EINLADUNG - KUNDMACHUNG GEMEINDE THURN

GEMEINDE THURN
9904 THURN - DORF 56
BEZIRK LIENZ
Telefon: (04852)64007, Fax: DW 20
e-mail:
[email protected]
Web:
www.thurn.eu
UID:
ATU59545825
DVR:
0636657
Tschurtschenthaler Thomas
Thurn, 7. März 2016
EINLADUNG - KUNDMACHUNG
zur konstituierenden Gemeinderatssitzung am
20.00 Uhr im Gemeindeamt Thurn.
Dienstag,
15. März 2016, um
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung u. Feststellung der Beschlussfähigkeit;
2. Angelobung der Gemeinderäte;
3. Festsetzung der Anzahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes;
4. Beratung u. Beschlussfassung, ob die stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes
im Falle ihrer Verhinderung durch Ersatzmitglieder zu vertreten sind;
5. Ermittlung u. Aufteilung der Gemeindevorstandsstellen auf die einzelnen Gemeinderatsparteien;
6. Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters;
7. Wahl der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Gemeindevorstandes;
8. Wahl der Ersatzmitglieder für den Gemeindevorstand (nur bei Beschlussfassung von Pkt. 3);
9. Bestellung von Mitglieder, sowie Ersatzmitglieder in die verschiedenen Ausschüsse u.
Kommissionen;
10. Protokollverlesung, Genehmigung u. Fertigung der Sitzungsniederschrift vom 16.02.2016;
11. Beratung u. Beschlussfassung – Vergabe von Holzschlägerungsarbeiten u. Holzvergabe im
Gemeindewald;
12. Informationen des Bürgermeisters;
13. Anträge, Anfragen und Allfälliges;
Die Sitzung ist öffentlich.
Der Bürgermeister:
Es wird nachdrücklich auf den § 75 der Tiroler Gemeindewahlordnung (TGWO 1994) hingewiesen, wonach alle
Mitglieder des Gemeinderates der Einberufung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates Folge
zu leisten haben.
Ist ein Mitglied des Gemeinderates wegen Befangenheit oder wegen des Vorliegens eines sonstigen wichtigen
Grundes verhindert, an der Beratung und Beschlussfassung über bestimmte Tagesordnungspunkte oder an einer oder
mehreren Sitzung(en) des Gemeinderates teilzunehmen, so hat es dies unter Angabe des Grundes unverzüglich dem
Gemeindeamt bekannt zu geben (§ 34, Abs. 3 TGO 2001).
Kundgemacht am:
07.03.2016
Abgenommen am:
16.03.2016
Ladung Gemeinderat - konst. Sitzung