3.1 Übergang in das Gymnasium bzw. in den gymnasialen Zweig der Oberschule Ohne Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch, Mathematik und Englisch: Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder 3 G-Kursen in Deutsch, Mathematik und Englisch: Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder 3 E-Kursen in Deutsch, Mathematik und Englisch: Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder 3 Z-Kursen in Deutsch, Mathematik und Englisch: 1. Bedingung 1. Bedingung 1. Bedingung 1. Bedingung Ein Durchschnitt von „2,0“ in den Hauptfächern und Ein Durchschnitt von „2,0“ in den Hauptfächern 1 und Ein Durchschnitt von „2,4“ in den Hauptfächern 2, 3 und Ein Durchschnitt von „4,0“ in den Hauptfächern 4 und 2. Bedingung 2. Bedingung 2. Bedingung 2. Bedingung ein Durchschnitt von „2,5“ in den Nebenfächern und ein Durchschnitt von „2,5“ in den Nebenfächern und ein Durchschnitt von „2,5“ in den Nebenfächern und ein Durchschnitt von „2,5“ in den Nebenfächern und 3. Bedingung 3. Bedingung 3. Bedingung 3. Bedingung ab Klasse 6 ist zusätzlich mind. eine „3“ in Französisch oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich. ab Klasse 6 ist zusätzlich mind. eine „3“ in Französisch oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich. ab Klasse 6 ist zusätzlich mind. eine „3“ in Französisch oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich. ab Klasse 6 ist zusätzlich mind. eine „3“ in Französisch oder in einer anderen Wahlpflichtfremdsprache erforderlich. 1 Ist einer der Kurse ein E-Kurs, dann wird die E-Kurs-Note um „1“ besser gewertet, d.h. eine E-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer G-Kurs-Note „Zwei“. Ist einer der Kurse ein G-Kurs, dann wird die G-Kurs-Note um „1“ schlechter gewertet, d.h. eine G-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer E-Kurs-Note „Vier“. 2 Bezug: §16 DDVO 3 Ist einer der Kurse ein Z-Kurs, dann wird die Z-Kurs-Note um „1“ besser gewertet, d.h. eine Z-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer E-Kurs-Note „Zwei“. Ist einer der Kurse ein E-Kurs, dann wird die E-Kurs-Note um „1“ schlechter gewertet, d.h. eine E-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer Z-Kurs-Note „Vier“. 4 Gerd Rothlübbers · OBS Esterwegen · 10.03.2016 3.2 Übergang in den Hauptschul- bzw. Realschulzweig der Oberschule (nach Klasse 8) Mit der Versetzung in die Klasse 9 erfolgt die Zuweisung in den jeweiligen Schulzweig Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder 3 G-Kursen in Deutsch, Mathematik und Englisch: Bei Kurszugehörigkeit zu 2 oder 3 E-Kursen in Deutsch, Mathematik und Englisch: 1. Bedingung 1. Bedingung Ein Durchschnitt von „2,4“ in den Hauptfächern ¹ und Ein Durchschnitt von „4,0“ in den Hauptfächern ¹ und ¹ Ist einer der Kurse ein E-Kurs, dann wird die E-Kurs-Note um „1“ besser gewertet, d.h. eine E-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer G-Kurs-Note „Zwei“. ¹ Ist einer der Kurse ein G-Kurs, dann wird die G-Kurs-Note um „1“ schlechter gewertet, d.h. eine G-Kurs-Note „Drei“ entspricht einer E-Kurs-Note „Vier“. 2. Bedingung ein Durchschnitt von „3,5“ in den Nebenfächern. Klasse 9 des Hauptschulzweiges Klasse 9 des Realschulzweiges Bezug: §16 DDVO Gerd Rothlübbers · OBS Esterwegen · 10.03.2016
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