Amtsblatt - Kreis Soest

Amtsblatt
für den Kreis Soest
7. Jahrgang
Soest, 11. März 2016
Nummer
03
Öffentliche Bekanntmachung
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest
Bekanntmachung der Bodenrichtwertebezogen auf den Stichtag 01.01.2016 für die Städte Erwitte, Geseke, Rüthen,
Soest, Warstein, Werl und die Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr).
Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1509) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW)
vom 23. März 2004 (GV. NRW. S. 272), dem Bodenrichtwerterlass (BoRiWErl. NRW) vom 02. März 2004 (MBl. NRW.
S. 331) und der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11. Februar 2011 (BAnz. Nr. 24 S. 597) zonale Bodenrichtwerte
zum Stichtag 01.01.2016 ermittelt.
Auskünfte über Bodenrichtwerte bzw. Auszüge aus Bodenrichtwertkarten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Gebäude der Kreisverwaltung, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss, Raum 1.166 erhältlich.
Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Bodenrichtwert-Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte NRW (BORISplus.NRW) erfolgte am 23.02.2016 unter der Internetadresse: www.borisplus.nrw.de
Soest, 1. März 2016
KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN
I.A., gez. Werner Schäfers
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH soll der Kurbadweg in
Lippstadt mit dem Markierungszeichen "L3" durch den Sauerländer Gebirgsverein (SGV) ausgezeichnet werden.
Der Wanderweg hat eine geplante Gesamtlänge von circa 15 Kilometern. Laut § 59 Abs. 2 der Durchführungsverordnung
zum Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
(Landschaftsgesetz – LG) in der derzeit gültigen Fassung vom 19.06.2007 und darauf aufbauend § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) in der derzeit gültigen Fassung vom 19.06.2007, ist die zur
Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der Sauerländer Gebirgsverein (SGV), verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege und Verlegung bestehender Wanderwege die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer durch eine öffentliche Unterrichtung zu informieren.
Innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben online unter www.sgv.de, bzw. in
der SGV Hauptgeschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg) Einblick in das Kartenwerk zu nehmen sowie
schriftliche Stellungnahmen abzugeben.
Herausgeberin:
Die Landrätin des Kreises Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon: 02921 30-2249
E-Mail: [email protected]
Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme aus
im Kreishaus und seinen Nebenstellen sowie bei
den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis
Soest. Einzelbezug per Anfrage über die Geschäftsstelle des Kreistages möglich.
Verantwortlich für den Inhalt:
Landrätin Eva Irrgang
Amtsblatt im Internet: www.kreis-soest.de
(klicken Sie auf Politik+Verwaltung > Verwaltung
> Bekanntmachungen+Ortsrecht > Amtsblatt)
Erscheinungsweise:
monatlich oder nach Bedarf
Druck:
Hausdruckerei Kreisverwaltung Soest
Topographisches Landeskartenwerk vervielfältigt
und veröffentlicht mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Soest - Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung
Seite 2 - Amtsblatt für den Kreis Soest - Nr. 03/2016 – 11.03.2016
Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Wibke Kopper zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 46 oder per E-Mail
[email protected].
Arnsberg, 11. März 2016
SAUERLÄNDER GEBIRGSVEREIN
I.A., gez. Wibke Kopper
Koordinatorin Wegemanagement
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Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 17. März 2016, 17 Uhr, tritt der Kreistag im Kreishaus, Sitzungssaal des Kreishauses in Soest, Hoher Weg
1-3, zur zehnten Sitzung der Wahlperiode 2014 bis 2020 zusammen.
Zu der öffentlichen Sitzung sind Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
A.
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Öffentliche Sitzung
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der
Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Einwohnerfragestunde
Stellungnahme des Kreises Soest vom 14.01.2016 zur
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BG, FDP "Flüchtlingen helfen und das Ehrenamt stärken"
Behördenunabhängige Beratung traumatisierter Flüchtlinge
Personalmehrbedarf im Kreisjugendamt auf Grund der
Flüchtlingssituation (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge)
Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an
außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich
Auflösung der Neue Arbeit Hellweg e. V. (NAH)
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Immobilienkonzept: Sanierung Sporthalle am Börde-Berufskolleg Soest
Immobilienkonzept: Sanierung Sporthalle am Lippe-Berufskolleg
Lippstadt
Informationen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
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Soest, 7. März 2016
KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN
gez. Eva Irrgang
Landrätin
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Öffentliche Bekanntmachung
Im Verfahren gemäß §§ 4 und 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur beantragten
Genehmigung der Firma RS Windkraft Am Mühlenweg GmbH & Co.KG, Kreuzstraße 3 in 59602 Rüthen, zur Errichtung und
zum Betrieb einer Windkraftanlage in 59609 Rüthen, Außenbereich, Gemarkung Drewer, Flur 2, Flurstück 4, gibt die Genehmigungsbehörde bekannt, dass der gemäß der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.12.2015 (Der Patriot) bzw.
23.12.2016 (Amtsblatt Nummer 15 /2015 - Kreis Soest) vorgesehene Erörterungstermin, der am 16.03.2016 um 10:00 Uhr
und 17.03.2016 im Bürgerhaus Anröchte, Im Hagen 2, 59609 Anröchte, stattfinden sollte, nicht durchgeführt wird. Da keine
Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind!
Soest, 7. März 2016
KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN
I.A., gez. Martina Jäger
Bauen, Wohnen und Immissionsschutz