Vorläufige Tagesordnung für die Mitgliederversammlung 2016 des

Vorläufige Tagesordnung
für die Mitgliederversammlung 2016
des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel e.V.,
am 17.03.2016 in Brandenburg an der Havel
1. Begrüßung/Eröffnung/Grußworte/ Ehrungen
2. Bestätigung des Versammlungsleiters
3. Bestätigung des Tagungspräsidiums
4. Bestätigung des Protokollführers
5. Bestätigung der Ordnungen des Stadtsportbundes
a. Tagesordnung und Rahmenzeitplan
b. Geschäftsordnung
6. Berichte an die Mitgliederversammlung
a. Bericht des Vorstandes des SSB
b. Bericht der Beschwerdekommission
7. Aussprache zu den Berichten und Bestätigung des Berichtes des Vorstandes
8. Bericht über den Finanzjahresabschluss 2015
9. Bericht der Kassenprüfer
10. Aussprache Bestätigung des Jahresabschlusses 2015
11. Entlastung des Vorstandes
12. Haushaltsplanvorschlag 2016
13. Aussprache und Beschluss des Haushaltsplanvorschlag 2016
14. Sonstiges
15. Schlusswort
Rahmenzeitplan
Die Versammlungsdauer ist für den Zeitraum von 18:00 Uhr – 20:00 Uhr geplant. Tagungspausen
werden durch das Tagungspräsidium operativ entschieden. Ein Imbiss ist ab 17.00 Uhr vorbereitet.
Informationen
Der Jahresabschluss 2015 sowie der Haushaltsplanvorschlag 2016 können ab der 9. Kalenderwoche
vorab in der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes eingesehen werden.
Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf von Mitgliederversammlungen und ergänzt die Satzung
des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel e.V.
1. Durch schriftliche Einladung unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung wurde der
Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel e.V. zum 17.03.2016
einberufen.
2. Die Einberufung und Zusammensetzung der Mitgliederversammlung richtet sich nach § 12 der
Satzung des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel e.V.
3. Gäste und Medienvertreter können auf Einladung des Vorstandes an der Mitgliederversammlung
teilnehmen; sie haben kein Stimmrecht. Widerspricht ein Mitglied der Teilnahme von Gästen oder
Medienvertretern, beschließt die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen
Stimmen über deren Teilnahme.
4. Jeder Teilnehmer hat sich in die Anwesenheitsliste einzutragen. Sie bildet die Grundlage zur
Feststellung der Stimmenanzahl.
5. Anträge an die Mitgliederversammlung können entsprechend der Satzung § 12 Abs. (4) gestellt
werden. Die eingereichten Sachthemen werden im Rahmen der Tagesordnung behandelt. Bei der
Behandlung von Anträgen kann ein Redner für und ein Redner gegen den Antrag sprechen.
Anschließend erfolgt die Beschlussfassung über den Antrag.
6. Bei Anträgen zur Einhaltung der Geschäftsordnung (Heben beider Arme) wird sofort, außerhalb der
Rednerliste, das Wort erteilt. Anträge zur Geschäftsordnung können bezüglich der Begrenzung
oder Aufhebung der Redezeit sowie des Abschlusses der Aussprache gestellt werden.
7. Wortmeldungen sind schriftlich beim Tagungspräsidium anzumelden, aber auch durch
Handzeichen erklärbar. Die Redezeit soll drei Minuten nicht überschreiten.
8. Der Versammlungsleiter erteilt das Wort. Er ist berechtigt, den Redner zu unterbrechen, um ihn
zur Sache zu mahnen, zur Ordnung zu rufen oder ihm das Wort zu entziehen, wenn er zweimal
zur Sache oder zur Ordnung gerufen worden ist.
9. Wahlen erfolgen durch Stimmzettel, sofern nicht auf geheime Abstimmung verzichtet wird. Der
Verzicht muss durch Abstimmung im Block durch einfache Mehrheit beschlossen werden.
10. Im Versammlungsraum ist das Rauchen nicht gestattet.
11. Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsordnung wird der Teilnehmer aus dem
Versammlungsraum ausgeschlossen.
12. Die Plätze sind durch die Delegierten fünf Minuten vor Versammlungsbeginn und rechtzeitig zur
jeweiligen Weiterführung entsprechend der Tagesordnung einzunehmen.