3. Daimler Compliance Akademie. Anmeldung. s chlus s e d l Anme ruar 2016 eb 22. F Praxisseminar. Compliance. 07. - 09. März 2016. Unternehmen Name des teilnehmenden Mitarbeiters (Titel, Vorname, Nachname) Position im Unternehmen/Berufsbezeichnung Anschrift des Unternehmens und Rechnungsanschrift Telefon des teilnehmenden Mitarbeiters E-Mail des teilnehmenden Mitarbeiters Wir melden uns verbindlich für das Seminar 3. Daimler Compliance Akademie vom 07. bis 09. März 2016 an. (Teilnahmegebühr € 1.950,00 zzgl. gesetzl. USt.) Wir erkennen die beiliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen für die Compliance Akademie der Daimler AG als verbindlich an. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten (Vorname, Nachname und Firmenname) in der Teilnehmerliste des Seminars 3. Daimler Compliance Akademie veröffentlicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Wenn der Teilnehmer der Veröffentlichung seiner vorbenannten Daten in der Teilnehmerliste nicht zustimmt, bitte hier ankreuzen. Datum Stempel Unterschrift des Unternehmens Unterschrift des Teilnehmers (sofern abweichend) Bitte senden Sie die Anmeldung an die unten genannte Adresse. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerzahl auf 60 Personen begrenzt ist. Bitte überweisen Sie daher die Teilnahmegebühr erst, wenn Sie die Anmeldebestätigung und Rechnung erhalten haben. Im Veranstaltungshotel steht ein Zimmerkontingent bis zum 22.02.2016 zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Reservierung erst vor, wenn Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben und geben Sie bei Ihrer Reservierung „Compliance“ an. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass Hotel- und Reisekosten nicht in der Teilnahmegebühr enthalten sind. Anmeldung zur 3. Daimler Compliance Akademie Daimler AG, 70546 Stuttgart, HPC 0652, Dr. Christopher Gresse Telefon: 0711-17-9 10 24, Telefax: 0711-17-79 09 10 24 E-Mail: [email protected], www.complianceakademie.daimler.com Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Compliance Akademie der Daimler AG I. Allgemeines 1. Für alle Leistungen, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, einschließlich aller Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von trainingsbezogenem Rat und Auskunft sowie Trainingsmaßnahmen der Compliance Akademie der Daimler AG (nachfolgend „Daimler“) an den Auftraggeber ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. 2. Jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert (Rechtsdienstleistung), ist nicht Gegenstand des Vertrages. 3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 4. Die fehlerhafte Übermittlung telegraphischer, fernschriftlicher oder telefonischer Anmeldungen sowie Weisungen geht auf Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. 5. Nebenleistungen im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand übernimmt Daimler nur, wenn dies gesondert vereinbart wird. Hierfür gelten gleichfalls die vorliegenden Teilnahmebedingungen, soweit nicht im Einzelfall für solche Leistungen besondere Bedingungen vereinbart sind. II. Anmeldung und Bestätigung 1. Die Seminar -/Schulungsangebote von Daimler sind stets freibleibend. Abweichungen von Beschreibungen aufgrund technischer oder sonstiger Neuerungen sind vorbehalten. 2. Anmeldungen zu Seminaren, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen der Compliance Akademie der Daimler AG haben grundsätzlich schriftlich und per Anmeldeformular zu erfolgen. 3. Anmeldungen per Telefon oder persönlich mitgeteilt, können nur akzeptiert werden, wenn diese umgehend vom Auftraggeber schriftlich und per Anmeldeformular bestätigt werden. 4. Die Anmeldung gilt mit der Anmeldebestätigung von Daimler für das Seminar/die Schulung als angenommen. 5. Mit der Anmeldung werden die vorliegenden Teilnahmebedingungen anerkannt. III. Preise 1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen, im jeweiligen Seminar-/Schulungsangebot ausgeschriebenen Preise bzw. individuelle Preisvereinbarungen. Die Teilnahmegebühren beinhalten die Seminar-/Schulungsdurchführung, Teilnehmerunterlagen, Nutzung der technischen Einrichtung, Equipment sowie falls ausdrücklich im Seminar-/Schulungsangebot ausgeschrieben Mittagessen und Pausenbewirtung. Mit Erscheinen eines neuen Seminar-/Schulungsangebotes, verlieren alle vorhergehenden Ausgaben ihre Gültigkeit. Sämtliche Fahrt-, Übernachtungskosten, Spesen und sonstige Kosten der Auftraggeber sind nicht Gegenstand des Vertrages und nicht in den Preisen enthalten und vom Auftraggeber zu tragen. 2. Bei Änderungen der Seminar-/Schulungsdauer und/oder Inhalte/Themen, behält sich Daimler eine Änderung der Preise vor, die jedoch in jedem Fall vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt wird. 3. Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar/der Schulung bzw. an der Veranstaltung, ebenso wie zu spätes Erscheinen oder früheres Gehen des Teilnehmers, berechtigt nicht zur Preisreduzierung. IV. Zahlungsbedingungen 1. Die Gebühren sind nach Übersendung der Anmeldebestätigung und der Rechnung an den Auftraggeber ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 2. Gegen Ansprüche von Daimler kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. V. Seminar-/Schulungsleistungen und Referenteneinsatz 1. Daimler behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor, angekündigte Referenten durch gleichwertige Ersatzreferenten zu ersetzen und notwendige Änderungen des Seminar-/Schulungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. 2. Des Weiteren behält sich Daimler vor – mit rechtzeitiger Vorankündigung – Terminund Ortsverschiebungen vorzunehmen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Information ohne Stornogebühren abzusagen. VI. Rücktrittsrecht des Auftraggebers 1. Der Rücktritt vom Seminar/Schulung durch den Auftraggeber hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Bei Absage bis 28 Kalendertage vor Seminar-/Schulungsbeginn berechnet Daimler 10 % des Seminar-/Schulungspreises. Bei Absage innerhalb der letzten 27 Kalendertage vor Seminar-/Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen am Seminar/Schulung berechnet Daimler den halben (50%) Seminar -/Schulungspreis. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei Daimler unter Verwendung der im Anmeldeformular genannten Kontaktadresse. 2. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, ohne dass Gebühren entstehen. VII. Rücktrittsrecht von Daimler 1. Daimler kann vom Vertrag zurücktreten, falls eine vom Veranstaltungstyp abhängige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Veranstaltung wegen Krankheit von Referenten oder aus Gründen, die nicht von Daimler zu vertreten sind, ausfallen muss. Daimler wird – vor einer Ausübung des Rücktrittsrechts – versuchen, die Anmeldung auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern dies möglich und der Auftraggeber hiermit einverstanden ist. 2. Daimler ist ferner dann zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber oder ein Teilnehmer des Auftraggebers gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt. Weiterhin behält sich Daimler vor, Auftraggeber, die fehlerhafte Angaben übermitteln, zu sperren. 3. Ergeben sich bei Vertragsabschluss Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers und ist die Begleichung der entstandenen und entstehenden Nutzungs- oder sonstigen Gebühren dadurch gefährdet, ist Daimler berechtigt, nach Vorankündigung vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als gegeben, wenn der Auftraggeber eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht begleicht. VIII. Haftung Hat Daimler aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Daimler beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag Daimler nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Für entgangene Nutzung haftet Daimler daher nicht. Soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet Daimler nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten diese Haftungsbeschränkungen auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Daimler, ferner nicht für grob fahrlässig verursachte Schäden, die durch eine vom Auftraggeber für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. Unabhängig von einem Verschulden von Daimler bleibt eine etwaige Haftung von Daimler bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Daimler für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für Daimler geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. IX. Urheberrechte 1. Daimler behält sich alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung von Teilnehmerunterlagen vor. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Wiedergaben benutzt werden. Der urheberrechtliche Schutz erstreckt sich auch auf Software, die in den Seminaren und Schulungen von Daimler eingesetzt wird. X. Datenschutz 1. Daimler erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Anmeldung und im Rahmen des Seminars/der Schulungen vom Teilnehmer angegebenen Daten nur zum Zwecke der Durchführung des Seminars/der Schulung. 2. Daimler erstellt für jedes Seminar/jede Schulung eine Teilnehmerliste, die Titel, Vorname, Nachname, Position und Name des Unternehmens der Teilnehmer enthält und allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird. Eine Veröffentlichung der Daten in der Teilnehmerliste erfolgt nicht, wenn dem bei der Anmeldung widersprochen wurde. XI. Sicherheit Die Auftraggeber des Seminars/Schulung sind aufgefordert, während des Seminars/ Schulung den Weisungen der durch Daimler eingesetzten Referenten zu folgen. Die am jeweiligen Seminar-/Schulungsort geltenden Hausordnungen und Sicherheitsvorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Für Beschädigungen oder Verschmutzungen von Kleidungsstücken und persönlichen Gegenständen des Auftraggebers während des Seminars/ Schulung besteht keine Haftung. XII. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Teilnahmebedingungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. XIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Daimler AG/ Sitz und Registergericht/Domicile and Court of Registry: Stuttgart HRB Nr./Commercial Register No.: 19 360 Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman of the Supervisory Board: Manfred Bischoff Vorstand/Board of Management: Dieter Zetsche, Vorsitzender/Chairman; Wolfgang Bernhard; Renata Jungo Brüngger; Ola Källenius; Wilfried Porth; Hubertus Troska; Bodo Uebber; Thomas Weber
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