Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen ____________________________________________________________________ Frankfurt am Main, 01. Oktober 2015 Staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) im FRÜHJAHR 2016 Nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) wird die Staatliche Prüfung für angehende Psychologische Psychotherapeuten (PP) und die für angehende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) vor dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (Prüfungsamt) abgelegt. Prüfungen für PP und für KJP: Diese bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Beide Prüfungen werden getrennt und unabhängig voneinander durchgeführt. Termine: • Der schriftliche Teil (PP und KJP) findet am 17. März 2016 voraussichtlich in Frankfurt am Main statt. • Der mündliche Teil der Prüfungen findet nach den hessischen Osterferien statt - voraussichtlicher Zeitraum: Mitte April bis ca. Mitte Mai. Zulassung: Für die Zulassung zur Prüfung ist ein formaler schriftlicher Antrag (Zulassungsantrag) zu stellen. Füllen Sie diesen bitte aus und fügen die darin angeführten erforderlichen Unterlagen bei, beachten Sie dabei bitte die Hinweise im Antrag. Zulassungsanträge für PP oder KJP zum Download unter: www.hlpug.de > Psychotherapie > Prüfungen Prüfungsbewerber(innen) können bei ihrer Prüfungsmeldung im Antrag angeben, mit wem sie zusammen in einer Gruppe (Gruppenprüfung) mündlich geprüft werden möchten. Das Prüfungsamt sieht vor, diesen Wünschen nach Möglichkeit zu entsprechen. Im Regelfall gehen zwei, drei oder maximal vier Kandidat(inn)en im Anschluss an deren mündliche Einzelprüfungen zusammen in die Gruppenprüfung. Meldeschluss: Der Antrag muss dem Hessischen Landesprüfungsamt bis spätestens 11. Januar 2016 - 12.00 Uhr vollständig ausgefüllt und unterschrieben zugegangen sein. Die nach der PsychTh-APrV bzw. nach der KJPsychTh-APrV erforderlichen Urkunden, Nachweise und Unterlagen sind entsprechend dem Antrag vollständig und in der geforderten Form und Reihenfolge anzufügen. Auf der letzten Seite des Antragvordruckes stehen wichtige Information hierzu. Ausbildungsteilnehmer(innen), die an der Prüfung teilnehmen möchten, werden gebeten, ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen möglichst frühzeitig bei beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) Walter-Möller-Platz 1 60439 Frankfurt am Main einzureichen. Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung können ab sofort per Post (Versendung mit Nachweis wird empfohlen) eingereicht werden oder auch vor Ort, Montag bis Freitag, 09:00 bis ca. 11:45 Uhr, abgegeben werden. Waren Sie bereits zu einer zurückliegenden Prüfung angemeldet und müssen diese oder einen Teil davon wiederholen, genügt es, wenn Sie dem Prüfungsamt bis zum Meldeschluss schriftlich, unterschrieben und unter Angabe evtl. Änderungen Ihrer persönlichen Daten mitteilen, dass Sie an der Prüfung bzw. dem zu wiederholenden Teil der Prüfung teilnehmen möchten. Im Falle einer mündlichen Wiederholungsprüfung sind die erteilten Auflagen mit der Anmeldung zur Prüfung als erfüllt nachzuweisen. Praktische Hinweise des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (www.impp.de), die die Aufgabentypen und den technischen Ablauf im schriftlichen Prüfungsteil erläutern sowie ein Merkblatt des HLPUG erhalten alle Prüfungsteilnehmer/innen mit der Zulassungs- und Ladungsverfügung zugesandt. Die Bearbeitung einer Prüfungsmeldung ist gebührenpflichtig (95,00 Euro vorbehaltlich etwaiger Änderungen). Der Überweisungsträger liegt dem Zulassungsschreiben zur Prüfung an. Die Gebühr ist danach innerhalb von vier Wochen zu überweisen. Christof Diefenbach
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