Informationsbroschüre Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung BuS-Dienst der Zahnärztekammer Niedersachsen in Kooperation mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe nach dem Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer • Gesetzliche Verpflichtung ? • Besonderheiten • Vorteile • Schulungskonzept • Teilnehmergebühren • Ansprechpartner [Geben Sie Text ein] • Anmeldung Herausgeberin: Zahnärztekammer Niedersachsen, Körperschaft des öffentlichen Rechts Urheberin: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Körperschaft des öffentlichen Rechts Auf der Horst 29 48147 Münster Fon: 0251/507-0 Fax: 0251/507-570 E-mail: [email protected] Website: www.zahnaerzte-wl.de Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Klaus Bartling, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ©2012 Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes – mit Ausnahme der hierfür vorgesehenen Formulare und Muster – darf in irgendeiner Form (durch Fotokopien, Mikro-Film oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung der Herausgeberin reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen der §§ 106 ff des Urheberrechtsgesetzes. ZKN Stand: 16.03.2016 Vorwort Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, zahnärztliche Praxen mit mindestens einer abhängig beschäftigten Person sind gesetzlich verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen und der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nachzuweisen. Dazu gibt es verschiedene Umsetzungsformen. Mit dem BuS-Dienst bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Teilnahme an einem erfolgreichen, innovativen und berufstandsspezifischen Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen. Mit der Teilnahme erfüllen Sie - kontinuierlich unterstützt durch die Zahnärztekammer - die gesetzlichen Auflagen durch eigenverantwortliches Handeln. Dabei erwerben Sie und Ihr Team zusätzliche Kompetenz. Des Weiteren kommt es weder zum Abfluss sensibler Praxisdaten noch zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufes durch Fremdanbieterbegehung. Auch für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Beratung gilt das Motto: Alles was der Berufsstand selbst erledigen kann, sollte er nicht in fremde Hände legen. Der BuS-Dienst der Kammer ist hierfür ein gelungenes Beispiel. Dr. Lutz Riefenstahl Referent im Vorstand der ZKN ZKN Stand: 16.03.2016 Gesetzliche Verpflichtung zur Betreuung Gemäß § 2 und § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (s. auch DGUV Vorschrift 2) müssen auch zahnärztliche Praxen mit nur einer abhängig beschäftigten Person die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Dazu gibt es verschiedene Umsetzungsformen: durch Festanstellung von Fachkräften (meist nur in größeren Betrieben) durch vertragliche Vereinbarung mit Fremdanbietern durch Teilnahme am Präventionskonzept der Bundeszahnärztekammer (BuS-Dienst) der Zahnärztekammer Niedersachsen BuS-Dienst der Zahnärztekammer Besonderheiten Branchenspezifisch Berufsadäquate Alternative der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung Offizieller Kooperationspartner der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Konkrete Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 (vorher BGV A2) ZKN Stand: 16.03.2016 Vorteile Erfüllung gesetzlicher Auflagen Kostengünstig Eigenverantwortliches Tun und Erwerb eigener Kompetenz – keine Fremdvergabe Nachhaltige Verhaltensänderungen durch Einsicht Gezielter Abbau von Gefährdungen Keine Unterbrechung des Betriebsablaufes Kein Abfluss sensibler Praxisdaten Kompetente und motivierte Mitarbeiter mit eigenem Interesse an der Umsetzung des Arbeitsschutzes Kontinuierliche Unterstützung durch die Zahnärztekammer: Permanente Schulungsangebote und Betreuung, ständiger Beratungsdienst durch Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere kompetente Mitarbeiter eigene Internetpräsenz unter www.bus-dienst.info Gefährdungsbeurteilungssoftware mit elektronischem Handbuch und elektronischem Gefahrstoffkataster (in Betreuungspauschale enthalten) Zielgruppe BuS-Dienst Alle niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte alle Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter der Praxis die in eigener Verantwortung mit Hintergrundunterstützung durch die Kammer • • • die gesetzlichen Grundlagen umsetzen Gefährdungen gezielt abbauen und den Arbeitsschutz kontinuierlich verbessern möchten. BuS-Dienst - Grundprinzipien Grundprinzipien des BuS-Dienstes sind: Eigenverantwortung und Kompetenz Kontinuierliche Unterstützung durch die Kammer Einbeziehen der Menschen Mitarbeiterorientierung Nachhaltige Verankerung des Arbeitsschutzgedankens Permanente Verbesserung des Arbeitsschutzes ZKN Stand: 16.03.2016 Schulungskonzept: Das BuS-Schulungskonzept wendet sich an den Zahnarzt in seiner Funktion als Sicherheitsverantwortlichen und seine Mitarbeiterinnen in der Funktion als Sicherheitsbeauftragte der Praxis. 1. Einführungsveranstaltung für Zahnärztinnen und Zahnärzte Der Besuch der 5-stündigen Einführungsveranstaltung ist Voraussetzung für die Teilnahme am BuS-Konzept. Vermittelt werden die theoretischen Grundlagen ohne Ballast. Themenschwerpunkte der Einführungsveranstaltung sind u. a.: Einführung in die rechtlichen Grundlagen Gefährdungsanalyse/-beurteilung Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten 2. Workshops Speziell für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Zahnarztpraxis (max. 30 Teilnehmer) werden unterschiedliche Workshops angeboten. Der Workshop „Einführungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen“ ist das mitarbeiterspezifische Pendant zur Einführungsveranstaltung für Zahnärzte. Weitere 3-stündige Workshops beschäftigen sich schwerpunktmäßig z. Zt. mit den nachfolgend angegebenen Themen: Arbeitsmedizinische Vorsorge/Händehygiene/Hautschutz/Erste Hilfe Gefahrstoffe in der Praxis/vorbeugender Brandschutz/elektrische Anlagen und Bindemittel Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz/Unterweisungen/Persönliche Schutzausrüstung – PSA (+sichere Instrumente) Weitere Hinweise Für den Praxisinhaber empfiehlt es sich, mindestens eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter in die Workshops zu entsenden, damit die Delegation bestimmter Aufgaben des Arbeitsschutzes erleichtert wird und die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter die Funktion als Sicherheitsbeauftragte(r) der Praxis ausfüllen kann. ZKN Stand: 16.03.2016 Teilnehmergebühren (inkl. 19% MwSt.) / Leistungsinhalte: Einführungsveranstaltung Praxisinhaber/-innen - 107,10 € 5 Zeitstunden Betreuungspauschale (pro Jahr) * 2 x 81,00 € 162,00 € (Gemeinschaftspraxen brauchen die Gebühr nur einmalig pro Betreuungszeitraum zu entrichten) - Login-Zugangsdaten zur Homepage BuS-Dienst - telefonische Beratung - Informationen bei relevanten Änderungen - Online-Auffrischungsschulungen (ab 2020 wieder fällig) Insgesamt (bei Schulung und 2-jähriger Betreuung) 269,10 € Schulungstermine in 2016: Mittwoch, Mittwoch, 11. Mai 2016 21. September 2016 von 14.30 bis 19.00 Uhr von 14.30 bis 19.00 Uhr Workshop für Mitarbeiter/-innen 41,00 € (pro Workshop und Mitarbeiterin) - 3 Zeitstunden Skript bzw. Schulungsunterlagen Sofern Sie Mitarbeiter/innen durch Kurse zum Arbeitsschutz qualifizieren möchten, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anmeldung zu. Schulungstermine und Themen in 2016: Thema Dienstag, Freitag, Dienstag, „Einführungsveranstaltung für Praxismitarbeiter/-innen“ 14. Juni 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! 15. September 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr *Zusatztermin! 18.Oktober 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! Thema Dienstag, Freitag, Dienstag, „Vorsorgeuntersuchung / Hautschutz / 1. Hilfe“ 14. Juni 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! 15. September 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr *Zusatztermin! 18. Oktober 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! Thema Dienstag, Samstag, Dienstag, „Gefahrstoffe in der Praxis / Brandschutz“ 9. August 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! 16. September 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr *Zusatztermin! 22. November 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr Thema Dienstag, Samstag, Dienstag, „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel / Aktuelles“ 9. August 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! 16. September 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr *Zusatztermin! 22. November 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr * Die Betreuungspauschale erhöht sich jeweils zum 1. Januar eines Jahres um 2 % (Inflationsaufschlag). ZKN Stand: 16.03.2016 Mittagessen Bei Buchung von zwei Kursen am selben Tag besteht die Möglichkeit, ein gemeinsames Mittagessen einzunehmen. Hierfür wird eine Kostenpauschale von 15,00 € erhoben. Sie haben noch Informationsbedarf? Alle Schulungen und Workshops finden in der Zahnmedizinischen Akademie Niedersachsen (ZAN) in Hannover statt. Wir helfen Ihnen gerne: Ansprechpartnerin: Daniela Schmöe Tel. 0511/83391-319 Fax: 0511/83391-306 E-Mail: [email protected] Hinweis: Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich ZKN Stand: 16.03.2016 Praxisstempel Zahnärztekammer Niedersachsen Daniela Schmöe Zeißstraße 11a 30519 Hannover Email: [email protected] Fax 0511 83391-306 Anmeldung „Fortbildung Arbeitsschutz für die eigene Zahnarztpraxis“ in der Zahnmedizinische Akademie Niedersachsen 30519 Hannover, Zeißstraße 11a (bitte entsprechenden Termin ankreuzen) Mittwoch, 11. Mai 2016, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Mittwoch, 21. September 2016, von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr Name Straße Ort Email Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Auf der Horst 29, 48147 Münster >> wiederkehrendes SEPA Basis-Lastschriftmandat << Gläubiger- Identifikationsnummer: DE 73ZZZ00000463770 Ich ermächtige die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenz (ggfs. von ZÄK WL auszufüllen) _________________________________ Mandatsreferenz (Mitglieds-/Teilnehmer-Nr.) Kontoinhaber _________________________________ Vorname und Name _________________________________ Straße und Hausnummer _________________________________ PLZ und Ort _________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ / _ _ _ Kreditinstitut (Name) BIC DE__/____/____/____/____/__ IBAN ________________________ Ort, Datum ZKN Stand: 16.03.2016 ________________________ Unterschrift BuS-Dienst der Zahnärztekammer Niedersachsen in Kooperation mit der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe Informationen zum Arbeitnehmerschutz für das Fachpersonal Workshops Speziell für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Zahnarztpraxis (max. 30 Teilnehmer) werden unterschiedliche Workshops angeboten. Der Workshop „Einführungsveranstaltung für Mitarbeiterinnen“ ist das mitarbeiterspezifische Pendant zur Einführungsveranstaltung für Zahnärzte. Weitere 3-stündige Workshops beschäftigen sich schwerpunktmäßig z. Zt. mit den nachfolgend angegebenen Themen: Arbeitsmedizinische Vorsorge/Händehygiene/Hautschutz/Erste Hilfe Gefahrstoffe in der Praxis/vorbeugender Brandschutz/elektrische Anlagen und Bindemittel Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz/Unterweisungen/Persönliche Schutzausrüstung – PSA (+sichere Instrumente) Weitere Hinweise Für den Praxisinhaber empfiehlt es sich, mindestens eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter in die Workshops zu entsenden, damit die Delegation bestimmter Aufgaben des Arbeitsschutzes erleichtert wird und die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter die Funktion als Sicherheitsbeauftragte(r) der Praxis ausfüllen kann. ZKN Stand: 16.03.2016 Kursinhalte und Termine 2016 1. Praxisgerechte Unterstützung des Sicherheitsverantwortlichen, Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Dieser Kurs führt Ihre Mitarbeiter/in in allen Themen des sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes ein. Vorhandene Hilfsmittel des BuS-Dienstes werden vorgestellt und der/die Mitarbeiter/in bekommt einen Einblick, was im Arbeitsschutz zu beachten ist. Tipps für das Vorgehen und die Umsetzung werden mit auf den Weg gegeben. Außerdem wird anhand von Beispielen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung erläutert und die Vorbereitung geübt. Ort Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Datum 14.06.2016 15.09.2016 18.10.2016 Uhrzeit 9:30 – 12:30 Uhr 9:30 – 12:30 Uhr 9:30 – 12:30 Uhr Kurs-Nr. 16. 88 79 80 16. 88 79 70 16. 88 79 86 ausgebucht! ausgebucht! 2. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Händehygiene, Hautschutz und Erste Hilfe Inhaltlicher Schwerpunkt dieses Kurses ist die betriebsärztliche Sicht des Arbeitsschutzes in der Zahnarztpraxis. Wo liegen die Gefährdungen, welche präventiven Arbeitsschutzmaßnahmen sind zu treffen und welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen müssen im zahnärztlichen Bereich veranlasst werden. Ein praktischer Teil beschäftigt sich mit der Händehygiene für Mitarbeiter/innen im zahnärztlichen Bereich, da die Haut der Hände aufgrund der Feuchtarbeit und insbesondere durch das Tragen der Einmalhandschuhe stark belastet wird. Eine kleine Auswahl an Hautschutz-, Hautpflege- und Händedesinfektionsmittel ohne Konservierungsstoffe, Farb- und Duftstoffe können vor Ort getestet werden. Eine praktische Übung zum Thema Hautpflege rundet das Wissen Ihrer Mitarbeiter/innen ab und wertvolle Tipps für den persönlichen Hautschutz und die persönliche Hautpflege der Hände können ihnen mit auf den Weg gegeben werden. Zum Abschluss wird noch Wissenswertes zur Erste-Hilfe vorgestellt und anhand von Beispielen erläutert. Ort Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Datum 14.06.2016 15.09.2016 18.10.2016 Uhrzeit 13:00 – 16:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Kurs-Nr. 16. 88 79 81 16. 88 79 71 16. 88 79 87 3. Gefahrstoffe in der Praxis, vorbeugender Brandschutz, elektrische Anlagen und Betriebsmittel Sicherheitsverantwortliche sind nicht nur angehalten ein Gefahrstoffkataster mit allen verwendeten Gefahrstoffen zu führen, sondern auch eine Gefährdungsbeurteilung der einzelnen gefährlichen Stoffe zu erstellen. Ein Überblick über die Thematik zur Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen und des Einsatzes von Maßnahmen im Bereich der Gefahrstoffe soll diese Lerneinheit geben. ZKN Stand: 16.03.2016 ausgebucht! ausgebucht! Im Kurs wird der Umgang mit den Informationen eines Sicherheitsdatenblattes geübt und ein Gefahrstoffkataster beispielhaft erstellt. Die digitale Version des Gefahrstoffkatasters ermöglicht auch, die Gefährdungsbeurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen in der Zahnarztpraxis automatisiert durchzuführen, was in diesem Workshop gezeigt wird. Die Änderungen im Gefahrstoffrecht sowie die Neuerungen im Brandschutz werden ebenfalls vorgestellt und praxisnah erläutert. Weiterhin werden Anforderungen zum Einsatz und Betrieb von elektronischen Anlagen und Betriebsmittel vorgestellt. Was ist beim Umgang mit elektrischen Geräten zu beachten? Wo liegen die besonderen alltäglichen Gefährdungen? Welche definierten Prüfungsintervalle müssen eingehalten werden? Welche Kennzeichen liefern welche Qualitätsaussagen beim Kauf von neuen elektrischen Geräten und welche nicht? Ort Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Datum 09.08.2016 16.09.2016 22.11.2016 Uhrzeit 9:30 – 12:30 Uhr 9:30 – 12:30 Uhr 9:30 – 12:30 Uhr Kurs-Nr. 16. 88 79 83 16. 88 79 73 16. 88 79 77 ausgebucht! 4. Ergonomie am Arbeitsplatz, Unterweisung, PSA (+ sichere Instrumente) Um lange fit zu bleiben, ist eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsumfeldes unumgänglich. Insbesondere Fehlhaltungen, Falscheinstellungen oder das Fehlen von ergonomischen Arbeitsmitteln können zu einer Belastung des Rückens führen und die Gesundheit der Betroffenen nachhaltig schädigen. Worauf bei Bildschirmarbeitsplätzen zu achten ist, soll innerhalb dieses Kurses erläutert werden. Außerdem wird ein weiteres wichtiges präventives Mittel im Arbeitsschutz vorgestellt und veranschaulicht: die Unterweisung. Ein weiteres Themenfeld umfasst die PSA: Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung sind wichtige ergänzende Faktoren für die Sicherheit im Praxisalltag. In diesem Workshop werden die einzelnen Bestandteile der persönlichen Schutzausrüstung und die richtige Arbeitskleidung für die Tätigkeit in der Zahnarztpraxis besprochen und zum Teil vorgestellt. Ein Schwerpunkt soll dabei auf „sichere Instrumente“ gelegt werden wie sie in der TRBA 250 gefordert sind. Zum Schluss werden Ausblicke auf aktuelle Themen gegeben, die derzeit für Zahnarztpraxen relevant sind. Ort Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) Hannover (ZKN) ZKN Stand: 16.03.2016 Datum 09.08.2016 16.09.2016 22.11.2016 Uhrzeit 13:00 – 16:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Kurs-Nr. 16. 88 79 84 16. 88 79 74 16. 88 79 78 ausgebucht! Workshop für Mitarbeiter/-innen 41,00 € (pro Workshop und Mitarbeiterin) - 3 Zeitstunden Skript bzw. Schulungsunterlagen Schulungstermine und Themen in 2016: Thema Dienstag, Freitag, Dienstag, „Einführungsveranstaltung für Praxismitarbeiter/-innen“ 14. Juni 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! 15. September 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr *Zusatztermin! 18.Oktober 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! Thema Dienstag, Freitag, Dienstag, „Vorsorgeuntersuchung / Hautschutz / 1. Hilfe“ 14. Juni 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! 15. September 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr *Zusatztermin! 18. Oktober 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! Thema Dienstag, Samstag, Dienstag, „Gefahrstoffe in der Praxis / Brandschutz“ 9. August 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr ausgebucht! 16. September 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr *Zusatztermin! 22. November 2016 von 09.30 bis 12.30 Uhr Thema Dienstag, Samstag, Dienstag, „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel / Aktuelles“ 9. August 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr ausgebucht! 16. September 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr *Zusatztermin! 22. November 2016 von 13.00 bis 16.00 Uhr Bei Buchung von zwei Kursen am selben Tag besteht die Möglichkeit, ein gemeinsames Mittagessen einzunehmen. Hierfür wird eine Kostenpauschale von 15,00 € erhoben. __________________________________________________ Sofern Sie Mitarbeiter/innen durch Kurse zum Arbeitsschutz qualifizieren möchten, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anmeldung zu. __________________________________________________ Sie haben noch Informationsbedarf? Alle Schulungen und Workshops finden in der Zahnmedizinischen Akademie Niedersachsen (ZAN) in Hannover statt. Wir helfen Ihnen gerne: Ansprechpartnerin: Daniela Schmöe Tel. 0511/83391-319 Fax: 0511/83391-306 E-Mail: [email protected] Hinweis: Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich! ZKN Stand: 16.03.2016 BuS-Dienst Gemeinsame Zahnärztliche Stelle BuS-Dienst Anmeldung zum Workshop für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Praxisstempel: An Frau Schmöe / per Fax:0511 83391 306 oder E-Mail: [email protected] Absender: Sofern Sie Mitarbeiter/innen durch Kurse zum Arbeitsschutz qualifizieren lassen möchten, schicken Sie uns bitte das ausgefüllte Formular zurück. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der ZÄK WL berücksichtigt. Wir bestätigen Ihnen dann umgehend den verbindlichen Schulungstermin mit genauer Ortsangabe. Name, Vorname der teilnehmenden Person (Bitte in Druckbuchstaben!!) Kurs-Nr.: Kurs-Nr.: Kurs-Nr.: Kurs-Nr.: Die Kursnummern finden Sie in der Terminübersicht. Bei Buchung von zwei Kursen am selben Tag besteht die Möglichkeit, ein gemeinsaes Mittagessen einzunehmen. Hierfür wird eine Pauschale von 15,- € p. P. fällig. Buchung mit Mittagessen: Ja (wird mit Gebühr abgebucht) Nein Datum / Unterschrift: ____________, _________________________________ >>wiederkehrendes SEPA Basis-Lastschriftmandat << Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 73ZZZ00000463770 Ich ermächtige die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mandatsreferenz _________________________________ (ggfs. von ZÄK WL auszufüllen) Mandatsreferenz (Mitglieds-/Teilnehmer-Nr.) Kontoinhaber _________________________________ Vorname und Name _________________________________ ___________________________ Straße und Hausnummer PLZ und Ort _________________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ / _ _ _ Kreditinstitut (Name) BIC DE__/____/____/____/____/__ IBAN ________________________ ________________________ Ort, Datum Unterschrift ZKN Stand: 16.03.2016
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