Betriebsanweisung HsH Hochschule Hannover Dienstfahrten / Nutzung von Dienstfahrzeugen Arbeitsbereich: Arbeitsplatz/Tätigkeit: Hochschule Hannover Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Hannover / Dienstfahrten Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für die Nutzung und das Betreiben von Personenkraftwagen für Dienstfahrten Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahren für den Menschen Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen, Aufprall auf Fahrzeuge/Hindernisse, Überschlag, auslaufender Kraftstoff, Gefahr eines Fahrzeugbrandes Leichte, schwere oder tödliche Verletzungen als Folge eines Unfalls Verletzung durch umlaufende Maschinenteile im Motorraum Verbrennungen/Verbrühungen durch heiße Oberflächen oder heiße Flüssigkeiten des Motors Vergiftung durch Autoabgase Stromschlag durch Hochvoltanlage bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb Müdigkeit durch fehlende Pause, ggf. Überstunden Gefahren für die Umwelt Auslaufen von Kraftstoffen oder Betriebsstoffen aus beschädigten Schlauchleitungen oder defekten Dichtungen. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Bedienungsanleitung des Herstellers und Straßenverkehrsrecht beachten Sicherheitsgurt benutzen (Anschnallpflicht), Sicherheitseinrichtungen weder entfernen noch manipulieren. Fahren nur mit gültiger Fahrerlaubnis Fahren nur nach Einweisung auf Fahrzeugtyp Verbot der Einnahme alkoholischer Getränke, berauschender Mittel, Medikamente, Drogen etc. Vor Fahrtantritt betriebssicheren Zustand des Fahrzeugs prüfen (Bremsen, Lenkung, Warneinrichtungen, Beleuchtung, Bereifung etc.), Fahrzeug rundum auf Beschädigungen überprüfen. Mängel sind unverzüglich dem Dezernat II zu melden. Reifenprofiltiefe prüfen, die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm Kontrolle der Sitzposition und Höhe der Kopfstütze vor jeder Fahrt auf richtige Einstellung, ggf. Sitz und Kopfstütze einstellen Fahrtenbuch führen Beleuchtungseinrichtungen unabhängig von der Witterung und Tageszeit einschalten Beim Fahren festes Schuhwerk tragen - keine Schuhe mit hohen Absätzen (Abrutschgefahr) Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen Während der Fahrt ist das Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Hand verboten Telefonate über Freisprechanlagen auf dringende Fälle beschränken, die Aufmerksamkeit für den Straßenverkehr wird deutlich vermindert, Telefonate können sicherer und entspannter vom nächsten Parkplatz geführt werden Nach der Fahrt Fahrzeug abstellen, Handbremse anziehen, Zündschlüssel abziehen, Fahrzeug abschließen, Fahrzeugpapiere und Schlüssel sicher deponieren Winterregelung im Straßenverkehr Datum: Überarbeitungstermin: Ersteller: Bearbeiter: Ausrüstung von Fahrzeugen den Straßenverhältnissen anpassen – Winterreifenpflicht Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Fahrzeug mit M+S-Reifen fahren Winterreifen von Oktober bis Ostern aufziehen (Empfehlung) Frostschutz für Scheibenwaschanlage im Winter rechtzeitig auf- und ggf. nachfüllen 01.04.2016 01.05.2017 Stabsstelle ARGUS, Ralf Kühl Dezernat II, Wolfgang Hanke Nr. HsH 001 - 01 Unterschrift(en) verantwortliche Person(en) gez. Dezernat II, Heiko Kupsch Seite 1 von 2 Betriebsanweisung HsH Hochschule Hannover Dienstfahrten / Nutzung von Dienstfahrzeugen Arbeitsbereich: Arbeitsplatz/Tätigkeit: Hochschule Hannover Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Hannover / Dienstfahrten Bei einer Profiltiefe von < 4 mm nimmt die Haftung des Reifen bei Nässe deutlich ab. Deshalb Reifen nicht auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren (Empfehlung) Im Winter muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit werden Ausrüstung vor Fahrtantritt kontrollieren und prüfen Verbandkasten (vollständig, Verfallsdatum beachten) Warndreieck, Bordwerkzeug, Radschlüssel und Wagenheber Warnweste (orange oder gelb) im Fond griffbereit Abschleppseil (empfohlen) Reserverad und Luftdruck Persönliche Schutzmaßnahmen persönliche Schutzausrüstung (Warnweste) vorschriftmäßig benutzen Verhalten bei Störungen und Unfällen Warnweste im Fond griffbereit mitführen bei einem Notfall, Unfall, Panne etc. das Fahrzeug nur mit angelegter Warnweste verlassen Selbstsicherungsmaßnahmen beachten: 1. Warnblickanlage einschalten 2. Warnweste im Fahrzeug anlegen und nur mit angelegter Warnweste aussteigen 3. Warndreieck in ausreichender Entfernung vom Haltepunkt aufstellen, gehen Sie mit aufgeklapptem Warndreieck dem Verkehr auf dem Standstreifen oder besser hinter der Schutzplanke entgegen, ggf. Warndreieck vor Kurven und Bergkuppen aufstellen 4. Abseits der Straße, ggf. hinter der Schutzplanke in Sicherheit bringen 5. Pannendienst/Rettungsdienst verständigen und abwarten Bei Störungen am Fahrzeug, Fahrzeug sichern und Pannendienst anfordern, ggf. nächste Fachwerkstatt aufsuchen, Pannendienst und ggf. Rettungs- und Hilfskräfte auf Antriebsart hinweisen (Elektro-, Benzin-, Dieselmotor) Dezernat II und Vorgesetzten informieren Fahrzeuge mit Elektroantrieb Nicht mit Seil oder Brille abschleppen – Warnhinweise im Cockpit beachten Bei Fahrzeugbrand keine Löschversuche unternehmen Orange Kabel der Hochvoltanlage nicht berühren Sofortmaßnahmen am Unfallort Ruhe bewahren, Eigensicherung beachten, Unfallstelle absichern Sofortmaßnahmen, Verletzte bergen + Notruf 112 (Unfall melden) Wo geschah es? - Was geschah? – Wie viele Verletzte? – Welche Art von Verletzungen? – Warten auf Rückfragen! Erste Hilfe leisten Instandhaltung, Wartung, Entsorgung Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nur in autorisierten Werkstätten laut Herstellerwartungsinterwall durchführen lassen Vorgeschriebene Wartungsintervalle nicht überschreiten, Unfallgefahr durch verschlissene Motor- oder Bremsteile Entsorgung von Fahrzeug oder Fahrzeugteilen nur bei zertifizierten Entsorgungsstellen Datum: Überarbeitungstermin: Ersteller: Bearbeiter: 01.04.2016 01.05.2017 Stabsstelle ARGUS, Ralf Kühl Dezernat II, Wolfgang Hanke Nr. HsH 001 - 01 Unterschrift(en) verantwortliche Person(en) gez. Dezernat II, Heiko Kupsch Seite 2 von 2
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