Stadtgemeinde Bad Vöslau ÄNDERUNG des ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Erläuterungsbericht März 2016 DI.LI / DI LO ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES EINLEITUNG Die Stadtgemeinde Bad Vöslau im politischen Bezirk Baden verfügt seit dem Jahre 2004 über ein Örtliches Raumordnungsprogramm, welches seit diesem Zeitpunkt einige Male abgeändert wurde. Im Zuge des gegenständlichen Verfahrens kommt es zu generellen und punktuellen Änderungen, welche im Folgenden näher erläutert werden. GRUNDLAGENFORSCHUNG Bevölkerungsentwicklung Ein Blick auf das Bevölkerungswachstum der Stadtgemeinde Bad Vöslau zeigt seit 1951 einen stetigen Anstieg, der nach einer leichten Stagnation im Zeitraum von 1991 – 2001 in den letzten Jahren wieder ansteigt. 12000 11500 11000 10500 10000 9500 9000 8500 8000 1951 1961 1971 1981 1991 2001 2011 Quelle: Statistik Austria Demnach beträgt im Jahr 2015 die Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze 11.468 Personen. Da es im gegenständlichen Verfahren insbesondere auch zur Freigabe einer „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“ kommt, kann diesbezüglich mit einem geringen zusätzlichen Bevölkerungswachstum gerechnet werden. Da diese Fläche jedoch schon im Rahmen der Baulandbilanz entsprechend berücksichtigt war, ist von der Verfügbarkeit ausreichender Kapazitäten hinsichtlich der Einrichtungen technischer und sozialer Infrastruktur auszugehen. Naturgefahren Die Stadtgemeinde Bad Vöslau verfügt über einen Gefahrenzonenplan des forsttechnischen Diensts für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie über eine Gefahrenhinweiskarte (Rutschund Sturzprozesse). Insgesamt werden die gegenständlichen Änderungen von keinerlei etwaiger Naturgefahren beeinflusst. -1- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Baulandbilanz Insgesamt kommt es im Zuge gegenständlichem Verfahrens in Summe zu einer Neuwidmung von rd. 2.000 m² „Bauland-Kerngebiet“, rd. 6.000 m² „Bauland – Wohngebiet“, rd. 440 m² „Bauland – Agrargebiet“, rd. 4.200 m² „Bauland – Sondergebiet“ sowie rd. 9.900 m² „Bauland – Betriebsgebiet“. Dazu muss angemerkt werden, dass die Neuwidmungen von „Bauland-Kerngebiet“ einerseits Widmungsänderungen innerhalb des Baulandes darstellen, andererseits Einbeziehungen von bestehenden Gebäuden bzw. Grundstücksteilen welche innerhalb der Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ situiert waren, umfassen. Hinsichtlich der Neuwidmung von „Bauland – Wohngebiet“ wird festgehalten, dass diese aufgrund der Freigabe einer bestehenden „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“ erfolgte, die Neuwidmung von „Bauland – Agrargebietes“ resultiert aus einer geringfügigen Baulandabrundung. In Bezug auf die neu gewidmete Fläche an „Bauland – Betriebsgebiet“ ist hinzuweisen, dass rund 95% davon für eine geplante Betriebserweiterung der „Vöslauer Mineralwasser AG“ dienen und dementsprechend kurzfristig genutzt werden. Ebenso ist für die geplante Neuausweisung des „Bauland – Sondergebietes“ eine kurzfristige Nutzung sichergestellt. 1 GENERELLE ABÄNDERUNGEN DER FLÄCHENWIDMUNG 1.1 Entfall der Festlegung von Wohndichten Aufgrund der Rechtskraft des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 ist die Ausweisung von Wohndichten im Flächenwidmungsplan nicht mehr vorgesehen. Dementsprechend werden alle Wohndichtefestlegungen gestrichen. -2- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2 PUNKTUELLE ABÄNDERUNGEN DER FLÄCHENWIDMUNG 2.1 PLAN NR. 1 KG Gainfarn, Parz. Nr. 3225/1 (T), 3225/2 (T), 3225/3 (T) Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ bzw. von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in Verkehrsfläche privat“ Betroffene Parzellen / Umwidmung Parz. Nr. 3225/1 (T), 3225/2 (T), 3225/3 (T): Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ Parz. Nr. 3225/2 (T), 3225/3 (T): Umwidmung von von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in Verkehrsfläche privat“ 2.1.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Liegenschaften, welche gem. rechtskräftigem Flächenwidmungsplan derzeit als „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ gewidmet sind, befinden sich rund 2km westlich des Ortsteils Großau, und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Teile davon sind bestockt und dementsprechend als inselartige Forstfläche im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan ausgewiesen. Gegenständliche Parzellen befinden sich zudem im Nahbereich der Landesstraße 4007, schräg gegenüber des Gutshofs Haidlhof, welcher Einrichtungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien beherbergt und der Nutzung entsprechend als „Erhaltenswertes Gebäude im Grünland“ mit der Einschränkung „Forschung, Tierhaltung, 2 Wohneinheiten“ ausgewiesen ist. Westlich davon befindet sich eine Vogelbeobachtungs- und Forschungsstation des „Messerli Forschungsinstitutes“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien in Kooperation mit dem Department für Kognitionsbiologie an der Fakultät für Lebenswissenschaften der Universität Wien, die entsprechend ihrer Nutzung als „Bauland – Sondergebiet – Vogelforschungsstation“ gewidmet ist. 2.1.2 Änderungsanlass Das „Messerli Forschungsinstitut“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien widmet sich der Aufgabe, die Mensch-Tier-Beziehungen zu erforschen und hat für die Forschungsarbeiten mit Schweinen die Überlassung einer geeigneten Fläche im Bereich Haidlhof zur Errichtung einer Forschungseinheit für Freilandtierhaltung beantragt. 2013 wurde in einem Bauansuchen an die Stadtgemeinde Bad Vöslau um die Aufstellung eines Beobachtungscontainers ersucht, um mit den Forschungsarbeiten beginnen zu können, welche für einen Zeitraum von 3 Jahren anberaumt waren. Der gegenständliche Standort für diese Einrichtung ergibt sich dabei insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich diese Forschungsstation im unmittelbaren Nahbereich der „Hauptstation Haidlhof“ befinden muss, um entsprechende Synergien (Büros, Aufenthaltsräume, Sanitärbereiche, etc.) sinnvoll nutzen zu können. Aufgrund der Erfolge der bisherigen Arbeit besteht nunmehr der Wunsch, die Forschungsarbeiten auf unbestimmte Zeit auszudehnen, was aber eine entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich erforderlich macht. -3- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Zur Fortführung und dem Ausbau des Forschungsbetriebes sollen künftig dafür erforderliche Baulichkeiten (Holzhütten ohne feste Fundamente zur Tierhaltung, Messstationen, etc.) errichtet werden, wobei als Basisausstattung für den Betrieb seitens der Veterinärmedizinischen Universität folgendes genannt wurde: Hütten in Holzbauweise zur Tierhaltung, je nach Gruppenbildung und Forschungserfordernis geringfügig variabler Standort Infrastruktur zur Tierversorgung (Futterlagerung, Wasserstelle, ggf. Mistlagerplatz) Witterungsfeste Basisstation zur Datenerfassung und –dokumentation Mehrere witterungsfeste Hütten zur Simulierung von Lern- und Verhaltensaufgaben Allgemeine Basisinfrastruktur zum Betrieb einer Feldstation o Strom-, Wasseranschlüsse o Beheizbarer Container zur Datenanalyse vor Ort Flächen für Auslauf und Futterbereitstellung/Futtersuche (Weide bzw. Ackerflächen) IT-Infrastruktur zur Tierbeobachtung Solarstationen zum Betrieb der elektrisch gesicherten Weidezäune und von Tiererfassungssystemen Zur Gewährleistung des dauerhaften Forschungsbetriebes soll nunmehr zur Ermöglichung der Errichtung o.a. Baulichkeiten im Zuge einer Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes die Widmung „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ festgelegt werden. Diese soll einerseits im Bereich besagter Forstflächen zu liegen kommen, wo in erster Linie mobile Holzhütten als Unterstand und Nachtlager für die Tiere angesiedelt werden sollen. Ein weiterer Bereich befindet sich direkt im nordöstlichen Anschluss an besagte Forstfläche, hier sollen in erster Linie Bauwerke zur Abwicklung der Forschungstätigkeiten errichtet werden. Zur Sicherstellung einer funktionsgerechten Erschließung wird ein bereits bestehender Fahrweg, welcher von der Landesstraße 4007 zum Projektgebiet führt, als „Verkehrsfläche privat“ ausgewiesen. Darüber hinaus sollen im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau im Zuge eines parallel laufenden Änderungsverfahrens entsprechende, der naturräumlich sensiblen Lage angepasste, Bebauungsbestimmungen festgelegt werden. Ausführliche Ausführungen der Veterinärmedizinischen Universität über das betreffende Projekt liegen den Auflageunterlagen bei. Die Flächen befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald, des Naturschutzgebietes „Lindkogel-Helenental“, des Natura 2000 Gebietes „Wienerwald – Thermenregion“ sowie innerhalb einer Pflegezone des „Biosphärenpark Wienerwald“. Daher wurde die vorgesehene Umwidmung auch einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen, deren Ergebnisse ebenfalls den Auflageunterlagen beiliegen. 2.1.3 Erläuterung Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern abgeändert werden, als dass Teile der o.a. Parzellen von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ (rd. 4.200m²) bzw. Verkehrsfläche privat“ umgewidmet werden. -4- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.1.4 Fotodokumentation Abbildung 2.1.4.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.1.4.2: Vorhandene Holzhütten und Container, Blickrichtung Nordwesten -5- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Abbildung 2.1.4.3: Waldstück mit Container und Hütten, Blickrichtung Nordwesten Abbildung 2.1.4.4: Bestehender Fahrweg durch das Waldstück, Blickrichtung Südwesten -6- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.2 PLAN NR. 2 KG Vöslau, Parz. Nr. 26/3 (T) Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“ Betroffene Parzellen / Umwidmung Parz. Nr. 26/3 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“ 2.2.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Parzelle befindet sich im Bereich der Einmündung der Hanuschgasse in die Bahngasse und wird derzeit als Garten der Liegenschaft Hanuschgasse Nr. 2 genutzt. Die Umgebung ist einerseits von Wohngebäuden im Süden und Osten gekennzeichnet, südwestlich befindet sich auf der gewidmeten Verkehrsfläche ein Kiosk sowie im Norden die Bauten der ehemaligen „Kammgarn-Fabrik“, die teilweise betrieblich genutzt werden. 2.2.2 Änderungsanlass Der Garten im Südwesten des Gebäudes Hanuschgasse Nr. 2 wird im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Teil der weiter südwestlich befindlichen „Verkehrsfläche öffentlich“ ausgewiesen. Im Sinne einer Anpassung der WIdmungs- an die Nutzungssituation sowie aufgrund der Tatsache, dass besagter Bereich weder derzeit noch zukünftig als Verkehrsfläche für eine funktionsgerechte Erschließung benötigt wird, soll der o.a. Teilbereich der Parzelle in das östlich angrenzende „Bauland – Kerngebiet“ einbezogen werden. 2.2.3 Erläuterung Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert werden, als dass die bestehende Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ auf einem Teil der o.a. Parzelle künftig in „Bauland – Kerngebiet“ (rd. 200m²) abgeändert wird. -7- ÄNDERUNG 2.2.4 Fotodokumentation Abbildung 2.2.4.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.2.4.2: Situation Blickrichtung Nordosten -8- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.3 PLAN NR. 2 KG Vöslau, 1190 (T), 1193/2 (T) Umwidmung von „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland – Betriebsgebiet“, von „Bauland – Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ sowie von „Grünland – Grüngürtel“ in „Verkehrsfläche öffentlich“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. 1190 (T): Umwidmung von „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland – Betriebsgebiet“ Parz. Nr. 1192/3 (T): „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland – Betriebsgebiet“, von „Bauland – Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ sowie von „Grünland – Grüngürtel“ in „Verkehrsfläche öffentlich“ 2.3.1 Lage und räumliche Situation Die betreffenden Parzellen befinden sich an der Fasangasse und werden derzeit als Lagerfläche bzw. landwirtschaftlich genutzt, im Norden der Parzellen findet sich ein leerstehendes ehemaliges Betriebsebäude. Die Verlängerung der Paitzriegelgasse, wie sie im Flächenwidmungsplan ausgewiesen ist, wurde bis dato noch nicht hergestellt. Die Umgebung wird durch als „Bauland – Wohngebiet“ ausgewiesene Flächen mit Einfamilienhäusern im Süden und östlichen Anschluss an den betreffenden Bereich geprägt, im Norden sind die Betriebsanlagen der „Vöslauer Mineralwasser AG“ situiert, westlich die Gleise der nahen Südbahntrasse. Darüber hinaus befindet sich gegenüber gegenständlicher Parzellen ein als „Bauland – Betriebsgebiet“ gewidmeter und entsprechend genutzter Bereich, welcher seinerseits im Osten direkt an „Bauland – Wohngebiet“ anschließt. 2.3.2 Änderungsanlass Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan wird das gewidmete Betriebsgebiet von den umgebenden, als „Bauland – Wohngebiet“ gewidmeten Parzellen einerseits durch die Widmung „Grünland – Grüngürtel“, andererseits durch die gewidmete Verkehrsflächen in Breiten zwischen 11,5 und 12,5 Meter getrennt. Die nördlich der Fasangasse als „Bauland – Wohngebiet“ gewidmeten Flächen werden ebenfalls zur nördlich anschließenden „Bauland Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ durch eine 20 Meter breite Widmung „Grünland – Grüngürtel“ getrennt. Im Zuge gegenständlicher Änderung soll nunmehr die derzeitige Ausprägung des Verlaufs der Widmung „Grünland – Grüngürtel“, die absolut willkürlich erscheint und in der Natur nicht nachvollzogen werden kann, neu strukturiert werden. Im Zuge dessen soll einerseits eine durchgehende einheitliche Breite von 10 Meter parallel zu den Straßenfluchtlinien festgelegt werden, und andererseits diese im Norden an die bereits erwähnte, weiter östlich situierte, Widmung „Grünland – Grüngürtel“ angebunden werden. Im gleichen Zuge soll im Bereich des gegenüberliegenden Betriebsgebietes die Widmung „Grünland – Grüngürtel“ entfallen. Somit ergeben sich durch die Breite der Widmung „Grünland – Grüngürtel“ sowie die jeweiligen Straßenbreiten Abstände von 21,5 bzw. 22,5 Metern zum gewidmeten Wohnbauland, was den Vorgaben des NÖ ROG 2015, §14 Abs. 2, Z. 11 in jedem Fall Rechnung trägt. Darüber hinaus soll die Verlängerung der Paitzriegelgasse auch im Kreuzungsbereich auf eine Breite von 11,5 Meter gewidmet werden. -9- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.3.3 Erläuterung O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun insoferne abgeändert werden, als Teile der Widmung „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ als „Bauland – Betriebsgebiet“ (rd. 1.400 m²) sowie Teile des „Bauland Betriebsgebietes“ als „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ (rd. 230m²) ausgewiesen werden. Darüber hinaus soll ein Teil der Widmung „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Verkehrsfläche öffentlich“ (rd. 44 m²) umgewidmet werden. 2.3.4 Fotodokumentation Abbildung 2.3.4.1: Luftbild des Gebietes -10- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Abbildung 2.3.4.2: Gegenständlicher Bereich, Blickrichtung Norden -11- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.4 PLAN NR. 2 KG Vöslau, .27/2, 78 Umwidmung von „Bauland – Sondergebiet - Fremdenverkehr“ in „Bauland – Kerngebiet“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. .27/2, 78: Umwidmung von „Bauland – Sondergebiet - Fremdenverkehr“ in „Bauland – Kerngebiet“ 2.4.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Parzellen befinden sich im zentralen Bereich von Vöslau in der Falkstraße, südwestlich anschließend ist das Hotel „Vöslauerhof“ situiert. Die Umgebung wird einerseits von den Flächen der ehemaligen „Kammgarn – Fabrik“ gekennzeichnet, andererseits von villenartigen Einfamilienhäusern im Süden sowie von Geschoßwohnbauten im nördlichen Anschluss. 2.4.2 Änderungsanlass Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind gegenständliche Parzellen als „Bauland – Sondergebiet – Fremdenverkehr“ ausgewiesen, werden in der Realität jedoch für Wohnzwecke genutzt. Nachdem auch zukünftig kein Bedarf an Erweiterungsflächen für eine Fremdenverkehrsnutzung besteht, sollen im Sinne einer Anpassung der Widmungs- an die Nutzungssituation demnach die o.a. Parzellen künftighin in das östlich angrenzende „Bauland – Kerngebiet“ einbezogen werden. 2.4.3 Erläuterung O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun insoferne abgeändert werden, als o.a. Parzellen von „Bauland – Sondergebiet Fremdenverkehr“ in „Bauland – Kerngebiet“ (rd. 411m²) umgewidmet werden. -12- ÄNDERUNG 2.4.4 Fotodokumentation Abbildung 2.4.4.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.4.4.2: Falkstraße, Blickrichtung Südwesten -13- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.5 PLAN NR. 2 KG Vöslau Umwidmung von „Bauland - Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“, „Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ in „Verkehrsfläche öffentlich“, „Grünland – Gewässer“ sowie „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in „Verkehrsfläche öffentlich“, „Bauland – Betriebsgebiet“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Umwidmung von „Grünland – Gewässer“ in „Bauland – Betriebsgebiet“ Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Betriebsgebiet“, „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Teilweise Freigabe der „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone 4“ (Streichung des Zusatzes „Aufschließungszone“) Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. 1247 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Betriebsgebiet“ Parz. Nr. 1458 (T): Umwidmung von „Grünland – Gewässer“ in „Bauland – Betriebsgebiet“ Parz. Nr. 1098: Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in „Bauland – Betriebsgebiet“ Parz. Nr. 1099 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Betriebsgebiet“, „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Parz. Nr. 1095/2 (T): Umwidmung von „Bauland - Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“, „Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Parz. 1095/2 (T): Widmung in 2 Ebenen: im Bereich von 0 – 6 Meter gelten die Widmungen Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“, „Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland – Gewässer“, im Bereich von 6 – 12 Meter gilt die Widmung „Bauland – Betriebsgebiet“ Parz. Nr. 1097 (T): Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in „Verkehrsfläche öffentlich“, „Bauland – Betriebsgebiet“ bzw. „Grünland – Gewässer“ Parz. Nr. 1100/15: Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet“ in „Verkehrsfläche öffentlich“ Parz. Nr. 1100/16 (T): Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ in „Verkehrsfläche öffentlich“, „Grünland – Gewässer“ sowie „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ Parz. 1100/17, 1100/18, 1100/19, 1100/20 (T): Freigabe der Aufschließungszone und Widmung als „Bauland – Betriebsgebiet“ 2.5.1 Lage und räumliche Situation Die betreffenden Parzellen befinden sich entlang der Kanalgasse, sind derzeit unbebaut und entsprechend ihrer Widmung als „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ Teil des „Betriebsgebiet Nord“. Die Umgebung wird in großem Maße von den Betriebsanlagen der „Vöslauer Mineralwasser AG“, welche westlich anschließt, geprägt. darüber hinaus schließt südlich eine als „Grünland – Freihaltefläche“ sowie eine als „Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ gewidmete Fläche an. Durch das gesamte Gebiet verläuft das Gerinne des Hörmbaches, dessen Uferbereiche als „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ gewidmet sind. 2.5.2 Änderungsanlass und Erläuterung Im Zuge des weiteren Ausbaues der Betriebsanlagen der „Vöslauer Mineralwasser AG“ soll nunmehr gegenständlicher Bereich widmungsmäßig neu strukturiert werden. Dabei soll als -14- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES wesentlichste Maßnahme sowohl die Paitzriegelstraße als auch der Hörmbach in ihrem jeweiligen Verlauf verlegt werden, und die Flächen der ehemaligen Paitzriegelstraße sowie des ehemaligen Hörmbaches künftig Teil des „Bauland – Betriebsgebietes“ werden. Teile der derzeit als „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ gewidmeten betrieblichen Erweiterungsflächen sollen aufgrund der Erfüllung der Freigabebedingungen als „Bauland – Betriebsgebiet“ ausgewiesen und Standort für ein Hochregallager werden, welches über ein vollautomatisiertes Förderbandsystem mit den bestehenden Betriebsanlagen verbunden wird. Diese Maßnahmen dienen dabei insbesondere zur Optimierung der Betriebsabläufe der „Vöslauer Mineralwasser AG“ und tragen damit wesentlich zu einer Standortsicherung eines der wichtigsten Arbeitgeber in der Stadtgemeinde Bad Vöslau bei. Angemerkt sei dazu auch, dass es bei Umsetzung o.a. Maßnahmen auch zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrssituation, insbesondere hinsichtlich des anfallenden Lieferverkehrs, kommen soll. Im Vorfeld gegenständlicher Änderungen wurde für die Verlegung des Hörmbaches eine ökologische Untersuchung seitens des Büros „Land in Sicht“ durchgeführt, in der zahlreiche Begleitmaßnahmen (z.B. Ausgestaltung des Gewässerverlaufes sowie der Uferbereiche) definiert werden und welche den Auflageunterlagen beiliegt. Dementsprechend werden die im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ gewidmeten Flächen nunmehr beidseitig entlang des neuen Verlaufes des Hörmbaches ausgewiesen, wobei im Zuge dieses Flächenabtausches eine annähernd ausgeglichene Längen- und Flächenbilanz erzielt wird. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Naturdenkmal „Langes Zyperngras“, welches sich südlich des neuen Kreuzungsbereiches befindet, von sämtlichen Maßnahmen unberührt bleibt. Ebenso wird ein Verfahren gem. §12 NÖ Straßengesetz für die Umlegung bzw. Neuerrichtung der Paitzriegelgasse sowie ein Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für die Umlegung des Hörmbaches parallel durchgeführt (siehe auch beiliegende Aktennotizen). In Summe werden somit rd. 6.900 m² neue Flächen als „Bauland – Betriebsgebiet“ ausgewiesen sowie Flächen im Ausmaß von rd. 6.100 m² als derzeit gewidmete „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ freigegeben. Im Gegenzug werden im Zuge der Umlegung der Paitzriegelgasse sowie des Hörmbaches rd. 4.500 m² bestehendes Betriebsbaulandes („Bauland – Betriebsgebiet“ bzw. „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“) in „Verkehrsfläche öffentlich“, „Grünland - Grüngürtel - Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“ umgewidmet, womit in Summe rd. 8.500 m² neues „Bauland – Betriebsgebiet“ entsteht. Die Verlegung des Gewässers sowie der entsprechenden als „Grünland – Grüngürtel“ ausgewiesenen Bereiche erfolgt im Wesentlichen flächengleich. Darüber hinaus wird das Naturdenkmal „Langes Zyperngras“ auf Parzelle 1205, KG Vöslau, kenntlich gemacht. -15- ÄNDERUNG 2.5.3 Fotodokumentation Abbildung 2.5.3.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.5.3.2: Bereich in Blickrichtung Süden -16- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.6 PLAN NR. 2 KG Vöslau, Parz. Nr. .170/1 (T), .170/2, 277/3 Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. .170/1 (T), .170/2, 277/3: Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Kerngebiet“ 2.6.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Liegenschaften befinden sich im Zentrum von Bad Vöslau an der Badner Straße (B212), die Parzellen sind mit einem Wohnhaus mit vorgelagerter in Betrieb befindlicher Tankstelle, sowie einer ehemaligen Schmiede bebaut. Die Umgebung wird von der südlich sowie westlich anschließenden Kurzentrum mit ihren Freibereichen ebenso wie von Einfamilienhaus- und Geschoßwohnbebauung definiert. 2.6.2 Änderungsanlass Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan werden auch die Wohn- bzw. Nebengebäude auf o.a. Parzellen derzeit als Teil der „Verkehrsfläche öffentlich“ ausgewiesen. Im Sinne einer Anpassung der Widmungs- an die Nutzungssituation soll nunmehr der mit besagten Wohn- und Nebengebäuden bebaute Teil in die entlang der B212 festgelegten „Bauland – Kerngebietszone“ einbezogen werden, die Tankstelle verbleibt in der Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ Anzumerken dazu ist, dass gem. der Datenbank „cadenza“ der NÖ Landesregierung der Bereich der Tankstelle als „gemeldeter Altstandort“, der Bereich der ehemaligen Schmiede als „erfasster Altstandort“ ausgewiesen sind. 2.6.3 Erläuterung O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun insoferne abgeändert werden, als Teile der o.a. Parzellen von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland – Kerngebiet“ (rd. 1.400 m²) umgewidmet werden. Darüber hinaus wird der gemeldete Altstandort auf Parzelle .170/1 KG Vöslau (Tankstelle) sowie der erfasste Altstandort auf Parzelle .170/2 KG Vöslau (ehemalige Schmiede) kenntlichgemacht. -17- ÄNDERUNG 2.6.4 Fotodokumentation Abbildung 2.6.4.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.6.4.2: Bereich in Blickrichtung Süden -18- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.7 PLAN NR. 3 KG Gainfarn, Parz. Nr. 608 (T), 611 (T), 614/1, 614/3 (T), 617/1 (T), 620/1 (T), 623/1 (T) Freigabe der „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. (T), 611 (T), 614/1, 614/3 (T), 617/1 (T), 620/1 (T), 623/1 (T): Freigabe der „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“ 2.7.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Liegenschaften befinden sich in Gainfarn an der Kottingbrunner Straße und sind unbebaut. Die Umgebung wird von Einfamilienhausbebauung sowie von den nordwestlich situierten Gebäuden des Bundesgymnasium Bad Vöslau - Gainfarn gekennzeichnet. 2.7.2 Änderungsanlass Aufgrund der Erfüllung der festgelegten Freigabebedingungen soll die auf o.a. Parzellen ausgewiesene „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone – 4A“ freigegeben und nunmehr als „Bauland – Wohngebiet“ ausgewiesen werden. 2.7.3 Erläuterung O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun insoferne abgeändert werden, als dass die auf o.a. Parzellen festgelegte „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“ freigegeben und als „Bauland – Wohngebiet“ (rd. 6.000 m²) ausgewiesen wird. -19- ÄNDERUNG 2.7.4 Fotodokumentation Abbildung 2.7.4.1: Luftbild des Gebietes -20- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.8 PLAN NR. 5 KG Großau, Parz. Nr. 574/1 (T) Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Agrargebiet“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. 574/1 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Agrargebiet“ 2.8.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Liegenschaft befindet sich in Großau in der Anton-Krenn-Gasse und ist derzeit unbebaut. Die Umgebung zeigt Einfamilienhausbebauung, landwirtschaftliche Gebäude sowie das ehemalige Schloß Großau. 2.8.2 Änderungsanlass Der gem. rechtskräftigem Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche öffentlich“ ausgewiesene Teil der o.a. Parzelle wurde weder bislang als Verkehrsfläche hergestellt, noch wird dies auch künftig aufgrund der gegebenen Böschungssituation in gegenständlichem Bereich in Betracht gezogen. Dementsprechend soll im Sinne einer Anpassung der Widmungs- an die Nutzungssituation soll der o.a. Teilbereich in das östlich angrenzende „Bauland – Agrargebiet“ einbezogen werden. 2.8.3 Erläuterung Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert werden, als dass die bestehende Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ auf einem Teil der o.a. Parzelle künftig in „Bauland – Agrargebiet“ (rd. 440m²) abgeändert wird. -21- ÄNDERUNG 2.8.4 Fotodokumentation Abbildung 2.8.4.1: Luftbild des Gebietes Abbildung 2.8.4.2: Bereich in Blickrichtung Nordwesten -22- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.9 PLAN NR. 4 KG Vöslau, Parz. Nr. 887/1 (T), 887/3 (T) Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Grünland – Sport – Hundeabrichteplatz“ Umwidmung von „Grünland – Sport“ in „Grünland – Sport – Skaten, Ballspiel“ Betroffene Parzelle / Umwidmung Parz. Nr. 887/1 (T): Umwidmung von „Grünland – Sport“ in „Grünland – Sport – Skaten, Ballspiel“ Parz. Nr. 887/3 (T): Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Grünland – Sport – Hundeabrichteplatz“ 2.9.1 Lage und räumliche Situation Die o.a. Liegenschaften befinden sich direkt östlich der Südautobahn A2 und im unmittelbaren Nahbereich des „Betriebsgebiet Nord“. Die Umgebung wird von Betriebsgebäuden sowie von Wohngebäude im Süden sowie offenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen gekennzeichnet. 2.9.2 Änderungsanlass Auf Teilen der Parzelle 887/3 befindet sich schon seit geraumer Zeit ein Hundeabrichteplatz des „ÖGV Bad Vöslau“ mit Freiflächen und einem Vereinslokal. Um den Bestand auch langfristig zu sichern, soll dies nunmehr auf im Flächenwidmungsplan entsprechend berücksichtigt werden. Da die betreffenden Flächen direkt an der Südautobahn A2 situiert sind, scheinen aufgrund der bestehenden Lärmemissionen durch die Autobahn (rd. 70 – 75 dB auf den betreffenden Flächen, rd. 60 – 70 dB im Wohngebiet) auch keine zusätzlichen diesbezüglichen Belastungen für die südlich angrenzenden Wohngebiete aufgrund der Nutzung zu entstehen, welche einen Mindestabstand von rd. 150 Meter zum bestehenden Hundeabrichteplatz aufweisen. Darüber hinaus soll die Widmungsbezeichnung eines direkt anschließenden und als „Grünland – Sport“ gewidmeten Skaterpark mit Basketballfeld der bestehenden Nutzung entsprechend präzisiert werden. Abbildung 2.9.2.1: Dauerschallpegel 24h-Schnitt, 4 Meter Quelle: www.lärminfo.at -23- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 2.9.3 Erläuterung Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert werden, als dass die Widmungen „Grünland – Sport – Hundeabrichteplatz“ sowie „Grünland – Sport – Skaten, Ballspiel“ festgelegt werden. Darüber hinaus wurde die Siedlungsgrenze gem. §5 Abs.1 Z.1 Regionales Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“ gem. der letzten Änderung im dortigen Verlauf gestrichen. 2.9.4 Fotodokumentation Abbildung 2.9.4.1: Luftbild des Gebietes -24- ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES Abbildung 2.9.4.2: Hundeabrichteplatz in Blickrichtung Norden Abbildung 2.9.4.3: Hundeabrichteplatz mit Vereinslokal, Blickrichtung Südwesten -25- ÄNDERUNG Abbildung 2.9.4.4: Skaterplatz, Blickrichtung Osten -26- DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES 3 ÄNDERUNGSPUNKTE IN SCHUTZGEBIETEN Teile des Gemeindegebietes von Bad Vöslau befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Wienerwald“, sowie von Europaschutzgebieten (Natura 2000, FFH). Naturgemäß hat dieser Umstand auch Einfluss auf die naturschutzfachliche Bewertung der Änderungspunkte im gegenständlichen Verfahren. Gemäß §8 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes i.d.g.F. sind in Landschaftsschutzgebieten bewilligungspflichtige Vorhaben oder Maßnahmen (§§ 7 Abs. 1und 8 Abs. 3) zu versagen, wenn 1. das Landschaftsbild, 2. der Erholungswert der Landschaft, 3. die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum, 4. die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder 5. der Charakter des betroffenen Landschaftsraumes nachhaltig beeinträchtigt wird und diese Beeinträchtigung nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen (§ 7 Abs. 4) weitgehend ausgeschlossen werden kann. Bei der Vorschreibung von Vorkehrungen ist auf die Erfordernisse einer zeitgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung soweit wie möglich Bedacht zu nehmen. Im Folgenden sollen daher jene, innerhalb von Schutzgebieten situierten, im gegenständlichen Verfahren vorliegenden Änderungspunkte im Hinblick auf die Festlegungen des Naturschutzgesetzes erläutert werden. Dies trifft auf die Änderungspunkte 1 und 8 zu. Änderungspunkt (2.1): Der gegenständliche Änderungspunkt 2.1 (Neuwidmung von „Bauland – Sondergebiet Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“) wurde einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen, welche beiliegt. Änderungspunkt (2.8): Im Rahmen des gegenständlichen Änderungspunktes 2.8 wird eine Baulandabrundung in absolut untergeordnetem Ausmaß vorgenommen. Aufgrund dieser Tatsache kommen die Festlegungen des §8 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes i.d.g.F. nicht zum Tragen. -27-
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