OBS-Esterwegen-Übergänge

3.1 Übergang in das Gymnasium bzw. in den gymnasialen Zweig der Oberschule
Ohne
Fachleistungsdifferenzierung
in Deutsch, Mathematik
und Englisch:
Bei Kurszugehörigkeit zu 2
oder 3 G-Kursen in Deutsch,
Mathematik und Englisch:
Bei Kurszugehörigkeit zu 2
oder 3 E-Kursen in Deutsch,
Mathematik und Englisch:
Bei Kurszugehörigkeit zu 2
oder 3 Z-Kursen in Deutsch,
Mathematik und Englisch:
1. Bedingung
1. Bedingung
1. Bedingung
1. Bedingung
Ein Durchschnitt von „2,0“
in den Hauptfächern
und
Ein Durchschnitt von „2,0“
in den Hauptfächern 1
und
Ein Durchschnitt von „2,4“
in den Hauptfächern 2, 3
und
Ein Durchschnitt von „4,0“
in den Hauptfächern 4
und
2. Bedingung
2. Bedingung
2. Bedingung
2. Bedingung
ein Durchschnitt von „2,5“
in den Nebenfächern
und
ein Durchschnitt von „2,5“
in den Nebenfächern
und
ein Durchschnitt von „2,5“
in den Nebenfächern
und
ein Durchschnitt von „2,5“
in den Nebenfächern
und
3. Bedingung
3. Bedingung
3. Bedingung
3. Bedingung
ab Klasse 6 ist zusätzlich
mind. eine „3“ in Französisch
oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich.
ab Klasse 6 ist zusätzlich
mind. eine „3“ in Französisch
oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich.
ab Klasse 6 ist zusätzlich
mind. eine „3“ in Französisch
oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich.
ab Klasse 6 ist zusätzlich
mind. eine „3“ in Französisch
oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich.
1 Ist
einer der Kurse ein E-Kurs,
dann wird die E-Kurs-Note um
„1“ besser gewertet, d.h. eine
E-Kurs-Note „Drei“ entspricht
einer G-Kurs-Note „Zwei“.
Ist einer der Kurse ein G-Kurs,
dann wird die G-Kurs-Note um
„1“ schlechter gewertet, d.h. eine
G-Kurs-Note „Drei“ entspricht
einer E-Kurs-Note „Vier“.
2
Bezug: §16 DDVO
3
Ist einer der Kurse ein Z-Kurs,
dann wird die Z-Kurs-Note um
„1“ besser gewertet, d.h. eine
Z-Kurs-Note „Drei“ entspricht
einer E-Kurs-Note „Zwei“.
Ist einer der Kurse ein E-Kurs,
dann wird die E-Kurs-Note um
„1“ schlechter gewertet, d.h. eine
E-Kurs-Note „Drei“ entspricht
einer Z-Kurs-Note „Vier“.
4
Gerd Rothlübbers · OBS Esterwegen · 10.03.2016
3.2 Übergang in den Hauptschul- bzw. Realschulzweig der Oberschule (nach Klasse 8)
Mit der Versetzung in die Klasse 9 erfolgt die Zuweisung in den jeweiligen Schulzweig
Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder
3 G-Kursen in Deutsch,
Mathematik und Englisch:
Bei Kurszugehörigkeit zu 2
oder 3 E-Kursen in Deutsch,
Mathematik und Englisch:
1. Bedingung
1. Bedingung
Ein Durchschnitt von „2,4“
in den Hauptfächern ¹
und
Ein Durchschnitt von „4,0“
in den Hauptfächern ¹
und
¹ Ist einer der Kurse ein E-Kurs, dann
wird die E-Kurs-Note um „1“ besser
gewertet, d.h. eine E-Kurs-Note „Drei“
entspricht einer G-Kurs-Note „Zwei“.
¹ Ist einer der Kurse ein G-Kurs, dann
wird die G-Kurs-Note um „1“ schlechter
gewertet, d.h. eine G-Kurs-Note „Drei“
entspricht einer E-Kurs-Note „Vier“.
2. Bedingung
ein Durchschnitt von „3,5“ in den Nebenfächern.
Klasse 9 des Hauptschulzweiges
Klasse 9 des Realschulzweiges
Bezug: §16 DDVO
Gerd Rothlübbers · OBS Esterwegen · 10.03.2016