Bußgeldrahmen Stand März 2016

Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
§ 3 Abs. 1
§ 3 Abs. 2
§ 3 Abs. 3
§4
§ 5 Abs. 1
§ 5 Abs. 2
Ordnungswidrigkeit
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
Verunreinigungen des Stadtbildes
- Spucken
- Kaugummi ausspucken
30 EUR
30 EUR
40 EUR
510 EUR
60 EUR
75 EUR
- Sonstige Verunreinigungen (Obergrenze gem. Bußgeldkatalog Umwelt NW)
Unbefugtes Lagern von Abfällen, Unrat oder sonstigen Gegenständen
Unbefugtes Bekleben, Besprühen, Beschmieren, Bemalen oder Anbringen von
Werbung aller Art
- Unzulässiges Plakatieren/“Wildplakatieren“ oder Ähnliches bis 10 Plakate oder
Ähnliches
- Wiederholungstaten oder mehr als 10 Plakate oder Ähnliches
- Beauftragung von Plakatieren/“Veranlassen“ oder Ähnliches bis 10 Plakate oder
Ähnliches
- wiederholte Beauftragung von mehr als 10 Plakate oder Ähnliches
- Besprühen, Bekleben (Aufkleber), Beschmieren, Bemalen abhängig von der Menge
und der Höhe des Schadens
Verunreinigungen durch Tiere (Tierkot)
- auf Gehwegen
- auf ausgeschilderten Liegewiesen
- auf sonstigen Flächen von Grünanlagen
- auf Spiel- und Bolzplätzen
Fehlende oder nicht in ausreichender Größe aufgestellte oder nicht rechtzeitig
entleerte Abfallbehälter an Imbissstuben, Imbissständen, Kiosken, Trinkhallen,
Schnellrestaurants und Ähnlichem
- fehlende Abfallbehälter
- nicht rechtzeitig entleerte Abfallbehälter
Nicht unverzüglich entfernter Abfall im Umkreis von 50m um einen Gewerbebetrieb
- bis 1,5m³ - geringer Umfang
- bis 3m³ - erheblicher Umfang
- über 3m³
35 EUR
40 EUR
510 EUR
510 EUR
35 EUR
1.000 EUR
50 EUR
100 EUR
150 EUR
500 EUR
60 EUR
150 EUR
200 EUR
1.000 EUR
35 EUR
35 EUR
45 EUR
75 EUR
35 EUR
200 EUR
500 EUR
500 EUR
300 EUR
400 EUR
250 EUR
500 EUR
35 EUR
35 EUR
35 EUR
55 EUR
55 EUR
100 EUR
200 EUR
200 EUR
200 EUR
200 EUR
500 EUR
100 EUR
300 EUR
500 EUR
Seite 1
Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
§ 6 Abs. 1
§ 6 Abs. 2
§ 7 Abs. 1
§ 7 Abs. 2
§8
Ordnungswidrigkeit
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
Reparatur, Abspritzen, Waschen oder Behandeln mit brennbaren, ölauflösenden
oder schaumbildenden Flüssigkeiten von Kraftfahrzeugen im Geltungsbereich der
Stadtordnung
- Reparieren von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Notfällen), privat
- Reparieren von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Notfällen), gewerblich
- Waschen/Abspritzen von Kraftfahrzeugen
- Behandlung von Kraftfahrzeugen mit brennbaren, ölauflösenden oder
schaumbildenden Flüssigkeiten
Reparatur, Abspritzen, Waschen oder Behandeln von Kraftfahrzeugen mit Öl, Altöl,
Kraftstoffen oder anderen wassergefährdenden Stoffen auf privaten Flächen, wenn
dadurch die genannten Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder das Grundwasser
gelangen können.
Zweckwidriges Nutzen von zur allgemeinen Nutzung aufgestellten Abfallbehältern
- Einbringen von in Haushalten angefallenen Abfällen in geringem Umfang
- Einbringen von in Haushalten angefallenen Abfällen in größerem Umfang
- Einbringen von in Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen in geringem Umfang
- Einbringen von in Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen in größerem Umfang
Hinterlassen von Abfällen oder Gegenständen auf oder neben
Wertstoffsammelbehältern
- Haushaltsabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in geringem
Umfang
- Haushaltsabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in größerem
Umfang
- Gewerbeabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in geringem
Umfang
- Gewerbeabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in größerem
Umfang
Erzeugen von übermäßigem und vermeidbarem Lärm welcher geeignet ist, die
Allgemeinheit, die Nachbarschaft oder Einzelne zu belästigen oder zu stören
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40 EUR
40 EUR
55 EUR
35 EUR
400 EUR
100 EUR
400 EUR
100 EUR
55 EUR
200 EUR
35 EUR
30 EUR
30 EUR
55 EUR
55 EUR
200 EUR
150 EUR
500 EUR
150 EUR
250 EUR
250 EUR
500 EUR
45 EUR
500 EUR
45 EUR
200 EUR
55 EUR
300 EUR
55 EUR
300 EUR
100 EUR
500 EUR
35 EUR
250 EUR
Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
§9
§ 10
§ 11 Abs. 1 a)
§ 11 Abs. 1 b)
§ 11 Abs. 1 c)
§ 11 Abs. 1 d)
§ 11 Abs. 2 Satz 1
§ 11 Abs. 2 Satz 2
§ 12 Satz 1
§ 12 Satz 2
§ 13 Abs. 1
§ 13 Abs. 2
§ 13 Abs. 3
§ 14
§ 15 Abs. 1
§ 15 Abs. 2
§ 16
§ 17 Abs. 1
Ordnungswidrigkeit
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
Darbietung von Staßenmusik oder -schauspiel in den spielfreien Zeiten oder
fehlender oder nicht ausreichender Standortwechsel
- Darbietungen in der spielfreien Phase
- Fehlender Ortswechsel
- nicht ausreichender Ortswechsel
Störung von religiösen oder anderen schutzwürdigen Veranstaltungen oder
schutzwürdigen Einrichtungen
Aggressives Betteln und / oder Ausüben von aggressiven Verkaufspraktiken
Beteiligung an wiederkehrenden Ansammlungen von denen Störungen ausgehen
Verursachen von Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum
Unzulässiges Verrichten der Notdurft
Zelten und Nächtigen in Grünflächen oder auf Spiel- und Bolzplätzen
Lagern oder Einrichten oder Nutzen eines Schlafplatzes im Geltungsbereich der
Stadtordnung
Kontaktaufnahme innerhalb der Sperrbezirke, um sexuelle Handlungen gegen
Entgelt zu vereinbaren.
Durchführen von sexuellen Handlungen innerhalb der Sperrbezirke
Entzünden oder Unterhalten von offenem Feuer
Entzünden oder Unterhalten eines Brauchtumsfeuers ohne Erlaubnis
Wegwerfen von glimmenden Gegenständen oder sonstigen Gegenständen, die
geeignet sind Feuer zu verursachen
Nicht unverzügliches Entfernen von Schneeüberhängen, Eiszapfen oder Ähnlichem
an Gebäuden
Anbringen von Gegenständen, wie Fahnen, Dekorationen, Spruchbändern oder
Markisen
Steigenlassen von Windvögeln (Drachen) in der Nähe von Stromleitungen
Anbringen von Stacheldraht oder anderen gefährlichen Gegenständen unterhalb
einer Höhe von 2 Metern
Baden außerhalb der ausgewiesenen Bereiche
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35 EUR
35 EUR
35 EUR
35 EUR
150 EUR
150 EUR
100 EUR
60 EUR
45 EUR
35 EUR
35 EUR
35 EUR
60 EUR
35 EUR
250 EUR
150 EUR
150 EUR
150 EUR
200 EUR
150 EUR
35 EUR
150 EUR
55 EUR
55 EUR
35 EUR
35 EUR
200 EUR
300 EUR
500 EUR
500 EUR
35 EUR
500 EUR
35 EUR
250 EUR
45 EUR
25 EUR
150 EUR
100 EUR
35 EUR
35 EUR
200 EUR
100 EUR
Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
§ 18 Abs. 1
§ 18 Abs. 2
§ 19 Abs. 1
§ 20
§ 21 Abs. 1
§ 21 Abs. 2
§ 22
§ 24 Abs. 1
§ 24 Abs. 2
§ 24 Abs. 3
§ 24 Abs. 4
§ 24 Abs. 5
§ 24 Abs. 6
Ordnungswidrigkeit
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
Fehlende, nicht in der vorgeschriebenen Form oder in nicht ordnungsgemäßem
Zustand angebrachte Hausnummern
Unzulässiges Entfernen oder nicht als ungültig gekennzeichnete oder nicht lesbare
alte Hausnummer nach einer Umnummerierung innerhalb der Jahresfrist
Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für verwilderte Haustauben oder
Wildtauben
Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für Wasservögel oder Fische an
öffentlichen Wasserflächen
Beschädigung von Verkehrsflächen, öffentlicher Anlagen und Einrichtungen
Beschädigung, Beschmutzung oder anderweitige Beeinträchtigung öffentlicher
Anlagen, der Flora, Fauna oder Ausstattungen
Fahren, Parken, Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen,
Anhängern oder mehrspurigen Fahrräder auf Baumscheiben, Baumbeeten oder
Ähnlichem, auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, in
öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
- mehrspurige Fahrräder, Anhänger
- PKW
- LKW
Gefährdung oder mehr als nach den Umständen unvermeidbares Behindern von
Personen oder Beschädigung der Anlagen sowie deren Anpflanzung und
Ausstattung
Praktizieren von Slacklining oder vergleichbaren baumschädigenden Sportarten an
den nicht dafür ausgewiesenen Stellen
Durchführen von Golf sowie Mannschaftssportarten und Spielen von Vereinen oder
von ähnlich organisierten Gruppen in öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen
Spiel- und Bolzplätzen
Nutzen von Schleuder-, Wurf- und Schießgeräten, Modellfahrzeugen, Modellbooten
oder Modellfluggeräten
Rücksichtsloses Befahren von Wegen oder Fahren abseits der Wege
Durchführen von Spielen im Botanischen, im Forstbotanischen Garten und Finkens
Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark Lindenthal und in den
Wildparks, im Rheinpark (mit Ausnahme des Jugendparks und der zum Rhein hin
gelegenen Aktivitätszonen) und im Rheingarten, in Zieranlagen sowie auf
Hundefreilaufflächen
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35 EUR
100 EUR
35 EUR
100 EUR
35 EUR
1.000 EUR
35 EUR
35 EUR
1.000 EUR
500 EUR
35 EUR
500 EUR
25 EUR
25 EUR
35 EUR
50 EUR
150 EUR
100 EUR
150 EUR
150 EUR
35 EUR
500 EUR
35 EUR
500 EUR
50 EUR
500 EUR
35 EUR
35 EUR
250 EUR
150 EUR
25 EUR
100 EUR
Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
§ 25 Abs. 1
§ 25 Abs. 2 a)
§ 25 Abs. 2 b)
§ 26 Abs. 1
§ 26 Abs. 2
§ 26 Abs. 3
§ 26 Abs. 4
§ 27 Abs. 1
§ 27 Abs. 2
§ 28 Abs. 1
§ 29
§ 30 Abs. 1
§ 31 Abs. 2 Satz 1
Ordnungswidrigkeit
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
Benutzung öffentlicher Spiel- und Bolzplätze außerhalb der zugelassenen Zeiten
Konsum von alkoholischen Getränken, Tabak oder Drogen auf öffentlichen Spielund Bolzplätzen
Fahrrad fahren auf Spiel- oder Bolzplätzen von Jugendlichen oder Erwachsenen
Hervorrufen von Brandgefahr oder erheblicher Belästigungen anderer Personen oder
der Umgebung durch Grillen
Grillen in nicht zugelassenen Bereichen oder fehlende Berücksichtigung der
erforderlichen Abstände
Benutzung von ungeeignetem Grillgerät oder die Benutzung untersagter Substanzen
wie Spiritus oder anderer flüssiger Grillanzünder, nicht ausreichender Abstand zum
Boden, Beschädigung des Untergrundes sowie Entzünden oder Unterhalten von
offenem Feuer
- ohne Beschädigung
- mit Beschädigung
Grillfeuer nicht beaufsichtigen oder nicht restlos löschen sowie ordnungswidriges
Entsorgen von Grillasche oder Grillabfällen.
Hunde nicht an der Leine führen oder andere Nutzer gefährden oder mehr als den
Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigen
- der Hund ist nicht angeleint
- Beeinträchtigung oder Gefährdung anderer Nutzer
Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von Blindenführhunden und
Behindertenbegleithunden – im Botanischen, Forstbotanischen Garten und Finkens
Garten, in der Vogelschau Leidenhausen und im Tierpark Lindenthal sowie auf
öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen
Unangeleintes Laufenlassen von gefährlichen Hunden gemäß § 3
Landeshundegesetz und Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10
Landeshundegesetz
Reiten oder Führen von Pferden außerhalb der ausgewiesenen Reitwege in
öffentlichen Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen
Nutzung der öffentlichen Anlagen entgegen der Nutzungsgebote oder
Nutzungseinschränkungen
Gefährdung, Schädigung oder mehr als nach den Umständen unvermeidbare
Behinderung oder Belästigung anderer im Umfeld der Stadien an
Veranstaltungstagen
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25 EUR
50 EUR
35 EUR
25 EUR
150 EUR
75 EUR
55 EUR
500 EUR
35 EUR
300 EUR
35 EUR
35 EUR
55 EUR
500 EUR
250 EUR
500 EUR
55 EUR
750 EUR
25 EUR
25 EUR
35 EUR
500 EUR
500 EUR
500 EUR
35 EUR
250 EUR
60 EUR
250 EUR
25 EUR
100 EUR
25 EUR
250 EUR
25 EUR
500 EUR
Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung
Kölner
Stadtordnung
Ordnungswidrigkeit
§ 31 Abs. 2 Satz 2 a)–i)
Fehlende Berücksichtigung der folgenden Regeln
§ 31 Abs. 2 Satz 2 j)
§ 31 Abs. 2 Satz 2 k)
§ 31 Abs. 2 Satz 2 l)
§ 31 Abs. 2 Satz 2 m)
§ 32 Abs. 2 oder Abs. 3
Verwarnungs- und
Bußgeldrahmen
a) Mitführen von Waffen aller Art, z. B. Hieb-, Stoß-, Schuss- oder Stichwaffen
b) Mitführen von Gas- oder anderen Sprühdosen, ätzenden oder färbenden
Substanzen
c) Mitführen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer,
Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen
d) Mitführen sperriger Gegenstände (z. B. Leitern, Hocker, Stühle oder Kisten)
e) Mitführen von Fahnen-, Transparent- oder Teleskopstangen, die länger als 1 m
oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist
f) Mitführen von Gläsern, Glasflaschen, Getränkedosen oder Krügen
g) Mitführen von Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden und
Behindertenbegleithunden sowie Tieren von Behörden, des Rettungsdienstes oder
des Katastrophenschutzes
h) Mitführen alkoholhaltiger Getränke außerhalb genehmigter Gastronomiebetriebe
sowie Drogen aller Art
i) Mitführen von Laserpointern
j) Anbieten oder Verkaufen von Waren aller Art u.a. Eintrittskarten, Fanartikel,
Lebensmittel oder sonstiger Waren ohne Erlaubnis der Stadt Köln
k) Verkauf oder Verteilen von Drucksachen, Zeitungen, Zeitschriften aller Art ohne
Erlaubnis der Stadt Köln
l) Betreten, Besteigen oder Übersteigen nicht für den Allgemeingebrauch
vorgesehener Bauten, Einrichtungen und Anlagen
m) Lagern von Gegenständen ohne Erlaubnis der Stadt Köln
Nutzung der öffentlichen Flächen, Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und
Einrichtungen ohne die erforderliche Genehmigung
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25 EUR
500 EUR
100 EUR
500 EUR
45 EUR
250 EUR
60 EUR
35 EUR
500 EUR
100 EUR
45 EUR
45 EUR
200 EUR
150 EUR
25 EUR
100 EUR
30 EUR
50 EUR
100 EUR
200 EUR
50 EUR
500 EUR
35 EUR
500 EUR
50 EUR
35 EUR
200 EUR
100 EUR
35 EUR
500 EUR