Einladung und Ausschreibung ARGE Bezirkspunkterennen RACE

Einladung und Ausschreibung
zum
ARGE Bezirkspunkterennen RACE CHALLENGE FINALE
Alb Donau 2016
Sonntag 03.04.2016
Riesenslalom (mit 1 Durchgang)
im Anschluss TEAM - PSL
Grasgehren
Bolgenratbahn
Zeitplan:
Samstag 02.04.2016
Sonntag 03.04.2016
16:00 Startnummernauslosung Ehingen
8:15 Startnummernausgabe (Grasgehrenhütte)
9:15 Besichtigung 1. Durchgang
9:45 MAFÜ im Zielbereich
10:00 Start 1. Durchgang RS
Anschl. Start TEAM - PSL
Siegerehrung ca. 1 Std. nach Rennende
Organisation:
Veranstalter:
Ausrichter:
Gesamtleitung:
Wettkampfleiter:
Streckenchef :
Torrichterchef:
Schiedsrichter:
Kampfrichter:
EDV:
Zeitnahme:
Kurssetzer:
Sanitätsdienst:
Meldungen:
Startgeld:
Nachmeldungen:
Meldeschluss:
Bezirk Alb Donau, Schwäbischer Skiverband e.V.
Die Vereine des Bezirk Alb Donau
Peter Heeger TSV Urach, Steffen Lamparter SZ Ehingen
Thomas Reulein Alpin Club Ulm
Steffen Lamparter SZ Ehingen
Gunther Ragg DAV Ulm
Peter Heeger TSV Urach
Julian Maute Gerd Klimant
Gerhard Halder SZ Ehingen
Christoph Betz SF Dottingen
Moritz Reulein Alpin Club Ulm
Örtliche Bergwacht
Nur schriftlich per Mail an: [email protected]
10,- € pro Teilnehmer, 20,-€ pro Team
15,-€
Donnerstag, den 31. 03. 2016 um 20 Uhr (Mail Eingang)
Startberechtigt:
Alle dem Schwäbischen Skiverband angeschlossenen Vereine, deren Läufer einen gültigen Startpass
vorweisen können
Klassen:
Preise:
Wettkampfbestimmungen:
Schlechtwetter:
U8
2008 und jünger
U 10
2006/2007
U 12
2004/2005
U 14
2002/2003
U 16
2000/2001
U 18
1998/1999
U 21
1995/1996/1997
Aktive D/H 1994 bis 1986
Master D/H 1985 und älter
Pokale Platz 1-3 je Klasse, bis einschl. U18
Urkunden für alle Teilnehmer
Die Wettbewerbe werden nach den Bestimmungen der DWO/IWO durchgeführt,
sowie der aktuellen Bezirksrichtlinien für alpine Bezirksrennen Alb Donau.
TEAM PSL: Ein Team besteht aus 5 Athleten (1x Kids m/w, 2x Schüler m/w, 2x
Jugend/Aktiv m/w), In die ältere Gruppe, nach oben kann gemeldet werden.
In erster Linie aus einem Verein. Es können vereinsübergreifende Teams gebildet
werden. Modus „best of three“, Maximal 2 Mannschaften pro Verein (max. 16
Mannschaften) Meldung mit separatem Meldeformular
Der Veranstalter behält sich vor, bei Schlechtwetter oder schlechter Schneelage das
Rennen kurzfristig zu verlegen oder abzusagen,
Auskunft am Freitag 01.04.2016 bei: Peter Heeger 0173-3155174
Torrichter:
Jeder teilnehmende Verein aus dem Bezirk AD mit mehr als drei Startern ist
verpflichtet 2 Torrichter zu stellen.
Diese sind bei Startnummernausgabe namentlich zu benennen.
Bei Nichteinhaltung behält der Ausrichter die Startnummernkaution von 25 Euro ein.
Wettkampfstrecke:
Grasgehren, Bolgengrat
Haftung:
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art bei Teilnehmern, Funktionären und Zuschauern.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnahme auf alleiniges Risiko des Wettkämpfers bzw. seines gesetzlichen
Vertreters erfolgt.Es bleibt den Teilnehmern überlassen durch geeignete Schutzbekleidung das Verletzungsrisiko
zu vermindern.
Haftung:
1.Risikobeurteilung und Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer (DSV):
In der DSV Aktiven-Erklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt,
Kenntnis zu haben von den wettkampfspezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren.
Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten
Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet, eine
eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens
sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem
Verpflichtet, auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum
einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen deren Anforderungen
gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktiven-Erklärung ausdrücklich bestätigt, für das von
Ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für
diesen Wettkampf verbindlich.
2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:
Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der
Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein
Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich
weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine
Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung
allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichend Versicherungsschutz
zu haben.
Wir wünschen eine gute Anreise und viel Erfolg!
Markus Pfeil
1. Vorsitzender Bezirk Alb Donau
Peter Heeger
Sportwart alpin Bezirk Alb Donau