Programm

Rückmeldung
Am Informationsnachmittag
Das neue KWKG 2016: Herausforderungen und Pflichten
für Unternehmen
Informationsnachmittag
am Mittwoch, den 09. März 2016, 13:30 bis 16:30 Uhr
im hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft
in der Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
Das neue KWKG 2016:
Herausforderungen und
Pflichten für Unternehmen
… nehme ich gerne teil.
… kann ich leider nicht teilnehmen.
Teilnahmegebühr
… Mitglieder von co2ncept plus e. V.: 150,00 Euro zzgl. MwSt.
… Vertreter von Behörden: 200,00 Euro zzgl. MwSt.
… Nichtmitglieder: 350,00 Euro zzgl. MwSt.
Anfahrt
Öffentliche Verkehrsmittel: Vom Karlsplatz (Stachus) ca. 10 Minuten
zu Fuß (zum Karlsplatz fahren alle S-Bahnen sowie die U4, U5 und
die Straßenbahnlinien 16 – 21, 27).
Teilnehmer
In Kooperation mit der co2ncept plus GmbH obliegt die
Organisation der Veranstaltung dem co2ncept plus e. V.
Mittwoch, 09. März 2016, 13:30 bis 16:30 Uhr
München, hbw I Haus der Bayerischen Wirtschaft
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Titel, Vorname, Name
Kontakt
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Funktion
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Firma / Institution
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München
Telefon: 089-55 178 445
Telefax: 089-55 178 91 445
[email protected]
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www.co2ncept-plus.de
Telefon / Telefax
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Email
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Anschrift
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Datum
Unterschrift
Ihre Antwort erbitten wir bis Mittwoch, 02. März 2016, per Fax an
089-55 178 91 445 oder Email an [email protected].
Teilnahmebedingungen: Der Teilnahmebeitrag für den Informationsnachmittag inklusive
Unterlagen beträgt für Vertreter von Mitgliedsunternehmen von co 2ncept plus e. V. 150,- €
zzgl. MwSt., für Vertreter von Behörden 200,- € zzgl. MwSt. und für Vertreter von
Nichtmitgliedsunternehmen 350,- € zzgl. MwSt.. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung
fällig. Für Stornierungen (nur schriftlich) bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erheben wir
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € zzgl. MwSt.. Danach wird der gesamte
Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen
Ersatzteilnehmer. Programmänderungen behalten wir uns vor. Muss die Veranstaltung aus
unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In
diesem Fall besteht nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten
Teilnahmegebühr.
www.co2ncept-plus.de
Das KWKG 2016: Herausforderungen
und Pflichten für Unternehmen
Agenda
Am 01. Januar 2016 trat das „Gesetz zur Neuregelung des
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016)“ in Kraft. Dieses beinhaltet zahlreiche Neuerungen gegenüber dem KWKG
2012 und stellt Betreiber und Planer von KWK-Anlagen erneut
vor veränderte Rahmenbedingungen.
13:30
Im Rahmen unserer Veranstaltung stellen wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen des KWKG 2016 sowie die Anforderungen und
Pflichten vor, die sich hieraus für KWK-Anlagenbetreiber ergeben.
Als weiteren Schwerpunkt thematisieren wir, wie das KWKG, das
EEG sowie das Strom- und Energiesteuerrecht im Bereich der Eigenstromerzeugung und dem Fremdstrombezug zusammenwirken.
Zur Abrundung des Informationsnachmittags präsentieren wir Ihnen
als Praxisbeispiel die Herangehensweise und Erfahrungen eines
betroffenen Unternehmens bei der Planung einer neuen KWKAnlage. In diesem Kontext wird u. a. aufgezeigt, welche technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Faktoren wie z. B. die
Inanspruchnahme von Subventionen oder Stichtagsregelungen in
den Planungsprozess einer KWK-Anlage hineinspielen.
15:45
Isabella Kalisch, co2ncept plus – Verband der Wirtschaft
für Emissionshandel und Klimaschutz e. V., München
13:45
KWKG 2016: Zentrale Elemente und wesentliche
Änderungen im Vergleich zum KWKG 2012
Bestandsschutz für bestehende KWK-Anlagen
Fördervoraussetzungen im KWKG 2016
Höhe und Dauer des Zuschlags bei Netzeinspeisung und Eigenversorgung
Gesetzliche Einschränkungen der Zuschlagszahlung
Anlagenzulassung durch das BAFA und Vorbescheid
Mitteilungspflichten
Christiane Fuckerer, BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, Eschborn
14:45
Wann lohnt sich eine Investition in KWK?
KWKG 2016 aus der Sicht eines Planers:
Was gilt es künftig zu beachten?
Modernisierung vs. Neuanlagen:
Herausforderungen bei der Abgrenzung
Kosten-Nutzen-Vergleichs-Verordnung:
Herausforderungen bei der Genehmigung
eines Kraftwerks
Die Auswirkungen von Stichtagsregelungen auf
den Planungsprozess an einem realen Beispiel
Sind KWK-Projekte in Zeiten sich schnell
ändernder Rahmenbedingungen noch planbar?
Der Förderschwerpunkt des KWKG 2016 liegt auf Anlagen, die in
das öffentliche Netz einspeisen.
Für neue industrielle KWK-Eigenversorgungsanlagen sieht das
KWKG 2016 dahingegen erhebliche Einschränkungen vor: Eine
Förderung für eigenerzeugten und -verbrauchten Strom erhalten
künftig nur noch Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung von
weniger als 100 Kilowatt, Anlagen in stromintensiven Unternehmen
und Unternehmen nach Anlage 4 des EEG sowie Anlagen, die
KWK-Strom an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz liefern, sofern für diesen die volle
EEG-Umlage entrichtet wird.
Begrüßung
Ralf Schmeißer, Merck KGaA, Darmstadt
16:30
Abschließende Diskussion und Ende der
Veranstaltung
Betriebliche Schlüsselelemente der Energiewende:
Das Zusammenspiel von KWKG, EEG & Co.
Betriebliche Eigenstromerzeugung / Contracting
Fördermöglichkeiten nach dem KWKG
Wechselwirkungen mit der EEG-Umlage für
Eigenversorger
Wechselwirkungen mit der Stromsteuer
Teilnahme am Regelenergiemarkt
Betrieblicher Fremdstrombezug
Umlagen nach dem KWKG und anderen
Regelungen
Begrenzung der EEG-Umlage
Entlastungen nach Strom- und Energiesteuerrecht
Reduzierte individuelle Netzentgelte
Dr. Martin Geipel, Kanzlei Noerr LLP, Berlin
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
co2ncept plus. Ihr Partner für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
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