MFA-Fortbildungskalender 2016

MFA
FORTBILDUNGSKALENDER
2016
MFA-Fortbildungskalender 2016
Bezirksstelle Lüneburg der Ärztekammer Niedersachsen
Jägerstr. 5, 21339 Lüneburg
Zuständig für Stadt- und Landkreis: Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Uelzen
Öffnungszeiten
Montags bis Donnerstags: 8 Uhr bis 16 Uhr
Freitags: 8 Uhr bis 14 Uhr
Vorsitzender
Dr. med. Johannes Herzog
Geschäftsführer
Dipl.-Kfm. (FH) Timo Schwarz
Ausbildungsberatung
Marianne Hoyer
Sachbearbeitung
Tel.: 04131 26387 21
E-Mail: [email protected]
Medizinische Fachangestellte des Vertrauens
Dorit Bacholke
Tel.: 04136 282
Ärztin
Dr. med. Irmelin Schütze
Tel.: 04105 58392
Ansprechpartner für Fortbildungen (Auskunft und Anmeldung)
Daniela Hehl
Marianne Hoyer
Tel.: 04131/26387 20
Fax: 04131/26387 29
E-Mail: [email protected]
Tel.: 04131/26387 21
Fax: 04131/26387 29
E-Mail: [email protected]
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Allgemeine Hinweise
Zielgruppe
Medizinische Fachangestellte (MFA) in Ausbildung und Beruf.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich per Telefax, E-Mail oder Post mit dem beigefügten Formular
(s. letzte Seite) an.
Teilnehmerzahl
Für einige Seminare ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Für diese Veranstaltungen ist das
Eingangsdatum der Anmeldung entscheidend.
Anmeldeschluss
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
Bestätigung
Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung per Post.
Teilnahmegebühren
Die Höhe der Kursgebühren entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen im
Fortbildungskalender. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich per Bankeinzug.
Am Ende der Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Veranstaltungen der Ärztekammer Niedersachsen
Unsere AGB finden Sie am Ende dieser Broschüre.
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Auf einen Blick
ABRECHNUNG .................................................................................................................... 5
Privatabrechnung nach GOÄ ................................................................................................. 5
CURRICULÄRE FORTBILDUNGEN .................................................................................... 6
Wahlmodul - Ernährungsmedizin (120 Stunden) ................................................................... 6
Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung .............................. 7
Wahlmodul - Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden) .......................... 8
Wahlmodul - Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden) ......................................... 9
HYGIENE U. MPG ...............................................................................................................10
Sachkenntnis gemäß § 4(3) MPBetreibV für die Instandhaltung von Medizinprodukten in der
ärztlichen und zahnärztlichen Praxis Sachkunde (40 Stunden) ...........................................10
Hygiene in der Arztpraxis .....................................................................................................11
MRSA, ESBL, VRE, C. difficile - zwischen Hysterie und Verdrängung .................................12
KOMPETENZTRAINING ......................................................................................................13
Richtig Ausbilden leicht gemacht – Wie leite ich Auszubildende praktisch an? .....................13
Drei Stunden warten, muss das sein? ..................................................................................14
Wiedereinsteigerkurs für Medizinische Fachangestellte (MFA).............................................15
MEDIZINISCH-FACHLICHE FORTBILDUNG ......................................................................16
Moderne Wundversorgung chronischer Wunden/ Kompressionsverbände und
Kompressionsstrümpfe .........................................................................................................16
Impfen leicht gemacht ..........................................................................................................17
Impfassistenz (40 Stunden) ..................................................................................................18
EKG-Assistenz - Grundkurs .................................................................................................19
TAPE-Verbände in der Praxis - Grundkurs ...........................................................................20
TAPE-Verbände in der Praxis - Aufbaukurs..........................................................................21
NOTFALL ............................................................................................................................22
Trainingskurs Notfallmanagement ........................................................................................22
PRÜFUNGSVORBEREITUNGSKURSE ..............................................................................23
Prüfungsvorbereitung WISO .................................................................................................23
Prüfungsvorbereitung Praxisorganisation und -verwaltung ...................................................24
Vorbereitung auf die praktische Prüfung ...............................................................................25
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ABRECHNUNG
Privatabrechnung nach GOÄ
- Grundlagenkurs Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Abrechnung privatärztlicher Leistungen und deren
legitimen Handlungsspielräume §§ 1-12 GoÄ inkl. Abschnitte B/C

Steigerungsfaktoren – wann und wie können sie eingesetzt werden?

Was muss bei der Rechnungsstellung beachtet werden?

Ansatz von Auslagen und Analogabrechnung

Lösungsansätze für Abrechnungsprobleme

Achtung bei der Abrechnung Individueller Gesundheitsleistungen

Beispiele für eine einfache und legitime Rechnungserstellung
Die rechtlich korrekte und transparente Abrechnung von Privatpatienten wird mehr und mehr zum
Aushängeschild und damit zu einem Qualitätsmerkmal der Arztpraxis. Der Imageverlust stellt bei einer
falschen Abrechnung das kleinste Problem dar.
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Gefahren einer Falschabrechnung
genau zu kennen und dennoch nicht auf angemessenes, ärztliches Honorar für erbrachte Leistungen
verzichten zu müssen.
Termin:
Freitag, 9. September 2016 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dozent/in:
Torsten Blümle, Geschäftsführer PVS Nds. Lüneburg/Stade
Sabine Rössner, Honorarmanagementexpertin PVS Nds. Lbg.
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
20 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
20 Teilnehmer
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CURRICULÄRE FORTBILDUNGEN
Wahlmodul - Ernährungsmedizin (120 Stunden)
Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung
zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser
Kurs ein Wahlmodul.
Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Ernährungs- und Stoffwechselphysiologie
 Ernährungspyramide
 Kooperation und Koordination
 Ernährung in besonderen Lebensabschnitten
 Angewandte Ernährungsmedizin
 Psychisch bedingte Essstörungen
 Nahrungsmittelunverträglichkeit
 Krankheitsbilder und ernährungstherapeutische Maßnahmen
 Bewegungsapparat
 Verdauungssystem
 Hauterkrankungen
 Kolloquium
Der hier angebotene Kurs umfasst 80 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der
Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 – Patientenbegleitung und Teamführung – besuchen, wird der
Kurs mit 120 Stunden auf die Fortbildung anerkannt.
Teilnehmer, die nicht an der Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für die ambulante medizinische
Versorgung teilnehmen, besuchen zusätzlich zu den beiden angegebenen Kurswochen den Kurs
"Kommunikation und Moderation"
Das Curriculum der Bundesärztekammer schreibt eine schriftliche Abschlussprüfung in Form einer
Hausarbeit mit folgendem Abschlussgespräch für diese Fortbildung vor. Hierzu kann der Teilnehmer
aus verschiedenen Themen auswählen.
Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 – 2198.
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Aufstiegsfortbildung Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung
Unterricht
Der Unterricht erfolgt in Hannover in Blockform, freitags und sonnabends für die Pflichtmodule, für die
Wahlmodule in der Regel montags bis freitags, jeweils ganztägig. Der Unterricht findet möglichst
14tägig außerhalb der Schulferien in Niedersachsen statt. In Bremen finden die Kurse jeweils
sonnabends statt.
Dauer der Fortbildung
Die Module des Pflichtteils sollen innerhalb von drei Jahren durchlaufen sein. Das Absolvieren der
Wahlmodule soll nicht länger als drei Jahre vor Beginn oder nach Beendigung des Pflichtteils erfolgen.
Beim Besuch aller Pflichtmodule in einem Kurs, benötigt man ca. 1 ½ Jahre vom Beginn des ersten
Moduls bis zur Abschlussprüfung.
Aufbau der Fortbildung
Die Fortbildung umfasst insgesamt mindestens 420 Unterrichtsstunden.


Pflichtteil von 300 Unterrichtsstunden (7 Module a 40 Stunden und 1 Modul a 20 Stunden)
Wahlteil von mindestens 120 Unterrichtsstunden.
Module im Pflichtteil









1. Lern- und Arbeitsmethodik
1.a. Präsentation / Erstellung der Projektarbeit
2. Patientenbetreuung und Teamführung
3. Qualitätsmanagement
4. Durchführung der Ausbildung
5. Betriebswirtschaftliche Praxisführung
6. Informations- und Kommunikationstechnologien
7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
8. Risikopatienten und Notfallmanagement
(20 Stunden)
(20 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
(40 Stunden)
Veranstaltungsorte
Die Ärztekammern Niedersachsen und Bremen bieten die Fortbildung zur/zum Fachwirt/in für
ambulante medizinische Versorgung gemeinsam an. Veranstaltungsorte sind deshalb sowohl Bremen
als auch Hannover.
Förderungsmöglichkeit
Es besteht die Möglichkeit eine Förderung über das Meister-Bafög zu beantragen.
Informationen hierzu finden Sie unter www.meister-bafoeg.info
Weitere Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Tel.: 0511/3802198
Termine auf Anfrage
Nächster Kursbeginn September 2016
Kurszeiten:
in Hannover jeweils von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort:
Ärztehaus Hannover / Bremen
Teilnehmer: 16 Teilnehmer
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Wahlmodul - Prävention bei Jugendlichen und Erwachsenen (80 Stunden)
Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung
zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser
Kurs ein Wahlmodul.
Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Kommunikation und Gesprächsführung
 Moderation
 Primäre Prävention
o Vorsorgeuntersuchungen
o Verhaltensprävention
o Suchtprävention
o Impfungen
 Sekundäre Prävention
o Früherkennungsuntersuchungen
 Tertiäre Prävention
o Wiedereingliederungsmaßnahmen
o Rehabilitation
o DMP
 Organisation, Kooperation und QM
Der hier angebotene Kurs umfasst 80 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der
Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 – Patientenbegleitung und Teamführung - besuchen, entfällt
der Teil Kommunikation, Gesprächsführung und Moderation, da die dort besuchten Stunden
angerechnet werden.
Das Curriculum der Bundesärztekammer schreibt eine schriftliche Abschlussprüfung in Form einer
Hausarbeit mit folgendem Abschlussgespräch für diese Fortbildung vor. Hierzu kann der Teilnehmer
aus verschiedenen Themen auswählen.
Nach Abschluss der Fortbildung stehen vier Wochen Bearbeitungszeit zur Verfügung.
Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 – 2198.
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Wahlmodul - Patientenbegleitung und Koordination (40 Stunden)
Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung
zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser
Kurs ein Wahlmodul.
Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen
 Informationsmanagement und Dokumentation
 Kontaktaufnahme mit mit- und weiterbehandelnden Ärzten und Therapeuten
 Einweisung und Entlassung in / aus stationären Einrichtungen
 Qualitätsmanagement
 Modelle strukturierter Behandlungen
 Integrierte Versorgung
 Aspekte des Case-Managements
 Soziale Netzwerke
 Dokumentation, Abrechnung
 Kommunikation und Gesprächsführung
 Wahrnehmung und Motivation
 Interaktion mit chronisch Kranken
Der hier angebotene Kurs umfasst 40 Stunden Unterricht. Für Teilnehmer die im Rahmen der
Fachwirt-Fortbildung das Pflichtmodul 2 – Patientenbegleitung und Teamführung - besuchen, entfällt
der Teil Kommunikation, Gesprächsführung und Wahrnehmung und Motivation, da die dort besuchten
Stunden angerechnet werden.
Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 – 2198.
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HYGIENE U. MPG
Sachkenntnis gemäß § 4(3) MPBetreibV für die Instandhaltung von
Medizinprodukten in der ärztlichen und zahnärztlichen Praxis
Sachkunde (40 Stunden)
Hinweis: Die Inhalte des BÄK-Curriculums „Aufbereitung von Medizinprodukten“ sind in dieser
Fortbildung enthalten. Über die Ableistung dieses Curriculums wird nach Kursende eine
gesonderte Bescheinigung ausgestellt.
Dieser Kurs ist bildungsurlaubsberechtigt.
MFA und Angehörige weiterer medizinischer Assistenzberufe in der ärztlichen Praxis, die mit der
Aufbereitung von Medizinprodukten betraut sind. Ein Quereinstieg in die Fachkundelehrgänge ist nicht
möglich. Die Inhalte des Kurses richten sich nach dem Rahmenlehrplan der Deutschen Gesellschaft
für Sterilgutversorgung e. V. (DGSV) Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
Bei bestandener Prüfung besteht die Möglichkeit, auf den Sachkundekurs aufzubauen und in den
Fachkundelehrgang I einzusteigen. Nach erfolgreicher schriftlicher, mündlichen und praktischen
Prüfung, kann man die Tätigkeitsbezeichnung der / des
"Technische Sterilisationsassistentin / technischer
Sterilisationsassistent"
erwerben.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Modul 1 – Einführung
 Modul 2 – Rechtsvorschriften / Technische Regeln / Unfallverhütungsvorschriften
 Modul 3 – Grundlagen der Mikrobiologie
 Modul 4 – Grundlagen der Hygiene
 Modul 5 – Grundlagen der Epidemiologie und Keimzahlverminderung
 Modul 6 – Qualitätsmanagement
 Modul 7 – Medizinproduktekreislauf

7.1 Einführung in die Instrumentenkunde / fachspezifisch

7.2 Entsorgung

7.3 Grundlagen der Desinfektion / Reinigung

7.3 Pflege / Funktionskontrolle

7.4 Verpackung

7.5 Grundlagen der Sterilisation
 Modul 8 – Kenntnisprüfung
Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 – 2198.
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Hygiene in der Arztpraxis
Die medizinische Hygieneverordnung schreibt den Einrichtungen im Gesundheitswesen vor, dass
diese sich u. a. an die RKI-Richtlinine zu halten haben. Somit wird die RKI-Empfehlung zu personellen
und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen nun auch für die
ambulanten Einrichtungen wichtig.
Diese Fortbildung soll die Grundlagen der Hygiene in Arztpraxen vermitteln, um die hygienischen
Anforderungen umsetzen zu können und dabei die Aspekte der Arbeitssicherheit aber auch der
Betriebswirtschaft zu achten.
RKI = Robert Koch Institut
Inhaltliche Schwerpunkte:

Was bedeutet Hygiene·

Bedeutung der TRBA 250

Expositonsprophylaxe

Multiresistente Erreger

Der eigene Hygieneplan
Termin:
Mittwoch, 9. März 2016 von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Dozent/in:
Bernd Müller, Medical Fachberater
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
50 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
16 Teilnehmer
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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MRSA, ESBL, VRE, C. difficile - zwischen Hysterie und Verdrängung
Multiresistente Erreger (MRE) sind weltweit ein therapeutisches und hygienisches Problem in allen
Gesundheitseinrichtungen geworden. Der Schwerpunkt ihrer Verbreitung liegt im Krankenhaus, aber
längst sind sie auch in den stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und in Arztpraxen
angekommen. Diese Fortbildung vermittelt die Grundlagen für einen angemessenen Umgang mit
Problemkeimen in der Arztpraxis.
Inhaltliche Schwerpunkte:

Was bedeutet Hygiene

Bedeutung der TRBA 250

Der Hygieneplan

Mikrobiologische Grundlagen wichtiger nosokomialer Erreger

Übertragungsmodus

Resistenzverhalten

mögliche Krankheitsbilder

Händehygiene

Desinfektion

Umgang mit Patienten

Schutzkleidung
Termin:
Mittwoch, 9. November 2016 von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr
Dozent/in:
Bernd Müller, Medical Fachberater
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
50 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
16 Teilnehmer
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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KOMPETENZTRAINING
Richtig Ausbilden leicht gemacht – Wie leite ich Auszubildende praktisch an?
Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Arzthelfer/innen in der Funktion als Ausbilder
Medizinische Fachangestellte werden sowohl in der Praxis als auch in der Berufsschule ausgebildet.
Für beide Ausbildungsorte gibt es gemäß Ausbildungsverordnung feste Vorgaben - den
Rahmenlehrplan für die Berufsschule und den Ausbildungsrahmenplan für die Praxis -, die zusammen
ein Ganzes ergeben. Am Ende steht die berufliche Handlungsfähigkeit der Medizinischen
Fachangestellten.
Folgende Fragen:

Wie können Sie als ausbildende Medizinische Fachangestellte, bzw. Arzthelfer/in die
Auszubildende praktisch anleiten und welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten?

Warum ist der betriebliche Ausbildungsplan so wichtig, bzw. welche verbindlichen Strukturen
müssen eingehalten werden?

Muss die Auszubildende in anderen Fachrichtungen hospitieren, bzw. welche Inhalte muss die
Praxis als ausbildender Betrieb vermitteln?

Welche Inhalte vermittelt die Berufsbildende Schule?

Welche Rolle spielt der Ausbildungsnachweis?

Welche Pflichten hat die Praxis als ausbildender Betrieb und welche Pflichten haben die
Auszubildenden?
wollen die Referentinnen mit Ihnen erarbeiten. Checklisten können dabei die Arbeit erleichtern und die
Ausbildung optimieren. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Ausbildung unserer Nachwuchskräfte
verbessern, denn wir brauchen qualifizierte Kolleg(inn)en im Praxisteam. Als ausbildende
Medizinische Fachangestellte haben wir Einfluss auf die Qualität der Ausbildung und können diese
Chance nutzen.
Termin:
Mittwoch, 3. August 2016 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dozent/in:
Hannelore Ruge-Wenzel, Betriebswirt/in für Management im Gesundheitswesen
Hannelore König, 1. Geschäftsführende Vorsitzende Verband medizinischer
Fachberufe e. V.
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
30 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
20 Teilnehmer
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Drei Stunden warten, muss das sein?
Inhaltliche Schwerpunkte:
Patienten erwarten von einer gut organisierten Praxis, dass mit ihrer Zeit verantwortungsvoll
umgegangen wird. Wartezeiten von mehr als 45 Minuten werden nicht mehr akzeptiert und die Mitarbeiterinnen an der Rezeption stehen unter Druck, längere Wartezeiten begründen zu müssen.

Analyse des Bestellsystems

Individuelle Zeitverwendungsanalyse

Patientenerwartungen an eine gut organisierte Praxis

Eliminierung von Störfaktoren und „Zeitdieben“
Sie erreichen folgende Ziele:
Sie erarbeiten ein für Ihre Praxis zugeschnittenes Terminsystem.
Sie erarbeiten Strategien, wie Sie trotz guter Planung Wartezeiten begründen können.
Sie stellen Regeln für den Umgang mit Notfallpatienten auf.
Sie stellen Regeln für den Umgang mit Privatpatienten auf.
Termin:
Freitag, 9. September 2016 von 14 Uhr bis 18 Uhr
Dozent/in:
Ulrich Losch, Personaltrainer
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
70 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
16 Teilnehmer
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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Wiedereinsteigerkurs für Medizinische Fachangestellte (MFA)
Die Bezirksstellen Stade der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen und Ärztekammer
Niedersachsen bieten einen Wiedereinsteigerkurs für Medizinische Fachangestellte an.
Ziel ist, vorhandene Qualifikationen aufzufrischen, um nach (mehrjähriger) Unter-brechung die
berufliche Tätigkeit als MFA wieder aufzunehmen.
Inhalt des Kurses:
 Teil 1:
Abrechnung in der vertragsärztlichen Praxis
Hygiene in der Arztpraxis

Teil 2:
Privatabrechnung nach GOÄ
Rechtliches
Praxisorganisation und Kommunikation
Termin:
Teil 1: Mittwoch, 19. Oktober 2016 von 14 Uhr bis 18 Uhr
Teil 2: Mittwoch, 16. November 2016 von 14 Uhr bis 18 Uhr
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
50 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
20 Teilnehmer
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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MEDIZINISCH-FACHLICHE FORTBILDUNG
Moderne Wundversorgung chronischer Wunden/
Kompressionsverbände und Kompressionsstrümpfe
Inhaltliche Schwerpunkte:

Wundassessment

Wunddokumentation

Phasengerechte Wundversorgung

Kompression

Spezielle Behandlungsstrategien

Literatur
Termin:
Mittwoch, 28. September 2016 von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dozent/in:
Elke Paulini, Wundexpertin ICW
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
25 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
20 Teilnehmer
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Impfen leicht gemacht
Sie fühlen sich unsicher, wenn Patienten Sie auf das Thema „Impfen“ ansprechen - oder Sie vermeiden es gar selber, dieses (interessante!) Thema bei Patienten anzusprechen? Dann sind Sie in
diesem Seminar gut aufgehoben.
Hier können Sie Ihre Impfkenntnisse auffrischen und aktualisieren, bzw. sich in die Lage versetzen,
ein Grundverständnis für Impfungen aufzubringen und Ihre(n) Chef(in) ab Montag wirkungsvoll zu
unterstützen.
Inhaltliche Schwerpunkte:

Umgang mit den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission

Öffentlich empfohlene Impfungen

Impfabstände

Impfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Aufklärungspflicht

Dokumentation (u. a. IfSG, TFG)

Was muss bei der Auswertung von Patienten-Impfausweisen beachtet werden?
Termin:
Samstag, 5. November 2016 von 9.30 Uhr bis 17 Uhr
Dozent/in:
Dr. med. Volker von der Damerau-Dambrowski, Facharzt für Allgemeinmedizin
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
70 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
Keine Begrenzung
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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Impfassistenz (40 Stunden)
Hinweis: Diese Fortbildung ist für jede/n MFA zugänglich. Für MFA, die die Fortbildung
zur / zum FachwirtIn für ambulante medizinische Versorgung anstreben, ist dieser
Kurs ein Wahlmodul.
Die Fortbildung steht in der Tradition der von Herrn Prof. Dr. Windorfer ins Leben gerufenen ImpfKurse für medizinisches Assistenzpersonal und wird in Zusammenarbeit der Ärztekammer mit dem
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt durchgeführt. Nach bestandener Abschlussprüfung erhält
jeder Teilnehmer ein Zertifkat der Ärztekammer Niedersachsen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
 Geschichte des Impfens
 Rechtliche Grundlagen
 Immunologie / Impfstoffe
 STIKO-Empfehlungen
 Reisemedizin
 Expositionsschutz
 Impfstoffe
 Impfmanagement
 Nebenwirkungen / mögl. Komplikationen
 Haftung
 Impfungen bei Risikopersonen
 Impfen bei Säuglingen und Kindern
 Impfungen bei Erwachsenen
 Abrechnungsgrundlagen bei GBA Vorgaben
 Informationsangebote im Internet
 Grundlagen der Kommunikation
 Umgang mit Impfskeptikern
Termin:
Kurszeiten:
22. – 25.02.2016 + 01.03.2016 – Prüfung 03.03.2016, 10.00 Uhr
jeweils 09.00 – 18.00 Uhr
Informationen zu dieser Fortbildung erhalten Sie unter Telefonnummer 0511 / 380 – 2198.
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EKG-Assistenz - Grundkurs
- Anforderungen an die Medizinische
Fachangestellte bei kardiologischen Untersuchungen -
Diese Fortbildungsveranstaltung bietet insbesondere denjenigen Medizinischen Fachangestellten, die
bisher nur über wenig oder gar keine Erfahrung in der EKG-Assistenz verfügen, eine gute
Gelegenheit, ihr Wissen über die Anatomie und Physiologie des Herzens, die Grundlagen über die
Ableitung einer Herzstromkurve, den Geräteeinsatz, die Vorbereitung des Patienten und die
Vorbereitung der Auswertung eines Ruhe-EKGs mit Extremitäten- und Brustwandableitungen
aufzubauen oder zu vervollkommnen.
Die praktische Unterweisung am Ruhe-EKG-Messplatz bildet den Schwerpunkt der Veranstaltung. Im
Rahmen von Übungen kann das vermittelte Wissen umgesetzt und getestet werden.
Das breite Spektrum des Fortbildungsangebotes bietet aber auch der in der EKG-Assistenz
erfahrenen Medizinischen Fachangestellten Gelegenheit, ihre Kenntnisse aufzufrischen.
Inhaltliche Schwerpunkte:

Krankheit und EKG

Die Anwendung verschiedener elektrokardiographischer Untersuchungsmethoden, EKG,
Belastungs-EKG, Langzeit-EKG

Vorbereitung des Patienten zur EKG-Untersuchung

Das Anlegen und die Bedienung des EKGs

Die Auswertung des EKGs und die Konsequenzen für die
Behandlung von Patienten
Termin:
Mittwoch, 23. März 2016 von 15:30 Uhr bis 18.30 Uhr
Dozent/in:
Dr. med. Carl Schaefer, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
30 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
20 Teilnehmer
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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MFA-Fortbildungskalender 2016
TAPE-Verbände in der Praxis - Grundkurs
Als eine der effektivsten Versorgungsformen im Rahmen unfallbedingter Verletzungen von Sehnen,
Kapseln und Bändern hat sich der „funktionserhaltende“ Verband, der Tape-Verband, gerade in den
letzten Jahren unaufhaltsam in der Praxis des niedergelassenen Arztes durchgesetzt. Ohne den
Tape-Verband ist heute eine fachgerechte unfall- und sportmedizinische Versorgung kaum mehr
denkbar.
In diesem speziell auf die praktische Übung ausgerichteten Seminar sollen zunächst die theoretischen
Grundlagen des „Tapings“ vermittelt und danach ausreichend Tape-Verbände selbst geübt werden. Im
Wesentlichen geht es um die praktische Handhabung des „Tapings“ an der Hand (Finger, Daumen,
Handgelenk) und am oberen Sprunggelenk.
Inhaltliche Schwerpunkte:

Praktische Anwendung funktionserhaltender,
gelenkstabilisierender Stützverbände

Indikation und theoretische Grundlagen

Materialkunde

Taping bei Sehnen-, Kapsel- und Bänderverletzungen
Die Übung macht´s!
Bitte bringen Sie möglichst Sportbekleidung mit, damit Sie
die Versorgungsmöglichkeiten und Verbände untereinander üben können.
Termin:
Freitag, 18. März 2016 von 14 Uhr bis 20 Uhr
Dozent/in:
Torsten Behnke, Medical Fachberater
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
70 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
20 Personen
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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MFA-Fortbildungskalender 2016
TAPE-Verbände in der Praxis - Aufbaukurs
Im Rahmen der Unfall bedingten Verletzungen von Sehnen, Kapseln und Bändern hat es im
Wesentlichen bisher zwei verschiedene Versorgungsformen gegeben:
1.
2.
den Salben- und Kompressionsverband
die absolute Ruhigstellung im Gipsverband
Zwischen diesen beiden Versorgungsformen steht als so genannter „funktioneller Verband“ der TapeVerband. Ohne ihn ist heute eine fachgerechte unfall- und sportmedizinische Versorgung kaum
mehr denkbar.
In diesem Sinne soll das Seminar aufbauend auf den wesentlichen Grundlagen der vorangegangenen
Veranstaltung weitere spezielle Beispiele des „Tapings“ zeigen und wiederum ausreichend
Gelegenheit geben, Tape-Verbände selber zu üben.
Inhaltliche Schwerpunkte:

Kurze Auffrischung bekannter Verbände

Achillessehnen-Verband

Kniegelenks-Verband (verschiedene Formen)

Entlastungsverband bei Muskelfaserriss
Die Übung macht´s!
Bitte bringen Sie möglichst Sportbekleidung mit, damit Sie
die Versorgungsmöglichkeiten und Verbände untereinander üben können.
Termin:
Freitag, 9. September 2016 von 14 Uhr bis 20 Uhr
Dozent/in:
Torsten Behnke, Medical Fachberater
Ort:
Ärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Stade,
Glückstädter Straße 8, 21682 Stade
Kosten:
70 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
Anmeldung:
20 Personen
Liane Schlichting
Tel.: 04141/40759 22
Fax: 04141/40759 29
E-Mail: [email protected]
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NOTFALL
Trainingskurs Notfallmanagement
Tipps und Tricks für erfolgreiches Notfallmanagement
Hier haben Medizinische Fachangestellte die Möglichkeit nach neuesten internationalen
Standards unter der Leitung eines erfahrenen Notarztes die Handlungsabläufe unter
Notfallbedingungen zu trainieren.
Dieses Seminar eignet sich insbesondere für Medizinische Fachangestellte, die bei
lebensbedrohlichen Situationen „ihrer Patienten“ gemeinsame Verantwortung übernehmen
und ihren Arzt im Notfall eine kompetente Hilfe sein wollen.
Termin:
Mittwoch, 15. Juni 2016 von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dozent/in:
Dr. med. Jörn Jepsen, Notarzt im Rettungsdienst, Landkreis Harburg
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
29 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
20 Teilnehmer
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MFA-Fortbildungskalender 2016
PRÜFUNGSVORBEREITUNGSKURSE
Prüfungsvorbereitung WISO
Wie lernt man eigentlich richtig, wie gehe ich unter Berücksichtigung meines persönlichen Lerntyps
und der Rahmenbedingungen meines jeweiligen Umfelds dabei effektiv vor?
Vielen Lernenden ist nicht bewusst, wie stark sie selbst es in ihrer Hand haben, ihre Lernleistung zu
verbessern. Sie werden in diesem Seminar erkennen, dass sie mit Energie, Ausdauer, dem Glauben
an sich selbst, mit Lerntechniken und Strategien basierend auf den neuesten wissenschaftlichen
Erkenntnissen sehr vielmehr als sie bisher meinen - verstehen und lernen können.
An Beispielen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden Prüfungsfragen gezielt
bearbeitet. Lernstrategien und Lerntechniken werden aufgezeigt und der Umgang mit Prüfungsangst
thematisiert.

Lernaufgaben anpacken, bearbeiten, erfolgreich zu Ende führen

Methoden und Verfahren kennen lernen, um das Gedächtnis
besser zu nutzen

Umgang mit Prüfungen und Ängsten

Fragen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden bearbeitet
Termin:
Mittwoch, 30. März 2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dozent/in:
Ulrich Losch
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
44 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
15 Teilnehmer
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Prüfungsvorbereitung Praxisorganisation und -verwaltung
An Beispielen aus Prüfungen anderer Ärztekammern werden Prüfungsfragen gezielt bearbeitet.
Lernstrategien und Lerntechniken werden aufgezeigt und der Umgang mit Prüfungsangst thematisiert.

Umgang mit Prüfungen und Ängsten

Fragen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern werden bearbeitet
Termin:
Freitag, 8. April 2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dozent/in:
Ulrich Losch
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
44 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
15 Teilnehmer
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Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Wie gehe ich mit dem Prüfungsdruck um und nutze die Vorbereitungszeit während der Prüfung optimal.
In diesem Seminar geht es nicht um medizinische Fakten. Es wird erarbeitet, wie Sie für sich eine Strategie,
ein Raster entwickeln, um in der Prüfungssituation nichts zu übersehen oder zu vergessen.

Umgang mit Prüfungen und Ängsten

Fragen aus früheren Prüfungen aus anderen Ärztekammern
werden bearbeitet

Rollenspiel: Prüfungsgespräch
Termin:
Freitag, 29. April 2016 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dozent/in:
Ulrich Losch
Ort:
ÄKN, Bezirksstelle Lüneburg
Großer Sitzungssaal
Kosten:
44 Euro pro Teilnehmer
Teilnehmer:
15 Teilnehmer
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ärztekammer Niedersachsen
für Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich
1.
2.
Die Ärztekammer Niedersachsen (nachfolgend „Veranstalterin“ genannt) führt Fortbildungs- und
Seminarveranstaltungen durch. Alle Angebote der Veranstalterin richten sich an Ärzte1, Angehörige medizinischer
Fachberufe sowie Angehörige anderer Berufsgruppen (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Teilnehmer und der
Veranstalterin, für die von dieser angebotenen Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen. Sie werden mit
Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages zwischen der Veranstalterin und dem Teilnehmer.
§ 2 Anmeldung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Alle Veranstaltungsangebote der Veranstalterin sind freibleibend.
Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot an die Veranstalterin. Der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung
erforderlichen Angaben zu machen. Soweit für die Teilnahme an einer Veranstaltung bestimmte
Zugangsvoraussetzungen vorliegen, sind die notwendigen Nachweise mit der Anmeldung vorzulegen. Geschieht dies
nicht, kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht erfolgen.
Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung (schriftliche Anmeldebestätigung) der Veranstalterin zustande.
Soweit eine Anmeldung so kurzfristig erfolgt, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr versendet werden
kann, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung zur Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in
anderer geeigneter Weise bestätigt wird.
Die Anmeldung kann sowohl schriftlich mit dem Formular der Veranstalterin als auch über das Online-Portal der
Veranstalterin erfolgen.
Mit Abschluss des Vertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der Veranstalterin und dem
Anmeldenden begründet. Insbesondere erkennt der Teilnehmer diese AGB ausdrücklich an.
§ 3 Zahlung
1.
2.
3.
Das Veranstaltungsentgelt ist der jeweiligen Veranstaltungsinformation zu entnehmen. Die Zahlung des Entgelts kann
ausschließlich per Lastschrift erfolgen.
Der Teilnehmer erhält von der Veranstalterin mit der Anmeldebestätigung oder in einem gesonderten Schreiben eine
Information über das jeweils zu bezahlende Veranstaltungsentgelt sowie den Zeitpunkt der Fälligkeit des
Lastschrifteinzugs.
Im Fall eines Zahlungsverzugs ist die Veranstalterin berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltungsteilnahme
auszuschließen bzw. die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung und/oder des Prüfungszeugnisses bis zur
vollständigen Begleichung des Veranstaltungs-entgelts zu verweigern.
§ 4 Durchführung der Veranstaltung
1.
2.
3.
4.
Inhalt und Umfang der Leistungen der Veranstalterin ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsangebot der
Veranstalterin.
Ein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird, besteht nicht.
Dies gilt selbst dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Dozenten angekündigt wurde. Die
Veranstalterin trägt dafür Sorge, dass auch der neue Dozent entsprechend qualifiziert ist, die Fortbildungsinhalte in
hinreichender Weise zu vermitteln.
Die Veranstalterin kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
Änderungen im Sinne von Nr. 2 und 3 berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur
Minderung des Veranstaltungsentgelts. Soweit dem Teilnehmer infolge einer Änderung im Sinne nach Nr. 3 die
Teilnahme an der Veranstaltung unzumutbar wird, kann eine Kündigung nach § 7 Nr. 6 erfolgen.
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen die männliche Form gewählt, es ist jedoch immer auch die weibliche
Form mitgemeint.
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§ 5 Rücktritt / Kündigung durch die Veranstalterin
1. Die Durchführung einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt erfordert eine sich jeweils aus dem
Veranstaltungsangebot ergebene Mindestteilnehmerzahl. Soweit diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten. Die Absage erfolgt schriftlich bis spätestens 7 Tage vor dem
Veranstaltungsbeginn. Der Teilnehmer erhält von der Veranstalterin - soweit vorhanden - ein alternatives
Veranstaltungsangebot. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen wurde, wird dieses umgehend erstattet.
Weitere Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
2. Soweit eine Veranstaltung aus Gründen, die von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind (z.B. wegen höherer
Gewalt), ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, kann die Veranstalterin von dem Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall muss der Teilnehmer nur das anteilige Entgelt für bereits durchgeführte bzw. durchführbare
Veranstaltungsteile entrichten. Ein überzahltes Entgelt wird umgehend erstattet.
3. Die Veranstalterin kann den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 Bürgerliches Gesetzbuch) fristlos kündigen. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
Verstöße gegen die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung
Ehrverletzungen gegenüber Dozenten und Teilnehmern
Störung der Veranstaltung, die dazu führt, dass die Veranstalterin ihre Vertragserfüllung gegenüber den
übrigen Teilnehmern nicht mehr wahrnehmen kann und/oder Verhaltensweisen, die zu einer Gefährdung
der eigenen Person, anderer Teilnehmer, Dozenten oder Dritter führen.
4. Nach ihrem Ermessen kann die Veranstalterin statt einer Kündigung nach Nr. 3 den Teilnehmer auch von der
weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen.
5. Der Anspruch der Veranstalterin auf Zahlung des Veranstaltungsentgelts wird durch eine Kündigung nach Nr. 3 oder
einen Teilnahmeausschluss nach Nr. 4 nicht berührt.
§ 6 Widerrufsrecht des Teilnehmers
Falls der Vertrag mit der Veranstalterin unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, d.h. online, per E-Mail,
Telefon, Telefax oder Briefpost geschlossen wurde, steht dem Teilnehmer, sofern dieser Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
ist, d.h. eine natürliche Person ist und das Rechtsgeschäft weder seiner gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann, ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu:
>> Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer
Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Ärztekammer Niedersachsen
Bezirksstelle Lüneburg
Jägerstr. 5
21339 Lüneburg
E-Mail: [email protected]
Fax: 04131/ 26387 0
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile)
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung <<
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§ 7 Kündigung/ Abmeldung durch den Teilnehmer
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Bei einer Kündigung/ Abmeldung bis zu 21 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn besteht keine
Zahlungsverpflichtung.
Bei einer Kündigung/ Abmeldung vom 20. bis 8. Tagvor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 50 % des
Veranstaltungsentgelts zu bezahlen.
Bei einer Kündigung/ Abmeldung ab dem 7. Tag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn sind 100 % des
Veranstaltungsentgelts zu bezahlen.
Soweit der Teilnehmer bei Kündigung/ Abmeldung nachweist, dass die für die Veranstalterin entstandenen Kosten
durch die Kündigung/ Abmeldung geringer sind als die unter Nr. 2 und 3 genannten, hat er nur diese geringeren
Kosten zu tragen.
Bei einer Kündigung/ Abmeldung aus unverschuldeten Gründen (z. B. schwere, längerfristige Erkrankung) ist der
Grund der Abmeldung der Veranstalterin glaubhaft nachzuweisen. Die Veranstalterin entscheidet nach Prüfung des
Sachverhaltes über die Zahlungsverpflichtung.
Erfolgt die Kündigung, da dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung nach einer organisatorischen
Änderung gemäß § 4 Nr. 4 unzumutbar ist, hat der Teilnehmer nur das Entgelt für bereits durchgeführte
Veranstaltungsteile zu entrichten. Soweit das Veranstaltungsentgelt bereits eingezogen wurde, wird dieses im
Übrigen umgehend erstattet.
Die Kündigung/ Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang bei der Veranstalterin. Telefonische
Abmeldungen oder Kündigungen sind nicht möglich.
Der Teilnehmer kann sich anstelle einer Kündigung/Abmeldung durch eine Ersatzperson vertreten lassen, sofern
diese in ihrer Person die gleichen Voraussetzungen für die Veranstaltung innehat. Die Mitteilung der Vertretung muss
schriftlich erfolgen.
Im Übrigen führt die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungsstunden weder zu einer Ermäßigung noch zu
einer Erstattung des Veranstaltungsentgelts.
§ 8 Haftung
1.
2.
3.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und Einrichtungen der Veranstalterin
erfolgen auf eigene Gefahr. Die Veranstalterin haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder
Diebstahl, soweit sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die Veranstalterin sind ausgeschlossen. Vom Ausschluss
ausgenommen sind Fälle, in denen die Veranstalterin vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des nach
Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit gehaftet
wird.
§ 9 Schriftformerfordernis und Schlussbestimmung
1.
2.
Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam,
wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
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Ärztekammer Niedersachsen
Bezirksstelle Lüneburg
Jägerstr. 5
21339 Lüneburg
Telefax: 04131 26387 29
Anmeldung
Kurstitel
Ort
Datum
Alle Hinweise zu Zahlungsfristen, Widerruf und Stornofristen entnehmen Sie bitte den beiliegenden
AGBs.
Mir ist bekannt, daß der komplette Schriftwechsel (Zusage, Bescheinigung, Quittung) nur an die hier
angegebene Adresse erfolgt. Eine Adressänderung kann im Nachhinein nicht vorgenommen werden.
Praxisname:
Straße:
Plz, Ort:
Teilnehmer:
Name _________________________________ Geb. Datum_____________
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ärztekammer Niedersachsen erkenne ich an.
Unterschrift Teilnehmer: ______________________________________________________
Einzugsermächtigung: Die Anmeldung ist nur gültig mit Unterschrift und
Einzugsermächtigung.
Hiermit ermächtige ich die Ärztekammer Niedersachsen die fälligen Teilnahmegebühren für die von
mir gewünschten Kurse einzuziehen. Der Einzug soll von folgendem Konto vorgenommen werden.
IBAN
Kontoinhaber/in
Datum, Ort
Unterschrift Kontoinhaber/in
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