registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals registrierung, bewertung, zulassung und BeschrÄnkung von chemikalien REACH Ausgabe März 2016 Foto: Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) auf Magerwiesen-Margerite (Leucanthenum vulgare) auf dem Standort DuPont Luxemburg STELLUNGNAHME VON dUPONT BEZÜGLICH reach Ganz im Sinne unserer Kernwerte von Sicherheit und Umweltschutz hat eine umfassende Beurteilung und ein tiefes Verständnis der Auswirkungen unserer Produkte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt für uns einen hohen Stellenwert. Wir stellen sicher, dass alle DuPont-Produkte, die in der Europäischen Union hergestellt werden oder dort importiert werden, den Bestimmungen der REACH-Gesetzgebung entsprechen. Zu diesem Zweck arbeitet DuPont mit seinen Lieferanten und Kunden bei der Umsetzung der Gesetzgebung eng zusammen. Als marktorientiertes und wissenschaftlich geprägtes Unternehmen hat DuPont ein bedeutendes Fachwissen im Bereich der Chemikalien-Zulassung entwickelt. DuPont geht auf die Nachfrage des Marktes nach sicheren und nachhaltigen Produkten ein, und baut darauf das Wachstum seiner Geschäfte auf. DUPONT IST IN SEINEN LIEFERKETTEN AKTIV im einsatz Bis zum 1. Dezember 2008 hat DuPont diejenigen Stoffe, die DuPont in der Europäischen Union herstellt oder in die Europäische Union importiert, vorregistriert. Das Ziel ist dann die endgültige Registrierung dieser Stoffe. Die Registrierungen, die am 30. November 2010 und am 31. Mai 2013 fällig waren, wurden abgeschlossen. Weitere Registrierungen werden vor dem Stichdatum des Jahres 2018 erfolgen. Die letztendliche Entscheidung über Registrierungen hängt allerdings von einer Reihe von Faktoren ab, die außerhalb der Kontrolle von DuPont liegen und/oder aber von Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltüberlegungen oder Geschäftsumständen hergeleitet werden. Bei der Umsetzung von REACH können Hersteller oder Importeure sich zu Entscheidungen bezüglich der Lieferkontinuität beim Verkauf oder Import von Stoffen auf dem europäischen Markt veranlasst sehen. Entscheidungen, Stoffe oder Produkte vom Markt zu nehmen, könnten Auswirkungen auf DuPont haben. In solchen Fällen wird DuPont mit der Kundschaft eng zusammenarbeiten, und ihr im Rahmen der Möglichkeiten eine annehmbare Alternative vorschlagen. REACH 2 KOMMUNIKATIONSPROZESS INNERHALB DER LIEFERKETTE Ein wesentliches Merkmal von REACH ist die Forderung nach einer aktiven Weitergabe von Information aufwärts oder abwärts in der Lieferkette. In der Lieferkette nach oben: Informationen über das Expositionsszenario Ausreichende Informationen über die Anwendung zwecks Erstellung von Expositionsszenarien, empfohlene Risikomanagementmaßnahmen, sowie neue Informationen über gefährliche Eigenschaften werden von den Kunden benötigt. In der Lieferkette nach unten: Sicherheitsdatenblätter / Expositionsszenarien Identifizierte Verwendungen, Risikomanagementmaßnahmen, Registrierungsnummern, Zulassungspflichten. reach-zeitplan 1. Jun 2007 > 1000 t/Jahr + CMR 1a / 1b ( > 1t/Jahr) + H400 / H410 ( > 100 t/Jahr) > 100 t/Jahr > 1 t/Jahr 1. Jun 2008 1. Dez 2008 P No 2010 30. Nov Registrierung 30. 30 0. No Nov 2012 Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe Dossierbewertung P 3 Mai 2013 31. 31. Mai 2016 Registrierung Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe Dossierbewertung Inkrafttreten P E de des End des Phase-in de Phase 31. Mai 2018 Pha Ende Registrierung Prüfung von Versuchsvorschlägen - Entscheidungsentwürfe Dossierbewertung Stoffbewertung Nicht-Phase-in-Stoffe (Erkundigung, Registrierung, Bewertung) Kandidatenliste / Verzeichnis des zulassungspflichtigen Stoffe Beschränkungen Neue Beschränkungen oder Änderungen geltender Beschränkungen Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung 2007 2008 2009 1. Jun 2010 Meldung der Einstufung und Kennzeichnung 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Definitionen / Legende für den Zeitplan Phase-in-Stoffe • Stoffe, die im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt sind • Stoffe, die in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995 oder am 1. Mai 2004 zur Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt wurden, die jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung nicht auf den Markt gebracht wurden (z. B. Stoffe aus Forschung und Entwicklung) • Stoffe, die nicht mehr als Polymere betrachtet werden und auf dem EU-Markt • Nicht-Phase-in-Stoffe – neue Stoffe und Stoffe, die nicht unter die Definition der Phase-in-Stoffe fallen. • CMR 1A / 1B – Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungs-gefährdende Stoffe der Kategorien 1A und 1B, gemäß EU-Verordnung 1272/2008 H400 / H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen; sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung C&L – Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen P – Vorregistrierung REACH 3 kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe Besonders besorgniserregende Stoffe (Kürzel: SVHC) sind Stoffe, die aufgrund mindestens einer der Kriterien, die unter REACH Artikel 57 aufgeführt sind, ermittelt wurden. 1 Anhand der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe für die Zulassung (Kandidatenliste) werden die Stoffe bestimmt, welche priorität ins Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (REACH Anhang XIV) aufzunehmen sind. Zur Rechtfertigung einer Aufnahme in die Kandidatenliste wird ein Dossier nach den Richtlinien von REACH Anhang XV erstellt. Folgende Verpflichtungen ergeben sich aus einer Aufnahme in die Kandidatenliste: Stoffe in Erzeugnissen, in einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent • Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen innerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums 2 (EU/EWR) müssen ECHA innerhalb von 6 Monaten in Kenntnis setzen, wenn der besonders besorgniserregende Stoff in diesen Erzeugnissen in Mengen von über einer Tonne pro Hersteller oder Importeur pro Jahr enthalten ist [REACH Art. 7.2 und 7.7] • EU/EWR Lieferanten von Erzeugnissen müssen dem Abnehmer ausreichende Informationen für eine sichere Verwendung der Erzeugnisse zur Verfügung stellen [Art. 33.1] • EU/EWR Lieferanten von Erzeugnissen müssen auf Ersuchen eines Verbrauchers innerhalb von 45 Tagen dem Verbraucher für eine sichere Verwendung der Erzeugnisse ausreichenden Informationen zur Verfügung stellen [Art. 33.2] Stoffe als solche • Der Lieferant muss dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellen [Art. 31.1] Stoffe in Zubereitungen • Der Lieferant muss auf Verlangen des Abnehmers für nicht als gefährliche eingestufte Zubereitungen ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung stellen, wenn die Zubereitung einen Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mindestens 0,1 Massenprozent aufweist [Art. 31.3(b)] Für besonders besorgniserregende Stoffe besteht keine Zulassungspflicht, bis sie in den Anhang XIV aufgenommen wurden. 1 Krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B ; erbgutverändernd Kategorie 1A oder 1B ; fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1a oder 1b ; persistent, bioakkumulierbar und toxisch ; sehr persistent und sehr bioakkumulierbar und Stoffe, die ebenso besorgniserregend sind. 2 Der Europäische Wirtschaftsraum besteht aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Website der ECHA http://echa.europa.eu/ sowie auf unser Weblink www.reach.dupont.com DuPont ist ein wissenschaftsbasiertes Produktions- und Dienstleistungsunternehmen. Gegründet im Jahr 1802, nutzt DuPont Wissenschaft um nachhaltige Lösungen zu schaffen, die entscheidend für ein besseres, sichereres und gesünderes Leben für Menschen auf der ganzen Welt sind. Mit Geschäftsaktivitäten in über 70 Ländern bietet DuPont ein breites Spektrum innovativer Produkte und Dienstleistungen für Landwirtschaft, Lebensmittel-, Bau-, Kommunikations- und Transportwirtschaft. Das DuPont Oval und DuPont™ sind markenrechtlich geschützt für DuPont oder eine ihrer Konzerngesellschaften.
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