Merkblatt für den Erwerb einer Betriebsbewilligung im Gastgewerbe

Departement Volksund Landwirtschaft
Regierungsgebäude
9102 Herisau
Tel. 071 353 61 11
www.ar.ch
Herisau, 10. März 2016
Merkblatt für den Erwerb einer Betriebsbewilligung im Gastgewerbe
Gesuchsfrist
Eingabe des vollständigen Gesuches inklusive Beilagen mindestens 30 Arbeitstage vor geplanter Betriebsaufnahme / Betriebsübernahme.
Einzureichende Unterlagen

Gesuchformular Betriebsbewilligung (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) im Original

Handlungsfähigkeitszeugnis (Bezug am Wohnort) im Original

Arbeitsvertrag (bei Angestelltenverhältnis) in Kopie

Mietvertrag (bei Mietverhältnis) in Kopie

Auszug aus dem Zentralstrafregister (Bestellung über dem Link www.strafregister.admin.ch, max. 3 Monate alt) im Original

Auszug aus dem Betreibungsregister (über die letzten 3 Jahre, max. 3 Monate alt) im Original

ID / oder Pass (für CH-Bürger) in Kopie

Fachdiplome (bei Vorhandensein) in Kopie

Ausländerausweis (für Angehörige anderer Staaten) in Kopie
Einreichung der Unterlagen
Sämtliche Unterlagen sind bei der Kanzlei der Standortgemeinde einzureichen.
Vollmachten
Stellvertretungen (Bevollmächtigte) können nur mit schriftlicher Vollmacht des Patentinhabers bzw. der Patentinhaberin rechtsverbindliche Gesuche einreichen (mit Originalunterschrift, Ort und Datum, Name und Adresse
der Stellvertretung). Die Ausstellung einer sogenannten Generalvollmacht für die Stellvertretung ist nicht möglich.
Zuständigkeiten für Vorschriften
Gemäss dem Gesetz über das Gastgewerbe bGS 955.11 Art. 1 Abs. 2 sind weitere Vorschriften zum Betrieb
einer Gastwirtschaft zu beachten. Die Zuständigkeiten sind:
Rechtsgebiet
Zuständigkeit
Raum- und Zonenplanung
Standortgemeinde
Feuerpolizei/-schau
Assekuranz AR, Standortgemeinde
Baurecht
Standortgemeinde
Lebensmittelrecht
Amt für Lebensmittel beider Appenzell
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Wichtig!
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen wird eine Betriebsbewilligung mit dem Vorbehalt der betrieblichen Abnahme erteilt. Ohne Betriebsabnahme darf die Gastwirtschaft auch mit Bewilligung nicht betrieben
werden.
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