Rückmeldung Am Informationsnachmittag Das neue KWKG 2016: Herausforderungen und Pflichten für Unternehmen Informationsnachmittag am Mittwoch, den 09. März 2016, 13:30 bis 16:30 Uhr im hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft in der Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Das neue KWKG 2016: Herausforderungen und Pflichten für Unternehmen nehme ich gerne teil. kann ich leider nicht teilnehmen. Teilnahmegebühr Mitglieder von co2ncept plus e. V.: 150,00 Euro zzgl. MwSt. Vertreter von Behörden: 200,00 Euro zzgl. MwSt. Nichtmitglieder: 350,00 Euro zzgl. MwSt. Anfahrt Öffentliche Verkehrsmittel: Vom Karlsplatz (Stachus) ca. 10 Minuten zu Fuß (zum Karlsplatz fahren alle S-Bahnen sowie die U4, U5 und die Straßenbahnlinien 16 – 21, 27). Teilnehmer In Kooperation mit der co2ncept plus GmbH obliegt die Organisation der Veranstaltung dem co2ncept plus e. V. Mittwoch, 09. März 2016, 13:30 bis 16:30 Uhr München, hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft ____________________________________________________ Titel, Vorname, Name Kontakt ____________________________________________________ Funktion ____________________________________________________ Firma / Institution Max-Joseph-Straße 5, 80333 München Telefon: 089-55 178 445 Telefax: 089-55 178 91 445 [email protected] ____________________________________________________ www.co2ncept-plus.de Telefon / Telefax ____________________________________________________ Email ____________________________________________________ Anschrift ____________________________________________________ Datum Unterschrift Ihre Antwort erbitten wir bis Mittwoch, 02. März 2016, per Fax an 089-55 178 91 445 oder Email an [email protected]. Teilnahmebedingungen: Der Teilnahmebeitrag für den Informationsnachmittag inklusive Unterlagen beträgt für Vertreter von Mitgliedsunternehmen von co 2ncept plus e. V. 150,- € zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 200,- € zzgl. MwSt. und für Vertreter von Nichtmitgliedsunternehmen 350,- € zzgl. MwSt.. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Für Stornierungen (nur schriftlich) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt.. Danach wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Programmänderungen behalten wir uns vor. Muss die Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr. www.co2ncept-plus.de Das KWKG 2016: Herausforderungen und Pflichten für Unternehmen Agenda Am 01. Januar 2016 trat das „Gesetz zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016)“ in Kraft. Dieses beinhaltet zahlreiche Neuerungen gegenüber dem KWKG 2012 und stellt Betreiber und Planer von KWK-Anlagen erneut vor veränderte Rahmenbedingungen. 13:30 Im Rahmen unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen des KWKG 2016 sowie die Anforderungen und Pflichten vor, die sich hieraus für KWK-Anlagenbetreiber ergeben. Als weiteren Schwerpunkt thematisieren wir, wie das KWKG, das EEG sowie das Strom- und Energiesteuerrecht im Bereich der Eigenstromerzeugung und dem Fremdstrombezug zusammenwirken. Zur Abrundung des Informationsnachmittags präsentieren wir Ihnen als Praxisbeispiel die Herangehensweise und Erfahrungen eines betroffenen Unternehmens bei der Planung einer neuen KWKAnlage. In diesem Kontext wird u. a. aufgezeigt, welche technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Faktoren wie z. B. die Inanspruchnahme von Subventionen oder Stichtagsregelungen in den Planungsprozess einer KWK-Anlage hineinspielen. 15:45 Isabella Kalisch, co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V., München 13:45 KWKG 2016: Zentrale Elemente und wesentliche Änderungen im Vergleich zum KWKG 2012 Bestandsschutz für bestehende KWK-Anlagen Fördervoraussetzungen im KWKG 2016 Höhe und Dauer des Zuschlags bei Netzeinspeisung und Eigenversorgung Gesetzliche Einschränkungen der Zuschlagszahlung Anlagenzulassung durch das BAFA und Vorbescheid Mitteilungspflichten Christiane Fuckerer, BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Eschborn 14:45 Wann lohnt sich eine Investition in KWK? KWKG 2016 aus der Sicht eines Planers: Was gilt es künftig zu beachten? Modernisierung vs. Neuanlagen: Herausforderungen bei der Abgrenzung Kosten-Nutzen-Vergleichs-Verordnung: Herausforderungen bei der Genehmigung eines Kraftwerks Die Auswirkungen von Stichtagsregelungen auf den Planungsprozess an einem realen Beispiel Sind KWK-Projekte in Zeiten sich schnell ändernder Rahmenbedingungen noch planbar? Der Förderschwerpunkt des KWKG 2016 liegt auf Anlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen. Für neue industrielle KWK-Eigenversorgungsanlagen sieht das KWKG 2016 dahingegen erhebliche Einschränkungen vor: Eine Förderung für eigenerzeugten und -verbrauchten Strom erhalten künftig nur noch Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von weniger als 100 Kilowatt, Anlagen in stromintensiven Unternehmen und Unternehmen nach Anlage 4 des EEG sowie Anlagen, die KWK-Strom an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz liefern, sofern für diesen die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Begrüßung Ralf Schmeißer, Merck KGaA, Darmstadt 16:30 Abschließende Diskussion und Ende der Veranstaltung Betriebliche Schlüsselelemente der Energiewende: Das Zusammenspiel von KWKG, EEG & Co. Betriebliche Eigenstromerzeugung / Contracting Fördermöglichkeiten nach dem KWKG Wechselwirkungen mit der EEG-Umlage für Eigenversorger Wechselwirkungen mit der Stromsteuer Teilnahme am Regelenergiemarkt Betrieblicher Fremdstrombezug Umlagen nach dem KWKG und anderen Regelungen Begrenzung der EEG-Umlage Entlastungen nach Strom- und Energiesteuerrecht Reduzierte individuelle Netzentgelte Dr. Martin Geipel, Kanzlei Noerr LLP, Berlin Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. co2ncept plus. Ihr Partner für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. www.co2ncept-plus.de
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