16031813_160 21. März 2016 pld – Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Herausgegeben vom Amt für Kommunikation Rathaus - Marktplatz 2 Postfach 101120 40002 Düsseldorf Telefon: +49. 211/ 89-93131 Fax: +49. 211/ 89-94179 [email protected] www.duesseldorf.de/presse www.facebook.com/duesseldorf www.twitter.com/duesseldorf Redaktionsteam: mb - Michael Bergmann - 97298 bla - Manfred Blasczyk - 93132 bu - Michael Buch - 93134 fri - Michael Frisch - 93115 jäk - Kerstin Jäckel - 93131 vm - Valentina Meissner - 93111 pau - Volker Paulat - 93101 Ordnungsamt erinnert: Osterfeuer anmelden Aktuell sind 37 Osterfeuer angezeigt worden/Es wird geprüft, ob davon Gefährdungen oder Belästigungen ausgehen Das Ordnungsamt erinnert daran, dass so genannte Osterfeuer rechtzeitig vor dem Abbrennen dem Ordnungsamt angezeigt werden sollten. Im Zuge der Anmeldung wird geprüft, ob von dem Feuer aufgrund seines Standortes besondere Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit ausgehen können. In diesem Jahr sind in Düsseldorf bisher 37 Osterfeuer angezeigt worden (Vorjahr: 44). Zumeist handelt es sich um traditionelle Veranstaltungen von Düsseldorfer Vereinen, Schulen oder Kindergärten, bei denen die Feuer entfacht werden. Neben der Freude am Anblick von Flammen und Glut bringt jedes Feuer naturgemäß Brandrisiken und Belastungen für die Umgebung mit sich. Das "Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf für Lager- und Brauchtumsfeuer" enthält Hinweise, wie diese Belastungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können. Es ist im Internetangebot der Landeshauptstadt unter http://www.duesseldorf.de/feuerwehr/pdf/tipp/merkblatt_lagerfeuer_bra uchtumsfeuer.pdf abrufbar. Als Brennstoff dürfen danach ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz, einschließlich anhaftender Rinde, trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet werden. Das Verbrennen von nassem Holz, nassen Pflanzenresten, gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder andere Arten von verleimtem Holz, Abfällen, Kunststoff, Gummi und ähnlichem ist untersagt. Das Holz darf erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden, damit sich in den Stapeln keine Tiere einnisten, die in den Flammen ... Ordnungsamt erinnert: Osterfeuer anmelden -2- umkommen würden. Alternativ muss es vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden. Die Anmeldung muss den geplanten Abbrennplatz, den Termin sowie Name und Anschrift der verantwortlichen natürlichen Person enthalten. Sie ist an folgende Adresse zu übermitteln: Landeshauptstadt Düsseldorf Ordnungsamt (32/12) 40200 Düsseldorf Telefax 0211. 89-29226 E-Mail: [email protected] (pau)
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