TITELTHEMA Die IHK Bonn/Rhein-Sieg bestellt und vereidigt Sachverständige. Ansprechpartnerinnen sind Dr. Christina Schenk (l.) und Marion Bülow. „Frühzeitige Beratung kann späteren Ärger vermeiden“ Ein Unternehmer hat seinen Betrieb energetisch sanieren lassen und stellt bereits nach einer Heizperiode Schimmel in den Räumen des Verwaltungsgebäudes fest. Ist das ein Fall für einen Sachverständigen? Marion Bülow: Ja. Hier kommen mehrere Sachverständige in Frage. Der Unternehmer kann einen Generalisten beauftragen, der Sachverständiger für „Schäden an Gebäuden“ ist. Er könnte sich auch einen Sachverständigen für „Wärme- und Feuchtigkeitsschutz“ oder einen Sachverständigen für „Schä- Sachverständigenverzeichnis Von Architektenleistung bis Zentralheizung: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Angaben zu 8539 (Stand Januar 2016) von Industrie- und Handelskammern und anderen Bestellungskörperschaften öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Wer auf einem Sachgebiet eine neutrale Einschätzung benötigt, findet dort den geeigneten Gutachter. Falls es nach dem Blick in die Datenbank noch Fragen gibt, hilft die IHK Bonn/Rhein-Sieg telefonisch weiter. www.svv.ihk.de Kontakt: Dr. Christina Schenk / Marion Bülow, Telefon 0228 2284-135 E-Mail: [email protected] / [email protected] 14 Die Wirtschaft März 2016 den an und Bewertung von Innenräumen“ wenden. Sie alle können feststellen, ob mangelhaft saniert wurde oder ob der Schimmel durch falsches Lüften entstanden ist. Wann wird es Zeit, einen Sachverständigen zu beauftragen? Dr. Christina Schenk: Wenn eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten mit der Baufirma, der Werkstatt, der Versicherung oder dem Lieferanten nicht mehr möglich erscheint. Dann benötigt ein Unternehmen die sachkundige Unterstützung eines neutralen, unabhängigen Dritten, also eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Wir helfen gern, den geeigneten Sachverständigen zu finden. Auch bei einem Bauvorhaben ist es sinnvoll, im Vorfeld einen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Er kann dem Bauherrn „bauberatend“ zur Seite stehen. Frühzeitige Beratung kann späteren Ärger vermeiden. Wie kann ich sicher gehen, einen geeigneten Sachverständigen gefunden zu haben? Marion Bülow: Da der Begriff des „Sachverständigen“ gesetzlich nicht geschützt ist, ist es sinnvoll, sich mit einem unparteiischen und unabhängigen Experten in Verbindung zu setzen, der von der IHK oder einer anderen Kammer bestellt und vereidigt wurde. Diese Bestellung ist das Qualitätsmerkmal. TITELTHEMA Schon bei einer ersten Kontaktaufnahme wird der Sachverständige mitteilen, ob die in Rede stehenden Fragen in sein Sachgebiet fallen oder ob er einen weiteren Experten hinzu ziehen muss. Dazu ist er verpflichtet. Gilt das Gutachten eines Sachverständigen vor Gericht? Dr. Christina Schenk: Privat in Auftrag gegebene Gutachten gelten vor Gericht zwar als Argument, nicht jedoch als Beweis. Die Kosten für private Gutachten trägt derjenige, der sie in Auftrag gibt. Das Geld kann allerdings nachträglich erstattet werden, wenn sich herausstellt, dass dieses Gutachten zur Prozessvorbereitung erforderlich war. Als Beweis gilt ein Gutachten erst, wenn der Richter den Gutachter gerichtlich beauftragt. Dieser soll – nach den gesetzlichen Regelungen – öffentlich bestellt und vereidigt sein. Muss es denn überhaupt zum Prozess kommen? Dr. Christina Schenk: Die Parteien können sich außergerichtlich mit Hilfe eines Sachverständigen einigen. Geschäftspartner können dazu eine sogenannte Schiedsgutachtenklausel (s. Kasten) in ihren Vertrag aufnehmen. Diese Klausel besagt, dass im Falle eines Streites ein Schiedsgutachter verbindlich über die Sache entscheidet. Selbst wenn der Streitfall bereits eingetreten ist, können sie sich noch auf die Klärung durch ein Schiedsgutachten einigen. Die Schiedsgutachtenvereinbarung sollte sorgfältig formuliert werden, da es auch hier bei Unklarheiten zu Streit kommen kann. Wenn der Schiedsgutachter durch die IHK bestimmt werden soll, benötigen wir neben einem Antragsschreiben zur Benennung auch eine kurze Schilderung des Sachverhalts, die Anschriften der Parteien und den Vertrag, aus dem sich die Schiedsgutachtenvereinbarung ergibt. Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Dr. Christina Schenk: Das Schiedsgutachten als Alternative zum Gerichtsverfahren spart Zeit und Geld. Die Höhe der Kosten hängt vom Einzelfall ab. Es gibt keine Gebührenordnung, die Schiedsgutachter können ihren Stundensatz pauschal oder nach Aufwand abrechnen. Ratsam ist, die Vergütung bereits im Schiedsgutachtervertrag zu regeln, den der Schiedsgutachter mit den Parteien schließt. Ein Schiedsgutachten gibt es sicher nicht zum Schnäppchenpreis, Qualität hat ihren Preis. Die Benennung des Schiedsgutachters durch die IHK Bonn/Rhein-Sieg ist kostenfrei. Viele Unternehmen sind international tätig. Kann ich im Ausland einen deutschen Sachverständigen einsetzen? Formulierungsvorschlag für Schiedsgutachtenklauseln Dieser Vorschlag lässt sich individuell anpassen: „Entstehen bei der Durchführung des Vertrages zwischen X und Y (Parteien) vom … (Datum) Meinungsverschiedenheiten über … (z.B. das Vorhandensein von Mängeln oder die Höhe des Mietzinses oder folgende Fragen: …), so soll gemäß § 317 ff. BGB ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten eingeholt werden. Als Schiedsgutachter soll auf Antrag einer Partei oder beider Parteien von der IHK Bon/Rhein-Sieg ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger benannt und sodann von den Parteien beauftragt werden. Jede der Parteien kann den Sachverständigen auch alleine beauftragen. Er kann von der anderen Partei nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Im Falle der Verhinderung oder des Vorliegens von Ablehnungsgründen wegen Besorgnis der Befangenheit soll von der IHK ein Ersatzsachverständiger benannt werden. Die Kosten für das Schiedsgutachten tragen die Parteien je zur Hälfte. Die Kosten für die Benennung durch die IHK trägt/tragen…“ Variante für den Schluss: „Die Kosten des Schiedsgutachtens trägt die nach den Feststellungen des Gutachtens unterliegende Partei. Bei Teilunterliegen bestimmt sich die Verteilung der Kosten nach dem Verhältnis des jeweiligen Obsiegens oder Unterliegens und wird vom Schiedsgutachter festgelegt.“ Marion Bülow: Selbstverständlich können deutsche Sachverständige bei Privataufträgen auch im Ausland tätig werden. Schwieriger wird es bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, erst recht außerhalb der EU. Es gelten jeweils die Gesetze des anderen Landes. Dann wird der zwischenstaatliche Rechtshilfeverkehr angewendet, das kann sehr zeitaufwendig sein. Welche Alternativen gibt es? Marion Bülow: Kann der deutsche Sachverständige die Sache nicht alleine beurteilen, muss er unter Umständen Experten vor Ort hinzuziehen. Die Organisation EuroExpert mit über 50.000 Fachleuten hilft, über ihre Suchfunktion einen geeigneten Experte vor Ort zu finden (www.euorexpert.org). Die Wirtschaft März 2016 15
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