Das IndustrieMesse-Duo für Südwestfalen www.automations-messe.de 1 IndustrieMesse Südwestfalen Regionale Fachmesse für die produzierende Industrie www.sued-westfalen-messe.de 1 2016 NEU AB AutomationsMesse Südwestfalen Regionale Fachmesse für industrielle Automatisierungstechnik www.automations-messe.de www.nx-messen.de 114. und 15. Juni 2016 Siegerlandhalle Siegen www.sued-westfalen-messe.de 1 Messekonzepte | Preise | Buchungsformulare Attraktive Frühbucher- und Kombi-Rabatte Buchungsschluss 15. März 2016 REGIONALE INDUSTRIEMESSEN Hocheffizientes Vertriebsinstrument für das regionale Kerngeschäft Das Messekonzept des Geschäfts vor Ort (Local Sourcing) bietet kurze und direkte Wege zu neuen und alten Geschäftspartnern, denn die Veranstaltungen verknüpfen den Vertrieb in der Region dicht und schnell mit potenziellen Interessenten bzw. bestehenden Kunden. Die Veranstaltungen sind damit ein hocheffizientes Vertriebsinstrument für das regionale Kerngeschäft – zielgerichtete Plattformen zur kompakten und konzentrierten Präsentation von Produkten und Unternehmensleistungen im heimischen Markt. Für Fachbesucher von regionalen IndustrieMessen steht das ›Local Sourcing‹ im Vordergrund, besonders wenn es um diese Themen geht: . ENGE ZUSAMMENARBEIT . QUALITÄT . ZUVERLÄSSIGKEIT . LIEFERTREUE Fotos Seite 2 und Seite 3: Siegerlandhalle, Siegen [wfb]-Fachmesse für Werkzeug- und Formenbau 2 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen INDUSTRIEMESSE SÜDWESTFALEN + AUTOMATIONSMESSE SÜDWESTFALEN Das IndustrieMesse-Duo für die Region Die Siegerlandhalle in Siegen ist ein modernes Tagungs- und Kongresszentrum, in dem wir seit 2008 Industrie- und Fachmessen durchführen. Die Aufteilung der Siegerlandhalle erlaubt es, zwei Fachmessen – räumlich getrennt voneinander, aber mit verbindender Besucherführung – gleichzeitig durchzuführen. Der Besucherstrom der AutomationsMesse Südwestfalen mündet direkt und »automatisch« in die Räume der IndustrieMesse Südwestfalen - und umgekehrt. Die Räumlichkeiten der Siegerlandhalle lassen problemlos zwei parallel stattfindende IndustrieMessen zu Obergeschoss Bistro/Galerie Erdgeschoss IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 3 SEIT 2003 REGIONALE INDUSTRIE- UND FACHMESSEN VON NEXXUS Das »Local Sourcing«-Konzept REGIONALE INDUSTRIEMESSEN für Unternehmen der produzierenden Industrie mit Schwerpunkt Metallund Kunstoffverarbeitung am Standort Südwestfalen sowie angrenzender Bundesländer KOSTENGÜNSTIGE TEILNAHME Standflächen ohne und mit Messestand buchbar, Seite 12/13, Preise Seite 19 ATTRAKTIVE RABATTE Frühbucher-Rabatte, Kombi-Rabatte und Preise siehe HauptausstellerBuchungsformular Seite 19, Punkt 4 und Punkt 4.1 INTERNET-PORTAL MIT ONLINE-SHOP unterstützend zur Veranstaltung. Für Aussteller mit Zugriff auf den eigenen Datenpool und Online-Shop zur Administration der Teilnahme, siehe Seite 16 PROFESSIONELLE WERBUNG kostenlose Werbematerialien für Aussteller sowie umfangreiche Werbemaßnahmen regional und überregional, siehe Seite 17 HOCHWERTIGER MESSEKATALOG kostenlos für Aussteller und Messebesucher, siehe Seite 18 ELEKTRONISCHES EINLASSSYSTEM mit vorgelagerter Online-Registrierung sowie Zugriff auf die Kontaktdaten der unternehmensspezifischen, eingelösten Eintrittskarten-Gutscheine Die Veranstaltungen bieten Ausstellern und Fachbesuchern geballte Informationen zu sehr überschaubaren Personalkosten und geringem Zeitaufwand. »Überschaubar« ist in diesem Zusammenhang durchaus als Qualitätsmerkmal zu verstehen: Fachbesucher haben kurze Anfahrwege und erhalten binnen weniger Stunden einen kompakten Überblick über die regionale Industrie; Aussteller können auf teure Materialschlachten verzichten. Die gesamte Messe-Administration ist für Aussteller online in wenigen Minuten durchzuführen. Bilder rechts: Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen 2014. Ab 2016 neuer Messename: IndustrieMesse Südwestfalen 4 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen AUSSTELLER UND FACHBESUCHER Die Industrie der Region im Mittelpunkt Als AUSSTELLER stehen diejenigen Unternehmen im Mittelpunkt, die ihren Kundenkreis unter regionalen Gesichtspunkten festigen bzw. vergrößern möchten. Die FACHBESUCHER sind Entscheidungsträger, Spezialisten und Techniker aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Branchen, die neue Kontakte bzw. neue Lieferanten suchen, alte Kontakte pflegen und sich über die Leistungsvielfalt und Leistungskraft der Industrie in der Region informieren möchten. IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 5 www.automations-messe.de 1 IndustrieMesse Südwestfalen INDUSTRIEMESSE SÜDWESTFALEN Kurzportrait (Ehemals Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen) Regionale Fachmesse für die produzierende Industrie www.sued-westfalen-messe.de www.rheinmain-messe.de 1 Die IndustrieMesse Südwestfalen (ehemals Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen) ist im Sommer 2016 bereits zum fünften Mal seit 2008 das Schaufenster für die wirtschaftliche Kraft und Vielfalt der Region Südwestfalen sowie angrenzender Regionen. Die Veranstaltung ist die einzige Industrie-Fachmesse ihrer Art in Südwestfalen und wird von Ausstellern und Fachbesuchern als wichtiges und höchst effizientes Vertriebsinstrument für das regionale Kerngeschäft geschätzt. Im Durchschnitt wird die Veranstaltung von etwa 2.000 Fachleuten besucht. Der Einzugsbereich der Veranstaltung reicht inzwischen weit über Südwestfalen hinaus, denn die Fachmesse ist als kompaktes, konzentriertes und kostengünstiges Industrieforum zur Präsentation von Produkten, Leistungen und Projekten bekannt, siehe Seite 8. Die IndustrieMesse Südwestfalen wird ab 2016 durch die parallel veranstaltete AutomationsMesse Südwestfalen ergänzt, siehe Seite 10. Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen, Siegen 2014 6 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen NOMENKLATUR INDUSTRIEMESSE SÜDWESTFALEN Antriebe, Antriebstechnik Arbeitsschutz Automatisierung, -stechnik Bauteile, Baugruppen Betriebstechnik, -bedarf Bildverarbeitung Druckluft, Drucklufttechnik Elektrische Ausrustung Energietechnik Fertigungs-/Prozessautomatisierung Fertigungsmesstechnik Fluidtechnik Generative Fertigung Giessen, Schmieden Hydraulik, Pneumatik Identtechnik Industrieelektronik Instandhaltung IT-Business Kunststoffe, Kunststoffverarbeitung Logistik, inner/außerbetrieblicher Transport Maschinen, Werkzeuge Mess- und Prüftechnik Metallbearbeitung, Metallverarbeitung Oberflächentechnik, -veredelung, -behandlung Qualitätsmanagement Rapid Prototyping Schweißen, Schneiden, Trennen Sensortechnik Spanende Fertigung Technischer Handel, technischer Service Teilereinigung Umwelttechnik Verbände, Institutionen Verbindungstechnik Werkstoffe Werkzeuge Zerspanungstechnik Eine ausführliche Nomenklatur finden Sie im Messekatalog der Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen 2014; bei Bedarf fordern Sie den Messekatalog als pdf an. IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 7 ZULIEFERER-MESSE »MASCHINENBAU« SÜDWESTFALEN Statistik 2014 n Besucher nach Postleitzahlen 2xxxx 3,7 % 3xxxx 15,5 % 4xxxx 7,3 % 5xxxx 63,5 % 6xxxx 8,0 % 7xxxx 3,0 % 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 % n Besucher nach Branchen 23,5 % Metallbe-/verarbeitung Maschinen-/Anlagenbau 17,5 % Sonstige 16,0 % Umformtechnik 9,5 % Zuliefererindustrie 9,0 % Konstruktion 7,5 % IT 3,5 % Ausbildung 3,0 % Beratung 2,9 % Elektrotechnik/Elektronik 2,8 % Kunstofftechnik 2,0 % Automation 1,4 % Dienstleistungen 1,4 % 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 % n Besucher nach Funktionen GF/Inhaber/Betriebsltg. 28,1 % Fertigung/Prod./Werkstatt 27,8 % Vertrieb/Außendienst 23,2 % Konstruktion & Entwicklung 10,3 % Beratung 7,7 % Qualitätssicherung 2,9 % 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 70 % Ca. 2.450 Fachbesucher Statistikauswertung Basis ca. 900 Datensätzen | 9.2014 8 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 9 2016 NEU AB AutomationsMesse Südwestfalen AUTOMATIONSMESSE SÜDWESTFALEN Kurzportrait Regionale Fachmesse für industrielle Automatisierungstechnik www.automations-messe.de 1 www.sued-westfalen-messe.de www.rheinmain-messe.de 1 Die AutomationsMesse Südwestfalen findet erstmals 2016 parallel zur IndustrieMesse Südwestfalen statt. Das FachmessenDuo ist räumlich miteinander verbunden (siehe Seite 3). Die Eintrittskarten/-Gutscheine gelten für beide Veranstaltungen. Die AutomationsMesse Südwestfalen stützt sich auf das erfolgreiche Messe-Konzept der IndustrieMesse Südwestfalen und zeichnet sich durch extreme Kunden- und Marktnähe aus. Auf der AutomationsMesse Südwestfalen präsentieren Hersteller und regionale Händler den aktuellen Stand industrieller Automatisierungstechnik. Konstrukteure und Anwender werden hier bereichsübergreifende Lösungsansätze vermittelt, angefangen von Detaillösungen und bis hin zu schlüsselfertigen Systemlösungen. 10 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen NOMENKLATUR* AUTOMATIONSMESSE SÜDWESTFALEN Integrated Assembly Solutions • Montagestationen und -anlagen • Montageanlagen für spezifische Anwendungsbereiche • Einrichtungen zum Bevorraten • Einrichtungen zum Ordnen, Sortieren und Zuführen • Einrichtungen zum Verketten und Transportieren • Komponenten für Verkettungs- und Transporteinrichtungen • Einrichtungen zum Verbinden und Fügen • Einrichtungen zum Kennzeichnen • Prüf- und Messsysteme • Basis- und Konstruktionselemente • Manuelle Arbeitsplatzsysteme • Arbeitsplatzausrüstung • Verpackungseinheiten • Oberflächenbehandlung Robotik Industrierobotik • Industrieroboter nach Konstruktionsart • Industrieroboter für spezifische Anwendungsbereiche • Professionelle Servicerobotik • Serviceroboter für den professionellen Einsatz • Schlüsseltechnologien und -komponenten für Servicerobotik Industrielle Bildverarbeitung • Messgeräte für die Bildverarbeitung • Komponenten für die Bildverarbeitung • Bildverarbeitungssysteme für spezielle Anwendungen Positioniersysteme • Module • Greifer und Spannvorrichtungen • Stoppvorrichtungen • Pneumatische Positioniersysteme • Pneumatische Vorschubeinheiten • Pneumatische Taktvorschubgeräte • Mikro-Positioniersysteme * freibleibend Antriebstechnik • Lager • Linearführungen • Linearantriebselemente und -systeme • NC-gesteuerte Linear- und Rotationsachsen • Spezielle Antriebe, Mehrachssysteme, Getriebe Sensorik • Näherungsschalter • Drehgeber • Positionsschalter • Sensoren für Länge, Weg, Abstand etc. • Kraftmomentensensoren • Optoelektronische Sensoren • Ultraschall-Sensoren und Schalter • Mikro-Sensoren • Druckluftmessgeräte, pneumatische Druckschalter Steuerungstechnik Sicherheitstechnik Versorgungstechnik • Energieführungssysteme • Druckluftversorgung • Vakuumtechnik • Hydraulikversorgung • Kabelschutzsysteme • Kabel- und Rohrdurchführungen • Lufttechnik und Absaugungen • Komponenten für Lufttechnik und Absaugungen Software Dienstleistungen und Dienstleister Forschung und Technologie IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 11 STANDFLÄCHEN, FLÄCHENFORMEN, MESSEBAU STANDFLÄCHEN können OHNE und MIT Messestand gebucht werden PREISE PRO QUADRATMETER finden Sie auf dem Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 19. In den Preisen sind zahlreiche Leistungen enthalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der gegenüberliegenden Seite 13 STANDFLÄCHE OHNE MESSESTAND (nur Fläche) Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B). Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 19, Punkt 4 STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B); Ausstattung siehe Seite 13 Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 19, Punkt 3 VERSCHIEDENE FLÄCHENFORMEN sind im Angebot: Reihenstand, Eckstand, Kopfstand, Blockstand. Der BasisQuadratmeterpreis ist von der Flächenform abhängig. Im HauptausstellerBuchungsformular auf Seite 19, Punkt 4 BUCHUNGSFORMULARE stehen für Hauptaussteller und Unteraussteller getrennt zur Verfügung, siehe Seite 19 und Seite 20. Verwenden Sie für die Buchung Ihrer Messeteilnahme ausschließlich diese Formulare UNTERAUSSTELLER Jeder Hauptaussteller kann bis zu 2 Unteraussteller auf seinem Messestand platzieren. Beachten Sie die Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular auf Seite 20 RABATTE Rabatte, siehe Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 19 Punkt 4 und Punkt 4.1 BUCHUNGSSCHLUSS 15. März 2016 für Hauptaussteller 30. April 2016 für Unteraussteller 12 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen ZAHLREICHE LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN 1 2 Illustration StandardSystemstand 3 4 Standfläche ohne Messestand Standfläche mit Messestand Eintrag/Firmenportrait im Messekatalog 4 4 Eintrag/Firmenportrait im Internet 4 4 2 Ausstellerausweise kostenlos 4 4 umfangreiches Sortiment an Werbemittel 4 4 beschriftbare Blende 1 - 4 ausreichend Beleuchtung 2 - 4 weiße Wände 3 - 4 grauer Teppichboden 4 - 4 LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN BEI BUCHUNG »STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND« IST DER MESSESTAND AUSGESTATTET WIE FOLGT (SIEHE AUCH ILLUSTRATION OBEN) Zweigeschossige Ausstellungsstände sind in begrenztem Umfang gegen Aufpreis möglich. Im Online-Shop sind zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Zusatzleistungen buchbar: Mietmöbel, Werbemittel, Versorgungsleistungen, Ausweise etc. Detaillierte Informationen über den Online-Shop erhalten Sie auf Seite 16. IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 13 PRÄSENTATIONS-FAHRZEUGE, SHOW-TRUCKS Im räumlichen Umfeld der Veranstaltung können eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen platziert werden. VERSORGUNGSLEISTUNGEN Da die benötigten Versorgungsleistungen sehr unterschiedlich sind, müssen diese angegeben und von uns geprüft werden. Die benötigten bzw. zur Verfügung stehenden Versorgungsleistungen sind gegebenenfalls entscheidend für den Standort des Fahrzeugs BENÖTIGTE DATEN Wir benötigen: - die lichten Maße des Fahrzeugs bzw. Fahrzeug-Gespanns - das Gesamtgewicht - die technischen Werte der benötigten Versorgungsleistungen STELLKOSTEN 780,- Euro pro Fahrzeug, zuzüglich Versorgungsleistungen nach Aufwand (Strom, Druckluft) und ges. MwSt. Präsentations-Fahrzeuge können ausschließlich von Hauptausstellern platziert werden ANMELDESCHLUSS 15. März 2016 INFORMATIONEN Es steht ein »Merkblatt für das Aufstellen von Präsentations-Fahrzeugen « mit detaillierten Angaben auf der Veranstaltungs-Homepage zur Verfügung 14 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen Präsentations-Fahrzeuge auf dem Vorplatz der Siegerlandhalle, Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen, Siegen IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 15 MESSEPORTAL MIT AUSSTELLERDATENBANK UND ONLINE-SHOP Administration der Messeteilnahme via Online-Shop: erledigt in 5 Schritten Beide Veranstaltungen werden im Internet von einem modernen Messeportal mit integriertem Online-Shop und elektronischem Einlasssystem begleitet. Die Aussteller können mit ihren Zugangsdaten auf den eigenen Datenpool bzw. auf den Online-Shop und dessen Leistungen zugreifen und im Administrationsbereich in fünf Schritten (siehe oben) die Teilnahme an der Veranstaltung umfassend organisieren. AUSSTELLERDATENBANK MIT DER EINGABE VON BENUTZERNAMEN UND PASSWORT können sich Aussteller in ihren Account einloggen, um ihre Eintragungen zu tätigen. Die Ausstellerdatenbank ist dauerhaft zugänglich DIE EINGEGEBENEN EINTRAGUNGEN bilden die Basis für die Veröffentlichung im Internet und Messekatalog DIESE INFOS ERSCHEINEN IM INTERNET UND MESSEKATALOG* n Anschrift, Branche, Firmenprofil n Produktprogramm, Anzeigenwerbung, u.v.m. ONLINE-SHOP DIESE ARTIKEL KÖNNEN VIA ONLINE-SHOP BESTELLT WERDEN* n Ausweise n Werbematerialien n Versorgungsleistungen n Messestand-Ausstattung DER ONLINE-SHOP IST GEÖFFNET vom 01. Februar bis 30. Mai 2016 DAS ELEKTRONISCHE EINLASSSYSTEM dient der Registrierung der Fachbesucher sowie der Administration und Abrechnung der EintrittskartenGutscheine * Leistungsumfang freibleibend! 16 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen WERBEMASSNAHMEN UND -MITTEL IM UMFELD DER VERANSTALTUNGEN Gezielte Werbe- und Marketingaktionen im Umfeld der Veranstaltungen: WERBEMEDIEN UND -AKTIONEN n Anzeigenwerbung, PR in Fachzeitschriften n Bannerwerbung in Internetportalen n periodische Direktwerbung n Radiowerbung BESUCHER-EINLADUNGEN MIT DEM CATCH-ALL-CODE Jeder Aussteller erhält mit der Buchungsbestätigung: n einen – firmenspezifisch verschlüsselten – Catch-All-Code für Besucher-Einladungsaktionen Der Catch-All-Code Der Catch-All-Code ist ein mehrstelliger Code, bestehend aus einer Zahlen/Buchstaben-Kombination. Mit diesem Code kann sich eine beliebige Anzahl an Personen registrieren. Betritt der Messebesucher die Veranstaltung, wird der CatchAll-Code aktiviert – die Kontaktdaten des Messebesuchers dadurch dem einladenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Catch-All-Code kann mit beliebigen Medien in den Markt versendet werden (E-Mail, schriftlich, mündlich, als Hinweis in einem Internet-Banner. etc). Die Besucher-Registrierung ist ab 2 Monate vor der Veranstaltung auf der VeranstaltungsHomepage freigeschaltet. Die Einladung mit dem Catch-All-Code sowie die Online-Vorregistrierung ist Ihr Marketing-Instrument: n Sie treten durch die Einladung bereits vor der Veranstaltung mit Ihren (Wunsch)Kunden in Kontakt und geben diesen die Möglichkeit, sich vorab kostenfrei auf Ihre Einladung hin zur Messe zu registrieren n Sie können im zeitlichen Vorfeld der Veranstaltung überprüfen, ob wichtige – von Ihnen eingeladene Kunden – sich schon online registriert haben (Online-Shop, Menü Zusammenfassung). Wenn noch keine Registrierung vorliegt, laden Sie noch einmal »gezielt« ein n Sie können während der Veranstaltung in Ihrem Account jederzeit überprüfen, wer von Ihren registrierten Kunden die Veranstaltung bereits betreten hat (Online-Shop, Menü Zusammenfassung) n Sie erhalten nach der Veranstaltung mit der Gutschein-Abrechnung die Kontaktdaten aller über Ihren Catch-All-Code registrierten Messebesucher und können gezielt noch einmal nachfassen …und Sie ersparen Ihren Kunden die Eintrittskosten – und er hat keine Wartezeiten am Einlass. WERBEMATERIALIEN Wir unterstützen unsere Aussteller mit umfangreichem Werbematerial. Jeder Aussteller erhält 3 Monate vor der Veranstaltung sein »Werbe-Starter-Kit« mit Werbematerial kostenlos zugestellt. Das Werbematerial kann im Online-Shop bestellt werden. IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 17 DER MESSEKATALOG Zu den Veranstaltungen wird ein hochwertiger Messekatalog produziert, der zur kostenlosen Mitnahme bereit liegt. INHALT MESSEKATALOG n Ausstellerübersicht und -portraits n Kontaktdaten, Firmenportrait, Produktübersicht n Ausstellerübersicht, nach Produktgruppen sortiert n Hallenplan n Anzeigenwerbung Die Texte und Daten werden von den Ausstellern online direkt eingegeben und erscheinen im Messekatalog sowie im Internet. Die Katalog- und Interneteinträge können bis zum Redaktions-/Anzeigenschluss eingegeben werden. ANZEIGENWERBUNG IM MESSEKATALOG Im Messekatalog können Aussteller und nicht ausstellende Unternehmen Anzeigenwerbung platzieren. Die Sonderplatzierungen (Umschlagseiten) bleiben den Ausstellern vorbehalten. PREISLISTE siehe auch detaillierte Informationen in den Mediadaten des Messekatalogs im Internet, (s.u.) n 1/2 Seite 4-farbig: 325,- Euro n 1/1 Seite 4-farbig: 500,-Euro n PR-Seite 4-farbig: 800,-Euro Sonderplatzierungen (jeweils nur 1 x verfügbar) n Titelseite: unverkäuflich n 2. Umschlagseite: 690,- Euro n 3. Umschlagseite: 690,- Euro n 4. Umschlagseite: 800,- Euro, jeweils zzgl. ges. MwSt. REDAKTIONS-/ANZEIGENSCHLUSS 30. April 2016 Auf der Veranstaltungs-Homepage stehen die Mediadaten des Messekatalogs online. 18 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen Verbindliche Buchung Hauptaussteller – Buchungsschluss 15. März 2016 – IndustrieMesse Südwestfalen und AutomationsMesse Südwestfalen | 14. und 15. Juni 2016 | Siegen Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93 Bitte auswählen. Ich buche die Teilnahme für: N IndustrieMesse Südwestfalen N AutomationsMesse Südwestfalen 1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an. Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben!! Fragen? Rufen Sie mich an: Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000 Firma Straße PLZ, Ort E-Mail Internet Telefon Telefax USt.-ID-Nr. 2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration). Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter ! Ansprechpartner Telefon-Durchwahl E-Mail Bemerkung 3.) Standwahl: Im Internet finden Sie auf der Veranstaltungs-Homepage den tagesaktuellen Hallenplan mit Standnummern und Maßen. Bitte tragen Sie die von Ihnen gewünschte Standnummer(n) unten ein. Nebeneinanderliegende Standflächen können kombiniert werden. Bei kombinierten Standformen (z. B. 1 Eckstand + 1 Reihenstand) gilt die obere Preisvariante für die Gesamtabrechnung (im Beispiel der qm-Preis des Eckstands). Die Mindestgröße beträgt 9 qm (3 x 3 m). Wird nur Standfläche gebucht, muss sich die gebuchte Flächenform in der aufgebauten Standform widerspiegeln. Eine höhere Bauform wird nachberechnet (z. B. Reihenstand gebucht, Eckstand aufgebaut: Eckstand wird nachberechnet). Die Standformen werden am letzten Aufbautag kontrolliert! Gewünschter Standplatz gemäß Hallenplan in Kombination mit Stand Nr. Hier abtrennen Stand-Nr. (Summe) Flächenmaß(e) gemäß Hallenplan Stand-Nr. = L x B (m) Summe qm 4.) Standfläche: Sie können unterschiedliche Flächenformen buchen. Der Quadratmeter-Preis ist abhängig von der Flächenform (Reihen-, Eckstand etc.) sowie vom Buchungstermin. Die Rabatte beziehen sich ausschließlich auf den Basispreis der Flächenform – nicht auf den Basispreis für den Messestand (Punkt 5)! Für Buchungen nach dem Buchungsschluss gilt der Basispreis Flächenform + 5% Aufschlag. IndustrieMesse Südwestfalen Rabattstaffel ** für die AutomationsMesse Südwestfalen bis 15.11.2015 16.11. – 31.12.2015 01.01. – 15.02.2016 ab 16.02.2016 Reihenstand, 1 Seite offen 33% 20% 10% 0% Tarif: Preis pro qm: RSI1 118,00 Euro RSA 33 93,80 Euro RSA 20 112,00 Euro RSA 10 126,00 Euro RSA 1 140,00 Euro Tarif: Preis pro qm: ES 1 154,00 Euro ESA 33 103,18 Euro ESA 20 123,20 Euro ESA 10 138,60 Euro ESA 1 154,00 Euro Tarif: Preis pro qm: KS 1 185,00 Euro KSA 33 KSA 20 123,95 Euro 148,00 Euro KSA 10 166,50 Euro KSA 1 185,00 Euro Tarif: Preis pro qm: BS 1 195,00 Euro BSA 33 BSA 20 130,65 Euro 156,00 Euro BSA 10 175,50 Euro BSA 1 195,00 Euro Eckstand, 2 Seiten offen Kopfstand, 3 Seiten offen Blockstand, allseitig offen Ausgewählter Tarif Nummer: (z. B. RS 1) Euro pro qm gem. Tarif: ** Buchungszeitpunkt = Eintreffen der Buchung beim Veranstalter! Die Rabatte beziehen sich ausschließlich auf den qm-Preis der Standfläche (Pkt 4.) nicht auf den qm-Preis des Messestandes (Pkt 5.) 4.1) Kombi-Rabatte: Bei gleichzeitiger Buchung von zwei und mehr Veranstaltungen gewähren wir einen Kombi-Rabatt. Fragen Sie an! Der Kombi-Rabatt verfällt/wird nachberechnet, wenn die Bedingungen für die Gewährung des Kombi-Rabattes nicht mehr gegeben sind. 5.) Zzgl. Messestand: Sie können die Standfläche zuzüglich eines kompletten Messestands buchen. Den Leistungsumfang finden Sie auf Seite 13. Messestand: 89,00 Euro pro qm zusätzlich zu dem unter Punkt 4 gewählten Basistarif für die Standfläche. Zur Buchung des Messestands vermerken Sie im Kasten rechts bitte „ja“ / Kasten leer bedeutet „nein, ohne Messestand“ Intern IM/AMSW 06.2015 6.)Versorgungsleistungen und kostenpflichtige Shop-Artikel buchen Sie zusätzlich via Online-Shop. Dazu benötigen Sie Ihre Zugangsdaten (Benutzername/Passwort). Diese gehen Ihnen mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zu. Die kostenpflichtigen Versorgungsleistungen (Strom, Mietmöbel etc.) werden von unserem Messebau-Partner direkt mit Ihnen abgerechnet. Alle genannten Preise zzgl. ges. MwSt. Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihrer Unterschrift IM/AMSW 06.2015 bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen. Buchungsformular Hauptaussteller — Seite 19 Verbindliche Buchung Unteraussteller – Buchungsschluss 30. April 2016 – IndustrieMesse Südwestfalen und AutomationsMesse Südwestfalen | 14. und 15. Juni 2016 | Siegen Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93 Bitte auswählen: Ich buche die Teilnahme für: N IndustrieMesse Südwestfalen 1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an. Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben! N AutomationsMesse Südwestfalen Fragen? Rufen Sie mich an: Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000 Firma Straße PLZ, Ort E-Mail Internet Telefon Telefax USt.-ID-Nummer 2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration). Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter ! Ansprechpartner Telefon-Durchwahl E-Mail Bemerkung Standnummer Intern IM/AMSW 06.2015 Firmenname Hier abtrennen 3.) Der Hauptaussteller ist 4.) Kosten: Pro Unteraussteller werden 475,- Euro zzgl. ges. MwSt. als Unteraussteller-Pauschale berechnet. In dieser UnterausstellerPauschale sind die Administrationsleistungen des Online-Portals sowie des Online-Shops enthalten, der Grundeintrag im Messekatalog sowie der Grundeintrag im Internet. Der Eintragungsumfang des Unterausstellers im Messekatalog sowie im Internet entspricht dem eines Hauptausstellers. Die Rechnungslegung der Unteraussteller-Pauschale erfolgt grundsätzlich direkt an den Unteraussteller. Vom Unteraussteller gebuchte Werbefläche bzw. Anzeigenwerbung im Messekatalog wird direkt an den Unteraussteller berechnet. Pro Hauptaussteller sind maximal 2 Unteraussteller zugelassen. Es sei denn, die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche ist ausgebucht. In diesem Fall sind mehr Unteraussteller möglich. Bitte beachten Sie Punkt 6 in den »Besonderen Teilnahmebedingungen« (verdeckter Unteraussteller). Der Rücktritt des Hauptausstellers führt automatisch zum Rücktritt des Unterausstellers. Bei Rücktritt des Haupt- und/oder Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der Firmeneintrag trotz Rücktritt im Messekatalog publiziert wird. Weiterführende Buchungen sowie deren Abrechnung (Versorgungsleistungen wie Strom, Druckluft, Mietmöbel, Standzubehör) erfolgen grundsätzlich über den Hauptaussteller. Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen. IM/AMSW 06.2015 Seite 20 – Buchungsformular Unteraussteller Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Nexxus Veranstaltungen GmbH 1 Veranstalter Nexxus Veranstaltungen GmbH Westliche Friedrichstraße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93 e-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl. Wirt.-Ing (FH) Ulrich Brosz (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus dem Vertragsverhältnis zwischen Aussteller und Veranstalter resultierende Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen vom Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wie Besondere Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungen für die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Geschäftsbedingungen der Aussteller werden nicht anerkannt. 2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller 2.1 Angebot Der Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messeveranstaltung Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur Miete. Darüber hinaus kann der Veranstalter bzw. von ihm beauftragte Dritte weitere Dienstleistungen für den Aussteller wie z.B. die Vermietung von Standaufbauten, -möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitäten etc. erbringen. 2.2 Messethema Das Thema der Messeveranstaltung wird in den Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung hinreichend spezifiziert. 2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten Zugelassen werden können alle in- und ausländischen Hersteller und Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen dem vom Aussteller für diese Ausstellung erstellten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Messethema entsprechen. Ebenso muss der Stand vom Veranstalter gemäß Ziff. 4. genehmigt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (siehe Ziff. 2.4) entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten ggf. nicht als Aussteller. Für einen Gemeinschaftsstand muss ggf. ein Aussteller eine Anmeldung einreichen, welche die anderen Beteiligten des Gemeinschaftsstandes als Mitaussteller führt. 2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (hierzu gehören auch verbundene Unternehmen wie z. B. Tochter- und Schwestergesellschaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. 3 Anmeldung Die Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Bestellung weiterer Leistungen ist ausschließlich auf den Anmeldeformularen des Veranstalters unter Anerkennung der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen und ggf. der Technischen Bedingungen durchzuführen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugang beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung (verbindliche Buchungsbestätigung). 4 Zulassung, Zustandekommen des Vertrags Über die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des Ausstellers entscheidet, ggf. nach Anhörung, der Veranstalter. Die Zulassung als Aussteller mit den beabsichtigten Exponaten bzw. technischen Präsentationen wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der Zulassung (verbindliche Buchungsbestätigung) sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinbarung weiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter rechtsverbindlich geschlossen. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung (z.B. Standfläche, Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulassungs-/ Buchungsbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben oder Voraussetzungen erteilt wurde. 5 Zahlungsbedingungen Die in der Zulassung bzw. in den Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in einem evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veranstalter oder von einem vom Veranstalter beauftragten Dritten erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. 6 Rücktritt 6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters. Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen nicht , so kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dem Aussteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Fristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veranstalter kann ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller eine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters verletzt und dem Veranstalter ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Bei allen oben genannten Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter ist er neben dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle vereinbarten Zahlungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Veranstalter kann jedoch auch einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als der pauschal geltend gemachte Schaden entstanden ist. 6.2. Rücktritt des Ausstellers Nach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstaltung und dem Zustandekommen des Vertrags ist ein Rücktritt oder eine Standflächenreduzierung durch den Aussteller generell nicht mehr möglich, es sei denn, ein Grund für den Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt für etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen. Sagt der Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veranstalter berechtigt, über die an den Aussteller vermietete Fläche anderweitig zu verfügen. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Aussteller ein Rücktrittsrecht zusteht. Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat alle vereinbarten Zahlungen an den Veranstalter zu leisten, wenn die Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leer steht. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig verwertet hat. In diesem Fall muss sich der Veranstalter jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Verwertung der Ausstellungsfläche erhält. Weiterführende Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers können sich aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Messeveranstaltung ergeben. 7 Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung Sofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann oder dem Veranstalter die Durchführung unzumutbar geworden ist, und der Veranstalter die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Partei ihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden oder Nachteile des Ausstellers haftet der Veranstalter nicht. Sofern der Veranstalter mit Kosten in Vorleistung getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, den für die Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen oder gemäß sonstiger vertraglicher Regelungen vom Aussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch höhere Gewalt oder wegen anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe genötigt, einen Messebereich zeitweise oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschieben oder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts- oder Kündigungsrechte und ebenso keine sonstigen Ansprüche, insbesondere auch keine Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter. 8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung 8.1 Haftung des Veranstalters Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden an und Verluste von vom Aussteller eingebrachten Gegenständen, Standeinrichtung sowie Standelementen gegenüber Ausstellern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gleich wann diese Schäden oder Verluste entstehen. Gleiches gilt für von Ausstellern, deren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers zum Versicherungsschutz Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen schuldhaft verursacht werden. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden; insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten- oder Heizungsanlagen, Stromleitungen etc. unsachgemäß behandelt werden. Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen oder Personen verletzen. Der Aussteller haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die von Besuchern oder Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigung durch den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe verursacht werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden an Gebäuden, Hallen und Mobiliar, die durch den Aussteller selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen. Der Aussteller haftet auch für alle Schäden, die am Fenster- und Türglas sowie an den Schaufensterscheiben durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- Fassung IM/AMSW 06.2015 sigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die aus der Inbetriebnahme von technischen Einrichtungen, welche der Aussteller eingebracht hat, erwachsen, sofern die Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller hat sich vor der Aufstellung von Maschinen, Apparaten und sonstigen Aufbauten über die zulässige Belastung, insbesondere Punktbelastung, der Hallenböden beim Veranstalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und die mitgeteilten Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine die genannten Risiken abdeckende Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen und alle hierfür fälligen Zahlungen rechtzeitig zu entrichten. 8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Zulässigkeit hinsichtlich Schutzrechten, Haftungsfreistellung des Veranstalters durch den Aussteller. Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der in einem etwaigen Ausstellerverzeichnis, einem evtl. Messekatalog und der evtl. angelegten Internetdatenbank auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bildern etc. und Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerbliches Schutzrecht (z. B. Markenrecht, Urheberrecht etc.) eines Dritten verletzen. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen oder aus einem Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeige oder sonstiger veröffentlichter Daten geltend machen, so stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei. Zu dieser Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitausstellers des Ausstellers oder eines am Stand des Ausstellers zusätzlich vertretenen Unternehmens erfolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen den Veranstalter erhebt, und die Rechtsverteidigung mit dem Aussteller abzustimmen. 8.4 Ansprüche des Ausstellers, Verjährung Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und alle damit zusammenhängenden Ansprüche sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Sollten Mängel und Störungen währen der Laufzeit der Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit. Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. In diesem Falle sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen Ansprüchen, Arglist und schuldhafter Unmöglichkeit gilt die regelmäßige Verjährung. 8.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Aussteller gegenüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. 9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei Verletzung von Teilnahmebedingungen 9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbau, der Messegesellschaft zu, die es jederzeit gegenüber jedermann ausüben kann. Zusätzlich übt jedoch der Veranstalter zusammen mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bis Abbau der Messe das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz eines diesbezüglichen Hinweises des Veranstalters gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die für die jeweilige Messe geltenden Besonderen Teilnahmebedingungen verstoßen, unbeschadet sämtlicher sonstiger Rechte von der Beteiligung an zukünftigen Messen auszuschließen. 10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen 10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personen gestattet, die hierfür vom Veranstalter zugelassen sind und einen vom Veranstalter ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen. 10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden. 11 Bewirtschaftung Die gastronomische Betreuung ist ausschließlich Catering-Dienstleistern der Messegesellschaft oder des Veranstalters vorbehalten. Die gastronomische Nutzung der Ausstellungsflächen durch den Aussteller ist grundsätzlich ausgeschlossen, falls keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. 12 Werbung Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Ausstellerfläche zulässig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist im Messegelände untersagt. IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 21 ... Besondere Teilnahmebedingungen – Fassung IM/AMSW 06.2015 ... Werbemaßnahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Personen als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von Werbematerial jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzulässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen, unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten und hierfür vom Aussteller, zu dessen Gunsten die Werbemaßnahmen durchgeführt wurden, einen pauschalen Aufwendungsersatz von EUR 300,00 zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu verlangen. Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des Aufwendungsersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter nur geringere Aufwendungen entstanden sind. 13 Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Der Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutzrechte Dritter zu beachten. Für den Fall, dass der Aussteller in ordnungsgemäßer Weise darauf hingewiesen wird, dass er durch das Ausstellen oder Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Darstellung oder in anderer Weise die bevorrechtigten Schutzrechte Dritte verletzt, verpflichtet sich der Aussteller im Voraus, die betreffenden Gegenstände vom Stand zu entfernen. 14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung 14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich innerhalb der Öffnungszeiten der Messe/Ausstellung für eine allgemeine Hallenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmung von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. 14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes/der Standfläche obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich eines vom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen zu bedienen. 14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung bzw., sich den Entsorgungskonzepten des Veranstalters anzuschließen. Sollte der Aussteller nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers beseitigen und vernichten zu lassen. 15 Datenschutz, Catch-All-Codes Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldung und der weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des BDSG und des TMG der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimmten Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem Aussteller, der Zusendung veranstaltungsbegleitender und neuer Angebote sowie der Information vor und nach der Veranstaltung. Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich zu erklären, dass er weitere Informationen über Folgeveranstaltungen nicht wünscht. 15.1 Der Aussteller ist sich bewußt, dass Catch-All-Codes durch die Aussendung in den Markt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle mißbräuchliche Verwendungen von Seiten Dritter. 16 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 16.1 Schriftformerfordernis Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller und Veranstalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 16.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. 16.3 Anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. 16.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betreffende Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen und aus den sonstigen vertraglichen Bedingungen und Regelungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten der Gerichtsstand der Nexxus Veranstaltungen GmbH. 6.2015 1 Veranstaltung IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen, Siegen 2 Veranstalter Veranstalter ist die Nexxus Veranstaltungen GmbH Westliche Friedrich-Straße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Brosz 3 Messethema Beide Fachmessen sind Messen für die produzierende Industrie in der jeweiligen Region und angrenzende Regionen. 4 Auf- und Abbau Bis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. im Freigelände befinden, werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Die aktuellen Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig auf der VeranstaltungsWebsite bekannt gegeben. 5 Anmeldefrist Anmeldeschluss für die Ausstellung: [siehe Buchungsformular]. Anmeldungen werden nur in Schriftform berücksichtigt. Eine nicht fristgerechte Buchung von Standbau, Möbeln und Versorgungsleitungen wird mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späteren Anmeldung kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Lieferung gegeben werden. 6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Zur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von [siehe Buchungsformular Unteraussteller] (zzgl. Ust.) erhoben. Verdeckte, also nicht gemeldete aber prominent eindeutig sicht- und erkennbare Unteraussteller sind verpflichtet, die Unterausstellerpauschale nach Rechnungslegung innerhalb 10 Tagen nachzuzahlen. Zusätzlich wird eine Organisationspauschale i.d.H. von 150 Euro (zzgl. Ust.) erhoben. 7 Zahlungsfristen und –bedingungen Die Rechnungslegung erfolgt am [siehe Buchungsformular]. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis [siehe Buchungsformular]. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung im Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen können Rechnungen nur auf den Aussteller als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber auf einen von diesem benannten sonstigen Rechnungsempfänger ausgestellt werden (z. B. Werbeagenturen und -vermittler). Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mahnung bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. 9 Standbesetzung Der vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflichtet, an der Messe teilzunehmen und den Stand rechtzeitig in Betrieb zu nehmen. Während der Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten muss der Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt diesen vorzeitig, so verpflichtet er sich – unabhängig von den bereits bezahlten Leistungen – einen Betrag in Höhe von EUR 1.500,- (zzgl. USt.) als Vertragsstrafe an den Veranstalter zu zahlen. Der Leerstand wird vom veranstalter fotografisch dokumentiert. 10 Standgestaltung und Standausrüstung Die Mindestgröße eines Standes beträgt 9,00 qm. Die Einholung von erforderlichen behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sowie die Einhaltung von Anmeldepflichten (bei Behörden und bei der GEMA) und ebenso die Tragung von damit und mit der Befolgung von behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kosten obliegt dem Aussteller für den gesamten Stand. Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brandsicherheit des gesamten Standes sowie die Einhaltung aller hierzu gültigen rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, auch soweit dieser von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird. Der Aussteller ist zur Einstellung des Betriebs seines Standes verpflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können. 11 Standbegrenzungswände Der Aussteller verpflichtet sich, eine mind. 2,50 m hohe Standbegrenzung an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. RollUps und Plakat-Displays sind als Standbegrenzungen nicht ausreichend. Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sind Standbegrenzungswände via OnlineShop zu bestellen. Sichtbare Standrückseiten sind oberhalb von 2,50 m Höhe einfarbig weiß, neutral und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Standnachbarn nicht beeinträchtigt werden. 12 Technische Einrichtungen und Richtlinien, Anschlüsse, Verbrauchskosten Bestellungen für Elektroinstallation, Wasseranschluss, Internet, Reinigung usw. können nur berücksichtigt werden, wenn sie über den Online-Shop termingerecht eingehen. Via Online-Shop gibt der Veranstalter die Anschlussgebühren sowie die Verbrauchskosten bekannt (z. B. Strom, Wasser, Internet etc.). Ansonsten gelten neben den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der Nexxus Veranstaltungen GmbH die Technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes. 13 Fertigstände Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. Das Überlassen des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. 14 Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen, spätestens bis zum Vortag der Veranstaltung. Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Vermieter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erheben. 8 Rücktritt des Ausstellers Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Wird nach verbindlicher Anmeldung dem Aussteller vom Veranstalter ein Rücktritt gewährt, so werden mit Zugang der Rücktrittsbestätigung/-rechnung innerhalb 10 Tagen die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren zzgl. USt. fällig. Bei Rücktritt bis… 15 Abstellen bzw. Übergabe des Liefer-/Mietgutes Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Liefer-/Mietgutes auf dem Messestand das Liefer-/Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. Der Veranstalter prüft NICHT die Legitimation der auf dem Stand anwesenden bzw. die Ware annehmenden Personen. - 13.12.2015: 40 % der vereinbarten gebuchten Standmiete (nur Standfläche, ohne Systemstand); ab… - 14.12.2015 bis 13.03.2016: 50 % der vereinbarten gebuchten Standmiete (nur Standfläche, ohne Systemstand); ab… - 14.03.2016 bis 13.05.2016: 75 % der vereinbarten Buchungssumme (Standmiete, sofern gebucht zzgl. Systemstand und etwaiger bestellter kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.); ab… - 14.05.2016 bis 13.06.2016: 100 % der vereinbarten Buchungssumme (Standmiete, sofern gebucht inklusive Systemstand und etwaiger bestellter kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.). 16 Ausstellerausweise Jedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Ausstellerausweise sind über den Online-Shop zu erwerben. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch erfolgt der ersatzlose Entzug. Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise für den Hauptaussteller nicht. Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der Firmeneintrag im Katalog publiziert wird. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss der Unteraussteller. Beachten Sie die Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular. 17 Videoüberwachung Die Veranstaltungsräume sowie das Umfeld sind i.d.R. während der Aufbau-/ Abbauphasen sowie während der Veranstaltung videoüberwacht. Das kann auch dann zutreffen, wenn dieser Hinweis nicht öffentlich gegeben ist. Die Videoüberwachung kann zur Schadensermittlung/-beweisführung bei Bedarf herangezogen werden. Es gilt in diesem Zusammenhang NICHT das Recht am eigenen Bild. 18 Änderungen Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, soweit diese für die technische Abwicklung oder für die Sicherheit notwendig sind. 22 | IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen IM/AMSW 06.2015 INDUSTRIEMESSE SÜDWESTFALEN + AUTOMATIONSMESSE SÜDWESTFALEN Allgemeine Informationen und Termine VERANSTALTUNGSORT 01.02.2016 Online-Shop geöffnet Mediadaten Messekatalog online Siegerlandhalle Koblenzer Straße 151 D-57072 Siegen 15.03.2016 Buchungsschluss Hauptaussteller 30.04.2016 Buchungsschluss Unteraussteller Redaktions-/Anzeigenschluss Messekatalog Letzter Tag für die Buchung der Anzeigenwerbung im Messekatalog Letzter Tag für die Anlieferung der Druckdaten für den Messekatalog Letzter Tag für die Eingabe/Änderung der Katalog-/Interneteinträge 04.05.2016 Ab heute + 30% auf kostenpflichtige Shop-Artikel 18.05.2016 Ab heute + 50% auf kostenpflichtige Shop-Artikel 30.05.2016 Schließung des Online-Shops Diverse Messe- und Shop-Artikel sowie Ausstellerausweise können an den Aufbautagen vor Ort erworben werden 12.06.2016/ 13.06.2016 Aufbau | detaillierte Zeitpläne im Internet 14.06.2016 1. Messetag | 09.30 Uhr – 17.00 Uhr 15.06.2016 2. Messetag | 09.30 Uhr – 16.30 Uhr, ab 16.30 Uhr Abbau 16.06.2016 Abbau | detaillierte Zeitpläne im Internet ÖFFNUNGSZEITEN 1. Messetag: 14.06.2016: 09.30 – 17.00 Uhr 2. Messetag: 15.06.2016: 09.30 – 16.30 Uhr EINTRITTSPREIS Tageskarte: 15,- Euro inklusive MwSt.; Zutritt für beide Veranstaltungen PARKEN Parkplätze stehen im Umfeld der Siegerlandhalle sowie im Stadtbereich zur Verfügung. Detaillierte Infos zum Thema Parken finden Sie auf der Veranstaltungs-Homepage. Alle Termine freibleibend. Die Termine entsprechen dem Planungsstand 08.2015. Sie finden die aktuelle »Termin-Checkliste« auf der Veranstaltungs-Homepage www.nx-messen.de HABEN SIE FRAGEN… ? RUFEN SIE MICH JEDERZEIT AN: ULRICH BROSZ – TELEFON 0 700.17 17 7000 IndustrieMesse Südwestfalen + AutomationsMesse Südwestfalen | 23 # 3017 | © Nexxus Veranstaltungen GmbH | 09.2015 | It’s only Rock & Roll but we like it… VERANSTALTER Nexxus Veranstaltungen GmbH Fachmessen für die Industrie Postfach 47 | 75204 Keltern Westl. Friedrichstr. 39 | 75210 Keltern Telefon: 0700.17 17 7000 Telefax: 0 72 36 .93 74 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.nx-messen.de
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