Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung § 3 Abs. 1 § 3 Abs. 2 § 3 Abs. 3 §4 § 5 Abs. 1 § 5 Abs. 2 Ordnungswidrigkeit Verwarnungs- und Bußgeldrahmen Verunreinigungen des Stadtbildes - Spucken - Kaugummi ausspucken 30 EUR 30 EUR 40 EUR 510 EUR 60 EUR 75 EUR - Sonstige Verunreinigungen (Obergrenze gem. Bußgeldkatalog Umwelt NW) Unbefugtes Lagern von Abfällen, Unrat oder sonstigen Gegenständen Unbefugtes Bekleben, Besprühen, Beschmieren, Bemalen oder Anbringen von Werbung aller Art - Unzulässiges Plakatieren/“Wildplakatieren“ oder Ähnliches bis 10 Plakate oder Ähnliches - Wiederholungstaten oder mehr als 10 Plakate oder Ähnliches - Beauftragung von Plakatieren/“Veranlassen“ oder Ähnliches bis 10 Plakate oder Ähnliches - wiederholte Beauftragung von mehr als 10 Plakate oder Ähnliches - Besprühen, Bekleben (Aufkleber), Beschmieren, Bemalen abhängig von der Menge und der Höhe des Schadens Verunreinigungen durch Tiere (Tierkot) - auf Gehwegen - auf ausgeschilderten Liegewiesen - auf sonstigen Flächen von Grünanlagen - auf Spiel- und Bolzplätzen Fehlende oder nicht in ausreichender Größe aufgestellte oder nicht rechtzeitig entleerte Abfallbehälter an Imbissstuben, Imbissständen, Kiosken, Trinkhallen, Schnellrestaurants und Ähnlichem - fehlende Abfallbehälter - nicht rechtzeitig entleerte Abfallbehälter Nicht unverzüglich entfernter Abfall im Umkreis von 50m um einen Gewerbebetrieb - bis 1,5m³ - geringer Umfang - bis 3m³ - erheblicher Umfang - über 3m³ 35 EUR 40 EUR 510 EUR 510 EUR 35 EUR 1.000 EUR 50 EUR 100 EUR 150 EUR 500 EUR 60 EUR 150 EUR 200 EUR 1.000 EUR 35 EUR 35 EUR 45 EUR 75 EUR 35 EUR 200 EUR 500 EUR 500 EUR 300 EUR 400 EUR 250 EUR 500 EUR 35 EUR 35 EUR 35 EUR 55 EUR 55 EUR 100 EUR 200 EUR 200 EUR 200 EUR 200 EUR 500 EUR 100 EUR 300 EUR 500 EUR Seite 1 Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung § 6 Abs. 1 § 6 Abs. 2 § 7 Abs. 1 § 7 Abs. 2 §8 Ordnungswidrigkeit Verwarnungs- und Bußgeldrahmen Reparatur, Abspritzen, Waschen oder Behandeln mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten von Kraftfahrzeugen im Geltungsbereich der Stadtordnung - Reparieren von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Notfällen), privat - Reparieren von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Notfällen), gewerblich - Waschen/Abspritzen von Kraftfahrzeugen - Behandlung von Kraftfahrzeugen mit brennbaren, ölauflösenden oder schaumbildenden Flüssigkeiten Reparatur, Abspritzen, Waschen oder Behandeln von Kraftfahrzeugen mit Öl, Altöl, Kraftstoffen oder anderen wassergefährdenden Stoffen auf privaten Flächen, wenn dadurch die genannten Stoffe in das öffentliche Kanalnetz oder das Grundwasser gelangen können. Zweckwidriges Nutzen von zur allgemeinen Nutzung aufgestellten Abfallbehältern - Einbringen von in Haushalten angefallenen Abfällen in geringem Umfang - Einbringen von in Haushalten angefallenen Abfällen in größerem Umfang - Einbringen von in Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen in geringem Umfang - Einbringen von in Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen in größerem Umfang Hinterlassen von Abfällen oder Gegenständen auf oder neben Wertstoffsammelbehältern - Haushaltsabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in geringem Umfang - Haushaltsabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in größerem Umfang - Gewerbeabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in geringem Umfang - Gewerbeabfälle oder zur Entsorgung vorgesehene Gegenstände in größerem Umfang Erzeugen von übermäßigem und vermeidbarem Lärm welcher geeignet ist, die Allgemeinheit, die Nachbarschaft oder Einzelne zu belästigen oder zu stören Seite 2 40 EUR 40 EUR 55 EUR 35 EUR 400 EUR 100 EUR 400 EUR 100 EUR 55 EUR 200 EUR 35 EUR 30 EUR 30 EUR 55 EUR 55 EUR 200 EUR 150 EUR 500 EUR 150 EUR 250 EUR 250 EUR 500 EUR 45 EUR 500 EUR 45 EUR 200 EUR 55 EUR 300 EUR 55 EUR 300 EUR 100 EUR 500 EUR 35 EUR 250 EUR Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung §9 § 10 § 11 Abs. 1 a) § 11 Abs. 1 b) § 11 Abs. 1 c) § 11 Abs. 1 d) § 11 Abs. 2 Satz 1 § 11 Abs. 2 Satz 2 § 12 Satz 1 § 12 Satz 2 § 13 Abs. 1 § 13 Abs. 2 § 13 Abs. 3 § 14 § 15 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 16 § 17 Abs. 1 Ordnungswidrigkeit Verwarnungs- und Bußgeldrahmen Darbietung von Staßenmusik oder -schauspiel in den spielfreien Zeiten oder fehlender oder nicht ausreichender Standortwechsel - Darbietungen in der spielfreien Phase - Fehlender Ortswechsel - nicht ausreichender Ortswechsel Störung von religiösen oder anderen schutzwürdigen Veranstaltungen oder schutzwürdigen Einrichtungen Aggressives Betteln und / oder Ausüben von aggressiven Verkaufspraktiken Beteiligung an wiederkehrenden Ansammlungen von denen Störungen ausgehen Verursachen von Störungen in Verbindung mit Alkoholkonsum Unzulässiges Verrichten der Notdurft Zelten und Nächtigen in Grünflächen oder auf Spiel- und Bolzplätzen Lagern oder Einrichten oder Nutzen eines Schlafplatzes im Geltungsbereich der Stadtordnung Kontaktaufnahme innerhalb der Sperrbezirke, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren. Durchführen von sexuellen Handlungen innerhalb der Sperrbezirke Entzünden oder Unterhalten von offenem Feuer Entzünden oder Unterhalten eines Brauchtumsfeuers ohne Erlaubnis Wegwerfen von glimmenden Gegenständen oder sonstigen Gegenständen, die geeignet sind Feuer zu verursachen Nicht unverzügliches Entfernen von Schneeüberhängen, Eiszapfen oder Ähnlichem an Gebäuden Anbringen von Gegenständen, wie Fahnen, Dekorationen, Spruchbändern oder Markisen Steigenlassen von Windvögeln (Drachen) in der Nähe von Stromleitungen Anbringen von Stacheldraht oder anderen gefährlichen Gegenständen unterhalb einer Höhe von 2 Metern Baden außerhalb der ausgewiesenen Bereiche Seite 3 35 EUR 35 EUR 35 EUR 35 EUR 150 EUR 150 EUR 100 EUR 60 EUR 45 EUR 35 EUR 35 EUR 35 EUR 60 EUR 35 EUR 250 EUR 150 EUR 150 EUR 150 EUR 200 EUR 150 EUR 35 EUR 150 EUR 55 EUR 55 EUR 35 EUR 35 EUR 200 EUR 300 EUR 500 EUR 500 EUR 35 EUR 500 EUR 35 EUR 250 EUR 45 EUR 25 EUR 150 EUR 100 EUR 35 EUR 35 EUR 200 EUR 100 EUR Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung § 18 Abs. 1 § 18 Abs. 2 § 19 Abs. 1 § 20 § 21 Abs. 1 § 21 Abs. 2 § 22 § 24 Abs. 1 § 24 Abs. 2 § 24 Abs. 3 § 24 Abs. 4 § 24 Abs. 5 § 24 Abs. 6 Ordnungswidrigkeit Verwarnungs- und Bußgeldrahmen Fehlende, nicht in der vorgeschriebenen Form oder in nicht ordnungsgemäßem Zustand angebrachte Hausnummern Unzulässiges Entfernen oder nicht als ungültig gekennzeichnete oder nicht lesbare alte Hausnummer nach einer Umnummerierung innerhalb der Jahresfrist Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für verwilderte Haustauben oder Wildtauben Füttern, Auslegen oder Anbieten von Futter für Wasservögel oder Fische an öffentlichen Wasserflächen Beschädigung von Verkehrsflächen, öffentlicher Anlagen und Einrichtungen Beschädigung, Beschmutzung oder anderweitige Beeinträchtigung öffentlicher Anlagen, der Flora, Fauna oder Ausstattungen Fahren, Parken, Mitführen oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen, Anhängern oder mehrspurigen Fahrräder auf Baumscheiben, Baumbeeten oder Ähnlichem, auf außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen, in öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen - mehrspurige Fahrräder, Anhänger - PKW - LKW Gefährdung oder mehr als nach den Umständen unvermeidbares Behindern von Personen oder Beschädigung der Anlagen sowie deren Anpflanzung und Ausstattung Praktizieren von Slacklining oder vergleichbaren baumschädigenden Sportarten an den nicht dafür ausgewiesenen Stellen Durchführen von Golf sowie Mannschaftssportarten und Spielen von Vereinen oder von ähnlich organisierten Gruppen in öffentlichen Grünflächen und auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen Nutzen von Schleuder-, Wurf- und Schießgeräten, Modellfahrzeugen, Modellbooten oder Modellfluggeräten Rücksichtsloses Befahren von Wegen oder Fahren abseits der Wege Durchführen von Spielen im Botanischen, im Forstbotanischen Garten und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen, im Tierpark Lindenthal und in den Wildparks, im Rheinpark (mit Ausnahme des Jugendparks und der zum Rhein hin gelegenen Aktivitätszonen) und im Rheingarten, in Zieranlagen sowie auf Hundefreilaufflächen Seite 4 35 EUR 100 EUR 35 EUR 100 EUR 35 EUR 1.000 EUR 35 EUR 35 EUR 1.000 EUR 500 EUR 35 EUR 500 EUR 25 EUR 25 EUR 35 EUR 50 EUR 150 EUR 100 EUR 150 EUR 150 EUR 35 EUR 500 EUR 35 EUR 500 EUR 50 EUR 500 EUR 35 EUR 35 EUR 250 EUR 150 EUR 25 EUR 100 EUR Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung § 25 Abs. 1 § 25 Abs. 2 a) § 25 Abs. 2 b) § 26 Abs. 1 § 26 Abs. 2 § 26 Abs. 3 § 26 Abs. 4 § 27 Abs. 1 § 27 Abs. 2 § 28 Abs. 1 § 29 § 30 Abs. 1 § 31 Abs. 2 Satz 1 Ordnungswidrigkeit Verwarnungs- und Bußgeldrahmen Benutzung öffentlicher Spiel- und Bolzplätze außerhalb der zugelassenen Zeiten Konsum von alkoholischen Getränken, Tabak oder Drogen auf öffentlichen Spielund Bolzplätzen Fahrrad fahren auf Spiel- oder Bolzplätzen von Jugendlichen oder Erwachsenen Hervorrufen von Brandgefahr oder erheblicher Belästigungen anderer Personen oder der Umgebung durch Grillen Grillen in nicht zugelassenen Bereichen oder fehlende Berücksichtigung der erforderlichen Abstände Benutzung von ungeeignetem Grillgerät oder die Benutzung untersagter Substanzen wie Spiritus oder anderer flüssiger Grillanzünder, nicht ausreichender Abstand zum Boden, Beschädigung des Untergrundes sowie Entzünden oder Unterhalten von offenem Feuer - ohne Beschädigung - mit Beschädigung Grillfeuer nicht beaufsichtigen oder nicht restlos löschen sowie ordnungswidriges Entsorgen von Grillasche oder Grillabfällen. Hunde nicht an der Leine führen oder andere Nutzer gefährden oder mehr als den Umständen nach unvermeidbar beeinträchtigen - der Hund ist nicht angeleint - Beeinträchtigung oder Gefährdung anderer Nutzer Mitführen von Hunden – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden – im Botanischen, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten, in der Vogelschau Leidenhausen und im Tierpark Lindenthal sowie auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen Unangeleintes Laufenlassen von gefährlichen Hunden gemäß § 3 Landeshundegesetz und Hunden bestimmter Rassen gemäß § 10 Landeshundegesetz Reiten oder Führen von Pferden außerhalb der ausgewiesenen Reitwege in öffentlichen Grünflächen und auf Spiel- und Bolzplätzen Nutzung der öffentlichen Anlagen entgegen der Nutzungsgebote oder Nutzungseinschränkungen Gefährdung, Schädigung oder mehr als nach den Umständen unvermeidbare Behinderung oder Belästigung anderer im Umfeld der Stadien an Veranstaltungstagen Seite 5 25 EUR 50 EUR 35 EUR 25 EUR 150 EUR 75 EUR 55 EUR 500 EUR 35 EUR 300 EUR 35 EUR 35 EUR 55 EUR 500 EUR 250 EUR 500 EUR 55 EUR 750 EUR 25 EUR 25 EUR 35 EUR 500 EUR 500 EUR 500 EUR 35 EUR 250 EUR 60 EUR 250 EUR 25 EUR 100 EUR 25 EUR 250 EUR 25 EUR 500 EUR Anlage 1 - Rahmensätze Kölner Stadtordnung Kölner Stadtordnung Ordnungswidrigkeit § 31 Abs. 2 Satz 2 a)–i) Fehlende Berücksichtigung der folgenden Regeln § 31 Abs. 2 Satz 2 j) § 31 Abs. 2 Satz 2 k) § 31 Abs. 2 Satz 2 l) § 31 Abs. 2 Satz 2 m) § 32 Abs. 2 oder Abs. 3 Verwarnungs- und Bußgeldrahmen a) Mitführen von Waffen aller Art, z. B. Hieb-, Stoß-, Schuss- oder Stichwaffen b) Mitführen von Gas- oder anderen Sprühdosen, ätzenden oder färbenden Substanzen c) Mitführen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Raketen, bengalischem Feuer, Rauchpulver oder anderen pyrotechnischen Gegenständen d) Mitführen sperriger Gegenstände (z. B. Leitern, Hocker, Stühle oder Kisten) e) Mitführen von Fahnen-, Transparent- oder Teleskopstangen, die länger als 1 m oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist f) Mitführen von Gläsern, Glasflaschen, Getränkedosen oder Krügen g) Mitführen von Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Behindertenbegleithunden sowie Tieren von Behörden, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes h) Mitführen alkoholhaltiger Getränke außerhalb genehmigter Gastronomiebetriebe sowie Drogen aller Art i) Mitführen von Laserpointern j) Anbieten oder Verkaufen von Waren aller Art u.a. Eintrittskarten, Fanartikel, Lebensmittel oder sonstiger Waren ohne Erlaubnis der Stadt Köln k) Verkauf oder Verteilen von Drucksachen, Zeitungen, Zeitschriften aller Art ohne Erlaubnis der Stadt Köln l) Betreten, Besteigen oder Übersteigen nicht für den Allgemeingebrauch vorgesehener Bauten, Einrichtungen und Anlagen m) Lagern von Gegenständen ohne Erlaubnis der Stadt Köln Nutzung der öffentlichen Flächen, Verkehrsflächen, öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ohne die erforderliche Genehmigung Seite 6 25 EUR 500 EUR 100 EUR 500 EUR 45 EUR 250 EUR 60 EUR 35 EUR 500 EUR 100 EUR 45 EUR 45 EUR 200 EUR 150 EUR 25 EUR 100 EUR 30 EUR 50 EUR 100 EUR 200 EUR 50 EUR 500 EUR 35 EUR 500 EUR 50 EUR 35 EUR 200 EUR 100 EUR 35 EUR 500 EUR
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