10-10_Maerz_2016

AMTSBLATT
DES KANTONS GLARUS
Glarus, 10. März 2016
Nr. 10, 170. Jahrgang
Sammlung der behördlichen Erlasse
publiziert im Internet:
www.gesetze.gl.ch
Gemäss Artikel 7 Absatz 1 der Publikationsverordnung vom 12. August 2014 wird folgendes
Titelverzeichnis
publiziert:
– Interkantonale Vereinbarung zur Aufhebung des
Viehhandelskonkordats (Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel vom 13. September 1943):
GS IX D/631/3, Interkantonale Übereinkunft
über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat)
vom 13. September 1943; GS IX D/631/2,
Verordnung betreffend die Ausübung des Viehhandels vom 19. November 1943, (RR 9. 9. 2014,
Zustandekommen am 24. 2. 2016 festgestellt);
SBE 2016 05 (publ. 24. 2. 2016)
− Änderung der Verordnung über die Volksschule
GS IV B/31/1 (LR 24. 2. 2016); SBE 2016 06
(publ. 3. 3. 2016)
Die Staatskanzlei
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus Nord
Glarus Nord ist eine junge, moderne Gemeinde
im Glarnerland mit über 17 000 Einwohnerinnen
und Einwohnern. Wir bieten einer teamorientierten Persönlichkeit per 1. Juni 2016 als
Mitarbeiter/-in Werkhof
(100%)
eine abwechslungsreiche Aufgabe in einem dynamischen Umfeld an.
Ihre Hauptaufgaben:
– Bau-, Unterhalts- und Reinigungsarbeiten von
Strassen, Kanalisationen und öffentlichen
Gewässern
– Einsatz im Winterdienst mit Pikett
– Mithilfe bei der Abfallentsorgung
– Erstellen von Tagesrapporten
– Mithilfe bei Gemeindeanlässen
Ihr Profil:
– abgeschlossene Grundausbildung als Strassenbauer, Maurer oder Ähnliches
– Führerausweis Kategorie B, eventuell C
– Erfahrung im Strassen- und Tiefbauwesen oder
in Gemeindewerken
– Wohnsitz in Glarus Nord
– Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten (Winterdienst)
Unser Angebot:
– vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
in einem lebhaften Betrieb
– kollegiales Arbeitsklima
– zeitgemässe Anstellungsbedingungen
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde Glarus Nord, Ramona
Eicher, Bereichsleiterin Personal, Schulstrasse 2,
Niederurnen, Telefon 058 611 70 21, E-Mail:
[email protected].
Stellenausschreibung
Gemeinde Glarus
Glarus ist einzigartig vielseitig. Wir sind eine dynamische, weltoffene und kulturell interessante
Gemeinde, in der es sich gut leben, arbeiten und
geniessen lässt. Die Oberstufe Buchholz fördert
die Jugendlichen fachlich, persönlich und sozial.
Damit schafft sie Voraussetzungen für deren weiteren Weg in Beruf und Gesellschaft. Unsere Schulkultur ist geprägt durch Engagement und Vertrauen. Als Ergänzung unseres Kollegiums ist auf
Beginn des Schuljahres 2016/17 folgende Stelle
zur Neubesetzung ausgeschrieben:
Lehrperson
(80 bis 100%, an unsere Sekundarstufe I,
Schwerpunkt Deutsch, Englisch und/oder
Französisch, Geschichte)
Von unserer künftigen Kollegin oder unserem Kollegen erwarten wir nebst einer qualifizierten Ausbildung ein gesamtschulisches Denken, ein hohes
Mass an Teamfähigkeit sowie eine ausgewiesene
Begeisterungsfähigkeit und Freude am Umgang
mit Jugendlichen.
Wir sind eine seit Jahren geleitete Schule mit derzeit rund 340 Jugendlichen und 40 Lehrpersonen.
Weitere Informationen zu unserer Schule finden
Sie auf: www.oberstufe-glarus.ch.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne Thomas Hämmerli,
Schulleiter Buchholz, Telefon 058 611 82 31, E-Mail:
[email protected]. Wir freuen uns
auf Ihre Bewerbungsunterlagen an die Gemeinde
Glarus, Leiter Personal und Ausbildung, Jürg Bernold, Postfach 367, Glarus; E-Mail: personal@
glarus.ch. Weitere Infos zu Glarus und offenen Stellen unter www.gemeinde.glarus.ch.
Herausgegeben von der
Staatskanzlei des Kantons Glarus
8750 Glarus
Ausschreibung
Departement Bau und Umwelt
Ersatz von Fenster- und Eingangsfronten
in Glas/Metall
1.Auftraggeber
1.1
Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers:
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Glarus.
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau und
Umwelt, Hochbau, Glarus, z. Hd. von Martin Trümpi, Kirchstrasse 2, Glarus, Telefon:
055 646 64 37, Fax 055 646 64 40, E-Mail:
[email protected].
1.2
Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Adresse gemäss Kapitel 1.1.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes:
10. Mai 2016, 10.00 Uhr.
Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Angebote müssen bis zum oben angegebenen Datum und Uhrzeit beim Departement
Bau und Umwelt eingegangen sein.
1.5
Datum der Offertöffnung: 10. Mai 2016, 11.00
Uhr, Departement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus.
1.6 Art des Auftraggebers: Kanton.
1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren.
1.8 Auftragsart: Bauauftrag.
1.9
Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag: Nein.
2.Beschaffungsobjekt
2.1 Art des Bauauftrages: Ausführung.
2.2 Projekttitel der Beschaffung:
BKP 215/221 Ersatz Fensterfronten, Eingangsfronten in Glas/Metall
2.4 Gemeinschaftsvokabular:
CPV:
45000000 – Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP):
221 – Fenster, Aussentüren, Tore
2.5
Detaillierter Projektbeschrieb: Ersatz von
Fenster- und Eingangsfronten in Glas/Metall.
2.6
Ort der Ausführung: Kantonsschule Glarus,
Winkelstrasse 1, Glarus.
2.7 Aufteilung in Lose? Nein.
2.8 Werden Varianten zugelassen? Nein.
2.9 Werden Teilangebote zugelassen? Nein.
2.10Ausführungstermin: Beginn 18. Juli 2016 und
Ende 25. November 2016.
3.Bedingungen
3.1
Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss
Allgemeine und Besondere Bestimmungen
der Arbeitsausschreibung.
3.6
Subunternehmer: Sind zugelassen, müssen
bei Offerteingabe klar deklariert sein.
3.7 Eignungskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
3.8 Geforderte Nachweise: Aufgrund der in den
Unterlagen geforderten Nachweise.
3.9 Zuschlagskriterien: Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
3.10Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen: Anmeldung zum Bezug der
Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis:
25. März 2016.
Kosten: Fr. 0.00.
3.11Sprachen für Angebote: Deutsch.
3.12Gültigkeit des Angebotes: Zwölf Monate ab
Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
3.13Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen:
Departement Bau und Umwelt, Hochbau,
Glarus, z. Hd. von Martin Trümpi, Kirchstrasse 2, Glarus, Telefon 055 646 64 37,
Fax 055 646 64 40, E-Mail: martin.truempi@
gl.ch.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab:
4. April 2016 bis 19. April 2016.
Sprache der Ausschreibungsunterlagen:
Deutsch
4. Andere Informationen
4.6
Offizielles Publikationsorgan: Amtsblatt des
Kantons Glarus, www.gl.ch.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Auschreibung kann innert zehn Tagen
seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des
Kantons Glarus, Gerichtshaus, Spielhof 6, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die
Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat
Begehren, deren Begründung mit Angabe der
Beweismittel sowie die rechtsgültige Unterschrift
zu enthalten.
8750 Glarus, 10. März 2016
Departement Bau und Umwelt
Hochbau
Waldfeststellungen für die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der
Gemeinde Glarus Süd gemäss Artikel 9 des Kantonalen Waldgesetzes
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung ist ein Waldfeststellungsverfahren durch-
Telefon 055 646 60 12
Fax 055 646 60 19
E-Mail: [email protected]
Verlag:
Südostschweiz Presse und Print AG
8750 Glarus
zuführen, wo Bauzonen an den Wald grenzen
oder in Zukunft daran grenzen sollen. Die neu
festgestellten Waldgrenzen sind planerisch festzuhalten und zusammen mit dem Nutzungsplan
bei der Gemeinde während 30 Tagen öffentlich
aufzulegen. Nicht aufgelegt werden frühere
Waldfeststellungen, welche bereits rechtsgültig
sind.
Die neuen Waldfeststellungen werden zusammen
mit den Unterlagen der Nutzungsplanung aufgelegt und können ab 10. März 2016 während 30
Tagen im Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden eingesehen werden, die
Unterlagen zu den Waldfeststellungen zusätzlich
beim Depar-tement Bau und Umwelt, Kirchstrasse 2, Glarus. Wer ein schutzwürdiges Interesse
geltend macht, kann beim Departement Bau und
Umwelt Einsprache gegen die neuen Waldfeststellungen erhe-ben (Art. 4 Abs. 3 des kant.
Waldgesetzes). Einsprachen gegen die Gesamtrevision der Nutz-ungsplanung sind an den Gemeinderat Glarus Süd zu richten.
8750 Glarus, 8. März 2016
Departement Bau und Umwelt
sprachemöglichkeit öffentlich aufzulegen. Dazu
liegen die Planunterlagen während 30 Tagen ab
Publikationsdatum im Gemeindehaus in Schwanden während den üblichen Öffnungszeiten auf.
Die Unterlagen umfassen:
−Baureglement
− Zonenplan Braunwald 1:2000
− Zonenplan Linthal Tierfehd 1:2000
− Zonenplan Linthal, Rüti 1:2000
− Zonenplan Betschwanden, Diesbach, Hätzingen, Luchsingen 1:2000
− Zonenplan Haslen, Leuggelbach, Nidfurn,
Schwanden, Sool 1:2000
− Zonenplan Schwändi, Mitlödi 1:2000
− Zonenplan Matt 1:2000
− Zonenplan Engi 1:2000
− Zonenplan Elm 1:2000
− Zonenplan Übriges Gebiet 1:20 000
− Änderungspläne zu jedem Zonenplan
− Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Artikel 47 RPV
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch
im Internet unter www.glarus-sued.ch eingesehen werden.
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der aufgelegten Planung
haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind,
können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum
schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erheben.
Im Sinne des Koordinationsgebots nach Artikel 25a
des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes werden mit der Totalrevision des Zonenplanes auch
die erforderlichen Waldfeststellungen öffentlich
aufgelegt. Die Einsprachemöglichkeit gegen die
Waldfeststellungen richtet sich nach dem entsprechenden separaten Ausschreibungstext in diesem Amtsblatt.
Neue Zuständigkeiten bei den
Führerprüfungen Schifffahrt
Ab dem 1. Januar 2016 haben sich angehende
Schiffsführer mit Wohnsitz im Kanton Glarus für
den Erwerb des Schiffsführerausweises ausschliesslich an das Schifffahrtsamt des Kantons St. Gallen
zu halten, das die Prüfungen abnimmt. Die Antragsformulare sind unter www.stva.sg.ch/home/schifffahrt.html oder beim Schifffahrtsamt des Kantons
St. Gallen, Postfach, 9401 Rorschach, Telefon
058 229 93 21 erhältlich. Die Theorieprüfung kann
wahlweise in den Prüfstellen Kaltbrunn, Mels, Rorschach oder St. Gallen-Winkeln abgelegt werden;
die praktische Prüfung findet ab Unterterzen statt.
Wir bitten umd Kenntnisnahme.
8762 Schwanden, 10. Dezember 2015
Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt
des Kantons Glarus
Urs Jenny, Leiter
Verkehrsbeschränkung wegen
Fahrtsfeier
Anlässlich der Gedenkfeier zur Schlacht bei Näfels
wird am Donnerstag, 7. April 2016, von 7.00 bis
19.00 Uhr, für das ganze Strassennetz des Kantons Glarus, ausgenommen:
– Autobahn A3
– Kantonsstrasse Nr. 3, Bilten–Niederurnen–Oberurnen
– Hauptstrasse Nr. 17, Ziegelbrücke–Oberurnen
ein Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen
zum Sachentransport verfügt.
Das entsprechende Fahrverbot wird signalisiert.
Wegen des kantonalen Feiertages bleiben die Fabriken und Detailhandelsgeschäfte im Kanton Glarus
geschlossen.
Der Verkehr von Näfels in Richtung Netstal bzw.
Netstal–Näfels wird über Mollis umgeleitet. Die
Umleitungsroute wird signalisiert.
8750 Glarus, 10. März 2016
Kantonspolizei Glarus
Glarnersach
Zulassung als Kaminfeger im
Kanton Glarus
Die glarnerSach erteilt aufgrund von Artikel 17,
Absatz 1 des Brandschutzgesetzes und Artikel 4,
Absatz 2 des Kaminfegerreglementes die Zulassung als selbstständiger Kaminfeger an:
Harry Weber, eidgenössisch diplomierter Kaminfegermeister, Wehntalerstrasse 20, 8165 Schöfflisdorf, Telefon 044 856 14 43, E-Mail: [email protected].
Diese Zulassung ist ab 1. März 2016 für das gesamte
Kantonsgebiet unbeschränkt gültig, längstens jedoch
bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters.
8750 Glarus, 10. März 2016
Glarnersach
Abteilung Prävention
Gemeinde Glarus Süd
Gesamtrevision Nutzungsplanung,
öffentliche Auflage
Publikation gestützt auf Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemäss Artikel 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) sind Änderungen
der Planungsmittel anschliessend einer angemessenen Mitwirkung und unter Eröffnung einer Ein-
8762 Schwanden, 8. März 2016
Departement Werke und Umwelt
Gemeinde Glarus Süd
Änderung Zonenplan,
öffentliche Auflage
Publikation gestützt auf Artikel 25 des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Zonenplan Leuggelbach 1:1000,
Gebiet Rütenstalden
Aufhebung Überbauungsplanpflicht
Gemäss Artikel 25 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) sind Änderungen
des Baureglements und des Zonenplans anschliessend einer angemessenen Mitwirkung und unter
Eröffnung einer Einsprachemöglichkeit öffentlich
aufzulegen. Aufgrund der sehr geringfügigen Auswirkungen wurde auf eine Mitwirkung im Sinne
von Artikel 7 RBG verzichtet und die Anpassung
wird direkt öffentlich aufgelegt. Dazu liegen die
Planunterlagen während 30 Tagen ab Publikationsdatum im Gemeindehaus in Schwanden während
den üblichen Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen
umfassen:
− Zonenplan Leuggelbach, Ausschnitt Rütenstalden 1:1000
− Planungs- und Mitwirkungsbericht nach Artikel 47 RPV
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch
im Internet unter www.glarus-sued.ch eingesehen werden.
Personen, die ein schützwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der aufgelegten Planung
haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind,
können innert 30 Tagen ab Publikationsdatum
schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erheben.
8762 Schwanden, 8. März 2016
Departement Werke und Umwelt
Geburten
Gemeinde Glarus Nord
Oberurnen
10.Februar: Qerkinaj Leandra, kosovarische Staatsangehörige, des Qerkinaj, Dardan und der
Sahitaj, Egzona.
Näfels
28.Februar: Gallati Sämi, von Glarus Nord, des
Gallati, Urs Nikolaus und der Gallati, Karin.
Mollis
28.Februar: Asani Lian, deutscher Staatsangehöriger, des Asani, Bekim und der Asani, Sabine.
27.Februar: Muhr Leonie Valentina, von Merenschwand AG, des Muhr, Andreas Stephan und
der Muhr, Joëlle Laurence.
2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr. 10, 10. März 2016
Gemeinde Glarus
Netstal
2.März: Leuzinger Dominik Jan, von Glarus,
des Leuzinger, Markus Rolf und der Leuzinger, Sabrina.
Gemeinde Glarus Süd
Mitlödi
27.Februar: Gerardi Santiago, italienischer Staatsangehöriger, der Gerardi, Maria und des Gomes,
Daniel José.
Schwanden
26.Februar: Setencic Sara, bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, des Setencic, Zoran
und der Setencic, Gülcin.
Die Staatskanzlei
Todesfälle
Gemeinde Glarus Nord
Niederurnen
29.Februar: Disler Josef, von Entlebuch LU, geb.
13. Dezember 1944, wohnhaft gewesen in Niederurnen.
Gemeinde Glarus Süd
Schwanden
29.Februar: Streiff Hans Rudolf, von Glarus Süd,
geb. 4. Februar 1951, wohnhaft gewesen in
Schwanden, Ehemann der Streiff, Marija.
Braunwald
28.Februar: Schumacher Franz, von Glarus Süd,
geb. 12. Februar 1943, wohnhaft gewesen in
Braunwald, Ehemann der Schumacher, Anna.
Die Staatskanzlei
Handelsregistereintragungen
Im Handelsregister sind folgende Eintragungen
gemacht worden:
26. Februar 2016
Gabriele Gebäudetechnik GmbH, in Glarus, CHE261.175.167, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 212 vom 3. 11. 2014, Publ. 1800015).
Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Rapperswil-Jona SG im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und im
Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes
wegen gelöscht. Neue Firma und Adresse: Gabriele + Partner GmbH, Feldlistrasse 17, 8645 Jona.
26. Februar 2016
Hans Konrad Escher von der Linth Stiftung, in
Glarus Nord, CHE-110.409.199, Stiftung (SHAB
Nr. 135 vom 14. 7. 2011, Publ. 6254174). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ackermann, Heinz, von Mels, in Sargans, Mitglied und Quästor, mit Einzelunterschrift; Brandenberger, Marco, von Bäretswil, in Glarus, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung; Prefera Audit
AG (CH-320.3.053.724-6), in Sargans, Revisionsstelle. Eingetragene Personen neu oder mutierend:
Koller, Kurt, von Luzern, in Kastanienbaum (Horw),
Mitglied und Quästor, mit Einzelunterschrift (bisher: in Kastanienbaum, Mitglied ohne Zeichnungsberechtigung); Kaiser, Konrad, von Magden, in
Rheinfelden, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: in Münchwilen AG); Brandenberger, Peter, von Glarus Nord, in Diessenhofen, Mitglied, ohne Zeichnungsberechtigung (bisher: von
Glarus Nord und Bäretswil, in Schlatt TG);
B. Schaller Treuhand AG (CHE-107.947.705),
in Baar, Revisionsstelle.
26. Februar 2016
Weberei Sigrist AG, in Glarus Süd, CHE-103.
670.611, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 80 vom
26. 4. 2011, Publ. 6135408). Domizil neu: Sändlistrasse 23, Linthal.
26. Februar 2016
Mechanische Werkstätte Eschmann, in Glarus Nord,
CHE-205.244.332, Einzelunternehmen (SHAB
Nr. 229 vom 25. 11. 2015, Publ. 2501725). Der
Geschäftsbetrieb hat aufgehört. Das Einzelunternehmen wird von Amtes wegen gelöscht gemäss
Artikel 159 Absatz 5 lit. a HRegV.
29. Februar 2016
PK Hauser Consulting, in Glarus, CHE-475.339.
878, Hauptstrasse 49, Glarus, Einzelunternehmen
(Neueintragung). Zweck: Beratungen in den Bereichen Konsumgüter und Gesundheitswesen. Eingetragene Personen: Hauser, Clemens Dagobert,
von Glarus Nord, in Fislisbach, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Hauser, Yvonne, von Küsnacht ZH,
in Fislisbach, mit Einzelunterschrift; Hauser, Patric
Kilian, von Glarus Nord, in Fislisbach, mit Einzelunterschrift.
29. Februar 2016
RBA Bau GmbH, in Glarus, CHE-332.533.785,
Burgstrasse 55, Glarus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 26. 2.
2016. Zweck: Ausführung von Bauarbeiten aller Art
sowie aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und
Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen,
die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaf-
ten für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Stammkapital: Fr. 20 000. Publikationsorgan: SHAB.
Mitteilungen der Geschäftsführung an die Gesellschafter erfolgen per Brief, E-Mail oder Telefax an
die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss
Erklärung des Gründers vom 26. 2. 2016 untersteht
die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und
verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Personen: Rrahmanaj, Bajram, kosovarischer Staatsangehöriger, in Glarus, Gesellschafter
und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit
20 Stammanteilen zu je Fr. 1000.
29. Februar 2016
By linde animation Genossenschaft, in Glarus,
CHE-103.682.459, Genossenschaft (SHAB Nr.
152 vom 9. 8. 2011, Publ. 6288588). Firma neu:
By linde animation Genossenschaft in Liquidation.
Die Genossenschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom 9. 8. 2011 aufgelöst. Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift:
Kirst, Sigrid, deutsche Staatsangehörige, in Glarus,
Vizepräsidentin, mit Kollektivunterschrift zu zweien.
Eingetragene Person neu oder mutierend: Rhyner,
Marcel, von Glarus Süd, in Winterthur, Liquidator, mit Einzelunterschrift (bisher: in Glarus, Präsident mit Kollektivunterschrift zu zweien).
29. Februar 2016
Crosstec AG, in Glarus Nord, CHE-101.665.970,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 249 vom 23. 12.
2015, Publ. 2559861). Statutenänderung: 24. 2. 2016.
Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen im Publikationsorgan; sofern durch
das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt
wird, können sie auch schriftlich oder per E-Mail
an die letzte im Aktienverzeichnis eingetragene
Adresse erfolgen. Mit Erklärung vom 24. 2. 2016
wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Unirevisa Beratungs- und Verwaltungs
AG (CHE-107.925.299), in Glarus, Revisionsstelle.
29. Februar 2016
DUIT Finanzdienstleistungen und Consulting AG,
in Glarus Süd, CHE-113.186.699, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 81 vom 27. 4. 2011, Publ. 6137090).
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Treucontrol AG (CH-170.3.018.061-6),
in Zug, Revisionsstelle.
29. Februar 2016
Lalag AG in Liquidation, in Glarus, CHE-102.
633.240, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 127 vom
6. 7. 2015, Publ. 2250127). Die Liquidation ist
beendet. Die Gesellschaft wird mit Bestätigung
der zugelassenen Revisionsexpertin vom 28. 12.
2015 vor Ablauf des Sperrjahres gelöscht (Publikation 3. Schuldenruf: SHAB Nr. 131 vom 10. 7.
2015).
1. März 2016
Flohmarkt-Walensee.ch, Corina Camenisch, in
Glarus Nord, CHE-134.300.104, Oberdorfstrasse 9,
Mühlehorn, Einzelunternehmen (Neueintragung).
Zweck: Handel mit Neu- und Gebrauchtwaren aller
Art, Hausräumungen, Entsorgungen. Eingetragene
Personen: Camenisch, Corina, von Ilanz/Glion,
in Walenstadtberg (Walenstadt), Inhaberin, mit
Einzelunterschrift; Camenisch, Roman, von Safiental, in Walenstadtberg (Walenstadt), mit Einzelunterschrift.
1. März 2016
ISOLAND, Inhaber D. Sheapi, in Glarus Nord,
CHE-210.540.606, Im Hof 3, Ziegelbrücke, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Heizung,
Sanitär, Kälte. Eingetragene Person: Sheapi, Djemail, mazedonischer Staatsangehöriger, in Ziegelbrücke (Glarus Nord), Inhaber, mit Einzelunterschrift.
1. März 2016
Theo Giger Forstunternehmung Rüti GL, in Glarus Süd, CHE-497.222.664, Dorfstrasse 95, Rüti,
Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Ausführen von allgemeinen Forstarbeiten, Holzerei
und Holzhandel, Vermietung von Maschinen und
Geräten. Eingetragene Personen: Giger, Theo, von
Schänis, in Rüti (Glarus Süd), Inhaber, mit Einzelunterschrift; Giger, Adelheid Cäcilia, genannt
Heidi, von Schänis, in Schänis, mit Einzelunterschrift.
1. März 2016
DRUBAG AG, in Glarus Süd, CHE-105.574.645,
Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 83 vom 29. 4. 2011,
Publ. 6141288). Eingetragene Personen neu oder
mutierend: Schiesser, Hannes, von Glarus Süd, in
Schwanden (Glarus Süd), Präsident, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Diesbach
[Glarus Süd]); BDO AG (CHE-105.952.747), in
Glarus, Revisionsstelle (bisher: BDO AG [CH160.9.002.983-4]).
1. März 2016
LINTH STZ AG, Bauunternehmung, in Glarus Süd,
CHE-105.341.561, Aktiengesellschaft (SHAB Nr.
123 vom 27. 6. 2012, Publ. 6738668). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schiesser, Hannes, von Glarus Süd, in Schwanden (Glarus Süd),
Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien (bisher: in Diesbach [Glarus Süd)]; BDO AG (CHE105.952.747), in Glarus, Revisionsstelle (bisher:
BDO AG [CH-160.9.002.983-4]).
1. März 2016
Technische Betriebe Glarus Süd, in Glarus Süd,
CHE-116.387.219, besondere Rechtsformen (SHAB
Nr. 235 vom 3. 12. 2012, Publ. 6956658). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften:
Gabathuler, Werner, von Weite, in Schwanden
(Glarus Süd), stellvertretender Geschäftsführer,
mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Hösli, Werner, von
Glarus Süd, in Leuggelbach (Glarus Süd), stellvertretender Geschäftsführer, mit Kollektivunter-
schrift zu zweien (bisher: Mitglied der Geschäftsleitung mit Kollektivunterschrift zu zweien); Trachsler, Michael, von Krummenau, in Elm (Glarus
Süd), Mitglied der Geschäftsleitung, mit Kollektivunterschrift zu zweien; tbi Treuhand & Revision AG (CHE-108.748.232), in Zürich, Revisionsstelle (bisher: tbi Treuhand & Revision AG
[CH-020.3.023.587-8]).
2. März 2016
Malerei Wehrli, in Glarus Süd, CHE-431.942.963,
Einzelunternehmen (SHAB Nr. 201 vom 16. 10. 2015, Publ. 2429475). Das Einzelunternehmen
wird infolge Verlegung des Sitzes nach Wartau SG
im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragen und im Handelsregister des Kantons Glarus von Amtes wegen gelöscht. Neue Adresse:
Malerei Wehrli, Feldgasse 6, 9478 Azmoos.
2. März 2016
Theodor Staub Holding AG, in Glarus, CHE-102.
543.312, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 122 vom
29. 6. 2015, Publ. 2235005). Ausgeschiedene Person und erloschene Unterschrift: Staub-Fausch,
Dr. Markus, von Sevelen, in Madiswil, Mitglied,
mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene
Personen neu oder mutierend: Fix, Raquel, von
Zürich, in Willerzell (Einsiedeln), Mitglied, mit
Kollektivunterschrift zu zweien; Staub, Daniel, von
Sevelen, in Binningen, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Bollier, Miriam, von Zürich,
in Adliswil, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu
zweien.
Der Registerführer: A. Hajas
Konkurse
Die Gläubiger des Schuldners und alle Personen,
die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt
­Beweismittel (Schuldscheine, Buchauszüge usw.)
innert der Eingabefrist dem betreffenden Konkursamt einzureichen. Mit der Eröffnung des Konkurses hört gegenüber dem Schuldner der Zinslauf auf. Für pfandgesicherte Forderungen läuft
der Zins bis zur Verwertung weiter, soweit der
Pfanderlös den Betrag der Forderung und des bis
zur Konkurseröffnung aufgelaufenen Zinses übersteigt (Art. 209 SchKG). Die Grundpfandgläubiger
haben ihre Forderungen in Kapital, Zinsen und
Kosten zerlegt anzumelden und gleichzeitig auch
anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig
oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag
und auf welchen Termin. Die Inhaber von Dienstbarkeiten, welche unter dem früheren kantonalen
Recht ohne Eintragung in die öffentlichen Bücher
entstanden und noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, werden aufgefordert, diese Rechte
innert einem Monat beim betreffenden Konkursamt unter Einlegung allfälliger Beweismittel anzumelden. Ist der Schuldner Miteigentümer oder
Stockwerkeigentümer eines Grundstückes, gilt
diese Aufforderung auch für solche Dienstbarkeiten am ­Grundstück selbst. Die nicht angemeldeten Dienstbarkeiten können gegenüber einem
gutgläubigen Erwerber des belasteten Grundstückes nicht mehr geltend gemacht werden, soweit
es sich nicht um Rechte handelt, die auch nach
dem ­
Zivilgesetzbuch ohne Eintragung in das
Grundbuch dinglich wirksam sind. Desgleichen
haben die Schuldner des Konkursiten sich binnen
der Eingabefrist als solche anzumelden bei Straffolgen (Art. 324 Ziff. 2 StGB) im Unterlassungsfalle. Personen, die Sachen des Schuldners als
Pfandgläubiger oder aus anderen Gründen besitzen, haben diese innert der gleichen Frist dem
­betreffenden Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird auf die Straffolge bei Unterlassung
(Art. 324 Ziff. 3 StGB) hingewiesen und darauf,
dass das Vollzugsrecht erlischt, wenn die Meldung ungerechtfertigt unterbleibt. Die Pfandgläubiger sowie Drittpersonen, denen Pfandtitel auf
den Liegenschaften des Gemeinschuldners weiter­
verpfändet worden sind, haben die Pfandtitel und
Pfandverschreibungen innerhalb der gleichen Frist
dem Konkursamt einzureichen. Den Gläubigerversammlungen können auch ­Mitschuldner und
Bürgen des Schuldners sowie Gewährspflichtige
beiwohnen. Für Beteiligte, die im Ausland wohnen,
gilt das Konkursamt als ­Zustellungsort, solange
sie nicht einen anderen Zustellungsort in der
Schweiz bezeichnen.
Kollokationsplan und Inventar
SchKG 221, 249–250
1. Schuldnerin: Aerni Maria Florentina, ausgeschlagene Erbschaft, von Neuchâtel NE
und Hilterfingen BE, geboren am 29. April
1926, gestorben am 13. August 2015, wohnhaft gewesen Oberdorfstrasse 42, Glarus.
2. Auflagefrist Kollokationsplan: 11. März 2016
bis 30. März 2016.
3. Bemerkungen: Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Zulassung einer
Forderung in der unversicherten 3. Klasse liegt
der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan
sind beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6,
Glarus, anhängig zu machen; Beschwerden
gegen den Nachtrag zum Kollokationsplan sind
ebenfalls beim Kantonsgericht Glarus, Spielhof 6, Glarus, einzureichen. Andernfalls gilt
der Nachtrag zum Kollokationsplan als anerkannt.
Schluss des Konkursverfahrens
SchKG 268
1. Schuldner: Brunschweiler Norbert, ausgeschlagene Erbschaft, von Erlen TG, geboren
am 23. August 1954, gestorben am 19. Januar
2012, wohnhaft gewesen Horgenberg, Mitlödi.
2. Datum des Schlusses: 18. Februar 2016.
8750 Glarus, 10. März 2016
Betreibungs- und Konkursamt
des Kantons Glarus:
Heiri Elmer
Baugesuche
Baugesuchspublikationen gestützt auf Artikel 71
des Raumentwicklungs- und Baugesetzes.
Gemeinde Glarus Nord
Oberurnen
Michaela Fischli, Flechsenstrasse 11, Mollis
Anbau Maschinenunterstand, Flechsenstrasse 11,
Oberurnen, Parzelle Nr. 714, LB-Nr. 764, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet.
Necmi Arikan,
Ziegelbrückstrasse 12, Niederurnen
Anbau Balkon, Rautistrasse 11, Oberurnen, Parzelle Nr. 397, LB-Nr. 529, Wohnzone 2, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Näfels
Armin Tschudi, Am Linthli 20, Näfels
Umnutzung Ladenlokal, Kirchstrasse 2, Näfels,
Parzelle Nr. 850, LB-Nr. 670, Dorfkernzone, gemäss
den eingereichten Unterlagen.
Anton Hauser, Abläschstrasse 49, Glarus
Anbau Schopf an bestehendes Ferienhaus, Enzianalp, Näfels, Parzelle Nr. 10, LB-Nr. 1369, Alpwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, nicht zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, Näfels,
zur Einsichtnahme auf.
8752 Näfels, 8. März 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus
Stüssi Immobilien AG,
Buchholzstrasse 34, Glarus
Überdachung der Lastwageneinfahrt und Erstellen eines Autounterstandes, Buchholzstrasse 34,
Parzelle Nr. 1801, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie durch Profile bezeichnet.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus, Bau und Umwelt, Poststrasse, Ennenda,
zur Einsichtnahme auf.
8755 Ennenda, 8. März 2016
Der Gemeinderat
Gemeinde Glarus Süd
Schwändi
Patric Schiesser, Schibli 44, Schwändi
Neubau Autounterstand, Parzelle Nr. 28, Schibli 44,
Dorfkernzone, gemäss den eingereichten Unterlagen und wie bereits erstellt.
Rüti
Gabriele und Henriette Scheller,
Gütschliweg 3, Thalwil
Erstellen einer neuen Luft-Wasserwärmepumpe,
Parzelle Nr. 32, Untergässli 4, Dorfkernzone im
Ortsbildschutz und Objektschutz, gemäss den
eingereichten Unterlagen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde
Glarus Süd, Hoch- und Tiefbau, Bahnhofstrasse 7,
Schwanden, zur Einsichtnahme auf.
8762 Schwanden, 8. März 2016
Der Gemeinderat
Gemäss Artikel 71 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes sind die vorerwähnten
Baugesuchsunterlagen während 30 Tagen bei der
zuständigen Gemeindebehörde zur Einsicht aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann
gemäss Artikel 73 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes innert der Auflage­frist bei
der zuständigen Gemeindebehörde schriftlich und
begründet Einsprache wegen Verletzung öffentlichrechtlicher Bestimmungen einreichen. Wer die
Verletzung privater Rechte geltend machen will,
kann gemäss Artikel 74 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes auf dem zivilrechtlichen Weg Klage einreichen. Eine allfällige
privat­rechtliche Klage hat keine aufschiebende
Wirkung, vorbehalten bleiben vorsorgliche Anordnungen der Zivilgerichte.