AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 10. März 2016 Nr. 10, 170. Jahrgang Sammlung der behördlichen Erlasse publiziert im Internet: www.gesetze.gl.ch Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Publikationsverordnung vom 12. August 2014 wird folgendes Titelverzeichnis publiziert: – Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943): GS IX D/631/3, Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) vom 13. September 1943; GS IX D/631/2, Verordnung betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 19. November 1943, (RR 9. 9. 2014, Zustandekommen am 24. 2. 2016 festgestellt); SBE 2016 05 (publ. 24. 2. 2016) − Änderung der Verordnung über die Volksschule GS IV B/31/1 (LR 24. 2. 2016); SBE 2016 06 (publ. 3. 3. 2016) Die Staatskanzlei Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Nord Glarus Nord ist eine junge, moderne Gemeinde im Glarnerland mit über 17 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wir bieten einer teamorientierten Persönlichkeit per 1. Juni 2016 als Mitarbeiter/-in Werkhof (100%) eine abwechslungsreiche Aufgabe in einem dynamischen Umfeld an. Ihre Hauptaufgaben: – Bau-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten von Strassen, Kanalisationen und öffentlichen Gewässern – Einsatz im Winterdienst mit Pikett – Mithilfe bei der Abfallentsorgung – Erstellen von Tagesrapporten – Mithilfe bei Gemeindeanlässen Ihr Profil: – abgeschlossene Grundausbildung als Strassenbauer, Maurer oder Ähnliches – Führerausweis Kategorie B, eventuell C – Erfahrung im Strassen- und Tiefbauwesen oder in Gemeindewerken – Wohnsitz in Glarus Nord – Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten (Winterdienst) Unser Angebot: – vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem lebhaften Betrieb – kollegiales Arbeitsklima – zeitgemässe Anstellungsbedingungen Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus Nord, Ramona Eicher, Bereichsleiterin Personal, Schulstrasse 2, Niederurnen, Telefon 058 611 70 21, E-Mail: [email protected]. Stellenausschreibung Gemeinde Glarus Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und geniessen lässt. Die Oberstufe Buchholz fördert die Jugendlichen fachlich, persönlich und sozial. Damit schafft sie Voraussetzungen für deren weiteren Weg in Beruf und Gesellschaft. Unsere Schulkultur ist geprägt durch Engagement und Vertrauen. Als Ergänzung unseres Kollegiums ist auf Beginn des Schuljahres 2016/17 folgende Stelle zur Neubesetzung ausgeschrieben: Lehrperson (80 bis 100%, an unsere Sekundarstufe I, Schwerpunkt Deutsch, Englisch und/oder Französisch, Geschichte) Von unserer künftigen Kollegin oder unserem Kollegen erwarten wir nebst einer qualifizierten Ausbildung ein gesamtschulisches Denken, ein hohes Mass an Teamfähigkeit sowie eine ausgewiesene Begeisterungsfähigkeit und Freude am Umgang mit Jugendlichen. Wir sind eine seit Jahren geleitete Schule mit derzeit rund 340 Jugendlichen und 40 Lehrpersonen. Weitere Informationen zu unserer Schule finden Sie auf: www.oberstufe-glarus.ch. Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Hämmerli, Schulleiter Buchholz, Telefon 058 611 82 31, E-Mail: [email protected]. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus, Leiter Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail: personal@ glarus.ch. Weitere Infos zu Glarus und offenen Stellen unter www.gemeinde.glarus.ch. Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 8750 Glarus Ausschreibung Departement Bau und Umwelt Ersatz von Fenster- und Eingangsfronten in Glas/Metall 1.Auftraggeber 1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers: Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Glarus. Beschaffungsstelle/Organisator: Bau und Umwelt, Hochbau, Glarus, z. Hd. von Martin Trümpi, Kirchstrasse 2, Glarus, Telefon: 055 646 64 37, Fax 055 646 64 40, E-Mail: [email protected]. 1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Adresse gemäss Kapitel 1.1. 1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes: 10. Mai 2016, 10.00 Uhr. Spezifische Fristen und Formvorschriften: Angebote müssen bis zum oben angegebenen Datum und Uhrzeit beim Departement Bau und Umwelt eingegangen sein. 1.5 Datum der Offertöffnung: 10. Mai 2016, 11.00 Uhr, Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus. 1.6 Art des Auftraggebers: Kanton. 1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren. 1.8 Auftragsart: Bauauftrag. 1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag: Nein. 2.Beschaffungsobjekt 2.1 Art des Bauauftrages: Ausführung. 2.2 Projekttitel der Beschaffung: BKP 215/221 Ersatz Fensterfronten, Eingangsfronten in Glas/Metall 2.4 Gemeinschaftsvokabular: CPV: 45000000 – Bauarbeiten Baukostenplannummer (BKP): 221 – Fenster, Aussentüren, Tore 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb: Ersatz von Fenster- und Eingangsfronten in Glas/Metall. 2.6 Ort der Ausführung: Kantonsschule Glarus, Winkelstrasse 1, Glarus. 2.7 Aufteilung in Lose? Nein. 2.8 Werden Varianten zugelassen? Nein. 2.9 Werden Teilangebote zugelassen? Nein. 2.10Ausführungstermin: Beginn 18. Juli 2016 und Ende 25. November 2016. 3.Bedingungen 3.1 Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Allgemeine und Besondere Bestimmungen der Arbeitsausschreibung. 3.6 Subunternehmer: Sind zugelassen, müssen bei Offerteingabe klar deklariert sein. 3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise. 3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien. 3.10Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 25. März 2016. Kosten: Fr. 0.00. 3.11Sprachen für Angebote: Deutsch. 3.12Gültigkeit des Angebotes: Zwölf Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote. 3.13Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: Departement Bau und Umwelt, Hochbau, Glarus, z. Hd. von Martin Trümpi, Kirchstrasse 2, Glarus, Telefon 055 646 64 37, Fax 055 646 64 40, E-Mail: martin.truempi@ gl.ch. Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 4. April 2016 bis 19. April 2016. Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch 4. Andere Informationen 4.6 Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Glarus, www.gl.ch. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Auschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. 8750 Glarus, 10. März 2016 Departement Bau und Umwelt Hochbau Waldfeststellungen für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd gemäss Artikel 9 des Kantonalen Waldgesetzes Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist ein Waldfeststellungsverfahren durch- Telefon 055 646 60 12 Fax 055 646 60 19 E-Mail: [email protected] Verlag: Südostschweiz Presse und Print AG 8750 Glarus zuführen, wo Bauzonen an den Wald grenzen oder in Zukunft daran grenzen sollen. Die neu festgestellten Waldgrenzen sind planerisch festzuhalten und zusammen mit dem Nutzungsplan bei der Gemeinde während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Nicht aufgelegt werden frühere Waldfeststellungen, welche bereits rechtsgültig sind. Die neuen Waldfeststellungen werden zusammen mit den Unterlagen der Nutzungsplanung aufgelegt und können ab 10. März 2016 während 30 Tagen im Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden eingesehen werden, die Unterlagen zu den Waldfeststellungen zusätzlich beim Depar-tement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus. Wer ein schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann beim Departement Bau und Umwelt Einsprache gegen die neuen Waldfeststellungen erhe-ben (Art. 4 Abs. 3 des kant. Waldgesetzes). Einsprachen gegen die Gesamtrevision der Nutz-ungsplanung sind an den Gemeinderat Glarus Süd zu richten. 8750 Glarus, 8. März 2016 Departement Bau und Umwelt sprachemöglichkeit öffentlich aufzulegen. Dazu liegen die Planunterlagen während 30 Tagen ab Publikationsdatum im Gemeindehaus in Schwanden während den üblichen Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen umfassen: −Baureglement − Zonenplan Braunwald 1:2000 − Zonenplan Linthal Tierfehd 1:2000 − Zonenplan Linthal, Rüti 1:2000 − Zonenplan Betschwanden, Diesbach, Hätzingen, Luchsingen 1:2000 − Zonenplan Haslen, Leuggelbach, Nidfurn, Schwanden, Sool 1:2000 − Zonenplan Schwändi, Mitlödi 1:2000 − Zonenplan Matt 1:2000 − Zonenplan Engi 1:2000 − Zonenplan Elm 1:2000 − Zonenplan Übriges Gebiet 1:20 000 − Änderungspläne zu jedem Zonenplan − Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Artikel 47 RPV Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter www.glarus-sued.ch eingesehen werden. Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der aufgelegten Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erheben. Im Sinne des Koordinationsgebots nach Artikel 25a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes werden mit der Totalrevision des Zonenplanes auch die erforderlichen Waldfeststellungen öffentlich aufgelegt. Die Einsprachemöglichkeit gegen die Waldfeststellungen richtet sich nach dem entsprechenden separaten Ausschreibungstext in diesem Amtsblatt. Neue Zuständigkeiten bei den Führerprüfungen Schifffahrt Ab dem 1. Januar 2016 haben sich angehende Schiffsführer mit Wohnsitz im Kanton Glarus für den Erwerb des Schiffsführerausweises ausschliesslich an das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen zu halten, das die Prüfungen abnimmt. Die Antragsformulare sind unter www.stva.sg.ch/home/schifffahrt.html oder beim Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen, Postfach, 9401 Rorschach, Telefon 058 229 93 21 erhältlich. Die Theorieprüfung kann wahlweise in den Prüfstellen Kaltbrunn, Mels, Rorschach oder St. Gallen-Winkeln abgelegt werden; die praktische Prüfung findet ab Unterterzen statt. Wir bitten umd Kenntnisnahme. 8762 Schwanden, 10. Dezember 2015 Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt des Kantons Glarus Urs Jenny, Leiter Verkehrsbeschränkung wegen Fahrtsfeier Anlässlich der Gedenkfeier zur Schlacht bei Näfels wird am Donnerstag, 7. April 2016, von 7.00 bis 19.00 Uhr, für das ganze Strassennetz des Kantons Glarus, ausgenommen: – Autobahn A3 – Kantonsstrasse Nr. 3, Bilten–Niederurnen–Oberurnen – Hauptstrasse Nr. 17, Ziegelbrücke–Oberurnen ein Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen zum Sachentransport verfügt. Das entsprechende Fahrverbot wird signalisiert. Wegen des kantonalen Feiertages bleiben die Fabriken und Detailhandelsgeschäfte im Kanton Glarus geschlossen. Der Verkehr von Näfels in Richtung Netstal bzw. Netstal–Näfels wird über Mollis umgeleitet. Die Umleitungsroute wird signalisiert. 8750 Glarus, 10. März 2016 Kantonspolizei Glarus Glarnersach Zulassung als Kaminfeger im Kanton Glarus Die glarnerSach erteilt aufgrund von Artikel 17, Absatz 1 des Brandschutzgesetzes und Artikel 4, Absatz 2 des Kaminfegerreglementes die Zulassung als selbstständiger Kaminfeger an: Harry Weber, eidgenössisch diplomierter Kaminfegermeister, Wehntalerstrasse 20, 8165 Schöfflisdorf, Telefon 044 856 14 43, E-Mail: [email protected]. Diese Zulassung ist ab 1. März 2016 für das gesamte Kantonsgebiet unbeschränkt gültig, längstens jedoch bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters. 8750 Glarus, 10. März 2016 Glarnersach Abteilung Prävention Gemeinde Glarus Süd Gesamtrevision Nutzungsplanung, öffentliche Auflage Publikation gestützt auf Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Gemäss Artikel 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) sind Änderungen der Planungsmittel anschliessend einer angemessenen Mitwirkung und unter Eröffnung einer Ein- 8762 Schwanden, 8. März 2016 Departement Werke und Umwelt Gemeinde Glarus Süd Änderung Zonenplan, öffentliche Auflage Publikation gestützt auf Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Zonenplan Leuggelbach 1:1000, Gebiet Rütenstalden Aufhebung Überbauungsplanpflicht Gemäss Artikel 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) sind Änderungen des Baureglements und des Zonenplans anschliessend einer angemessenen Mitwirkung und unter Eröffnung einer Einsprachemöglichkeit öffentlich aufzulegen. Aufgrund der sehr geringfügigen Auswirkungen wurde auf eine Mitwirkung im Sinne von Artikel 7 RBG verzichtet und die Anpassung wird direkt öffentlich aufgelegt. Dazu liegen die Planunterlagen während 30 Tagen ab Publikationsdatum im Gemeindehaus in Schwanden während den üblichen Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen umfassen: − Zonenplan Leuggelbach, Ausschnitt Rütenstalden 1:1000 − Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Artikel 47 RPV Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter www.glarus-sued.ch eingesehen werden. Personen, die ein schützwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der aufgelegten Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erheben. 8762 Schwanden, 8. März 2016 Departement Werke und Umwelt Geburten Gemeinde Glarus Nord Oberurnen 10.Februar: Qerkinaj Leandra, kosovarische Staatsangehörige, des Qerkinaj, Dardan und der Sahitaj, Egzona. Näfels 28.Februar: Gallati Sämi, von Glarus Nord, des Gallati, Urs Nikolaus und der Gallati, Karin. Mollis 28.Februar: Asani Lian, deutscher Staatsangehöriger, des Asani, Bekim und der Asani, Sabine. 27.Februar: Muhr Leonie Valentina, von Merenschwand AG, des Muhr, Andreas Stephan und der Muhr, Joëlle Laurence. 2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 10, 10. März 2016 Gemeinde Glarus Netstal 2.März: Leuzinger Dominik Jan, von Glarus, des Leuzinger, Markus Rolf und der Leuzinger, Sabrina. Gemeinde Glarus Süd Mitlödi 27.Februar: Gerardi Santiago, italienischer Staatsangehöriger, der Gerardi, Maria und des Gomes, Daniel José. Schwanden 26.Februar: Setencic Sara, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, des Setencic, Zoran und der Setencic, Gülcin. Die Staatskanzlei Todesfälle Gemeinde Glarus Nord Niederurnen 29.Februar: Disler Josef, von Entlebuch LU, geb. 13. Dezember 1944, wohnhaft gewesen in Niederurnen. Gemeinde Glarus Süd Schwanden 29.Februar: Streiff Hans Rudolf, von Glarus Süd, geb. 4. Februar 1951, wohnhaft gewesen in Schwanden, Ehemann der Streiff, Marija. Braunwald 28.Februar: Schumacher Franz, von Glarus Süd, geb. 12. Februar 1943, wohnhaft gewesen in Braunwald, Ehemann der Schumacher, Anna. Die Staatskanzlei Handelsregistereintragungen Im Handelsregister sind folgende Eintragungen gemacht worden: 26. Februar 2016 Gabriele Gebäudetechnik GmbH, in Glarus, CHE261.175.167, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 212 vom 3. 11. 2014, Publ. 1800015). Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Rapperswil-Jona SG im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und im Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes wegen gelöscht. Neue Firma und Adresse: Gabriele + Partner GmbH, Feldlistrasse 17, 8645 Jona. 26. Februar 2016 Hans Konrad Escher von der Linth Stiftung, in Glarus Nord, CHE-110.409.199, Stiftung (SHAB Nr. 135 vom 14. 7. 2011, Publ. 6254174). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ackermann, Heinz, von Mels, in Sargans, Mitglied und Quästor, mit Einzelunterschrift; Brandenberger, Marco, von Bäretswil, in Glarus, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Prefera Audit AG (CH-320.3.053.724-6), in Sargans, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Koller, Kurt, von Luzern, in Kastanienbaum (Horw), Mitglied und Quästor, mit Einzelunterschrift (bisher: in Kastanienbaum, Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung); Kaiser, Konrad, von Magden, in Rheinfelden, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: in Münchwilen AG); Brandenberger, Peter, von Glarus Nord, in Diessenhofen, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: von Glarus Nord und Bäretswil, in Schlatt TG); B. Schaller Treuhand AG (CHE-107.947.705), in Baar, Revisionsstelle. 26. Februar 2016 Weberei Sigrist AG, in Glarus Süd, CHE-103. 670.611, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom 26. 4. 2011, Publ. 6135408). Domizil neu: Sändlistrasse 23, Linthal. 26. Februar 2016 Mechanische Werkstätte Eschmann, in Glarus Nord, CHE-205.244.332, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 229 vom 25. 11. 2015, Publ. 2501725). Der Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gelöscht gemäss Artikel 159 Absatz 5 lit. a HRegV. 29. Februar 2016 PK Hauser Consulting, in Glarus, CHE-475.339. 878, Hauptstrasse 49, Glarus, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Beratungen in den Bereichen Konsumgüter und Gesundheitswesen. Eingetragene Personen: Hauser, Clemens Dagobert, von Glarus Nord, in Fislisbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Hauser, Yvonne, von Küsnacht ZH, in Fislisbach, mit Einzelunterschrift; Hauser, Patric Kilian, von Glarus Nord, in Fislisbach, mit Einzelunterschrift. 29. Februar 2016 RBA Bau GmbH, in Glarus, CHE-332.533.785, Burgstrasse 55, Glarus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 26. 2. 2016. Zweck: Ausführung von Bauarbeiten aller Art sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaf- ten für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Stammkapital: Fr. 20 000. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung des Gründers vom 26. 2. 2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Rrahmanaj, Bajram, kosovarischer Staatsangehöriger, in Glarus, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je Fr. 1000. 29. Februar 2016 By linde animation Genossenschaft, in Glarus, CHE-103.682.459, Genossenschaft (SHAB Nr. 152 vom 9. 8. 2011, Publ. 6288588). Firma neu: By linde animation Genossenschaft in Liquidation. Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 9. 8. 2011 aufgelöst. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Kirst, Sigrid, deutsche Staatsangehörige, in Glarus, Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Person neu oder mutierend: Rhyner, Marcel, von Glarus Süd, in Winterthur, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Glarus, Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien). 29. Februar 2016 Crosstec AG, in Glarus Nord, CHE-101.665.970, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 23. 12. 2015, Publ. 2559861). Statutenänderung: 24. 2. 2016. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen im Publikationsorgan; sofern durch das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt wird, können sie auch schriftlich oder per E-Mail an die letzte im Aktienverzeichnis eingetragene Adresse erfolgen. Mit Erklärung vom 24. 2. 2016 wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Unirevisa Beratungs- und Verwaltungs AG (CHE-107.925.299), in Glarus, Revisionsstelle. 29. Februar 2016 DUIT Finanzdienstleistungen und Consulting AG, in Glarus Süd, CHE-113.186.699, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 27. 4. 2011, Publ. 6137090). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Treucontrol AG (CH-170.3.018.061-6), in Zug, Revisionsstelle. 29. Februar 2016 Lalag AG in Liquidation, in Glarus, CHE-102. 633.240, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom 6. 7. 2015, Publ. 2250127). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird mit Bestätigung der zugelassenen Revisionsexpertin vom 28. 12. 2015 vor Ablauf des Sperrjahres gelöscht (Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 131 vom 10. 7. 2015). 1. März 2016 Flohmarkt-Walensee.ch, Corina Camenisch, in Glarus Nord, CHE-134.300.104, Oberdorfstrasse 9, Mühlehorn, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren aller Art, Hausräumungen, Entsorgungen. Eingetragene Personen: Camenisch, Corina, von Ilanz/Glion, in Walenstadtberg (Walenstadt), Inhaberin, mit Einzelunterschrift; Camenisch, Roman, von Safiental, in Walenstadtberg (Walenstadt), mit Einzelunterschrift. 1. März 2016 ISOLAND, Inhaber D. Sheapi, in Glarus Nord, CHE-210.540.606, Im Hof 3, Ziegelbrücke, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Heizung, Sanitär, Kälte. Eingetragene Person: Sheapi, Djemail, mazedonischer Staatsangehöriger, in Ziegelbrücke (Glarus Nord), Inhaber, mit Einzelunterschrift. 1. März 2016 Theo Giger Forstunternehmung Rüti GL, in Glarus Süd, CHE-497.222.664, Dorfstrasse 95, Rüti, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ausführen von allgemeinen Forstarbeiten, Holzerei und Holzhandel, Vermietung von Maschinen und Geräten. Eingetragene Personen: Giger, Theo, von Schänis, in Rüti (Glarus Süd), Inhaber, mit Einzelunterschrift; Giger, Adelheid Cäcilia, genannt Heidi, von Schänis, in Schänis, mit Einzelunterschrift. 1. März 2016 DRUBAG AG, in Glarus Süd, CHE-105.574.645, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 29. 4. 2011, Publ. 6141288). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schiesser, Hannes, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Diesbach [Glarus Süd]); BDO AG (CHE-105.952.747), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: BDO AG [CH160.9.002.983-4]). 1. März 2016 LINTH STZ AG, Bauunternehmung, in Glarus Süd, CHE-105.341.561, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom 27. 6. 2012, Publ. 6738668). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schiesser, Hannes, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Diesbach [Glarus Süd)]; BDO AG (CHE105.952.747), in Glarus, Revisionsstelle (bisher: BDO AG [CH-160.9.002.983-4]). 1. März 2016 Technische Betriebe Glarus Süd, in Glarus Süd, CHE-116.387.219, besondere Rechtsformen (SHAB Nr. 235 vom 3. 12. 2012, Publ. 6956658). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Gabathuler, Werner, von Weite, in Schwanden (Glarus Süd), stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Hösli, Werner, von Glarus Süd, in Leuggelbach (Glarus Süd), stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunter- schrift zu zweien (bisher: Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien); Trachsler, Michael, von Krummenau, in Elm (Glarus Süd), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; tbi Treuhand & Revision AG (CHE-108.748.232), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: tbi Treuhand & Revision AG [CH-020.3.023.587-8]). 2. März 2016 Malerei Wehrli, in Glarus Süd, CHE-431.942.963, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 201 vom 16. 10. 2015, Publ. 2429475). Das Einzelunternehmen wird infolge Verlegung des Sitzes nach Wartau SG im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und im Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes wegen gelöscht. Neue Adresse: Malerei Wehrli, Feldgasse 6, 9478 Azmoos. 2. März 2016 Theodor Staub Holding AG, in Glarus, CHE-102. 543.312, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 122 vom 29. 6. 2015, Publ. 2235005). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Staub-Fausch, Dr. Markus, von Sevelen, in Madiswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Fix, Raquel, von Zürich, in Willerzell (Einsiedeln), Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Staub, Daniel, von Sevelen, in Binningen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bollier, Miriam, von Zürich, in Adliswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Der Registerführer: A. Hajas Konkurse Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.) innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach dem Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung (Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf, dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen, gilt das Konkursamt als Zustellungsort, solange sie nicht einen anderen Zustellungsort in der Schweiz bezeichnen. Kollokationsplan und Inventar SchKG 221, 249–250 1. Schuldnerin: Aerni Maria Florentina, ausgeschlagene Erbschaft, von Neuchâtel NE und Hilterfingen BE, geboren am 29. April 1926, gestorben am 13. August 2015, wohnhaft gewesen Oberdorfstrasse 42, Glarus. 2. Auflagefrist Kollokationsplan: 11. März 2016 bis 30. März 2016. 3. Bemerkungen: Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Zulassung einer Forderung in der unversicherten 3. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden gegen den Nachtrag zum Kollokationsplan sind ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt der Nachtrag zum Kollokationsplan als anerkannt. Schluss des Konkursverfahrens SchKG 268 1. Schuldner: Brunschweiler Norbert, ausgeschlagene Erbschaft, von Erlen TG, geboren am 23. August 1954, gestorben am 19. Januar 2012, wohnhaft gewesen Horgenberg, Mitlödi. 2. Datum des Schlusses: 18. Februar 2016. 8750 Glarus, 10. März 2016 Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Glarus: Heiri Elmer Baugesuche Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes. Gemeinde Glarus Nord Oberurnen Michaela Fischli, Flechsenstrasse 11, Mollis Anbau Maschinenunterstand, Flechsenstrasse 11, Oberurnen, Parzelle Nr. 714, LB-Nr. 764, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet. Necmi Arikan, Ziegelbrückstrasse 12, Niederurnen Anbau Balkon, Rautistrasse 11, Oberurnen, Parzelle Nr. 397, LB-Nr. 529, Wohnzone 2, gemäss den eingereichten Unterlagen. Näfels Armin Tschudi, Am Linthli 20, Näfels Umnutzung Ladenlokal, Kirchstrasse 2, Näfels, Parzelle Nr. 850, LB-Nr. 670, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen. Anton Hauser, Abläschstrasse 49, Glarus Anbau Schopf an bestehendes Ferienhaus, Enzianalp, Näfels, Parzelle Nr. 10, LB-Nr. 1369, Alpwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels, zur Einsichtnahme auf. 8752 Näfels, 8. März 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Stüssi Immobilien AG, Buchholzstrasse 34, Glarus Überdachung der Lastwageneinfahrt und Erstellen eines Autounterstandes, Buchholzstrasse 34, Parzelle Nr. 1801, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda, zur Einsichtnahme auf. 8755 Ennenda, 8. März 2016 Der Gemeinderat Gemeinde Glarus Süd Schwändi Patric Schiesser, Schibli 44, Schwändi Neubau Autounterstand, Parzelle Nr. 28, Schibli 44, Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie bereits erstellt. Rüti Gabriele und Henriette Scheller, Gütschliweg 3, Thalwil Erstellen einer neuen Luft-Wasserwärmepumpe, Parzelle Nr. 32, Untergässli 4, Dorfkernzone im Ortsbildschutz und Objektschutz, gemäss den eingereichten Unterlagen. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, zur Einsichtnahme auf. 8762 Schwanden, 8. März 2016 Der Gemeinderat Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflagefrist bei der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die Verletzung privater Rechte geltend machen will, kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige privatrechtliche Klage hat keine aufschiebende Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.
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