Staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und

Hessisches Landesprüfungs- und
Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
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Frankfurt am Main, 01. Oktober 2015
Staatliche Prüfung für Psychologische Psychotherapeuten (PP) und für
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) im FRÜHJAHR 2016
Nach den Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) und der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV) wird die Staatliche Prüfung für angehende Psychologische Psychotherapeuten
(PP) und die für angehende Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) vor
dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
(Prüfungsamt) abgelegt.
Prüfungen für PP und für KJP:
Diese bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Beide Prüfungen werden getrennt und unabhängig voneinander durchgeführt.
Termine:
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Der schriftliche Teil (PP und KJP) findet
am 17. März 2016
voraussichtlich in Frankfurt am Main statt.
•
Der mündliche Teil der Prüfungen findet nach den hessischen Osterferien
statt - voraussichtlicher Zeitraum: Mitte April bis ca. Mitte Mai.
Zulassung:
Für die Zulassung zur Prüfung ist ein formaler schriftlicher Antrag
(Zulassungsantrag) zu stellen. Füllen Sie diesen bitte aus und fügen die darin
angeführten erforderlichen Unterlagen bei, beachten Sie dabei bitte die Hinweise
im Antrag.
Zulassungsanträge für PP oder KJP zum Download unter:
www.hlpug.de > Psychotherapie > Prüfungen
Prüfungsbewerber(innen) können bei ihrer Prüfungsmeldung im Antrag angeben,
mit wem sie zusammen in einer Gruppe (Gruppenprüfung) mündlich geprüft
werden möchten. Das Prüfungsamt sieht vor, diesen Wünschen nach Möglichkeit zu
entsprechen. Im Regelfall gehen zwei, drei oder maximal vier Kandidat(inn)en im
Anschluss an deren mündliche Einzelprüfungen zusammen in die Gruppenprüfung.
Meldeschluss:
Der Antrag muss dem Hessischen Landesprüfungsamt
bis spätestens 11. Januar 2016 - 12.00 Uhr
vollständig ausgefüllt und unterschrieben zugegangen sein.
Die nach der PsychTh-APrV bzw. nach der KJPsychTh-APrV erforderlichen
Urkunden, Nachweise und Unterlagen sind entsprechend dem Antrag vollständig
und in der geforderten Form und Reihenfolge anzufügen. Auf der letzten Seite des
Antragvordruckes stehen wichtige Information hierzu.
Ausbildungsteilnehmer(innen), die an der Prüfung teilnehmen möchten, werden
gebeten, ihren Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen möglichst
frühzeitig bei beim
Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt
im Gesundheitswesen (HLPUG)
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
einzureichen.
Anträge auf Zulassung zur staatlichen Prüfung können ab sofort per Post
(Versendung mit Nachweis wird empfohlen) eingereicht werden oder auch vor Ort,
Montag bis Freitag, 09:00 bis ca. 11:45 Uhr, abgegeben werden.
Waren Sie bereits zu einer zurückliegenden Prüfung angemeldet und müssen diese
oder einen Teil davon wiederholen, genügt es, wenn Sie dem Prüfungsamt bis zum
Meldeschluss schriftlich, unterschrieben und unter Angabe evtl. Änderungen Ihrer
persönlichen Daten mitteilen, dass Sie an der Prüfung bzw. dem zu wiederholenden
Teil der Prüfung teilnehmen möchten. Im Falle einer mündlichen Wiederholungsprüfung sind die erteilten Auflagen mit der Anmeldung zur Prüfung als erfüllt
nachzuweisen.
Praktische Hinweise des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz (www.impp.de), die die Aufgabentypen und den technischen Ablauf
im schriftlichen Prüfungsteil erläutern sowie ein Merkblatt des HLPUG erhalten alle
Prüfungsteilnehmer/innen mit der Zulassungs- und Ladungsverfügung zugesandt.
Die Bearbeitung einer Prüfungsmeldung ist gebührenpflichtig (95,00 Euro vorbehaltlich etwaiger Änderungen). Der Überweisungsträger liegt dem
Zulassungsschreiben zur Prüfung an. Die Gebühr ist danach innerhalb von vier
Wochen zu überweisen.
Christof Diefenbach