Deutsche Einzel- Kart- Meisterschaft 2016 | DEKM Am 17. September 2016 auf der Daytona Kartbahn – Essen Inhaltsverzeichnis Einleitung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Ausrichter und Titel der Meisterschaft Veranstalter Zugelassene Personen und Teams Nennung/Anmeldung und Startgeld Ausgeschriebene Wertungen Fahrer und Fahrerinnen Karts Zeitnahme Durchführung der Veranstaltung Training Qualifying Startaufstellung und Start Boxenstopp Rennende Wertung und Aushang Protestfrist Siegerehrung Flaggen und Lichtsignale Wertungsstrafen Kommunikation Datenschutzbestimmungen Haftungsverzicht Einleitung Dieses Reglement ist zur Durchführung der DEKM 2016 für Organisatoren, Veranstalter, Rennleiter und Teilnehmer verbindlich. Alles, was in diesem Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist grundsätzlich verboten. Die Übersetzung dieses Reglements in andere Sprachen ist zulässig. Im Zweifelsfall ist der Originaltext massgeblich. 1. Ausrichter und Titel der Meisterschaft Die Deutsche Einzel Kart Meisterschaft ( DEKM) wird vom Welt-Indoor-KartVerband WIKV ( World Indoor Kart Federation e.V.) ausgerichtet. Das Reglement wird vom WIKV vorgegeben und ist bei der Durchführung der Veranstaltung bindend. Änderungen und Abweichungen sind nur mit Zustimmung des WIKV zulässig. 1 (wikv.org©Stand-03.2016) 2. Veranstalter Der WIKV beauftragt mit der Durchführung der Meisterschaft einen Verein, Bahnbetreiber oder eine andere Institution oder Personengruppe, die dann Eigenverantwortlich die Organisation und Durchführung übernimmt. Der Bahnbetreiber/ Veranstalter hat sicher zu stellen, dass die Ausrüstung und Sicherheitsvorkehrungen/-Material zum Zeitpunkt der Veranstaltung der jeweils gültigen Prüfnorm entsprechen. Das Bahnpersonal/ Marshalls sollen gut ausgebildet und versiert die Veranstaltung mit betreuen können. Der Ort und Zeitpunkt, sowie der Zeitplan der Meisterschaft werden rechtzeitig veröffentlicht. 3. Zugelassene Personen Zugelassen zum Start bei der DEKM sind alles Fahrer und Fahrerinnen, die die Kriterien und Körpergrösse erfüllen. Jugendliche unter 18 Jahren müssen ein schriftliches Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorzeigen. Für die Fahrer und Fahrerinnen gelten die Vorschriften des Einzelwettbewerbs. 4. Nennung/Anmeldung und Startgeld Die Nennung/Anmeldung ist auf dem offiziellen Nenn/Anmeldungsformular des WIKV abzugeben. Die Nennung/Anmeldung ist leserlich und vollständig auszufüllen und eigenhändig vom Teilnehmer zu unterschreiben. Bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Unvollständige, oder nicht lesbare Nennung/Anmeldungen werden abgelehnt und gelten als nicht abgegeben. Erst mit Entrichtung der Anzahlung wird die Anmeldung gültig. Bei nicht geleisteter Anzahlung ist die Anmeldung ungültig. Das restliche Startgeld muss 4 Wochen vor der Veranstaltung beglichen sein, erst dann ist der Startplatz gesichert. Der Veranstalter ist berechtigt Nennung/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Veranstalter ist berechtigt die Anzahl der zugelassenen Teilnehmer zu begrenzen. Es gilt die Reihenfolge des Eingangs gültiger Nennung/Anmeldungen. Bei Nichterscheinen bei der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Anzahlungen/Startgelder. Bei wichtigen Gründen kann der Veranstalter das Startgeld zurückerstatten. Die Höhe des Startgeldes, der Nennung/Anmeldungsschluss, ggf. Rabattstaffelungen und Begrenzung der Starterzahl werden rechtzeitig bekanntgegeben. 5. Ausgeschriebene Wertungen Folgende Wertungen werden im Rahmen der DEKM 2016 wie folgt ausgeschrieben: 5.1. 5.2. Junioren: der/die am Tag des ersten Vorlaufs das 17. Lebensjahr nicht vollendet haben. Das Mindestgewicht beträgt 75 kg. Senioren: Alle Teilnehmer, die am Tag des ersten Vorlaufs 18 Jahre und älter sind. Das Mindestgewicht beträgt 85 kg 2 (wikv.org©Stand-03.2016) 5.3 Damen: Alle Teilnehmerinnen, die am Tag des ersten Vorlaufs min. 18 Jahre und älter alt sind. Das Mindestgewicht beträgt 75 kg. Der Veranstalter kann für einzelne Wertungen gesonderte Rennen ausschreiben! 6. Fahrer und Fahrerinnen Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben im Kart persönliche Schutzkleidung zu tragen. Dazu gehört ein Sturzhelm, als Integralhelm oder „Jethelm“ mit geeignetem, unzerbrechlichem Augenschutz. Der Haltegurt des Helmes ist immer zu schließen. Desweiteren ist ein den ganzen Körper bedeckenden, geschlossener Overall, die Hände vollständig bedeckende Handschuhe, sowie geeignetes, festes Schuhwerk zu tragen. Die Schutzkleidung/Ausrüstung muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung der jeweils gültigen Prüfnorm entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bekleidungsvorschriften zu jedem Zeitpunkt der Veranstaltung zu überprüfen. Verstösse gegen diese Vorschriften führen zur Nichtzulassung zum Start und/ oder zum Wertungsverlust. (Siehe Wertungsstrafen.) Jeder Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass Er oder Sie das vorgeschriebene Mindestgewicht erreicht. Untergewicht kann durch Ausgleichsgewichte, die am Kart in einer verschlossenen Box untergebracht werden, Gewichtswesten, oder durch Sitzschalen ausgeglichen werden. Sitzschalen dürfen ein Gewicht von 15 kg nicht überschreiten. Lose, nicht befestigte Gewichte sind nicht zulässig. Das Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist strengstens verboten! 7. Karts Die Karts werden vom Veranstalter gestellt und den Teilnehmern für jedes Rennen zugelost. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass bei den Karts Chancengleichheit besteht. Eine gewisse Streuung ist unvermeidlich und von den Teilnehmern hinzunehmen. Die Kart-Auslosung ist neutral vorzunehmen. Der Veranstalter/ Rennleiter hat sicherzustellen, dass kein Teilnehmer einen Kart während der Veranstaltung zweimal zugelost bekommt. Jegliche Manipulation/Veränderung an den Karts ist verboten. Reparaturen werden nur vom Bahn-Fachpersonal durchgeführt. Bei einem Defekt am Kart hat der Fahrer unverzüglich anzuhalten und deutlich sichtbar den Arm zu heben. Das Rennen ist daraufhin zu Unterbrechen. Der Fahrer darf das Kart nur auf Anweisung des Bahnpersonals verlassen. Transponder, Nummerntafel und ggf. Ausgleichsgewichte sind auf ein beigebrachtes Wechsel-Kart zu übertragen. Erst wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist und der Teilnehmer seine Fahrt fortsetzen kann, wird das Rennen wieder freigegeben. 3 (wikv.org©Stand-03.2016) 8. Zeitnahme/ Messung Die Rundenzeiten werden bei Überfahren der Mess-Schleife/Linie gemessen. Die Messung erfolgt über Transponder und wird in ein Computersystem übertragen. Bei einem Defekt an der Zeitmessung entscheidet die Rennleitung über das weitere Vorgehen. Eine Handzeitmessung ist nicht zulässig. 9. Durchführung der Veranstaltung Der Veranstalter ist für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Für die sportliche Durchführung ist die Rennleitung zuständig. Sie besteht aus mindestens zwei unabhängigen und neutralen Personen. Entscheidungen der Rennleitung sind Tatsachenentscheidungen, ein Protest dagegen ist nicht möglich. Die Rennleiter entscheiden auch über Wertungsstrafen. Beschwerden über unsportliches Verhalten anderer Teilnehmer sind der Rennleitung unverzüglich, spätestens aber 10 Minuten nach dem entsprechenden Vorfall vorzulegen. Die Rennleitung entscheidet dann, ggf. nach Rücksprache mit Marshalls und/oder Fahrern über das weitere Vorgehen. Verspätete Beschwerden werden nicht mehr berücksichtigt. Vor Beginn der Veranstaltung ist eine Fahrerbesprechung durchzuführen. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für alle Fahrer vorgeschrieben. Fernbleiben der Fahrerbesprechung führt zur Nicht-Zulassung zum Start. Jeder Teilnehmer muss eine vorgegebene Anzahl von Vorläufen absolvieren. Die Einteilung der Teilnehmer zu den Vorläufen obliegt dem Veranstalter und ist bindend. Erscheint ein Teilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zu seinem Vorlauf, berechtigt das nicht zum Start bei einem anderen Vorlauf. Für verpasste bzw. ausgelassene Vorläufe werden keine Punkte vergeben. Das Befahren der Strecke gegen die vorgesehene Fahrtrichtung ist verboten. Das Verlassen des Karts auf der Strecke ist verboten. Nur auf Anweisung der Rennleitung und/oder des Bahnpersonals darf das Kart verlassen werden. Den Anweisungen der Rennleitung und/ oder des Bahnpersonals ist Folge zu leisten. Bei Gelblicht oder gelber Flagge ist vom Fahrer die Hand zu heben und die Geschwindigkeit angemessen zu reduzieren. Es gilt Überholverbot. Bei einer Rennunterbrechung (- Rotlicht) hat der Fahrer die Hand zu heben und unverzüglich anzuhalten. Bei gezeigter blauer Flagge ist dem nachfolgenden Fahrer schnellstmöglich das Vorbeifahren zu ermöglichen. Es sind Handzeichen zu geben auf welcher Seite die Vorbeifahrt ermöglicht wird. Unsportliches Verhalten, wie z.B. „Auffahren“, Abdrängen usw. sind ausdrücklich verboten. Bei Einfahrt in die Box ist die Hand deutlich zu heben, um den Nachfolgenden die Reduzierung der Geschwindigkeit anzuzeigen. Bei Ausfahrt aus der Box hat der Verkehr auf der Strecke Vorrang. 4 (wikv.org©Stand-03.2016) 10. Training Das Befahren der Veranstaltungsstrecke zu Trainingszwecken vor der Veranstaltung ist erlaubt. Der Veranstalter kann den Teilnehmern vor Beginn der Vorläufe Gelegenheit geben, in freien Trainings die Strecke kennen zu lernen. 11. Qualifying Vor jedem Rennen findet ein Qualifikationstraining zur Ermittlung der Startreihenfolge statt. Die Fahrer werden dabei in geringem, aber ausreichenden Abstand aus der Box auf die Strecke geschickt. Der Beginn der gemessenen Runden wird den Fahrern bei Start und Ziel mit der grünen Flagge angezeigt. Nach Ablauf der Zeit wird jeder Teilnehmer mit der schwarz-weiß karierten Flagge ab gewunken, angefangene Runden dürfen beendet werden. Während der Qualifikation werden keine blauen Flaggen gezeigt. 12. Startreihenfolge und Start Die Startreihenfolge ermittelt sich aus den gefahrenen schnellsten Rundenzeiten der Qualifikation. Der Fahrer mit der kürzesten Rundenzeit startet als erster, alle Anderen folgen in aufsteigender Reihenfolge. Bei Zeitgleichheit entscheidet die frühere Erreichung der Rundenzeit, ist diese nicht zu ermitteln, gilt die niedrigere Kart-Nummer. Zum Rennstart versammeln sich die Fahrer in aufsteigender Reihenfolge hinter einem Führungsfahrzeug (Pace-Kart) in einer Reihe. Es wird mindestens eine Einführungsrunde mit verminderter Geschwindigkeit hinter dem Pace-Kart gefahren, dabei darf der Abstand zum Pace-Kart oder zum Vorrausfahrenden drei Kart-Längen nicht überschreiten. Vor dem Rennstart löscht das Pace-Kart seine Warnleuchten und biegt in die Box ab. Das Rennen wird an der Start und Ziellinie mit der grünen Flagge freigegeben. Der Start erfolgt fliegend. Erst dann ist das Überholverbot aufgehoben. Verlässt ein Fahrer vorher seinen Starplatz, (z.B. durch einen Dreher usw...) hat er sich am Ende des Feldes anzustellen, die Wiedereinnahme des Startplatzes ist nicht erlaubt. 13. Boxenstopp Jeder Teilnehmer hat im Rennen mindestens einen Pflichtboxenstopp einzulegen. Die Standzeit in der Box beträgt 10 Sekunden. Die genaue Vorgangsweise/Prozedere des Boxenstopps wird von der Rennleitung in der Fahrerbesprechung/ Briefing bekannt gegeben und ist in allen Läufen gleich. In der Startrunde (der ersten Runde) sowie in der Schlussrunde (der letzte Runde) ist kein Boxenstopp mehr erlaubt! 5 (wikv.org©Stand-03.2016) 14. Rennende Beginnt der Führende seine letzte Rennrunde, wird dieses an der Start und Ziellinie mit der weißen Flagge angezeigt. Dies ist die Runde in der die Renn-Zeit abläuft. Bei der darauffolgenden Zieldurchfahrt werden alle Teilnehmer, beginnend mit dem Führenden mit der schwarz-weiss karierten Flagge ab gewunken. Sieger ist derjenige Fahrer der die kürzeste Gesamtfahrzeit aufweisst, alle weiteren folgen in aufsteigender Reihenfolge. Bei Zeitgleichheit wird die Platzierung zweimal vergeben, die nachfolgende Platzierung entfällt. Nach Rennende haben alle Fahrer in die Boxengasse zu fahren. Die Fahrer verlassen ihr Kart erst nach Aufforderung durch das Bahnpersonal und begeben sich unmittelbar zum Wiegen. Das Fahrergewicht inkl. eventueller Zusatzgewichte ist im Wiegeprotokoll einzutragen und von Fahrer abzuzeichnen. Das Wiegeprotokoll ist der Rennleitung zugänglich zu machen. Festgestellte Manipulationen/ Fehler jeglicher Art am Kart sind der Rennleitung unverzüglich zu melden. 15. Wertung und Aushang Nach Rennende ist eine Ergebnisliste unter Berücksichtigung aller Wertungsstrafen zu erstellen und öffentlich auszuhängen. Die Ergebnisliste ist vom Rennleiter zu unterschreiben und mit einer Aushangzeit zu versehen. Für die Wertung zur DEKM werden folgende Punkte nach der erreichten Position im Rennen vergeben: 1. 40 Punkte 2. 4. 30 Punkte 5. 7. 24 Punkte 8. 10. 19 Punkte 11. 13. 16 Punkte 14. 16. 13 Punkte 17. usw….. bis Punktende 1. 36 Punkte 28 Punkte 22 Punkte 18 Punkte 15 Punkte 12 Punkte 3. 6. 9. 12. 15. 18. 32 Punkte 26 Punkte 20 Punkte 17 Punkte 14 Punkte 11 Punkte Der Fahrer der im Rennen die schnellste Einzelzeit erzielt hat bekommt 2 Bonuspunkte. Der trainingsschnellste Fahrer aus der Qualifikation bekommt ebenfalls 2 Bonuspunkte. Nach jedem Rennen ist ein Zwischenergebnis aller Teilnehmer öffentlich auszuhängen. Die Reihenfolge ergibt sich absteigend aus der erreichten Punktzahl. Bei Punktegleichheit entscheidet die höhere Anzahl der erreichten 1. Plätze. Besteht auch dort Gleichheit die höhere Anzahl 2. Plätze, usw. Ist auf diesem Wege keine Unterscheidung möglich, werden die Anzahl der PolePositionen, dann die Anzahl der schnellsten Rennrunden berücksichtigt. Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. 6 (wikv.org©Stand-03.2016) 16. Protestfrist Einwände gegen das Rennergebnis sind innerhalb von 20 Minuten nach Aushang der Rennleitung vorzulegen. Verspätete Proteste werden nicht mehr berücksichtigt und somit ist das Ergebnis endgültig. Proteste gegen den Meisterschaftsstand sind nur bei offensichtlichen Rechenfehlern zulässig und sind der Rennleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Rennleitung entscheidet nach Rücksprache mit den/dem Marshall. Sollte ein Artikel in dem Reglement nicht Anwendung finden, wird eine praktische Lösung gefällt, wobei keine weiteren Artikel betroffen/verändert werden. 17. Siegerehrung Nach Abschluss der Rennen findet die Siegerehrung in den einzelnen Wertungen statt. Der Veranstalter hat für einen würdigen Rahmen zu sorgen. • DIE SIEGEREHRUNG IST BESTANDTEIL DER VERANSTALTUNG! 18. Flaggen und Lichtsignale: Grüne Flagge bzw. Grünlicht: Rennstart, bzw. Beginn der Zeitrunde oder Re-Start Blaue Flagge: Überrundung, dem Fahrer dem die blaue Flagge gezeigt wird muss innerhalb von vier Kurven dem Nachfolgenden das Vorbeifahren ermöglichen. Es ist Handzeichen zu geben, wo die Vorbeifahrt ermöglicht wird. Gelbe Flagge oder Gelblicht: Gefahrenstelle, die Geschwindigkeit ist angemessen zu reduzieren und es gilt Überholverbot. Orange Flagge: Unsauberes Überholmanöver, der Fahrer hat einen Konkurrenten unsauber überholt und muss sich um die gewonnene Position innerhalb einer Runde zurückfallen lassen. Nach Ermessung der Rennleitung kann auch der Strafkatalog entsprechend angewendet werden. Schwarz-Weiss geteilte Flagge mit Startnummer: Verwarnung wegen unfairer Fahrweise, bei einem erneuten Verstoß im selben Rennen wird die schwarze Flagge gezeigt. Schwarze Flagge mit Startnummer: Der Fahrer hat innerhalb von drei Runden die Box anzufahren. 7 (wikv.org©Stand-03.2016) Rote Flagge bzw. Rotlicht: Rennunterbrechung, alle Fahrer haben unverzüglich bis zum Stillstand abzubremsen. Es ist nicht gestattet weiterzufahren und/oder sich Vorteile zu verschaffen. Es gilt generell Überholverbot. Schwarz-Weiss karierte Flagge: Rennende! 19. Wertungstrafen/Strafkatalog Verwarnung: Unsportliches Verhalten auf und neben der Strecke in leichten Fällen Strafen: Stop & Go Strafe Überholen in der Einführungsrunde Überholen unter gelber Flagge Zu hohe Geschwindigkeit unter gelber Flagge/Licht Nichtbeachtung der Vorfahrt an der Boxenausfahrt Missachtung der blauen Flagge/Licht Missachtung der roten Flagge/Licht 10 Sekunden Zeitstrafe in der Box: Unsportliches Verhalten auf der Strecke Missachtung der orangen Flagge 30 Sekunden Zeitstrafe in der Box: Boxenstopp in der Startrunde Zu frühes Losfahren beim Boxenstopp Nicht einhalten der Standzeit beim Kart-Wechsel (Teamwettbewerb) Riskantes Fahren in der Boxengasse oder Fahrerwechselzone Disqualifikation im Rennen: Auslösen einer Kollision, bei der der/die Konkurrent/en das Rennen nicht fortsetzen kann/können. Fahren unter Alkohol/Drogeneinfluss. Fahren gegen die vorgesehene Fahrtrichtung. Nichtbeachten der Anweisung/ Missbrauch und/ oder Beleidigung der Rennleitung/Bahnpersonals. Disqualifizierte Teilnehmer erhalten keine Punkte, auch keine Bonuspunkte! Strafen nach dem Rennen: 10 Sekunden Zeitstrafe: Umwandlung einer Stop & Go Strafe im Rennen 20 Sekunden Zeitstrafe: Umwandlung einer 10 Sekunden Strafe im Rennen 8 (wikv.org©Stand-03.2016) 60 Sekunden Zeitstrafe: Boxenstopp in der letzen Runde Umwandlung einer 30 Sekundenstrafe im Rennen Untergewicht bis zu 4 Kg oder mehr Belassen von Gewichten im Kart beim Kart-Wechsel (Teamwettbewerb) Wertungsverlust Missachtung der schwarzen Flagge Den vorgeschriebenen Boxenstopp nicht gemacht Verstoss gegen die Kleiderordnung Verbale Angriffe eines Teilnehmers gegen die Rennleitung, Marschalls oder andere Teilnehmer oder Teammitglieder Bei Wertungsverlust werden auch die Bonuspunkte gestrichen! Ausschluss von der Meisterschaft Jedwede Tätlichkeiten Verursacher einer Kollision im Rennen mit Personenschaden Kann eine Strafe während des Rennens nicht mehr angetreten werden, so wird sie automatisch in eine Strafe nach dem Rennen umgewandelt. Verweigert ein Teilnehmer den Antritt seiner Strafe, so ist ihm die schwarze Flagge zu zeigen und er wird disqualifiziert. Bei Missachtung der schwarzen Flagge, erfolgt immer ein Wertungsverlust. Bei „Wiederholungstätern“ ist die Rennleitung befugt, härtere als die hier aufgeführten Strafen zu verhängen. 20. Rennende Nach Ablauf der Rennzeit wird der Führende mit der schwarz-weiss karierten Flagge ab gewunken. 21. Kommunikation Die Verwendung von Boxentafeln, Lichtsignalen, Funk und Mobiltelefonen zur Kommunikation mit den Fahrern im Kart ist erlaubt. Dabei dürfen weder die Rennleitung, Marshalls oder andere Fahrer, bzw. Teams behindert werden. Die Einrichtung fester Kommandostände ist nicht erlaubt. 22. Datenschutzbestimmungen Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und ausschliesslich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung dieser und weiteren Veranstaltung verarbeitet. Die erhobenen personenbezogenen Daten, die Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie des „uploading“/publizieren dieser Listen im Internet, in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien/ Fachzeitschriften usw… weitergegeben, abgedruckt bzw., veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. 9 (wikv.org©Stand-03.2016) 23. Datenerhebung und –Verwertung Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Film-Video-CD etc.,) ohne jeglichen Anspruch auf Vergütung verbreitet und/ oder veröffentlicht/ publiziert werden. 24. Haftungsverzicht/Haftungsausschuss Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Es ist Sache und Pflicht des Teilnehmers für den eigenen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Insbesondere hat eine gültige/relevante Kranken- und Haftpflichtversicherung zu bestehen. Die Benutzung der vom Betreiber/Veranstalter gestellten Ausrüstungsgegenstände/ Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann. Jede Haftung des Betreibers/ Veranstalters ist, ausser im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens des Betreibers/Veranstalters, ausgeschlossen. Jede Haftung für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist – insoweit rechtlich zulässig generell ausgeschlossen. Ist der Betreiber/Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatz-Pflicht des Betreibers/Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritte, derer sich der Betreiber/ Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der Teilnehmer bestätigt hiermit in optimaler körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme, sowie ausreichend versichert zu sein. Jeder Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der/die gesetzliche/n Vertreter von Minderjährigen erklärt/erklären, dass er/sie sich der besonderen zusätzlichen Risikolage, die auf Grund der Unerfahrenheit von Minderjährigen grundsätzlich besteht, bewusst ist/sind und er/sie während der Veranstaltung ausschliesslich aufsichtspflichtig sind. Er/Sie/Sie erklärt/erklären, dass für den vertretenen Minderjährigen der Haftungsausschluss anerkannt wird und er/sie, soweit die Haftung nicht ausgeschlossen ist, für einen Schadensersatzpflicht des Minderjährigen einstehen wird/werden. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung/Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Mit der konkludenten Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden, weitere Vereinbarungen/ Verpflichtungen bestehen nicht! 10 (wikv.org©Stand-03.2016)
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