Amtsblatt für den Kreis Soest 7. Jahrgang Soest, 11. März 2016 Nummer 03 Öffentliche Bekanntmachung Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest Bekanntmachung der Bodenrichtwertebezogen auf den Stichtag 01.01.2016 für die Städte Erwitte, Geseke, Rüthen, Soest, Warstein, Werl und die Gemeinden Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und Wickede (Ruhr). Gemäß § 196 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1509) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Soest in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung NRW (GAVO NRW) vom 23. März 2004 (GV. NRW. S. 272), dem Bodenrichtwerterlass (BoRiWErl. NRW) vom 02. März 2004 (MBl. NRW. S. 331) und der Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL) vom 11. Februar 2011 (BAnz. Nr. 24 S. 597) zonale Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2016 ermittelt. Auskünfte über Bodenrichtwerte bzw. Auszüge aus Bodenrichtwertkarten sind bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Gebäude der Kreisverwaltung, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest, im 1. Obergeschoss, Raum 1.166 erhältlich. Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte im Bodenrichtwert-Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte NRW (BORISplus.NRW) erfolgte am 23.02.2016 unter der Internetadresse: www.borisplus.nrw.de Soest, 1. März 2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN I.A., gez. Werner Schäfers Vorsitzender des Gutachterausschusses Öffentliche Bekanntmachung In Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der KWL Kultur und Werbung Lippstadt GmbH soll der Kurbadweg in Lippstadt mit dem Markierungszeichen "L3" durch den Sauerländer Gebirgsverein (SGV) ausgezeichnet werden. Der Wanderweg hat eine geplante Gesamtlänge von circa 15 Kilometern. Laut § 59 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Landschaftsgesetz – LG) in der derzeit gültigen Fassung vom 19.06.2007 und darauf aufbauend § 19 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes (DVO-LG) in der derzeit gültigen Fassung vom 19.06.2007, ist die zur Markierung von Wanderwegen befugte Organisation, hier der Sauerländer Gebirgsverein (SGV), verpflichtet, vor der Festlegung neuer Wanderwege und Verlegung bestehender Wanderwege die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und eigentümer sowie Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer durch eine öffentliche Unterrichtung zu informieren. Innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Bekanntmachung wird den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und eigentümern sowie den Grundstücksbesitzerinnen und -besitzern die Gelegenheit gegeben online unter www.sgv.de, bzw. in der SGV Hauptgeschäftsstelle in Arnsberg (Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg) Einblick in das Kartenwerk zu nehmen sowie schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Herausgeberin: Die Landrätin des Kreises Soest Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Telefon: 02921 30-2249 E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt liegt kostenlos zur Mitnahme aus im Kreishaus und seinen Nebenstellen sowie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Soest. Einzelbezug per Anfrage über die Geschäftsstelle des Kreistages möglich. Verantwortlich für den Inhalt: Landrätin Eva Irrgang Amtsblatt im Internet: www.kreis-soest.de (klicken Sie auf Politik+Verwaltung > Verwaltung > Bekanntmachungen+Ortsrecht > Amtsblatt) Erscheinungsweise: monatlich oder nach Bedarf Druck: Hausdruckerei Kreisverwaltung Soest Topographisches Landeskartenwerk vervielfältigt und veröffentlicht mit Genehmigung der Landrätin des Kreises Soest - Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung Seite 2 - Amtsblatt für den Kreis Soest - Nr. 03/2016 – 11.03.2016 Als Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Wibke Kopper zur Verfügung: Telefon 02931 - 52 48 46 oder per E-Mail [email protected]. Arnsberg, 11. März 2016 SAUERLÄNDER GEBIRGSVEREIN I.A., gez. Wibke Kopper Koordinatorin Wegemanagement ___________________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung Am Donnerstag, 17. März 2016, 17 Uhr, tritt der Kreistag im Kreishaus, Sitzungssaal des Kreishauses in Soest, Hoher Weg 1-3, zur zehnten Sitzung der Wahlperiode 2014 bis 2020 zusammen. Zu der öffentlichen Sitzung sind Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Soest herzlich eingeladen. Tagesordnung: A. 1 12 Öffentliche Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Einwohnerfragestunde Stellungnahme des Kreises Soest vom 14.01.2016 zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, BG, FDP "Flüchtlingen helfen und das Ehrenamt stärken" Behördenunabhängige Beratung traumatisierter Flüchtlinge Personalmehrbedarf im Kreisjugendamt auf Grund der Flüchtlingssituation (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) Satzung über die Erhebung und Festsetzung der Elternbeiträge für die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule im Primarbereich Auflösung der Neue Arbeit Hellweg e. V. (NAH) Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Immobilienkonzept: Sanierung Sporthalle am Börde-Berufskolleg Soest Immobilienkonzept: Sanierung Sporthalle am Lippe-Berufskolleg Lippstadt Informationen B. Nichtöffentliche Sitzung 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Soest, 7. März 2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN gez. Eva Irrgang Landrätin ___________________________________________________________________________________________________ Öffentliche Bekanntmachung Im Verfahren gemäß §§ 4 und 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur beantragten Genehmigung der Firma RS Windkraft Am Mühlenweg GmbH & Co.KG, Kreuzstraße 3 in 59602 Rüthen, zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage in 59609 Rüthen, Außenbereich, Gemarkung Drewer, Flur 2, Flurstück 4, gibt die Genehmigungsbehörde bekannt, dass der gemäß der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.12.2015 (Der Patriot) bzw. 23.12.2016 (Amtsblatt Nummer 15 /2015 - Kreis Soest) vorgesehene Erörterungstermin, der am 16.03.2016 um 10:00 Uhr und 17.03.2016 im Bürgerhaus Anröchte, Im Hagen 2, 59609 Anröchte, stattfinden sollte, nicht durchgeführt wird. Da keine Einwendungen bei der Genehmigungsbehörde eingegangen sind! Soest, 7. März 2016 KREIS SOEST – DIE LANDRÄTIN I.A., gez. Martina Jäger Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
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