Einladung und Ausschreibung zum ARGE Bezirkspunkterennen RACE CHALLENGE FINALE Alb Donau 2016 Sonntag 03.04.2016 Riesenslalom (mit 1 Durchgang) im Anschluss TEAM - PSL Grasgehren Bolgenratbahn Zeitplan: Samstag 02.04.2016 Sonntag 03.04.2016 16:00 Startnummernauslosung Ehingen 8:15 Startnummernausgabe (Grasgehrenhütte) 9:15 Besichtigung 1. Durchgang 9:45 MAFÜ im Zielbereich 10:00 Start 1. Durchgang RS Anschl. Start TEAM - PSL Siegerehrung ca. 1 Std. nach Rennende Organisation: Veranstalter: Ausrichter: Gesamtleitung: Wettkampfleiter: Streckenchef : Torrichterchef: Schiedsrichter: Kampfrichter: EDV: Zeitnahme: Kurssetzer: Sanitätsdienst: Meldungen: Startgeld: Nachmeldungen: Meldeschluss: Bezirk Alb Donau, Schwäbischer Skiverband e.V. Die Vereine des Bezirk Alb Donau Peter Heeger TSV Urach, Steffen Lamparter SZ Ehingen Thomas Reulein Alpin Club Ulm Steffen Lamparter SZ Ehingen Gunther Ragg DAV Ulm Peter Heeger TSV Urach Julian Maute Gerd Klimant Gerhard Halder SZ Ehingen Christoph Betz SF Dottingen Moritz Reulein Alpin Club Ulm Örtliche Bergwacht Nur schriftlich per Mail an: [email protected] 10,- € pro Teilnehmer, 20,-€ pro Team 15,-€ Donnerstag, den 31. 03. 2016 um 20 Uhr (Mail Eingang) Startberechtigt: Alle dem Schwäbischen Skiverband angeschlossenen Vereine, deren Läufer einen gültigen Startpass vorweisen können Klassen: Preise: Wettkampfbestimmungen: Schlechtwetter: U8 2008 und jünger U 10 2006/2007 U 12 2004/2005 U 14 2002/2003 U 16 2000/2001 U 18 1998/1999 U 21 1995/1996/1997 Aktive D/H 1994 bis 1986 Master D/H 1985 und älter Pokale Platz 1-3 je Klasse, bis einschl. U18 Urkunden für alle Teilnehmer Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen der DWO/IWO durchgeführt, sowie der aktuellen Bezirksrichtlinien für alpine Bezirksrennen Alb Donau. TEAM PSL: Ein Team besteht aus 5 Athleten (1x Kids m/w, 2x Schüler m/w, 2x Jugend/Aktiv m/w), In die ältere Gruppe, nach oben kann gemeldet werden. In erster Linie aus einem Verein. Es können vereinsübergreifende Teams gebildet werden. Modus „best of three“, Maximal 2 Mannschaften pro Verein (max. 16 Mannschaften) Meldung mit separatem Meldeformular Der Veranstalter behält sich vor, bei Schlechtwetter oder schlechter Schneelage das Rennen kurzfristig zu verlegen oder abzusagen, Auskunft am Freitag 01.04.2016 bei: Peter Heeger 0173-3155174 Torrichter: Jeder teilnehmende Verein aus dem Bezirk AD mit mehr als drei Startern ist verpflichtet 2 Torrichter zu stellen. Diese sind bei Startnummernausgabe namentlich zu benennen. Bei Nichteinhaltung behält der Ausrichter die Startnummernkaution von 25 Euro ein. Wettkampfstrecke: Grasgehren, Bolgengrat Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art bei Teilnehmern, Funktionären und Zuschauern. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme auf alleiniges Risiko des Wettkämpfers bzw. seines gesetzlichen Vertreters erfolgt.Es bleibt den Teilnehmern überlassen durch geeignete Schutzbekleidung das Verletzungsrisiko zu vermindern. Haftung: 1.Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV): In der DSV Aktiven-Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt, Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet, eine eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem Verpflichtet, auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven-Erklärung ausdrücklich bestätigt, für das von Ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampf verbindlich. 2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen: Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz zu haben. Wir wünschen eine gute Anreise und viel Erfolg! Markus Pfeil 1. Vorsitzender Bezirk Alb Donau Peter Heeger Sportwart alpin Bezirk Alb Donau
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