Türkisch islamischer Verein für kulturelle und soziale

Bezirkshauptmannschaft Perg
4320 Perg • Dirnbergerstraße 11
Geschäftszeichen:
Ge20-87-2015
Bearbeiter: Mag. Klaus Pötscher
Tel: (+43 7262) 551-674 20
Fax: (+43 7262) 551-267 399
E-Mail: [email protected]
www.bh-perg.gv.at
Perg, 15. März 2016
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Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung
In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt:
ATIB - Türkisch islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, 4310
Mauthausen, Promenade 6, Errichtung einer Betriebsanlage im Standort 4310 Mauthausen auf dem
Grundstück Parz.Nr. 1861/3, KG. Haid, bestehend aus Gastronomiebetrieb, Lebensmittelgeschäft und
haustechnische Einrichtungen.
Das bisher durchgeführte vereinfachte Verfahren nach § 359 b GewO 1997 ist hinfällig, da die Voraussetzungen hiefür nicht vorliegen. Dies hat sich nachträglich bei einer Berechnung der Betriebsräume und
sonstigen Betriebsflächen, die über 800 m² liegen, herausgestellt.
Ort
Bezirkshauptmannschaft Perg, Sitzungszimmer 1. Stock ZiNr. 117
Datum
Zeit
Stiege/Stock/Zimmer Nr.
31. März 2016
14.00 Uhr
------Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen.
Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische
Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung
anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
Der/Die Bevollmächtigte eines/einer Beteiligten muss mit der Sachlage vertraut sein und sich
durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu
lauten.
Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
wenn sich der/die Beteiligte durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person
(zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten
lässt,
wenn der/die Bevollmächtigte des/der Beteiligten seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
wenn sich der/die Beteiligte durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lässt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
wenn der/die Beteiligte gemeinsam mit seinem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommt.
DVR.0069329
Beteiligte können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:
Projektsunterlagen
Ort der Einsichtnahme
Marktgemeindeamt Mauthausen und Bezirkshauptmannschaft Perg
Datum
Ab 16.03.2016
bis 30.03.2016
Zeit
Während des Parteienverkehrs
Rechtsgrundlagen:
Stiege/Stock/Zimmer Nr.
BH-Perg, 2 Stock, Zi.Nr.: 217
§§ 77 und 333 der Gewerbeordnung 1994 (GewO),
§§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und
§ 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994
Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von dieser Bekanntmachung – durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren sowie durch Verlautbarung im Internet
(www.bh-perg.gv.at) kundgemacht wurde.
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der
Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben
oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren.
Wenn ein Beteiligter/eine Beteiligte jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares
Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und ihn/sie kein Verschulden oder
nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann er/sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des
Hindernisses, das ihn/sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens
bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben.
Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein
unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar.
Diese Verständigung ergeht an:
ATIB - Türkisch islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusmmenarbeit in Österreich,
4310 Mauthausen, Promenade 6
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann
Mag. Klaus Pötscher
Hinweis:
Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie ihr Schreiben bitte per Mail an [email protected] oder an die
Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an.
Wir sind persönlich für Sie da (Parteienverkehr): Mo-Fr 07:00 bis 12:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch im
Internet unter www.bh-perg.gv.at.
Unsere Amtsstunden: Mo und Do 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr, Mi 07:00 bis 13:00 Uhr, Fr 07:00 bis 12:30 Uhr.
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