Deponie Mutzenloch Nord, Lungern: Regierung verab

Regierungsrat
Medienmitteilung
Datum:
Sperrfrist:
21. März 2016 – Nr. 28
keine
Deponie Mutzenloch Nord, Lungern: Regierung verabschiedet Nutzungsplan und Nutzungsreglement zur Genehmigung an den Kantonsrat
Der Regierungsrat hat den Nutzungsplan und das zugehörige Nutzungsreglement der Deponie Mutzenloch Nord, Lungern, erlassen. Die bereits bestehende
Deponie soll erweitert werden. Dafür wird der Abbau- und Deponiestandort
Mutzenloch Süd, ebenfalls in Lungern, geschlossen und rekultiviert.
Die Deponie Mutzenloch Nord und der Abbau- und Deponiestandort Mutzenloch Süd
sind seit 1999 resp. 1995 in Betrieb. Beide werden von der Gasser Felstechnik AG
betrieben. Mit dem vom Regierungsrat erlassenen Nutzungsplan mit Reglement kann
der nördliche Standort erweitert werden. Voraussetzung für den Betrieb ist – neben
der Genehmigung durch den Kantonsrat sowie der noch ausstehenden Betriebsbewilligung – die Zusicherung der Betreiberin, den Abbau- und Deponiestandort Mutzenloch Süd innert nützlicher Frist zu schliessen und zu rekultivieren sowie auf deren
Erweiterung zu verzichten.
Die Deponie Mutzenloch Nord weist derzeit eine Kapazität von 210 000 m3 auf. Rund
85 Prozent davon sind ausgeschöpft. Mit der geplanten Erweiterung sollen
270 000 m3 hinzukommen. Es ist vorgesehen, dort unverschmutztes Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial abzulagern. Zudem soll auch Material aus Unwetterereignissen zwischengelagert und aufbereitet werden. Der für den Betrieb notwendige
Nutzungsplan ist ab Inkrafttreten für 15 Jahre gültig.
Mit der Erweiterung der bestehenden Deponie kann das Bedürfnis nach zusätzlichem
Deponieraum im oberen Sarneraatal gedeckt werden. Ein Abtransport von Deponiematerial aus Lungern oder Giswil nach Sarnen (Deponie Stuechferich) oder Kerns
(Deponie Hinterflue) wäre aus ökologischer Sicht nicht sinnvoll.
Der Nutzungsplan und das dazugehörige Nutzungsreglement sollen am 14. April
2016 im Kantonsrat behandelt werden. Nach der Genehmigung wird der Regierungsrat zur gegebenen Zeit den Nutzungsplan in Kraft setzen.
Medienmitteilung Regierungsrat
Geschäftsunterlagen:
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