Informationsblatt zur Prüfung WPR III

INFORMATIONSBLATT ZUR SCHRIFTLICHEN
FACHPRÜFUNG AUS PRIVATRECHT
EINSCHLIESSLICH ZIVILGERICHTLICHES VERFAHREN
Termin: Freitag, 18.03.2016, von 14:00 bis 19:00 Uhr
Ort: TC.0.10 Audimax
Sollte sich der Prüfungsort ändern, wird dies ca. eine Woche vor dem Prüfungstermin
am schwarzen Brett des Instituts angekündigt!
I. ALLGEMEINES ZUR ANMELDUNG ZUR FACHPRÜFUNG
Ab sofort ist die Anmeldung zur schriftlichen Fachprüfung elektronisch über das LPIS
möglich. Nur wenn es sich um einen kommissionellen Prüfungsantritt handelt, erfolgt die
Anmeldung persönlich in der Prüfungsabteilung. Der Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche
(um 23:59 Uhr) vor dem Termin des schriftlichen Prüfungsteils.
Prüferwahl: Es stehen alle Professoren (Bollenberger, Kalss, Kodek, Nowotny, Schuhmacher,
Spitzer, Winner) zur Wahl. Derjenige, der ausgewählt wird, ist auch der mündliche Prüfer.
Ein Antritt zur mündlichen Prüfung ist nur nach bestandener schriftlicher Klausur zulässig.
Die Kandidaten werden per E-Mail über den Termin der mündlichen Prüfung informiert. Kandidaten von Prof. Nowotny und Prof. Bollenberger erfahren den möglichen Prüfungstermin
am schwarzen Brett des Instituts und müssen sich per E-Mail für die mündliche Prüfung
anmelden. Kandidaten von Prof. Kalss vereinbaren den Termin zur mündlichen Prüfung im
Anschluss an die bestandene schriftliche Klausur individuell mit dem Sekretariat
([email protected]).
Nur wenn der mündliche Teil der Fachprüfung nicht unmittelbar nach dem schriftlichen Prüfungsteil (d.h. im Rahmen des jeweiligen Termins) absolviert wird, ist für sämtliche Kandidaten eine separate Anmeldung dafür erforderlich. Diese erfolgt per E-Mail an die
Prüfungsabteilung ([email protected]). Anmeldeschluss ist eine Woche (um 23:59 Uhr)
vor dem Termin der schriftlichen (!) Prüfung jenes Termins, im Zuge dessen die mündliche
Prüfung absolviert wird.
II. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Für die Absolvierung der Fachprüfung sind fundierte Kenntnisse des allgemeinen Privatrechts
Voraussetzung.
Wirtschaftsrecht 2009
Aus diesem Grund sieht der Studienplan 2009 vor, dass die Zulassung zur Fachprüfung erst
NACH der positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung „Privatrecht I“ erfolgen kann.
§ 10 Besondere Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen im Hauptstudium
(1) Die Zulassung zur Fachprüfung Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren setzt
die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung „Privatrecht I“ voraus. Die Zulassung zur
Lehrveranstaltung „Privatrecht II“ setzt die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung „Privatrecht I“ voraus.
III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PRÜFUNGSABLAUF
Modus: Die schriftliche Prüfung ist vierstündig (= 240 Minuten) und besteht aus 4 Partialen,
wobei Sie jeweils 25 Punkte erreichen können.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie insgesamt mindestens 50,5 Punkte erreichen. Eine
Mindestpunkteanzahl pro Partiale wird nicht festgesetzt. Wenn jedoch eine Partiale völlig
misslungen ist, wird die Arbeit mit "Nicht Genügend" bewertet.
Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben (reiner Text) ist bei jeder Partiale
zulässig.
Überwiegend bestehen die Teilfragen der Klausur aus kleinen Fällen, die unter Diskussion der
dazu vertretbaren Bewertungen zu lösen sind. Vereinzelt können auch Wissensfragen vorkommen, wobei eher die theoretischen Grundlagen und Aspekte des jeweiligen Rechtsgebiets
betroffen sind. Entsprechendes gilt für die mündliche Prüfung.
IV. STOFFABGRENZUNG FÜR DIE PRÜFUNG
PARTIALE 1
GESELLSCHAFTS- UND KAPITALMARKTRECHT
PROF. NOWOTNY
Nowotny/Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht, 3. Auflage
(Manz 2015) Rz 1/1 – Rz 3/44
Torggler, Gesellschaftsrecht AT und Personengesellschaften (2013) 1-185; 255-309
Der Schwerpunkt liegt auf dem Recht der Kapitalgesellschaften.
PARTIALE 2
UNTERNEHMENSNACHFOLGE, PRIVATSTIFTUNG, ERBRECHT
PROF. KALSS
Gegenstand der Prüfung ist der Stoff aus der Lehrveranstaltung Unternehmensnachfolge,
Privatstiftung, Erbrecht. Zur Vorbereitung wird empfohlen:
Kalss, Erbrecht – Unternehmensnachfolge – Privatstiftung, 6. Auflage (2014)
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht4 (2014) 561-632 (9. Kapitel: Erbrecht)
Kalss/Schauer/Winner, Allgemeines Unternehmensrecht2 (2014) § 8 Unternehmenserwerb
Grundkenntnisse im Bereich des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts werden vorausgesetzt, von besonderer Bedeutung sind Regelungen betreffend die Übertragung von Gesellschaftsanteilen (auf die entsprechende Partiale Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht wird
verwiesen).
Die Schwerpunkte in der Vorlesung bilden zugleich die Schwerpunkte bei der Klausur.
PARTIALE 3
BANKVERTRAGSRECHT, KREDITSICHERHEITEN, INSOLVENZRECHT
PROF. BOLLENBERGER
Der Stoff ergibt sich im Detail aus der Vorlesungsunterlage:
Bollenberger/Koch, Bankvertragsrecht, Kreditsicherheiten und Insolvenz des Kreditnehmers,
7. Auflage (2015).
In der Vorlesung und auf den Seiten 2 und 3 der Vorlesungsunterlage wird darauf
hingewiesen, dass Kenntnisse der zivilrechtlichen Grundlagen, insbesondere
Vertragsabschluss, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auftragsvertrag und Anweisung und
das Studium aller in der Unterlage angeführten Gesetzesstellen sowie der Klauseln der ABBBanken erforderlich sind. Die entsprechenden Gesetzesmaterialien stehen – soweit nicht in
den aktuellen Kodex-Ausgaben Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht abgedruckt – auf
der Homepage des Instituts zum Download bereit.
Zusätzlich ist das Studium folgender Literatur erforderlich (jeweils nur einer der folgenden
Lernbehelfe):
 Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht4 (2014) 256-260 (Kreditvertrag); 277-281
(Auftrag); 399-499 (Sachenrecht [Besitz, Eigentum, Grundbuch, Pfandrecht, weitere
Sachenrechte]); 633-679 (Zession, Schuldübernahme, persönliche Sicherheiten;
Änderungen auf Schuldnerseite; Anweisung usw)
 Apathy-Reihe
o Iro, Sachenrecht IV5 (2013) § 3 (Grundbuch), § 8 (Eigentumsvorbehalt) und
§§ 9-14 (Pfandrecht und andere dingliche Sicherheiten)
o Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil II5 (2014) § 5 D-F
(Forderungsabtretung, Anweisung, Schuldübernahme) und § 6 C-D
(Bürgschaft und Garantie)
o Apathy/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil III5 (2015) § 9 (Darlehen)
 Koziol – Welser/Kletečka I14 (2014) 386-407 (Grundbuch), 407-464 (Pfandrecht und
sonstige dingliche Sicherungen) und Welser/Zöchling-Jud, II14 (2015) 133-155
(Forderungsabtretung, Schuldübernahme), 168-190 (Bürgschaft, Garantie, Schutz von
Interzedenten, Anweisung)
Reine Gesetzestexte
werden.
und
die
ABB-Banken
können
(und
sollen!)
verwendet
Gestaltung der Klausur:
Die Klausur besteht aus zwei bis drei größeren Fällen; dazu kommen eventuell kurze
Wissensfragen.
PARTIALE 4
WETTBEWERBS- UND IMMATERIALGÜTERRECHT
PROF. WINNER
Gegenstand der Prüfung ist der Stoff aus der Lehrveranstaltung „Wettbewerbs-, Kartell- und
Immaterialgüterrecht“. Dieser umfasst folgende Bereiche:
–
Immaterialgüterrecht:
o Grundlagen des Immaterialgüterrechts
o Urheberrecht
o Markenrecht
o Geschmacksmusterrecht
o Patent- und Gebrauchsmusterrecht
– Wettbewerbsrecht:
o Grundlagen des Wettbewerbsrechts
o Lauterkeitsrecht, mit Schwerpunkt auf § 1 bis 2a UWG sowie § 9 UWG.
o Kartellrecht
Literatur:
Wiebe (Hg), Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht (2012, 2. Aufl).
Das Lehrbuch ist bei Facultas erschienen und dort erhältlich.
Benutzung einer aktuellen, unkommentierten Gesetzesausgabe ist nicht nur gestattet,
sondern erwünscht. Gesetzesmaterialien zum Kartellrecht stehen – soweit nicht in den
aktuellen Kodex-Ausgaben Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht abgedruckt – auf der
Homepage
der
Abteilung
unter
www.wu.ac.at/fileadmin/wu/d/i/iplaw/Gesetzessammlung_Kartellrecht.pdf zum Download
bereit und können ebenfalls verwendet werden.
Gestaltung der Prüfung/Klausur:
Die Klausur besteht aus Fällen, die unter Diskussion der dazu vertretbaren Bewertungen in
der Regel nach Anspruchsgrundlagen zu lösen sind. Vereinzelt können auch reine Wissensfragen vorkommen. In der mündlichen Prüfung wird Wissensfragen größerer Raum eingeräumt.