Communiqué Stadtrat

Communiqué des Stadtrats Lenzburg
Kantonale Eventualplanung für eine Notlage im Asylwesen
Der Regierungsrat beauftragte den Kantonalen Führungsstab
(KFS) im Herbst 2015, für eine Notlage im Asylwesen eine
Eventualplanung zu erstellen. Eine Notlage liegt vor, wenn eine
Situation mit den ordentlichen Abläufen nicht mehr wirkungsvoll
bewältigt werden kann, d.h. in der konkreten Situation, wenn mehr
Asylsuchende in die Schweiz gelangen, als die ordentlichen
Abläufe aufnehmen können. Eine Notlage wird immer vom
Regierungsrat ausgerufen. Die Eventualplanung des KFS sieht für
den
Fall,
dass
alle
sonst
zur
Verfügung
stehenden
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende erschöpft sind,
keine neuen Plätze mit ordentlichen Verfahren zu beschaffen sind
und schnell neue Plätze zur Verfügung stehen müssen, den Bezug
von Zivilschutzanlagen der Gemeinden vor.
Der KFS hat eine Priorisierungsliste der Anlagen der Gemeinden
erstellt und beabsichtigt, in einem ersten Schritt die drei Anlagen,
welche sich nach Ansicht des KFS am besten eignen, vorsorglich,
d.h. vor der Ausrufung der Notlage durch den Regierungsrat, für die
Nutzung als Notunterkunft herzurichten und mit der nötigen
Infrastruktur
aufzurüsten.
Dabei
handelt
es
sich
um
Zivilschutzanlagen in Birmenstorf, Windisch und Lenzburg.
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Keine
vorsorgliche
Ausrüstung
der
Anlage
in
der
Berufsschule Lenzburg für eine Notlage im Asylwesen
Luftbild des Berufsschul-Areals "Neuhof" mit dem markierten Eingang zur Anlage
Der Kanton besichtigte mit den jeweiligen Gemeinden die
priorisierten Anlagen. Anhand einer Checkliste erstellte der Kanton
einen Massnahmenplan zur vorsorglichen Ausrüstung der Anlagen
für die Notlage. In Lenzburg beinhaltet diese Ausrüstung
Massnahmen insbesondere im Sanitärbereich, im Brandschutz und
im Bereich der Telematik. Die Kosten einer allfälligen vorsorglichen
Ausrüstung trägt vollumfänglich der Kanton.
Der Stadtrat erklärte sich gegenüber dem Kanton seit der
Erstinformation vom 1. März 2016 immer bereit, die Anlage nach
Ausrufung der Notlage zur Verfügung zu stellen. Diese Haltung
bestätigte der Stadtrat aufgrund der vom Kanton zugestellten
Unterlagen anlässlich seiner heutigen Sitzung.
Momentan hat der Regierungsrat die Notlage im Asylwesen (noch)
nicht ausgerufen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hält
fest (Website, Stand 11. März 2016), dass "von einem Asylchaos
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keine Rede sein kann" und dass die "Schweiz auf einen raschen,
starken Anstieg von Asylsuchenden reagieren und die Instrumente
zur Verfügung hat, um einem starken Zustrom von Personen
entgegenzuwirken, die mutmasslich keinen Schutz benötigen".
Gestützt auf diese Informationen vertritt der Stadtrat die Ansicht,
dass die Ausrüstung der Anlage in der Berufsschule Lenzburg erst
dann erfolgen soll, wenn die Notlage effektiv vom Regierungsrat
ausgerufen wird. Bei Ausrufung der Notlage bleibt noch genügend
Zeit, die Anlage auszurüsten. In der Eventualplanung des KFS ist
nämlich vorgesehen, die Anlage in Lenzburg als dritte Anlage mit
Asylsuchenden zu belegen. Die vorsorgliche Ausrüstung auf
Kosten der Steuerzahlenden soll erst dann erfolgen, wenn eine
Belegung absehbar ist. Nach den dem Stadtrat zugänglichen
Informationen ist das derzeit aber (noch) nicht der Fall. Der Kanton
erklärte dem Stadtrat auch, dass brandschutztechnisch eine Frist
von sechs Wochen für eine Ausrüstung bestehe, während der auch
bei einer bereits erfolgten Belegung die Aufrüstung noch erfolgen
könne.
Der Stadtrat will jedoch mit den beiden anderen Gemeinden und
dem Kanton die Notlage soweit möglich vorbereiten. Deshalb
beteiligt er sich weiterhin an den laufenden Verhandlungen über die
Grundlagen für die Notlage: Nutzungsvereinbarung, Regelungen
zur Sicherheit und zum Betrieb.
Allfälliger Bezug der Anlage in der Berufsschule Lenzburg
in der Notlage
Der Kanton kontaktierte die Gemeinden und legte ihnen die
Entwürfe für die Nutzungsvereinbarungen vor. Die Gemeinden
brachten ihre Interessen gemeinsam ein, worauf der Kanton
zusätzlich
einen
Entwurf
für
ein
Betreuungs-
und
Sicherheitskonzept erarbeitete. So können ein allfälliger Betrieb
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geplant und sich stellende Fragen vorgängig – ohne Notlage und
mit weniger Zeitdruck – besprochen werden. Die Verhandlungen zu
diesen Entwürfen sind noch nicht abgeschlossen.
Der Entwurf der Nutzungsvereinbarung sieht vor, dass in der
Anlage in Lenzburg – wie in den Anlagen von Birmenstorf und
Windisch – maximal 100 Asylsuchende untergebracht werden
sollen. Weiter soll die Nutzungsvereinbarung sechs Monate nach
Ausrufung der Notlage automatisch enden.
Betrieb der Anlage in der Notlage
Für den Betrieb der Anlage in der Notlage wäre der Kanton
zuständig. Nach aktuellen Entwürfen soll die Asyl-Notunterkunft in
der Notlage im 24-Stunden-Betrieb geführt werden. Die Betreuung
würde grundsätzlich durch den Kantonalen Sozialdienst bzw. die
von
ihm
beauftragte
private
Unternehmung
(ORS
AG)
sichergestellt. Teilweise würde auch der Zivilschutz unterstützend
beigezogen.
Es
ist
vorgesehen,
dass
eine
ständige
Zugangskontrolle sicherstellt, dass keine unbefugten Personen in
der Anlage übernachten. Mindestens zwei Betreuungspersonen
wären ständig anwesend, sorgen für einen effizienten und sicheren
Betrieb der Anlage und sind mittels 24-Stunden-Hotline direkt
erreichbar.
Durch
offensive
Präsenz
wollen
die
externen
Betreuenden das Sicherheitsempfinden der Öffentlichkeit stärken
und verfolgen das Ziel, die Ruhe und Ordnung in und um die
Notunterkunft aufrecht zu erhalten.
Eine Gruppe aus Vertretenden des Kantons, der Polizei, der
Berufsschule, der Bevölkerung und der Stadt soll den allfälligen
Betrieb der Unterkunft in der Notlage eng begleiten. Sie würde sich
regelmässig treffen und könnte bei allfälligen Problemen rasch
Massnahmen für den weiteren Betrieb vorschlagen. Es ist
vorgesehen, dass der Kanton und die Stadt in Zusammenarbeit mit
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der Berufsschule sensible Zonen definieren und so den Schul-,
Weiterbildungs- und Sportbetrieb sowie den allfälligen Betrieb der
Anlage regeln.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Der Kanton und der Stadtrat Lenzburg werden die Öffentlichkeit
und die Anwohnenden über die Ausrüstung der Anlage, die
aktuelle Situation im Asylwesen (bzw. eine allfällige Notlage) und
einen allfälligen Bezug und Betrieb der Anlage informieren:
5. April 2016, 19.00 Uhr, in der Aula der Berufsschule
Lenzburg.
Auskunftsperson für weitere Fragen:
Stadtammann Daniel Mosimann: 079 624 25 16 (ab 14.30 Uhr
bis 15.30 Uhr)
Lenzburg, 16. März 2016/CHo
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