Betriebsanweisung Nutzung von

Betriebsanweisung
HsH
Hochschule Hannover
Dienstfahrten / Nutzung von Dienstfahrzeugen
Arbeitsbereich:
Arbeitsplatz/Tätigkeit:
Hochschule Hannover
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Hannover / Dienstfahrten
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für die Nutzung und das Betreiben von Personenkraftwagen für Dienstfahrten
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren für den Menschen
 Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen, Aufprall auf Fahrzeuge/Hindernisse, Überschlag, auslaufender
Kraftstoff, Gefahr eines Fahrzeugbrandes
 Leichte, schwere oder tödliche Verletzungen als Folge eines Unfalls
 Verletzung durch umlaufende Maschinenteile im Motorraum
 Verbrennungen/Verbrühungen durch heiße Oberflächen oder heiße Flüssigkeiten des Motors
 Vergiftung durch Autoabgase
 Stromschlag durch Hochvoltanlage bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb
 Müdigkeit durch fehlende Pause, ggf. Überstunden
Gefahren für die Umwelt
 Auslaufen von Kraftstoffen oder Betriebsstoffen aus beschädigten Schlauchleitungen oder defekten
Dichtungen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
 Bedienungsanleitung des Herstellers und Straßenverkehrsrecht beachten
 Sicherheitsgurt benutzen (Anschnallpflicht), Sicherheitseinrichtungen weder entfernen noch
manipulieren.
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Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis
Fahren nur nach Einweisung auf Fahrzeugtyp
Verbot der Einnahme alkoholischer Getränke, berauschender Mittel, Medikamente, Drogen etc.
Vor Fahrtantritt betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs prüfen (Bremsen, Lenkung, Warneinrichtungen,
Beleuchtung, Bereifung etc.), Fahrzeug rundum auf Beschädigungen überprüfen. Mängel sind
unverzüglich dem Dezernat II zu melden.
Reifenprofiltiefe prüfen, die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm
Kontrolle der Sitzposition und Höhe der Kopfstütze vor jeder Fahrt auf richtige Einstellung, ggf. Sitz und
Kopfstütze einstellen
Fahrtenbuch führen
Beleuchtungseinrichtungen unabhängig von der Witterung und Tageszeit einschalten
Beim Fahren festes Schuhwerk tragen - keine Schuhe mit hohen Absätzen (Abrutschgefahr)
Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen
Während der Fahrt ist das Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Hand verboten
Telefonate über Freisprechanlagen auf dringende Fälle beschränken, die Aufmerksamkeit für den
Straßenverkehr wird deutlich vermindert, Telefonate können sicherer und entspannter vom nächsten
Parkplatz geführt werden
Nach der Fahrt Fahrzeug abstellen, Handbremse anziehen, Zündschlüssel abziehen, Fahrzeug abschließen,
Fahrzeugpapiere und Schlüssel sicher deponieren
Winterregelung im Straßenverkehr
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Datum:
Überarbeitungstermin:
Ersteller:
Bearbeiter:
Ausrüstung von Fahrzeugen den Straßenverhältnissen anpassen – Winterreifenpflicht
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Fahrzeug mit M+S-Reifen fahren
Winterreifen von Oktober bis Ostern aufziehen (Empfehlung)
Frostschutz für Scheibenwaschanlage im Winter rechtzeitig auf- und ggf. nachfüllen
01.04.2016
01.05.2017
Stabsstelle ARGUS, Ralf Kühl
Dezernat II, Wolfgang Hanke
Nr. HsH 001 - 01
Unterschrift(en)
verantwortliche Person(en)
gez.
Dezernat II, Heiko Kupsch
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Betriebsanweisung
HsH
Hochschule Hannover
Dienstfahrten / Nutzung von Dienstfahrzeugen
Arbeitsbereich:
Arbeitsplatz/Tätigkeit:
Hochschule Hannover
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Hannover / Dienstfahrten
 Bei einer Profiltiefe von < 4 mm nimmt die Haftung des Reifen bei Nässe deutlich ab. Deshalb Reifen nicht
auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren (Empfehlung)
 Im Winter muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden
Ausrüstung vor Fahrtantritt kontrollieren und prüfen
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Verbandkasten (vollständig, Verfallsdatum beachten)
Warndreieck, Bordwerkzeug, Radschlüssel und Wagenheber
Warnweste (orange oder gelb) im Fond griffbereit
Abschleppseil (empfohlen)
Reserverad und Luftdruck
Persönliche Schutzmaßnahmen
 persönliche Schutzausrüstung (Warnweste) vorschriftmäßig benutzen
Verhalten bei Störungen und Unfällen
Warnweste im Fond griffbereit mitführen
 bei einem Notfall, Unfall, Panne etc. das Fahrzeug nur mit angelegter Warnweste verlassen
 Selbstsicherungsmaßnahmen beachten:
1. Warnblickanlage einschalten
2. Warnweste im Fahrzeug anlegen und nur mit angelegter Warnweste aussteigen
3. Warndreieck in ausreichender Entfernung vom Haltepunkt aufstellen, gehen Sie mit aufgeklapptem
Warndreieck dem Verkehr auf dem Standstreifen oder besser hinter der Schutzplanke entgegen, ggf.
Warndreieck vor Kurven und Bergkuppen aufstellen
4. Abseits der Straße, ggf. hinter der Schutzplanke in Sicherheit bringen
5. Pannendienst/Rettungsdienst verständigen und abwarten
 Bei Störungen am Fahrzeug, Fahrzeug sichern und Pannendienst anfordern, ggf. nächste Fachwerkstatt
aufsuchen, Pannendienst und ggf. Rettungs- und Hilfskräfte auf Antriebsart hinweisen (Elektro-, Benzin-,
Dieselmotor)
 Dezernat II und Vorgesetzten informieren
Fahrzeuge mit Elektroantrieb
 Nicht mit Seil oder Brille abschleppen – Warnhinweise im Cockpit beachten
 Bei Fahrzeugbrand keine Löschversuche unternehmen
 Orange Kabel der Hochvoltanlage nicht berühren
Sofortmaßnahmen am Unfallort
 Ruhe bewahren, Eigensicherung beachten, Unfallstelle absichern
 Sofortmaßnahmen, Verletzte bergen + Notruf 112 (Unfall melden)
 Wo geschah es? - Was geschah? – Wie viele Verletzte? – Welche Art von Verletzungen? – Warten auf
Rückfragen!
 Erste Hilfe leisten
Instandhaltung, Wartung, Entsorgung
 Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nur in autorisierten Werkstätten laut Herstellerwartungsinterwall durchführen lassen
 Vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht überschreiten, Unfallgefahr durch verschlissene Motor- oder
Bremsteile
 Entsorgung von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen nur bei zertifizierten Entsorgungsstellen
Datum:
Überarbeitungstermin:
Ersteller:
Bearbeiter:
01.04.2016
01.05.2017
Stabsstelle ARGUS, Ralf Kühl
Dezernat II, Wolfgang Hanke
Nr. HsH 001 - 01
Unterschrift(en)
verantwortliche Person(en)
gez.
Dezernat II, Heiko Kupsch
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