PDF 1,6 MB - Bad Vöslau

Stadtgemeinde
Bad Vöslau
ÄNDERUNG
des
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Erläuterungsbericht
März 2016
DI.LI / DI LO
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
EINLEITUNG
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau im politischen Bezirk Baden verfügt seit dem Jahre 2004 über ein
Örtliches Raumordnungsprogramm, welches seit diesem Zeitpunkt einige Male abgeändert
wurde.
Im Zuge des gegenständlichen Verfahrens kommt es zu generellen und punktuellen
Änderungen, welche im Folgenden näher erläutert werden.
GRUNDLAGENFORSCHUNG
Bevölkerungsentwicklung
Ein Blick auf das Bevölkerungswachstum der Stadtgemeinde Bad Vöslau zeigt seit 1951 einen
stetigen Anstieg, der nach einer leichten Stagnation im Zeitraum von 1991 – 2001 in den
letzten Jahren wieder ansteigt.
12000
11500
11000
10500
10000
9500
9000
8500
8000
1951
1961
1971
1981
1991
2001
2011
Quelle: Statistik Austria
Demnach beträgt im Jahr 2015 die Zahl der gemeldeten Hauptwohnsitze 11.468 Personen. Da
es im gegenständlichen Verfahren insbesondere auch zur Freigabe einer „Bauland –
Wohngebiet – Aufschließungszone“ kommt, kann diesbezüglich mit einem geringen zusätzlichen
Bevölkerungswachstum gerechnet werden. Da diese Fläche jedoch schon im Rahmen der
Baulandbilanz entsprechend berücksichtigt war, ist von der Verfügbarkeit ausreichender
Kapazitäten hinsichtlich der Einrichtungen technischer und sozialer Infrastruktur auszugehen.
Naturgefahren
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau verfügt über einen Gefahrenzonenplan des forsttechnischen
Diensts für Wildbach- und Lawinenverbauung sowie über eine Gefahrenhinweiskarte (Rutschund Sturzprozesse).
Insgesamt werden die gegenständlichen Änderungen von keinerlei etwaiger Naturgefahren
beeinflusst.
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Baulandbilanz
Insgesamt kommt es im Zuge gegenständlichem Verfahrens in Summe zu einer Neuwidmung
von rd. 2.000 m² „Bauland-Kerngebiet“, rd. 6.000 m² „Bauland – Wohngebiet“, rd. 440 m²
„Bauland – Agrargebiet“, rd. 4.200 m² „Bauland – Sondergebiet“ sowie rd. 9.900 m² „Bauland –
Betriebsgebiet“.
Dazu muss angemerkt werden, dass die Neuwidmungen von „Bauland-Kerngebiet“ einerseits
Widmungsänderungen innerhalb des Baulandes darstellen, andererseits Einbeziehungen von
bestehenden Gebäuden bzw. Grundstücksteilen welche innerhalb der Widmung
„Verkehrsfläche öffentlich“ situiert waren, umfassen.
Hinsichtlich der Neuwidmung von „Bauland – Wohngebiet“ wird festgehalten, dass diese
aufgrund der Freigabe einer bestehenden „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“
erfolgte, die Neuwidmung von „Bauland – Agrargebietes“ resultiert aus einer geringfügigen
Baulandabrundung.
In Bezug auf die neu gewidmete Fläche an „Bauland – Betriebsgebiet“ ist hinzuweisen, dass rund
95% davon für eine geplante Betriebserweiterung der „Vöslauer Mineralwasser AG“ dienen und
dementsprechend kurzfristig genutzt werden.
Ebenso ist für die geplante Neuausweisung des „Bauland – Sondergebietes“ eine kurzfristige
Nutzung sichergestellt.
1 GENERELLE ABÄNDERUNGEN DER FLÄCHENWIDMUNG
1.1
Entfall der Festlegung von Wohndichten
Aufgrund der Rechtskraft des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014 ist die Ausweisung von
Wohndichten im Flächenwidmungsplan nicht mehr vorgesehen. Dementsprechend werden alle
Wohndichtefestlegungen gestrichen.
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2 PUNKTUELLE ABÄNDERUNGEN DER FLÄCHENWIDMUNG
2.1 PLAN NR. 1
KG Gainfarn, Parz. Nr. 3225/1 (T), 3225/2 (T), 3225/3 (T)
Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland – Sondergebiet –
Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ bzw. von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in
Verkehrsfläche privat“
Betroffene Parzellen / Umwidmung
Parz. Nr. 3225/1 (T), 3225/2 (T), 3225/3 (T): Umwidmung von „Grünland – Land- und
Forstwirtschaft“ in „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“
Parz. Nr. 3225/2 (T), 3225/3 (T): Umwidmung von von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“
in Verkehrsfläche privat“
2.1.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Liegenschaften, welche gem. rechtskräftigem Flächenwidmungsplan derzeit als
„Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ gewidmet sind, befinden sich rund 2km westlich des
Ortsteils Großau, und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Teile davon sind bestockt und
dementsprechend als inselartige Forstfläche im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan
ausgewiesen. Gegenständliche Parzellen befinden sich zudem im Nahbereich der Landesstraße
4007, schräg gegenüber des Gutshofs Haidlhof, welcher Einrichtungen der
Veterinärmedizinischen Universität Wien beherbergt und der Nutzung entsprechend als
„Erhaltenswertes Gebäude im Grünland“ mit der Einschränkung „Forschung, Tierhaltung, 2
Wohneinheiten“ ausgewiesen ist.
Westlich davon befindet sich eine Vogelbeobachtungs- und Forschungsstation des „Messerli
Forschungsinstitutes“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien in Kooperation mit dem
Department für Kognitionsbiologie an der Fakultät für Lebenswissenschaften der Universität
Wien, die entsprechend ihrer Nutzung als „Bauland – Sondergebiet – Vogelforschungsstation“
gewidmet ist.
2.1.2 Änderungsanlass
Das „Messerli Forschungsinstitut“ der Veterinärmedizinischen Universität Wien widmet sich der
Aufgabe, die Mensch-Tier-Beziehungen zu erforschen und hat für die Forschungsarbeiten mit
Schweinen die Überlassung einer geeigneten Fläche im Bereich Haidlhof zur Errichtung einer
Forschungseinheit für Freilandtierhaltung beantragt. 2013 wurde in einem Bauansuchen an die
Stadtgemeinde Bad Vöslau um die Aufstellung eines Beobachtungscontainers ersucht, um mit
den Forschungsarbeiten beginnen zu können, welche für einen Zeitraum von 3 Jahren
anberaumt waren. Der gegenständliche Standort für diese Einrichtung ergibt sich dabei
insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sich diese Forschungsstation im unmittelbaren
Nahbereich der „Hauptstation Haidlhof“ befinden muss, um entsprechende Synergien (Büros,
Aufenthaltsräume, Sanitärbereiche, etc.) sinnvoll nutzen zu können.
Aufgrund der Erfolge der bisherigen Arbeit besteht nunmehr der Wunsch, die
Forschungsarbeiten auf unbestimmte Zeit auszudehnen, was aber eine entsprechende Änderung
des Flächenwidmungsplanes in diesem Bereich erforderlich macht.
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Zur Fortführung und dem Ausbau des Forschungsbetriebes sollen künftig dafür erforderliche
Baulichkeiten (Holzhütten ohne feste Fundamente zur Tierhaltung, Messstationen, etc.) errichtet
werden, wobei als Basisausstattung für den Betrieb seitens der Veterinärmedizinischen
Universität folgendes genannt wurde:
Hütten in Holzbauweise zur Tierhaltung, je nach Gruppenbildung und
Forschungserfordernis geringfügig variabler Standort
Infrastruktur zur Tierversorgung (Futterlagerung, Wasserstelle, ggf. Mistlagerplatz)
Witterungsfeste Basisstation zur Datenerfassung und –dokumentation
Mehrere witterungsfeste Hütten zur Simulierung von Lern- und Verhaltensaufgaben
Allgemeine Basisinfrastruktur zum Betrieb einer Feldstation
o Strom-, Wasseranschlüsse
o Beheizbarer Container zur Datenanalyse vor Ort
Flächen für Auslauf und Futterbereitstellung/Futtersuche (Weide bzw. Ackerflächen)
IT-Infrastruktur zur Tierbeobachtung
Solarstationen zum Betrieb der elektrisch gesicherten Weidezäune und von
Tiererfassungssystemen
Zur Gewährleistung des dauerhaften Forschungsbetriebes soll nunmehr zur Ermöglichung der
Errichtung o.a. Baulichkeiten im Zuge einer Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes
die Widmung „Bauland – Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ festgelegt
werden.
Diese soll einerseits im Bereich besagter Forstflächen zu liegen kommen, wo in erster Linie
mobile Holzhütten als Unterstand und Nachtlager für die Tiere angesiedelt werden sollen. Ein
weiterer Bereich befindet sich direkt im nordöstlichen Anschluss an besagte Forstfläche, hier
sollen in erster Linie Bauwerke zur Abwicklung der Forschungstätigkeiten errichtet werden.
Zur Sicherstellung einer funktionsgerechten Erschließung wird ein bereits bestehender Fahrweg,
welcher von der Landesstraße 4007 zum Projektgebiet führt, als „Verkehrsfläche privat“
ausgewiesen.
Darüber hinaus sollen im Bebauungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau im Zuge eines parallel
laufenden Änderungsverfahrens entsprechende, der naturräumlich sensiblen Lage angepasste,
Bebauungsbestimmungen festgelegt werden.
Ausführliche Ausführungen der Veterinärmedizinischen Universität über das betreffende Projekt
liegen den Auflageunterlagen bei.
Die Flächen befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Wienerwald, des
Naturschutzgebietes „Lindkogel-Helenental“, des Natura 2000 Gebietes „Wienerwald –
Thermenregion“ sowie innerhalb einer Pflegezone des „Biosphärenpark Wienerwald“. Daher
wurde die vorgesehene Umwidmung auch einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen,
deren Ergebnisse ebenfalls den Auflageunterlagen beiliegen.
2.1.3 Erläuterung
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern abgeändert
werden, als dass Teile der o.a. Parzellen von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Bauland
– Sondergebiet – Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“ (rd. 4.200m²) bzw. Verkehrsfläche
privat“ umgewidmet werden.
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.1.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.1.4.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.1.4.2: Vorhandene Holzhütten und Container, Blickrichtung Nordwesten
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Abbildung 2.1.4.3: Waldstück mit Container und Hütten, Blickrichtung Nordwesten
Abbildung 2.1.4.4: Bestehender Fahrweg durch das Waldstück, Blickrichtung Südwesten
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.2 PLAN NR. 2
KG Vöslau, Parz. Nr. 26/3 (T)
Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“
Betroffene Parzellen / Umwidmung
Parz. Nr. 26/3 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“
2.2.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Parzelle befindet sich im Bereich der Einmündung der Hanuschgasse in die Bahngasse
und wird derzeit als Garten der Liegenschaft Hanuschgasse Nr. 2 genutzt. Die Umgebung ist
einerseits von Wohngebäuden im Süden und Osten gekennzeichnet, südwestlich befindet sich
auf der gewidmeten Verkehrsfläche ein Kiosk sowie im Norden die Bauten der ehemaligen
„Kammgarn-Fabrik“, die teilweise betrieblich genutzt werden.
2.2.2 Änderungsanlass
Der Garten im Südwesten des Gebäudes Hanuschgasse Nr. 2 wird im derzeit rechtskräftigen
Flächenwidmungsplan als Teil der weiter südwestlich befindlichen „Verkehrsfläche öffentlich“
ausgewiesen. Im Sinne einer Anpassung der WIdmungs- an die Nutzungssituation sowie
aufgrund der Tatsache, dass besagter Bereich weder derzeit noch zukünftig als Verkehrsfläche
für eine funktionsgerechte Erschließung benötigt wird, soll der o.a. Teilbereich der Parzelle in das
östlich angrenzende „Bauland – Kerngebiet“ einbezogen werden.
2.2.3 Erläuterung
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert
werden, als dass die bestehende Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ auf einem Teil der o.a.
Parzelle künftig in „Bauland – Kerngebiet“ (rd. 200m²) abgeändert wird.
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ÄNDERUNG
2.2.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.2.4.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.2.4.2: Situation Blickrichtung Nordosten
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.3 PLAN NR. 2
KG Vöslau, 1190 (T), 1193/2 (T)
Umwidmung von „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland – Betriebsgebiet“, von
„Bauland – Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ sowie von „Grünland
– Grüngürtel“ in „Verkehrsfläche öffentlich“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. 1190 (T): Umwidmung von „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland –
Betriebsgebiet“
Parz. Nr. 1192/3 (T): „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ in „Bauland – Betriebsgebiet“,
von „Bauland – Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ sowie von
„Grünland – Grüngürtel“ in „Verkehrsfläche öffentlich“
2.3.1 Lage und räumliche Situation
Die betreffenden Parzellen befinden sich an der Fasangasse und werden derzeit als Lagerfläche
bzw. landwirtschaftlich genutzt, im Norden der Parzellen findet sich ein leerstehendes
ehemaliges Betriebsebäude. Die Verlängerung der Paitzriegelgasse, wie sie im
Flächenwidmungsplan ausgewiesen ist, wurde bis dato noch nicht hergestellt. Die Umgebung
wird durch als „Bauland – Wohngebiet“ ausgewiesene Flächen mit Einfamilienhäusern im Süden
und östlichen Anschluss an den betreffenden Bereich geprägt, im Norden sind die
Betriebsanlagen der „Vöslauer Mineralwasser AG“ situiert, westlich die Gleise der nahen
Südbahntrasse. Darüber hinaus befindet sich gegenüber gegenständlicher Parzellen ein als
„Bauland – Betriebsgebiet“ gewidmeter und entsprechend genutzter Bereich, welcher
seinerseits im Osten direkt an „Bauland – Wohngebiet“ anschließt.
2.3.2 Änderungsanlass
Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan wird das gewidmete Betriebsgebiet von den
umgebenden, als „Bauland – Wohngebiet“ gewidmeten Parzellen einerseits durch die Widmung
„Grünland – Grüngürtel“, andererseits durch die gewidmete Verkehrsflächen in Breiten
zwischen 11,5 und 12,5 Meter getrennt. Die nördlich der Fasangasse als „Bauland –
Wohngebiet“ gewidmeten Flächen werden ebenfalls zur nördlich anschließenden „Bauland Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ durch eine 20 Meter breite Widmung „Grünland –
Grüngürtel“ getrennt.
Im Zuge gegenständlicher Änderung soll nunmehr die derzeitige Ausprägung des Verlaufs der
Widmung „Grünland – Grüngürtel“, die absolut willkürlich erscheint und in der Natur nicht
nachvollzogen werden kann, neu strukturiert werden. Im Zuge dessen soll einerseits eine
durchgehende einheitliche Breite von 10 Meter parallel zu den Straßenfluchtlinien festgelegt
werden, und andererseits diese im Norden an die bereits erwähnte, weiter östlich situierte,
Widmung „Grünland – Grüngürtel“ angebunden werden. Im gleichen Zuge soll im Bereich des
gegenüberliegenden Betriebsgebietes die Widmung „Grünland – Grüngürtel“ entfallen.
Somit ergeben sich durch die Breite der Widmung „Grünland – Grüngürtel“ sowie die
jeweiligen Straßenbreiten Abstände von 21,5 bzw. 22,5 Metern zum gewidmeten
Wohnbauland, was den Vorgaben des NÖ ROG 2015, §14 Abs. 2, Z. 11 in jedem Fall
Rechnung trägt.
Darüber hinaus soll die Verlängerung der Paitzriegelgasse auch im Kreuzungsbereich auf eine
Breite von 11,5 Meter gewidmet werden.
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.3.3 Erläuterung
O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun
insoferne abgeändert werden, als Teile der Widmung „Grünland – Grüngürtel –
Emissionsschutz“ als „Bauland – Betriebsgebiet“ (rd. 1.400 m²) sowie Teile des „Bauland
Betriebsgebietes“ als „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“ (rd. 230m²) ausgewiesen
werden. Darüber hinaus soll ein Teil der Widmung „Grünland – Grüngürtel – Emissionsschutz“
in „Verkehrsfläche öffentlich“ (rd. 44 m²) umgewidmet werden.
2.3.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.3.4.1: Luftbild des Gebietes
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Abbildung 2.3.4.2: Gegenständlicher Bereich, Blickrichtung Norden
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.4 PLAN NR. 2
KG Vöslau, .27/2, 78
Umwidmung von „Bauland – Sondergebiet - Fremdenverkehr“ in „Bauland – Kerngebiet“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. .27/2, 78: Umwidmung von „Bauland – Sondergebiet - Fremdenverkehr“ in „Bauland –
Kerngebiet“
2.4.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Parzellen befinden sich im zentralen Bereich von Vöslau in der Falkstraße, südwestlich
anschließend ist das Hotel „Vöslauerhof“ situiert. Die Umgebung wird einerseits von den
Flächen der ehemaligen „Kammgarn – Fabrik“ gekennzeichnet, andererseits von villenartigen
Einfamilienhäusern im Süden sowie von Geschoßwohnbauten im nördlichen Anschluss.
2.4.2 Änderungsanlass
Im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan sind gegenständliche Parzellen als „Bauland –
Sondergebiet – Fremdenverkehr“ ausgewiesen, werden in der Realität jedoch für Wohnzwecke
genutzt. Nachdem auch zukünftig kein Bedarf an Erweiterungsflächen für eine
Fremdenverkehrsnutzung besteht, sollen im Sinne einer Anpassung der Widmungs- an die
Nutzungssituation demnach die o.a. Parzellen künftighin in das östlich angrenzende „Bauland –
Kerngebiet“ einbezogen werden.
2.4.3 Erläuterung
O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun
insoferne abgeändert werden, als o.a. Parzellen von „Bauland – Sondergebiet Fremdenverkehr“ in „Bauland – Kerngebiet“ (rd. 411m²) umgewidmet werden.
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ÄNDERUNG
2.4.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.4.4.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.4.4.2: Falkstraße, Blickrichtung Südwesten
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.5 PLAN NR. 2
KG Vöslau
Umwidmung von „Bauland - Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“,
„Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ in „Verkehrsfläche
öffentlich“, „Grünland – Gewässer“ sowie „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“
Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in „Verkehrsfläche öffentlich“,
„Bauland – Betriebsgebiet“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Umwidmung von „Grünland – Gewässer“ in „Bauland – Betriebsgebiet“
Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Betriebsgebiet“, „Grünland –
Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Teilweise Freigabe der „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone 4“
(Streichung des Zusatzes „Aufschließungszone“)
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. 1247 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Betriebsgebiet“
Parz. Nr. 1458 (T): Umwidmung von „Grünland – Gewässer“ in „Bauland – Betriebsgebiet“
Parz. Nr. 1098: Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in „Bauland –
Betriebsgebiet“
Parz. Nr. 1099 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Betriebsgebiet“,
„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Parz. Nr. 1095/2 (T): Umwidmung von „Bauland - Betriebsgebiet“ in „Grünland – Grüngürtel –
Uferbegleitgrün“, „Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Parz. 1095/2 (T): Widmung in 2 Ebenen: im Bereich von 0 – 6 Meter gelten die Widmungen
Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“, „Verkehrsfläche öffentlich“ bzw. „Grünland –
Gewässer“, im Bereich von 6 – 12 Meter gilt die Widmung „Bauland – Betriebsgebiet“
Parz. Nr. 1097 (T): Umwidmung von „„Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ in
„Verkehrsfläche öffentlich“, „Bauland – Betriebsgebiet“ bzw. „Grünland – Gewässer“
Parz. Nr. 1100/15: Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet“ in „Verkehrsfläche öffentlich“
Parz. Nr. 1100/16 (T): Umwidmung von „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ in
„Verkehrsfläche öffentlich“, „Grünland – Gewässer“ sowie „Grünland – Grüngürtel –
Uferbegleitgrün“
Parz. 1100/17, 1100/18, 1100/19, 1100/20 (T): Freigabe der Aufschließungszone und Widmung
als „Bauland – Betriebsgebiet“
2.5.1 Lage und räumliche Situation
Die betreffenden Parzellen befinden sich entlang der Kanalgasse, sind derzeit unbebaut und
entsprechend ihrer Widmung als „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ Teil des
„Betriebsgebiet Nord“. Die Umgebung wird in großem Maße von den Betriebsanlagen der
„Vöslauer Mineralwasser AG“, welche westlich anschließt, geprägt. darüber hinaus schließt
südlich eine als „Grünland – Freihaltefläche“ sowie eine als „Betriebsgebiet –
Aufschließungszone“ gewidmete Fläche an. Durch das gesamte Gebiet verläuft das Gerinne des
Hörmbaches, dessen Uferbereiche als „Grünland – Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ gewidmet
sind.
2.5.2 Änderungsanlass und Erläuterung
Im Zuge des weiteren Ausbaues der Betriebsanlagen der „Vöslauer Mineralwasser AG“ soll
nunmehr gegenständlicher Bereich widmungsmäßig neu strukturiert werden. Dabei soll als
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
wesentlichste Maßnahme sowohl die Paitzriegelstraße als auch der Hörmbach in ihrem
jeweiligen Verlauf verlegt werden, und die Flächen der ehemaligen Paitzriegelstraße sowie des
ehemaligen Hörmbaches künftig Teil des „Bauland – Betriebsgebietes“ werden. Teile der derzeit
als „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“ gewidmeten betrieblichen
Erweiterungsflächen sollen aufgrund der Erfüllung der Freigabebedingungen als „Bauland –
Betriebsgebiet“ ausgewiesen und Standort für ein Hochregallager werden, welches über ein
vollautomatisiertes Förderbandsystem mit den bestehenden Betriebsanlagen verbunden wird.
Diese Maßnahmen dienen dabei insbesondere zur Optimierung der Betriebsabläufe der
„Vöslauer Mineralwasser AG“ und tragen damit wesentlich zu einer Standortsicherung eines der
wichtigsten Arbeitgeber in der Stadtgemeinde Bad Vöslau bei.
Angemerkt sei dazu auch, dass es bei Umsetzung o.a. Maßnahmen auch zu einer wesentlichen
Verbesserung der Verkehrssituation, insbesondere hinsichtlich des anfallenden Lieferverkehrs,
kommen soll.
Im Vorfeld gegenständlicher Änderungen wurde für die Verlegung des Hörmbaches eine
ökologische Untersuchung seitens des Büros „Land in Sicht“ durchgeführt, in der zahlreiche
Begleitmaßnahmen (z.B. Ausgestaltung des Gewässerverlaufes sowie der Uferbereiche) definiert
werden und welche den Auflageunterlagen beiliegt.
Dementsprechend werden die im derzeit rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als „Grünland –
Grüngürtel – Uferbegleitgrün“ gewidmeten Flächen nunmehr beidseitig entlang des neuen
Verlaufes des Hörmbaches ausgewiesen, wobei im Zuge dieses Flächenabtausches eine
annähernd ausgeglichene Längen- und Flächenbilanz erzielt wird.
Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang auch, dass das Naturdenkmal „Langes Zyperngras“,
welches sich südlich des neuen Kreuzungsbereiches befindet, von sämtlichen Maßnahmen
unberührt bleibt.
Ebenso wird ein Verfahren gem. §12 NÖ Straßengesetz für die Umlegung bzw. Neuerrichtung
der Paitzriegelgasse sowie ein Wasserrechtliches Bewilligungsverfahren für die Umlegung des
Hörmbaches parallel durchgeführt (siehe auch beiliegende Aktennotizen).
In Summe werden somit rd. 6.900 m² neue Flächen als „Bauland – Betriebsgebiet“ ausgewiesen
sowie Flächen im Ausmaß von rd. 6.100 m² als derzeit gewidmete „Bauland – Betriebsgebiet –
Aufschließungszone“ freigegeben. Im Gegenzug werden im Zuge der Umlegung der
Paitzriegelgasse sowie des Hörmbaches rd. 4.500 m² bestehendes Betriebsbaulandes („Bauland
– Betriebsgebiet“ bzw. „Bauland – Betriebsgebiet – Aufschließungszone“) in „Verkehrsfläche
öffentlich“, „Grünland - Grüngürtel - Uferbegleitgrün“ bzw. „Grünland – Gewässer“
umgewidmet, womit in Summe rd. 8.500 m² neues „Bauland – Betriebsgebiet“ entsteht.
Die Verlegung des Gewässers sowie der entsprechenden als „Grünland – Grüngürtel“
ausgewiesenen Bereiche erfolgt im Wesentlichen flächengleich. Darüber hinaus wird das
Naturdenkmal „Langes Zyperngras“ auf Parzelle 1205, KG Vöslau, kenntlich gemacht.
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ÄNDERUNG
2.5.3 Fotodokumentation
Abbildung 2.5.3.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.5.3.2: Bereich in Blickrichtung Süden
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.6 PLAN NR. 2
KG Vöslau, Parz. Nr. .170/1 (T), .170/2, 277/3
Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Kerngebiet“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. .170/1 (T), .170/2, 277/3: Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland Kerngebiet“
2.6.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Liegenschaften befinden sich im Zentrum von Bad Vöslau an der Badner Straße (B212),
die Parzellen sind mit einem Wohnhaus mit vorgelagerter in Betrieb befindlicher Tankstelle,
sowie einer ehemaligen Schmiede bebaut. Die Umgebung wird von der südlich sowie westlich
anschließenden Kurzentrum mit ihren Freibereichen ebenso wie von Einfamilienhaus- und
Geschoßwohnbebauung definiert.
2.6.2 Änderungsanlass
Gemäß rechtskräftigem Flächenwidmungsplan werden auch die Wohn- bzw. Nebengebäude auf
o.a. Parzellen derzeit als Teil der „Verkehrsfläche öffentlich“ ausgewiesen. Im Sinne einer
Anpassung der Widmungs- an die Nutzungssituation soll nunmehr der mit besagten Wohn- und
Nebengebäuden bebaute Teil in die entlang der B212 festgelegten „Bauland – Kerngebietszone“
einbezogen werden, die Tankstelle verbleibt in der Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“
Anzumerken dazu ist, dass gem. der Datenbank „cadenza“ der NÖ Landesregierung der Bereich
der Tankstelle als „gemeldeter Altstandort“, der Bereich der ehemaligen Schmiede als „erfasster
Altstandort“ ausgewiesen sind.
2.6.3 Erläuterung
O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun
insoferne abgeändert werden, als Teile der o.a. Parzellen von „Verkehrsfläche öffentlich“ in
„Bauland – Kerngebiet“ (rd. 1.400 m²) umgewidmet werden.
Darüber hinaus wird der gemeldete Altstandort auf Parzelle .170/1 KG Vöslau (Tankstelle)
sowie der erfasste Altstandort auf Parzelle .170/2 KG Vöslau (ehemalige Schmiede)
kenntlichgemacht.
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ÄNDERUNG
2.6.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.6.4.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.6.4.2: Bereich in Blickrichtung Süden
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.7 PLAN NR. 3
KG Gainfarn, Parz. Nr. 608 (T), 611 (T), 614/1, 614/3 (T), 617/1 (T), 620/1 (T), 623/1 (T)
Freigabe der „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. (T), 611 (T), 614/1, 614/3 (T), 617/1 (T), 620/1 (T), 623/1 (T): Freigabe der „Bauland
– Wohngebiet – Aufschließungszone“
2.7.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Liegenschaften befinden sich in Gainfarn an der Kottingbrunner Straße und sind
unbebaut. Die Umgebung wird von Einfamilienhausbebauung sowie von den nordwestlich
situierten Gebäuden des Bundesgymnasium Bad Vöslau - Gainfarn gekennzeichnet.
2.7.2 Änderungsanlass
Aufgrund der Erfüllung der festgelegten Freigabebedingungen soll die auf o.a. Parzellen
ausgewiesene „Bauland – Wohngebiet – Aufschließungszone – 4A“ freigegeben und nunmehr
als „Bauland – Wohngebiet“ ausgewiesen werden.
2.7.3 Erläuterung
O.a. Ausführungen folgend soll der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau nun
insoferne abgeändert werden, als dass die auf o.a. Parzellen festgelegte „Bauland – Wohngebiet
– Aufschließungszone“ freigegeben und als „Bauland – Wohngebiet“ (rd. 6.000 m²) ausgewiesen
wird.
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ÄNDERUNG
2.7.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.7.4.1: Luftbild des Gebietes
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.8 PLAN NR. 5
KG Großau, Parz. Nr. 574/1 (T)
Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Agrargebiet“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. 574/1 (T): Umwidmung von „Verkehrsfläche öffentlich“ in „Bauland - Agrargebiet“
2.8.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Liegenschaft befindet sich in Großau in der Anton-Krenn-Gasse und ist derzeit
unbebaut. Die Umgebung zeigt Einfamilienhausbebauung, landwirtschaftliche Gebäude sowie
das ehemalige Schloß Großau.
2.8.2 Änderungsanlass
Der gem. rechtskräftigem Flächenwidmungsplan als „Verkehrsfläche öffentlich“ ausgewiesene
Teil der o.a. Parzelle wurde weder bislang als Verkehrsfläche hergestellt, noch wird dies auch
künftig aufgrund der gegebenen Böschungssituation in gegenständlichem Bereich in Betracht
gezogen. Dementsprechend soll im Sinne einer Anpassung der Widmungs- an die
Nutzungssituation soll der o.a. Teilbereich in das östlich angrenzende „Bauland – Agrargebiet“
einbezogen werden.
2.8.3 Erläuterung
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert
werden, als dass die bestehende Widmung „Verkehrsfläche öffentlich“ auf einem Teil der o.a.
Parzelle künftig in „Bauland – Agrargebiet“ (rd. 440m²) abgeändert wird.
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ÄNDERUNG
2.8.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.8.4.1: Luftbild des Gebietes
Abbildung 2.8.4.2: Bereich in Blickrichtung Nordwesten
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.9 PLAN NR. 4
KG Vöslau, Parz. Nr. 887/1 (T), 887/3 (T)
Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Grünland – Sport –
Hundeabrichteplatz“
Umwidmung von „Grünland – Sport“ in „Grünland – Sport – Skaten, Ballspiel“
Betroffene Parzelle / Umwidmung
Parz. Nr. 887/1 (T): Umwidmung von „Grünland – Sport“ in „Grünland – Sport – Skaten,
Ballspiel“
Parz. Nr. 887/3 (T): Umwidmung von „Grünland – Land- und Forstwirtschaft“ in „Grünland –
Sport – Hundeabrichteplatz“
2.9.1 Lage und räumliche Situation
Die o.a. Liegenschaften befinden sich direkt östlich der Südautobahn A2 und im unmittelbaren
Nahbereich des „Betriebsgebiet Nord“. Die Umgebung wird von Betriebsgebäuden sowie von
Wohngebäude im Süden sowie offenen, landwirtschaftlich genutzten Flächen gekennzeichnet.
2.9.2 Änderungsanlass
Auf Teilen der Parzelle 887/3 befindet sich schon seit geraumer Zeit ein Hundeabrichteplatz des
„ÖGV Bad Vöslau“ mit Freiflächen und einem Vereinslokal. Um den Bestand auch langfristig zu
sichern, soll dies nunmehr auf im Flächenwidmungsplan entsprechend berücksichtigt werden. Da
die betreffenden Flächen direkt an der Südautobahn A2 situiert sind, scheinen aufgrund der
bestehenden Lärmemissionen durch die Autobahn (rd. 70 – 75 dB auf den betreffenden
Flächen, rd. 60 – 70 dB im Wohngebiet) auch keine zusätzlichen diesbezüglichen Belastungen
für die südlich angrenzenden Wohngebiete aufgrund der Nutzung zu entstehen, welche einen
Mindestabstand von rd. 150 Meter zum bestehenden Hundeabrichteplatz aufweisen.
Darüber hinaus soll die Widmungsbezeichnung eines direkt anschließenden und als „Grünland –
Sport“ gewidmeten Skaterpark mit Basketballfeld der bestehenden Nutzung entsprechend
präzisiert werden.
Abbildung 2.9.2.1: Dauerschallpegel 24h-Schnitt, 4 Meter
Quelle: www.lärminfo.at
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
2.9.3 Erläuterung
Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau soll daher nun insofern adaptiert
werden, als dass die Widmungen „Grünland – Sport – Hundeabrichteplatz“ sowie „Grünland –
Sport – Skaten, Ballspiel“ festgelegt werden.
Darüber hinaus wurde die Siedlungsgrenze gem. §5 Abs.1 Z.1 Regionales
Raumordnungsprogramm „Südliches Wiener Umland“ gem. der letzten Änderung im dortigen
Verlauf gestrichen.
2.9.4 Fotodokumentation
Abbildung 2.9.4.1: Luftbild des Gebietes
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ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Abbildung 2.9.4.2: Hundeabrichteplatz in Blickrichtung Norden
Abbildung 2.9.4.3: Hundeabrichteplatz mit Vereinslokal, Blickrichtung Südwesten
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ÄNDERUNG
Abbildung 2.9.4.4: Skaterplatz, Blickrichtung Osten
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DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
ÄNDERUNG
DES
ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
3 ÄNDERUNGSPUNKTE IN SCHUTZGEBIETEN
Teile des Gemeindegebietes von Bad Vöslau befinden sich innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes „Wienerwald“, sowie von Europaschutzgebieten (Natura 2000, FFH).
Naturgemäß hat dieser Umstand auch Einfluss auf die naturschutzfachliche Bewertung der
Änderungspunkte im gegenständlichen Verfahren.
Gemäß §8 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes i.d.g.F. sind in Landschaftsschutzgebieten
bewilligungspflichtige Vorhaben oder Maßnahmen (§§ 7 Abs. 1und 8 Abs. 3) zu versagen, wenn
1. das Landschaftsbild,
2. der Erholungswert der Landschaft,
3. die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum,
4. die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder
5. der Charakter des betroffenen Landschaftsraumes
nachhaltig beeinträchtigt wird und diese Beeinträchtigung nicht durch Vorschreibung von
Vorkehrungen (§ 7 Abs. 4) weitgehend ausgeschlossen werden kann. Bei der Vorschreibung von
Vorkehrungen ist auf die Erfordernisse einer zeitgemäßen land- und forstwirtschaftlichen
Nutzung soweit wie möglich Bedacht zu nehmen.
Im Folgenden sollen daher jene, innerhalb von Schutzgebieten situierten, im gegenständlichen
Verfahren vorliegenden Änderungspunkte im Hinblick auf die Festlegungen des
Naturschutzgesetzes erläutert werden. Dies trifft auf die Änderungspunkte 1 und 8 zu.
Änderungspunkt (2.1):
Der gegenständliche Änderungspunkt 2.1 (Neuwidmung von „Bauland – Sondergebiet Tierbeobachtungs- und Forschungsstation“) wurde einer Strategischen Umweltprüfung
unterzogen, welche beiliegt.
Änderungspunkt (2.8):
Im Rahmen des gegenständlichen Änderungspunktes 2.8 wird eine Baulandabrundung in absolut
untergeordnetem Ausmaß vorgenommen. Aufgrund dieser Tatsache kommen die Festlegungen
des §8 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes i.d.g.F. nicht zum Tragen.
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