Communiqué des Stadtrats Lenzburg Kantonale Eventualplanung für eine Notlage im Asylwesen Der Regierungsrat beauftragte den Kantonalen Führungsstab (KFS) im Herbst 2015, für eine Notlage im Asylwesen eine Eventualplanung zu erstellen. Eine Notlage liegt vor, wenn eine Situation mit den ordentlichen Abläufen nicht mehr wirkungsvoll bewältigt werden kann, d.h. in der konkreten Situation, wenn mehr Asylsuchende in die Schweiz gelangen, als die ordentlichen Abläufe aufnehmen können. Eine Notlage wird immer vom Regierungsrat ausgerufen. Die Eventualplanung des KFS sieht für den Fall, dass alle sonst zur Verfügung stehenden Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende erschöpft sind, keine neuen Plätze mit ordentlichen Verfahren zu beschaffen sind und schnell neue Plätze zur Verfügung stehen müssen, den Bezug von Zivilschutzanlagen der Gemeinden vor. Der KFS hat eine Priorisierungsliste der Anlagen der Gemeinden erstellt und beabsichtigt, in einem ersten Schritt die drei Anlagen, welche sich nach Ansicht des KFS am besten eignen, vorsorglich, d.h. vor der Ausrufung der Notlage durch den Regierungsrat, für die Nutzung als Notunterkunft herzurichten und mit der nötigen Infrastruktur aufzurüsten. Dabei handelt es sich um Zivilschutzanlagen in Birmenstorf, Windisch und Lenzburg. 1 Keine vorsorgliche Ausrüstung der Anlage in der Berufsschule Lenzburg für eine Notlage im Asylwesen Luftbild des Berufsschul-Areals "Neuhof" mit dem markierten Eingang zur Anlage Der Kanton besichtigte mit den jeweiligen Gemeinden die priorisierten Anlagen. Anhand einer Checkliste erstellte der Kanton einen Massnahmenplan zur vorsorglichen Ausrüstung der Anlagen für die Notlage. In Lenzburg beinhaltet diese Ausrüstung Massnahmen insbesondere im Sanitärbereich, im Brandschutz und im Bereich der Telematik. Die Kosten einer allfälligen vorsorglichen Ausrüstung trägt vollumfänglich der Kanton. Der Stadtrat erklärte sich gegenüber dem Kanton seit der Erstinformation vom 1. März 2016 immer bereit, die Anlage nach Ausrufung der Notlage zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung bestätigte der Stadtrat aufgrund der vom Kanton zugestellten Unterlagen anlässlich seiner heutigen Sitzung. Momentan hat der Regierungsrat die Notlage im Asylwesen (noch) nicht ausgerufen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält fest (Website, Stand 11. März 2016), dass "von einem Asylchaos 2 keine Rede sein kann" und dass die "Schweiz auf einen raschen, starken Anstieg von Asylsuchenden reagieren und die Instrumente zur Verfügung hat, um einem starken Zustrom von Personen entgegenzuwirken, die mutmasslich keinen Schutz benötigen". Gestützt auf diese Informationen vertritt der Stadtrat die Ansicht, dass die Ausrüstung der Anlage in der Berufsschule Lenzburg erst dann erfolgen soll, wenn die Notlage effektiv vom Regierungsrat ausgerufen wird. Bei Ausrufung der Notlage bleibt noch genügend Zeit, die Anlage auszurüsten. In der Eventualplanung des KFS ist nämlich vorgesehen, die Anlage in Lenzburg als dritte Anlage mit Asylsuchenden zu belegen. Die vorsorgliche Ausrüstung auf Kosten der Steuerzahlenden soll erst dann erfolgen, wenn eine Belegung absehbar ist. Nach den dem Stadtrat zugänglichen Informationen ist das derzeit aber (noch) nicht der Fall. Der Kanton erklärte dem Stadtrat auch, dass brandschutztechnisch eine Frist von sechs Wochen für eine Ausrüstung bestehe, während der auch bei einer bereits erfolgten Belegung die Aufrüstung noch erfolgen könne. Der Stadtrat will jedoch mit den beiden anderen Gemeinden und dem Kanton die Notlage soweit möglich vorbereiten. Deshalb beteiligt er sich weiterhin an den laufenden Verhandlungen über die Grundlagen für die Notlage: Nutzungsvereinbarung, Regelungen zur Sicherheit und zum Betrieb. Allfälliger Bezug der Anlage in der Berufsschule Lenzburg in der Notlage Der Kanton kontaktierte die Gemeinden und legte ihnen die Entwürfe für die Nutzungsvereinbarungen vor. Die Gemeinden brachten ihre Interessen gemeinsam ein, worauf der Kanton zusätzlich einen Entwurf für ein Betreuungs- und Sicherheitskonzept erarbeitete. So können ein allfälliger Betrieb 3 geplant und sich stellende Fragen vorgängig – ohne Notlage und mit weniger Zeitdruck – besprochen werden. Die Verhandlungen zu diesen Entwürfen sind noch nicht abgeschlossen. Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass in der Anlage in Lenzburg – wie in den Anlagen von Birmenstorf und Windisch – maximal 100 Asylsuchende untergebracht werden sollen. Weiter soll die Nutzungsvereinbarung sechs Monate nach Ausrufung der Notlage automatisch enden. Betrieb der Anlage in der Notlage Für den Betrieb der Anlage in der Notlage wäre der Kanton zuständig. Nach aktuellen Entwürfen soll die Asyl-Notunterkunft in der Notlage im 24-Stunden-Betrieb geführt werden. Die Betreuung würde grundsätzlich durch den Kantonalen Sozialdienst bzw. die von ihm beauftragte private Unternehmung (ORS AG) sichergestellt. Teilweise würde auch der Zivilschutz unterstützend beigezogen. Es ist vorgesehen, dass eine ständige Zugangskontrolle sicherstellt, dass keine unbefugten Personen in der Anlage übernachten. Mindestens zwei Betreuungspersonen wären ständig anwesend, sorgen für einen effizienten und sicheren Betrieb der Anlage und sind mittels 24-Stunden-Hotline direkt erreichbar. Durch offensive Präsenz wollen die externen Betreuenden das Sicherheitsempfinden der Öffentlichkeit stärken und verfolgen das Ziel, die Ruhe und Ordnung in und um die Notunterkunft aufrecht zu erhalten. Eine Gruppe aus Vertretenden des Kantons, der Polizei, der Berufsschule, der Bevölkerung und der Stadt soll den allfälligen Betrieb der Unterkunft in der Notlage eng begleiten. Sie würde sich regelmässig treffen und könnte bei allfälligen Problemen rasch Massnahmen für den weiteren Betrieb vorschlagen. Es ist vorgesehen, dass der Kanton und die Stadt in Zusammenarbeit mit 4 der Berufsschule sensible Zonen definieren und so den Schul-, Weiterbildungs- und Sportbetrieb sowie den allfälligen Betrieb der Anlage regeln. Öffentliche Informationsveranstaltung Der Kanton und der Stadtrat Lenzburg werden die Öffentlichkeit und die Anwohnenden über die Ausrüstung der Anlage, die aktuelle Situation im Asylwesen (bzw. eine allfällige Notlage) und einen allfälligen Bezug und Betrieb der Anlage informieren: 5. April 2016, 19.00 Uhr, in der Aula der Berufsschule Lenzburg. Auskunftsperson für weitere Fragen: Stadtammann Daniel Mosimann: 079 624 25 16 (ab 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr) Lenzburg, 16. März 2016/CHo 5
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