Reglement

Deutsche Einzel- Kart- Meisterschaft 2016 | DEKM
Am 17. September 2016 auf der Daytona Kartbahn – Essen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
Ausrichter und Titel der Meisterschaft
Veranstalter
Zugelassene Personen und Teams
Nennung/Anmeldung und Startgeld
Ausgeschriebene Wertungen
Fahrer und Fahrerinnen
Karts
Zeitnahme
Durchführung der Veranstaltung
Training
Qualifying
Startaufstellung und Start
Boxenstopp
Rennende
Wertung und Aushang
Protestfrist
Siegerehrung
Flaggen und Lichtsignale
Wertungsstrafen
Kommunikation
Datenschutzbestimmungen
Haftungsverzicht
Einleitung
Dieses Reglement ist zur Durchführung der DEKM 2016 für Organisatoren,
Veranstalter, Rennleiter und Teilnehmer verbindlich. Alles, was in diesem
Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten. Die
Übersetzung dieses Reglements in andere Sprachen ist zulässig. Im Zweifelsfall
ist der Originaltext massgeblich.
1. Ausrichter und Titel der Meisterschaft
Die Deutsche Einzel Kart Meisterschaft ( DEKM) wird vom Welt-Indoor-KartVerband WIKV ( World Indoor Kart Federation e.V.) ausgerichtet. Das Reglement
wird vom WIKV vorgegeben und ist bei der Durchführung der Veranstaltung
bindend. Änderungen und Abweichungen sind nur mit Zustimmung des WIKV
zulässig.
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(wikv.org©Stand-03.2016)
2. Veranstalter
Der WIKV beauftragt mit der Durchführung der Meisterschaft einen Verein,
Bahnbetreiber oder eine andere Institution oder Personengruppe, die dann
Eigenverantwortlich die Organisation und Durchführung übernimmt. Der
Bahnbetreiber/ Veranstalter hat sicher zu stellen, dass die Ausrüstung und
Sicherheitsvorkehrungen/-Material zum Zeitpunkt der Veranstaltung der jeweils
gültigen Prüfnorm entsprechen. Das Bahnpersonal/ Marshalls sollen gut
ausgebildet und versiert die Veranstaltung mit betreuen können. Der Ort und
Zeitpunkt, sowie der Zeitplan der Meisterschaft werden rechtzeitig veröffentlicht.
3. Zugelassene Personen
Zugelassen zum Start bei der DEKM sind alles Fahrer und Fahrerinnen, die die
Kriterien und Körpergrösse erfüllen. Jugendliche unter 18 Jahren müssen ein
schriftliches Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorzeigen.
Für die Fahrer und Fahrerinnen gelten die Vorschriften des Einzelwettbewerbs.
4. Nennung/Anmeldung und Startgeld
Die Nennung/Anmeldung ist auf dem offiziellen Nenn/Anmeldungsformular
des WIKV abzugeben. Die Nennung/Anmeldung ist leserlich und vollständig
auszufüllen und eigenhändig vom Teilnehmer zu unterschreiben. Bei
Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des
Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Unvollständige, oder nicht lesbare Nennung/Anmeldungen werden abgelehnt
und gelten als nicht abgegeben. Erst mit Entrichtung der Anzahlung wird die
Anmeldung gültig. Bei nicht geleisteter Anzahlung ist die Anmeldung ungültig.
Das restliche Startgeld muss 4 Wochen vor der Veranstaltung beglichen sein,
erst dann ist der Startplatz gesichert. Der Veranstalter ist berechtigt
Nennung/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Veranstalter
ist berechtigt die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer zu begrenzen. Es gilt die
Reihenfolge des Eingangs gültiger Nennung/Anmeldungen.
Bei Nichterscheinen bei der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung gezahlter Anzahlungen/Startgelder. Bei wichtigen Gründen kann
der Veranstalter das Startgeld zurückerstatten. Die Höhe des Startgeldes, der
Nennung/Anmeldungsschluss, ggf. Rabattstaffelungen und Begrenzung der
Starterzahl werden rechtzeitig bekanntgegeben.
5. Ausgeschriebene Wertungen
Folgende Wertungen werden im Rahmen der DEKM 2016 wie folgt
ausgeschrieben:
5.1.
5.2.
Junioren: der/die am Tag des ersten Vorlaufs das 17. Lebensjahr
nicht vollendet haben. Das Mindestgewicht beträgt 75 kg.
Senioren: Alle Teilnehmer, die am Tag des ersten Vorlaufs 18 Jahre
und älter sind. Das Mindestgewicht beträgt 85 kg
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(wikv.org©Stand-03.2016)
5.3
Damen: Alle Teilnehmerinnen, die am Tag des ersten Vorlaufs min.
18 Jahre und älter alt sind. Das Mindestgewicht beträgt 75 kg.
Der Veranstalter kann für einzelne Wertungen gesonderte
Rennen ausschreiben!
6. Fahrer und Fahrerinnen
Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben im Kart persönliche
Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehört ein Sturzhelm, als Integralhelm oder
„Jethelm“ mit geeignetem, unzerbrechlichem Augenschutz. Der Haltegurt des
Helmes ist immer zu schließen. Desweiteren ist ein den ganzen Körper
bedeckenden, geschlossener Overall, die Hände vollständig bedeckende
Handschuhe, sowie geeignetes, festes Schuhwerk zu tragen.
Die Schutzkleidung/Ausrüstung muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung der
jeweils gültigen Prüfnorm entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, die
Einhaltung dieser Bekleidungsvorschriften zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung
zu überprüfen. Verstösse gegen diese Vorschriften führen zur Nichtzulassung
zum Start und/ oder zum Wertungsverlust. (Siehe Wertungsstrafen.)
Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Er oder Sie das
vorgeschriebene Mindestgewicht erreicht. Untergewicht kann durch
Ausgleichsgewichte, die am Kart in einer verschlossenen Box untergebracht
werden, Gewichtswesten, oder durch Sitzschalen ausgeglichen werden.
Sitzschalen dürfen ein Gewicht von 15 kg nicht überschreiten.
Lose, nicht befestigte Gewichte sind nicht zulässig.
Das Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist strengstens verboten!
7. Karts
Die Karts werden vom Veranstalter gestellt und den Teilnehmern für jedes
Rennen zugelost. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei den Karts
Chancengleichheit besteht. Eine gewisse Streuung ist unvermeidlich und von den
Teilnehmern hinzunehmen. Die Kart-Auslosung ist neutral vorzunehmen.
Der Veranstalter/ Rennleiter hat sicherzustellen, dass kein Teilnehmer einen Kart
während der Veranstaltung zweimal zugelost bekommt.
Jegliche Manipulation/Veränderung an den Karts ist verboten.
Reparaturen werden nur vom Bahn-Fachpersonal durchgeführt.
Bei einem Defekt am Kart hat der Fahrer unverzüglich anzuhalten und deutlich
sichtbar den Arm zu heben. Das Rennen ist daraufhin zu Unterbrechen.
Der Fahrer darf das Kart nur auf Anweisung des Bahnpersonals verlassen.
Transponder, Nummerntafel und ggf. Ausgleichsgewichte sind auf ein
beigebrachtes Wechsel-Kart zu übertragen. Erst wenn die Sicherheit wieder
hergestellt ist und der Teilnehmer seine Fahrt fortsetzen kann, wird das Rennen
wieder freigegeben.
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(wikv.org©Stand-03.2016)
8. Zeitnahme/ Messung
Die Rundenzeiten werden bei Überfahren der Mess-Schleife/Linie gemessen.
Die Messung erfolgt über Transponder und wird in ein Computersystem
übertragen. Bei einem Defekt an der Zeitmessung entscheidet die Rennleitung
über das weitere Vorgehen. Eine Handzeitmessung ist nicht zulässig.
9. Durchführung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung
verantwortlich. Für die sportliche Durchführung ist die Rennleitung zuständig. Sie
besteht aus mindestens zwei unabhängigen und neutralen Personen.
Entscheidungen der Rennleitung sind Tatsachenentscheidungen, ein Protest
dagegen ist nicht möglich. Die Rennleiter entscheiden auch über
Wertungsstrafen. Beschwerden über unsportliches Verhalten anderer Teilnehmer
sind der Rennleitung unverzüglich, spätestens aber 10 Minuten nach dem
entsprechenden Vorfall vorzulegen. Die Rennleitung entscheidet dann, ggf. nach
Rücksprache mit Marshalls und/oder Fahrern über das weitere Vorgehen.
Verspätete Beschwerden werden nicht mehr berücksichtigt. Vor Beginn der
Veranstaltung ist eine Fahrerbesprechung durchzuführen. Die Teilnahme an der
Fahrerbesprechung ist für alle Fahrer vorgeschrieben. Fernbleiben der
Fahrerbesprechung führt zur Nicht-Zulassung zum Start.
Jeder Teilnehmer muss eine vorgegebene Anzahl von Vorläufen absolvieren.
Die Einteilung der Teilnehmer zu den Vorläufen obliegt dem Veranstalter und ist
bindend. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zu seinem Vorlauf,
berechtigt das nicht zum Start bei einem anderen Vorlauf. Für verpasste bzw.
ausgelassene Vorläufe werden keine Punkte vergeben.
Das Befahren der Strecke gegen die vorgesehene Fahrtrichtung ist verboten.
Das Verlassen des Karts auf der Strecke ist verboten. Nur auf Anweisung der
Rennleitung und/oder des Bahnpersonals darf das Kart verlassen werden.
Den Anweisungen der Rennleitung und/ oder des Bahnpersonals ist Folge zu
leisten.
Bei Gelblicht oder gelber Flagge ist vom Fahrer die Hand zu heben und die
Geschwindigkeit angemessen zu reduzieren. Es gilt Überholverbot.
Bei einer Rennunterbrechung (- Rotlicht) hat der Fahrer die Hand zu heben und
unverzüglich anzuhalten.
Bei gezeigter blauer Flagge ist dem nachfolgenden Fahrer schnellstmöglich
das Vorbeifahren zu ermöglichen. Es sind Handzeichen zu geben auf welcher
Seite die Vorbeifahrt ermöglicht wird. Unsportliches Verhalten, wie z.B.
„Auffahren“, Abdrängen usw. sind ausdrücklich verboten.
Bei Einfahrt in die Box ist die Hand deutlich zu heben, um den
Nachfolgenden die Reduzierung der Geschwindigkeit anzuzeigen. Bei Ausfahrt
aus der Box hat der Verkehr auf der Strecke Vorrang.
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(wikv.org©Stand-03.2016)
10.
Training
Das Befahren der Veranstaltungsstrecke zu Trainingszwecken vor der
Veranstaltung ist erlaubt. Der Veranstalter kann den Teilnehmern vor Beginn der
Vorläufe Gelegenheit geben, in freien Trainings die Strecke kennen zu lernen.
11.
Qualifying
Vor jedem Rennen findet ein Qualifikationstraining zur Ermittlung der
Startreihenfolge statt. Die Fahrer werden dabei in geringem, aber ausreichenden
Abstand aus der Box auf die Strecke geschickt. Der Beginn der gemessenen
Runden wird den Fahrern bei Start und Ziel mit der grünen Flagge angezeigt.
Nach Ablauf der Zeit wird jeder Teilnehmer mit der schwarz-weiß karierten
Flagge ab gewunken, angefangene Runden dürfen beendet werden.
Während der Qualifikation werden keine blauen Flaggen gezeigt.
12.
Startreihenfolge und Start
Die Startreihenfolge ermittelt sich aus den gefahrenen schnellsten
Rundenzeiten der Qualifikation. Der Fahrer mit der kürzesten Rundenzeit startet
als erster, alle Anderen folgen in aufsteigender Reihenfolge. Bei Zeitgleichheit
entscheidet die frühere Erreichung der Rundenzeit, ist diese nicht zu ermitteln,
gilt die niedrigere Kart-Nummer.
Zum Rennstart versammeln sich die Fahrer in aufsteigender Reihenfolge
hinter einem Führungsfahrzeug (Pace-Kart) in einer Reihe. Es wird mindestens
eine Einführungsrunde mit verminderter Geschwindigkeit hinter dem Pace-Kart
gefahren, dabei darf der Abstand zum Pace-Kart oder zum Vorrausfahrenden drei
Kart-Längen nicht überschreiten.
Vor dem Rennstart löscht das Pace-Kart seine Warnleuchten und biegt in die
Box ab. Das Rennen wird an der Start und Ziellinie mit der grünen Flagge
freigegeben. Der Start erfolgt fliegend. Erst dann ist das Überholverbot
aufgehoben. Verlässt ein Fahrer vorher seinen Starplatz, (z.B. durch einen
Dreher usw...) hat er sich am Ende des Feldes anzustellen, die Wiedereinnahme
des Startplatzes ist nicht erlaubt.
13.
Boxenstopp
Jeder Teilnehmer hat im Rennen mindestens einen Pflichtboxenstopp
einzulegen. Die Standzeit in der Box beträgt 10 Sekunden. Die genaue
Vorgangsweise/Prozedere des Boxenstopps wird von der Rennleitung in der
Fahrerbesprechung/ Briefing bekannt gegeben und ist in allen Läufen gleich.
In der Startrunde (der ersten Runde) sowie in der Schlussrunde (der letzte
Runde) ist kein Boxenstopp mehr erlaubt!
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(wikv.org©Stand-03.2016)
14.
Rennende
Beginnt der Führende seine letzte Rennrunde, wird dieses an der Start und
Ziellinie mit der weißen Flagge angezeigt. Dies ist die Runde in der die Renn-Zeit
abläuft. Bei der darauffolgenden Zieldurchfahrt werden alle Teilnehmer,
beginnend mit dem Führenden mit der schwarz-weiss karierten Flagge ab
gewunken.
Sieger ist derjenige Fahrer der die kürzeste Gesamtfahrzeit aufweisst, alle
weiteren folgen in aufsteigender Reihenfolge. Bei Zeitgleichheit wird die
Platzierung zweimal vergeben, die nachfolgende Platzierung entfällt.
Nach Rennende haben alle Fahrer in die Boxengasse zu fahren. Die Fahrer
verlassen ihr Kart erst nach Aufforderung durch das Bahnpersonal und begeben
sich unmittelbar zum Wiegen. Das Fahrergewicht inkl. eventueller
Zusatzgewichte ist im Wiegeprotokoll einzutragen und von Fahrer abzuzeichnen.
Das Wiegeprotokoll ist der Rennleitung zugänglich zu machen. Festgestellte
Manipulationen/ Fehler jeglicher Art am Kart sind der Rennleitung unverzüglich
zu melden.
15.
Wertung und Aushang
Nach Rennende ist eine Ergebnisliste unter Berücksichtigung aller
Wertungsstrafen zu erstellen und öffentlich auszuhängen. Die Ergebnisliste ist
vom Rennleiter zu unterschreiben und mit einer Aushangzeit zu versehen.
Für die Wertung zur DEKM werden folgende Punkte nach der erreichten Position
im Rennen vergeben:
1.
40 Punkte 2.
4.
30 Punkte 5.
7.
24 Punkte 8.
10.
19 Punkte 11.
13.
16 Punkte 14.
16.
13 Punkte 17.
usw….. bis Punktende 1.
36 Punkte
28 Punkte
22 Punkte
18 Punkte
15 Punkte
12 Punkte
3.
6.
9.
12.
15.
18.
32 Punkte
26 Punkte
20 Punkte
17 Punkte
14 Punkte
11 Punkte
Der Fahrer der im Rennen die schnellste Einzelzeit erzielt hat bekommt 2
Bonuspunkte. Der trainingsschnellste Fahrer aus der Qualifikation bekommt
ebenfalls 2 Bonuspunkte.
Nach jedem Rennen ist ein Zwischenergebnis aller Teilnehmer öffentlich
auszuhängen. Die Reihenfolge ergibt sich absteigend aus der erreichten
Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Anzahl der erreichten 1.
Plätze. Besteht auch dort Gleichheit die höhere Anzahl 2. Plätze, usw. Ist auf
diesem Wege keine Unterscheidung möglich, werden die Anzahl der PolePositionen, dann die Anzahl der schnellsten Rennrunden berücksichtigt. Bei
weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
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16.
Protestfrist
Einwände gegen das Rennergebnis sind innerhalb von 20 Minuten nach
Aushang der Rennleitung vorzulegen. Verspätete Proteste werden nicht mehr
berücksichtigt und somit ist das Ergebnis endgültig.
Proteste gegen den Meisterschaftsstand sind nur bei offensichtlichen
Rechenfehlern zulässig und sind der Rennleitung unverzüglich mitzuteilen. Die
Rennleitung entscheidet nach Rücksprache mit den/dem Marshall. Sollte ein
Artikel in dem Reglement nicht Anwendung finden, wird eine praktische Lösung
gefällt, wobei keine weiteren Artikel betroffen/verändert werden.
17.
Siegerehrung
Nach Abschluss der Rennen findet die Siegerehrung in den einzelnen
Wertungen statt. Der Veranstalter hat für einen würdigen Rahmen zu sorgen.
• DIE SIEGEREHRUNG IST BESTANDTEIL DER VERANSTALTUNG!
18.
Flaggen und Lichtsignale:
Grüne Flagge bzw. Grünlicht:
Rennstart, bzw. Beginn der Zeitrunde oder Re-Start
Blaue Flagge:
Überrundung, dem Fahrer dem die blaue Flagge gezeigt wird muss innerhalb
von vier Kurven dem Nachfolgenden das Vorbeifahren ermöglichen. Es ist
Handzeichen zu geben, wo die Vorbeifahrt ermöglicht wird.
Gelbe Flagge oder Gelblicht:
Gefahrenstelle, die Geschwindigkeit ist angemessen zu reduzieren und es gilt
Überholverbot.
Orange Flagge:
Unsauberes Überholmanöver, der Fahrer hat einen Konkurrenten unsauber
überholt und muss sich um die gewonnene Position innerhalb einer Runde
zurückfallen lassen. Nach Ermessung der Rennleitung kann auch der
Strafkatalog entsprechend angewendet werden.
Schwarz-Weiss geteilte Flagge mit Startnummer:
Verwarnung wegen unfairer Fahrweise, bei einem erneuten Verstoß im selben
Rennen wird die schwarze Flagge gezeigt.
Schwarze Flagge mit Startnummer:
Der Fahrer hat innerhalb von drei Runden die Box anzufahren.
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(wikv.org©Stand-03.2016)
Rote Flagge bzw. Rotlicht:
Rennunterbrechung, alle Fahrer haben unverzüglich bis zum Stillstand
abzubremsen. Es ist nicht gestattet weiterzufahren und/oder sich Vorteile zu
verschaffen. Es gilt generell Überholverbot.
Schwarz-Weiss karierte Flagge: Rennende!
19.
Wertungstrafen/Strafkatalog
Verwarnung: Unsportliches Verhalten auf und neben der Strecke in
leichten Fällen







Strafen:
Stop & Go Strafe
Überholen in der Einführungsrunde
Überholen unter gelber Flagge
Zu hohe Geschwindigkeit unter gelber Flagge/Licht
Nichtbeachtung der Vorfahrt an der Boxenausfahrt
Missachtung der blauen Flagge/Licht
Missachtung der roten Flagge/Licht
10 Sekunden Zeitstrafe in der Box:
 Unsportliches Verhalten auf der Strecke
 Missachtung der orangen Flagge




30 Sekunden Zeitstrafe in der Box:
Boxenstopp in der Startrunde
Zu frühes Losfahren beim Boxenstopp
Nicht einhalten der Standzeit beim Kart-Wechsel (Teamwettbewerb)
Riskantes Fahren in der Boxengasse oder Fahrerwechselzone
Disqualifikation im Rennen:
 Auslösen einer Kollision, bei der der/die Konkurrent/en das Rennen nicht
fortsetzen kann/können.
 Fahren unter Alkohol/Drogeneinfluss.
 Fahren gegen die vorgesehene Fahrtrichtung.
 Nichtbeachten der Anweisung/ Missbrauch und/ oder Beleidigung der
Rennleitung/Bahnpersonals.
 Disqualifizierte Teilnehmer erhalten keine Punkte, auch keine
Bonuspunkte!
Strafen nach dem Rennen:
10 Sekunden Zeitstrafe:
 Umwandlung einer Stop & Go Strafe im Rennen
20 Sekunden Zeitstrafe:
 Umwandlung einer 10 Sekunden Strafe im Rennen
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

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








60 Sekunden Zeitstrafe:
Boxenstopp in der letzen Runde
Umwandlung einer 30 Sekundenstrafe im Rennen
Untergewicht bis zu 4 Kg oder mehr
Belassen von Gewichten im Kart beim Kart-Wechsel (Teamwettbewerb)
Wertungsverlust
Missachtung der schwarzen Flagge
Den vorgeschriebenen Boxenstopp nicht gemacht
Verstoss gegen die Kleiderordnung
Verbale Angriffe eines Teilnehmers gegen die Rennleitung, Marschalls oder
andere Teilnehmer oder Teammitglieder
Bei Wertungsverlust werden auch die Bonuspunkte gestrichen!
Ausschluss von der Meisterschaft
Jedwede Tätlichkeiten
Verursacher einer Kollision im Rennen mit Personenschaden
Kann eine Strafe während des Rennens nicht mehr angetreten werden, so
wird sie automatisch in eine Strafe nach dem Rennen umgewandelt. Verweigert
ein Teilnehmer den Antritt seiner Strafe, so ist ihm die schwarze Flagge zu
zeigen und er wird disqualifiziert. Bei Missachtung der schwarzen Flagge, erfolgt
immer ein Wertungsverlust.
Bei „Wiederholungstätern“ ist die Rennleitung befugt, härtere als die hier
aufgeführten Strafen zu verhängen.
20.
Rennende
Nach Ablauf der Rennzeit wird der Führende mit der schwarz-weiss karierten Flagge
ab gewunken.
21.
Kommunikation
Die Verwendung von Boxentafeln, Lichtsignalen, Funk und Mobiltelefonen zur
Kommunikation mit den Fahrern im Kart ist erlaubt. Dabei dürfen weder die Rennleitung,
Marshalls oder andere Fahrer, bzw. Teams behindert werden. Die Einrichtung fester
Kommandostände ist nicht erlaubt.
22.
Datenschutzbestimmungen
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten,
werden gespeichert und ausschliesslich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung
dieser und weiteren Veranstaltung verarbeitet.
Die erhobenen personenbezogenen Daten, die Zeitmessung, Erstellung der
Ergebnislisten sowie des „uploading“/publizieren dieser Listen im Internet, in allen
relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien/ Fachzeitschriften usw… weitergegeben,
abgedruckt bzw., veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine
Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
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23.
Datenerhebung und –Verwertung
Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der
Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die
im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos,
Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien,
Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Film-Video-CD etc.,) ohne jeglichen
Anspruch auf Vergütung verbreitet und/ oder veröffentlicht/ publiziert werden.
24.
Haftungsverzicht/Haftungsausschuss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Es ist Sache und
Pflicht des Teilnehmers für den eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen.
Insbesondere hat eine gültige/relevante Kranken- und Haftpflichtversicherung zu
bestehen. Die Benutzung der vom Betreiber/Veranstalter gestellten
Ausrüstungsgegenstände/ Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist
bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit
beinhalten kann.
Jede Haftung des Betreibers/ Veranstalters ist, ausser im Fall vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verschuldens des Betreibers/Veranstalters, ausgeschlossen. Jede Haftung
für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist – insoweit rechtlich zulässig generell ausgeschlossen. Ist der Betreiber/Veranstalter in Fällen höherer Gewalt
berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen
verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese
abzusagen, besteht keine Schadensersatz-Pflicht des Betreibers/Veranstalters gegenüber
dem Teilnehmer.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche
Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer
sich der Betreiber/ Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der
Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der
Teilnehmer bestätigt hiermit in optimaler körperlicher und gesundheitlicher Verfassung
zur Teilnahme, sowie ausreichend versichert zu sein. Jeder Teilnehmer ist für die
technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der/die gesetzliche/n
Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen
zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen
grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während der Veranstaltung
ausschliesslich aufsichtspflichtig sind.
Er/Sie/Sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der
Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen
ist, für einen Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden. Der
Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung/Anmeldung allen Beteiligten
gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und
auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Mit der konkludenten Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden,
weitere Vereinbarungen/ Verpflichtungen bestehen nicht!
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(wikv.org©Stand-03.2016)