Reglement für die Benutzung des Clubhauses

Vermietung Clubhaus TC Hochdorf
8. Der Mieter haftet für verursachte Schäden an Haus, Mobiliar und Umgebung.
9. Der Mieter ist verantwortlich, dass Nachtruhestörungen, insbesondere durch
laute Musik verursacht, unterbleiben.
10. Der Veranstaltungsschluss ist spätestens um 02.00 Uhr.
11. Für das Clubhaus besteht keine Wirtebewilligung. Der Verkauf von Speisen und
Getränken ist daher ohne Wirtebewilligung nicht gestattet. Eine allfällig
benötigte Wirtebewilligung ist durch den Mieter im Voraus selber zu organisieren. Das Ausschenken alkoholischer Getränke gegen Bezahlung unterliegt der
Bewilligungspflicht. Zudem gelten die gesetzlichen Bestimmungen für
Ausschank an Jugendliche unter 16 Jahren.
Das Clubhaus kann für Veranstaltungen und Zusammenkünfte
gemietet werden (Kapazität max. 50 Personen).
Mietkosten
für Clubmitglieder
für Nichtmitglieder
CHF 150.-CHF 250.--
Mietbedingungen / Benutzungsreglement
1. Die Vermietung des Clubhauses erfolgt nur an volljährige Personen.
2. Der Mieter ist verantwortlich, dass die Mietbedingungen und die Benützungsverordnung eingehalten werden.
3. Die Reservation kann über die Homepage oder mit dem direkten Eintrag auf das
Reservations-Formular am Anschlagbrett des Clubhauses erfolgen (mindestens
14 Tage vor dem Anlass).
4. Die definitive Reservation muss durch ein Vorstandsmitglied oder die Hausabwartin bestätigt werden.
5. Die Miete muss vorgängig auf das Bankkonto …………………… IBN-Nr. ………………
einbezahlt werden.
6. Die Schlüsselübergabe ist jeweils mit der Hausabwartin, Frau Lis Imfeld,
telefonisch zu vereinbaren. Tel.: 041 910 32 57 / Natel: 078 809 31 53
7. Der Tennisclub Hochdorf lehnt jegliche Haftung für Unfälle oder Schäden,
welche im Zusammenhang mit der Benützung des Clubhauses entstehen,
ausdrücklich ab.
12. Die benutzten Räume (inkl. WC) sind in geordnetem und gereinigtem Zustand
zu verlassen.
- Küchengeschirr abwaschen
- Alles an seinen Ort versorgen
- Böden und Tische reinigen (besenrein)
- Aschenbecher reinigen
- WC reinigen
- Vorplatz evtl. aufräumen
- Leere Flaschen und Abfall hat der Veranstalter selber zu entsorgen, bzw.
mitzunehmen
- Abfallsäcke auswechseln
- Keine Ess- und Trinkwaren stehen lassen (auch nicht im Kühlschrank)
- Kochherd ausschalten
- Licht löschen
- Fenster schliessen
- Glas- und Mobiliarschäden sind zu melden
-> Allfällige nachträgliche Reinigungsarbeiten werden mit CHF 65.-- pro
Stunde verrechnet.
13. Für Dekorationen dürfen nur schwerentflammbare Materialien verwendet
werden. Fluchtwege sind jederzeit frei zu halten. Sie dürfen weder durch Einbauten noch durch bewegliche Einrichtungen oder irgendwelche Gegenstände
beeinträchtigt werden.
14. Die Verwendung von Flüssiggas und Gasverbrauchsgeräten (Gasgrill, -strahler,
etc.) ist in den Räumen nicht erlaubt.
In den Räumlichkeiten des Clubhauses vom TC Hochdorf herrscht absolutes
Rauchverbot.