Bezirkshauptmannschaft Perg 4320 Perg • Dirnbergerstraße 11 Geschäftszeichen: Ge20-87-2015 Bearbeiter/in: Mag. Klaus Pötscher Tel: (+43 7262) 551-674 20 Fax: (+43 7262) 551-267 399 E-Mail: [email protected] www.bh-perg.gv.at Perg, 29. Juli 2016 _ Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung In folgender Angelegenheit wird eine mündliche Verhandlung anberaumt: ATIB - Türkisch islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, 4310 Mauthausen, Promenade 6, Errichtung einer Betriebsanlage im Standort 4310 Mauthausen auf dem Grundstück Nr. 1861/3, KG. Haid, bestehend aus Gastronomiebetrieb mit Veranstaltungssaal und Nebenräumen zur Vermietung, Lebensmittelgeschäft und Büros. Folgende wesentlichen Anlagenteile und Tätigkeiten sind vorgesehen: Gastronomie: Imbissküche, Speisesaal, Tee-Kaffee Bereich, Veranstaltungssaal; Lebensmittelgeschäft; Seminarräume; Büros, Kursräume; Ausstellungsbereich; Parkplätze. Ort Marktgemeindeamt Mauthausen, Marktplatz 7 Datum Zeit 18. August 2016 13:00 Uhr Stiege/Stock/Zimmer Nr. Sitzungssaal EG Beteiligte können persönlich zur Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden. Der/Die Bevollmächtigte eines/einer Beteiligten muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn sich der/die Beteiligte durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lässt, wenn der/die Bevollmächtigte des/der Beteiligten seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist, wenn sich der/die Beteiligte durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lässt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn der/die Beteiligte gemeinsam mit seinem/ihrer Bevollmächtigten zur Verhandlung kommt. DVR.0069329 Beteiligte können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Projektsunterlagen Ort der Einsichtnahme Marktgemeindeamt Mauthausen und Bezirkshauptmannschaft Perg Datum Ab 01.08.2016 bis 17.08.2016 Rechtsgrundlagen: Zeit Während des Parteienverkehrs Stiege/Stock/Zimmer Nr. BH-Perg, 2 Stock, Zi.Nr.: 217 §§ 77 und 333 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 93 Abs. 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1994 Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung – abgesehen von dieser Bekanntmachung – durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren sowie durch Verlautbarung im Internet (www.bh-perg.gv.at) kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekanntgeben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn ein Beteiligter/eine Beteiligte jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und ihn/sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann er/sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das ihn/sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Eine längere Ortsabwesenheit stellt kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis dar. Diese Verständigung ergeht an: 1. ATIB – Türkisch islamischer Verein für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich, 4310 Mauthausen, Promenade 6 Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann Mag. Klaus Pötscher Hinweis: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie ihr Schreiben bitte per Mail an [email protected] oder an die Bezirkshauptmannschaft Perg, Dirnbergerstraße 11, 4320 Perg und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Wir sind persönlich für Sie da (Parteienverkehr): Mo-Fr 07:00 bis 12:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr; Informationen rund um die Uhr erhalten Sie auch im Internet unter www.bh-perg.gv.at. Unsere Amtsstunden: Mo und Do 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr, Di 07:30 bis 17:00 Uhr, Mi 07:00 bis 13:00 Uhr, Fr 07:00 bis 12:30 Uhr. Seite 2
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