELN
Entdecken Sie, wie Ihr Geld bei fairen
Zinsen für die Umwelt arbeitet
Ob Sie ein Vermögen aufbauen oder
Ihr bereits vorhandenes Kapital sinnvoll anlegen möchten, bei uns sind Sie
an der richtigen Adresse.
Foto: getty images
Jeder Euro bei der UmweltBank trägt
dazu bei, uns und den nachfolgenden
Generationen eine lebenswerte
Zukunft zu sichern.
Produkte für jedes Bedürfnis
Jeder Sparer hat individuelle Bedürf­
nisse und Wünsche, persönliche Ziele
und Pläne. Deshalb bietet die UmweltBank für jeden Kunden die Geldanlage, die zu ihm passt. Mit unseren
Sparprodukten stellen wir Ihnen eine
ökologische und rentable Produkt­
palette bereit – vom Tagesgeld über
das Sparbuch bis hin zum Sparvertrag. Setzen Sie Ihre eigenen Prioritäten und wählen Sie aus unserem
Angebot die für Sie geeigneten Geldanlagen aus.
Mit der richtigen Strategie
ans Ziel
Möchten Sie bereits vorhandenes Ka­­
pi­­tal sinnvoll anlegen oder erst noch
ein Vermögen aufbauen? Wenn Sie
regelmäßig sparen möchten, zum Beispiel für die Ausbildung Ihrer Kinder
oder Enkelkinder, ist der UmweltSparvertrag das ideale Produkt für Sie. Mit
12
einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren ist
er auch als Vorsorge für das Alter eine
überzeugende Anlage­form. Zur sofortigen Anlage eines größeren Betrages
können Sie zwischen mehreren Anlageprodukten wählen – vom flexiblen
Sparbuch bis zum Sparbrief mit fester
Laufzeit und höherer Rendite.
Entscheiden Sie, welche Anlagesumme Ihnen für die ökologische Geldanlage zur Verfügung steht und wie
langfristig Sie diese Summe anlegen
können. Wägen Sie ab, ob Sie bei
unvorhergesehenen Ereignissen in der
Zukunft kurzfristig über das Geld verfügen müssen oder ob dieser Betrag
durchaus länger „geparkt“ werden
kann, zum Beispiel in Form eines fest
verzinsten UmweltSparbriefs.
Flexibilität wahren
Sie möchten jederzeit auf Ihr Guthaben zugreifen können? Unser Umwelt­
Plus­konto ist ein fair verzinstes Tages­
geldkonto, bei dem Sie täglich über Ihr
gesamtes Guthaben verfügen können.
Ohne Gebühren. Das Umwelt­Sparbuch
ermöglicht Ihnen ebenfalls einen flexiblen Zugriff auf Ihr Guthaben.
Je länger Sie Ihr Geld für die Umwelt
arbeiten lassen, desto höher fällt Ihre
Rendite aus. Können Sie Ihr Geld
bereits für 24 Monate fest anlegen, belohnt Sie beispielsweise das
Umwelt­Sparbuch Extra mit einem
höheren Zinssatz als das reguläre
Umwelt­
Sparbuch. Und auch beim
Wachstum­sparen gilt: steigende Zinsen
mit jedem zusätzlichen Lauf­
zeitjahr,
bis zu fünf Jahre lang. Und das bei
einem hohen Maß an Flexibilität.
Intelligent kombinieren
Gerade wenn Ihnen eine größere An­­lage­
summe zur Verfügung steht, empfehlen
wir Ihnen die Kombination verschiedener Sparangebote. Auf diese Weise
genießen Sie gleich mehrere Vorteile.
G E L DA N L AG E
Sicherheit durch sinnvolle öko­
logische Kredite
Alle Sparprodukte der UmweltBank
sind sicher, da es sich nicht um spekulative Anlagen handelt. Sie erhalten
Ihre gesamte Anlagesumme zu 100 %
zurück – bei Festanlagen nach Ablauf
der Laufzeit, ansonsten ganz einfach
durch Ihren Auszahlungsauftrag.
Ihre Geldanlage ist bei der UmweltBank in guten Händen. Zum einen sind
wir Mitglied der gesetzlichen Einlagen­
sicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 28. Zum anderen
bürgt auch unser solides Kredit­­­geschäft
mit geringem Ausfallrisiko für die
Sicherheit aller Einlagen: Wir finanzieren ausschließlich ökologische Zu­­kunfts­­­­
projekte. Dabei achten wir auf hohe
Sicherheiten für gewährte Kredite – sei
es ein überlassenes Betreiberrecht für
eine finanzierte Windkraftanlage oder
die an uns abgetretene, gesetzlich garantierte Ein­speise­­­vergütung bei Photo­
voltaik­­anlagen.
Hoher Schutz bei Verfügungen
Auszahlungen (online, telefonisch oder
schriftlich) werden zu Ihrer Sicher­heit
nur auf Ihr als Referenzkonto an­­
ge­­­
gebenes Girokonto bei Ihrer Haus­bank
überwiesen.
Eine Änderung der Referenzbank­
verbindung kann ausschließlich durch
Ihren schriftlichen Auftrag erfolgen.
Bei jeder Auszahlung wird Ihre Kontonummer abgefragt. Geprüft wird
weiterhin Ihr persönliches Ge­­heim­­
wort, das Sie mit der Konto­eröffnung
selbst festlegen. Dieses Geheimwort
können Sie selbstverständlich jederzeit, aber nur schriftlich, ändern. Sie
sehen – wir bieten Ihnen eine hohe
Sicherheit bei Verfügungen über Ihr
Guthaben.
Sie erreichen unsere Mitarbeiter
montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr
für ein ausführliches und faires Be­­
ratungs­gespräch. Dabei nehmen wir
uns die Zeit, die wir für die Beantwortung all Ihrer Fragen benötigen.
Flexibel und direkt.
Faire Konditionen
Die Entscheidung für eine ökologische Geldanlage und damit auch für
einen direkten Beitrag zum Klimaschutz bedeutet keinen Verzicht auf
eine lohnenswerte Rendite. Im Gegenteil: Aufgrund unserer schlanken
Strukturen und unseres soliden Kreditgeschäfts sind wir in der Lage, für
jede einzelne Einlage unserer Kunden
faire Zinsen zu bieten.
Für all unsere Sparprodukte bezahlen Sie keinerlei Kontoführungsgebühren. Ganz gleich, wie viele Konten
Sie eröffnen und wie oft Sie einzahlen
oder abheben.
Transparente Kundenberatung
Die UmweltBank legt hohen Wert auf
eine transparente Beratung ihrer Kunden. Dazu zählen für uns umfangreiche Produktinformationen ebenso
wie eine ausführliche und individuelle
Beratung. Für unsere Mitarbeiter gibt
es keine Vorgaben zur Erreichung von
Vertriebszielen. Im Vordergrund steht
nicht die Erreichung von Provisions­
gewinnen, sondern eine unabhängige
Beratung im Sinne des Kunden. So
stellen wir sicher, dass Sie nur die Produkte erhalten, die am besten zu Ihren
Bedürfnissen passen.
Übrigens: Um Sie bei der Entschei­
dungsfindung für die passende Anlage
zu unterstützen, erstellen Ihnen unsere
Berater gerne eine Beispielrechnung für
jedes unserer Sparprodukte. Rufen Sie
uns einfach an! Oder nutzen Sie unseren Anlagerechner im Internet unter
www.umweltbank.de/anlagerechner.
Maximale Nachhaltigkeit
Auf den folgenden Seiten stellen wir
Ihnen unsere ökologischen Spar­
pro­
dukte vor, zu denen wir Sie gerne individuell beraten.
Entsprechend der ökologisch nachhaltigen Geschäftstätigkeit werden alle
von der UmweltBank angebotenen
Produkte neben der ökonomischen
einer ökologischen Prüfung unterzogen. Zur Dar­stellung der ökologischen
Wertigkeit haben wir jedes Produkt
entsprechend seiner Nachhaltigkeit auf
einer Skala von eins bis fünf bewertet. Durch Ihre Anlageentscheidung
ermöglichen Sie der UmweltBank die
Finanzierung ökologischer Umweltprojekte. Alle Sparprodukte erhalten
daher in der Kategorie Nachhaltigkeit
die höchstmögliche Be­­
wertung von
fünf Sternen (★★★★★).
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A N G E B OT E I M Ü B E R B L I C K
Sechs Richtige zur Auswahl
Foto: UmweltBank
UmweltSparbuch Extra – kurze
Laufzeit, garantierter Zins
Foto: UmweltBank
UmweltSparbuch –
flexibel und bewährt
Foto: getty images
UmweltPlus –
Ihr Tagesgeldkonto
Sie können Ihr Geld für 24 Monate
anlegen?
Auf dem UmweltSparbuch Extra
legen Sie Ihr Geld auf überschaubare zwei Jahre fest. Schon diese etwas
längere Laufzeit wirkt sich positiv auf
Ihre Rendite aus. Auch die Umwelt
profitiert extra. Seite 18
Wachstumsparen: Zinsen, die
wachsen und wachsen
Fester Zins: UmweltSparbrief
und UmweltZertifikat
UmweltSparvertrag: ein kleines
Vermögen ab 25 Euro monatlich
Sie wollen Ihr Kapital fest anlegen,
damit Ihr Geld optimal für die Umwelt
arbeitet? Ein UmweltSparbrief garantiert
Ihnen einen festen Zinssatz. Die Laufzeit bestimmen Sie selbst – von zwei bis
25 Jahren. Das UmweltZertifikat bietet bereits für eine Anlagedauer von 12
Monaten eine faire Rendite.
Seite 20/21
Foto: getty images
Sie wollen regelmäßig Sparbeträge
zur Seite legen – für Ihre Zukunft, die
Ihrer Kinder oder Enkel?
Ein UmweltSparvertrag bietet sich
an, wenn Sie Monat für Monat z.B.
150 Euro zurücklegen wollen. Die
UmweltBank zahlt Ihnen jährlich
einen dynamisch steigenden Bonus.
So entsteht nach und nach ein kleines
Vermögen. Seite 23
▼
▼
▼
Beim Wachstumsparen lassen Sie Ihr
Geld bei steigenden Zinsen fünf Jahre
für die Umwelt arbeiten.
Wir belohnen Sie mit einer fairen
Rendite. Und Sie bleiben flexibel:
Sollten Sie Ihr Geld schneller brauchen als geplant, können Sie Ihr
Sparkonto bereits nach 12 Monaten
kündigen.
Seite 19
Foto: getty images
Foto: UmweltBank
▼
▼
Sie möchten Ihr Geld für die Umwelt
arbeiten lassen, aber dabei flexibel
bleiben? Sie schätzen eine bewährte
und sichere Anlage?
Dann empfehlen wir Ihnen ein
UmweltSparbuch. Die UmweltBank
bietet überdurchschnittliche Zinsen.
Wenn Sie bis zum 31.12. nichts von
Ihrem Konto abheben, erhalten Sie
sogar 0,25 % Zinsen zusätzlich. Kündigen können Sie aber jederzeit.
Seite 16/17
▼
Sie haben mehr als 500 Euro auf
Ihrem Girokonto? Diese wollen Sie
zu guten Zinsen anlegen und dennoch
jederzeit darauf zugreifen können?
Dann ist unser UmweltPluskonto
genau das Richtige für Sie: täglich
verfügbar, sicher und ökologisch. Und
die Rendite stimmt auch: Auf diesem
Tagesgeldkonto erhalten Sie Zinsen
auf Festgeldniveau. Seite 15
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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S PA R P RO D U K T E
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UmweltPluskonto
Optimale Ergänzung zu Ihrem Girokonto
Produkt
UmweltPluskonto
Legen Sie Ihr Geld bei der UmweltBank an und genießen
Sie doppelte Vorteile: Bei keiner anderen Bank können
Anleger ihr Geld so konsequent für die Umwelt arbeiten
lassen wie bei der UmweltBank.
Produktart
Flexibles Tagesgeldkonto auf Guthabenbasis
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Der zweite Vorteil: Das UmweltPluskonto ist ein fair verzinstes Tagesgeldkonto und deshalb die optimale Ergänzung zu Ihrem Girokonto bei Ihrer Hausbank.
Laufzeit
Unbegrenzt
Ersteinlage
EUR 500,-
Zinssatz /
Rendite
Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter
www.umweltbank.de,
Zinseszinseffekt durch monatliche Zinsgutschrift
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Täglich online oder telefonisch verfügbar
Kosten
Keine
Beim UmweltPluskonto können Sie jederzeit über Ihr Guthaben verfügen. Ohne irgendwelche Kündigungsfristen. Sie
rufen einfach an und nennen uns Ihre Kontonummer sowie Ihr
persönliches Geheimwort. Oder nutzen Sie unser Online-Banking light. Wir überweisen den gewünschten Betrag auf Ihr als
Referenzkonto angegebenes Girokonto bei Ihrer Hausbank.
Einzahlungen auf das UmweltPluskonto sind genauso einfach.
Verfügbarkeit
Kündigungsfrist:
Keine, täglich verfügbar
Auszahlungen:
Online, per telefonischem Auftrag oder Fax
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Online und zusätzlich kostenfrei halbjährlich per
Post sowie umgehend nach erstem Geldeingang
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung,
Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres
persönlichen Geheimwortes und ausschließliche
Überweisung auf Ihr Referenzkonto
Zinseszinsvorteil
Auf Ihrem UmweltPluskonto erhalten Sie vom ersten Tag
an und ab dem ersten Euro faire Zinsen, die monatlich
gutgeschrieben werden. Im nächsten Monat werden diese
Zinserträge dann automatisch mitverzinst.
Vorteile
n
n
n
n
Tägliche Verfügbarkeit per Telefon oder Internet
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
Sicherheit vor Missbrauch durch die ausschließliche Auszahlung auf die von Ihnen genannte Referenzbankverbindung
Zinseszinsvorteil durch die monatliche Zinsgutschrift
Unser Tipp
Zum regelmäßigen Sparen ist auch ein Dauereinzug möglich.
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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S PA R P RO D U K T E
Foto: UmweltBank
UmweltSparbuch
„Menschen bei der UmweltBank“, Diethard Riedel
Faire Zinsen mit starkem Zins-Plus
Produkt
UmweltSparbuch
Unser UmweltSparbuch ist fast so, wie Sie Sparbücher kennen. Es bietet jedoch besondere Extras: Haben Sie bis zum
Jahresende Ihre Spareinlage nicht durch Auszahlungen reduziert, belohnen wir Sie mit einem Zins-Plus von 0,25 %
zusätzlich zu der fairen Verzinsung.
Produktart
Flexibles Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
Unbegrenzt
Einfache Ein- und Auszahlung
Ersteinlage
EUR 500,-
Auf Ihr UmweltSparbuch können Sie jederzeit bequem einzahlen: Sie überweisen die Einzahlung oder lassen sie per telefonischem Auftrag direkt von Ihrem Girokonto auf Ihr Sparbuch
umbuchen. Auszahlungsaufträge können Sie ebenfalls unkompliziert und sicher über das Internet oder Telefon erteilen.
Zinssatz /
Rendite
Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen
unter www.umweltbank.de,
0,25 % Zins-Plus, wenn bis 31.12. eines Kalenderjahres
nicht verfügt wurde, Zinsgutschrift jährlich zum 31.12.
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Kosten
Keine,
bei Auszahlung ungekündigter Beträge über EUR 2.000,pro Kalendermonat banküblicher Vorschusszins
Verfügbarkeit
Pro Kalendermonat:
EUR 2.000,- jederzeit ohne Kündigung
Kündigungsfrist:
Bei Beträgen über EUR 2.000,- drei Monate
Auszahlungen:
Online, per telefonischem Auftrag oder Fax
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Online und zusätzlich kostenfrei halbjährlich per
Post sowie umgehend nach erstem Geldeingang,
spätestens jedoch zum 31.12.
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung,
Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres
persönlichen Geheimwortes und ausschließliche
Überweisung auf Ihr Referenzkonto
Jederzeit flexibel
Beim UmweltSparbuch können Sie stets über Ihr Geld
verfügen. Pro Kalendermonat können Sie ohne vorherige
Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben. Auszahlungsbeträge über 2.000 Euro innerhalb eines Kalendermonats sollten mit einer Frist von drei Monaten angekündigt werden.
Ungekündigte Beträge sind jederzeit gegen einen geringen
Zinsabschlag (banküblicher Vorschusszins) verfügbar.
Vorteile
n
n
n
0,25 % Zins-Plus, falls bis 31.12. nicht verfügt wurde
Hohe Flexibilität
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
Die Kunst des Sparens
Jedes UmweltSparbuch ist eine kleine Kostbarkeit: Ein Kunstwerk in limitierter Auflage schmückt die Umschlagseite.
David Lindner, 1998
16
Alfred E. Ploch, 1999
Sabine Jesse-Kniesel, 2000
Sabine Jesse-Kniesel, 2002
Monika Schlerkmann, 2004
S PA R P RO D U K T E
Foto: UmweltBank
Die Kunst des Sparens
Diethard Riedel
Diethard Riedel ist langjähriger Mitarbeiter der UmweltBank und zudem leidenschaftlicher Spraykünstler. Viele
seiner Werke ­schmücken bereits seit
langem die Wände in den Büroräumen
von Deutschlands grüner Bank. Seit
2016 ziert sein Motiv „Menschen bei
der UmweltBank“ das UmweltSparbuch.
Bereits Anfang der 80er Jahre entdeckte Diethard Riedel seine Leidenschaft für die Spraykunst. Der gebürtige Berliner war schon in seiner Jugend experimentierfreudig. Bei
Farbversuchen zu abstrakter Malerei
beschaffte sich Riedel auch zwei
Spraydosen. Diese waren jedoch nicht
für die Experimente, sondern für das
Lackieren seines Fahrrades bestimmt.
Dabei probierte er verschiedene Techniken aus und war begeistert. Seitdem
ist der Künstler in all seinen Arbeiten
der Spraykunst treu geblieben.
Einzigartigkeit des Sprühnebels
Diethard Riedel reizt bei seinem
künstlerischen Schaffen die bildnerischen Möglichkeiten der Spraydose
aus. Dabei nutzt er die in der Malerei
einzigartigen Gestaltungsmöglichkeiten des Sprühnebels. In seinen
Werken interpretiert und transformiert er für ihn wichtige Stile, Schulen, Epochen und Bewegungen der
Moderne. Dabei ist Riedel nicht nur
Künstler, sondern auch Kunsthistoriker. Seit 2009 befasst er sich mit der
Erarbeitung einer bis heute fehlenden
Theorie zur Spraykunst mit ihrer his-
Christiane Guth, 2006
Werner Henkel, 2008
torisch exakten Entwicklung und
zeitgenössischen Vielfalt.
Menschen bei der UmweltBank
Das aktuelle Sparbuchkunstwerk
stammt aus der seit 2015 entstehenden Werkreihe „Strichfiguren“, eine
Hommage unter anderem an den
weltbekannten „Sprayer von Zürich“,
Harald Nägeli.
Formal betrachtet besteht das
Gemälde
„Menschen bei der
UmweltBank“ aus zwei Bildebenen.
Die Basis bildet ein früheres Werk
Riedels aus dem Jahr 2003. Angelehnt an Hans Arp sind die Konturen
von eigens zugeschnittenen, organisch geformten Schablonen stark
farbig mit Sprayfarbe abgebildet. In
diesen ab­
strakten Bildgrund hinein
stellt Riedel eine Vielzahl an mit dem
Pinsel und Acrylfarben gemalten
Figuren und reduziert dabei deren
menschliche Gestalt auf ein Minimum. Das kontrastierende Zusammenspiel von nebulös gesprayten
Passagen und mit dem Pinsel gemalten Figuren verleiht dem Gemälde
seine einzigartige Optik.
Inhaltlich geht es Diethard Riedel
in der Werkreihe um das Thema
„Menschsein“. Dafür fängt er Personen in all ihren Posen, Gesten und
Gemütszuständen mit wenigen Strichen ein.
Kunst und Kollegen
Der gelernte Betriebswirt arbeitet bereits seit 15 Jahren bei der Umwelt-
Maria Gust, 2010
Bank. Durch die Teilzeitarbeit in der
Anlageberatung bleibt ihm genug
Freiraum, um nebenbei als Spraykünstler und Kunsthistoriker tätig zu
sein. Inzwischen findet man seine
Werke auch bei zahlreichen Mitarbeitern zu Hause.
„Die Kollegen sind meiner Kunst
gegenüber sehr aufgeschlossen. Für
mindestens eines meiner Bilder kann
sich jeder begeistern und selbst wenn
nicht, Hauptsache es herrscht keine
Gleichgültigkeit“, sagt Riedel und
wünscht sich, dass Menschen eine
Meinung zur Kunst haben und diese
auch offen äußern.
Recyclingkunst
Für den UmweltBanker spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Viele
seiner Arbeiten sind „objets trouvés“,
Kunstwerke aus Abfall. Für seine
Werkträger nutzt Riedel unter anderem Papiertüten, Zeitschriften oder
Verpackungen. Er achtet darüber hinaus auch bei den von ihm genutzten
Spraydosen auf ein hohes Maß an
Umweltfreundlichkeit.
Umwelt, Kunst und Zins
Mit seinem nachhaltigen und unkonventionellen Kunstverständnis reiht
sich Diethard Riedel in die lange Liste der Sparbuchkünstler ein. Die
Mappe mit seinem Werk erhalten
Kunden bei der Eröffnung eines UmweltSparbuchs. Die ersten 500 Exemplare sind dabei eine Rarität, denn sie
sind vom Künstler handsigniert.
Karin Stollberg, 2012
Gerhard Hacker, 2014
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S PA R P RO D U K T E
Foto: UmweltBank
UmweltSparbuch
Extra
Garantierter Festzins und kurze Laufzeit
Produkt
UmweltSparbuch Extra
Das UmweltSparbuch Extra kombiniert die Vorteile eines
UmweltSparbuchs (Zinseszinseffekt) mit den Vorzügen
höher verzinster Sparbriefe (feste Laufzeit, höherer Zins).
Produktart
Sparkonto mit Festzinsvereinbarung
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
24 Monate
Mindestanlage
EUR 2.500,- Einmalanlage
Zinssatz /
Rendite
Fest vereinbarter Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de,
Zinsgutschrift jährlich zum 31.12.
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Lassen Sie Ihr Geld zwei Jahre für die Umwelt arbeiten und
Sie erhalten es mit Zinseszins zurück.
Damit können Sie sicher rechnen
Mit Ihrem UmweltSparbuch Extra wächst Ihr Guthaben
auch in kurzer Zeit ganz beachtlich. Für 24 Monate erhalten Sie den jeweils aktuell gültigen Festzins. Und die Zinsen eines jeden Jahres werden im nächsten Jahr mitverzinst.
Anlage ab 2.500 Euro
Sie zahlen einmalig einen beliebigen Betrag ab 2.500 Euro auf
Ihr UmweltSparbuch Extra ein. Haben Sie zu einem späteren
Zeitpunkt erneut einen Anlagebetrag zur Verfügung, können
Sie gerne weitere UmweltSparbücher Extra eröffnen.
Nach 24 Monaten können Sie über Ihr drei Monate vorher gekündigtes Guthaben frei verfügen. Wenn Sie keine Weisung erteilen, führen wir Ihre Einlage dann als
UmweltSparbuch mit variablem Zins und starkem ZinsPlus weiter.
Zinsgutschrift und Kontoauszüge
Die Zinsen Ihres UmweltSparbuchs Extra werden zum 31.12.
eines jeden Jahres gutgeschrieben. Zu diesen Terminen
erhalten Sie auch einen kostenlosen Kontoauszug zugesandt.
Kosten
Verfügbarkeit
Kündigungssperrfrist:
Die ersten 21 Monate
Kündigungsfrist:
3 Monate
Bei Laufzeitende:
Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung
als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12. sowie nach
Geldeingang zum Laufzeitbeginn, Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung,
Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres
persönlichen Geheimwortes und ausschließliche
Überweisung auf Ihr Referenzkonto
Vorteile
n
n
n
n
Fairer Festzins
Zinseszinseffekt
Kurze Laufzeit von 24 Monaten
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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Keine
S PA R P RO D U K T E
Foto: UmweltBank
UmweltSparbuch
Wachstumsparen
Ideale Sparanlage mit mittlerer Laufzeit
Produkt
UmweltSparbuch Wachstumsparen
Sie wollen Ihr Geld gerne mittelfristig und rentabel anlegen, aber für unvorhergesehene Anschaffungen finanziell
flexibel bleiben?
Produktart
Sparkonto mit 5-jähriger Sonderzinsvereinbarung
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
5 Jahre
Mindestanlage
EUR 2.500,- Einmalanlage
Zinssatz /
Rendite
Fest vereinbarter, jährlich steigender Zinssatz, siehe
aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de,
Zinsgutschrift jährlich zum 31.12.
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Kosten
Keine,
bei Auszahlung ungekündigter Beträge banküblicher Vorschusszins
Verfügbarkeit
Kündigungssperrfrist:
Die ersten 12 Monate
Kündigungsfrist:
3 Monate
Bei vorzeitiger Teilverfügung:
Aufhebung der Sonderzinsvereinbarung und Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz.
Bei Laufzeitende:
Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung
als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12. sowie nach
Geldeingang zum Laufzeitbeginn, Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung,
Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres
persönlichen Geheimwortes und ausschließliche
Überweisung auf Ihr Referenzkonto
Mit dem UmweltSparbuch Wachstumsparen können Sie
beides: Bei einer Laufzeit von fünf Jahren profitieren Sie
von steigenden Zinsen – und können trotzdem über Ihr
gesamtes Guthaben verfügen.
Wachsende Zinsen ...
Beim UmweltSparbuch Wachstumsparen zahlen Sie einmalig einen beliebigen Betrag ab 2.500 Euro ein. Jahr für
Jahr steigen Ihre Zinsen und lassen die Erträge und somit
Ihr Guthaben immer schneller wachsen. Weil die jährlichen
Zinsen im Folgejahr mitverzinst werden, erhöht sich der
Wert Ihrer Anlage sogar überdurchschnittlich. Zur Anlage weiterer Geldbeträge können Sie jederzeit zusätzliche
UmweltSparbücher Wachstumsparen eröffnen.
... bei hoher Flexibilität
Nach Ablauf der ersten 12 Monate können Sie Ihr Wachstumsparen jederzeit in ein „normales” UmweltSparbuch
umwandeln und entsprechend über Ihr Guthaben verfügen.
Und selbst wenn Sie dann die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten, berechnen wir Ihnen lediglich den
banküblichen Vorschusszins.
Verfügung am Laufzeitende
Am Laufzeitende können Sie sich unter Einhaltung der
dreimonatigen Kündigungsfrist Ihr Guthaben auszahlen
lassen, andernfalls führen wir Ihre Einlage als UmweltSparbuch mit variablem Zins und starkem Zins-Plus weiter.
Vorteile
n
n
n
Hohe Flexibilität durch die Kündigungsmöglichkeit nach
12 Monaten
fest vereinbarte, jährlich steigende Zinsen bis zum 5. Laufzeitjahr
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
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S PA R P RO D U K T E
Foto: UmweltBank
UmweltZertifikat
Fairer Zinssatz bei kurzer Laufzeit
Produkt
UmweltZertifikat
Wenn Sie Ihr Geld für einen kurzen Zeitraum zu einem festen Zinssatz anlegen möchten, ist unser UmweltZertifikat ideal für Sie.
Produktart
1-jähriger Sparbrief mit festem Zinssatz
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
12 Monate
Mindestanlage
EUR 2.500,- Einmalanlage
Zinssatz /
Rendite
Fest vereinbarter Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de
Zinsgutschrift am Ende des Laufzeitjahres auf Ihr
Referenzkonto oder UmweltPluskonto
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Kosten
Keine
Verfügbarkeit
Während der Laufzeit:
Unkündbar
Bei Laufzeitende:
Auszahlung der Anlagesumme sowie Zinsen auf das
Referenzkonto oder UmweltPluskonto
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Abrechnung am Laufzeitende, Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung
Das UmweltZertfikat ist ein einjähriger Sparbrief, mit dem Sie
sich eine faire Rendite sichern und bereits nach 12 Monaten
wieder auf die gesamte Anlagesumme zugreifen können.
Sichere Anlage
Das UmweltZertifikat bietet Ihnen ab einer Mindestanlage
von 2.500 Euro eine sichere Investition in den Umweltschutz. Wir garantieren Ihnen, dass wir auch mit Anlagen
über eine kurze Laufzeit von nur 12 Monaten ausschließlich ökologische Projekte fördern. Als Nachweis dafür
erhalten Sie von der UmweltBank ein persönlich auf Ihren
Namen ausgestelltes Zertifikat.
Bequeme Rückzahlung
Bei der Fälligkeit Ihres UmweltZertifikats brauchen Sie sich
um nichts zu kümmern: Bereits bei der Kontoeröffnung
legen Sie fest, auf welches Konto wir Ihre Zeichnungssumme samt Zinsen überweisen sollen – auf Ihr Referenzkonto
oder ein UmweltPluskonto. Nach Ende der Laufzeit überweisen wir Ihnen diesen Betrag dann ganz automatisch.
Vorteile
airer, fest vereinbarter Zinssatz
F
n Kurze Laufzeit von 12 Monaten
n Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
n
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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S PA R P RO D U K T E
Foto: getty images
UmweltSparbrief
Faire Zinsen und Laufzeiten nach Maß
Produkt
UmweltSparbrief
Wenn Sie Ihr Geld zu fairen Zinsen fest anlegen wollen,
sind die Sparbriefe der UmweltBank für Sie interessant.
Die Laufzeit ist frei wählbar – von zwei bis zu 25 Jahren.
Ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und an Ihre persönliche Situation angepasst.
Produktart
Sparbrief mit festem Zinssatz
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
Wahlweise zwischen 2 bis 25 Jahren
Feste, für die Laufzeit gleichbleibende Zinserträge
Mindestanlage
EUR 500,- Einmalanlage
Sie können mit festen, gleichbleibenden Zinserträgen rechnen. Diese überweisen wir nach Ablauf eines jeden Laufzeitjahres zuverlässig und pünktlich auf Ihr Referenzkonto
oder UmweltPluskonto.
Zinssatz /
Rendite
Fest vereinbarter Zinssatz für die gewählte Laufzeit,
siehe aktuelle Konditionen unter www.umweltbank.de,
Zinsgutschrift am Ende eines jeden Laufzeitjahres
auf Ihr Referenzkonto oder UmweltPluskonto
Längere Laufzeit – zusätzliche Rendite
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Kosten
Keine
Verfügbarkeit
Während der Laufzeit:
Unkündbar
Bei Laufzeitende:
Auszahlung der Anlagesumme auf das Referenzkonto
oder UmweltPluskonto
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Jährliche Saldenbestätigung, Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung
Sie können die Laufzeit des UmweltSparbriefs frei wählen: mindestens zwei, maximal 25 Jahre. Je länger Sie die
Laufzeit wählen, desto länger sichern Sie sich den garantierten Zinssatz.
Bequeme Rückzahlung
Bei der Fälligkeit Ihres UmweltSparbriefs steht Ihnen Ihr
Zeichnungsbetrag wieder in voller Höhe zur Verfügung.
Diesen überweisen wir je nach Weisung auf Ihr Referenzkonto oder ein UmweltPluskonto, das wir auch gerne für
Sie neu eröffnen.
Vorteile
n
n
n
n
Faire Zinssätze garantiert über die gesamte Laufzeit
Laufzeit frei wählbar
Anlage bereits ab 500 EUR möglich
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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Foto: fotolia
Auszahlplan
Von Zusatzrente bis Studiengeld
Produkt
Auszahlplan
Sie möchten sich ein zusätzliches Einkommen als Ergänzung zu Ihrer Rente sichern? Oder das Studium Ihrer Kinder oder Enkel unterstützen? Wenn Ihnen dafür eine größere
Anlagesumme zur Verfügung steht, ist der Auszahlplan die
richtige Wahl. Ihr Geld wird zu festen Zinsen angelegt und
in monatlichen Raten auf Ihr eigenes oder ein von Ihnen
bestimmtes Konto ausgezahlt – ganz individuell auf Ihre
persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
Produktart
Kombination aus UmweltSparbriefen und UmweltPluskonto für monatliche Auszahlungen mit Zinsund Kapitalverzehr.
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
Frei wählbar, maximal 26 Jahre. Auszahlungsbeginn
innerhalb eines Jahres nach Eröffnung des Auszahlplans.
Feste Zinsen sichern
Mindestanlage
EUR 3.000,- Anlagebetrag oder EUR 50,- monatliche Auszahlungsrate. Es erfolgt eine individuelle
Berechnung und Festlegung als Einmalanlage. Eine
Erhöhung/Herabsetzung des Anlagebetrages bzw.
eine Erhöhung der Auszahlungsrate ist während
der Laufzeit nicht möglich.
Zinssatz /
Rendite
Fest vereinbarte Zinssätze je nach Laufzeit der
Sparbriefe, siehe aktuelle Konditionen unter
www.umweltbank.de
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Durch Änderungen in der Steuergesetzgebung kann
es zur Anpassung der Auszahlungsraten kommen.
Kosten
Keine
Verfügbarkeit
Während der Laufzeit:
Auszahlung der vereinbarten monatlichen Auszahlungsrate auf das gewünschte Konto. Weitere
Ein- oder Auszahlungen sind nicht möglich. Der
Auszahlplan ist unkündbar.
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Jährliche Saldenbestätigung, Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung
Der Auszahlplan besteht aus UmweltSparbriefen mit verschiedenen Laufzeiten und festen Zinssätzen sowie einem
UmweltPluskonto, von dem die Auszahlung der regelmäßigen Raten erfolgt. Sie sichern sich die aktuell gültigen
Zinssätze und sind damit unabhängig von den Entwicklungen am Zinsmarkt. Da Sie die Anlagesumme festverzinslich
anlegen, ist Ihr Zinsertrag höher, als wenn Sie das Geld zum
Beispiel auf ein Tagesgeldkonto einzahlen und die Auszahlungen durch einen Dauerauftrag veranlassen würden.
Maßgeschneiderte Auszahlungen
Ihren Auszahlplan können Sie ganz nach Ihren persönlichen
Wünschen gestalten. Sie legen einfach Ihre Anlagesumme oder
die Wunschrate fest, die Sie über einen festgelegten Zeitraum
monatlich ausgezahlt haben möchten. Mit unserem Anlagerechner im Internet unter www.umweltbank.de/anlagerechner
ermitteln Sie bequem die Laufzeit, den Anlagebetrag oder
die Auszahlungsrate Ihres individuellen Auszahlplans. Oder
nennen Sie uns unter Tel. 0911 / 53 08 – 123 Ihre Wünsche.
Auf dieser Basis senden wir Ihnen ein persönliches Angebot
für Ihren Auszahlplan per Post zu.
Vorteile
n
n
n
n
n
Garantierte, individuell festgelegte Auszahlungsraten
Feste Zinssätze über die gesamte Laufzeit
Laufzeit bis zu 26 Jahre
Volle Vererbbarkeit im Todesfall
Keine Kontoführungsgebühren oder Servicegebühren
0911 / 53 08 - 123
Anlageberatung
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UmweltSparvertrag
Spardynamik für Zukunftswünsche
Produkt
UmweltSparvertrag
Sie wollen die Ausbildung Ihrer Kinder oder Enkelkinder
sichern? Sie suchen eine sichere Ergänzung zu Ihrer Altersvorsorge und möchten sich später ein paar größere Wünsche erfüllen? Dabei ist es Ihnen wichtig, jederzeit flexibel zu bleiben?
Produktart
Sparkonto mit Bonusvereinbarung
und 3-monatiger Kündigungsfrist
Anbieter
UmweltBank
Nachhaltigkeit
★★★★★
Laufzeit
Flexibel, d. h. keine Mindestlaufzeit, maximal 25 Jahre
Mindestanlage
EUR 25,- pro Monat / EUR 300,- pro Jahr Gleichbleibende Sparbeiträge, nach Wahl monatlich, viertel-,
halb- oder jährlich per Abbuchung vom Girokonto
Reduzierung der Raten bis zur Mindestsparrate
jederzeit, Erhöhung der Raten nicht möglich
Einmalige Unterbrechung der Ratenzahlung bis zu
12 Monaten möglich
Zinssatz /
Rendite
Variabler Zinssatz, siehe aktuelle Konditionen
unter www.umweltbank.de, sowie fester Bonus
nach Laufzeitjahren gestaffelt
Zins- und Bonusgutschrift jährlich zum 31.12.
Besteuerung
Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer sowie
dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer,
sofern uns kein ausreichender Freistellungsauftrag
oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt.
Kosten
Keine,
bei Auszahlung ungekündigter Beträge banküblicher
Vorschusszins
Verfügbarkeit
Kündigungsfrist:
3 Monate
Bei vorzeitiger Teilverfügung:
Weiterführung als UmweltSparbuch mit variablem
Zinssatz
Bei Laufzeitende:
Je nach Weisung Auszahlung oder Weiterführung
als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz.
Referenzkonto
Ihr Girokonto bei einer inländischen Bank
Kontoauszüge
Kostenlos, einmal jährlich zum 31.12., Online-Ansicht
Sicherheit
Absicherung durch die gesetzliche Einlagensicherung,
Sicherheit bei Verfügungen durch Abfrage Ihres
persönlichen Geheimwortes und ausschließliche
Überweisung auf Ihr Referenzkonto
Der UmweltSparvertrag ist ideal, um langfristig ein kleines
Vermögen aufzubauen. Sparen Sie pro Monat zum Beispiel
150 Euro und wünschen nach 15 Jahren die Auszahlung,
so erhalten Sie ein Guthaben von 30.328,72 Euro. Möchten
Sie bis zur Höchstlaufzeit von 25 Jahren sparen, erhalten Sie
60.558,06 Euro (Stand 03/2015) ausgezahlt.
Bis zu 100 % Bonus – garantiert !
Jedes Jahr steigt Ihr Guthaben durch Ihre Einzahlungen,
Zins und Zinseszins. Zusätzlich unterstützt die UmweltBank Sie durch einen garantierten Bonus auf Ihre jährlichen Einzahlungen, der mit jedem Laufzeitjahr steigt:
Bonusstaffel
2. Jahr:
3. Jahr:
4. Jahr:
5. Jahr:
6. Jahr:
7. Jahr:
1
2
3
4
5
6
%
%
%
%
%
%
8. Jahr:
9. Jahr:
10. Jahr:
11. Jahr:
12. Jahr:
13. Jahr:
8
9
10
15
20
25
%
%
%
%
%
%
14. Jahr:
15. Jahr:
16. Jahr:
17 Jahr:
18. Jahr:
19. Jahr:
30
35
40
45
50
55
%
%
%
%
%
%
20. Jahr:
21. Jahr:
22. Jahr:
23. Jahr:
24. Jahr:
25. Jahr:
60
65
70
80
90
100
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Höchste Flexibilität
Sie entscheiden selbst, wie lange Ihr UmweltSparvertrag
laufen soll. Wenn Sie vor Ende der Höchstlaufzeit auf Ihr
Guthaben zugreifen möchten, können Sie dies mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit veranlassen.
Ihre Sparraten buchen wir bequem für Sie von Ihrem Girokonto
ab – die Höhe bestimmen Sie dabei ganz individuell: los geht’s
ab 25 Euro Mindestrate pro Monat. Eine Reduzierung Ihrer
Sparleistung ist jederzeit bis zu dieser Mindesteinzahlung möglich. Zudem können Sie mit der Rateneinzahlung einmalig aussetzen – bis zu 12 Monate lang und ohne Begründung.
Als „Starthilfe“ können Sie in den ersten 12 Monaten auch
eine höhere Einmalzahlung leisten.
23
V E R M Ö G E N S B E R AT U N G
Optimieren Sie Ihr Vermögen
näher. Für den Aufbau eines Vermögens empfiehlt Ihnen die UmweltBank regelmäßiges Sparen auf dem
Umwelt­Sparbuch, einen Umwelt­
Sparvertrag oder Fonds-Sparpläne.
Foto: fotolia
Ökologische Vermögensanlage
Mit Strategie zum Erfolg
Eine kluge Strategie und ein auf Sie
persönlich abgestimmtes Konzept
sind die zwei Eckpfeiler zur Verwirklichung Ihrer finanziellen Ziele.
Wir empfehlen Ihnen, zunächst Ihr
Ein­
kommen gegen Ausfälle abzusichern und dann sukzessive ein Vermögen aufzubauen oder Ihr vorhandenes
Kapital sinnvoll zu vermehren. Mit der
Umwelt­Bank an Ihrer Seite kommen
Sie ans Ziel.
Übrigens: Die UmweltBank unterzieht
alle Angebote zur Vermögensanlage
einer ökologischen Prüfung und bewertet diese anhand ihrer Nachhaltigkeit.
Die von uns ausgewählten Versicherungsangebote sind ebenfalls ökologisch orientiert.
Gut versichert – sicher versorgt
Das Risiko einer Berufsunfähigkeit
wird von den meisten unterschätzt. Da
die finanziellen Einbußen ernorm sein
können, wenn Ihre Arbeitskraft verlo-
24
ren geht, ist der Abschluss einer privaten
Berufsunfähigkeitsversicherung ein elementarer Baustein für Ihr Vermögen.
In Abhängigkeit der persönlichen und
familiären Situation kann zusätzlich
eine Risikolebensversicherung empfehlenswert sein.
Ein gesichertes Einkommen lässt Sie
auch die Zeit nach dem Berufsleben
genießen. Als Ausgleich für die Kürzungen der gesetzlichen Rente unterstützt Sie der Staat mit Zulagen und
Steueranreizen beim Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge in Form einer
Riester-Rente, Rürup-Rente oder
Direkt­versicherung. Oder schließen
Sie Ihre Rentenlücke individuell und
flexibel mit einer Privatrente.
Wenn Ihnen bereits ein größerer
Betrag zur Verfügung steht und Sie
diesen ökologisch optimal anlegen
möchten, empfehlen wir Ihnen, den
Betrag auf verschiedene Anlageformen zu verteilen.
Für eine risikoarme Anlage eignen sich
das Wachstumsparen oder Umwelt­
Sparbriefe. Langfristig höhere Renditeaussichten haben Wertpapiere in Form
von ökologischen Projekt-Anleihen,
Unternehmensanleihen sowie Umweltaktien und -fonds – allerdings bei höheren Risiken als beim Sparbuch.
Ihre Ziele sind entscheidend
Jede Lebens­
situation bringt Herausforderungen mit sich, die es zu meistern gilt. Die UmweltBank bietet
Ihnen bei diesen komplexen Entscheidungen wertvolle Hilfestellung. Damit
sich Ihre persönliche Situation und
Ihre Ziele im Aufbau oder der Optimierung Ihres Vermögens widerspiegeln, bieten wir Ihnen eine ausführliche Beratung an.
Sie möchten mehr erfahren?
Zielsicherer Vermögensaufbau
Nach der Vorsorge rücken die Kapital­
anlagen für den Vermögensaufbau in
den Mittelpunkt.
Bereits mit einer monatlichen Sparrate
von 25 Euro kommen Sie Ihren Zielen
Ausführliche Informationen haben
wir für Sie im Internet unter
www.umweltbank.de in der Rubrik Vermögensberatung zusammengestellt. Gerne stehen Ihnen unsere Experten auch
telefonisch unter 0911 / 53 08 - 145 für
ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
V E R M Ö G E N S B E R AT U N G
Intelligent kombinieren
Umweltfonds
%
Foto: photoalto
Foto: fotolia
CoCo-Bond und Genussrechte
Foto: digital vision
Alters- und Risikovorsorge
Sie möchten vom Know-how erfahrener Fondsmanager profitieren?
Umweltfonds setzen sich aus nachhaltigen und ökologischen Anlagen
zusammen und minimieren durch ihre
breite Streuung den Einfluss einzelner Werte auf den Fondserfolg. Neben
einer Ein­malanlage ab 2.500 Euro
bieten wir Ihnen Sparpläne ab 25
Euro monatlich oder die Anlage Ihrer
Vermögens­wirksamen Leistungen ab
34 Euro im Monat an.
Sie möchten sich mit einem erfolgsabhängigen aber festen Zins direkt am
Eigenkapital der UmweltBank beteiligen? Der UmweltBank CoCo-Bond
verbindet ebenso wie die UmweltBank-Genussrechte die Elemente einer
klassischen Anleihe mit denen einer
Aktie. Der Zinssatz wird jeweils in
regelmäßigen Abständen an das allgemeine Marktzinsniveau angepasst. Die
UmweltBank bietet den Kauf und Verkauf der unbefristet laufenden Wert­
papiere über den Telefonhandel an.
Projekt-Anleihen
Umweltaktien
Die Kunst der Kombination
Sie möchten in ein konkretes Projekt
im Bereich der Erneuerbaren Energien
investieren und suchen festverzinsliche
Anlagemöglichkeiten unabhängig vom
Aktienmarkt?
Projekt-Anleihen haben eine feste,
vom Unternehmensgewinn unabhängige Verzinsung für die gesamte Laufzeit, die in der Regel zehn Jahre
beträgt. Neuemissionen können innerhalb der Angebotsfrist über uns erworben werden.
Sie wollen in nachhaltig wirtschaftende Unternehmen investieren?
Mit dem Erwerb von Umweltaktien­
werden Sie zum Miteigentümer von
Unternehmen, die einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Die Kursentwicklung deutscher
Umweltaktien bildet der Aktienindex
UBAI ab. Übrigens: Die Aktie der
UmweltBank ist die einzige ökologische Bankaktie.
Foto: fotolia
Foto: getty images
Foto: mauritius images
Sie wollen, dass Sie und Ihre Familie
finanziell abgesichert sind?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung
sichert Ihr Einkommen, wenn Sie
aufgrund von Krankheit oder Unfall
Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Mit Hilfe einer Risikolebensversicherung sind Ihre Angehörigen
finanziell versorgt, falls Ihnen etwas
zustößt. Eine private Altersvorsorge
schließt Ihre Rentenlücke und sichert
Ihnen einen sorgenfreien Lebensabend.
Die richtige Kombination von Geldund Kapitalanlagen ist eine Kunst
für sich. Denn Sicherheit und Renditechance eines Portfolios bestimmen sich nicht nur aus den einzelnen
Anlage­formen, sondern auch aus ihrem
Zu­sammen­spiel untereinander. Die
UmweltBank bietet Ihnen die Zusammenstellung eines individuell auf Sie
abgestimmten Portfolios an, das Ihren
Anforderungen an Rendite, Sicherheit,
Verfügbarkeit und Ökologie entspricht.
0911/ 53 08 - 145
Vermögensberatung
25
FINANZIERUNG
Wir finanzieren Ihren Traum vom Ökohaus ...
Auch andere wertvolle ökologische
Aspekte haben positiven Einfluss auf
den Zinssatz, z. B.:
Verwendung ökologischer
Baustoffe
■Regenwassernutzung
■Verdichtetes Bauen
■Dachbegrünung
■Photovoltaikanlage
■Biomasseheizung
■Erhalt bestehender
Gebäudesubstanz
Foto: Baufritz
■
Ob wir schlafen, lesen oder feiern:
Unser Zuhause umgibt uns wie eine
zweite Haut. Wie diese beschaffen
ist, beeinflusst unser Wohlbefinden
und unsere Gesundheit. Wenn wir
umweltfreundlich bauen, steigt unsere
Lebensqualität – und die unserer Kinder. Außerdem tragen wir aktiv zum
Natur- und Klimaschutz bei.
Nutzen Sie die Erfahrung
von Experten
Als Förderbank für die Umwelt ist
die Finanzierung ökologisch wertvoller Bauvorhaben zu Vorzugskonditionen einer unserer Schwerpunkte. Wir
fördern sowohl den Neubau energieeffizienter Gebäude als auch die ökologische Sanierung bestehender Bausubstanz – ob eigene Wohnung, Haus
oder gemeinschaftliches Bauprojekt.
Für uns sind Begriffe wie Kraft-Wärme-Kopplung, Holz­
hackschnitzel oder
Solarthermie keine Fremdworte. Unsere
Berater sind immer am Ball und offen
für Innovationen.
26
Senken Sie Ihre
Bau­finan­zierungs­zinsen
Umweltbewusstes Bauen fördert nicht
nur der Staat: auch die UmweltBank
belohnt Bauherren mit zinsgünstigen Krediten. Je ökologischer ein Bau­
vorhaben ist, desto günstiger sind die
Zinskonditionen. Darum lohnt sich eine
Inves­tition in die Umwelt doppelt.
Zum spürbaren Wohnkomfort kommt der
finanzielle Vorteil. Bei der UmweltBank
beeinflusst jeder Bauherr seine Zinsen
direkt über die ökologische Qualität seines Hauses. Wie umweltfreundlich Ihr
Bauvorhaben ist, ermitteln wir anhand
Ihres Kredit­
antrages und belohnen Ihr
Engagement mit fairen Konditionen.
Einfach und unkompliziert
Wir sind eine unkomplizierte Bank
mit flachen Strukturen. Ihr Darlehen
wickeln wir schnell und problemlos ab:
■■
■■
■■
Die Konditionen der UmweltBankFörderdarlehen sind abhängig von der
ökologischen Qualität des Hauses. Als
Maßstab dient in erster Linie der energetische Standard des Hauses nach Fertigstellung der Baumaßnahmen. Besitzt Ihr
Haus ein hohes energetisches Niveau,
z. B. Passivhausstandard, belohnen wir
dies mit unseren besten Konditionen.
ür die erste telefonische Beratung
F
stehen Ihnen unsere Spezialisten
unter 0911 / 53 08 - 155 Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr
gerne zur Verfügung. Wir beraten
Sie individuell und entwickeln die
optimale Finanzierung für Ihr Bau­
vorhaben. Rufen Sie uns an.
ie planen einen Neubau? Senden
S
Sie uns Ihre Kreditanfrage ausgefüllt zu und wir erstellen ein auf Ihr
Vorhaben zugeschnittenes Finan­
zierungsangebot mit maximaler
KfW-Förderung.
ie kaufen einen Altbau oder möchS
ten Ihr Haus umfassend sanieren?
Füllen Sie hierzu einfach Ihre Kreditanfrage aus. Alle öffentlichen
Mittel, die für Sie in Frage kommen,
bauen wir in Ihre Finanzierung ein.
Alle Anträge finden Sie unter
www.umweltbank.de/formulare
FINANZIERUNG
... und noch vieles mehr:
Kompetente Finanzierung für
Photovoltaik-Projekte
Foto: Kundenfoto
Foto: UmweltBank
Gemeinschaftlich wohnen –
maßgeschneidert finanzieren
Foto: UmweltBank
Ökologische Altbausanierung –
maximal gefördert
Die Betreuung gemeinschaftlicher
Wohnprojekte und Baugemeinschaften
hat bei der UmweltBank Tradition. Gemeinschaftliche Wohnprojekte stellen
hohe Ansprüche – an Planung, Realisation und Finanzierung. Gerne setzen
wir auf Ihre Ideen. Sprechen Sie mit uns
über die individuelle Finanzierung.
www.umweltbank.de/baugruppen
Wir sind überzeugt, dass die Photovoltaik auch zukünftig ihren Anteil
an der Energieerzeugung in Deutschland leisten wird. Deshalb unterstützt
die UmweltBank den weiteren Ausbau
von Solarstromanlagen. Sprechen Sie
mit unseren Experten.
Ökologische Landwirtschaft
Windkraft
Wasserkraft
Bio-Lebensmittel sind für die UmweltBank kein Trend, sondern Umweltschutz
mit Zukunft. Für uns gibt es keine Alternative zu einem verantwortungsvollen
Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen und artgerechter Tierhaltung.
Wir sind der richtige Partner beim Flächenerwerb, der Errichtung von Wirtschaftsgebäuden oder dem Kauf von
Maschinen für die ökologische Landwirtschaft.
www.umweltbank.de/projektfinanzierung
Foto: plainpicture
www.umweltbank.de/photovoltaik
Foto: GE
Foto: Pixelio
Sie kaufen einen Altbau oder möchten
Ihr Haus umfassend sanieren? Wir finden für Sie die maßgeschneiderte Finan­
zierung mit allen Förder­mög­lichkeiten
der KfW und beraten Sie ausführlich.
Auch bei der Alt­bau­sanierung belohnt
die UmweltBank verantwortungsvolle
Bauherren mit zinsgünstigen Krediten.
www.umweltbank.de/baufinanzierung
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz
kann Windenergie zu einem Festpreis ins
Netz eingespeist werden und ist damit
kalkulierbar und rentabel. Sowohl bei
der Errichtung neuer Windkraftanlagen
als auch beim Repowering sind wir der
richtige Partner für Sie.
In Wasser steckt ein gewaltiges Ener­gie­
potential, aus dem sich vorzüglich Strom
gewinnen lässt. Wasserkraftwerke mit
Fischtreppen bringen wichtige Vor­teile
für die Natur: Es werden keine fossilen Brenn­stoffe verbraucht und keine
Emissionen freigesetzt.
Finanzieren Sie mit der UmweltBank
eine saubere Technologie, die Arbeit
schafft und das Klima schützt.
www.umweltbank.de/projektfinanzierung
Unsere Kreditexperten helfen Ihnen bei
der Finanzierung, der Reaktivierung oder
dem Neubau eines Wasser­kraft­werkes.
www.umweltbank.de/projektfinanzierung
0911 / 53 08 - 155
Baufinanzierung
0911/ 53 08 - 175
Projektfinanzierung
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I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N
Informationen für Kunden
Allgemeine Informationen
Name und Anschrift der Bank,
Kommunikationsmittel
UmweltBank Aktiengesellschaft
Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 53 08 – 123
Telefax: 0911 / 53 08 – 129
E-Mail: [email protected]
Internet: www.umweltbank.de
Vertretungsberechtige
Vorstände: Goran Bašić, Stefan Weber
Prokuristen: Gisela Bohn, Gabriele
Glahn-Nüßel, André Hückstädt, Beate
Klemm, Markus Suroff und Matthias
Winkler
Aufsichtsrat
Günther Hofmann, Heinrich Klotz,
Edda Schröder
Umweltrat
Frauke Hammermann, Klaus Kiefer,
Markus Ott
Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb von Bankgeschäften aller Art,
insbesondere setzt sich die UmweltBank für den Erhalt der natürlichen
Lebensgrundlagen, für klares Wasser,
reine Luft und eine gesunde Umwelt
ein.
Handelsregistereintrag
Amtsgericht Nürnberg, HR B 12.678
Zuständige Zulassungs- und Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108,
53117 Bonn und Marie-Curie-Straße
24-28, 60439 Frankfurt am Main
Internet: www.bafin.de
28
Informations-, Vertrags- und Kommunikationssprache
Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation
während der Laufzeit des Vertrages ist
Deutsch. Von Dritten, wie etwa Emittenten, übermittelte Informationen werden in der Sprache weitergeleitet, in der
sie der UmweltBank zugegangen sind.
Rechtsordnung und Gerichtsstand
Gemäß Nr. 6 Absatz 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt
für den Vertragsschluss und für die
gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank
deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.
Sicherung der Kundenzufriedenheit
Das Handeln im Kundeninteresse ist
das Leitbild, das unsere Geschäftsbeziehung mit dem Kunden prägt. Bei
Fragen und Unklarheiten stehen wir
unseren Kunden jederzeit gerne zur
Seite. Im Fall einer Reklamation wollen wir die Zufriedenheit unserer Kunden umfassend und zügig wiederherstellen. Für Anregungen, Feedback und
Wünsche sowie Reklamationen stehen unseren Kunden und Interessenten
alle in diesen Informationen genannten
Kommunikationswege offen.
Außergerichtliche Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten besteht
die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anzurufen. Näheres regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung, die auf der Internetseite der Bundesbank (www.bundesbank.de) eingesehen und heruntergeladen werden kann; auf Wunsch stellt die
UmweltBank Kunden die Verfahrensordnung auch zur Verfügung. Die Beschwer-
de ist zu richten an: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach
11 12 32, 60047 Frankfurt am Main,
E-Mail: [email protected],
Telefax: 069 / 23 88 – 1919
Schutz der verwahrten Kundengelder /
Einlagensicherung
Die UmweltBank AG ist Mitglied der
gesetzlichen Einlagensicherung und
gehört der Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28, 10178 Berlin an. Die Entschädigungseinrichtung sichert alle Einlagen, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-,
Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Diese Einlagen sind bis zu einer
Höhe von insgesamt 100.000 Euro je
Einleger vollständig abgedeckt.
Einlagen sind auch Verbindlichkeiten
aus Wertpapiergeschäften, sofern sich
die Verpflichtung der UmweltBank
darauf bezieht, den Kunden Besitz
oder Eigentum an Geldern zu verschaffen. Für den Anspruch auf die
Herausgabe von Wertpapieren ist der
Entschädigungsanspruch auf 90% der
Verbindlichkeiten und den Gegenwert
von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die UmweltBank
Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie
z.B. Inhaberschuldverschreibungen,
Inhabereinlagenzertifikate, daneben
Genussrechte/-scheine sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch
das zuständige Einlagensicherungssystem gedeckt. Für bestimmte Einla-
I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N
gen geltende Ausnahmen und weitere
Informationen zur Einlagensicherung
sind auf der Internetseite des EdB unter
www.edb-banken.de einsehbar.
Datenschutz
Die UmweltBank AG beschränkt die
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten auf
ein Minimum, das notwendig ist zur
Anbahnung oder zur Abwicklung der
Vertragsbeziehung mit dem Nutzer
oder zur Durchführung der vom Nutzer gewünschten Dienstleistung.
Die Bank verarbeitet und nutzt die von
Kunden und Interessenten erhobenen
personenbezogenen Daten auch für Zwecke der eigenen Werbung oder der eigenen Markt- oder Meinungsforschung.
Der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für Zwecke der
Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung kann jederzeit widersprochen werden, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den
Basistarifen entstehen. Die UmweltBank
schützt die Kunden- und Interessentendaten und betreibt keinen Adresshandel.
Steuerliche Informationen
Abgeltungsteuer
Alle Kapitalerträge und Kursgewinne
werden pauschal mit 25 % besteuert.
Hinzu kommen Solidaritätszuschlag
und ggf. Kirchensteuer. Kunden, bei
denen der Grenzsteuersatz unter 25 %
liegt, können am Jahresende zuviel
bezahlte Steuerbeträge vom zuständigen Finanzamt erstatten lassen
(sogenannte „Günstigerprüfung“).
Freistellungsauftrag
Die Besteuerung entfällt, sofern ein
ausreichender Freistellungsauftrag vor-
liegt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt
im Rahmen einer Einzelveranlagung
801 Euro, bei zusammenveranlagten
Personen 1.602 Euro. Reicht der Freistellungsauftrag für die erzielten Kapitalerträge und Kursgewinne nicht aus,
wird Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das
zuständige Finanzamt abgeführt. Ausnahme: es liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor. Die Höhe
des erteilten Freistellungsbetrages ist
jedem von der UmweltBank ausgestellten Kontoauszug zu entnehmen.
Nichtveranlagungsbescheinigung
Natürliche Personen, bei denen eine
Veranlagung zur Einkommensteuer
nicht in Betracht kommt, sowie ggf. eingetragene Vereine und andere juristische
Personen können sich vom zuständigen
Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung bzw. einen Freistellungsbescheid ausstellen lassen. Bei der Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsbescheides
wird auf den Einbehalt von Kapitalertragsteuer verzichtet.
Kirchensteuer
Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
wird ab dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Analog der
Abgeltungsteuer wird Kirchensteuer nur dann abgeführt, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag oder
keine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt. Der Kirchensteuersatz
beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer von 25 %. Die Kirchensteuerpflicht ist damit komplett abgegolten, weitere Angaben in der Einkommensteuererklärung entfallen.
Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einmal jährlich die Religionszugehörigkeit der Kunden abgefragt. Die
Abfrage erfolgt zwischen dem 1.
September und 31. Oktober. Auf
Basis der vom BZSt bereitgestellten
Informationen wird die Kirchensteuer im darauf folgenden Jahr einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Kunden können beim BZSt dem automatisierten Datenabruf der Religionsgemeinschaft widersprechen (Sperrvermerk) und diesen Sperrvermerk
bis zum 30. Juni eines Jahres beim
BZSt eintragen lassen. Ein einmal eingelegter Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk § 51a EStG“
ist unter www.formulare-bfinv.de zu
finden. Alternativ kann das Formular
beim BZSt auch telefonisch unter der
Rufnummer 0228 / 40 61 - 240 oder
per Post (Bundeszentralamt für Steuern, An der Küppe 1, 53225 Bonn)
angefordert werden.
Dieser Sperrvermerk verhindert, dass
Banken, Fondsgesellschaften und
andere Finanzpartner Informationen
über die Religionszugehörigkeit der
Kunden erhalten. Demzufolge wird
die Kirchensteuer nicht abgeführt.
Das BZSt meldet den Widerspruch
dann dem zuständigen Finanzamt.
Kirchenmitglieder werden von dort
zur Abgabe einer Steuerklärung für
die Erhebung der Kirchensteuer auf
Abgeltungsteuer aufgefordert.
Kunden, die keiner steuererhebenden
Religionsgemeinschaft angehören,
müssen nichts unternehmen.
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I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N
Die Einzelheiten dazu sind in § 51 a
Abs. 2 b bis e und Abs. 6 EStG geregelt.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalvermögen werden von der UmweltBank automatisch
mit Erträgen aus Kapitalvermögen verrechnet. Dabei werden Aktienverluste
nur mit Aktiengewinnen verrechnet.
Der Freistellungsauftrag kann durch
realisierte Verluste maximal bis zur
ursprünglich eingereichten Höhe wieder aufleben. Ein Verlust innerhalb der
UmweltBank, der am Jahresende nach
Verrechnung von Gewinnen und Verlusten noch besteht, wird vorgetragen.
Dieser wird in den Folgejahren mit
weiteren Kapitalerträgen verrechnet.
Wenn ein Kunde Gewinne bei einer
Bank mit Verlusten bei einer anderen
Bank verrechnen möchte, muss er bis
zum 15. Dezember des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung schriftlich beantragen.
Steuerrückerstattung
Eingereichte Freistellungsaufträge gelten grundsätzlich vom 01.01. bis zum
31.12. eines Jahres. Wird ein ausreichender Freistellungsauftrag unterjährig eingereicht, werden bereits einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zum
Jahresende automatisch erstattet. Darüber hinaus können eventuell einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer im Rahmen
des Sparer-Pauschbetrages bei der persönlichen Einkommensteuererklärung
geltend gemacht werden.
Erteilt ein Kunde Freistellungsaufträge
bei mehreren Kreditinstituten, ist darauf
zu achten, dass die Summe aller Freistellungsbeträge den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.
30
Zu Beginn jedes Kalenderjahres
erstellt die UmweltBank jedem Kunden für das vorangegangene Kalenderjahr eine Jahressteuerbescheinigung
sowie einen Finanzstatus.
Steuerliche Ansässigkeit und Übermittlung der Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Alle Banken sind auf Grundlage des
Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG), der FATCA-USAUmsetzungsverordnung (FATCA-USAUmsV) sowie der Zinsinformationsverordnung (ZIV) verpflichtet, von jedem
Neukunden Angaben bezüglich seiner steuerlichen Ansässigkeit zu erfragen und diese Daten zu speichern.
Bei Bestandskunden sind die Banken
verpflichtet, eine mögliche steuerliche
Ansässigkeit im Ausland zu überprüfen.
Liegt die steuerliche Ansässigkeit
nicht ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in
einem anderen EU-Mitgliedstaat, in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem anderen Staat, der
einen steuerlichen Datenaustausch
mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbart hat, werden die nach
FKAustG und / oder FATCA-USAUmsV bzw. der ZIV vorgeschriebenen Daten an das BZSt übermittelt. In diesen Fällen ist die UmweltBank verpflichtet, Name, Anschrift,
Ansässigkeitsstaat(en), Geburtsdatum, Geburtsort, Steuer-Identifikationsnummer, Konto- und Depotnummer, Kontosalden und gutgeschriebene Kapitalerträge, einschließlich
Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse an das BZSt zu melden.
Betroffene Kunden werden von der
UmweltBank vor einer erstmaligen
Datenübermittlung informiert. Ab
2017 werden die Daten vom BZSt an
die im Ansässigkeitsstaat zuständige
ausländische Steuerbehörde weitergeleitet. Im Gegenzug übermitteln die ausländischen Steuerbehörden an die Bundesrepublik Deutschland Daten über die Konten von in
Deutschland ansässigen Personen zur
Durchführung des Besteuerungsverfahrens.
Widerrufsrecht bei außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
über Finanzdienstleistungen
Der Kunde kann den Anlageauftrag
wie folgt widerrufen:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen mittels einer
eindeutigen Erklärung widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht
vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b
§ 2 Absatz 1 in Verbindung mit
Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs, wenn die Erklärung
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail)
erfolgt. Der Widerruf ist zu richten
an: UmweltBank AG, Laufertorgraben 6, 90489 Nürnberg, Telefax: 0911 / 53 08 – 129, E-Mail:
[email protected].
I N F O R M AT I O N E N F Ü R K U N D E N
Ende der Widerrufsbelehrung
Online-Banking light
Mit unserem Online-Banking light
können Sie nach Freischaltung alle
unter Ihrer Stammnummer geführten
UmweltBank-Konten und Depots
einsehen. Angezeigt werden Kontostand und die zugehörigen Umsätze. Der Umsatzzeitraum umfaßt in
der Regel das laufende Jahr sowie
das Vorjahr.
Sicherheit bei Verfügungen
Ein- und Auszahlungen erfolgen unter
Angabe des vereinbarten Geheimwortes
ausschließlich über Ihre schriftlich vereinbarte Referenzbankverbindung.
Pluskonto. Die betragliche Zusammensetzung des Auszahlplans wird
individuell aufgrund der Kundenangaben errechnet und in einem separaten Schreiben mitgeteilt.
Beim Online-Banking light kommt
das persönliche Geheimwort zum
Einsatz, das Sie mit der UmweltBank
schriftlich vereinbaren und das auch
für telefonische und E-Mail-Aufträge
verwendet wird.
Kosten
Die Kontoführung der Anlagekonten
ist kostenfrei.
Informationen zu den
Anlageprodukten
Wesentliche Merkmale
Die Grundregeln für die gesamte
Geschäftsbeziehung zwischen UmweltBank und Kunde sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
UmweltBank beschrieben.
Spezifische Produktmerkmale sowie
Mindestlaufzeit von Verträgen / Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung /
Kündigungsbedingungen und eventuelle Vertragsstrafen
Die Produktbeschreibungen sind im
Anlagekatalog und auf der Internetseite der UmweltBank zu finden. Die
dazugehörigen Anlagebedingungen sind
ebenso im Anlagekatalog abgedruckt
und können auf der Internetseite der
UmweltBank eingesehen und ausgedruckt werden. Mit jedem Produktabschluss werden die Anlagebedingungen
zusätzlich auf der Rückseite der jeweiligen Anlagebestätigung dargestellt.
Der Auszahlplan stellt kein eigenständiges Produkt dar, sondern ist
eine Kombination aus Umweltzertifikat und UmweltSparbriefen mit
Zins- und Kapitalverzehr. Als Verrechnungskonto dient ein Umwelt-
Zustandekommen des Anlagevertrages
Gegenüber der UmweltBank gibt der
Kunde ein ihn bindendes Angebot auf
Abschluss eines Anlagevertrags ab,
indem er den ausgefüllten und unterzeichneten Anlageauftrag der UmweltBank übermittelt und dieser ihr zugeht.
Bei Folgeaufträgen kann der Anlageauftrag alternativ telefonisch oder auf
elektronischem Wege unter Angabe
des persönlichen Geheimwortes erteilt
werden. Der Anlagevertrag kommt mit
Zugang der Annahmeerklärung seitens der UmweltBank beim Kunden in
Form einer schriftlichen Anlagebestätigung zustande.
Vorbehalt
Die UmweltBank behält sich vor, die
angebotene Leistung im Fall ihrer
Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
Gesamtpreis
Hierzu verweisen wir auf unsere
jeweils aktuellen Konditionenübersichten, die auch im Internet unter
www.umweltbank.de zur Verfügung
stehen.
Befristung der Gültigkeitsdauer
Die Konditionen der UmweltBank
gelten in der Regel bis auf weiteres
und sind freibleibend. Die Bank
behält sich eine jederzeit mögliche
Änderung der Angebote und deren
Preise ausdrücklich vor.
21. März 2016
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass
wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
Gegenleistung beginnen. Besteht
eine Verpflichtung zur Zahlung
von Wertersatz, kann dies dazu
führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
der Vertrag von beiden Seiten auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns
mit deren Empfang.
31
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für
Geschäftsbeziehungen
Bankgeheimnis und Bankauskunft
Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des Kunden
Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden
8.
Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten
(Konten in laufender Rechnung)
Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
Grundregeln für die Beziehung
zwischen Kunde und Bank
1. Geltungsbereich und Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen
1.1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden
und den inländischen Geschäftsstellen der UmweltBank
AG (im folgenden Bank genannt). Daneben gelten
für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für
das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für
den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der
Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages
mit dem Kunden vereinbart. Unterhält der Kunde auch
Geschäftsverbindungen zu ausländischen Geschäftsstellen, sichert das Pfandrecht der Bank (Nr. 14 dieser
Geschäftsbedingungen) auch die Ansprüche dieser ausländischen Geschäftsstellen.
1.2 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei
Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit
der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen
elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum
Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die
Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine
Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.
Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank
in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem
Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen)
angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen
Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses
Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot
besonders hinweisen.
2. Bankgeheimnis und Bankauskunft
2.1 Bankgeheimnis
Die Bank ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von
denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden darf die Bank nur weitergeben,
wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder
der Kunde eingewilligt hat oder die Bank zur Erteilung
einer Bankauskunft befugt ist.
32
Mitwirkungspflicht des Kunden
15. Sicherungsrechte an Einzugspapieren und diskontierten Wechseln
16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und
Freigabeverpflichtung
17. Verwertung von Sicherheiten
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Kündigung
Kosten der Bankdienstleistungen
18. Kündigungsrechte des Kunden
19. Kündigungsrechte der Bank
12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen
Sicherheiten für die Ansprüche der Bank gegen
den Kunden
Kontoführung
7.
9. Einzugsaufträge
10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei Fremdwährungskonten
Schutz der Einlagen
20. Gesetzliche Einlagensicherung
21. Außergerichtliche Streitschlichtung
13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten der
Bank
2.2 Bankauskunft
Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit; betragsmäßige Angaben über Kontostände,
Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute
Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von
Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
2.3 Voraussetzungen für die Erteilung einer Bankauskunft
Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im
Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu
erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche
Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte,
wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt.
Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über
Privatkunden und Vereinigungen erteilt die Bank nur dann,
wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Bankauskunft wird nur erteilt, wenn der
Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten
Auskunft glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der
Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange des Kunden
der Auskunftserteilung entgegenstehen.
2.4 Empfänger von Bankauskünften
Bankauskünfte erteilt die Bank nur eigenen Kunden
sowie anderen Kreditinstituten für deren Zwecke oder
die ihrer Kunden.
3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden
3.1 Haftungsgrundsätze
Die Bank haftet bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen
für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen,
die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht.
Soweit die Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese Regelungen vor. Hat der
Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten (zum Beispiel
durch Verletzung der in Nr. 11 dieser Geschäftsbedingungen aufgeführten Mitwirkungspflichten) zu der
Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich
nach den Grundsätzen des Mitverschuldens in welchem
Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
3.2 Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in
der Form ausgeführt wird, dass die Bank einen Dritten
mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Bank
den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an
den Dritten weiterleitet (weitergeleiteter Auftrag). Dies
betrifft zum Beispiel die Einholung von Bankauskünften bei anderen Kreditinstituten oder die Verwahrung
und Verwaltung von Wertpapieren im Ausland. In
diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf
die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
3.3 Störung des Betriebes
Die Bank haftet nicht für Schäden, die durch höhere
Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch
sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum
Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
4. Grenzen der Aufrechnungsbefugnis des
Kunden
Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur
aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des
Kunden
Nach dem Tod des Kunden hat derjenige, der sich gegenüber der Bank auf die Rechtsnachfolge des Kunden beruft,
der Bank seine erbrechtliche Berechtigung in geeigneter
Weise nachzuweisen. Wird der Bank eine Ausfertigung
oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt, darf die Bank denjenigen,
der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet
ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Dies gilt
nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort Genannte
(zum Beispiel nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit
des Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, oder wenn
ihr dies infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.
6. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden
6.1 Geltung deutschen Rechts
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden
und der Bank gilt deutsches Recht.
6.2 Gerichtsstand für Inlandskunden
Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige
Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführende Stelle zuständigen
Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht
verklagen; dasselbe gilt für juristische Personen des
öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Die Bank selbst kann von diesen Kunden
nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen
Gericht verklagt werden.
6.3 Gerichtsstand für Auslandskunden
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden,
die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die
mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
21. März 2016
Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde
und Bank
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
7. Rechnungsabschlüsse bei Kontokorrentkonten
(Konten in laufender Rechnung)
7.1 Erteilung der Rechnungsabschlüsse
Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern
nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende
eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss;
dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen
beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen
und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf
den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach
Nr. 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit
dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung
Zinsen berechnen.
7.2 Frist für Einwendungen, Genehmigung durch Schweigen
Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde
spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen
Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in
Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb
der Sechs-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger
Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese Folge
wird die Bank bei Erteilung des Rechnungsabschlusses
besonders hinweisen. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses
verlangen, muss dann aber beweisen, dass zu Unrecht
sein Konto belastet oder eine ihm zustehende Gutschrift
nicht erteilt wurde.
8. Storno- und Berichtigungsbuchungen der Bank
8.1 Vor Rechnungsabschluss
Fehlerhafte Gutschriften auf Kontokorrentkonten (zum Beispiel wegen einer falschen Kontonummer) darf die Bank bis
zum nächsten Rechnungsabschluss durch eine Belastungsbuchung rückgängig machen, soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht (Stornobuchung); der
Kunde kann in diesem Fall gegen die Belastungsbuchung
nicht einwenden, dass er in Höhe der Gutschrift bereits
verfügt hat.
8.2 Nach Rechnungsabschluss
Stellt die Bank eine fehlerhafte Gutschrift erst nach
einem Rechnungsabschluss fest und steht ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zu, so wird sie in
Höhe ihres Anspruchs sein Konto belasten (Berichtigungsbuchung). Erhebt der Kunde gegen die Berichtigungsbuchung Einwendungen, so wird die Bank den
Betrag dem Konto wieder gutschreiben und ihren Rückzahlungsanspruch gesondert geltend machen.
8.3 Information des Kunden; Zinsberechnung
Über Storno- und Berichtigungsbuchungen wird die
Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Die
Buchungen nimmt die Bank hinsichtlich der Zinsberechnung rückwirkend zu dem Tag vor, an dem die
fehlerhafte Buchung durchgeführt wurde.
9. Einzugsaufträge
9.1 Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der
Einreichung
Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und
Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht
dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung und zwar
auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar
sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine)
und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift,
so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den
Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn
die Schecks, Lastschriften und andere Papiere bei
der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder
Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den
1
2
3
Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank
die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht
unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.
9.2 Einlösung von Lastschriften und vom Kunden ausgestellter Schecks
Lastschriften sowie Schecks sind eingelöst, wenn
die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten
Bankar-beitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig
gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung
an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch
schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall
eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über
die Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt
werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem
von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden.
10. Fremdwährungsgeschäfte und Risiken bei
Fremdwährungskonten
10.1 Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten
Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden
in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum
Beispiel durch Überweisungsaufträge zu Lasten des
Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung
von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt,
wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.
10.2 Gutschriften bei Fremdwährungsgeschäften mit
dem Kunden
Schließt die Bank mit dem Kunden ein Geschäft (zum
Beispiel ein Devisentermingeschäft) ab, aus dem sie die
Verschaffung eines Betrages in fremder Währung schuldet, wird sie ihre Fremdwährungsverbindlichkeit durch
Gutschrift auf dem Konto des Kunden in dieser Währung erfüllen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
10.3 Vorübergehende Beschränkung der Leistung durch
die Bank
Die Verpflichtung der Bank zur Ausführung einer
Verfügung zu Lasten eines Fremdwährungsguthabens
(Absatz 1) oder zur Erfüllung einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Absatz 2) ist in dem Umfang und so
lange ausgesetzt, wie die Bank in der Währung, auf die
das Fremdwährungsguthaben oder die Verbindlichkeit
lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder
Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen kann. In dem Umfang und solange
diese Maßnahmen oder Ereignisse andauern, ist die
Bank auch nicht zu einer Erfüllung an einem anderen
Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld verpflichtet. Die Verpflichtung der
Bank zur Ausführung einer Verfügung zu Lasten eines
Fremdwährungsguthabens ist dagegen nicht ausgesetzt, wenn sie die Bank vollständig im eigenen Haus
ausführen kann. Das Recht des Kunden und der Bank,
fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung
miteinander zu verrechnen, bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
10.4 Wechselkurs
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend
der Zahlungsdiensterahmenvertrag.
Mitwirkungspflichten des Kunden
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
11.1 Mitteilung von Änderungen
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank
Änderungen seines Namens und seiner Anschrift
sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese
Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel
in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende
gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus
dem Geldwäschegesetz, ergeben.
11.2 Klarheit von Aufträgen
Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen.
Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen
zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können.
Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit
und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der
2
3
Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN und BIC sowie der Währung zu achten. Änderungen, Bestätigungen
oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche
gekennzeichnet sein.
11.3 Besonderer Hinweis bei Eilbedürftigkeit der Ausführung eines Auftrages
Hält der Kunde bei der Ausführung eines Auftrages
besondere Eile für nötig, hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularmäßig erteilten Aufträgen muss dies außerhalb des Formulars erfolgen.
11.4 Prüfung und Einwendungen bei Mitteilungen der
Bank
Der Kunde hat Kontoauszüge, Wertpapierabrechnungen, Depot- und Erträgnisaufstellungen, sonstige
Abrechnungen, Anzeigen über die Ausführung von
Aufträgen sowie Informationen über erwartete Zahlungen und Sendungen (Avise) auf ihre Richtigkeit
und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und
etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben.
11.5 Benachrichtigung der Bank bei Ausbleiben von
Mitteilungen
Falls Rechnungsabschlüsse und Depotaufstellungen
dem Kunden nicht zugehen, muss er die Bank unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigungspflicht
besteht auch beim Ausbleiben anderer Mitteilungen,
deren Eingang der Kunde erwartet (Wertpapierabrechnungen, Kontoauszüge nach der Ausführung von
Aufträgen des Kunden oder über Zahlungen, die der
Kunde erwartet).
Kosten der Bankdienstleistungen
12. Zinsen, Entgelte und Aufwendungen
12.1 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit
Verbrauchern
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen
Bankleistungen, die die Bank gegenüber Verbrauchern
erbringt, einschließlich der Höhe von Zahlungen, die
über die für die Hauptleistung vereinbarten Entgelte
hinausgehen, ergeben sich aus dem „Preisaushang Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft“
und aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Wenn
ein Verbraucher eine dort aufgeführte Hauptleistung
in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem
Zeitpunkt im Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte.
Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte
Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung
des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem
Verbraucher nur ausdrücklich treffen, auch wenn sie
im Preisaushang oder im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen ist.
Für die Vergütung der nicht im Preisaushang oder im
Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen, die im Auftrag des Verbrauchers erbracht werden
und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen
Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember
International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer)
Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code)
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
21. März 2016
Kontoführung
33
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
12.2 Zinsen und Entgelte im Geschäft mit Kunden, die
keine Verbraucher sind
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die üblichen
Bankleistungen, die die Bank gegenüber Kunden, die
keine Verbraucher sind, erbringt, ergeben sich aus
dem "Preisaushang - Regelsätze im standardisierten
Privatkundengeschäft" und aus dem "Preis- und Leistungsverzeichnis", soweit der Preisaushang und das
Preis- und Leistungsverzeichnis übliche Bankleistungen
gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind (zum
Beispiel Geschäftskunden), ausweisen.
Wenn ein Kunde, der kein Verbraucher ist, eine dort
aufgeführte Bankleistung in Anspruch nimmt und dabei
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oder
Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen
und Entgelte.
Im Übrigen bestimmt die Bank, sofern keine andere
Vereinbarung getroffen wurde und gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, die Höhe von Zinsen und Entgelten nach billigem Ermessen (§ 315 des
Bürgerlichen Gesetzbuches).
12.3 Nicht entgeltfähige Leistung
Für eine Leistung, zu deren Erbringung die Bank kraft
Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse
wahrnimmt, wird die Bank kein Entgelt berechnen, es
sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.
12.4 Änderungen von Zinsen; Kündigungsrecht des
Kunden bei Erhöhung
Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz erfolgt aufgrund der jeweiligen
Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die Bank wird
dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei
einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes
vereinbart ist, die davon betroffene Kreditvereinbarung
innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der
Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt
der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die
gekündigte Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt.
Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist
einräumen.
12.5 Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch genommenen Leistungen
Änderungen von Entgelten für Bankleistungen, die vom
Kunden im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden
(zum Beispiel Konto- und Depotführung), werden dem
Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform
angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Online-Banking), können
die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten
werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt,
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung
angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird
ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er
den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf
dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem
Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird
das geänderte Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.
Die vorstehende Vereinbarung gilt gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn die Bank Entgelte für Hauptleistungen ändern will, die vom Verbraucher im Rahmen
der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in
34
Anspruch genommen werden. Eine Vereinbarung über
die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die
Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Verbraucher
nur ausdrücklich vereinbaren.
Kündigung nach Nr. 19 Absatz 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch zu machen, falls der Kunde seiner
Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von
Sicherheiten nicht fristgerecht nachkommt, wird sie ihn
zuvor hierauf hinweisen.
12.6 Ersatz von Aufwendungen
Ein möglicher Anspruch der Bank auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Vereinbarung eines Pfandrechts zugunsten
der Bank
12.7 Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern
für Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschafts4
raums (EWR) in einer EWR-Währung5.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen und Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern für Zahlungen innerhalb des
4
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer EWR5
Währung , richten sich die Zinsen und die Kosten (Entgelte,
Auslagen) nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und Sonderbedingungen sowie ergänzend nach den
gesetzlichen Vorschriften.
Sicherheiten für die Ansprüche der
Bank gegen den Kunden
13. Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
13.1 Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten
Die Bank kann für alle Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung die Bestellung bankmäßiger
Sicherheiten verlangen, und zwar auch dann, wenn die
Ansprüche bedingt sind (zum Beispiel Aufwendungsersatzanspruch wegen der Inanspruchnahme aus einer
für den Kunden übernommenen Bürgschaft). Hat der
Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen
(zum Beispiel als Bürge), so besteht für die Bank ein
Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten im Hinblick auf die aus der Haftungsübernahme
folgende Schuld jedoch erst ab Ihrer Fälligkeit.
13.2 Veränderungen des Risikos
Hat die Bank bei der Entstehung von Ansprüchen
gegen den Kunden zunächst ganz oder teilweise davon
abgesehen, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu verlangen, kann sie auch später noch eine
Besicherung fordern. Voraussetzung hierfür ist jedoch,
dass Umstände eintreten oder bekannt werden, die eine
erhöhte Risikobewertung der Ansprüche gegen den
Kunden rechtfertigen. Dies kann insbesondere der Fall
sein, wenn
- sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden
nachteilig verändert haben oder sich zu verändern
drohen oder
- sich die vorhandenen Sicherheiten wertmäßig verschlechtert haben oder zu verschlechtern drohen.
Der Besicherungsanspruch der Bank besteht nicht, wenn
ausdrücklich vereinbart ist, dass der Kunde keine oder
ausschließlich im Einzelnen benannte Sicherheiten zu
bestellen hat. Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht
der Anspruch auf die Bestellung oder Verstärkung von
Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten im Kreditvertrag angegeben sind; Übersteigt der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro, besteht der Anspruch auf Bestellung
oder Verstärkung auch dann, wenn in einem vor dem 21.
März 2016 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag oder in einem ab dem 21. März 2016 abgeschlossenen Allgemein-Verbaucherdarlehensvertrag im Sinne
von § 491 Abs. 2 BGB keine oder keine abschließenden
Angaben über Sicherheiten enthalten sind.
13.3 Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung
von Sicherheiten
Für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten
wird die Bank eine angemessene Frist einräumen.
Beabsichtigt die Bank, von ihrem Recht zur fristlosen
14.1 Einigung über das Pfandrecht
Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass
die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen
erwirbt, an denen eine inländische Geschäfts-stelle im
bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder
noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch
an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus
der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder
künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben).
14.2 Gesicherte Ansprüche
Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden,
künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit
ihren sämtlichen in- und ausländischen Geschäftsstellen
aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den
Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank
eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so
sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme
folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.
14.3 Ausnahmen vom Pfandrecht
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der Maßgabe in
die Verfügungsgewalt der Bank, dass sie nur für einen
bestimmten Zweck verwendet werden dürfen (zum Beispiel
Bareinzahlung zur Einlösung eines Wechsels), erstreckt sich
das Pfandrecht der Bank nicht auf diese Werte. Dasselbe gilt
für die von der Bank selbst ausgegebenen Aktien (eigene
Aktien) und für die Wertpapiere, die die Bank im Ausland
für den Kunden verwahrt. Außerdem erstreckt sich das
Pfandrecht nicht auf die von der Bank selbst ausgegebenen
eigenen Genussrechte / Genußscheine, nicht auf von der
Bank selbst ausgegebene bedingte Pflichtwandelanleihen
und nicht auf die verbrieften und nicht verbrieften nachrangigen Verbindlichkeiten der Bank.
14.4 Zins- und Gewinnanteilscheine
Unterliegen dem Pfandrecht der Bank Wertpapiere,
ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu
diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.
15. Sicherungsrechte bei Einzugspapieren und
diskontierten Wechseln
15.1 Sicherungsübereignung
Die Bank erwirbt an den ihr zum Einzug eingereichten Schecks und Wechseln im Zeitpunkt der Einreichung Sicherungseigentum. An diskontierten Wechseln
erwirbt die Bank im Zeitpunkt des Wechselankaufs
uneingeschränktes Eigentum; belastet sie diskontierte
Wechsel dem Konto zurück, so verbleibt ihr das Sicherungseigentum an diesen Wechseln.
15.2 Sicherungsabtretung
Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln
gehen auch die zugrundeliegenden Forderungen auf die
Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt,
wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum
Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).
15.3 Zweckgebundene Einzugspapiere
Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe
eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die
Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung
nicht auf diese Papiere.
15.4 Gesicherte Ansprüche der Bank
Das Sicherungseigentum und die Sicherungsabtretung
4
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
5
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische
Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
21. März 2016
eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine
andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen
Vorschriften.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
16. Begrenzung des Besicherungsanspruchs und
Freigabeverpflichtung
16.1 Deckungsgrenze
Die Bank kann ihren Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten so lange geltend machen, bis
der realisierbare Wert aller Sicherheiten dem Gesamtbetrag aller Ansprüche aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung (Deckungsgrenze) entspricht.
16.2 Freigabe
Falls der realisierbare Wert aller Sicherheiten die
Deckungsgrenze nicht nur vorübergehend übersteigt,
hat die Bank auf Verlangen des Kunden Sicherheiten
nach ihrer Wahl freizugeben und zwar in Höhe des die
Deckungsgrenze übersteigenden Betrages; sie wird bei
der Auswahl der freizugebenden Sicherheiten auf die
berechtigten Belange des Kunden und eines dritten
Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des
Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. In
diesem Rahmen ist die Bank auch verpflichtet, Aufträge
des Kunden über die dem Pfandrecht unterliegenden
Werte auszuführen (zum Beispiel Verkauf von Wertpapieren, Auszahlung von Sparguthaben).
16.3 Sondervereinbarungen
Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere
Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
17. Verwertung von Sicherheiten
17.1 Wahlrecht der Bank
Wenn die Bank verwertet, hat die Bank unter mehreren
Sicherheiten die Wahl. Sie wird bei der Verwertung und
bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf
die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten
Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.
17.2 Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht
Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine
Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung
der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht.
Kündigung
18. Kündigungsrechte des Kunden
18.1 Jederzeitiges Kündigungsrecht
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung
oder einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel den
Scheckvertrag), für die weder eine Laufzeit noch eine
abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
18.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine
abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann
eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es
dem Kunden auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank unzumutbar werden lässt, die
Geschäftsbeziehung fortzusetzen.
18.3 Gesetzliche Kündigungsrechte
Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
19. Kündigungsrechte der Bank
19.1 Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder
einzelne Geschäftsbeziehungen, für die weder eine
Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung
vereinbart ist, jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen (zum Beispiel den
Scheckvertrag, der zur Nutzung von Scheckvordrucken
berechtigt). Bei der Bemessung der Kündigungsfrist
wird die Bank auf die berechtigten Belange des Kunden
Rücksicht nehmen. Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B. laufendes Konto oder
Kartenvertrag) und eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.
19.2 Kündigung unbefristeter Kredite
Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit
noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart
ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung
dieses Kündigungsrechts auf die berechtigten Belange
des Kunden Rücksicht nehmen.
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen
für die Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die Bank nur nach Maßgabe dieser
Regelungen kündigen.
19.3 Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist
Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der der Bank
deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der
berechtigten Belange des Kunden unzumutbar werden
lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die für die Entscheidung der
Bank über eine Kreditgewährung oder über andere mit
Risiken für die Bank verbundene Geschäfte (zum Beispiel Aushändigung einer Zahlungskarte) von erheblicher Bedeutung waren; bei Verbraucherdarlehen gilt dies
nur, wenn der Kunde für die Kreditwürdigkeitsprüfung
relevante Informationen wissentlich vorenthalten oder
diese gefälscht hat und dies zu einem Mangel der Kreditwürdigkeitsprüfung geführt hat,
- oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten
droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens
oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit
gegenüber der Bank auch unter Verwertung einer
hierfür bestehenden Sicherheit gefährdet ist oder,
- wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nach Nr.
13 Absatz 2 dieser Geschäftsbedingungen oder aufgrund einer sonstigen Vereinbarung nicht innerhalb
der von der Bank gesetzten angemessenen Frist
nach kommt.
19.6 Abwicklung nach einer Kündigung
Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist wird
die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredites) eine
angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der
Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der
Scheckvordrucke).
Schutz der Einlagen
20. Gesetzliche Einlagensicherung
Die UmweltBank AG ist Mitglied der gesetzlichen
Einlagensicherung und gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße
28, 10178 Berlin an. Die Entschädigungseinrichtung
sichert alle Einlagen, die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" auszuweisen sind.
Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
Diese Einlagen sind bis zu einer Höhe von insgesamt
100.000 Euro je Einleger vollständig abgedeckt.
Einlagen sind auch Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, sofern sich die Verpflichtung der UmweltBank
darauf bezieht, den Kunden Besitz oder Eigentum an
Geldern zu verschaffen.
Für den Anspruch auf die Herausgabe von Wertpapieren ist
der Entschädigungsanspruch auf 90% der Verbindlichkeiten
und den Gegenwert von maximal 20.000 Euro begrenzt.
Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die
UmweltBank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie
z.B. Inhaberschuldverschreibungen, Inhabereinlagenzertifikate, daneben Genussrechte/-scheine,
bedingte Pflichtwandelanleihen sowie Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten.
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch das zuständige Einlagensicherungssystem
gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen
und weitere Informationen zur Einlagensicherung sind
auf der Internetseite des EdB unter www.edb-banken.de
einsehbar.
21. Außergerichtliche Streitschlichtung
21.1 Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank
besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle bei
der Deutschen Bundesbank anzurufen. Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank dient der
außergerichtlichen Streitbeilegung von Beschwerden
im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten (§§ 675c
bis 676c BGB), Verbraucherdarlehen (§§ 491 bis 509
BGB) sowie dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Versicherungsdienstleistungen sind hiervon ausgenommen. Die Beschwerde ist schriftlich an die
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle, Postfach
11 12 32, 60047 Frankfurt/Main zu richten.
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer
vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach
erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, es sei denn, dies ist wegen der Besonderheiten des
Einzelfalles (§ 323 Absätze 2 und 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuches) entbehrlich.
19.4 Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen bei
Verzug
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch Sonderregelungen
für die Kündigung wegen Verzugs mit der Rückzahlung
eines Verbraucherdarlehensvertrages vorsieht, kann die
Bank nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.
19.5 Kündigung eines Basiskontovertrages
Einen Basiskontovertrag kann die Bank nur nach den
zwischen der Bank und dem Kunden auf Grundlage
des Zahlungskontengesetzes getroffenen Vereinbarungen
und den Bestimmungen des Zahlungskontengesetzes
kündigen.
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
21. März 2016
dienen der Sicherung aller Ansprüche, die der Bank gegen
den Kunden bei Einreichung von Einzugspapieren aus
seinen Kontokorrentkonten zustehen oder die infolge
der Rückbelastung nicht eingelöster Einzugspapiere
oder diskontierter Wechsel entstehen. Auf Anforderung
des Kunden nimmt die Bank eine Rückübertragung des
Sicherungseigentums an den Papieren und der auf sie
übergegangenen Forderungen an den Kunden vor, falls
ihr im Zeitpunkt der Anforderung keine zu sichernden
Ansprüche gegen den Kunden zustehen oder sie ihn
über den Gegenwert der Papiere vor deren endgültiger
Bezahlung nicht verfügen lässt.
35
U M W E LT B A N K
ANLAGEBEDINGUNGEN
Anlagebedingungen
UmweltPluskonto
1. Das UmweltPluskonto wird in laufender
Rechnung (Kontokorrent) ausschließlich
auf Guthabenbasis geführt. Es ist kein Girokonto und kann somit nicht zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs herangezogen
werden. Das Guthaben ist täglich fällig.
2. Das UmweltPluskonto wird mit einer
Mindesteinlage von EUR 500,- eröffnet.
Einzahlungen und Verfügungen sind in jeder Höhe möglich. Bei Verfügungen über
das Gesamtguthaben bleibt das Konto weiterhin bestehen, es sei denn, eine Kontoauflösung wird ausdrücklich gewünscht.
3. Verfügungen können unter Angabe des
Geheimwortes ausschließlich als Überweisungsaufträge zu Gunsten des der UmweltBank angegebenen Referenzkontos
bis zur Höhe des bestehenden Guthabens
ausgeführt werden. Ändert sich die genannte Referenzkontoverbindung, so ist
dies der UmweltBank schriftlich mitzuteilen. Verfügungen werden dann nur zu
Gunsten der neuen Kontoverbindung vorgenommen.
4. Einzahlungen können durch Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei Einzahlungen mittels Lastschrift erfolgt die
Gutschrift unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs.
5. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an
die Bank.
6. Die Zinsen werden monatlich berechnet
und dem UmweltPluskonto am Ende des
Monats gutgeschrieben. Zur Ermittlung
der Zinsen wird der Monat mit 30 Tagen
gerechnet. Der Zinssatz ist variabel und
kann dem Kontoauszug und/oder der Internetseite der UmweltBank entnommen
werden.
UmweltSparbuch
1. Das UmweltSparbuch wird als Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist
geführt; innerhalb eines Kalendermonats
können bis zu EUR 2.000,- ohne Kündigung verfügt werden.
2. Der Zinssatz ist variabel und kann dem
Kontoauszug und/oder der Internetseite
der UmweltBank entnommen werden.
Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum
Ende eines jeden Kalenderjahres. Wird
das Guthaben des UmweltSparbuchs
während des gesamten Kalenderjahres
nicht durch Auszahlungen reduziert, erhöht sich der Zins für das abgelaufene
Jahr rückwirkend um 0,25% p.a.
3. Das UmweltSparbuch dient der Geldanlage, nicht dem Zahlungsverkehr.
4. Einzahlungen können durch Überweisung oder Lastschrift erfolgen. Bei Einzahlungen mittels Lastschrift erfolgt die
Gutschrift unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs.
5. Verfügungen können unter Angabe des
Geheimwortes ausschließlich als Überweisungsaufträge zu Gunsten des der UmweltBank angegebenen Referenzkontos
bis zur Höhe des bestehenden Guthabens
ausgeführt werden. Wird durch Verfügung
das Mindestguthaben von EUR 500,- unterschritten, kann das restliche Gesamtguthaben ebenfalls ausgezahlt und das
UmweltSparbuch aufgelöst werden.
6. Wenn der Kunde den zur Rückzahlung
gekündigten Betrag nicht innerhalb eines
Monats abhebt oder keine anderweitige
Vereinbarung getroffen wird, wird das
Sparbuch mit dem gekündigten Betrag
mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten weitergeführt.
ohne Kündigung werden Vorschusszinsen
in Höhe von einem Viertel des geltenden
Habenzinssatzes berechnet.
8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige
an die Bank.
9. Die UmweltBank händigt dem Sparbuchinhaber nach der ersten Einzahlung
einen Sparkontoauszug aus, der Namen
und Anschrift des Sparers sowie die Nummer des Sparbuches enthält. In den Sparkontoauszügen vermerkt die UmweltBank
Einzahlungen und Auszahlungen, alle
übrigen Gutschriften und Belastungen
sowie den jeweiligen Kontostand.
7. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung
10. Die UmweltBank erstellt und versendet vierteljährlich nach Umsatz (bei Nutzung von Online-Banking light halbjährlich nach Umsatz), mindestens jedoch
einmal im Jahr einen Sparkontoauszug.
auf EUR 2.500,-. Aufstockungen des Anlagebetrages sind während der Laufzeit der
Sonderzinsvereinbarung nicht möglich.
lauf der Sonderzinsvereinbarung wird das
Konto als UmweltSparbuch mit variablem
Zinssatz weitergeführt.
5. Die Einzahlung des Anlagebetrages erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen
Zahlungseingangs.
7. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von
einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet.
6. Die Kündigungssperrfrist beträgt 21
Monate. Danach ist eine Kündigung mit
dreimonatiger Frist möglich. Eine Verfügung nach Ablauf der Kündigungssperrfrist
– auch von Teilbeträgen – führt ab diesem
Zeitpunkt zur Beendigung der Sonderzinsvereinbarung. In diesem Fall und bei Ab-
8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige an die
Bank.
1. Das UmweltSparbuch Extra wird auf der
Basis eines Sparkontos mit dreimonatiger
Kündigungsfrist geführt. Bestandteil ist die
Sonderzinsvereinbarung über 24 Monate.
2. Es gilt die Sonderzinsvereinbarung entsprechend dem jeweiligen Zinsangebot der
UmweltBank bei Abschluss des Vertrages.
Der Zinssatz wird für 24 Monate fest vereinbart.
3. Die Zinsen werden jeweils zum Ende
eines Kalenderjahres gutgeschrieben und
im Folgejahr mitverzinst.
4. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich
36
9. Die UmweltBank erstellt und versendet
jeweils per 31.12. eines Jahres einen Sparkontoauszug.
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
Januar 2015
UmweltSparbuch Extra
ANLAGEBEDINGUNGEN
U M W E LT B A N K
UmweltSparbuch Wachstumsparen
1. Das UmweltSparbuch Wachstumsparen wird auf Basis eines Sparkontos mit
dreimonatiger Kündigungsfrist geführt.
Bestandteil ist die Sonderzinsvereinbarung mit maximal fünf Jahren Laufzeit.
4. Der Mindestanlagebetrag beläuft sich
auf EUR 2.500,-. Aufstockungen des Anlagebetrages sind während der Laufzeit
der Sonderzinsvereinbarung nicht möglich.
2. Für das Wachstumsparen gilt eine Sonderzinsvereinbarung entsprechend dem
jeweiligen Zinsangebot der UmweltBank
bei Abschluss des Vertrages. Die Zinssätze werden fest vereinbart und erhöhen
sich für jedes Laufzeitjahr, maximal jedoch für fünf Jahre.
5. Die Einzahlung des Anlagebetrages
erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift
erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs.
3. Die Zinsen werden jeweils zum Ende
eines Kalenderjahres gutgeschrieben und
im Folgejahr mitverzinst.
6. Die Kündigungssperrfrist beträgt zwölf
Monate. Danach ist eine Kündigung mit
dreimonatiger Frist möglich. Eine Verfügung nach Ablauf der Kündigungssperrfrist – auch von Teilbeträgen – führt ab
diesem Zeitpunkt zur Beendigung der
Sonderzinsvereinbarung. In diesem Fall
und bei Ablauf der Sonderzinsvereinbarung wird das Konto als UmweltSparbuch
mit variablem Zinssatz weitergeführt.
7. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von
einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet.
8. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige
an die Bank.
9. Die UmweltBank erstellt und versendet jeweils per 31.12. eines Jahres einen
Sparkontoauszug.
UmweltSparbrief / UmweltZertifikat
1. Der UmweltSparbrief /das UmweltZertifikat wird von der UmweltBank AG,
Nürnberg, herausgegeben.
nung und Fälligkeit fallen keine Gebühren an.
erfolgt unter Vorbehalt des unwiderruflichen Zahlungseingangs.
2. Die Forderung aus diesem UmweltSparbrief /UmweltZertifikat ist während
der vereinbarten Laufzeit von beiden Seiten unkündbar.
4. Der Zinssatz ist fest für die vereinbarte Laufzeit. Die Zinsen werden zum
Ende des jeweiligen Laufzeitjahres durch
Überweisung dem angegebenen Konto
gutgeschrieben.
6. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige
an die Bank.
3. Sowohl der Ausgabekurs als auch der
Rückgabekurs beträgt 100%. Bei Zeich-
5. Die Einzahlung des Anlagebetrages
erfolgt durch Lastschrift. Die Gutschrift
7. Bei Fälligkeit wird die Zeichnungssumme (falls keine anderslautende Weisung vorliegt) auf ein UmweltPluskonto
gebucht, das automatisch eröffnet wird.
werden jährlich zum 31.12. dem UmweltSparvertrag gutgeschrieben und ab dem
Zeitpunkt der Gutschrift mitverzinst.
7. Die Einzahlungen erfolgen durch Lastschrift. Die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt
des unwiderruflichen Zahlungseingangs.
3. Die Laufzeit des UmweltSparvertrages
beginnt mit der Gutschrift der ersten Ratenzahlung.
8. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden Vorschusszinsen in Höhe von
einem Viertel des geltenden Habenzinssatzes berechnet.
UmweltSparvertrag
2. Zusätzlich zur Grundverzinsung erhält der Sparer auf die jeweiligen Jahressparbeiträge einen Bonus gemäß
der folgenden Bonusstaffel: 1. LZ-Jahr
(Laufzeit-Jahr) 0,0%, 2. LZ-Jahr 1,0%,
3. LZ-Jahr 2,0%, 4. LZ-Jahr 3,0%,
5. LZ-Jahr 4,0%, 6. LZ-Jahr 5,0%,
7. LZ-Jahr 6,0%, 8. LZ-Jahr 8,0%,
9. LZ-Jahr 9,0%, 10. LZ-Jahr 10,0%,
11. LZ-Jahr 15,0%, 12. LZ-Jahr 20,0%,
13. LZ-Jahr 25,0%, 14. LZ-Jahr 30,0%,
15. LZ-Jahr 35,0%, 16. LZ-Jahr 40,0%,
17. LZ-Jahr 45,0%, 18. LZ-Jahr 50,0%,
19. LZ-Jahr 55,0%, 20. LZ-Jahr 60,0%,
21. LZ-Jahr 65,0%, 22. LZ-Jahr 70,0%,
23. LZ-Jahr 80,0%, 24. LZ-Jahr 90,0%,
25. LZ-Jahr 100,0%. Zins und Bonus
4. Die Mindestrate beträgt monatlich EUR 25,-, 1/4-jährlich EUR 75,-,
1/2-jährlich EUR 150,-, jährlich EUR
300,-. Ratenerhöhungen sind ausgeschlossen, Reduzierungen sind möglich,
jedoch darf die Mindestrate nicht unterschritten werden.
5. Eine Ratenunterbrechung ist einmalig während der gesamten Laufzeit bis
zu maximal zwölf Monaten möglich.
Eine nachträgliche Einzahlung dieser
Raten ist nicht möglich. Die Bonusgutschrift erfolgt nur für tatsächlich eingezahlte Raten des betreffenden Jahres.
6. Eine Einmaleinzahlung ist innerhalb
des ersten Laufzeitjahres möglich.
9. Eine Verfügung – auch von Teilbeträgen – eine Ratenunterbrechung von
mehr als zwölf Monaten oder insgesamt
mehr als zwei Rücklastschriften führen
ab diesem Zeitpunkt zur Beendigung der
Bonusvereinbarung. In diesen Fällen und
bei Ablauf der Bonusvereinbarung wird
das Konto als UmweltSparbuch mit variablem Zinssatz weitergeführt.
10. Verpfändungen oder Abtretungen bedürfen der Schriftform und der Anzeige
an die Bank.
11. Die UmweltBank erstellt und versendet jeweils per 31.12. eines Jahres einen
Sparkontoauszug.
Laufertorgraben 6, D-90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 123, Fax - 129, www.umweltbank.de
Januar 2015
1. Der UmweltSparvertrag wird auf Basis
eines Sparkontos mit dreimonatiger
Kündigungsfrist geführt. Die Grundverzinsung ist variabel und kann dem
Kontoauszug und/oder der Internetseite
der UmweltBank entnommen werden.
Bestandteil ist die Bonusvereinbarung
mit maximal 25 Jahren Laufzeit.
37
AKTION NEUKUNDEN
Fünf Euro für jeden Neukunden
Für jeden Neukunden spendet die
UmweltBank fünf Euro, die einem
Projekt zum Schutz des Tropenwaldes von Ecuador zugutekommen. Die
gemeinnützige Tropenwaldstiftung
OroVerde engagiert sich dort für die
Unterstützung des Kichwa-Volkes
bei der Erhaltung deren Lebensraums
und damit der Biodiversität des Regenwaldes.
Gleichgewicht zwischen Mensch
und Tier
In der Provinz Pastaza im AmazonasTiefland von Ecuador lebt das Volk der
Kichwa von Sarayaku. Sie sind eng
verwurzelt mit dem Tropenwald und
leben seit Jahrhunderten am BobonazaFluss. Durch Jagd, Fischfang und
nachhaltigen Anbau von Kulturpflanzen sind sie abhängig von diesem artenreichen Lebensraum. Der tropische
Regenwald des Landes ist Heimat von
einzigartigen Frucht- und Heilpflanzen
und bietet ein natürliches Habitat für
den Tapir, das Dreifinger-Faultier oder
den Weißbrusttukan. Doch dieser Lebensraum ist bedroht.
38
Erdölförderung in Ecuador
1992 sprach der Staat Ecuador dem
Volk der Kichwa offiziell ihr Stammesgebiet zu. Trotzdem vergab die ecuadorianische Regierung vier Jahre später Erdölkonzessionen an einen argentinischen Petrokonzern. Doch die
Kichwa lehnen die Ölförderung auf ihrem Territorium strikt ab. Im Norden
Ecuadors lassen sich die Spuren des
Raubbaus bereits erkennen, Regenwald wurde gerodet, giftige Ölseen
entstanden. Die Kichwa verklagten den
ecuadorianischen Staat vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekamen Recht.
Foto: fotolia
Foto: Sebastian Jenal
Gesellschaftliche Verantwortung
Lebensraum erhalten und kultu­
relle Identität bewahren
Trotz dieses wichtigen Erfolges für
die Kichwa bedroht die Erdölförderung in direkter Nachbarschaft weiter
ihren Lebensraum. Deshalb entwickeln die Kichwa einen eigenen, neuartigen Ansatz für ein indigenes
Schutzgebiet unter Selbstverwaltung
– das Konzept „Lebende Wälder“.
Das Projekt ermöglicht den Schutz
der Flora und Fauna des Territoriums
und das langfristige Überleben der
Kichwa in Sarayaku.
„Frontera de vida“ – Lebenslinie
Zur Markierung des Territoriums der
Kichwa unterstützt die UmweltBank
die Pflanzung einer sogenannten "Lebenslinie" mit besonders auffällig blühenden Bäumen an den Grenzen des
Gebiets. Sie verhindert Grenzübertritte
von Wilderern und Holzfällern und unterstützt die Wiederbewaldung mit einheimischen Pflanzenarten. Für jeden
Neukunden bei der UmweltBank werden zwei weitere farbenprächtige Bäume zur Erweiterung der "Lebenslinie"
gepflanzt.
A N S P R E C H PA RT N E R
Kompetente Ansprechpartner
Jan Degelmann
Andreas Ingrisch
Timm Schelte
Marion Bernhard-Tischler
Christine Dörr
Erika Frank
Birgit Brunner
Norbert Czapp
Claudia Freund
Uljana Frik
Simon Hasch
Daniela Hausmann
Susanne Grabmeier
Marius Hahn
Katrin Keller
Katrin Kohler
Ute Kürzdörfer
Jürgen Leißner
Ingrid Macharski
Ingrid Pfefferlein
Diethard Riedel
Corinna Rischel
Markus Suroff
Johanna Wegner
Ramona Schorn
Anlageberatung
Tel.: 0911 / 53 08 – 123
Fax: 0911 / 53 08 – 129
[email protected]
Benjamin Schaf
Sie erreichen unsere Mitarbeiter von Montag bis Freitag
zwischen 8 und 18 Uhr persönlich und finden viele Informationen
rund um die Uhr im Internet unter www.umweltbank.de
März 2016
Gabriele Baumann
39
Druck auf 100 % Recyclingpapier ohne optische Aufheller und mit Öko-Druckfarben
Laufertorgraben 6 · D - 90489 Nürnberg
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