Infos zum Trackday hier runterladen

1
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Freitag, 18. März 2016
(vor den Test-und Einstellfahrten)
Veranstaltung:
Test – und Trackday 18.03.2016 von 08.00 – 17.30 Uhr in
Zusammenarbeit der Manthey-Racing GmbH und RTS
Strecke:
Nürburgring Grand-Prix-Strecke (inkl. Müllenbachschleife)
Teilnehmer:
Fahrer (Helmpflicht) müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Mindestalter Fahrer: 18; Co-Pilotfahrten „Taxifahrten“ sind nicht erlaubt.
Fahrzeuge:
Tourenwagen und GT-Fahrzeuge
Lautstärke: max. 130 dBA
Programmablauf Donnerstag, den 17. März 2016 (Änderungen unter Vorbehalt):
Ab 20.00 Uhr:
Einfahrt ins Fahrerlager
20.00 bis 21.00 Uhr: Administration Fahrzeuge und Fahrer in der Manthey-Racing Lounge Nr. 27
Programmablauf Freitag, den 18. März 2016 (Änderungen unter Vorbehalt):
07.00 bis 08.00 Uhr: Administration Fahrzeuge und Fahrer in der Manthey-Racing Lounge Nr. 27
08.00 bis 08.20 Uhr: Fahrerbriefing in der Manthey-Racing Lounge
08.30 bis 12.30 Uhr: 1. Slot
12.30 bis 13.00 Uhr: Mittagspause
13.00 bis 17.30 Uhr: 2. Slot
Leistungen:
Streckenanmietung GP-Strecke Nürburgring
Streckensicherungspaket inkl. Abschleppfahrzeug
Nenngeld:
Gesamtslot pro Fahrzeug:
2. Teilslot pro Fahrzeug (13.00 – 17.30 Uhr):
Sonderpreis für eingeschriebene Trophy-Fahrzeuge:
900,00 €
600,00 €
700,00 €
(Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.)
Pro Fahrzeug maximal vier Fahrer.
Boxen:
Eine Box muss zusätzlich gebucht werden, sie ist im Nennpreis nicht inkludiert.
Hierzu bitte eine Vorreservierung separat über: [email protected]
AGB: Es gelten die bekannten
Nürburgring GmbH
Kontakt / Informationen:
AGB
der
Manthey-Racing
GmbH
und
der
capricorn
[email protected] / +49 (0) 2691 9338 850
Ausschreibung, Haftungsausschluss, Anmeldung:
aber dem Teilnehmer bekannt und verbindlich.
Anliegend oder übersandt; in jedem Fall
2
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Nennformular
Manthey-Racing Test – und Trackday am 18.03.2016
Diese Veranstaltung ist als Test- und Trainingsmöglichkeit für Rennteams gedacht. Die
Teilnehmerplätze sind begrenzt.
Anmeldung: Nur per Post, Fax oder als E-Mail-Anhang und in Blockschrift; nicht lesbare
Formulare können nicht bearbeitet werden. Die Anmeldung wird erst mit schriftlicher
Bestätigung gültig.
Adresse:
Manthey-Racing GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 11-13
53520 Meuspath
Tel.: +49 (0) 2691 9338 850
Fax: +49 (0) 2691 9338 50
E-Mail: [email protected]
Hiermit reserviere ich verbindlich die folgenden Plätze zum Preis von:
Gesamtslot pro Fahrzeug:
900,00 €
für ____ Fahrzeuge
2. Teilslot pro Fahrzeug (13.00 – 17.30 Uhr):
600,00 €
für ____ Fahrzeuge
Sonderpreis für eingeschriebene Trophy-Fahrzeuge:
700,00 €
für ____ Fahrzeuge
(Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.) Pro Fahrzeug maximal vier Fahrer.
Achtung:
Anmeldungen ohne Zahlung des Nenngeldes werden nicht berücksichtigt. Je nach
Kapazität können Fahrzeuge nach Barzahlung auch vor Ort genannt werden.
Boxen:
Eine Box muss zusätzlich gebucht werden, sie ist im Nennpreis nicht inkludiert.
Hierzu bitte eine Vorreservierung separat über: [email protected]
Verbindliche Rechnungsadresse (in Druckbuchstaben auszufüllen):
Name / Firma:
____________________________________________________________
Straße:
____________________________________________________________
PLZ / Ort:
____________________________________________________________
Land:
____________________________________________________________
Telefon:
____________________________________________________________
E-Mail:
____________________________________________________________
Datum / Unterschrift ____________________________________________________________
3
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Haftungsausschlusserklärung
Zugunsten der Manthey-Racing GmbH, deren Organmitglieder, Angestellten, Arbeitnehmern,
Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen (im Folgenden die Begünstigten genannt) erklärt
der Unterzeichner auf dem Nennformular anlässlich der Durchführung des Nürburgring GrandPrix-Trackdays:
1. Der Unterzeichner (Teilnehmer) nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt
allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder an den von ihm
benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
2. Der Unterzeichner erklärt hiermit sein Einverständnis, die Begünstigten ihm gegenüber
keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernehmen, mit folgenden
Einschränkungen:
Der
Haftungsausschluss
gilt
nicht,
wenn
den
Begünstigten
grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt oder bei einer Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit.
Er
gilt
weiter
nicht
bei
Geltendmachung
der
gesetzlichen
Schadenersatzansprüche wegen Verzugs oder von den Begünstigten zu vertretender
Unmöglichkeit sowie bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten;
in diesen Fällen ist Haftung jedoch auf Ersatz des bei Vertragsabschlusses vorhersehbaren,
typischen
Schadens
beschränkt.
Ansprüche
aus
dem
Produkthaftungsgesetz
bleiben
unberührt.
3. Soweit obenstehend ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung vereinbart
wird, stimmt der Unterzeichner dem nicht nur in eigenem Namen, sondern auch im Namen
seiner Begleiter, Helfer eines eventuell abweichenden Fahrzeugeigentümers sowie sämtlicher
natürlicher oder juristischer Personen zu, auf die Ansprüche im Falle eines schädigenden
Ereignisses übergehen können.
4. Sofern die vom Unterzeichner vertretenen Personen dies nicht genehmigen, stellt er die
Begünstigten von sämtlichen Ansprüchen frei, die mangels Geltung der obenstehenden
Haftungsbedingungen gegen sie geltend gemacht werden können.
5. Der Unterzeichner stellt die Begünstigten in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei,
falls
diese
die
Begünstigten
wegen
Schadensereignisses in Anspruch nehmen.
eines
vom
Unterzeichner
verursachten
4
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Haftungsausschlusserklärung
6. Ich
erkenne
die
Teilnahmebedingungen
der
Manthey-Racing
GmbH
und
des
Streckenbetreibers sowie den aufgeführten Haftungsausschluss an und verpflichte mich,
diese genauestens zu befolgen. Weiterhin erkläre ich, dass ich von mir verursachte Schäden,
wie u.a. Flurschäden, Schäden an Leitplanken und Schäden an Objekten der Rennstrecke,
direkt vor Ort beim Betreiber der Rennstrecke bezahlen werde.
Datenschutzhinweis:
Die persönlichen Angaben werden nur zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Abwicklung der
bestätigten Veranstaltung und für Informationen über Produkte und Dienstleistungen der
Manthey-Racing GmbH verwendet. Die Nutzung dieser Daten bleibt auf Zwecke der Werbung im
Rahmen der Manthey-Racing GmbH und ihrer Partner beschränkt. Sollten Sie damit nicht
einverstanden sein, so reicht eine kurze Mitteilung per Fax (02691/9338-50) oder per Email
([email protected]) aus.
_________________________, den ___.___.2016
Fahrer 1:
Fahrer 2:
Fahrer 3:
Fahrer 4:
_________________________
_________________________
Name, Vorname
Unterschrift
_________________________
_________________________
Name, Vorname
Unterschrift
_________________________
_________________________
Name, Vorname
Unterschrift
_________________________
_________________________
Name, Vorname
Unterschrift
Die Haftungsausschlusserklärung kann von den Fahrern auch bei der Anmeldung vor Ort
unterschrieben werden.
Fahrzeug:
_________________________
_________________________
Marke
Modell / Typ
5
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Ausschreibungsbestimmungen
1. Art der Veranstaltung
Freies Fahren auf einer Rundstrecke, die während der Veranstaltung für den öffentlichen Verkehr
gesperrt ist. Bei dieser Rundstrecke handelt es sich um eine Rennstrecke. Veranstalter ist die
Manthey-Racing GmbH.
2. Ziel der Veranstaltung
Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung bei hohen Tempi und im Grenzbereich (und nicht der
Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten!); sichere Beherrschung des eigenen Fahrzeuges
(Zusammenspiel:
Mensch-Auto-Straße);
Erweiterung
der
allgemeinen
fahrdynamischen
Kenntnisse.
3. Teilnahmebedingungen
Am Manthey-Trackday können teilnehmen: Besitzer einer in Europa gültigen Fahrerlaubnis zum
Führen des einzusetzenden Fahrzeuges; Besitzer eines eigenen oder fremden Fahrzeuges (bei
Letzterem sofern der Eigentümer des Fahrzeuges seine Zustimmung für die Teilnahme gegeben
hat); Fahrzeuge, die mindestens durch die gesetzliche Kfz-Haftpflicht versichert sind und die der
deutschen StVZO entsprechen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht
zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind, nach Überprüfung zuzulassen. Für diese Fahrzeuge
muss jedoch eine Halter-Haftpflicht-Versicherung vor Veranstaltungsbeginn nachgewiesen
werden. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor, fabrikatsfremde oder umgerüstete
Fahrzeuge nach eigenem Ermessen nicht zuzulassen.
4. Versicherung
Die Teilnehmer sind gegen die mit der Veranstaltung verbundenen Risiken nicht durch den
Veranstalter versichert, sondern haben dies in eigener Verantwortung vorzunehmen.
5. Sicherheitsvorkehrungen
Es ist Vorschrift, während der Veranstaltung auf der Rennstrecke Sicherheitsgurte anzulegen
und Schutzhelme zu tragen. Den Anweisungen der Streckenposten und der Organisation ist
unbedingt Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin ist der Veranstalter
berechtigt den Teilnehmer umgehend von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine
Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt dabei nicht. Die Mitnahme von Beifahrern während
der Veranstaltung ist nicht gestattet. Fahrer verpflichten sich vor Beginn der Veranstaltung die
Haftungsausschlusserklärungen zu unterzeichnen.
6
Nürburgring GP-Strecke Trackday
Ausschreibungsbestimmungen
6. Startgebühr und Anmeldung
Die Startgebühr ist per Überweisung nach Rechnungserhalt zu entrichten. Die Startgebühr
beträgt pro Fahrzeug (max. vier Fahrer) 900,00 EUR für den Gesamtslot (08.30 – 17.30 Uhr inkl.
einer halben Stunde Mittagspause), 600,00 EUR pro Fahrzeug (max. vier Fahrer) für den Teilslot
von 13.00 – 17. 30 Uhr und pro eingeschriebenes Fahrzeug (max. vier Fahrer) der Cayman GT4
Trophy by Manthey-Racing 700,00 EUR für den Gesamtslot (08.30 – 17.30 Uhr inkl. einer halben
Stunde Mittagspause). Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Die Teilnahme ist erst nach
erfolgter Vorabzahlung möglich. Durch die Startgebühr werden folgende Kosten gedeckt:
Streckenmiete, Streckensicherungspaket, allgemeine Organisations- und Verwaltungskosten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Posteingang entscheidet über die Reihenfolge der
Bearbeitung. Unvollständige Anmeldeformulare können leider nicht berücksichtigt werden.
Mit der Unterschrift auf dem Nennformular erkennt der Teilnehmer die Bedingungen des
Veranstalters an.
7. Eigenkosten der Teilnehmer
Es
sind
dies
die
Betriebskosten
der
mitgebrachten
Fahrzeuge,
die
Kosten
für
evtl.
Übernachtungen sowie Verpflegungskosten.
8. Kennzeichnung der Fahrzeuge und Fahrer
Jedes teilnehmende Fahrzeug erhält vor Beginn der Veranstaltung eine Startnummer. Fahrer
erhalten bei der Anmeldung und nach der Unterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung ein
Fahrerbändchen, welches bei der Ausfahrt aus der Boxengasse kontrolliert wird.
9. Ausschreibungsänderung
Der
Veranstalter
behält
sich
das
Recht
vor,
alle
durch
höhere
Gewalt
oder
aus
Sicherheitsgründen oder von Behörden und Rennstreckeneigner angeordneten erforderlichen
Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen. Eine
Schadensersatzpflicht wird nicht übernommen.
10. Stornierungen
Kosten nach Stornoeingang per Post, Email oder Fax liegen bis zum 26. Februar 2016 bei 50%
des Nennungsgeldes. Bei Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt wird die gesamte
Teilnehmergebühr einbehalten.