r EACH - DuPont

registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals
registrierung, bewertung, zulassung und BeschrÄnkung von chemikalien
REACH
Ausgabe März 2016
Foto: Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
auf Magerwiesen-Margerite (Leucanthenum
vulgare) auf dem Standort DuPont Luxemburg
STELLUNGNAHME VON dUPONT BEZÜGLICH reach
Ganz im Sinne unserer Kernwerte von Sicherheit und Umweltschutz hat eine umfassende
Beurteilung und ein tiefes Verständnis der Auswirkungen unserer Produkte auf die
menschliche Gesundheit und die Umwelt für uns einen hohen Stellenwert.
Wir stellen sicher, dass alle DuPont-Produkte, die in der Europäischen Union hergestellt
werden oder dort importiert werden, den Bestimmungen der REACH-Gesetzgebung
entsprechen. Zu diesem Zweck arbeitet DuPont mit seinen Lieferanten und Kunden bei der
Umsetzung der Gesetzgebung eng zusammen.
Als marktorientiertes und wissenschaftlich geprägtes Unternehmen hat DuPont ein
bedeutendes Fachwissen im Bereich der Chemikalien-Zulassung entwickelt. DuPont geht auf
die Nachfrage des Marktes nach sicheren und nachhaltigen Produkten ein, und baut darauf
das Wachstum seiner Geschäfte auf.
DUPONT IST IN SEINEN LIEFERKETTEN AKTIV im einsatz
Bis zum 1. Dezember 2008 hat DuPont diejenigen Stoffe, die DuPont in der Europäischen
Union herstellt oder in die Europäische Union importiert, vorregistriert. Das Ziel ist dann
die endgültige Registrierung dieser Stoffe. Die Registrierungen, die am 30. November 2010
und am 31. Mai 2013 fällig waren, wurden abgeschlossen. Weitere Registrierungen werden
vor dem Stichdatum des Jahres 2018 erfolgen.
Die letztendliche Entscheidung über Registrierungen hängt allerdings von einer Reihe von
Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von DuPont liegen und/oder aber von Sicherheits-,
Gesundheits- und Umweltüberlegungen oder Geschäftsumständen hergeleitet werden.
Bei der Umsetzung von REACH können Hersteller oder Importeure sich zu
Entscheidungen bezüglich der Lieferkontinuität beim Verkauf oder Import von Stoffen auf
dem europäischen Markt veranlasst sehen. Entscheidungen, Stoffe oder Produkte vom Markt
zu nehmen, könnten Auswirkungen auf DuPont haben. In solchen Fällen wird DuPont
mit der Kundschaft eng zusammenarbeiten, und ihr im Rahmen der Möglichkeiten eine
annehmbare Alternative vorschlagen.
REACH 2
KOMMUNIKATIONSPROZESS INNERHALB DER LIEFERKETTE
Ein wesentliches Merkmal von REACH ist die Forderung nach einer aktiven
Weitergabe von Information aufwärts oder abwärts in der Lieferkette.
In der Lieferkette nach oben: Informationen über das Expositionsszenario
Ausreichende Informationen über die Anwendung zwecks Erstellung von
Expositionsszenarien, empfohlene Risikomanagementmaßnahmen, sowie neue
Informationen über gefährliche Eigenschaften werden von den Kunden benötigt.
In der Lieferkette nach unten: Sicherheitsdatenblätter / Expositionsszenarien
Identifizierte Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen, Registrierungsnummern, Zulassungspflichten.
reach-zeitplan
1. Jun 2007
> 1000 t/Jahr
+ CMR 1a / 1b ( > 1t/Jahr)
+ H400 / H410 ( > 100 t/Jahr)
> 100 t/Jahr
> 1 t/Jahr
1. Jun 2008 1. Dez 2008
P
No 2010
30. Nov
Registrierung
30.
30
0. No
Nov 2012
Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe
Dossierbewertung
P
3 Mai 2013
31.
31. Mai 2016
Registrierung
Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe
Dossierbewertung
Inkrafttreten
P
E de des
End
des Phase-in
de
Phase 31. Mai 2018
Pha
Ende
Registrierung
Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe
Dossierbewertung
Stoffbewertung
Nicht-Phase-in-Stoffe (Erkundigung, Registrierung, Bewertung)
Kandidatenliste / Verzeichnis des zulassungspflichtigen Stoffe
Beschränkungen
Neue Beschränkungen oder Änderungen geltender Beschränkungen
Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung
2007
2008
2009 1. Jun 2010
Meldung der Einstufung und Kennzeichnung
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
Definitionen / Legende für den Zeitplan
Phase-in-Stoffe
• Stoffe, die im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS)
aufgeführt sind
• Stoffe, die in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 zur Europäischen
Union beigetretenen Ländern hergestellt wurden, die jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten der
REACH-Verordnung nicht auf den Markt gebracht wurden (z. B. Stoffe aus Forschung und Entwicklung)
• Stoffe, die nicht mehr als Polymere betrachtet werden und auf dem EU-Markt
• Nicht-Phase-in-Stoffe – neue Stoffe und Stoffe, die nicht unter die Definition der Phase-in-Stoffe
fallen.
• CMR 1A / 1B – Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungs-gefährdende Stoffe der Kategorien 1A und 1B, gemäß EU-Verordnung 1272/2008
H400 / H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen; sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
C&L – Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen
P – Vorregistrierung
REACH 3
kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe (Kürzel: SVHC) sind Stoffe, die aufgrund mindestens einer der Kriterien, die
unter REACH Artikel 57 aufgeführt sind, ermittelt wurden. 1
Anhand der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung (Kandidatenliste) werden
die Stoffe bestimmt, welche priorität ins Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH Anhang XIV) aufzunehmen sind. Zur Rechtfertigung einer Aufnahme in die Kandidatenliste wird ein Dossier nach den Richtlinien von
REACH Anhang XV erstellt.
Folgende Verpflichtungen ergeben sich aus einer Aufnahme in die Kandidatenliste:
Stoffe in Erzeugnissen, in einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent
• Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen innerhalb der Europäischen Union / des Europäischen
Wirtschaftsraums 2 (EU/EWR) müssen ECHA innerhalb von 6 Monaten in Kenntnis setzen, wenn der
besonders besorgniserregende Stoff in diesen Erzeugnissen in Mengen von über einer Tonne pro Hersteller
oder Importeur pro Jahr enthalten ist [REACH Art. 7.2 und 7.7]
• EU/EWR Lieferanten von Erzeugnissen müssen dem Abnehmer ausreichende Informationen für eine
sichere Verwendung der Erzeugnisse zur Verfügung stellen [Art. 33.1]
• EU/EWR Lieferanten von Erzeugnissen müssen auf Ersuchen eines Verbrauchers innerhalb von 45 Tagen
dem Verbraucher für eine sichere Verwendung der Erzeugnisse ausreichenden Informationen zur Verfügung
stellen [Art. 33.2]
Stoffe als solche
• Der Lieferant muss dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellen [Art. 31.1]
Stoffe in Zubereitungen
• Der Lieferant muss auf Verlangen des Abnehmers für nicht als gefährliche eingestufte Zubereitungen ein
Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellen, wenn die Zubereitung einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent aufweist [Art. 31.3(b)]
Für besonders besorgniserregende Stoffe besteht keine Zulassungspflicht, bis sie in den Anhang XIV aufgenommen
wurden.
1
Krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B ; erbgutverändernd Kategorie 1A oder 1B ; fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1a oder 1b ;
persistent, bioakkumulierbar und toxisch ; sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und Stoffe, die ebenso besorgniserregend sind.
2
Der Europäische Wirtschaftsraum besteht aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und
Norwegen.
Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website der ECHA
http://echa.europa.eu/
sowie auf unser Weblink
www.reach.dupont.com
DuPont ist ein wissenschaftsbasiertes Produktions- und Dienstleistungsunternehmen.
Gegründet im Jahr 1802, nutzt DuPont Wissenschaft um nachhaltige Lösungen
zu schaffen, die entscheidend für ein besseres, sichereres und gesünderes Leben für
Menschen auf der ganzen Welt sind. Mit Geschäftsaktivitäten in über 70 Ländern
bietet DuPont ein breites Spektrum innovativer Produkte und Dienstleistungen für
Landwirtschaft, Lebensmittel-, Bau-, Kommunikations- und Transportwirtschaft.
Das DuPont Oval und DuPont™ sind markenrechtlich geschützt für DuPont oder eine ihrer Konzerngesellschaften.