Mittagsbetreuung

Mittagsbetreuung
der Grundschule am Mariahilfplatz
Konzeptionelle Grundlagen der Mittagsbetreuung
Einleitung
Die Mittagsbetreuung der Grundschule am Mariahilfplatz e.V. ist eine private Eltern-KindInitiative. Sie besteht seit 1999 (als nicht eingetragener, gemeinnütziger Verein) und ist seit
Anfang 2016 als eingetragener Verein organisiert. Sie bietet eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 15:30 Uhr inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung an. Sie richtet sich
nach den Vorgaben der Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport) und ist
Mitglied im Kleinkindertagesstätten e.V. (KKT).
Im Folgenden werden die für die Mittagsbetreuung der Grundschule am Mariahilfplatz e.V.
vereinbarten Regelungen beschrieben. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Website
http://www.mittagsbetreuung-gs-mariahilfplatz.de, dort findet sich unter anderem unser
pädagogisches Konzept sowie die Vereinssatzung.
1. Vorstände
Die Vorstände werden durch die Mitglieder gewählt und jährlich bestätigt. Sie vertreten die
Mittagsbetreuung nach außen. Die Vorstände arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
2. Aufnahme von Kindern in die Mittagsbetreuung
In die Mittagsbetreuung werden Kinder aufgenommen, welche die Grundschule am Mariahilfplatz besuchen. Dieses geschieht unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung. Die Plätze werden als Vollzeitplätze vergeben. Die Vergabe der
Plätze erfolgt vorrangig an Erstklässler jeweils zum Beginn des Schuljahres. Freiwerdende
Plätze werden mit Kindern auf der Warteliste aufgefüllt.
Anmeldungen für das kommende Schuljahr werden frühestens mit Beginn des aktuellen
Schuljahres entgegengenommen. Die letzte Anmeldung für das kommende Schuljahr ist der
Tag der Schuleinschreibung. Danach können Anmeldungen nur in Härtefällen auf die Warteliste gesetzt werden.
Die Anmeldung kann per E-Mail, schriftlich per Post oder über die Website der Mittagsbetreuung erfolgen. Das Anmeldeformular ist über das Internet erhältlich.
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Die Auswahl erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Geschwisterkinder, d.h. ein älteres Geschwisterkind besucht bereits die Mittagsbetreuung
2. Bei einer größeren Zahl von Anmeldung zum Tag der Schuleinschreibung als vorhandene
Plätze, entscheidet das Los.
3. Härtefallregelung (Umzug, Todesfälle, etc.)
Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze, konnten in den letzten Jahren nicht alle Bewerber bei der Mittagsbetreuung angenommen werden. Wir empfehlen daher dringend, sich
auch bei anderen Einrichtungen zu bewerben.
Über die Vergabe der Plätze für Erstklässler wird jeweils im Mai entschieden und bis zum
30.05. informiert.
Kinder, die zum Schuljahresbeginn nicht aufgenommen werden konnten, können nach
Rückmeldung auf Wunsch auf der Warteliste verbleiben. Da die Plätze primär an Erstklässler
vergeben werden, besteht keine Gewähr, dass das Kind durch den Verbleib auf der Warteliste auf einen Platz nachrückt.
3. Finanzierung und Beiträge
Die Mittagsbetreuung wird wie folgt finanziert:
• Förderung durch das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München
• Förderung durch das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
• Eigenbeteiligung der Eltern.
Der monatliche Elternbeitrag beträgt 135 € und setzt sich aus je 85 € Betreuungsgeld und 50
€ Essensgeld zusammen. Für Geschwisterkinder reduziert sich der Beitrag um 5 € pro Kind
(bei 2 Kindern also um 10 €, bei drei Kindern um 15 €). Betreuungs- und Essensgeld sind unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit des Kindes zu überweisen. Der monatliche Beitrag wird über SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, siehe Anlage. Wir bitten um Kontodeckung. Der Beitrag ist über alle 12 Monate des Jahres zu zahlen, d.h. vom Schuljahresbeginn
im September bis einschließlich August.
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Bei Vertragsbeginn ist eine Kaution in Höhe von 135 € (bis zum Schuljahr 2015/2016 125 €,
bis 2013/14 100 €) zu entrichten, die nach Beendigung des Vertrages zurückgezahlt bzw. mit
offenen Beträgen verrechnet wird.
Eltern in wirtschaftlich finanziell schwieriger Lage können bei den Sozialbürgerhäusern finanzielle Hilfe beantragen. Einen Ansprechpartner innerhalb unseres Vereins können die Betreuer nennen.
4. Kündigung
Eine Kündigung des Vertrages während des laufenden Schuljahres kann ausnahmsweise aus
wichtigem Grund (z.B. Schulwechsel) mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende erfolgen. Eine vorzeitige Kündigung ohne wichtigen Grund kann nur im Einvernehmen mit der Mittagsbetreuung durch Aufhebungsvertrag erfolgen.
Eine vorzeitige Kündigung oder Entlassung von Seiten der Mittagsbetreuung kann ausgesprochen werden, wenn
• ein Kind durch seine Verhaltensauffälligkeit das Gruppengeschehen so stört, dass ein gere-
gelter Tagesablauf und eine sachgerechte pädagogische Arbeit nicht mehr gewährleistet
sind.
• erkennbar ist, dass die Erziehungsberechtigten an einem regelmäßigen Besuch ihres Kin-
des nicht interessiert sind.
• ein Kind längere Zeit unentschuldigt fehlt.
• die Erziehungsberechtigten nach zweimonatigem Zahlungsverzug trotz Mahnung ihrer Zah-
lungspflicht nicht nachkommen.
Im Übrigen endet der Vertrag automatisch mit Ablauf des 4. Schuljahres des Kindes zum 31.
August.
5. Öffnungs-, Abhol- und Schließzeiten
Die Mittagsbetreuung ist grundsätzlich Montag bis Freitag von 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet und in den Schulferien geschlossen. Bei früherem Unterrichtsschluss (z.B. kürzere
Stundenpläne der Erstklässler, Hitzefrei, Unterrichtsgänge) ist die Betreuung ebenfalls gewährleistet. Am Buß- und Bettag bieten wir jedes Jahr eine Tagesbetreuung an, die brieflich
angekündigt wird.
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Um die Umsetzung des pädagogischen Konzeptes zu gewährleisten, ist die Anwesenheit von
Mo-Do bis mindestens 14.00 Uhr verpflichtend. Die Teilnahme an Freitagen ist frei und kann
flexibel gestaltet werden. In Rücksprache mit dem Betreuungsteam sind Ausnahmen möglich.
Abholzeiten sind um 14 Uhr oder ab 15 Uhr.
6. Personelle und räumliche Ausstattung
Die Mittagsbetreuung bietet derzeit Plätze für 90 Kinder von der 1. bis 4. Klasse. Von der
Schule werden zur Nutzung durch die Mittagsbetreuung 4 Klassenzimmer, der Schulhof und
zwei Turnhallen zur Verfügung gestellt. Die Mittagsbetreuung wird durch ein Stammteam an
BetreuerInnen in Teil- und Vollzeit geleitet und von Schülern zwischen 14 und 18 Jahren regelmäßig unterstützt. Der Betreuungsschlüssel liegt derzeit über den Vorgaben der Stadt.
7. Aufsichtspflicht
Die BetreuerInnen sind während der Öffnungszeiten der Mittagsbetreuung für die ihnen
anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Wege von der Schule zur Mittagsbetreuung und
umgekehrt, sowie der Weg nach Hause, gehören grundsätzlich nicht zum Bereich der Mittagsbetreuung.
Beim Besuch von Kursen, die über die Schule, Musikschule, Schule der Phantasie und den
Sportverein als Arbeitsgemeinschaften angeboten werden, unterstützen die BetreuerInnen
die Teilnahme, indem sie die Kinder rechtzeitig an die Arbeitsgemeinschaften erinnern. Da
die Arbeitsgemeinschaften nicht Teil des Angebots der Mittagsbetreuung sind, besteht für
den Weg zur Arbeitsgemeinschaft und ggf. zurück zur Mittagsbetreuung keine Aufsichtspflicht. Dieser Weg innerhalb des Schulhauses ist eigenverantwortlich von den Kindern zurückzulegen.
Zu weiteren Details zur Aufsichtspflicht verweisen wir auf die Broschüre „Betrifft: Aufsichtspflicht“, die über den KKT zu beziehen ist und in der Mittagsbetreuung vorliegt.
Kinder in der Mittagsbetreuung sind dabei wie „Hortkinder“ im Sinne dieser Broschüre zu
bewerten:
„Weder erzieherische noch aufsichtsrechtliche Anforderungen legen nahe, dass Hortkinder
ständig beaufsichtigt werden müssen. Das würde tatsächlich den Zielen einer vernünftigen
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Hortpädagogik widersprechen. Vielmehr können Erzieherlnnen davon ausgehen, dass Hortkinder in der Lage sind, gewisse Gefahrenmomente bereits selbstständig bewältigen können.
Schließlich gehen viele von ihnen und ihren Altersgenosslnnen morgens bereits alleine in die
Schule. Dieses Wissen und diese Fähigkeiten zu erweitern, Unsicherheiten abzubauen und
Kindern, die nicht über diese Fähigkeiten verfügen, anzuleiten, ist Aufgabe des Hortes.“
8. Elternversammlung
Mitglieder der Elternversammlung sind alle Eltern, deren Kind(er) in der Mittagsbetreuung
betreut werden sowie die MitarbeiterInnen.
Die Elternversammlung findet ca. zweimal jährlich statt, in Ausnahmefällen auch öfter.
In der Elternversammlung werden Aufgaben und Ziele sowie die Erziehungskonzeption der
Mittagsbetreuung in Zusammenarbeit mit dem Betreuungspersonal erarbeitet und festgelegt. Besprochen werden hier auch Aufgaben der Eltern für den laufenden Betrieb.
Die Elternversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit ihrer stimmberechtigten anwesenden Mitglieder. Jedes Elternteil bzw. Elternpaar hat pro Kind eine Stimme.
Der Vorstand ist Dritten gegenüber an die Beschlüsse der Elternversammlung gebunden.
9. Mitgliederversammlung
Mitglieder sind alle Eltern, die dem Mittagsbetreuung der Grundschule am Mariahilfplatz
e.V. beigetreten sind.
A. Die Mitgliederversammlung tritt (a) mindestens einmal im Schuljahr zusammen.
(b) nach Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstandes binnen 2 Monaten.
B. Sie wird vom Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen schriftlich
oder per E-Mail einberufen. Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (=Tagesordnung) bezeichnen. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich oder per E-Mail beim Vorstand einzureichen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse
des Vereins es erfordert oder die Einberufung von mindestens 1/4 der Mitglieder verlangt
wird.
C. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder, soweit nicht das Gesetz oder diese Satzung im Einzelfall etwas anderes bestim5
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men. Die Abstimmung erfolgt öffentlich durch Handzeichen, wenn nicht mindestens 1/4 der
anwesenden Mitglieder eine schriftliche Abstimmung verlangen.
D. Die Mitgliederversammlung entscheidet insbesondere über
• die Wahl und Abberufung des Vorstandes
• die Entlastung des Vorstands
• Änderungen der Satzung und des Vereinszwecks
• die Auflösung des Vereins
• die neue Vergütung des Vorstandes i.S.d. § 10 Nr. 8
E. Der Mitgliederversammlung sind die Jahresabrechnung und der Jahresbericht zur
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes vorzulegen. Die Mitgliederversammlung kann zwei Rechnungsprüfer bestimmen, die dem Vorstand nicht angehören dürfen, und
diese beauftragen, die Jahresabrechnung vor der nächsten Mitgliederversammlung zu prüfen und in der Versammlung darüber zu berichten.
F. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Vorstand und
dem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnen ist. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
10. Pflichten der Eltern
Auch die Eltern haben in der Mittagsbetreuung bestimmte Pflichten:
Zur Gewährleistung des organisatorischen Ablaufs werden Ämter vergeben (z.B. Organisation Putzdienst, Neuaufnahme, Geschenke und Fotos, Gesundheit, Ansprechpartner Förderfamilien, Mediendienst, Kassenwart, u.a.).
• Übernahme von sozialen Diensten, mindestens 5 Stunden pro Betreuungsjahr. Soziale
Dienste sind u.a. periodischer Putzdienst, Unterstützung des Teams bei personellem Notstand oder Hilfestellung bei Vereinsarbeiten. Die geleisteten Zeitstunden werden entsprechend erfasst. Bei Nichtleistung wird von der Kaution 10 € pro Stunde einbehalten. Putzdienste werden 4mal pro Jahr organisiert und jedes Elternteil ist einmal pro Jahr für die
Dauer der Mitgliedschaft an der Teilnahme verpflichtet.
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• Teilnahme an den Elternversammlungen
• Jede Erkrankung des Kindes ist neben der schulischen Entschuldigung auch der Mittagsbe-
treuung mitzuteilen. Sollte Ihr Kind der Mittagsbetreuung fernbleiben, so bitten wir Sie
uns telefonisch darüber zu informieren. Vor 11.30 Uhr kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden.
• Abholen durch fremde Personen ist nur nach Absprache oder mit schriftlichem Einver-
ständnis der Erziehungsberechtigten möglich.
• Die Kinder dürfen die Mittagsbetreuung nur mit Erlaubnis der Eltern (schriftlich oder tele-
fonisch) eigenständig verlassen.
• Einen Wohnungswechsel oder eine Änderung der privaten und beruflichen Telefonnum-
mern bitten wir umgehend in der Mittagsbetreuung zu melden.
• Alle Eltern müssen die Regelungen zum Infektionsschutzgesetz zur Kenntnis nehmen und
befolgen (siehe Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34
Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz“). Insbesondere sind Kinder, die unter einer ansteckenden Krankheit (auch Läuse) leiden, von dem Mittagsbetreuungsbesuch ausgeschlossen bis
ein ärztliches Attest die vollkommene Genesung bescheinigt.
• Für den Mittagsbetreuungsbesuch benötigt jedes Kind Freizeitkleidung und Haus-
und/oder Turnschuhe. Ablegbare Kleidungsstücke (insbesondere Schuhe) sind mit Namen
zu beschriften.
• Für den leicht und normalfahrlässigen Verlust oder Beschädigung privater Gegenstände
der Kinder, wie Kleidung, Fahrräder, Spielzeug wird keine Haftung übernommen werden.
• Gefährliche Gegenstände (Messer, Steinschleudern, Pfeile, etc.) sind in der Mittagsbetreu-
ung verboten.
• Handys dürfen während der Mittagsbetreuung nur im Schulranzen mit sich geführt wer-
den. Das Handy hat im Schulranzen zu bleiben und muss ausgeschaltet sein. Eine Benutzung ist nur nach Rücksprache mit den BetreuerInnen unter Aufsicht erlaubt. Bei Verstößen ist das Handy bei den BetreuerInnen abzugeben und von den Eltern persönlich abzuholen.
Bitte besprechen Sie insbesondere mit Ihren größeren Kindern, die bereits eigenständig die
Mittagsbetreuung verlassen, wann Sie sie zu Hause erwarten.
Das Handy der Mittagsbetreuung ist nicht für die Koordination des Nachmittagsprogrammes
gedacht, sondern ist Notfällen vorbehalten.
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11. Essen in der Mittagsbetreuung
Das Essen wird von einem Vollwert-Catering tagesfrisch angeliefert und von einer/m MitarbeiterIn verteilt.
12. Hausaufgabenbetreuung
Hausaufgabenbetreuung findet montags bis donnerstags ab 11.30 bis 15.15 Uhr statt. Am
Freitag können freiwillig und selbständig ebenfalls Hausaufgaben im Hausaufgabenzimmer
gemacht werden. Für alle Kinder, die nicht bereits um 14.00 Uhr von der Mittagsbetreuung
abgeholt sind oder diese um 14.00 Uhr selbständig verlassen, ist die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung verpflichtend. Ausnahmen gelten für Kinder, die an den Arbeitsgemeinschaften teilnehmen. Die BetreuerInnen werden jedoch auch hier an das Angebot erinnern
und ggf. in Absprache mit den Eltern zur Teilnahme auffordern.
Die Hausaufgaben werden auf Vollständigkeit und nicht auf Richtigkeit geprüft. Mitunter
werden kurz Hinweise gegeben, sich bestimmte Stellen nochmals selbständig und freiwillig
anzuschauen. Diese Vorgehensweise entspricht der Tatsache, dass an dieser Stelle nicht in
den Erziehungsauftrag und das Erziehungsrecht der Eltern eingegriffen werden darf und es
auch dem Wunsch der Lehrerschaft entspricht, dass die Eltern über die Lernfortschritte ihrer
Kinder informiert sind.
Die BetreuerInnen achten darauf, dass die Kinder nach 60 Minuten die Hausaufgabenzeit
beenden können, unabhängig von der Vollständigkeit.
13. Kontakt
Die Mittagsbetreuung ist ab 11.30 Uhr telefonisch unter 089 / 20316752 bzw. 0160 /
94919049 zu erreichen. Vorher kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen
werden. Die Vorstände können per E-Mail unter [email protected] kontaktiert werden (siehe Website http://www.mittagsbetreuung-gsmariahilfplatz.de).
14. Versicherung
Die Kinder in der Mittagsbetreuung sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
(GUV) versichert:
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• auf den direkten Wegen zwischen Mittagsbetreuung und Schule sowie Mittagsbetreuung
und Wohnung
• während des Aufenthaltes in der Mittagsbetreuung
• während Veranstaltungen der Mittagsbetreuung außerhalb des Grundstücks
15. Weiterführende bzw. mitgeltende Dokumente
• SEPA-Lastschrift Verfahren
• Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infek-
tionsschutzgesetz (IfSG)“
• Einverständniserklärung Fotos
• Notfallnummern
• Infoblatt Fördermittel
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